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»Time to ban Viagra. Because if pregnancy is "god´s will", then so is your limp dick.« Bette Midler

Schmetterlinge : Proletenpassion - Dritte Station : Die Pariser Kommune

Die Proletenpassion ist ein politisches Oratorium der österreichischen Politrock-Gruppe Schmetterlinge. Das Werk wurde 1976 bei den Wiener Festwochen als szenische „Theaterfassung“ unter der Regie von Dieter Haspel uraufgeführt und 1977 auf einem Triple-Album (drei Langspielplatten) als „konzertante Fassung“ eingespielt. Bis in die 1980er Jahre folgten Live-Auftritte der Schmetterlinge mit diesem rund zweieinhalb Stunden dauernden Programm in vielen Städten des deutschsprachigen Raums.

In der im Wesentlichen von Heinz Rudolf Unger getexteten und von Willi Resetarits und Georg Herrnstadt komponierten Proletenpassion werden Herrschaftsstrukturen und soziale Fragen der europäischen Neuzeit zwischen dem 16. und 20. Jahrhundert in einer Mischung aus verschiedenen musikalischen und literarischen Stilelementen thematisiert. Bei der inhaltlichen Aussage steht dabei das Anliegen der Schmetterlinge, gegen die „Geschichte der Herrschenden“ bzw. die „herrschende Geschichtsschreibung“ die „Geschichte der Beherrschten“ zu stellen, im Mittelpunkt.

(Quelle: WikiPedia)

Leider gibt es nur die 3. Station der Proletenpassion als Video zu sehen: Die Pariser Kommune (TV-Aufnahme von ca. 1994, entstanden ca. 1977)

Teil 1/6 :
Einführung
Deutsch-französischer Krieg 1870/71
Auftritt: General von Moltke
Hunderttausend Arbeitslose
Die Furcht des Kapitals



Teil 2/6 :
Ballade von den zwei ruhmlosen Generälen
"Friede den Hütten, Krieg den Palästen"
Lied vom Gespensterzug



Teil 3/6 :
Wahlaufruf
Was ist die Kommune



Teil 4/6 :
Dekrete der Kommune
Die Kommunarden von Paris



Teil 5/6 :
Die Frauen der Kommune
Verhandlungen Thiers - Moltke
Auf dem Friedhof von Père Lachaise
Can-Can (die Wiederkehr der Untoten)
Die blutige Woche



Teil 6/6 :
Der Terror gegen die Kommunarden
Die Lehren der Kommune
Lied der Fragen
Tot oder lebendig
Wer schreibt die Geschichte


Blogkino: Elektriker Horst

In unserer beliebten Reihe "Blogkino"zeigen wir heute: "Elektriker Horst". Er hat im Betrieb von Staplerfahrer Klaus seinen Meisterbrief als verantwortliche Elektrofachkraft erhalten. Er erklärt in einem Kurzfilm sehr anschaulich die fünf zentralen Regeln der Sicherheit für die Arbeit an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.



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Zuletzt bearbeitet am 20.08.2009 18:28

Pressemitteilung des Komitees gegen die §129 zum DHKP-C Urteil in Stammheim

Zur Urteilsverkündung im §129b Prozess in Stuttgart Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subas am Freitag - siehe auch den Beitrag in der "jungen Welt" erklärt das Komitee gegen die §129: in einer Pressemtteilung:
Heute fiel das vorläufige Urteil im §129b Prozess in Stuttgart Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi. Das Strafmaß beläuft sich für MustafaAtalay auf 5 Jahre, für Ilhan Demirtas 3 Jahre und 6 Monate und für Hasan Subasi 2 Jahre und 11 Monate. Der Haftbefehl für Mustafa Atalay besteht weiterhin, für Ilhan und Hasan wurde er unter Auflagen ausgesetzt.

