Revolution an der Tanzbar: Bauhaus - Hollow Hills
Anspieltipp. Das Video gibt es bei Youtube
»The boundaries which divide Life from Death are at best shadowy and vague. Who shall say where the one ends, and where the other begins?« Edgar Allan Poe
VVN-BdA fordert: „Ziehen Sie die V-Leute endlich zurück, Herr Rech!“ - Kampagne für NPD-Verbot wird fortgesetztVia StattWeb / redblog
„Wenn ich alle meine verdeckten Ermittler aus den NPD-Gremien abziehen würde, dann würde die NPD in sich zusammenfallen“, so zitiert der Schwarzwälder Bote am 5.3. den Originalton des baden-württembergischen Innenministers Rech auf einer Veranstaltung in Gechingen. Damit räumt Rech ein, dass die NPD im Lande durch den „Verfassungsschutz“ künstlich am Leben gehalten wird.
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -“ Bund der Antifaschisten, sieht darin einen kaum zu überbietenden Skandal. Während Rech in Sonntagsreden dazu aufruft, die NPD „politisch zu bekämpfen“ wird sie von der CDU geführten Landesregierung und ihrem Geheimdienst künstlich beatmet. Gleichzeitig verhindert die baden-württembergische Landesregierung mit ihrer Weigerung, diese V-Leute zurückzuziehen, die Wiederaufnahme des NPD-Verbots-Prozesses.
Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen Prozess 2003 eingestellt, weil bei der hohen Dichte von in der NPD wirkenden V-Leuten, nicht entscheidbar sei, welche der NPD Aktivitäten von dieser Partei selbst und welche von staatlichen Behörden initiiert seien.
Während andere Bundesländer bereits angekündigt haben, ihre V-Leute aus diesem Grund abzuziehen, hält gerade Baden-Württembergs Innenminister unbeirrbar an ihnen fest und fällt damit den Verfassungsorganen, wie Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die den Prozess angestrengt hatten, in den Rücken.
Die VVN-Bund der Antifaschisten hat schon lange darauf hingewiesen, dass die NPD weitgehend durch die „Honorare“ der V-Leute finanziert wird. In aller Regel, so die VVN-BdA, „sind V-Leute Faschisten mit V, d.h. sie arbeiten im Sinne ihrer faschistischen und rassistischen Politik in den Gremien und Gliederungen der NPD aktiv mit und schützen die Partei gleichzeitig vor dem längst fälligen Verbot“.
Laut seinen jüngsten Äußerungen ist dies dem Innenminister längst bekannt. Offensichtlich ist ihm weder an einem Verbot noch an der politischen Bekämpfung der NPD gelegen, sondern ist ihm die weitere Existenz und Aktivität dieser neofaschistischen Partei ein politisches Anliegen.
Besonders seine Doppelzüngigkeit macht diesen Innenminister untragbar. Auch das jetzt vom Bundesverfassungsgericht erst mal gestoppte neue Versammlungsgesetz hatte Rech unter der Behauptung auf den Weg gebracht, es erschwere neofaschistische Aufmärsche, während es in Wahrheit insbesondere eine Erschwernis von Protesten gegen solche Aufmärsche darstellt.
Für die VVN-Bund der Antifaschisten ist klar: Dieser Innenminister will Faschismus und Rassismus nicht bekämpfen.
Die VVN-Bund der Antifaschisten wird deshalb ihre Kampagne für ein Verbot der NPD „NoNPD“, die 2007 von 165.000 Menschen unterstützt wurde, auch in diesem Jahr fortsetzen mit der Forderung: Ziehen Sie die V-Leute zurück, Herr Innenminister!

Eckpunkte für ein liberales niedersächsisches Versammlungsrecht
Friedliche Versammlungen als Form der bürgerlichen Beteiligung sind ein in Artikel 8 Grundgesetz verankertes elementares demokratischesGrundrecht, für das sich Liberale in einer langen Tradition eingesetzt haben. Das Versammlungsrecht geht direkt aus der Meinungsfreiheit hervor und ist fundamental für eine demokratische Gesellschaft. Unter dem Vorwand demokratischer Versammlungen wird dieses Recht von gewaltbereiten Rechts- und Linksextremen leider häufig missbraucht, um andere Grundrechte und die demokratische Staatsordnung zu bekämpfen.
Diese Gewaltbereitschaft schadet vor allem denjenigen, die sich friedlich für ein demokratisches Anliegen engagieren möchten.
