Rente mit 67: Großdemonstration in Berlin für 9.3. angekündigt
Mobilsiert werden dafür die Azubis, Jungarbeiter/angestellte und intersseierte Kolleginnen und Kollegen.
»Keine Regierung kämpft gegen den Faschismus, um ihn zu zerstören. Wenn die Bourgeoisie sieht, dass ihr die Macht aus den Händen gleitet, erhebt sie den Faschismus, um an ihren Privilegien festzuhalten.« Buenaventura Durruti Dumange
Die Vorgänge um das Konzert des Nazibarden Rennicke am 16.2. in der Stadiongaststätte des VFL Sindelfingen zeigen, wie dringend notwendig eine gesellschaftlich und öffentlich geführte Auseinandersetzung um ein Verbot der NPD und aller Naziumtriebe ist.
Der Landessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten, Reinhard Hildebrandt, stellt dazu fest: Der eigentliche Skandal ist, dass hier Staatsanwaltschaft, Ordnungsamt und Polizei zusammengearbeitet haben, um die NPD-Veranstaltung geheim zu halten. Unter ihren Augen und denen des Verfassungsschutzes (VS) wird der NPD und ihren Protagonisten ein geschützter Raum zur Verbreitung ihrer menschenverachtenden Ideologie geboten und damit direkt Aufbauhilfe für Nazistrukturen geleistet. Die NPD bedankt sich denn auch artig auf ihrer regionalen Homepage bei der Polizei für das „Reinigen“ der Stadt von Zecken und Pöbel. Darunter verstehen die Nazis u.a. Linkspartei und SPD.
Die Fakten: Seit Wochen warb die rechte Szene für einen Auftritt von Rennicke in Stuttgart. Der genaue Ort seines Auftritts wird aber nicht bekannt gegeben. Wie auch der Polizei bekannt sein dürfte (nicht zuletzt durch die Vielzahl der V-Leute des VS in Naziorganisationen), versuchen die Nazis durch ein aufwendiges Netz von Schleusern „unliebsame Gäste“ von ihren Veranstaltungen fern zu halten. An diesen „Schleuserpunkten“ werden Gäste geprüft und die Logistik bereitgestellt, um sie an den geheim gehaltenen Veranstaltungsort zu bringen.
Auf der am 16.2. u.a. von Solid, Jusos und Antifaschistischem Aktionsbündnis abgehaltenen Kundgebung in Stuttgart sickerte durch, dass Rennicke wohl im Raum Sindelfingen/Böblingen auftreten werde. Daraufhin machten sich einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung dorthin auf, um ihren Protest gegen ein Auftreten des als solchen verurteilten Volksverhetzers Rennicke anzumelden. An der S-Bahnhaltestelle Goldberg wurden die Protestierenden von einem massiven Polizeiaufgebot in Empfang genommen, festgenommen, an Zäune gestellt, durchsucht und schließlich unter Begleit„schutz“ in den S-Bahnhof gedrängt und Richtung Stuttgart und Herrenberg verfrachtet.
Derweilen nahm das als Kostümfest getarnte Nazikonzert in der weitab von der S-Bahn gelegenen Stadiongaststätte des VFL Sindelfingen seinen ungestörten Verlauf. Zum einzigen Zwischenfall kam es gegen 2:30 Uhr als Teilnehmer des Nazifaschings von jungen Leuten angegriffen wurden. Die Polizei spricht von zwei leicht verletzten Nazis, 7 Personen seien fest genommen worden, die bis Samstagvormittag in Haft gehalten wurden. Die Polizei hatte gegenüber der Presse im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart bis Montag eine Nachrichtensperre verhängt. Als dann die Presse informiert wurde, war der Polizei der Hinweis besonders wichtig, dass die Nazigegner mit Steinen, Schlagstöcken und Pfeffersprays bewaffnet gewesen seien. Das Sindelfinger Ordnungsamt ließ erklären, der Auftritt von Rennicke sei eine „private Veranstaltung“ gewesen (StZ Vom 20.2.2007)
Wenn wir diese Fakten bewerten, kommt die VVN-BdA zu folgendem Schluss:
- Staatsanwaltschaft Stuttgart, Ordnungsamt Sindelfingen und die Polizei wussten vom Auftritt von Rennicke und waren bemüht, einen ungestörten Ablauf der Naziveranstaltung zu gewährleisten.
