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»Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.« Einstein

Zum Tode von Peter Chotjewitz: Ein Archäologe der Gegenwart

Peter Chotjewitz ist tot. Aus diesem Anlass nochmal zu seinem Buch: "Mein Freund Klaus" / Verbrecherverlag 2007:

1968-1978. Die Epoche, elegant verpackt, wird als bleierne Zeit weitergereicht. Zu Ende verstanden. Meist Auslöser erleichterten Aufatmens. Damals bleiern, heute golden.

Nur dass das zu Ende verstandene zugleich das unverstandenste bleibt.

Peter Chotjewitz, einst selbst in seiner Funktion als gelernter Rechtsanwalt  zeitweise Verteidiger Baaders, hat einen ganz eigenen Weg gefunden, um die Scheinsicherheiten über RAF und Stammheim zu bekämpfen und zu beenden. Er machte die Suche nach Kenntnissen über die Zeit selbst zum Inhalt des Buchs. Das Verschüttete der Erinnerung, das Entstellte, das Vergessene und Verdrängte einer Epoche, die doch gerade um dreißig Jahre zurückliegt, wird damit selbst gegenwärtig. So wie Ophüls die Suche nach Barbie über die  ganze Welt hin in einem Film darstellte, so geht Chotjewitz vor. Dass er den Anwalt der Stammheimer Croissant aus frühesten Tagen kannte, wird ihm zum willkommenen Aufhänger der Darstellung. Keineswegs erschöpft sie sich darin. Eine ganze Welt wird wieder hervorgerufen, beziehungsweise neu bekannt gemacht. Gerade Stuttgart, das sonst nicht im Rufe steht, ein Zentrum der Revolution darzustellen, wird in seinen linken Verästelungen sichtbar. Da taucht etwa Grohmann auf, oder der Buchhändler Niedlich. Also heute noch Lebende unter vielen Toten.

Croissant selbst: der Mann aus gutem Hause und aus Kirchheim/Teck. Der Student aus Heidelberg. Der erfolgreiche Rechtsanwalt, von vielen geschildert als Dandy, als Bonvivant, als Frauenheld.
Chotjewitz betont immer wieder das nicht primär Marxistische in der Entwicklung Croissants. Gerade an den Demos ab 67 nahm er so wenig Teil wie an den  ihnen folgenden hektischen Schulungen und Diskussionen.

Ein wenig wie bei Riemeck und Meinhof selbst erwächst seine Gegnerschaft zum “System-, wie man damals zu sagen begann, gerade aus dem beleidigten Ehrgefühl, dem enttäuschten Glauben an den Staat als Garant von etwas, das mehr oder weniger Gerechtigkeit sein sollte. Wie es vielen von uns ging: wir wären die größten Verteidiger des Rechtstaats und des Grundgesetzes und anderer schöner Dinge geworden, wenn uns nur einer hätte vormachen können, wie das widerspruchsfrei  hätte gehen können. Nur den fanden wir nicht. Dieser Ausgangspunkt schließt allerdings den Übergang von der bürgerlichen Empörung und Auflehung zur marxistischen Analyse weniger aus, als Chotjewitz anzunehmen glaubt.

Sehr wahrscheinlich allerdings die Begründung, die Chotjewitz anbietet, warum Croissant so viel härter verfolgt wurde als andere Rechtsanwälte, die wie er wegen des sogenannten Info-Systems rechtlich verfolgt wurden. Groenewold zum Beispiel. Chotjewitz nahm an, dass gerade die aus der Mitte des Bürgertums ausbrechende Empörung besonders angsterregend war für die Obrigkeit. Der Block des Bürgertums gegen die astrakte Bedrohung, die schon damals “Terrorismus- genannt wurde, musste geschlossen bleiben. Fremdkörper im Innern der Festung vernichten.

Im Übrigen, Mitteilung an alle, die sich noch erinnern: sämtliche beteiligten Rechstsanwälte, mit Ströbele angefangen, halten es bis heute für legal, einen Prozess mit vielen Angeklagten und vielen Verteidigern dadurch zu koordinieren, dass alle betreffende Papiere bei allen herumgeschickt werden. Umgekehrt war es unbestreitbare Absicht des Krisenstabs, die Angeklagten der RAF nicht nur von der Außenwelt, sondern auch voneinander zu isolieren.So gesehen ist natürlich klar, dass das INFO-System in den Augen der verfolgenden Rechtspflege selbst zur Unterstützung einer Straftat wurde.

Croissants Büro war so verwanzt, dass damals kaum einer ein offenes Wort sich traute. Der spätere Kronzeuge Speitel wurde- nach verschiedenen Mutmaßungen- entweder von vornherein als Staats-Schutz-Spitzel eingeschleust- oder nach der Verhaftung zu Aussagen erpresst. Wie Chotjewitz berichtet, hatten BKA und der Krisenstab sich darauf geeinigt, dass Croissant die Spinne darzustellen habe in einem riesigen Netz. Von dessen Zentrum aus wäre dann alles gesteuert worden,  was es zwischen Libanon und Stammheim böses gab. Dem Konstrukt folgt die Verwirklichung durch Zurichtung. Vom ganzen Büro Croissant blieben am Ende zwei Schreibkräfte übrig, bevor es geschlossen wurde. Croissant sah sich so in die Enge getrieben, dass er nach Paris floh, um von dort aus die Öffentlichkeitsarbeit für die Stammheimer zu betreiben. Unter dem Druck der Bundesrepublik entschloss sich Frankreich gegen seine Tradition, Croissant auszuliefern, allerdings so, dass die meisten Delikte, in Deutschland frisch erfunden, in Frankreich unbekannt, nicht Gegenstand der Anklage werden durften. Etwas kleinlaut wurde dann im endgültigen Urteil verlautbart, jede Einzelhandlung für sich sei nicht strafbar. Aber man müsse alles im Gesamtzusammenhang der “Unterstützungsabsicht für die Gefangenen- sehen.