Heute fiel das vorläufige Urteil im §129b Prozess in Stuttgart Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi. Das Strafmaß beläuft sich für Mustafa Atalay auf 5 Jahre, für Ilhan Demirtas 3 Jahre und 6 Monate und für Hasan Subasi 2 Jahre und 11 Monate. Der Haftbefehl für Mustafa Atalay besteht weiterhin, für Ilhan und Hasan wurde er unter Auflagen ausgesetzt. Die Auflagen umfassen Meldungen über den Wohnsitz und eventuellen Wechsel des Wohnsitzes, geplante Aufenthalte im Ausland, sowie schriftliche Begründungen über deren Ziel und Dauer. Zusätzlich wird ihnen jeglicher Kontakt zu Vereinen undPersonen verboten, welche das Gericht als zugehörig zu der DHKP-Cdefiniert.

Hintergrund der frühzeitigen Urteilsverkündung sind Erklärungen der drei Angeklagten, in denen sie sich aufgrund der gesundheitlichen Situation teilweise auf bestimmte Anklagepunkte einließen. Die Erklärungen umfassten die Fälschung von Dokumenten, die Bereitstellung von PKWs, sowie die Kenntnis der Programmatik der DHKP-C. Nie aber waren Bekenntnisse noch Distanzierungen zur DHKP-C Teil dieser Erklärungen.

Am heutigen Freitag, den 07.08.2009,bestätigte der Senat trotz der nicht vollständig abgeschlossenen Beweisaufnahme, der unzureichenden Prüfung der Beweisführung und etlichen Verfahrensfehlern in seinem Urteil beinahe vollständig dieAnklagepunkte der Bundesanwaltschaft. In der Begründung des Urteils wurden Sachverhalte als tatsächlich dargestellt, die im Verlauf des Prozesses nicht hinreichend geklärt werden konnten noch Gegenstand der Verhandlung waren. Ein Beispiel dafür ist die Annahme des Gerichts, dass einer der Angeklagten, Mustafa Atalay, eine führende Rolle innerhalb der DHKP-C gehabt haben soll. Um diese Anschuldigung zu beweisen wurden weder Zeugen geladen, noch wurden Dokumente derTelefonkommunikationsüberwachungen herangezogen -“ Mustafa Atalay war im öffentlichen Verfahren nie Teil der Beweisaufnahme.
Die Anklagepunkte sah der Senat durch die Aussagen der Zeugen bestätigt. Dass diese sich vor allem durch Unwissenheit auszeichneten, zeigte sich deutlich an der Vernehmung der BKA Beamten, worin sich keineswegs die Anklagepunkte bestätigen ließen.
Die berechtigten Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram wurden imUrteil zwar thematisiert, aber als unbedeutend dargestellt. Der Senat bezog sich in seiner Begründung auf die Aussagen, die Hüseyin Hirambereits 2003 bei seiner Verurteilung wegen Doppelagentschaft gemacht hat, die aber in diesem Prozess von ihm nicht bestätigt wurde. Dass Hiram selbst während eines Prozesstages seine Aussagen hierüber zurückzog, wurde vom Senat durch sein Krankheitsbild entschuldigt und nicht berücksichtigt.
Ein weiterer Punkt in der Begründung des Urteil, die ebenfalls einer Berichtigung bedarf, ist die gesundheitliche Situation und die medizinische Versorgung der Angeklagten während ihrer 2 ½ - jährigen Inhaftierung. Im Fall vonMustafa Atalay geht das Gericht trotz zahlreicher Atteste unabhängiger Psychiater und Ärzte immer noch von der Haft- und Vernehmungsfähigkeit aus.
Nicht zuletzt hat die Haft die gesundheitliche Situation aller Angeklagten verschärft Ein Grund dafür war die unzureichende medizinische Versorgung der Angeklagten, die das Gericht im Widerspruch zu Aussagen der Betroffenen selbst, über die gesamte Dauer der Haft ausreichend gewährleistet sah. Diese für die Angeklagten nicht länger hinnehmbare Haftsituation war für die Angeklagten mit ein Grund durch ihre Aussagen eine Beschleunigung der Entlassung aus der Haft zu erreichen.

