trueten.de

»Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer andern.« Karl Marx, Friedrich Engels. Manifest der kommunistischen Partei, 1848

Troy Davis: Berufung abgelehnt!

Am vergangenen Donnerstag verwarf der United States Court of Appeals for the 11th Circuit die Berufung von Troy Davis.

Troy Davis wurde 1991 wegen der Ermordung von Officer Mark Allen MacPhail (im Jahre 1989) zum Tode verurteilt. Troy hatte stets seine Unschuld beteuert, es gibt keinerlei Spuren die auf ihn als Täter hinweisen. Von 9 Kronzeugen der Anklage haben 7 in eidesstattlichen Erklärungen ihre Aussagen vom Hauptverfahren, in denen sie Troy belasteten, widerrufen.

Am 27. Oktober 2008 hatte Troy Davis einen Hinrichtungstermin. Die Hinrichtung wurde durch den 11th Circuit gestoppt um zu klären ob Troy eine zweite Habeas Corpus Berufung -“ basierend auf den eidesstattlichen Erklärungen -“ einreichen könne.

Mit 2:1 Stimmen wurde die Berufung durch die Richter verworfen. Troy habe die verfahrenstechnischen Anforderungen für eine zweite Habeas Berufung völlig verfehlt. Richterin Rosemary Benkett stimmte dem nicht zu:-To execute Davis, in the face of a significant amount of proferred evidence that may establish his actual innocence, is unconscionable and unconstitutional.-

200816009ord

Steve Hall und Doug Berman (man beachte die Kommentare zu seinem Beitrag!) sowie das DPIC haben weitere Informationen.

Ebenso hat amnesty USA weitere Informationen und eine Kampagne gestartet. Bitte beteiligen Sie sich und verbreiten sie die Informationen über Troy Davis-™ Fall und die Kampagne um ihm zu helfen. Vielen Dank!

Via aedpa



via aedpa

Neues vom Berliner "mg Prozess" - "kriminaltaktische Maßnahmen" und andere Kapriolen

Kam schon im Radio: Das BKA betätigte sich als Ghostwriter für die "militante gruppe". Sehr interessant, daher heute mal abgeschrieben:

Spannende Prozesstage

Am Montag, dem 20. April wurde im Berliner mg-Prozess die Manipulationen des BKA und der BAW im laufenden Verfahren vor dem Kammergericht thematisiert und eine Antwort des Bundesamts für Verfassungsschutz (VS) zu dem in der Anklageschrift erwähnten Spitzel verlesen. Siehe dazu auch die Presseerklärung der Anwälte vom 21. April 2009.

Manipulation von BKA und BAW
Das BKA hatte sich 2005 und 2006 mit eigenen Textbeiträgen an der vor allen in der Interim geführten Militanzdebatte beteiligt. Dies wollten BKA und Bundesanwaltschaft (BAW) verheimlichen. Ein Fehler des BKA hat die Sache an das Licht der Öffentlichkeit gebracht.

Die BAW hat dazu Stellung genommen. Dadurch wurde bekannt, welcher der zweite Text des BKA ist. Er erschien am 20. Juli 2006 in der Interim Nr. 639, Seite 26f. Hier ist der Text als pdf-Datei (1,8 MB) zu finden. Die beiden Autoren der BKA-Texte sind KHK Martin Kröger und KHK Nolte vom BKA Meckenheim, Abteilung ST 12 bzw. ST 11. Sie werden bald als Zeugen geladen. Der erste BKA-Text erschien in Interim 611 vom 10. Februar 2005, Seite 11. Weitere Hintergründe finden sich in der Presseerklärung der Anwälte vom 26. März 2009.

Die BAW ist offensichtlich nicht um Aufklärung bemüht. Sie schweigt weiterhin zu den Absprachen zwischen BKA und BAW in dieser Sache und gibt den entsprechenden Schriftwechsel zwischen den beiden Behörden nicht frei. Herbert Diemer von der BAW spricht in seiner Stellungnahme euphemistisch von einem "Versehen":

"Die beschriebene kriminaltaktische Maßnahme hätte in der Sachakte des Ermittlungsverfahrens 2 BJs 48/01-2 als solche aktenkundig gemacht werden müssen, weil dort auch die Reaktion der "militante(n) gruppe (mg)" dokumentiert worden ist. Dass dies nicht geschehen ist, liegt offenbar in dem Umstand begründet, dass das Bundeskriminalamt darauf nicht ausdrücklich hingewiesen worden ist und dies auch bei der Fortschreibung des polizeilichen Sachstandsberichts, in dessen Anlage die Veröffentlichung in der Interim Nr. 611 aufgeführt war, übersehen worden ist. Bei diesem Versehen blieb es deshalb auch, als die Akte dieses inzwischen teileingestellten Ermittlungsverfahrens zum Hauptsacheverfahren 2 StE 2/08-2 als Beiakte hinzugezogen worden ist."

Dabei hatte KHK Oliver Damm ausgesagt, dass die Beteiligung des BKA an der Militanzdebatte bewusst nicht zu den Verfahrenakten genommen wurde. Das eigentliche "Versehen" besteht also darin, dass die Angelegenheit öffentlich wurde. Die BAW versucht jetzt mit falschen Aussagen ihr skandalöses Vorgehen - das Unterschlagen von für das Gerichtsverfahren zentralen Informationen - zu erklären.