Chotjewitz selbst spricht sich zwischendurch kühn für das Recht auf bewaffneten Kampf aus. Bekennt allerdings von sich selbst, für viele andere mit, dass er sich damals nicht aktiv beteiligt hätte, weil ihm das sonstige Leben zu wichtig gewesen wäre. Bekennt auch , dass Ulrike Meinhof bei ihm per Kassiber angefragt hatte, ob er eine Dokumentation herausgeben wolle über ihre vierzehn Monate im Toten Trakt in Köln-Ossendorf. Wie Meinhof befürchtete, war er dafür “zu faul-.

So scharf wie  Jutta Ditfurth in ihrer Biographie der Ulrike Meinhof entwirft er ein Gemälde vom einheitlichen Willen im Staatsapparat, sich der revolutionären Gegner auf alle Fälle zu entledigen, ohne Rücksicht auf bestehende gesetzliche Hemmnisse. Chotjewitz geht soweit, einen einheitlichen Schießbefehl anzunehmen gegen alle festgenommenen RAF-Mitglieder. Petra Schelm, Weissbecker, der im Bismarckgymnasium Karlsruhe in die Schule ging, und so viele andere- vorsätzlich durch Scharfschützen abgeknallt? Bei Chotjewitz nur in Gesprächsform geäußert, ohne Beleg. Lassen wir es in dieser Weise stehen.

Ausführlich geht Chotjewitz noch auf die letzten Jahre Croissants ein- als Lebensgefährte von Brigitte Heinrich, der anti-imperialistischen Kämpferin. Sie war Europa-Abgeordnete der GRÜNEN; Croissant in dieser Zeit in Brüssel ihr Assistent. Ihr Begräbnis als Großereignis, wird ausführlich geschildert, merkwürdigerweise nicht die hämischen Absagen an sie nach diesem Begräbnis, wie sie in Frankfurt damals verbreitet wurden. Wohl vor allem über Cohn-Bendits Meinungspostille “Pflasterstrand-. Und zwar richteten die Angriffe sich nicht auf ihre Zusammenarbeit mit der STASI-Behörde in der damaligen DDR- damals wusste man noch nichts davon, weder von dem, was sie, noch was Croissant in Ost-Berlin zum Besten gaben. Nein, die Angriffe richteten sich ausdrücklich auf ihr antiimperialistisches Engagement selbst. Offenbar fand es die Fischer-Cohn-Clique damals an der Zeit, den Anti-Imperialismus zurechtzustutzen und einzudämmen. Die Regierungsbereitschaft der Grünen bereitete sich vor.

Ein Buch wie das von Chtojewitz ist seiner Struktur nach immer work in Progress. Sein Fragen, seine Untersuchung könnte immer so weitergehen. So etwa nach einem Darstellungsproblem: als den Stammheimern die meisten Rechtsanwälte entzogen worden waren, meldeten sich Kempf und Pfaff, beide damals beim KBW. Während Jutta Ditfurth explizit behauptet, solche Anwälte seien in Stammheim sehr ungern gesehen gewesen, angeblich von den Gefangenen selbst , berichtet Chotjewitz, dass gerade Andreas Baader sich voll zufrieden gezeigt hätte. Ohne sich über Wert und Unwert der zugehörigen Partei äußern zu wollen.

Chotjewitzens Buch heißt Roman- wohl mehr aus juristischen Gründen. Gemeint ist das Werk jedenfalls- ob nun als Roman oder als Reportage- einmal als Bericht über eine archäologische Suche in einem Trümmerfeld, das doch unser eigenes Leben darstellt. Zum andern wird es um so wichtiger werden als Handbuch einer Epoche, je weniger Zeitgenossen sich noch unmittelbar erinnern.
Erfreulicherweise verbreitet der Autor nicht Tröstungen für die Zukunft. Keine Mitteilung darüber, wir hätten die Zeit der Rechtsbrüche glücklich hinter uns. Der Unterschied zu der Zeit von vor dreißig Jahren liegt vielleicht nur darin, dass die von Schäuble und Co geplanten Gesetze so weit und so gummiweit verknotet sein werden, dass sie nicht mehr gebrochen werden müssen, um alles zu erlauben, was dem Gemeinwohl dienen könnte. Einem Gemeinwohl, versteht sich, das die Oberen für uns und statt unser bestimmen.

Zuerst erschienen in den stattweb-News vom 1.Januar 2008

„In Erinnerung an Oury Jalloh - am 5. Januar 2005 verbrannt. Der Flüchtlingstod in der Dessauer Polizeizelle“

In Erinnerung an Oury Jalloh soll am 18. Dezember in Jena eine Veranstaltung unter dem Titel: „In Erinnerung an Oury Jalloh -“ am 5. Januar 2005 verbrannt. Der Flüchtlingstod in der Dessauer Polizeizelle“ stattfinden. Dabei sollen die Sorgen der politischen Flüchtlinge und MigrantInnen über die fortgesetzte rassistische Atmosphäre und die diskriminierende Propaganda des Systems diskutiert werden.

Tagesordnungspunkte:

Rassismus und Diskriminierung in Deutschland


• Die rassistische Migrationsdebatte und die Lagermentalität von Tod und Unterdrückung von MigrantInnen
• Rassismus als Methode von Beherrschung und Ausgrenzung
• Rassismus, seine unterschiedlichen Gesichter und Erscheinungsformen in Deutschland aus der Perspektive der Flüchtlinge und die Erfahrungen, die im Kampf gegen die Ungerechtigkeit im Fall Oury Jalloh und im täglichen Überlebenskampf in den Heimen gemacht wurden.
• Was bedeutet die Verteidigung der Wahrheit und unserer Würde in der Praxis?
• Diskussion mit Karawane-AktivistInnen aus Wuppertal, Hamburg und Jena
• Bei ausreichend Unterstützung können auch weitere Punkte diskutiert werden.

Veranstaltungsort: UNI Jena

Termin: 18.12.2010

Wenn genügend Unterstützung vorhanden ist, soll schon am Freitag, den 17.12. 2010 begonnen und bis zum 19.12.2010 fortgesetzt werden.

Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe

Eine Pressemitteilung des Aktionskreis Internationalismus (AKI Karlsruhe) vom 14.12.2010:

Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe
150 Tagessätze für die Aufforderung an die Polizeikräfte ein rechtswidriges enges Poli­zeispalier um eine Demonstration aufzulösen und die Abfilmerei der Versammlungsteil­nehmerInnen zu unterlassen.
Ein Teilnehmer der 1.Mai-Demonstration 2010 in Karlsruhe wurde am 14. Dezember 2010 vom Amtsgericht Karls­ruhe zu 150 Tagessätzen wegen angeblicher Nötigung verurteilt. Wegen des weiteren Vorwurfs der Beleidigung wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von 180 Tagessätzen gefordert.

Am 1. Mai 2010 hatten in Karlsruhe im Anschluss an die traditionelle DGB Demonstration über 700 Menschen unter dem Motto: „Kämpfen in der Krise -“ Kapitalismus überwinden“ gegen die Ursachen und Folgen der kapitalistische Krise mit ihren weltweiten Auswirkungen auf die Le­bensbedingungen der Menschen demonstriert. Zur Erinnerung: Im Zuge der kapitalistischen Kri­se hatte sich u.a. die Zahl der Hungernden weltweit um 100 Millionen (!) nach UN-Angaben er­höht.

Leider konnte die Demonstration nicht zu Ende gebracht, sondern musste frühzeitig abgebro­chen werden: Mit einem engen Spalier von Polizeikräften und dem ununterbrochenen Abfilmen des Demonstrationszuges verunmöglichte die Einsatzleitung der Polizei die freie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Schon im Vorfeld wurde die Demonstration mit einer Unzahl von Auflagen überschüttet, obwohl es noch nicht einmal Anzeichen für einen möglicher­weise unfriedlichen Verlauf gab, die ansonsten zur Begründung von Auflagen üblicherweise vorgebracht werden. Die Demonstration war und blieb auch friedlich wie allen Presseberichten zu entnehmen war.

Das Urteil des Amtsgericht stellt das Ergebnis der Beweisaufnahme auf den Kopf! Obwohl die Zeugenaussagen aller 6 hochrangigen Polizeizeugen sogar übereinstimmend laute­ten, dass der Angeklagte nicht zu einer Blockade aufgerufen habe, sondern als Moderator ledig­lich die Einstellung des Abfilmens aller Demoteilnehmer, und die Aufhebung des engen Poli­zeispaliers gefordert habe, und obwohl die Beweisaufnahme ergeben hat, dass die Teilnehmen­den der Demo bereits ohne Durchsagen vom Lautsprecherwagen angehalten haben, um die Aufhebung des engen Polizeispaliers zu fordern, wurde der Angeklagte von Amtsrichter Schwierblat zu 150 Tagessätzen verurteilt. Dabei ignorierte der Amtsrichter sogar die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht zu Blockaden und zur Nötigung, wie sie in dem Brokdorf-Be­schluss und im Mutlangen-Urteil zum Ausdruck kommt. Der Richter hat sich noch nicht einmal nur im Ansatz mit dieser Rechtssprechung auseinandergesetzt.

Angesichts des eindeutigen Ergebnisses der Beweisaufnahme hätte der Angeklagte in jedem Falle freigesprochen werden müssen.

Ein skandalöses Urteil, das alle einschüchtern soll, die ihr elementares Recht auf Versamm­lungsfreiheit wahrnehmen, und die es zukünftig wahrnehmen wollen. Wenn diese Rechtsspre­chung Schule machen sollte, wird es zukünftig kaum mehr möglich sein, eine Versammlung ohne an­schließenden Strafbefehl in beträchtlicher Höhe durchzuführen. Auch im Strafverfahren gegen den Anmel­der der Bildungsstreik-Demonstration in
Stuttgart, den verdi-Sekretär Marc Kappler, geht es um ähnliche Vorwürfe.

Wie sehr die Staatsanwaltschaft und die Polizeieinsatzkräfte auf eine Verurteilung und damit Ein­schränkung des Versammlungsrechtes aus sind, zeigte sich auch darin, dass die Anklage sogar vom Oberstaatsanwalt Zimmermann persönlich vertreten wurde - in einem Ver­fahren in dem üblicherweise ein Referendar/in als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ein­gesetzt wird, und dass 6 (!) hochrangige Zeugen der Polizeieinsatzleitung und des Staatsschut­zes aufge­boten wurden.

Der Angeklagte hat bereits angekündigt, dass er Rechtsmittel einlegen wird.

In diesem und ähnlichen Verfahren geht es nicht allein um den angeklagten Versammlungsteil­nehmer. Hier sitzen alle auf der Anklagebank, die ihr elementares Recht auf Versammlungsfrei­heit als Ausdruck der kollektiven Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen.

Das Urteil richtet sich gegen alle sozialen Bewegungen und gegen die Gewerkschaften.

Kennzeichnend dafür ist, dass selbst der DGB Baden-Württemberg in Stuttgart erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung seiner Versammlungen hat, und dass die Großdemonstration gegen Stuttgart 21, die am 11.12.2010 mit 50000 Menschen durchgeführt wurde, erst beim VGH Mann­heim in 2.Instanz durchgesetzt werden konnte.

Im Zuge der "Föderalismusreform" können die Bundesländer nunmehr eigene Landesversamm­lungsgesetze verfassen - wohlgemerkt können, müssen aber nicht. Dann gilt das Bundesver­sammlungsgesetz weiter. Die All-Parteien "law und order"- Fraktion nimmt dies zum Anlass, längst gewünschte Verschärfungen einzubauen, als wenn das Versammlungsgesetz nicht so­wieso schon versammlungsfeindlich genug wäre. Das bayrische Landesversammlungsgesetz, gegen das vor dem Bundesverfassungsgericht von einem breiten Bündnis erfolgreich ein Eilver­fahren betrieben wurde, ist zwar nun weitgehend entschärft worden. Das gilt jedoch nicht für an­dere Bundesländer, in denen die neuen Landesversammlungsgesetze bereits in Vorbereitung sind.