- Der Pächter der Stadiongaststätte des VFL Sindelfingen hat den Nazis seine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und sie bewirtet. Falls er getäuscht worden war, hätte er beim Auftreten von Rennicke und dem „Publikum“ die zahlreich vorhandene Polizei zu Hilfe rufen können, um die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommene Veranstaltung auflösen zu lassen.
- Während die Polizei für ein ungetrübtes braunes Faschingstreiben sorgte, hinderte sie die Antifaschistinnen an der Ausübung ihres demokratischen Rechts gegen die Nazis zu protestieren und zu demonstrieren. Dies werten wir nicht nur als Amtshilfe für die V-Leute des VS in der NPD, sondern auch als direkte Unterstützung für den Aufbau der NPD im Raum Sindelfingen/Böblingen, in dem sich unter anderem eines der größten Automobilwerke des Daimler Chrysler-Konzerns mit mehreren tausend ausländischen Kolleginnen und Kollegen befindet. Wir nennen das Vorschub leisten für die Verbreitung der ausländerfeindlichen und rassistischen Propaganda der NPD.
- Das Argument mit der Bewaffnung der jugendlichen Antifaschisten können wir nur als fadenscheinigen Vorwand ansehen, um das Verhalten der Staatsorgane zum Schutz des Volksverhetzers Rennicke zu rechtfertigen. Wir geben zu bedenken: Dort eine Veranstaltung mit über 200 Teilnehmern aus der rechten und faschistischen Szene, die für ihre Gewaltbereitschaft und massive Gewaltanwendung bekannt ist (nicht zuletzt in der Polizeistatistik dokumentiert); hier ein Häuflein von maximal 30 Antifaschisten, die bereits vielfach „Erfahrung“ mit brutalen Übergriffen der Nazis gemacht haben und am eigenen Leib erfahren haben, dass für sie kein polizeilicher Schutz gilt, im Gegenteil! Soweit ist es gekommen, dass Antifaschisten nur noch mit einer Ausrüstung zum Selbstschutz sich den Nazis entgegen zu stellen wagen. Wir befürworten keine Gewalt in der politischen Auseinandersetzung, aber die politisch Verantwortlichen tragen durch ihre Blindheit auf dem rechten Auge selbst maßgeblich dazu bei, dass die Wut unter den Antifaschisten und damit unkalkulierbare Reaktionen wachsen.
Die Schlussfolgerung für uns kann nur sein, Verbot der NPD jetzt und Verbot aller Naziumtriebe.
Die Auseinandersetzung um ein NPD-Verbot wird aufzeigen, wo die politisch Verantwortlichen nicht nur im Raum Sindelfingen/Böblingen stehen. Sie wird auch dazu beitragen, dass die Scheidelinie zwischen demokratisch und faschistisch deutlicher gezogen wird, dass links nicht gleich rechts ist, dass das Engagement zur Verteidigung von sozialen Rechten etwas anderes ist als die Abschaffung von Demokratie, dass Widerstand gegen die Naziideologie und gegen den Aufbau der sie tragenden organisatorischen Strukturen notwendig und gerechtfertigt ist, um nicht nur aus den leidvollen Erfahrungen der deutschen Geschichte zu lernen, sondern aktuell der Ausbreitung von Resignation, Politikverdrossenheit und Indifferenz entgegen zu wirken, die, wie damals, die Voraussetzung waren, der Nazibarbarei den Weg zu bereiten.
