Im März demonstrieren Frauen in aller Welt für den Frieden, die Freiheit und das Recht. Nach dem historischen Beschluss von 1910 zum Internationalen Frauentag kamen vor 100 Jahren mehr als eine Million Frauen in Europa und den USA zu solidarischen Versammlungen und Demonstrationen zum Internationalen Frauentag zusammen.
Zeitweilig vergessen, behindert, verboten - lebendig blieb die Tradition eines Tages für die Rechte der Frau, lebendig blieb die Utopie einer menschenwürdigen Gesellschaft ohne Kriege, in der Frauen selbstbestimmt leben können.
Dr. Florence Hervé, Autorin, u. a. Herausgeberin einer Clara-Zetkin-Biographie, erzählt aus der bewegten Geschichte des 8. März.
am Mittwoch, 16. Februar 2011, 19.30 Uhr
im Clara-Zetkin-Haus Waldheim Stuttgart e. V.
Gorch-Fock-Straße 26, 70619 Stuttgart-Sillenbuch
Stuttgart: Verhandlung zur Nordflügelbesetzung am 17.2.
Nach einer Demonstration mit ca. 3000 Teilnehmern, entschlossen sich am 26.07.2010 ca. 50 AktivistInnen in mehrere Räume des bereits von den Mietern geräumten Nordflügels am Hauptbahnhof zu gehen. Etliche TeilnehmerInnen kletterten zusätzlich von außen über eine Leiter in die im ersten Obergeschoss gelegenen Räume. Die AktivistInnen skandierten Parolen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 und hängten mehrere Transparente aus den geöffneten Fenstern. (IndyMedia / resistante)
Mexiko: Gewerkschaftsrechte verteidigen!
Am 19. Februar 2006 wurden bei einer Explosion in einem Kohlebergwerk des größten Bergbauunternehmen des Landes, der "Grupo México's Pasta de Conchos" 65 Bergleute getötet. Die Leichen von 63 der 65 Bergleute wurden nie geborgen. Die mexikanische Regierung ließ die Ursachen des Unglücks nie untersuchen. Die Verantwortlichen wurden nie zur Rechenschaft gezogen. Statt dessen setzten die mexikanische Regierung ihre illegalen und gewalttätigen Angriffe auf die mexikanische Bergarbeitergewerkschaft SNTMMSRM, nachdem diese Gerechtigkeit und die Bergung der Leichen der Bergleute forderte. So wurde Napoleón Gomez Urrutia, der demokratisch gewählte Generalsekretär der mexikanischen Bergarbeitergewerkschaft, gewaltsam abgesetzt. Er hatte sich anlässlich des tragischen Unglücks gegen die Regierung und Grupo México gewandt. Unabhängige Gewerkschaften, darunter die mexikanische Electrical Workers Union (KMU), die UNTyPP, welche die Vereinigung zur Vertretung der Arbeitnehmer in staatlichen Erdölbetrieben Mexikos (PEMEX), der National Union of General Tyre Workers of Mexico (SNTGTM) und der Union der Autonomous University of Mexico-™s Workers (SUTUACM), sowie der Mexican Telephone Workers-™ Union (STRM), der Authentic Workers-™ Front (FAT) und bis zu dreißig anderen Gewerkschaften repräsentiert, sowie die National Union of Workers (UNT) sehen sich alle gewalttätigen Angriffen mit dem Ziel der Einschüchterung und Repression ausgesetzt.
Die unabhängige Gewerkschaftsbewegung in Mexiko, die vom IMF, ICEM, ITF, UNI Global Union und ITUC unterstützt wird, bittet um solidarische Unterstützung, um Druck auf die mexikanische Regierung aufzubauen. Mit einer gemeinsamen weltweiten Kampagne vom 14. bis 19. Februar soll für die Verteidigung der Gewerkschaftsrechte in Mexiko eingetreten werden.
Mehr Informationen gibt es dazu bei:
Bildungsprotest in Stuttgart: ver.di verurteilt Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Am Donnerstag, den 10. Februar 2011, findet um 10 Uhr im Amtsgericht Stuttgart ein Gerichtsprozess gegen den ver.di Gewerkschaftssekretär Marc Kappler statt. Grund hierfür ist ein angeblicher Verstoß gegen die Auflagen bei einer Bildungsstreikdemonstration im Juni 2010, die er beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet hatte.
Bernd Riexinger, Geschäftsführer ver.di Bezirk Stuttgart, verurteilt diese Anklagepraxis: „An den Anklagepunkten wird bereits deutlich, dass es nicht darum geht, das Versammlungsgesetz zu beachten, sondern ganz im Gegenteil das Verfahren vom Polizeipräsidium und der Staatsanwaltschaft zum Selbstzweck und damit zur Einschüchterung von Versammlungsleitern eröffnet wurde.“
Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten und eine Zwischenkundgebung wenige Meter neben der geplanten Stelle abhielten.