Der Verfassungsschutz äußert sich zum Spitzel
Nach der Vernehmung des Vizepräsidenten des VS (siehe 26. Prozesstag) fragte das Gericht schriftlich nach weiteren Hintergründen des Spitzels, der in der Anklageschrift auftaucht. Nach Auskunft des VS habe der Spitzel seine Informationen lediglich vom Hörensagen. Der Spitzel hat für das Strafverfahren damit seine Beweiskraft verloren. Nachfolgend dokumentieren wir die verlesenen Briefe mit Fragen des Gerichts und Antworten des VS, aus denen hervorgeht, dass der VS offenbar nur wenig weiss.

Brief des Gerichts


Kammergericht
Eißholzstraße 30-33
10781 Berlin

Herrn Präsidenten
des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Heinz Fromm o.V.i.A.
Merianstr. 100
50765 Köln

Sehr geehrter Herr Präsident,

in der Strafsache gegen L., R. und H. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung u.a. bittet der Strafsenat um Ihre Unterstützung bei der weiteren Aufklärung der vorgeworfenen Straftaten. In Ihrem Behördenzeugnis 25. Februar 2008 wird Folgendes bekundet:

„Nach einer hier vorliegenden, vertraulichen und unbestätigten Information sollen Oliver R., Florian L. und Axel H. der mg angehören. Über diesen Personenkreis hinaus soll es noch weitere Mitglieder der mg geben. Der Informationsgeber wird seitens des BfV als im Allgemeinen zuverlässig berichtend und nachrichtenehrlich eingestuft."

In dem Bemühen, diese Vorgänge aufzuklären und zu überprüfen, hat der Senat am 25. Februar 2009 den Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Remberg, als Zeugen gehört. Dieser konnte dem Gericht diverse Fragen, die über die bisher vorgelegten Behördenzeugnisse hinausgehen, unter Hinweis auf seine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und die fehlende Aussagegenehmigung oder Unkenntnis zu Detailfragen nicht beantworten. Die das zentrale Anliegen des Strafprozesses bildende Amtspflicht, den wahren Sachverhalt aufzuklären (§244 Abs. 2 StPO), hält den Senat dazu an, sich weiter um Klärung zu bemühen, welche für das vorliegende Verfahren relevanten Erkenntnisse oder potentiellen Beweismittel das Bundesamt für Verfassungsschutz gewonnen hat, und zwingt zur Überprüfung des Beweiswertes der bisher mitgeteilten Informationen.

Deshalb bittet der Strafsenat,

1. die Vernehmung des Informationsgebers, der in dem Behördenzeugnis vom 25. Februar 2008 genannt wird, zu ermöglichen, hilfsweise, die Vernehmung des diesen Informationsgeber betreuenden Mitarbeiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu ermöglichen, wobei die Vernehmungen, falls erforderlich, jeweils mit Abschirmmaßnahmen durchgeführt werden könnten,

hilfsweise, falls weder die Vernehmung des Informationsgebers, noch des betreuenden Mitarbeiters möglich ist, ein qualifiziertes Behördenzeugnis zu erstatten.

Die Vernehmungen bzw. das qualifizierte Behördenzeugnis sollen sich auf folgende Fragen erstrecken:

a) Ist einer der Angeklagten der in dem oben zitierten Behördenzeugnis angesprochene Informationsgeber?

b) Hat einer der Angeklagten ansonsten mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammengearbeitet oder ihm Informationen gegeben?

c) Gibt es in diesem Zusammenhang weitere Informationsgeber?

d) Ist der Informationsgeber Mitglied der „militanten Gruppe (mg)"?

e) Wenn nicht: In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zur „militanten Gruppe (mg)"?

f) In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zu den Angeklagten L., H. und R.?

g) Hat der Informationsgeber Erkenntnisse, in welchem Zeitraum die Angeklagten L., H. und R. Mitglieder der „militanten gruppe (mg)" gewesen sein sollen?

h) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Struktur der „militanten Gruppe (mg)"?

i) Wieviele Mitglieder hat die „militanten Gruppe (mg)" nach den Erkenntnissen des Informationsgebers?

j) Hat der Informationsgeber noch weitere Personen benannt, die Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)" sein sollen?

k) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Gründungsmitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?

l) Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz darüber hinaus zu den Gründungsmitgliedern der „militanten Gruppe (mg)"?

m) Sind diese Gründungsmitglieder noch immer Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?

n) Stammen die Erkenntnisse des Informationsgebers aus eigenen Wahrnehmungen oder lediglich vom Hörensagen?

o) Ist der Informationsgeber glaubwürdig? Sind seine Angaben glaubhaft? Erfolgte eine diesbezügliche Prüfung und wie gestaltete sich ggf. diese?

p) Gibt es Erkenntnisse, ob die „militante Gruppe (mg)" zeitlich nach den ihr vorgeworfenen Anschlägen vom 18. Mai 2007 auf zwei Einsatzfahrzeuge der Berliner Polizei und vom 31. Juli 2007 auf drei Bundeswehrfahrzeuge noch weitere Anschläge verübt hat?

q) Gibt es ggf. Erkenntnisse zu den Gründen, weshalb die „militante gruppe (mg)" seither keine Anschläge mehr begangen hat?

2. Darüber hinaus wird gebeten, einen Sachbearbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu benennen, der nähere und möglichst detaillierte Angaben über die Erkenntnisse des Bundesamtes machen kann zu der sog. Selbstporträtgruppe, zu den Strukturen der „militanten Gruppe (mg)" und zu den ihr zugeschriebenen Texten und den Ergebnissen der Textanalysen.