Letztlich bestätigt dieses Urteil,dass es in diesem Verfahren nicht um die Aufklärung der Sachverhalte ging, sondern um eine zügige Verurteilung und der damit verbundenen Etablierung des Paragraphen 129b abseits der Öffentlichkeit. Dass dieser Paragraph zukünftig eine verstärkte Bedeutung gerade für politische aktive Migrantinnen und Migranten haben wird, bestätigt sich ebenfalls in der Urteilsbegründung des Senats. Um dem erheblichen Einschnitt in das Rechtssystem, den der §129b darstellt, begegnen zu können ist und wird eine kritische Öffentlichkeitnotwendig sein.

Gegen das Urteil wird die Verteidigungkommenden Montag Revision einlegen.

ausgesetzt. Die Auflagen umfassen Meldungen über denWohnsitz und eventuellen Wechsel des Wohnsitzes, geplante Aufenthalteim Ausland, sowie schriftliche Begründungen über Ziel und Dauerdieser. Zusätzlich wird ihnen jeglicher Kontakt zu Vereinen undPersonen verboten, welche das Gericht als zugehörig zu der DHKP-Cdefiniert.
Hintergrund der frühzeitigenUrteilsverkündung sind Erklärungen der drei Angeklagten, in denensie sich aufgrund der gesundheitlichen Situation teilweise aufbestimmte Anklagepunkte einließen. Die Erklärungen umfassten dieFälschung von Dokumenten, die Bereitstellung von PKWs, sowie die Kenntnis der Programmatik der DHKP-C. Nie aber waren Bekenntnissenoch Distanzierungen zur DHKP-C Teil dieser Erklärungen.

Am heutigen Freitag, den 07.08.2009,bestätigte der Senat trotz der nicht vollständig abgeschlossenenBeweisaufnahme, der unzureichenden Prüfung der Beweisführung undetlichen Verfahrensfehlern in seinem Urteil beinahe vollständig dieAnklagepunkte der Bundesanwaltschaft. In der Begründung des Urteilswurden Sachverhalte als tatsächlich dargestellt, die im Verlauf desProzesses nicht hinreichend geklärt werden konnten noch Gegenstandder Verhandlung waren. Ein Beispiel dafür ist die Annahme desGerichts, dass einer der Angeklagten, Mustafa Atalay, eine führendeRolle innerhalb der DHKP-C gehabt haben soll. Um diese Anschuldigungzu beweisen wurden weder Zeugen geladen, noch wurden Dokumente derTelefonkommunikationsüberwachungen herangezogen -“ Mustafa Atalaywar im öffentlichen Verfahren nie Teil der Beweisaufnahme.
Die Anklagepunkte sah der Senat durchdie Aussagen der Zeugen bestätigt. Dass diese sich vor allem durchUnwissenheit auszeichneten, zeigte sich deutlich an der Vernehmungder BKA Beamten, worin sich keineswegs die Anklagepunkte bestätigenließen.
Die berechtigten Zweifel an derGlaubhaftigkeit des Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram wurden imUrteil zwar thematisiert, aber als unbedeutend dargestellt. Der Senatbezog sich in seiner Begründung auf die Aussagen, die Hüseyin Hirambereits 2003 bei seiner Verurteilung wegen Doppelagentschaft gemachthat, die aber in diesem Prozess von ihm nicht bestätigt wurde. DassHiram selbst während eines Prozesstages seine Aussagen hierüberzurückzog, wurde vom Senat durch sein Krankheitsbild entschuldigtund nicht berücksichtigt.
Ein weiterer Punkt in der Begründungdes Urteil, die ebenfalls einer Berichtigung bedarf, ist diegesundheitliche Situation und die medizinische Versorgung derAngeklagten während ihrer 2 ½ - jährigen Inhaftierung. Im Fall vonMustafa Atalay geht das Gericht trotz zahlreicher Attesteunabhängiger Psychiater und Ärzte immer noch von der Haft- undVernehmungsfähigkeit aus.
Nicht zuletzt hat die Haft diegesundheitliche Situation aller Angeklagten verschärft Ein Grunddafür war die unzureichende medizinische Versorgung der Angeklagten,die das Gericht im Widerspruch zu Aussagen der Betroffenen selbst,über die gesamte Dauer der Haft ausreichend gewährleistet sah.Diese für die Angeklagten nicht länger hinnehmbare Haftsituationwar für die Angeklagten mit ein Grund durch ihre Aussagen eineBeschleunigung der Entlassung aus der Haft zu erreichen.
Letztlich bestätigt dieses Urteil,dass es in diesem Verfahren nicht um die Aufklärung der Sachverhalteging, sondern um eine zügige Verurteilung und der damit verbundenenEtablierung des Paragraphen 129b abseits der Öffentlichkeit. Dassdieser Paragraph zukünftig eine verstärkte Bedeutung gerade fürpolitische aktive Migrantinnen und Migranten haben wird, bestätigtsich ebenfalls in der Urteilsbegründung des Senats. Um demerheblichen Einschnitt in das Rechtssystem, den der §129b darstellt,begegnen zu können ist und wird eine kritische Öffentlichkeitnotwendig sein.


