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»The boundaries which divide Life from Death are at best shadowy and vague. Who shall say where the one ends, and where the other begins?« Edgar Allan Poe
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Gemeinsam mit der Strafverteidigervereinigung von Mecklenburg-Vorpommern organisiert der Republikanische Anwältinnen und Anwälteverein (RAV) während der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm ein internationales Legal Team/Anwaltlichen Notdienst. Ein eigens in Rostock eingerichtetes Büro vermittelt Betroffenen beispielsweise nach einer Verhaftung oder bei Fehlverhalten von Polizeibeamten rund um die Uhr Hilfe und rechtlichen Beistand. Darüber hinaus versuchen über 100 Anwältinnen und Anwälte aus Deutschland sowie dem europäischen Ausland mit rechtlichen Mitteln Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, Reiseverbote und andere Schikanen zu verhindern.Die Polizei vor Ort war sichtlich nervös. Immer wieder wurde der Zug grundlos angehalten und durch einzelne Polizeitrupps provoziert. Greiftrupps und andere Einheiten versuchten in die Demonstration einzudringen. Dies konnte durch Kettenbilden weitgehend verhindert werden.
Der Aufzug wurde von mehreren Reihen Polizei im Spalier begleitet. Immer wieder sprühten Polizisten wahllos Pfefferspray oder griffen mit Tritten und Faustschlägen an.

Gericht gibt Eilantrag statt: Sternmarsch kann stattfinden - Sternmarsch-Bündnis will bis zum Kempinski-Hotel - VG: "Polizeilicher Notstand" rechtfertigt kein generelles Verbot
Der Eilantrag des Sternmarsch-Bündnis beim Verwaltungsgericht Schwerin war erfolgreich. Das Bündnis hatte gegen das von "Kavala" verhängte Demonstrationsverbot geklagt. Mit einer Allgemeinverfügung sollte eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden. Dies wäre in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig gewesen.
Für den Erlaß der Verfügung wurde eigens die Regierungsdirektorin Röttgers aus Lüneburg zu "Kavala" beordert. Röttgers hatte im Wendland bereits Allgemeinverfügungen erlassen. Verboten waren dort Demonstrationen 50 Meter beiderseits der Bahngleise.
Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag nur teilweise stattgegeben. Die Anmelder des Sternmarsch-Bündnis haben ihre Abschlusskundgebung am Kempinski-Hotel angemeldet. Damit soll der Protest dorthin getragen wo die Adressaten sitzen: Dem Treffen der G8-Repräsentanten. Nach der Rechtssprechung des VG Schwerin können die Demonstrationen auf 4 von 6 angemeldeten Routen stattfinden. Ein Abstand von 200 Metern zum Zaun soll eingehalten werden.
Das VG Schwerin erklärt in der Begründung, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit
milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann".
"Natürlich freuen wir uns dass das Demonstrationsrecht in erster Instanz bestätigt wurde. Ein dickes Lob an die Anwälte!", erklären Susanne Spemberg und Peter Kromrey vom Sternmarsch-Bündnis. Zum geplanten Demonstrationsverbot hatte es eine breite Welle internationaler Kritik gegeben. "Wir stellen allerdings weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage. Ob wir Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen wird sich in den nächsten Tagen klären".
Anfang der Woche hatten die vom Totalverbot der Versammlungen am Flughafen Laage betroffenen Gruppen ebenfalls Klage eingereicht. In diesen Tagen wird auch die "Jüdische Stimme", die eine Kundgebung für den 5. Juni am Zaun in Heiligendamm angemeldet hat, klagen. "Wir gehen davon aus dass der Beschluß zum Sternmarsch auch alle anderen Totalverbote aushebelt", vermutet Matthias Monroy von der Gipfelsoli Infogruppe. Alle Anmelder müssen einzeln gegen ihr Verbot klagen.
Das Sternmarsch-Bündnis wird vertreten von den Hamburger Anwälten Carsten Gericke, Ulrike Donat und Cornelia Ganten-Lange. "Wir waren von Anfang an überzeugt dass ein Totalverbot niemals aufrecht zu erhalten ist", kommentiert Rechtsanwalt Carsten Gericke.
Die Anwälte kritisieren dass die Polizei seit Monaten auf das Demonstrationsverbot festgelegt war: "Andere deeskalierende und gestufte
Konzepte wurden zu keinem Zeitpunkt erwogen", wird in einer Ergänzung zum Eilantrag ausgeführt.
Die Polizei hatte mehrmals mit einem "allgemeinen polizeilichen Notstand" argumentiert. Aus dem Eilantrag:
• "Mit der Begründung 'polizeilicher Notstand' werden Rechte und Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt. Die Annahme, jedes
politische Großereignis verursache einen 'polizeilichen Notstand', wäre ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, der dann ohne Not bürgerliche Freiheiten regelmäßig per Allgemeinverfügung außer Kraft setzen könnte".
• "Allgemeinverfügungen haben niemals Versammlungen verhindert, sondern oft erst selbst zur Eskalation beigetragen, weil es keinen ausreichenden Raum mehr gab, die Proteste legal zu artikulieren".
Caro Paul vom Sternmarsch-Bündnis: "Mit dem Sternmarsch wollen wir unsere Vorstellung von einer anderen Welt sichtbar machen. Von
sozialrevolutionär bis globalisierungskritisch, von bäuerlichen Widerstand über Gewerkschaften und Umweltbewegung bis zu
radikalfeministisch - am 7. Juni erheben wir unsere Stimme gegen die menschenverachtende Politik der G8!".