Im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot im Strafprozess und die bereits laufende Hauptverhandlung erlaube ich mir die Bitte um eilige Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen
Kammergericht, 1. Strafsenat
Der Vorsitzende

Hoch
Vorsitzender Richter am Kammergericht
.

Antwort des Verfassungsschutzes
Heinz Fromm
Präsident des BfV
Merianstr. 100
50765 Köln

Kammergericht Berlin
1. Strafsenat
u. Hd. Herrn Vorsitzenden Richter Hoch

Betreff: Strafverfahren gegen L., R. und H. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung u. a. - (1) 2 StE Z/08-2 (21/08)
Bezug: Ihr Fax vom 12.03.2009

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

1. einer Vernehmung des Informationsgebers, dessen Angaben dem Behördenzeugnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 25. Februar 2008 zugrunde liegen, stehen die dem Informanten gegebene Vertraulichkeitszusage und dessen besondere Schutzwürdigkeit entgegen. Selbst bei entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen könnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Identität des Informanten offenbar würde. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist darauf angewiesen, dass sich Informanten auf die behördlichen Zusagen verlassen können. Diese sind unabdingbare Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und dienen dem Schutz von Freiheit, Leib und Leben des Informanten. Bei einer Enttarnung müsste der Informant mit Repressalien bzw. Übergriffen durch die jeweilige Szene rechnen. In jedem Falle wäre es fraglich, ob sich der hier vernommene Informant dem Verfassungsschutz weiter zur Verfügung stellen würde.

Die Offenbarung seiner Identität ließe zudem andere Informationsgeber an der Vertraulichkeit der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz zweifeln und würde die Fortsetzung der Kontakte oder gar das Gewinnen neuer Vertrauensleute erschweren oder gar unmöglich machen. (vergl.: BVerwG, Beschl. vom 13.11.2003-2 AV 3/02, NVwZ 2003, 348 (348).

Der Wert einer Vertraulichkeitszusage bemisst sich für potenzielle Informanten an dem bisherigen, bekannt gewordenen Verhalten der Sicherheitsbehörden in vergleichbaren Fällen. Durch eine Offenlegung wäre somit eine nachhaltige Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten, da die Behörde Gefahr laufen würde, in weiten Bereichen keinen Einblick mehr in. extremistische/terroristische Organisationen oder Aufschlüsse über Aktivitäten fremder Nachrichtendienste zu erhalten.

Eine Vernehmung des "betreuenden Mitarbeiters" ist ebenfalls nicht möglich. Auch hier ist zu befürchten, dass dieser bei Offenlegung seiner Identität Repressalien ausgesetzt wäre. Eine denkbare Identifizierung des Mitarbeiters könnte bei Treffen mit dem Informationsgeber zu diesem selbst führen und damit beide Personen gefährden. Zudem wäre nicht auszuschließen, dass die Preisgabe der Identität des Mitarbeiters zur Enttarnung weiterer Quellen führen und damit die Arbeit des Verfassungsschutzes in noch höherem Maße gefährden und nachhaltig beeinträchtigen könnte.

Zu dem von Ihnen aufgeworfenen Fragenkatalog nimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz wie folgt Stellung:

a) Ist einer der Angeklagten der in dem oben zitierten Behördenzeugnis angesprochene Informationsgeber?
Keiner der Angeklagten ist identisch mit dem Informationsgeber.

b) Hat einer der Angeklagten ansonsten mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammengearbeitet oder ihm Informationen gegeben?
Keiner der Angeklagten hat mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu sammengearbeitet bzw. Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergegeben.

c) Gibt es in diesem Zusammenhang weitere Informationsgeber?
In diesem Zusammenhang gibt es keine weiteren Informationsgeber.

d) Ist der Informationsgeber Mitglied der „militanten Gruppe (mg)"?
Der Informationsgeber ist nicht Mitglied der „militanten gruppe".

e) Wenn nicht: In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zur „militanten Gruppe (mg)"?
Hierzu können aus Gründen des Quellenschutzes keine Angaben gemacht werden, da diese zu einer Eingrenzung des möglichen Personenkreises durch die Szene bzw. die Angeklagten führen könnte. Letztlich wäre damit ein Rück-schluss auf die Identität des Informationsgebers erheblich erleichtert. Ob Rückschlüsse auf den Informationsgeber möglich sind und er enttarnt werden könnte, darf dabei nicht etwa aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten beurteilt werden. Es ist nicht zu fragen, ob "man" oder ob "jemand" Rückschlüsse aus diesen Informationen ziehen kann. Entscheidend ist vielmehr, ob hier die Angeklagten oder die am Prozess interessierte Szene möglicherweise aufgrund einer Gesamtschau der ihnen zugänglichen Informationen und in einem Wechselspiel positiver und negativer Anhaltspunkte, wer beispielsweise für die Lieferung einer bestimmten Information in Betracht kommt bzw. wer definitiv ausscheidet, den Kreis etwaiger Informationsgeber so einengen kann, dass dieser gefährdet werden könnte.

f) In welchem Näheverhältnis steht der Informationsgeber zu den Angeklagten L., H. und R.?
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind aus den zu Frage e) aufgeführten Gründen keine Angaben möglich.

g) Hat der Informationsgeber Erkenntnisse, in welchem Zeitraum die Angeklagten L., H. und R. Mitglieder der „militanten gruppe (mg)" gewesen sein sollen?
Dem Informationsgeber liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

h) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Struktur der „militanten Gruppe (mg)"?
Der Informationsgeber hat keine weiteren Kenntnisse als die im Behördenzeugnis genannten.