NAACP fordert vom Justizminister eine Untersuchung von Mumias Abu-Jamal's Fall

Mitte Juli verabschiedete die Bürgerrechtsorganisation NAACP eine Resolution an den Justizminister der USA, Eric Holder. Im Anschluss an eine Gastrede von Präsident Obama forderte der Verband eine Untersuchung des Rassismus in der US-Justiz am Beispiel von Mumia Abu-Jamal und seiner über 27 Jahren währenden Unrechtsbehandlung.
  • Ein sehr aufschlussreicher englischer Artikel darüber erschien am 31. Juli in der Philadelphia Tribune.
  • Linn Washington Jr. (Professor für Journalistik, Phildadelphia) veröffentlichte einen umfangreichen Bericht in englischer Sprache.
  • Hans Bennett (Journalists For Mumia) veröffentlichte einen  Bericht, ebenfalls in englischer Sprache.
  • Die 450. Kolumne von Mumia Abu-Jamal in der Tageszeitung "Junge Welt" vom 08.08.2009: Als Journalist in der Hölle: Wie der seit Jahrzehnten im Todestrakt Gefangene seine Artikel verfaßt. Wie er sich gegen Schikanen wehrt. Und wie das Leben im Knast manches Mal die ganz bitteren Themen liefert
  • Ein interessantes Video Interview mit dem Autor J. Patrick O'Connor (The Framing Of Mumia Abu-Jamal, Lawrence Hill Books (May 1, 2008) über die Begebenheiten der Nacht des 9. Dezember 1981, in der Mumia niedergeschossen und später des Mordes angeklagt wurde. Auch dieses leider nur in englischer Sprache:

Quelle: U.a. Rundbrief des Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal!

Die Organisierung des sozialen Krieges

Wer auch nur eine Spur an Durchblick sich bewahrt hat, weiß: Hartz IV markiert eine entscheidende Wende in der Entwicklung des Welfare State hin zum Workfare State und dessen endgültige Verabschiedung vom Grundgesetz der gegenseitigen Solidarität und kollektiven Absicherung. In seinem dreiteiligen Beitrag zeigt Prof. Dr. Michael Wolf anhand der von Politik und Medien betriebenen Mißbrauchskampagne auf, daß der bundesrepublikanische Staat mit der Unterwerfung der Arbeitslosen unter die "Hungerpeitsche" der Armut in seinem eigenen Innern ein Volk von Ausgeschlossenen reproduziert, gegen das er einen sozialen Krieg führt