Die G8 steht für Globalisierung zum Nutzen der Reichen und Mächtigen.
Die Regierungschefs von nur acht Staaten maßen sich an, über die ganze Welt zu bestimmen. Sie stehen für eine weltweite Politik, die undemokratisch ist, weil sie die Gesellschaften in Arm und Reich, in Mächtig und Ohnmächtig spaltet. Für die Gruppe der 8 ist Krieg ein Mittel, um Zugang zu Rohstoffen und Märkten zu sichern. Umweltzerstörung nimmt sie in Kauf.
Eine andere Welt ist möglich, wenn viele Menschen sich international vernetzen und in Bewegung setzen, wenn viele Leute den Mut finden, Widerstand zu leisten. Eine wirksame Unterstützung ist nur einen Mausklick entfernt -“ der Aufruf kann online unterzeichnet werden.
Für eine gemeinsame Großdemonstration in Stuttgart am 26. Februar 2007
250.000 Beschäftigte aus Metallbetrieben haben sich seit Beginn der Proteste gegen die Rente 67 Mitte Dezember bundesweit an Demonstrationen während der Arbeitszeit beteiligt. Bis zu 4 Stunden wurde dabei die Arbeit niedergelegt.
Diese Proteste waren ein großer Erfolg und haben dazu geführt, dass die Regierung die Gesetzesanhörung vom 31.1. auf den 26. Februar verschoben hat. Die Aussage von Müntefering, dass die Rentenpläne wie geplant beschlossen werden, zeigt aber auch, dass die bisherigen Proteste nicht ausreichen.
Bei den Protestkundgebungen haben Funktionäre betont, dass wir noch steigerungsfähig sind. Dies müssen wir jetzt so schnell wie möglich beweisen und lautstark die nächste Protestwelle ankündigen und vorbereiten.
Wir schlagen deshalb für den Tag der Anhörung der Rentengesetze, am 26. Februar 2007, eine deutliche Steigerung von Arbeitsniederlegungen und die Organisierung von lokalen oder regionalen Demonstrationen vor. Zu diesen Demonstrationen sollten auch erwerbslose Kolleginnen und Kollegen, RentnerInnen, SchülerInnen, Studierende und alle anderen Nichterwerbstätigen aufgerufen werden.
Konkret schlagen wir für die Region Stuttgart, sprich Stuttgart und die umliegenden Kreise vor, dass der DGB Region Stuttgart und alle Einzelgewerkschaften in Stuttgart und Umgebung zu Arbeitsniederlegungen und einer gemeinsamen Demonstration in der Stuttgarter Innenstadt bzw. einem Sternmarsch auf Stuttgart aufrufen und mit Massenflugblättern dafür frühzeitig in den Betrieben und Stadtteilen mobilisieren.
Der DGB-Bundesvorstand und die Hauptvorstände der Einzelgewerkschaften werden von uns aufgefordert bundesweit in allen Städten und Regionen am 26.2. zu solchen Streik- und Protesttagen aufzurufen und sie zu organisieren.
Wir sind darüber hinaus der Meinung, dass erklärtes Ziel dieser Proteste die Verhinderung der Rente 67 und der Rentenpläne insgesamt (Auslaufen Altersteilzeit, Nullrunden bei den Renten für die nächsten 10 Jahre, Rentenabsenkung durch Nachholfaktor) sein muss. Die Rentenfrage ist keine Frage der Demografie sondern der Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums. Und dieser Reichtum wächst von Jahr zu Jahr. Er landet aber bei der kleinen Minderheit von Aktionären und Vermögensmillionären.
Wir müssen die Politik der Umverteilung von unten nach oben stoppen. Wenn uns dies erstmals mit der Verhinderung der Rentenpläne gelingen würde, wäre das ein riesiger Erfolg. Es würde das lähmende Ohnmachtsgefühl in der Bevölkerung aufbrechen und zur weiteren Gegenwehr ermutigen.