i) Wieviele Mitglieder hat die „militanten Gruppe (mg)" nach den Erkenntnissen des Informationsgebers?
Dem Informationsgeber liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

j) Hat der Informationsgeber noch weitere Personen benannt, die Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)" sein sollen?
Weitere Personen wurden vom Informationsgeber nicht benannt.

k) Welche Erkenntnisse hat der Informationsgeber über die Gründungsmitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?
Dem Informationsgeber liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

l) Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz darüber hinaus zu den Gründungsmitgliedern der „militanten Gruppe (mg)"?
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine Identifizierung der Gründungsmitglieder der „militanten gruppe" nicht möglich.

m) Sind diese Gründungsmitglieder noch immer Mitglieder der „militanten Gruppe (mg)"?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

n) Stammen die Erkenntnisse des Informationsgebers aus eigenen Wahrnehmungen oder lediglich vom Hörensagen?
Die Erkenntnisse des Informationsgebers stammen vom Hörensagen.

o) Ist der Informationsgeber glaubwürdig? Sind seine Angaben glaubhaft? Erfolgte eine diesbezügliche Prüfung und wie gestaltete sich ggf. diese?
Es wird auf den letzten Satz des Behördenzeugnisses vom 25. Februar 2008 verwiesen. Meldungen von Informationsgebern werden - wenn möglich - überprüft. Eine Überprüfung kann aber im Einzelfall unmöglich oder schwierig sein, so dass diese Informationen zunächst als unbestätigt eingestuft werden. Über die Art und Weise der Überprüfung von Informationsgebern können hier keine Angaben gemacht werden, da dies Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutzes erlauben würde und eine Offenlegung auch die Überprüfung anderer Informationsgeber gefährden würde, die sich im Wissen um diese Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutzes darauf einstellen könnten. Dies würde zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des gesetzlichen Auftrages des Bundesamtes für Verfassungsschutzes führen.

p) Gibt es Erkenntnisse, ob die „militante Gruppe (mg)" zeitlich nach den ihr vorgeworfenen Anschlägen vom 18. Mai 2007 auf zwei Einsatzfahrzeuge der Berliner Polizei und vom 31. Juli 2007 auf drei Bundeswehrfahrzeuge noch weitere Anschläge verübt hat?
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind nach dem 31. Juli 2007 keine Anschläge bekannt geworden, die der „militanten gruppe" zuzurechnen sind.

q) Gibt es ggf. Erkenntnisse zu den Gründen, weshalb die „militante gruppe (mg)" seither keine Anschläge mehr begangen hat?
Entsprechende Erkenntnisse liegen nicht vor.

2. Einen sachkundigen Mitarbeitet des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der nähere Angaben zu den von Ihnen bezeichneten Themenkomplexen machen kann, werde ich zeitnah benennen.

Mit freundlichen Grüßen

Fromm



Aus - für die NPD/JN Landesgeschäftsstelle in Rosenberg/Hohenberg!

Schon im Oktober 2008 hatte Andreas Thierry Kontakt mit dem Bürgermeister von Rosenberg aufgenommen und signalisiert, er wolle das Gebäude der NPD/JN- Landesgeschäftsstelle (ehm. Gasthof „Goldenes Kreuz“) an die Gemeinde verkaufen.

Eine Änderung in der Ortssatzung hatte der Gemeinderat für die Ortsmitte Hohenbergs als Sanierungsgebiet beschlossen, um sich das Vorkaufsrecht auf alle Gebäude und Grundstücke zu sicher. Zwischenzeitlich ist das Haus der NPD an die Gemeinde verkauft. Thierry und die NPD haben dabei ihren „Schnitt“ gemacht! Ernst zu nehmende Gerüchte sprechen von einem Verkaufspreis der doppelt so hoch sein soll wie der Kaufpreis (45 000€), den die Nazis bei der Zwangsversteigerung des „Goldenen Kreuzes“ zu zahlen hatten!

Thierry und Neidlein, die letzten gemeldeten Bewohner des Hauses, müssen bis spätestens Juni 2009 das Gebäude räumen!

Rückblick

Im April 2004 hatte Thierry vermutlich als „Strohmann“ der NPD das Haus ersteigert. Zunächst war das von Lars Käpplers gegründete „Verlags -“ und Medienhaus Hohenberg/Bücher- Herold und Versandhandel „ im „Goldenen Kreuz“ untergebracht. 1)

Seit der Übernahme der Immobilie durch die Rechten, rissen die Proteste, Demonstrationen, Aktionen und Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern und Rechten, nicht mehr ab.

Nach ideologischen und persönlichen Spannungen flog der „Daueraufmarsch-Anmelder für Schwäbisch Hall“ Lars Käppler (damals „Bewegung Deutsche Volksgemeinschaft“) als „Geschäftsführer“ des „Verlags-und Medienhauses“ raus. Hintergrund der internen Auseinandersetzungen war sicherlich auch die Indizierung der Internetseite des „Verlagshauses Hohenberg“ durch die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BpjM). Sein Wohnsitz in Hohenberg erlosch und der bayrische NPD-Funktionär Roland Wuttke trat an seine Stelle als Geschäftsführer des „Verlags-und Medienhauses“.

Ab 1. Mai 2007 wird das „Goldene Kreuz“ zur „Landesgeschäftsstelle des JN/NPD Landesverband-BaWü. Im Hause selbst sind nur noch Alexander Neidlein Landesgeschäftsführer der NPD/JN und Andreas Thierry als Bewohner gemeldet. Beide haben große Pläne. Das Haus soll zum Schulungs- und Begegnungszentrum der Rechten entwickelt werden. Doch das will nicht recht gelingen.