Hierbei verweist Marc Kappler auf die hohe Bedeutung des zu erwartenden Urteils: „Alles andere als ein Freispruch, würde eine faktische Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Stuttgart bedeuten, da jeder Anmelder einer
Demonstration ein Gerichtsverfahren fürchten müsste, egal wie die Demonstration verlaufen wäre.“
ver.di wird den Verlauf des Verfahrens genau beobachten. Bei einer Verurteilung wird ver.di in die nächste Instanz gehen, allein um mehr über die Hintergründe solcher Strafanzeigen zu erfahren. Bernd Riexinger dazu: „In der letzten Zeit lässt sich eine starke Häufung solcher Anklagen gegen Anmelder von Versammlungen in Stuttgart beobachten, so dass sich der Verdacht einer gewollten Verhinderung von Protest und einer politischen Einflussnahme auf die Polizei geradezu aufdrängt.“
Quelle: Pressemitteilung via Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit
Siehe auch: Stuttgart: Keine Kriminalisierung des Bildungsstreiks!
Bernd Riexinger, Geschäftsführer ver.di Bezirk Stuttgart, verurteilt diese Anklagepraxis: „An den Anklagepunkten wird bereits deutlich, dass es nicht darum geht, das Versammlungsgesetz zu beachten, sondern ganz im Gegenteil das Verfahren vom Polizeipräsidium und der Staatsanwaltschaft zum Selbstzweck und damit zur Einschüchterung von Versammlungsleitern eröffnet wurde.“
Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten und eine Zwischenkundgebung wenige Meter neben der geplanten Stelle abhielten.
Hierbei verweist Marc Kappler auf die hohe Bedeutung des zu erwartenden Urteils: „Alles andere als ein Freispruch, würde eine faktische Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Stuttgart bedeuten, da jeder Anmelder einer
Demonstration ein Gerichtsverfahren fürchten müsste, egal wie die Demonstration verlaufen wäre.“
ver.di wird den Verlauf des Verfahrens genau beobachten. Bei einer Verurteilung wird ver.di in die nächste Instanz gehen, allein um mehr über die Hintergründe solcher Strafanzeigen zu erfahren. Bernd Riexinger dazu: „In der letzten Zeit lässt sich eine starke Häufung solcher Anklagen gegen Anmelder von Versammlungen in Stuttgart beobachten, so dass sich der Verdacht einer gewollten Verhinderung von Protest und einer politischen Einflussnahme auf die Polizei geradezu aufdrängt.“
Quelle: Pressemitteilung via Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit
Siehe auch: Stuttgart: Keine Kriminalisierung des Bildungsstreiks!
LDF verstärkt Mumia Abu-Jamal's Verteidigungsteam

Mumia Abu-Jamal Foto: freemumia.org
Mumia Abu-Jamal ist der weltweit bekannteste Todeskandidat. Sein Fall hat weltweite Aufmerksamkeit erregt und gilt als ein Symbol des Kampfes gegen die rassistische Ungerechtigkeit der Todesstrafe.
"Mumia Abu-Jamals Verurteilung und Todesstrafe sind Relikte einer Zeit und der Orte, die berüchtigt für polizeiliche Misshandlungen und Rassendiskriminierung wurden", sagte John Payton, Chefberater der LDF. "Solange diese Tatsache von Gerichten nicht anerkannt und diese historischen Ungerechtigkeiten korrigiert werden, Todesurteile wie eh und je vollstreckt werden, werden Fälle wie der Abu-Jamals von der afro-amerikanische Community bekämpft."
Mumia Abu-Jamal sitzt in der Todeszelle in Pennsylvania. Er wird wegen eines 1981 an einem Polizisten in Philadelphia begangenen Mordes beschuldigt. Sein Todesurteil wurde 2001 durch ein Bundesgericht in Pennsylvania wegen verfassungsrechtlicher Fehler in seinem Verfahren von 1982 aufgehoben. Das Gericht lehnte jedoch den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens und die Anhörung aller neuen Beweise für Jamals Unschuld ab und hielt am Schuldspruch fest. Diese Entscheidung wurde vom Berufungsgericht im Jahr 2008 bestätigt, jedoch im Jahre 2010 zur weiteren Überprüfung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Christina Swarns, beratender Direktor des LDF's erklärt, dass "die LDF alles tun wird, um die grundlegenen Ungerechtigkeiten in diesem Fall in den Mülleimer der Geschichte zu fegen um damit auch den farbigen Gemeinden die Hoffnung zu geben, dass Gleichheit und Gerechtigkeit den Gerichtssälen in Pennsylvania erhalten werden."
Abu-Jamals Berufung wird derzeit vor den dritten Bundesberufungsgericht in Philadephia verhandelt.