Unser heutiger Lesebefehl: "Die Organisierung des sozialen Krieges" Beitrag von Michael Wolf zur staatspolitischen Dimension der Hartz-IV-Reform
Via Quarta settimana - Vierte Woche
|Kompletter Beitrag als .PDF Datei
Zuletzt bearbeitet am 09.08.2009 10:24

Hamburg: Tausende gegen Polizeigewalt - für Kennzeichnungspflicht

Mehrere tausend Menschen protestierten heute nach dem Spiel St. Pauli vs. RW Ahlen (2:1) bereits zum zweiten Mal gegen die Polizeigewalt in der Stadt. Konkreter Anlaß der Demonstration, die an der Südkurve startete und durch St. Pauli und das Schanzenviertel führte, waren die Polizeieinsätze nach dem Schanzenfest vom 4. Juli. Dabei fand auch ein Einsatz gegen die Fankneipe "Jolly Rogers" statt, wobei ein unbeteiligter Gast schwer verletzt wurde. Ihm wurde von Polizeibeamten die Zähne per Schlagstock ausgeschlagen.
Fronttransparent

In diversen Redebeiträgen wurde die Polizeigewalt in Zusammenhang gestellt mit der Umstukturierung der Kieze und den Folgen für die dortige Lebens- und Wohnkultur. Gefordert wurde unter anderem die lückenlose Auklärung der Angriffe und die Bestrafung der verantwortlichen Polizeischläger sowie die längst überfällige Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Einsatz.

Das Schanzenfest wird am 12. September erneut stattfinden. Zu hoffen ist, daß sich die Polizei wie heute auch im Hintergrund hält das macht, wozu sie da ist: Den Verkehr zu regeln.

Solidemo: Auch ohne Zähne das Maul aufmachen 2.0 - gegen Polizeigewalt!

Auch wenn wir als notorische Berufsdemonstranten auch mal Urlaub machen, können wir es nicht lassen, auch im Urlaub auf die Straße zu gehen Zumal wir gerade vor Ort sind:
Auch ohne Zähne das Maul aufmachen 2.0 -“ gegen Polizeigewalt!
Beginn: Freitag, den 7. August 2009 um 20:00 Uhr nach dem Spiel FC St. Pauli -“ RW Ahlen auf dem Südkurvenvorplatz am Millerntorstadion

Kundgebung 20:30 Uhr, Neuer Pferdemarkt

Route: Budapester Str. -“ Neuer Pferdemarkt -“ Schanzenstraße -“ Altonaer Str. -“ Schulterblatt -“ Neuer Pferdemarkt -“ Budapester Str.

Abschlusskundgebung um 22:00 Uhr, Südkurvenvorplatz
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Besuch der KZ-Gedenkstätte „Oberer Kuhberg“ in Ulm

„Es gibt jetzt kein Erbarmen; wer sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht. Das deutsche Volk wird für Milde kein Verständnis haben. Jeder kommunistische Funktionär wird erschossen, wo er angetroffen wird. Die kommunistischen Abgeordneten müssen noch in dieser Nacht aufgehängt werden. Alles ist festzusetzen, was mit den Kommunisten im Bunde steht. Auch gegen Sozialdemokraten und Reichsbanner gibt es jetzt keine Schonung mehr.“ (Adolf Hitler nach dem Brand im Reichstag am 27. Februar 1933)

Für den Reichstagsbrand machten die Nazis die KommunistInnen verantwortlich und nahmen den „Terroranschlag“ als Anlass, um die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ zu erlassen. So wurden wichtige Grundrechte der Weimarer Republik ausser Kraft gesetzt und die formale Grundlage geschaffen, um mit massiver Repression gegen politische Gegner vorzugehen. Bis zu 100 000 Menschen wurden 1933 in „Schutzhaft“ genommen. An über 60 Orten im Deutschen Reich entstanden „Schutzhaftlager“, die ersten Konzentrationslager, die Häftlinge waren hauptsächlich politisch Aktive aus KPD und SPD. Für Württemberg-Hohenzollern entstand im März 1933 das KZ Heuberg bei Stetten am Kalten Markt, im November wurde es ersetzt durch das "Württembergische Schutzhaftlager Oberer Kuhberg, Ulm/Donau". Bis Juli 1935 waren hier 600 bis 800 Männer im Alter von 17 bis 71 Jahren in der Militärfestung „Fort Oberer Kuhberg“ unterirdisch eingekerkert.