Das Gebäude, das immer gut unter Beobachtung von Antifaschistinnen und Anwohnern stand, wurde nur selten zwischen 2005 und 2009 als „Begegnungs- und Schulungsstätte“ genutzt. Das Innenministerium Baden Württemberg schreibt schon in einer Stellungnahme vom 18.9.2006 : Hinweise darauf, dass das Haus regelmäßig als Begegnungs- und Schulungsstätte genutzt wird, gibt es derzeit nicht“ .Weiter meldet der Verfassungsschutz, dass lediglich „...im Dezember 2005 in der Immobilie eine „Vorweihnachtsfeier...“ des Verlags“ für rund 50 geladene Gäste“ stattgefunden habe. Darüber hinaus konnten auch wir nur wenige weitere Aktivitäten der Rechten recherchieren.

Von 27. - 29. Okt. 2007 bot A. Thierry einer Gruppe Schweizer Nazis der PNOS (Partei national orientierter Schweizer) ein Schulungswochenende in Hohenberg an. Im Sommer 2008 trafen sich „15 Kameraden“ der JN zur jährlichen „Kaderschulung“ über Kampagnenplanung“, „Aufgaben von Funktionsträgern“ und zum „Umgang mit Verfassungsschutz und Polizei“.

Ende 2008 fand dann noch der „Landeskongress der JN-Baden Württemberg“ mit rund 80 Jungnazis in Hohenberg statt. Lars Gold (Fichtenau) wurde als Landesvorsitzender wiedergewählt und A. Neidlein als Landesgeschäftsführer bestätigt. Ansonsten haben im Hause keine größeren Veranstaltungen stattgefunden.

Damit können auch Neidleins Ankündigungen vom Juni 2008, in einem Brief an den SWR, als großmäulige Verlautbarungen abgehakt werden, angesichts der Verkaufsverhandlungen, die wenige Monate später von Thierry aufgenommen wurden 2)

Was das Landtagswahlergebnis 2006 angeht -“ lügt der Großschwätzer Neidlein wieder einmal : Die NPD erhielt genau 4 Stimmen in Rosenberg -“ oder 0.4% !!! Aber rechnen war noch nie die Stärke der Neidleins und Konsorten, selbst beim 1000 jährige Reich haben sie sich verrechnet, das hielt nur 12 Jahre!

Dienen und Verdienen - die NPD Nazis brauchen Geld.

Seit der Verhaftung und Verurteilung ihres Bundesschatzmeisters Erwin Kemna, im Sept. 2008, ist es schlecht um die Finanzen bestellt. Kemna, der als „guter Kamerad“ vom NPD Vorsitzenden Voigt beleumundet wurde, hat 741 000 € aus der Parteikasse in sein „Küchenstudio“ umgeleitet. Er habe das Geld, so Kemna, gebraucht um die „finanzielle Situation seiner Firma Wichman Küchen GmbH“ zu verbessern.

Neidlein macht wohl die Tage auch in „Küchen" !! Er wurde beobachtet, wie er Anfang diesen Jahres aus dem „Goldenen Kreuz“ die komplette Kücheneinrichtung des ehemaligen Gasthofes ausbauen und wegfahren ließ !! Kameradschaftshilfe? Denn Kemna und Neidlein kennen sich gut aus ihrer gemeinsamen Zeit in Riesa, wo sie beide bei der „Deutschen Stimme“, der NPD-Parteizeitung, beschäftigt waren ! (Wissen das die „schafsköpfigen“ Parteilatscher auch?)

Der Vorfall Kemna hat der NPD enorm geschadet. Bei weiteren Ermittlungen und Durchsuchungen bei der NPD, soll dem Verdacht nachgegangen werden, ob die NPD über falsche Spendenquittungen unrechtmäßige Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung bezogen hat. Allein zwischen 2004 und 2007 flossen mehr als 4,7 Mio. € aus Steuergeldern in die Kassen der NPD. Damit werden u.a. solche Figuren wie Thierry und Neidlein finanziell ausgehalten!

NPD-Immobilien Spekulanten

Bei einer derartigen Ansammlung von kriminellen Parteikadern wie bei der NPD, sind die Grenzen zwischen saubermännischer Volksgemeinschaft und kapitalistischem Spekulantentum, fließend.

Das rechtsextremistische Immobilien Karusell dreht sich schon eine Weile. Es ist deshalb auch nicht ganz auszuschließen, dass der Rückverkauf des „Goldenen Kreuzes“ durch die Gemeinde Rosenberg, mit saftigem Profit für die NPD, von Anbeginn der Plan der NPD war. Die Szenarien sind verdächtig ähnlich:

- Aus einer unverkäuflichen bzw. überteuerten Immobilie, aus finanziellen Schwierigkeiten von Verkäufern oder aus im Clinch mit Behörden liegenden Besitzern, wird eine öffentliche Drohung konstruiert, die Gebäude an Neonazis zu verkaufen. Dass die NPD in einigen Fällen dahintersteckt, liegt auf der Hand.

- So erwarb die Stadt Wunsiedel 2007 für einen Millionenbetrag den Gasthof „Waldlust“, nachdem Kaufgerüchte durch Jürgen Rieger (bekannter Nazi Anwalt) öffentlich wurden und ein bekannter Neonazi medienwirksam mit seinem VW-Bus vorgefahren war.

- Die Städte Grafenwöhr (eine Tennishalle), Cham (eine Diskothek) und Lauf (ein Wiesengrundstück), ließen sich in den letzten Jahren durch einschlägige Drohungen zu einem Kauf drängen.