In Baden-Württemberg wird bereits seit 1 1/2 Jahren von den Versammlungsbehörden ver­sucht, die neuen „law und Order“- Regelungen des geplanten Landesversammlungsgesetzes vorwegzunehmen, so dass bei vielen Versammlungen erst mal mit AnwältInnen zum Gericht gezogen werden muss. Die Wahrnehmung der Versamm­lungsfreiheit kann aber nicht vom Geldbeutel, der Bereitschaft sich einem drohenden Strafbe­fehl bzw. einer Verurteilung auszu­setzen, oder von der Tatsache abhängen, ob ein Anwalt/in zur Unterstützung zur Ver­fügung steht und bezahlt werden kann.

Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, nämlich Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der Be­hörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen.

Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es wahrnehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt Euch Euer Recht! Angeklagt sind wir alle -“ Wehren wir uns gemeinsam!

Kommt / Kommen Sie als kritische Öffentlichkeit zur Prozessbeobachtung zu den Prozessen!

Aktionskreis Internationalismus Karlsruhe (AKI Karlsruhe), Steinstr.23, 76133 Karlsruhe - Kontakt: Info@aki-karlsruhe.de

Beckmann: Ministerin Schröders verzitterter Rassismus der Elite

Schön und unnahbar trat sie bei Beckmann an, um wieder einmal den Beweis zu führen, dass es einen gefährlichen Anteil von Deutschenhass unter Ausländern gebe. Dieser sei zu bekämpfen.

In der Sendung brachte die Ministerin ihre Zusatzannahme noch einmal an den Mann: Diese Deutschenfeindlichkeit wachse nach wissenschaftlichen Untersuchungen an, je mehr ein Junge sich den Islam einverleibt hätte.

In der Diskussion kam aber immer deutlicher heraus, dass die wachsende Ruppigkeit mancher Ausländer mit ihrem Glauben herzlich wenig zu tun hat. Was Frau Schröder als Glaubensinnigkeit missverstand, war einfach Gruppen- und Gangbildung unter Leuten, die sich kannten und eine gemeinsame Herkunft hatten.

Wie Frau Schröder selbst zugeben musste, fehlt es den verdächtigen aggressiven Klüngeln meist nicht nur an Bildung, sondern gleich am Willen,sich in kulturelle Zusammenhänge zu vertiefen. Und zwar ganz unabhängig davon, aus welcher Tradition die stammten. Islam - oder auch Islamismus - würde aber doch wohl voraussetzen, dass man gerne zum Hodschah geht, in die Koranschule! Plump gesagt: dass man gerne liest, und sich in theologische Zusammenhänge einarbeitet. Davon konnte weder der Mitunterredner Buschkowski noch sonst jemand berichten.

Es wurden von Beckmann dann verdienstvoller Weise drei Schüler eingeladen, die lebensnah und glaubhaft davon berichteten, wie es in den Schulen wirklich zugeht. Alle berichteten davon, dass an allen Schulen begeistert gemobt wird. Nur: Zwischen allen möglichen Gruppen. Die Starken oder stark sein Wollenden suchen sich jeweils Schwächere, an denen sie ihre Gruppenüberlegenheit beweisen können. Das ist unheimlich genug. Nur - dass es immer die Deutschen trifft, wurde eindeutig widerlegt.

Kristina Schröder, so unsere Vermutung, will mit ihrer These vom notwendigen Verteidigungswillen der Deutschen einfach in die Offensive kommen. Eine verängstigte Gemeinschaft soll wieder einmal den "Mut zur Erziehung" fassen und rechtzeitig zur Gegenwehr greifen.

Das zeigte sich an der Diskussion mit dem Berliner Stadtrat Buschkowski über Gegenmaßnahmen. Buschkowski nämlich entwickelte in brutaler Weiterführung preußischer Traditionen den Gedanken, es müsse heute eine Pflichterziehung ab einem Jahr in Kitas geben. Für alle. Egal welcher Herkunft. So wie einst die Schulpflicht integrierte, so heute die Kita-Pflicht.

Hier schrie Frau Schröder auf. Und zwar bei der Vorstellung, anständige Deutsche, die ihre Kinder gut erziehen könnten und Kindergeld bekämen, würden gezwungen zur Kitapflicht. Umgekehrt - Kinder ausländischer Eltern, die selber Schwierigkeiten mit dem Deutschen hätten, denen täte das schon ganz gut. Der Gedanke an ein dann geteiltes Recht - eins für Deutsche, eins für Migranten - ließ sich aber konsequent nicht durchführen. Frau Schröder griff zu Ausdrücken wie "Geiselhaft", um ihren Abscheu auszudrücken vor dem Kita-Zwang für alle. Deutsche dürften keine "Geiseln" sein, nur damit Migrantenkinder besser integriert werden.

Die Unschlüssigkeit der Ministerin zeigte sich immer neu, wenn sie die innere Wahlfreiheit des Geistes anrief. Wie bei Schiller sollte der Wille frei und unabhängig auftreten. So rührend und nostalgisch das sich anhört, im Zusammenhang wurde diese Freiheit - zur Bildung - nur den braven Deutschen zugesprochen. Und zwar denjenigen, die die vorgeschriebenen bürgerlichen Ideale noch am ehesten bewahrten.

Den Migranten, die angeblich Deutsche verfolgten, wurde diese Willensfreiheit- eine zum Bösen - ebenfalls zugesprochen, aber nur zu einem Zweck: Um ihnen Schuld nachzuweisen und diese zu strafen.
Gerade in ihrem rührenden Idealismus - rationiert für Deutsche - erwies sich Schröder als Angstprotektionistin. Sie sah ihre Deutschen, eine angeblich bedrohte Schar, und plante Schutzgitter um die Herde. Von da aus die Gegenoffensive aus der Angst für sich und andere heraus. Freilich unentschlossen, verzittert. Dass unter den gegenwärtigen Umständen der Entzug des Elterngeldes hart einschlagen würde bei vielen Familien, betonte sie mit Recht. Nur versperrte sie sich der Einsicht, dass alle Elterngelder zusammen besser für kollektive als für individuelle Erziehung angelegt würden. So verharrte sie einsichtslos. Ohne Entschlusskraft - und ohne jede Aussicht, einmal Frau Bismarck als Vorkämpferin der verfolgten Deutschen zu werden.