Wichtige Repräsentanten der ArbeiterInnenbewegung wie der KPD-Landtagsabgeordnete Alfred Haag aus Schwäbisch Gmünd oder der SPD-Reichstagsabgeordnete Kurt Schumacher aus Stuttgart wurden isoliert gefangen gehalten.

Das Ulmer KZ war kein Vernichtungslager. Hier ist (noch) keiner der Gefangenen erschlagen, vergast oder verbrannt worden. Aber das Ulmer KZ und die anderen „Schutzhaftlager“ waren der Anfang einer Entwicklung, die in Auschwitz endete. Hier in Ulm wurden die Gegner des Regimes ihrer Würde beraubt.

„Das verwilderte Fort mit seinem dicken Kommandoturm, den Mauern mit den schmalen Schießscharten wirkte düster und verhieß neues Unheil. Hier sollten Menschen überwintern?(...) Mit dem üblichen Geschrei und mit Fußtritten wurden die Häftlinge in den düsteren Wehrgang hinunter getrieben. Was sich hier auftat, lässt sich nicht mit Worten schildern.(...) Die Häftlinge waren sich einig: Hier werden wir lebendig begraben.(...)“ (aus „Stationen zur Hölle“ (Röderberg Verlag) von Julius Schätzle, ehemaliger Häftling im KZ Oberer Kuhberg)

Der Besuch der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers „Oberer Kuhberg“ soll zur Auseinandersetzung mit den ersten Jahren des Nazifaschismus anregen. Und er ist in weiten Teilen auch ein tieferer Blick in die Regionalgeschichte, denn die politischen Gegnerinnen und Gegner, die in diesem Konzentrationslager gequält wurden, waren nicht nur die ersten Opfer des Faschismus, sondern sie kamen aus Stuttgart, Esslingen, Backnang, Ludwigsburg, Bietigheim...

Die VVN/BdA Stuttgart lädt zu einem gemeinsamen Besuch der KZ-Gedenkstätte „Oberer Kuhberg“ ein. Wir fahren gemeinsam mit Baden-Württemberg-Tickets nach Ulm und sind gegen 18 Uhr wieder in Stuttgart.

Termin und Treffpunkt: So. 09.08.09, 09.45 Uhr, Hauptbahnhof Stuttgart, Gleis 13 Kosten: 10,- € (Fahrkarte, Eintritt und Führung)

Informationen zur Gedenkstätte gibt es unter www.dzokulm.telebus.de

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der AntifaschistInnen Stuttgart Böblingerstr. 195, 70199 Stuttgart, vvn-bda-stuttgart@web.de

In Stuttgart: 30 Jahre alte Kuh lebt & feiert!

30. U&&D 2009Wenn das kein Grund zum Feiern ist: 30 Jahre hat das U&D Festival die Kuh nun auf dem Buckel, ist quietschfidel und younger than ever - hoch soll sie leben!

Das Programm zum Jubiläum ist natürlich der Hammer: ein Highlight jagt das näxte, einige der Stuttgarter Top-Bands sind mit dabei und natürlich sind auch wieder internationale Acts am Start. Dazu ein reichhaltiges Kinderprogramm, Literatur, Politinfos und eine große Wiese und viel Platz, um selbst kreativ zu sein.

Mehr Infos

Zuletzt bearbeitet am 04.08.2009 13:43
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