- Am 28. Oktober 2008 nahm der Gemeinderat im oberfränkischen Warmensteinach sein Vorkaufsrecht wahr und bot dem Besitzer der „Pension Puchtler“ den Verkehrswert von 380 000 € als Kaufpreis an. Damit reagierte die Stadt auf die Aussage eines Lehrers, er wolle den Gasthof für 1.84 Mio. € an den Hamburger Neonazi Rechtsanwalt Jürgen Rieger verkaufen. Um die Kaufabsicht der NPD zu untermauern, fand im September 2008 in der „Pension Puchtler“ eine Veranstaltung mit Rieger und dem NPD-Aktivisten Norman Bordin statt !!

„V-Leute sind Faschisten mit V“

2003 stellte sich beim NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe heraus, dass einiges aus dem vorgelegten Belastungsmaterial von Autoren stammte, die über eine Nebeneinkunft beim Staat verfügen, und dass dies dem Gericht vorsätzlich verschwiegen worden war. Das Verfahren platzte.

Hier ist nicht von Geheimagenten, von verdeckten Ermittlern oder von Aussteigern die Rede. V- Leute in der NPD und deren Umfeld sind Neofaschisten! Und sie bleiben Neofaschisten, welche die Organisation aktiv aufbauen und vorantreiben. Immer wieder kommt es vor, dass sie auch an schweren Straftaten beteiligt sind. Sie unterscheiden sich von ihren Kumpanen nur durch eine kleine oder größere Nebeneinkunft.

Sie liefern auf konspirativem Wege Spitzelberichte an ihren V-Mann-Führer. Die so erlangten Informationen haben zweifelhafte Qualität, werden von den konkurrierenden Geheimdiensten eifersüchtig gehütet, und sie sind so geheim, dass sie nicht zu einer wirksamen Bekämpfung der NPD verwendet werden können.

Die V-Mann-Dichte in der NPD ist sehr hoch. Jedes siebte Vorstandsmitglied auf Bundes -“ und Landesebene soll dazu gehören. Man muß sich das einmal vorstellen: bei den Bundesvorstandssitzungen der NPD kommen die V-Männer des Bundes und der Länder und der anderen Geheimdienste zusammen, die alle voneinander nichts wissen und schreiben eifrig Spitzelberichte über andere V-Männer. Und das Ganze nutzt der NPD mehr, als es ihr schadet.

Neidlein ein Faschist mit „V“?

Alexander Neidleins frühe Karriere in der militanten Neonaziszene bietet allerhand Anlass für Spekulationen in dies Richtung. Er ist der Prototyp eines straffälligen Jungnazis der in das „Rekrutierungsmuster“ der „Dienste“ passen würde. Wegen vermuteter, aber noch nicht angezeigter und beweisbarer Straftaten zum „mitmachen überzeugt" Nazi kann er weiterhin bleiben und wenn er mitspielt, sogar mit Nebeneinkünften.

Söldner bei kroatischen Faschisten

Die Behörden verfolgten die Beteiligung deutscher Neonazis im jugoslawischen Krisenherd offenbar sehr aufmerksam. Nach Verlautbarungen des Bundeskriminalamtes im Juli 1992 waren deutsche Rechtsextremisten nicht nur beim Aufbau einer Söldnertruppe für kroatische Faschisten beteiligt, sondern auch an Waffenlieferungen.( Blick nach rechts-19/1997)

Der damalige rheinland-pfälzische Innenminister Walter Zuber äußerte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 1995 seine Besorgnis über die Ausbildung von Neonazis an der Waffe als Söldner ... (Siegle/Maegerle: Eine schwarze Legion für die weisse Rasse ,TAZ 7 /99)

Eine Veröffentlichung des österreichischen Innenministeriums informierte 1994 darüber, dass die kroatische Armee keinen Sold bezahlt, sondern den Söldnern „selbstgemachte Beute als Sold“ überlässt. Dies habe zu Mord und Raub unter den Söldnern und an der Zivilbevölkerung geführt. (Blick nach rechts 8/96 S.4)

Der Hamburger Verfassungsschutz schätzt, dass insgesamt wohl mehrere hundert Deutsche mitgekämpft haben. (Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg , Juni 2001)

Neben Neidlein und anderen Neonazis kämpfte in den faschistischen Söldnertruppen in Kroatien/Bosnien auch Michael Baatz. Letzterem ist zu verdanken, dass das in Kreisen ehemaliger Kroatien- Söldner geplanten Attentate auf Staatsanwalt Hans-Heiko Klein und dem inzwischen verstorbenen Ignatz Bubis verhindert werden konnten. Nach seiner Rückkehr aus Kroatien hatte Baatz sich im Herbst 1994 den deutschen Sicherheitsbehörden gestellt. (Siegler/Maegerle: Eine schwarze Legion für die weisse Rasse , S.3) In einigen wenigen Fällen kam es zu Anklagen gegen ehemalige Söldner durch bundesdeutsche Gerichte.

Gegen Alexander Neidlein, der sich in diesen Kreisen bewegte , Kampfgefährten und Freunde dabei fand, wurde wegen seiner Aktivitäten in Bosnien nicht strafrechtlich ermittelt. Die zweieinhalb Jahre Haftstrafe die Neidlein absaß, gabs ausschließlich für seinen Überfall auf ein Lübecker Postamt wo er und seine Kumpane 8 500 Mark erbeuteten.