Gerade in ihrem Nachsingen der verschollenen Ideale einer Vorzeit erwies sie sich als gebrochene Schutzpatronin ausgesprochen bürgerlicher Ängste. Die sie - aus Wahlgründen - artikulieren, aber nicht beseitigen konnte. Mal schauen, wie lange sie sich mit dem ganzen Charme der erbitterten Unwissenheit und Selbstbegrenzung noch halten kann.

Spiegels Zwangsidylle: Der Augenlose und der Augenlöscher auf dem Sofa aneinandergeklebt

Fotoserie: Der "blutige Donnerstag" - Proteste gegen S21 und Polizeigewalt (Foto anklicken)
Zwangsgekoppelt hat Takis Würger im "SPIEGEL" dieser Woche auf den Seiten 49 bis 54 den polizeilich geblendeten Dietrich Wagner und seinen Augenlöscher Keilbach. Beide in Handschellen gelegt - uns vorgeführt.

Das Handlungsmotiv wird beiden als erstes geklaut. Es bleibt übrig: Pure Befindlichkeit. Keinerlei zu teilendes oder abzulehnendes Wollen. Strunkiges Restsubjekt mit Eigenheiten, uns zur Beobachtung auf den Labortisch gelegt. Hier der etwas spinnerige Alte, der versäumter Studentenzeit nachhechelt, dort der knorzige Staatsvertreter mit seinem Ordnungsfimmel.

Es ist das uralte Rezept des "SPIEGEL", seit Jahren zu beobachten. Die Zwangspaarung kastriert und macht Konflikte mit mäßiger Erregung nacherlebbar. Nachher gehts wieder an den Bürokram. Oder ans Fernsehen, wo das gleiche noch mal serviert wird.

Ich nehme ein zufällig erhaltenes Blatt aus dem "SPIEGEL" Nr. 24/1968. "Fritz wie Franz". Aus dem Höhepunkt der Studentenbewegung also. "SPIEGEL" von damals sieht SDS und Normalabsacker: Eine Gemengelage. Bedeutsam wird hervorgehoben, dass Studis, die zuhause wohnen, nicht so oft demonstrieren wie solche in Heimen. Dass da viele einfach Knatsch mit den Alten vermeiden wollten, wird gar nicht bedacht. Zwingende Außenumstände gibt es bei diesem Paarungswesen niemals. Alles entspringt dem jeweils Inneren jedes Einzelnen. Und das ist bei den meisten Studis grundehrlich und ähnlich. Also kein Grund zur Sorge, liebe Leserin, treuer Leser!

Genauso jetzt- über vierzig Jahre später. Der Alte, der zum Demonstrieren mitgekommen ist, wird - in den Augen des Autors - zum Mitschlapp-Simpel, weil er sich vor August 2010 keine Gedanken machte über S 21. War früher sogar mal Bahnhofsfan und wollte als Kind Lokomotivführer werden. Anders gesehen und gesagt: Er merkte erst, was los war, als er den Abriss mit Augen sah - und zog seine Folgerungen. Besser spät als nie!

Ihm wird gegenübergestellt der Polizeihauptkommissar Keilbach. Auch er: Losgelöstes Individuum. Dürfen wir dem Bericht glauben, eilt er aus reinem Interesse in den Park, kaum dass er hört, dass da demonstriert wird. Kein Befehl hinter ihm! Im Park angekommen, staunt er kein bisschen über die erstmals seit vierzig Jahren aufgefahrenen Wasserwerfer. Diese werden mit kindlicher Neugier in ihrer Eigenart und Wurfgewalt beschrieben. Seine Haltung gegenüber den Demonstranten wird klar umrissen: Es gibt keine. "Sie hätten doch auch weggehen können" - zweimal in Variante. Alles ist im Prinzip gut gelaufen.

Entschuldigung wegen der Blendung nicht nötig. Schließlich braucht ein Bahnbau sein Bahnbaugelände. Und zwar ordnungsgemäß geleert.

An dieser Stelle zeigt sich freilich, dass die alte "SPIEGEL"-Methode der Gleichsetzung in härter gewordenen Zeiten einiger Zusätze bedarf. Sonst würde sie undurchführbar.

Das alte Beispiel -"Fritz wie Franz"- enthielt immerhin statistisch nachprüfbare Ergebnisse, irreführend sortiert. Aber nichts ausdrücklich dazuerfunden. Das neue Verfahren setzt offene Lügen voraus.

Zunächst die Wasserwerfer. Nicht einmal während der großen Demos um Stammheim und nach der Beseitigung der Hauptangeklagten wurden welche eingesetzt. Wer jetzt welche auffahren ließ, musste etwas ganz Bestimmtes wollen. Nämlich Niederwerfen des Widerstands.

"Aber diese Leute hatten auch alle die Möglichkeit, rechtzeitig wegzugehen" (angeblich Keilbach,S.53). Hier macht "SPIEGEL" den Polizeihauptkommissar dümmer, als er sein konnte.

So ein Mann hat in der Schulung oder der Fachliteratur sicher auch mal den Fall Läpple mit bekommen über Blockaden. Blockaden, hieß es damals in einem BGH-Urteil, sind Nötigung des Fahrers einer Straßenbahn. Er kann nicht weiterfahren, wie er wollte/sollte. Dass so ein Straßenbahnfahrer des öfteren durch einen Unfall vor ihm oder einen umgefallenen Baum zum Anhalten gezwungen wird, tat nichts zur Sache. Blockade war Nötigung im Sinne des Gesetzes. Das heißt Beeinflussung eines anderen durch Androhung eines empfindlichen Übels.

Nur dass die Gerichte auch schon seit langen Jahren anlässlich der breiten Blockaden gegen Helmut Schmidts Nachrüstung den Volkswillen in soweit anerkannt hatten, dass Blockaden nicht in jedem Fall strafbar sind, das soll der brave Polizeioberkommissar als einziger gerade vergessen haben? Demnach auch, dass es unter Umständen einen berechtigten Grund gab, auf dem Rasen zu bleiben.

Schließlich die Steine. Der Kommissar in Takis Würgers Ohren erwähnt kein einziges Mal die Steine, die einen ganzen Nachmittag lang - den 30.9. -nämlich geflogen sein sollen. Der Kommissar - als nachträglicher Schönfärber angestellt - erfand die in der Eile. Nachher mussten sie wieder eingezogen und durch die wirklich geworfenen Kastanien ersetzt werden. Wegen dieses Wurfs soll der Rentner jetzt angeklagt werden. Kastanie gegen Wasserwerfer - ein ritterliches Duell!