Der Anfang ist gemacht. Es muss weitergehen.

Connection e.V., Military Counseling Network (MCN), American Voices Abroad (AVA) Military Project und Stop the War Brigade
In Mannheim inhaftiertem US-Soldaten AgustÃn Aguayo erneut Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer versagt
US-Berufungsgericht ignoriert Empfehlung der UN-Menschenrechtskommission
Am vergangenen Freitag, den 16. Februar 2007, lehnte das Berufungsgericht in Washington D.C. AgustÃn Aguayos Klage gegen die Ablehnung seines Kriegsdienstverweigerungsantrages ab. Den Antrag hatte er bereits im Februar 2004 gestellt. Obwohl seine direkten Vorgesetzten bestätigten, dass Aguayo glaubwürdig sei und eine Anerkennung befürworteten, wurde sein Antrag im August 2004 vom Militär abgelehnt. Dagegen hatte er Klage eingereicht.
Das Gericht wies darauf hin, dass "die Entscheidung des Militärs nur dann zu widerrufen ist, wenn sie einer faktischen Grundlage entbehrt". Das sei jedoch nicht der Fall, da er seinen Antrag kurz vor einer Verlegung in den Irak gestellt habe. Sein Antrag habe zudem Zweifel aufgeworfen, ob sich seine Überzeugungen in einer Weise entwickelt hätten, die entweder vergleichbar sei mit "der Strenge und Hingabe, mit der traditionelle religiöse Überzeugungen formuliert sind" oder ihm "nur noch die Wahl lassen, in Übereinstimmung mit seiner Überzeugung zu handeln".
Das Gericht nahm nicht zur Kenntnis, dass AgustÃn Aguayo während seines einjährigen Irakeinsatzes im Jahre 2004 im Wachdienst aufgrund seiner Kriegsdienstverweigerung keine Waffe getragen hatte. Auch Aguayos Entscheidung, sich aufgrund seiner Gewissensentscheidung im September 2006 einer erneuten Verlegung in den Irak zu widersetzen und damit ein Strafverfahren auf sich zu ziehen, änderte nichts am Urteil des Gerichts.
Indirekt bestätigte das Gericht mit seiner Entscheidung die Zuständigkeit des Militärs für Anträge auf Kriegsdienstverweigerung. Damit setzt sich das Urteil in Widerspruch zur bisherigen US-Rechtsprechung, das zivilen Gerichten in den USA das Recht zubilligt, die Entscheidungen des Militärs über Anträge auf Kriegsdienstverweigerung inhaltlich zu überprüfen.
Das Urteil steht auch in Widerspruch zu den Resolutionen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, die "unabhängige und unparteiische Entscheidungsgremien" bei Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung einfordert und zugleich darauf hinweist, dass "Personen, die Militärdienst leisten, Gewissensgründe entwickeln können" (Entschließung 1998/77 vom 22. April 1998).
Die Berater des Military Counseling Network (MCN), die Aguayo bei seinem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung unterstützt hatten, zeigten sich enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts, aber nicht überrascht. "Nach all den Ablehnungen durch das Militär und die Gerichte war kaum noch zu erwarten, dass das Berufungsgericht endlich die Gewissensentscheidung anerkennt", sagte Michael Sharp vom MCN kurz nach Bekanntwerden des Urteils.
"Hier soll offensichtlich ein Exempel statuiert werden", erklärte Rudi Friedrich von Connection e.V. "Angesichts zunehmender Kritik am Einsatz der US-Truppen im Irak soll damit den US-SoldatInnen klar signalisiert werden, dass ihnen scharfe Konsequenzen bei einer Verweigerung drohen."
"Viele US-SoldatInnen haben ihr Vertrauen auf das Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung des US-Militärs verloren", sagte Elsa Rassbach von den American Voices Abroad, die einen Besuch der Familie Aguayo im März diesen Jahres in Deutschland koordiniert. "Wir werden AgustÃn Aguayo weiter unterstützen, gerade auch bei dem noch ausstehenden Verfahren in Würzburg. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung eines umfassenden Rechts auf Kriegsdienstverweigerung."