Der Brand im „Goldenen Kreuz“

In der Nacht vom 5. auf den 6. Mai 2007 brannte ein Teil des „Goldenen Kreuzes“ ab.

Der Verdacht der Brandstiftung wurde relativ schnell der Antifa, der VVN und örtlichen Gegnern zugeschrieben. Mit einer „Spontan Demo“ von ca. 50 Rechten, noch am Sonntag 6. Mai durch Rosenberg und Ellwangen, wurde diese Legende verbreitet. (seitens der Kripo wurde auch gegen Haller VVN Mitglieder ermittelt) Anwohner des „Goldenen Kreuzes“ hatten ganz andere „verdächtige“ Wahrnehmungen gemacht.

In der Nacht des Brandes waren Neidlein und der NPD Landesvorsitzende mit seiner Frau Übernachtungsgäste im NPD Haus. Das Feuer sei lt. Feuerwehr gegen 3.45 Uhr ausgebrochen. Die angeblich vom Feuer überraschten Schläfer im Haus -“ hatten gegen 3.10 Uhr noch Licht im Flur und Treppenhaus gemacht. Der Hund Neidleins, der ansonsten immer anschlug, wenn sich jemand am Goldenen Kreuz vorbei bewegte -“ war just in dieser Nacht weg. Obwohl seitens der Polizei und des LKA eine Brandstiftung als sehr wahrscheinlich angenommen wurde, spazierten die Neonazis der NPD den ganzen Sonntag über munter in der Brandruine umher, schleppten Papier aus der Ruine und andere Gegenstände. Der Brandort war zu dieser Zeit wegen laufender Ermittlungen nicht abgesperrt! Die Feuerwehr verhielt sich nach Aussagen von Anwohnern „indifferent“.

Bis heute ist nicht auszuschließen, dass die Parteigenossen das Nebengebäude selbst abgefackelt haben. Die Versicherung hätte irgendwann an den NPD Funktionär Thierry bezahlt. Mit dem erfolgten Verkauf des Gebäudes hat sich die NPD das „Goldene Kreuz“ im wahrsten Sinne des Wortes- vergoldet.

VVN -“ Bund der Antifaschisten/ Kreisgruppe Schwäbisch Hall
Kontakt : 0791/54118 oder 0791/51377

Anmerkungen:

1) Aus dem Programm: Der Berghof -“ Hitler ganz privat,VHS Kassette, Kraft durch Freude -“ Urlaub im Dritten Reich-VHS Kassette -“ Buch : Gespräche mit Göring - ... es präsentiert sich ein menschlicher, offener...Reichsmarschall

2) „Und warum sollte der Hausherr Andreas Thierry verkaufen ? Er hat nicht nur den Landesverband hinter sich, sondern auch die Bundespartei: Im November (2007) war der Parteivorsitzende Udo Voigt zu Gast in Hohenberg. Dort wurden bereits weitere Möglichkeiten erörtert, wie das Objekt von Seiten der NPD in Zukunft noch besser genutzt werden kann. Zur Erinnerung: Bei den Landtagswahlen 2006 hat die NPD in Rosenberg 2.9% erzeilt, was das beste Ergebnis im Ostalbkreis war. Hier schlummert noch ein enormes nationales Potential für uns !“ mit freundlichen Grüßen Alexander Neidlein

Andreas Harald Thierry

  • 1989 Teilnehmer an und Saalschützer bei der „Gästewoche“ des neonazistischen Deutschen Kultwerkes (DKG) in Pichl im Ennstal; in der Folge Einund Aufstieg bei der neonazistischen Nationalistischen Front (NF); Teilnehmer an Wehrsportübungen in Kärnten (Maria Saal) und Aufmärschen der Wiking Jugend an der innerdeutschen Grenze
  • 1995 Verurteilung (gemeinsam mit Helmut Adolf Schatzmayr) wegen dem Flugblatt „Die Wahrheit über die Waffen-SS“ (Mai 1992)
  • Im April 1999 Referat auf der „Jahrestagung“ der rechtsextremen Gesellschaft für freie Publizistik (GfP); im Oktober beginnt Thierry als Schulungsreferent der NPD
  • Ende 2001 Interview mit Herbert Fritz für Opposition
  • Im Juni 2003 Redner bei der „Sonnwendfeier“ der Nationalen Kräfte, einem Zusammenschluss von Neonazis in Baden Württemberg (auch 2006); Beginn seiner Aktivitäten in/für die neonazistische Bewegung Deutsche Volksgemeinschaft
  • Ab 2004 (bis 2006) im „wissenschaftlichen Beirat“ des neonazistischen Blattes Volk in Bewegung; dann dort „Schriftleiter“
Quelle: "alpha press" -- Das Haller Monatsblatt für Demokratie und Sozialismus
März/April 2009 (erschienen 03.04.2009)


Kochduell bei Solidaritäts Volxküche für die kriminalisierten Nato - GegnerInnen

"Und wenn Ihr über diese Punkte Beschluss faßt, so trinkt eine Flasche guten Wein dazu, solches tut zu meinem Gedächtnis." Engels an Bebel und Singer am 14. November 1894

In diesem Sinne fand gestern eine sehr gut besuchte Solidaritätsvokü im "Subversiv" Stuttgart zugunsten der Roten / Bunten Hilfe Stuttgart und der Opfer der Repressionen gegen die Proteste gegen den NATO Gipfel in Strasbourg statt. Serviert wurde von den KöchInnen ein veganes 3 Gänge Menü:

Bruschetta:
- Bruschetta "el Subversivo" (Tomaten, Rucola, Zwiebeln, Knoblauch auf Baguette)

كسكسي - Cous-Cous:
- "س الحانوت" (Ras el-Hanout - angenehm scharf)
- "Libertad o Muerte" (extrem scharf)

Dazu wurden verschiedene Salate gereicht.