Was der Artikel verschweigt, taucht bei Durchsicht des Weggelassenen wieder auf. Da redet und handelt kein eigentümlicher Kauz alter Rechtsordnung. Da redet das Organ des - mitverstandenen - Regierungswillens selbst. So wie umgekehrt im Rentner Wagner nicht verjährte Jugendeselei wieder erwacht, sondern der gemeinsame - ihn mittragende - Willen einer ganzen Stadt- und Landesbewohnerschaft.

PS: Genau wie den Kampf im Schlosspark behandelt "SPIEGEL" den zwischen US-Staatsgewalt und Assange. Alles Konflikt zur Unterbrechung des Mittagschlafs. Nichts hat Gültigkeit. Alles ist Unterhaltung. Begleit uns weiter gut, "SPIEGEL", auf dem Nachen in den Abgrund der leeren Letztgleichgültigkeit. Schlaft weiter, Kameraden.

Auch 2011 wieder: Blockieren bis der Naziaufmarsch Geschichte ist! Nazifrei - Dresden stellt sich quer!

Der Aufruf des Bündnisses Dresden-Nazifrei: "2011 -“ Blockieren bis der Naziaufmarsch Geschichte ist! Nazifrei -“ Dresden stellt sich quer!" ist online und in mehreren Sprachen verfügbar:
englisch russisch französisch spanisch hebrew polnisch tschechisch




2010 ist es uns erstmalig gelungen, Europas größten Naziaufmarsch durch Massenblockaden zu verhindern. Grundlage unseres Erfolges war die Spektren übergreifende Zusammenarbeit zwischen Antifagruppen, lokalen Initiativen und Aktionsgruppen, Gewerkschaften, Parteien und Jugendverbänden sowie zahlreichen weiteren Organisationen und Einzelpersonen. Mit unserer klaren Ankündigung, den Naziaufmarsch durch Blockaden zu stoppen, haben wir gemeinsam den Raum des symbolischen Protestes verlassen. Die Entschlossenheit tausender Menschen, sich mit den Mitteln des zivilen Ungehorsams den Nazis in den Weg zu stellen, machten die Blockaden zu einem Erfolg.

Für 2011 haben die Nazis angekündigt, mehrere Veranstaltungen zum Jahrestag der alliierten Luftangriffe auf Dresden durchzuführen. Seit Jahren versuchen die Nazis die Bombardierung Dresdens für ihre Zwecke zu instrumentalisieren und an bestehende Mythen und die Gedenkkultur anzuknüpfen. Wir werden nicht akzeptieren, dass die Nazis die Geschichte verdrehen und die eigentlichen Opfer des Nationalsozialismus verhöhnen. Wir lehnen jede Leugnung und Relativierung der deutschen Schuld an Vernichtungskrieg und Holocaust ab.

Wir sind uns bewusst, dass sich die Nazis ihr Großereignis nicht einfach nehmen lassen. Deshalb werden wir uns auch 2011 wieder den Nazis durch Aktionen des zivilen Ungehorsams mit Massenblockaden entgegen stellen. Dieses Ziel eint uns über alle sozialen, politischen oder kulturellen Unterschiede hinweg. Von uns wird dabei keine Eskalation ausgehen. Wir sind solidarisch mit allen, die mit uns das Ziel teilen, den Naziaufmarsch zu verhindern.

Wir werden uns weiterhin bei Versuchen der Kriminalisierung solidarisch zueinander verhalten. Wir stellen uns gegen jeden Versuch, antifaschistischen Protest als „extremistisch“ zu bezeichnen.
2011 werden wir den Naziaufmarsch gemeinsam blockieren -“ bunt und lautstark, kreativ und entschlossen!

Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!

Der Aufruf kann und soll noch unterzeichnet werden: unterzeichnen[@]dresden-nazifrei.com (Die Klammer [] entfernen)

Erstunterzeichnende Organisationen


AK Antifa Dresden, Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V., Aktionsnetzwerk Jena, Antifa Bündnis Süd Ost - Berlin, Antifaschistische Aktion Leverkusen [AALEV], Antifaschistische Linke Berlin,AStA der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit Dresden, Attac Deutschland, Avanti -“ Projekt undogmatische Linke, Bundesausschuss Friedensratschlag, Bündnis 90 / Die Grünen Bundesvorstand, Bürger Courage e.V., Die Linke, Die Linke.SDS, DKP, Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), FelS (Für eine linke Strömung), Föderation Demokratischer Arbeitervereine (DIDF e.V.), Gelbe Hand e.V., Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde, Grüne Jugend Bundesverband, IG BAU Jugend, IG BCE Jugend, IG Metall Jugend, Interventionistische Linke (IL), Junge NGG, Jusos, Jusos Hochschulgruppen, Linksjugend ['solid], No Pasaran, Stura TU Dresden, ver.di Jugend, ver.di, VVN-BdA