Die FDP steht daher für ein Versammlungsrecht, das einerseits die Versammlungsfreiheit friedlicher Demonstranten wirksam schützt, andererseits gewaltbereiten Extremisten entschieden mit der Konsequenz des demokratischen Rechtsstaats entgegentritt. Die notwendige Abwehr gewaltsamer Übergriffe darf aber nicht dazu führen, dass das Grundrecht der großen Mehrheit friedlicher Demonstranten eingeschränkt wird. Ebenso wenig ist es hinzunehmen, dass bürokratische und polizeiliche Beschränkungen und Überwachungen friedliche Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben.
Die FDP Niedersachsen legt mit diesem Papier Eckpunkte als Grundlage für ein freiheitliches Versammlungsrecht in Niedersachsen vor. Die FDP fordert einen praxisnahen und versammlungsfreundlichen Rechtsrahmen mit eindeutigen Regelungen, der die Verantwortung für den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht an Verwaltungsgerichte und an das subjektive Ermessen lokaler Ordnungshüter delegiert.
Diese Maßstäbe sind bei der nach der Föderalismusreform möglichen Neufassung des Versammlungsrechts als Landesrecht zu berücksichtigen.
Die FDP Niedersachsen strebt ein modernes, liberales Versammlungsgesetz an.
1. Keine Verlängerung der Anzeigefrist
Obwohl das Grundgesetz eine Versammlungsfreiheit „ohne Anmeldung" garantiert, hat das Bundesverfassungsgericht die für den Regelfall vorgesehene Anzeigefrist von immerhin 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe einer Versammlung akzeptiert, um den Ordnungsbehörden Zeit für notwendige Vorbereitungen zu geben. Eine Verlängerung dieser Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel auf 72 Stunden - wie anderenorts gefordert - lehnt die FDP hingegen entschieden ab, da das Grundrecht der Versammlungsfreiheit höher zu gewichten ist als verwaltungstechnische Interessen der Ordnungsbehörden. Die Verlängerung würde in der Praxis auch die Planung friedlicher Versammlungen erschweren.
2. Anzeigebefreiung bei kleinen Versammlungen
Versammlungen unter freiem Himmel sollten grundsätzlich dann von der Anzeigepflicht befreit sein, wenn diese Versammlungen auf bis zu 20 Personen begrenzt sind. Der bürokratische Aufwand steht hier in keinem Verhältnis zur Verpflichtung der Ordnungsbehörden, Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn öffentlicher Raum entgegen seiner Widmung in Anspruch genommen wird.
3. Unbürokratische Anzeige und Datenschutz
Bürokratische Hürden und die Preisgabe persönlicher Daten der Organisatoren müssen möglichst gering gehalten werden, um der Motivation engagierter Bürgerinnen und Bürger, ihren Willen kundzutun, nicht entgegenzuwirken. Der Umfang der an die Ordnungsbehörden zu übermittelnden, personenbezogenen Daten des Veranstalters und der eingesetzten Ordner muss auf begründete Verdachtsfälle und auf für die Recherche relevanter Vorstrafen unverzichtbare Informationen beschränkt werden.
4. Strenge Kriterien für den Einsatz von Videoüberwachung
Die rechtsstaatlichen Kriterien für den Einsatz der Videoüberwachung bei Versammlungen dürfen einer Überwachung extremistischer Ausschreitungen nichtzum Opfer fallen, um die Freiheit und die Bürgerrechte nicht ihrer vermeintlichen Verteidigung zu opfern. Übersichtsaufzeichnungen ohne die vorherige Feststellung einer konkreten Gefahr darf es nicht geben, insbesondere nicht allein zur Auswertung des polizeitaktischen Vorgehens.
Soweit erhobene Daten und Bild- und Tonaufzeichnungen nicht zur Strafverfolgung oder in zu definierenden Grenzen zur Gefahrenabwehr benötigt werden, sind diese nach der Versammlung unverzüglich zu löschen. In allen anderen Fällen ist eine Löschung spätestens nach 6 Monaten vorzunehmen, soweit nicht eine richterliche Anordnung eine weitere Speicherung erlaubt.
Den Betroffenen einer verdeckten Bild- und Tonaufzeichnung darf das Recht auf eine nachträgliche Information über die Überwachungsmaßnahme auch dann nicht verweigert werden, wenn die Daten im Anschluss gelöscht werden. Soweit eine Identifizierung von Personen erfolgt ist, sind diese zu benachrichtigen.
5. Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen nur in klar definierten Grenzen
Bloße Mutmaßungen über den späteren Verlauf einer Veranstaltung dürfen nicht allein Grundlage von Beschränkungen und Verboten sein. Verbote, die sich nur auf angebliche Vorbereitungshandlungen stützen, höhlen das Grundrecht aus. Um ein Einschreiten während einer Demonstration zu rechtfertigen, müssen Verstöße bereits deutlich erkennbar sein.
6. Keine Eingriffe bei nichtöffentlichen Versammlungen
Die nichtöffentliche Versammlung unterliegt nicht dem Schutz des Grundrechts nach Artikel 8 Grundgesetz und bedarf daher keiner Einschränkung durch das Versammlungsrecht. Es darf keine weitergehenden Einschränkungen solcher Versammlungen, als dies bereits das allgemeine Polizeirecht zulässt.
7. Straf- und Bußgeldvorschriften
Angesichts des Grundrechtsschutzes für Versammlungen sind Verstöße gegen Grundrechtseinschränkende Normen des Versammlungsrechts auf das Maß einer notwendigen, aber verhältnismäßigen Sanktionierung zu beschränken.
Das bisherige Versammlungsrecht ist diesbezüglich zu prüfen. Eine Ausweitung der Straf- und Bußgeldtatbestände lehnt die FDP ab.


Der Staat will alles über Dich wissen!!!
Wie ihr auch der Broschüre bereits entnehmen könnt, sieht das neue Versammlunsgesetz Änderungen für Veranstaltungen sowohl im geschlossenen Raum als auch unter freiem Himmel vor. Wir möchten diese Änderungen kurz mit einigen Beispielen benennen und so die Auswirkungen dieser auf SchülerInnen deutlicher machen.
Der Schulstreik in Stuttgart am 12. November 2008, an dem sich mehr als 8000 SchülerInnen beteiligten, wurde gemeinsam von verschiedenen SchülerInnen des Stuttgarter Schüleraktionskomitees (SAK) organisiert. Dafür hat sich das SAK jeden Mittwoch getroffen und tut dies noch immer- und zwar im geschlossenen Raum und ohne Anmeldung. Und was ist dabei? Momentan noch nichts! Doch wenn das neue Versammlungsgesetz verabschiedet wird, so ist das ein Verstoß gegen dieses. Somit hat die Polizei die Berechtigung unsere Versammlung aufzulösen. Außerdem kann diese Versammlung auch strafrechtliche Folgen für die TeilnehmerInnen haben. Oder wir sind gezwungen, jeden Mittwoch unsere Versammlung im Voraus- um genau zu sein mindestens drei Tage vorher- anzumelden. Klingt wie ein schlechter Witz, ist aber leider Tatsache. Doch damit nicht genug! Wird das neue Versammlungsgesetz verabschiedet und unsere Treffen angemeldet, so sind das öffentliche Versammlungen und jedeR hat die Berechtigung diese zu besuchen. Im Grunde sind alle willkommen, die aktiv für die Forderungen nach qualitativer und kostenloser Bildung kämpfen wollen. Nur dann nicht, wenn das Faschisten, also z. B. Nazis, sind! Doch bei öffentlichen Versammlungen hat auch die faschistische Presse die Erlaubnis, sich an diesen zu beteiligen! Aber nicht mit uns! Wir stellen uns diesem entschieden entgegen! Auch wäre die Polizei berechtigt, unsere Treffen zu filmen und die Personalien der TeilnehmerInnen zu notieren. Das ist Repression höchsten Maßes, die wir keineswegs dulden werden! Wir sind SchülerInnen, die dafür kämpfen, eine qualitative und kostenfreie Bildung zu erlangen! Und wir kämpfen ebenso entschieden gegen den Abbau unserer Grundrechte!
Wie bereits oben erwähnt, fand am 12. November 2008 unser bundesweiter Schulstreik statt! Wir hatten eine Demonstration mit über 8000 TeilnehmerInnen, doch wäre diese durchführbar gewesen, wenn zu dem Zeitpunkt das neue Versammlungsgesetz verabschiedet gewesen wäre? Niemals! Was hätte passieren können? Wir hätten eine Riesenanzahl an OrdnerInnen, die mindestens hätten 18 Jahre alt sein müssen, gebraucht, die wir gar nicht hätten aufstellen können. Abgesehen davon, hätten wir alle OrdnerInnen mit Namen, Adresse und Geburtsdatum der Polizei melden müssen. Hätte die Polizei dann nur eineN OrdnerIn darunter gehabt, die oder der aus irgendwelchen Gründen der Polizei missfällt, hätte diese die Berechtigung gehabt, die ganze Demonstration aufzulösen. Wir akzeptieren und tolerieren es nicht, dass OrdnerInnen bei Demos zur rechten Hand der Polizei gemacht werden sollen!