AgustÃn Aguayo ist seit Anfang Oktober 2006 im US-Militärgefängnis in Mannheim inhaftiert, weil er sich Anfang September 2006 weigerte, sich zwangsweise zum erneuten Einsatz in den Irak bringen zu lassen und sich genötigt sah, für einige Wochen die Armee unerlaubt zu verlassen. Er war als Sanitäter in der 1. Infanteriedivision in Schweinfurt stationiert.
Wegen seiner Weigerung, sich erneut in den Irak verlegen zu lassen, ist gegen AgustÃn Aguayo wegen "Desertion" und "Verpassen der Verlegung der Einheit" Anklage erhoben worden. Ihm droht eine Haft von sieben Jahren. Das Verfahren wird am 6. März 2007 um 9.00 Uhr in den Leighton Barracks in Würzburg beginnen. Das Verfahren ist öffentlich.
Chronologie
2003: AgustÃn Aguayo geht zum US-Militär. Nach der Grundausbildung kommt er als Sanitäter mit seiner Einheit, der 1. Infanteriedivision, nach Schweinfurt.
2004: Er wird mit seiner Einheit zum Einsatz in den Irak verlegt. AgustÃn Aguayo stellt kurz zuvor einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung.
August 2004: Sein Antrag wird vom Militär ohne Begründung abgelehnt, obwohl sich seine Vorgesetzten für eine Anerkennung ausgesprochen hatten. Gegen die Entscheidung reicht AgustÃn Aguayo Klage ein.
2005: Die 1. Infanteriedivision kehrt nach einjährigem Einsatz aus dem Irak nach Deutschland zurück.
August 2006: Das Gericht lehnt die Klage von AgustÃn Aguayo ab. Er geht daraufhin in Berufung.
September 2006: Seine Einheit wird erneut in den Irak verlegt. AgustÃn Aguayo entzieht sich der Verlegung, weil er keine andere Möglichkeit mehr sieht, seinem Gewissen treu zu bleiben. Wenige Wochen später stellt er sich in den USA den Militärbehörden.
Oktober 2006: AgustÃn Aguayo wird in das US-Militärgefängnis nach Mannheim überstellt und wegen "Desertion zur Vermeidung eines gefährlichen Einsatzes" und "Verpassen der Verlegung der Einheit" angeklagt. Ihm droht eine Verurteilung von bis zu sieben Jahren Haft.
gez.
Elsa Rassbach, American Voices Abroad (AVA) Military Project (0170-7381450)
Rudi Friedrich, Connection e.V. (069-82375534)
Michael Sharp, MCN (06223-47506)
Stephen Darnell Summers, Stop the War Brigade (0178-2056692)
Bilderserie:
Protestkundgebung gegen Rente mit 67 in Cannstatt am 14. Dezember
Die Stuttgarter "Initiative Sozialproteste", ein Zusammenschluss von Aktivistinnen in Betrieben und Gewerkschaften, an der Universität, im Gesundheitswesen, Erwerbsloseninitiativen und linken Organisationen, trifft sich im Anschluss an die Kundgebung des Aktionskreises, im Cannstatter Friedensbüro in der Spreuergasse 45, um über das weitere gemeinsame Vorgehen gegen die Regierungspläne zu diskutieren.
Siehe auch unsere früheren Berichte und Fotos von der letzten Aktion.
Bilderserie:
Demonstration „Weg mit den Berufsverboten!“Bilderserie:
Aktionstag in Esslingen am 29.01.2007Nürnberg / Eckental-Ebach. Die ehemalige Betreiberin des Andromeda - Buchversandes im bayerischen Eckental-Ebach ist auch in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. Die Berufungskammer am Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte die Geldstrafe von 120 Tagessätzen.