[Sternmarsch-Bündnis]
Die Polizeidirektion BAO Kavala erklärte nicht nur das Areal innerhalb des Zaunes um das Tagungshotel der G8 zur No-Go-Area für Protest und Widerstand, sondern auch weiträumig um diesen Zaun herum, bis zu 6 Kilometer vom Tagungshotel entfernt, wurden Demonstrationen und Kundgebungen untersagt. Mit einer Allgemeinverfügung sollte eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden.
Jetzt aber hat das Gericht einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schwerin des Stern-Marsch-Bündnisses stattgegeben, sodass die geplanten Demonstrationszüge am 7. Juni 2007 doch wieder möglich sind.
Das Bündnis hatte gegen das von "Kavala" verhängte Demonstrationsverbot geklagt: Nach der Rechtssprechung des VG Schwerin können jetzt die Demonstrationen auf 4 von 6 angemeldeten Routen stattfinden. Ein Abstand von 200 Metern zum Zaun soll eingehalten werden.
Das VG Schwerin erklärt in der Begründung, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit
milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann". Heute, am 25. Mai legte die Polizeidirektion „Kavala“ jedoch dagegen Beschwerde ein und versucht damit wieder das Demoverbot durchzusetzen.


Roland Hägele:
Veranstaltung zum G8-Protest mit John ReesG8: Demoverbot bis 6 Kilometer von Heiligendamm - Anwalt: "Verbotszonen beispiellos in bundesrepublikanischer Geschichte" - Sonderbehörde "Kavala" verschleppt weitere Demonstrationsanmeldungen
Während des G8-Gipfels gilt ein 10-tägiges Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Heiligendamm und bis zu 200 Meter außerhalb. Vom 5. bis 8. Juni, also während des Gipfeltreffens, erweitert sich die Zone zusätzlich auf bis zu 4 Kilometer vom Zaun. Demonstrationen sollen somit auf bis zu 6 Kilometer vom Tagungshotel entfernt verbannt werden.
Eine Gruppe von Anwälten hatte für das "Sternmarsch-Bündnis" am Wochenende einen Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht. In dem Eilantrag legen die Anwälte dar, dass die G8-Delegationen, obwohl nicht dafür legitimiert, international bedeutsame Entscheidungen treffen. Daher müsse internationaler Protest für die G8 auch sichtbar sein. Die "Empfindungen der Staatsgäste", die die Polizei nicht trüben möchte, spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Aus dem Eilantrag:
"Bürger-Proteste gegen Politik auf internationalem Niveau haben ein besonderes Gewicht - sie brauchen einen Raum, um bei Staatsoberhäuptern der G 8 und in der internationalen Öffentlichkeit Ausdruck und Beachtung zu finden. Öffentlichkeitswirksam bedeutet bei internationalen Ereignissen in besonderem Maße, daß es um Zugang und Beachtung durch die internationalen Medien geht. Die notwendige Beachtung können derartige Proteste nur finden, wenn sie "medienwirksam am Ort des Geschehens" stattfinden. Die Bedeutung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit geht daher bei derart wichtigen übernationalen Anlässen über die Bedeutung der Versammlungsfreiheit bei nationalen Anlässen hinaus".
Nach Auffassung des Hamburger Anwalts sind die Demoverbote in erheblichen Teilen rechtswidrig: "Die von Kavala verhängten
Verbotszonen sind beispiellos in der bundesrepublikanischen Geschichte", erklärt Anwalt Carsten Gericke. "Können die Antragsteller ihre Versammlung nicht durchführen, ist ihre Versammlungsfreiheit irreparabel verletzt, denn die Versammlung ist unwiderruflich anlassbezogen", führt er weiter aus.
Auch die "besondere Gefährdungslage" des G8-Treffens wird zwar von der Polizei behauptet. Jedoch gibt es dafür keinerlei Anhaltspunkte. Dies müssen auch das BKA und der Verfassungsschutz auf Nachfrage einräumen:
"Tragfähige Anhaltspunkte für drohende hinreichend erhebliche Gefahren hat die Versammlungsbehörde nicht vorbringen können", erläutert die Klageschrift.
Kritisiert wird in der Klage die Polizeiorganisation "Kavala": "Die Schaffung einer Sonderbehörde "Kavala" bei der Polizeidirektion Rostock für den Erlass der angegriffenen Verfügungen ist verfassungswidrig", schreibt Gericke. Vor allem habe die Schaffung einer Sonderbehörde mit Hunderten von Beamten dazu geführt, dass Anmeldungen von Versammlungen und Demonstrationen nicht oder schleppend bearbeitet werden:
"Diese Konstruktion führte im Ergebnis dazu, dass verfassungsrechtlich gebotene Kooperationspflichten der Versammlungsbehörde faktisch über Monate auf Eis lagen bzw. verschleppt wurden, da erst eine Sonderverwaltungseinheit dafür aufgebaut und durch auswärtige Verwaltungsbeamte besetzt wurde. Auf diese Weise wurde den Antragstellern zudem die Möglichkeit frühzeitigen und effektiven Rechtsschutzes genommen".
Auch andere Anmeldungen sind vom Verbot betroffen. Für den 5. Juni hat die "Jüdische Stimme" zusammen mit Aktivisten aus Israel und Palästina eine Protestkundgebung mit 150 Teilnehmern angemeldet. Der 5. Juni ist der 40. Jahrestag des Beginns des Sechs-Tag-Kriegs. Bis heute ist bei der "Jüdischen Stimme" nicht einmal eine Verbotsverfügung eingegangen.
"Wir sind sehr erfreut über das breite, sogar internationale Medienecho und die Sympathie für unseren Protest gegen das G8-Treffen", erklären die Veranstalter des Sternmarschs am 7. Juni. Gegenwärtig wird weiter international zur Demonstration aufgerufen.
[Sternmarsch-Bündnis]