Hinzu kommt, dass, wenn es während der Demo zu irgendwelchen Ausschreitungen gekommen wäre, die AnmelderIn dafür verantwortlich gemacht werden könnte. Jedoch ist es für die Anmelder praktisch unmöglich solche Demonstrationen zu kontrollieren. Nach dem neuen Versammlungsgesetz sind wir nun also gezwungen, WahrsagerInnen zu besuchen, um zu wissen, wie eine Versammlung abläuft! Solch einen Schwachsinn kann es nicht geben!
Dieses Gesetz soll lediglich dazu dienen, solche berechtigte Proteste im Keim zu ersticken und u. a. uns davon abzuhalten, unsere berechtigten Unmut über die Bildungspolitik auf die Straße zu tragen.
Wir sind SchülerInnen, die ihre Meinung äußern, die auf die Straße gehen und ihre Forderungen kund machen- dies ist das Recht eines jeden Menschen und darf uns nicht genommen werden!
NEIN ZUM NEUEN VERSAMMLUNGSGESETZ!
JA ZUR VERSAMMLUNGSFREIHEIT!
Stuttgarter Schüleraktionskomitee, März 2009
Presseerklärung des Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Aktionswoche zur Verteidigung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert: Die Pläne der Landesregierung zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes müssen komplett zurückgezogen und Naziaktivitäten konsequent unterbunden werden!
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, in dem sich über 100 Organisationen und Einzelpersonen gegen eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes vereinigt haben, ruft vom 9. bis 13. März zu einer Aktionswoche zur Verteidigung des demokratischen Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit auf. In der Aktionswoche soll die Bevölkerung in Betrieben, Schulen, Fußgängerzonen über das erklärte Vorhaben der Landesregierung, das Versammlungsgesetz deutlich zu verschärfen, aufgeklärt und als ein Beitrag für dessen Verhinderung Unterschriften gesammelt werden. „Wir wollen nicht zulassen, dass die Landesregierung Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlungen und die Rechte der Versammelten gibt. Schon zwei Personen können künftig als Versammlung gelten, was z. B. bedeuten kann, dass bereits die Aufstellung von Streikposten bei einem Arbeitskampf als Demonstration angemeldet werden muss“, so Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses. Und er ergänzt: „Die Landesregierung unterbindet mit ihren Plänen nicht die Aufmärsche und Aktionen von Neonazis, was wir begrüßen würden und wofür wir konsequent eintreten. Nein im Gegenteil, das neue Versammlungsgesetz kriminalisiert vermittels des neu eingeführten sogenannten -šStörungsverbotes-™ gerade demokratische Protestaktionen gegen Naziaktivitäten“.
Die Aktionswoche beginnt mit dem „Tag der Erwerbslosen“ (Mo. 09.03.), gefolgt vom „Tag der Schulen“ (Di. 10.03), dem „Tag der Betriebe“ (Mi. 11.03.), dem „Tag der Königstraße“ (Do.12.03.) und endet mit dem „Tag der Stadtteile“ und einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung (Fr.13.03) im DGB-Haus, 19.00 Uhr, Willi-Bleicher-Str. 20. Dort wird es bei einer Podiumsdiskussion um die Bewertung der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum bayerischen Versammlungsgesetz, um eine erste Auswertung der Aktionswoche sowie um den weiteren Protest gegen die Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes gehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Versammlungsgesetz teilweise vorläufig außer Kraft gesetzt, womit auch entsprechende Pläne in Baden-Württemberg zunächst gestoppt sind. Innenminister Rech hat aber seinen Entwurf zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes nicht komplett zurückgezogen. weshalb das Bündnis es für nötig hält, durch die Aktionswoche die Proteste für das demokratische Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu verbreitern und weitere Mitstreiter zu gewinnen.
Stuttgart, Samstag, 7. März 2009
V.i.S.d.P.:
Thomas Trüten, Reutlinger Str. 49, 73728 Esslingen
Weitere Informationen zur Aktionswoche: http://www.versammlungsrecht2009.tk