Die NAACP Legal Defense and Educational Fund, Inc ist eine der ältesten und einflussreichsten Organsiationen in den USA im Kampf gegen Rassenjustitz. Durch Prozessbeistand, Rechtshilfe, Fürsprache und öffentliche Bildung versucht die LDF strukturelle Veränderungen in der Demokratie zu erreichen, Unterschiede zu beseitigen und Gerechtigkeit für alle Rassen in einer Gesellschaft zu erreichen, die das Versprechen der Gleichheit für alle Amerikaner erfüllt. LDF verteidigt auch die in den vergangenen 70 Jahren Bürgerrechtskampf erkämpften bürgerlich-demokratischen Rechte.
Quelle: Eigene Übersetzung eines Beitrages auf naacpldf.org
Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er ist seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. Er hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.
Weitere Informationen:
• Mumia Hörbuchgruppe, Berliner Soligruppe mit umfangreichem Material
• Mumia.de eine umfassende deutschsprachige Solidaritätsseite
• Freedom Now! ist das Online-Bulletin des internationalen Verteidigungskomitees, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Eintreten für die Abschaffung der Todesstrafe in einen erweiterten Zusammenhang zu stellen.
• Einige Onlinepetionen, einige der zahlreichen Möglichkeiten, sich solidarisch zu zeigen.
Wir empfehlen für Interessierte das Buch von Michael Schiffmann: "Wettlauf gegen den Tod"
“Wettlauf gegen den Tod von Michael Schiffmann ist eine 320seitige Tiefenstudie des Falles von Mumia Abu-Jamal, eines radikalen schwarzen Journalisten, der 1982 fälschlicherweise des Mordes an einem Polizeibeamten schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wurde.
Der Fall wird hier in die Verfassungsgeschichte der USA eingebunden, in den Kampf der afroamerikanischen Bevölkerung um Gleichberechtigung, in die Geschichte der Black Panther Party und zeigt auf diesem Hintergrund, wie Abu-Jamal Opfer einer bewussten Falschbeschuldigung wurde, weil er schwarz, arm und aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit bei den Behörden verhasst war.-
Stuttgart: Keine Kriminalisierung des Bildungsstreiks!
Prozess am 10.02.2011 gegen den Anmelder der Bildungsstreikdemo 2010 aktiv begleiten
Am 9.6.2010 fand im Rahmen des Bildungsstreiks eine Demonstration von ca. 1.000 Auszubildenden, Schülern und Studierenden statt. Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten und eine Zwischenkundgebung wenige Meter neben der geplanten Stelle abhielten.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit stellt demgegenüber fest, dass die Verzögerung im Rahmen einer Demonstration eine legitime Aktionsform ist. Des weiteren wurde der Zwischenkundgebungsplatz von den begleitenden Polizeibeamten akzeptiert. Dennoch wird nun von der Staatsanwaltschaft Stuttgart daraus eine Straftat konstruiert.
Das Versammlungsrecht darf nicht durch willkürliche Definitionen der Staatsanwaltschaft eingeschränkt werden!
Die nachträgliche Klageerhebung wegen des Ablaufs einer Demonstration, während der die anwesenden Polizeibeamten keine Einwände erhoben hatten, erzeugt eine Rechtsunsicherheit, die einschüchternd wirken muss - und wohl soll.
Wir rufen deshalb Alle auf, gegen dieses Vorgehen zu protestieren und den Prozess aktiv zu begleiten.
Kommt zum Prozess gegen Marc
Donnerstag, 10. Februar, 10 Uhr Amtsgericht Stuttgart, Saal 1 Hauffstr. 5 (Nähe Neckartor)
Ähnlicher Prozess am Mittwoch, 9. Februar um 13 Uhr:
Wegen angeblicher Vergehen gegen das Versammlungsgesetz wurde gegen Nuran Cakmakli als Anmelderin der Montagsdemonstration gegen Hartz IV und Teilnehmerin einer Protestaktion gegen S21 eine Geldstrafe von über 1200 € plus "Kosten des Verfahrens" und aller "Auslagen" festgesetzt.
Gegen diesen Strafbefehl wurde Widerspruch eingelegt. Die Hauptverhandlung findet am Mittwoch, 9. Februar 13 Uhr, Saal 105 ebenfalls im Amtsgericht statt.
Am 9.6.2010 fand im Rahmen des Bildungsstreiks eine Demonstration von ca. 1.000 Auszubildenden, Schülern und Studierenden statt. Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten und eine Zwischenkundgebung wenige Meter neben der geplanten Stelle abhielten.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit stellt demgegenüber fest, dass die Verzögerung im Rahmen einer Demonstration eine legitime Aktionsform ist. Des weiteren wurde der Zwischenkundgebungsplatz von den begleitenden Polizeibeamten akzeptiert. Dennoch wird nun von der Staatsanwaltschaft Stuttgart daraus eine Straftat konstruiert.