Erstunterzeichnende

Albrecht Schröter (OB Jena, SPD), a forest (Band), Aiman Mazyek (Vorsitzender des Zentralrats der Muslime), Andrea Ypsilanti (Vorstand des Instituts Solidarische Moderne), Annamateur (Dresdner Sängerin), Antje Hermenau (Fraktionsvorsitzende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag), Astrid Rothe-Beinlich (Mitglied im Bundesvorstand, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag), Axel Honneth (Geschäftsführender Direktor IfS, Präsident Internationale Hegel-Vereinigung), beatpoeten (Band (Hamburg/Leipzig/Hannover)), Beatsteaks (Band), Bela B. (Sänger /Band), Bodo Ramelow (Fraktionsvorsitzender Thüringen Die Linke), Breschke & Schuch (Kabarett DD), Christian Benjamin Beck (Bundesjugendsekräter IG BAU Jugend), Christiane Filius-Jehne (Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Dresdner Stadtrat), Christiane Röslinger (Musikerin, Journalistin), Christine Buchholz (Parteivorstand, MdB Die Linke), Christine Hoffmann (Pax Christi, Generalsekretärin der deutschen Sektion), Claudia Roth (Bundesvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen), Corinna Hersel (Bezirksgeschäftsführerin Mittel-/Nordthüringen ver.di), Cornelia Kerth, Prof. Heinrich Fink (Bundesvorsitzende der VVN-BdA), Daniela Kolbe (MdB, Sachsen, Stellv. Sprecherin AG Strategien gegen Rechtsextremismus SPD), Dr. - Ing Udo Becker (Hochschullehrer Dresden), Dr. Dario Azzellini (Autor, Dokumentarfilmer und Sozialwissenschaftler), Dr. Peter Strutynski (Sprecher Bundesausschuss Friedensratschlag), Dr. Ulrich Schneider (Generalsekretär Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR)), Dritte Wahl (Band), Feine Sahne Fischfilet (Band), Fettes Brot (Band), Frank Bsirske (Vorsitzender ver.di), Gerd-Joachim Langecker (Bundesjugendsekretär Junge NGG), Heaven Shall Burn (Band), Henning Homann (MdL, SPD Sachsen, Sprecher für demokratische Kultur und zivilgesellschaftliches Engagement SPD), Ingo Schulze (Autor, DD), Iries Revoltes (Band), Katarina Bader (Journalistin und Autorin), Katja Kipping (MdB Die LINKE, Dresden), Kettcar (Band), Klaus Ernst (Parteivorsitzender Die LINKE), Konstantin Wecker (Liedermacher), Markus Kavka (Moderator, Journalist, DJ und Autor), Martin Stankowski (Autor, Köln), Matthias Machnig (Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, SPD Thüringen), Monika Lazar (MdB Bündnis 90/Die Grünen), Petra Pau (Bundestagsvizepräsidentin Die LINKE), Prof. Axel Schildt (Forschungsstelle Zeitgeschichte HH), Prof. Dr. Martin Jehne (Historiker), Prof. Dr. Werner Ruf (Dozent an der European Peace University, Stadtschlaining/Österreich), Prof. Dr. Wolfgang Schweiger (Lehrstuhl für Public Relations und Technikkommunikation, TU Ilmenau), Rene Rudolf (Bundesjugendsekretär DGB Jugend), Rico Gebhardt (Landesvorsitzender Die LINKE Sachsen), Roland Dantz (Oberbürgermeister Große Kreisstadt Kamenz), Sabine Friedel (MdL SPD Sachsen), Sabine Zimmermann (DGB Regionsvorsitzende West-Sachsen, MdB Die Linke), Sönke Rix (MdB SPD, Sprecher AG Strategien gegen Rechtsextremismus), Stephan J. Kramer (Generalsekretär des Zentralrats der Juden), Stephan Kühn (MdB Bündnis 90 / Die Grünen), Theaterkahn (Theater DD), Thomas Voß (Landesbezirksvorsitzender ver.di), Tocotronic (Band), Toten Hosen (Band), Ulli Thöne (Vorsitzender der GEW), Volkmar Zschocke (Landesvorstandssprecher Bündnis 90/Die Grünen Sachsen), Wilfried Schmickler (Kabarettist, Köln), Wladimir Kaminer (Schriftsteller), Wolfgang Thierse (Vizepräsident des Deutschen Bundestages, SPD),

Stuttgart 21: Aktionswoche 19 (13.12.-19.12)

Morgen beginnt die 19. Aktionswoche gegen Stuttgart 21. Von der Demo am Samstag mit über 50.000 Teilnehmern gibt es Fotos von Daniel, von Alex und von mir. Warum die Polizei trotzdem nur auf 16.000 Menschen gekommen ist, beantwortet Robert weitgehend, auch mit einem netten Video. Übrigens hat auch die "taz" diese Zahlen völlig unkritisch übernommen. Redblog wirft die Frage nach der Phantomblockade auf, die der Polizei Kopfzerbrechen bereitete. Die aktiven Parkschützer haben ein paar Medienberichte zusammengestellt.

Neuer Flyer für Versammlungsfreiheit: Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!

Flyervorderseite - Download des Flyers
Das Stuttgarter "Bündnis für Versammlungsfreiheit" hatte anlässlich des Polizeieinsatzes am 30. September in Stuttgart kürzlich einen Flyer veröffentlicht. Dieser Tage ist nun ein neuer Flyer unter dem Titel "Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!" erschienen. Er richtet sich gegen fortgesetzte Angriffe auf die Versammlungsfreiheit in der Region Stuttgart. Wir dokumentieren den Wortlaut:

Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!
In den vergangenen Monaten kam es im Verlaufe vermehrter Proteste in Stuttgart zu einer regelrechten Repressions- und Kriminalisierungswelle gegen Demonstrantinnen und Demonstranten. Der massive Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas am 30. September 2010 im Schlossgarten ist hierbei kein Einzelfall.
 
Beispiel 1 -“ Willkürliche Auflagen / Ablehnung von Anmeldern

Bereits bei der Anmeldung von Demonstrationen erlässt das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart oftmals beliebige und einengende Auflagen. Inzwischen ist es gängige Praxis, dass beispielsweise die maximale Transparentlänge, die Ausrichtung der Beschallungsanlage und die genaue Begrenzung des Platzes (z.B. im Dunkeln, nicht unter den Straßenlaternen) durch die städtische Behörde vorgegeben werden. Eine Besonderheit Stuttgarts ist das faktische Demoverbot auf der Königstraße. Ein Beschluss des Stuttgarter Gemeinderates stellt hier die Interessen des Einzelhandels über die Versammlungsfreiheit.

Ebenso wurden mehrere Anmelderinnen und Anmelder von Protestversammlungen gegen das Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli als „ungeeignet“ abgelehnt, obwohl keiner der Betroffenen vorbestraft ist und erst recht nicht wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt wurde. Damit verweigerten die städtischen Behörden den Anmeldern von Kundgebungen ihr Grundrecht auf die aktive Ausübung der Versammlungsfreiheit. Wenn im geplanten Versammlungsgesetz Kriterien wie „Annahme“ oder „Eignung“ von Veranstaltungsleitern eingeführt werden sollten, so schafft dies einen Ermessens-Spielraum, um auf bürokratischem Wege missliebige Versammlungen unmöglich zu machen.