Süßspeisen:
- Erdnussmuffins
- Mandarinenmuffins
- Schokozimtkuchen


Im Anschluss daran gab es dann noch eine Cocktailparty bei der Libertären Initiative STuttgart (L.I.ST.) zugunsten der diesjährgen Mobilisierung zum revolutionären 1. Mai.


Mir reicht's.

So, Leute, ich mach' dann mal zu hier, wg. plötzlichem Reichtum. Ich hoffe nur, daß ich nicht mit anderen teilen muss:

BITTE FUR VERTRAULICHKEIT TRETEN GRUNDE MIT MIR DURCH MEIN GESICHERTES EMAIL ADDRESS IN VERBINDUNG: xxxxxxxx@hotmail.com

Deutsche ist nicht meine Sprache gefallen so begnadigen Qualitat dieser eMail

Ich bin Herr Bruce Misamore ein personlichen Hauptfinanzschatzmeister zu Mikhail Khodorkovsky der reichste Mann in Russland und Inhaber vom folgenden Firmen: Vorsitzender CEO: YUKOS OIL (russischer groÑŠter olkonzern) Vorsitzender CEO: Menatep SBP Bank (a-wohles hochwertiges Finanzinstitut mit it' s Niederlassungen auf der ganzen Erde) QUELLE DER KAPITAL: Ich habe eine profilierende Menge innen ein Uberfluss des $100.000.000 US-Dollars (hundert Million Dollar) der I suchen Sie Ihre Teilhaberschaft bei der Unterbringung fUr mich. Sie werden mit vergUtet 10% der Gesamtsumme fUr Ihre Teilhaberschaft.

Konnen Sie mein Partner auf diesem sein? Bereits haben die Kapital dem Ufer von Russland durch diplomatische Mittel ein europaisches Holdingunternehmen Uberlassen, in dem das abschlieÑŠende Gutschreiben erwartet wird, um zu sein durchgefUhrt. Wahrend ich auf dem Prozess war, erhielt mein Chef fUr seinen festgehalten Miteinbeziehung in der Politik durch die Finanzierung der FUhrung und des Entgegensetzens politisch Parteien (der Anschluss der rechten Krafte, gefUhrt von Boris Nemtsov und Yabloko, a liberale/Sozialdemokratische Partei fUhrte durch Gregor Yavlinsky), welche Haltungen behandeln dem Besitz zu des Prasidenten-Vladimir Putin an zweiter Stelle als russischem Prasident.

Sie konnen mehr der Geschichte auf dieser Web site dich verfangen:

http://www.supportmbk.com
http://news.bbc.co.uk/1/hi/business/3213505.stm
http://newsfromrussia.com/main/2003/11/13/51215.html
http://newsfromrussia.com/main/2005/03/29/58914.html
http://www.nationmaster.com/encyclopedia/Mikhail-khodorkovsky
http://newsfromrussia.com/main/2003/11/13/51215.html


IHRE ROLLE: Alles, das ich von Ihnen benotige, ist zu stehen, da der BegUnstigte der oben veranschlagenen Summe und ich Re-profil die Kapital mit Ihrem Namen werden, der der europaischen HoldingunternehmenUbertragung die Summe auf Sie ermoglicht. Die Verhandlung muss innerhalb 5 bis 10 Arbeitstage geschlossen werden, sobald ich Ihre Schnelligkeit bestatige, um die Verhandlung mit mir zu schlieÑŠen.

In Verbindung treten Sie mit mir Uber meine private eMail:
xxxxxx22@hotmail.com

mit den folgenden Informationen:

Name:
Telefon/Telefax:
Beruf:
Email :

Mit diesen Informationen kann ich Sie mit weiteren Einzelheiten sofort ausstatten.

Vielen Dank.
Respekt
Bruce Misamore [Mr]


Obama's Traditionspflege

Den CIA Folterern wird durch U.S. Präsident Barack Obama Straffreiheit zugesichert. Die Folterknechte hätten "in gutem Glauben gehandelt". Damit wird eine gute Tradition fortgeführt:
  • "Der obige Befehl ergeht an Sie auf Anweisung und mit Zustimmung des Kriegsministers und des Generalstabschefs der amerikanischen Streitkräfte." (Befehl an den General Carl Spaatz, Oberkommandierender der amerikanischen strategischen Luftwaffe für den Abwurf der Atombombe auf Hiroshima)


To be continued...

a.i.d.a. wehrt sich gegen Verfassungsschutz-Kampagne

Die Arbeit des antifaschistischen Archivs mißfällt offenbar dem Innenministerium. Gegen die Einstufung als "linksextremistisch" geht der Verein nun juristisch vor.

Seit fast zwanzig Jahren dokumentiert und archiviert die " Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V.", kurz a.i.d.a., rechte und rechtsextreme Umriebe in München und Bayern. Allein die über die Webseite http://www.aida-archiv.de abrufbare " Chronologie rechter Aktivitäten" reicht bis in den März 1998 zurück. Zahlreiche Initiativen "gegen Rechts" greifen auf Material der Archivstelle zurück. Mehrfach - zuletzt im Januar 2008 durch die  PDF Landeshauptstadt München - wurde der Verein für seine ehrenamtliche Arbeit ausgezeichnet.(weiterlesen bei luzi-m)

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