Das Versammlungsrecht darf nicht durch willkürliche Definitionen der Staatsanwaltschaft eingeschränkt werden!
Die nachträgliche Klageerhebung wegen des Ablaufs einer Demonstration, während der die anwesenden Polizeibeamten keine Einwände erhoben hatten, erzeugt eine Rechtsunsicherheit, die einschüchternd wirken muss - und wohl soll.
Wir rufen deshalb Alle auf, gegen dieses Vorgehen zu protestieren und den Prozess aktiv zu begleiten.
Kommt zum Prozess gegen Marc
Donnerstag, 10. Februar, 10 Uhr Amtsgericht Stuttgart, Saal 1 Hauffstr. 5 (Nähe Neckartor)
Ähnlicher Prozess am Mittwoch, 9. Februar um 13 Uhr:
Wegen angeblicher Vergehen gegen das Versammlungsgesetz wurde gegen Nuran Cakmakli als Anmelderin der Montagsdemonstration gegen Hartz IV und Teilnehmerin einer Protestaktion gegen S21 eine Geldstrafe von über 1200 € plus "Kosten des Verfahrens" und aller "Auslagen" festgesetzt.
Gegen diesen Strafbefehl wurde Widerspruch eingelegt. Die Hauptverhandlung findet am Mittwoch, 9. Februar 13 Uhr, Saal 105 ebenfalls im Amtsgericht statt.
Erfolgreiche Veranstaltung mit Dr. Rolf Gössner: "Polizeieinsatz 30.9.2010 - Schwarzer Donnerstag - Polizei außer Kontrolle?"
Am vergangenen Freitag, dem 4. Februar fand im Alten Feuerwehrhaus in Stuttgart Heslach eine Veranstaltung des „Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit“ zum Polizeieinsatz am 30.09.2010 statt. Hauptredner war der Mitherausgeber des „Grundrechtereports“ und Vizepräsident der „Internationalen Liga für Menschenrechte“, Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, der ein Referat zum Thema „Polizei im Sicherheitsstaat: Zu viel Macht - zu wenig Kontrolle?“ hielt.Darüber hinaus sprach Julia von Staden, eine Aktivistin der Parkschützer, unter anderem zu den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses im Stuttgarter Landtag. In ihrem Beitrag kritisierte sie, dass wichtige Fragen nicht gestellt worden seien und kündigte ein „Tribunal“ zum Polizeieinsatz am 30. September 2010 an.
In einem weiteren Beitrag thematisierte der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, Thomas Trüten, die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg.
Über 200 Teilnehmer nahmen an der Veranstaltung teil. Das aus über 120 Organisationen bestehende Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit wertete die Veranstaltung als Erfolg und kündigte weitere Initiativen gegen die gängige Polizeipraxis und Kriminalisierung von Demonstrantinnen und Demonstranten an.
„Polizei im Sicherheitsstaat: Zu viel Macht - zu wenig Kontrolle?“
Veranstaltung am Freitag, 4.2.2011, mit RA Dr. Rolf Gössner zum Thema:„Polizei im Sicherheitsstaat: Zu viel Macht -“ zu wenig Kontrolle?“
Dr. Gössner ist Vizepräsident der internationalen Liga für Menschenrechte und Mitherausgeber des Grundrechtereports.
Termin: 4.2.2011 um 19 Uhr
Ort: Altes Feuerwehrhaus, Stuttgart-Heslach
ÖPNV: U1/U14; Bus Linie 42, Haltestelle Erwin-Schöttle-Platz
Mehr zu Dr. Gössner: http://www.rolf-goessner.de/
Das nächste Bündnistreffen findet am Donnerstag, 03. März 2011, um 19 Uhr im DGB-Haus Stuttgart, Willi-Bleicher-Straße 20, Raum 245 statt. Interessierte sind willkommen.
Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in Bayern, Niedersachsen und weiteren Bundesländern ist die Verschärfung des bürgerlich-demokratischen Versammlungsrechtes geplant. Aus diesem Grund ist das Bündnis auch mit Bündnissen in anderen Bundesländern vernetzt.
Grundlage des Bündnisses ist ein von inzwischen über einhundert Organisationen und Einzelpersonen beschlossener und unterzeichneter Aufruf.
Dieser kann noch immer unterzeichnet werden. Bitte schreiben Sie dazu eine E-Mail an: kontakt[at]versammlungsrecht[punkt]info
Das Bündnis finanziert sich ausschließlich über Spenden seiner Bündnispartner. www.versammlungsrecht.info
Sonderkonto Friedensnetz Paul Russmann
Kontonummer: 6520706
BLZ: 60010070 (Postbank Stuttgart)
Stichwort: Versammlungsgesetz oder VersGes oder VG