Deshalb fordert das Bündnis für Versammlungsfreiheit:

- Das demokratische Recht auf Versammlungsfreiheit darf nicht durch willkürliche Auflagen eingeschränkt werden
- Das geplante Versammlungsgesetz darf nicht durch die Ordnungsbehörden vorweggenommen werden

Beispiel 2 -“ Filmen von Demonstrationen / Personenkontrollen von Ordnern

Während Demonstrationen fertigt die Polizei immer häufiger Videoaufnahmen an, obwohl das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich ein Urteil verfasste, in dem das Filmen von friedlichen Demonstrationen untersagt wird.

Ein weiterer Vorgriff auf das geplante Versammlungsgesetz ist die Registrierung und Überprüfung der Personalien von Ordnerinnen und Ordner. So mussten bei einer antifaschistischen Demonstration im November 2010 in Schorndorf alle Ordner ihre Personalausweise abgeben damit die „Verkehrserfahrung“ und „Eignung“ überprüft werden konnte. Dem Anmelder der auf die fehlende rechtliche Grundlage dieser Maßnahme hinwies, wurde angedroht, die Durchführung der Versammlung zu untersagen.
  
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit stellt klar:

- Meinungsfreiheit, öffentlich wahrnehmbarer Protest und ziviler Ungehorsam sind in einer offenen Gesellschaft unabdingbar
- Polizeiliche Schikanen und Einschränkungen sind inakzeptabel 

Beispiel 3 -“ Kriminalisierung von Versammlungen

Immer häufiger werden VersammlungsleiterInnen von Demonstrationen, im Nachhinein mit Strafverfahren und hohen Prozesskosten überzogen. So wurde der Gewerkschaftssekretär, der eine Demonstration im Rahmen des Bildungsstreiks 2010 anmeldete, dafür angeklagt, dass der Demonstrationszug auf zwei Kreuzungen kurz gestoppt habe und eine Zwischenkundgebung wenige Meter vor dem eigentlich dafür vorgesehenen Ort stattgefunden habe. Dafür wurde von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl über 600 Euro ausgestellt, obwohl die Polizei vor Ort nichts beanstandete. In einem anderen Fall wurde der Anmelder der Revolutionären 1.Mai-Demonstration verurteilt, da unterwegs beim Laufen Musik abgespielt wurde. Gegen die Anmelderin der Montagsdemo gegen Hartz IV liefen bereits mehrere Verfahren wegen ähnlicher „Vergehen“ und eine politische Stadtführung zog eine Strafe über 3200 Euro nach sich, da sie nach Ansicht der Richter anmeldepflichtig gewesen sei.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit warnt eindringlich:
- Das Anmelden und Durchführen von Demonstrationen darf keine Sache des Geldbeutels werden
- Kriminalisierung von Versammlungen gefährdet die freie Meinungsäußerung

Solidarität aufbauen, Versammlungsfreiheit verteidigen und ausweiten!

Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und für die Versammlungsgesetzgebung, Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der Behörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen. Zeigen wir dem Ordnungsamt, der Polizei und der Staatsanwaltschaft ihre Grenzen auf.  

Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es uns nehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt euch euer Recht! Macht zu zweit die Versammlungsleitung, dokumentiert die Namen der Polizisten mit denen ihr gesprochen habt, verweigert willkürliche Polizeimaßnahmen und nutzt die Gerichtsprozesse, um euch für die Versammlungsfreiheit stark zu machen.
Weitere Informationen findet ihr unter
www.versammlungsrecht.info


Blockieren ist unser Recht!
Insbesondere bei den Protesten gegen Stuttgart 21 aber auch bei den Aktionen gegen den Castortransport oder das Gelöbnis kam es in den vergangenen Monaten zu Blockaden oder provisorischer Besetzung öffentlichen Raums. Immer wieder behaupten Politiker, Blockieren sei rechtlich unzulässig und kein legitimes Mittel einer Demonstration. In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1995 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, welche Blockaden dem Straftatbestand der „Nötigung“ entsprechen: Entscheidend hierbei ist, dass „[...] die Strafbarkeit einer derartigen Handlung von der Wahl bestimmter Nötigungsmittel abhängig gemacht [wird], nämlich Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel“ (Beschluss des Ersten Senats vom 10. Januar 1995).

Liegt das nicht vor, wird Blockieren durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Zum Beispiel weil man friedlich vor einer Einfahrt sitzt oder sich an einen Baum angekettet hat, der der Allgemeinheit gehört.

Dennoch gibt es in Baden-Württemberg eine sogenannte Wegtragegebühr. Menschen, die sich an einer Blockade beteiligen, begehen nach dieser Regelung eine Ordnungswidrigkeit und müssen 40 Euro Strafe bezahlen.


Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert:

- Abschaffung der Wegtragegebühr!
- Ziviler Ungehorsam ist keine Straftat! Einstellung aller Verfahren gegen Stuttgart 21 Gegner!

Die geplante Gesetzesverschärfung
Die schwarz-gelbe Landesregierung will ein neues Versammlungsgesetz, das das Bürgerrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt. Es schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit

Im Oktober 2008 gründete sich unser Bündnis, um gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes aktiv zu werden. Es wird von über 120 Gruppen und zahlreichen Einzelpersonen unterstützt. Wir haben eine Großdemonstration am 6. Dezember 2008 mit über 6000 TeilnehmerInnen organisiert und Kontakte in andere Bundesländer geknüpft. Wir organisieren diverse Veranstaltungen und Vortragsreihen. Bei zahlreichen Aktivitäten, z.B. gegen Stuttgart 21, weisen wir auf die gegenwärtige Praxis des Versammlungsrechts und die geplante Verschärfung hin. Darüber hinaus stellt das Bündnis auch Demobeobachter auf.

Wir finanzieren uns ausschließlich über Spenden unserer Bündnispartner.

Spendenkonto:
Friedensnetz BW
Kontonummer: 6520706
BLZ: 60010070 (Postbank Stuttgart)
Stichwort: Versammlungsgesetz

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