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»Revolutionäre gehen nie in Pension.« Fidel Alejandro Castro Ruz

"Hotel Silber" und die Verfolgung der Homosexuellen - auch nach 1945

Am 10. März 2011 um 18 Uhr wird in Stuttgart, in der Dorotheenstraße 10 (beim Karlsplatz), Joachim Stein vom schwul-lesbischen Zentrum Weissenburg zur Verfolgung der Homosexuellen durch die Gestapoleitstelle von Württemberg/Hohenzollern sowie durch die Stuttgarter Kriminalpolizei nach 1945 sprechen. Ergänzend wird Chris Michl von der IG CSD Stuttgart den Bezug zum diesjährigen CSD-Motto „Generation Zukunft“ herstellen.

Nach einer Kurzaufführung des Schauspielers und Theaterpädagogen Horst Emrich zum Thema Ausgrenzung und Mut zum Anderssein führt ein Spaziergang zum ersten Stolperstein in Stuttgart für ein homosexuelles NS-Opfer, zum Leonhardsplatz 15. Hier erinnert Elke Martin von der Stuttgarter Stolpersteininitiative an Willi Karl App, der im Alter von 23 Jahren seinen Tod im KZ Sachsenhausen fand.

Seit dem 3. Februar 2011 veranstaltet die Initiative Lern- und Gedenkort „Hotel Silber“ jeden Donnerstag um 18 Uhr Kundgebungen und politische Spaziergänge am „Hotel Silber“, dem Gebäude der ehemaligen Gestapoleitstelle Württembergs/Hohenzollern. Sie tritt dafür ein, dass im authentischen Gebäude „Hotel Silber“ ein Dokumentationszentrum des NS-Unrechts eingerichtet wird, in dem die Verfolgung ausnahmslos aller Opfergruppen dargestellt wird.

Am 10. März wird die Kundgebung von den homosexuellen Vereinen der Initiative gestaltet. Bislang ist kaum bekannt, dass es im „Hotel Silber“ auch ein Referat IV5 „Sonderfälle“ gab, dem u. a. die Verfolgung der Homosexuellen in  Württemberg und Hohenzollern oblag. Dies verwundert nicht weiter, da dieser Aspekt des NS-Terrors bislang weder systematisch aufgearbeitet, noch in einer Gedenkstätte in Baden-Württemberg dauerhaft dargestellt wird.
 
Für die Homosexuellen hat das „Hotel Silber“ eine besondere Bedeutung, weil von hier aus auch nach 1945 die Verfolgung von Männern nach §175 StGB in der Nazifassung durch die Kriminalpolizei bis 1969 betrieben worden ist.

Quelle: Pressemitteilung der Rosa-Winkel-Initiative des Weissenburg e. V.


Siehe auch: Verdrängt und ungesühnt - nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle in und aus Stuttgart

Stuttgart 21: Drakonisches Urteil gegen Blockadeteilnehmerin

Proteste am Tag "X" gegen den Abriss - Besetzung des Nordflügels
Der Prozess gegen Birgit Th. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Abriss des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs am 1. März 2011 vor dem Amtsgericht Stuttgart

Der Vorfall

Im Zusammenhang mit  dem Abriss des denkmalgeschützten Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs fanden fast tägliche Protestdemonstrationen in Form von Blockaden und Behinderungen des Abtransports von Bauschutt statt. Bei einer davon hatten Demonstranten die Zufahrt zur Baustelle blockiert und wurden, wie so oft, von Polizeieinheiten unter „Anwendung einfacher körperlicher Gewalt“ von der Straße weg auf die Verkehrsinsel und den seitlichen Gehstreifen gedrängt oder geschleift und dort mittels Polizeikette an einem erneuten Betreten der Straße gehindert. Darunter auch die jetzt Angeklagte Birgit Th. In großer Empörung musste sie mit ansehen, wie einem Schuttlaster unter Pfiffen und Protestrufen der Demonstranten die Ausfahrt ermöglicht wurde, was sie lautstark  gegenüber den vor ihr stehenden Polizisten als rechtswidriges Zerstören von Gemeineigentum gegen den Willen des Volkes bezeichnet. Als dann noch ein zweites Baufahrzeug sich anschickte den Zufahrtsbereich zu verlassen, wollte sie sich diesem entgegen stellen um seine Weiterfahrt zu behindern. Sie versuchte deshalb, durch die Polizeikette hindurch zu kommen, wobei sie den vor ihr stehenden Polizeibeamten „schubste“. Dieser kam dadurch ein wenig aus dem Gleichgewicht und musste einen Schritt zurück machen, um sich wieder in festen Stand zu bringen. Als er sein Gleichgewicht wieder gefunden hatte, bemerkte er, dass der im Schritt-Tempo heranfahrende Laster sich durch Abbremsen zum Stand gebracht hatte und nun direkt schräg hinter ihm stand. Er, so sagte er aus, sei da ziemlich erschrocken und habe gedacht, das hätte auch schlimm enden können. Die Demonstrantin, die ihm den „Schubser“ versetzt hatte, war da bereits von seinen umstehenden Kollegen festgenommen und weggeführt worden. Er selbst folgte dann dieser Gruppe, um bei der Personalienfeststellung mitzuwirken.

Die Anklage

Die Anklage geht von einem Vergehen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall (§ 113 StGB Abs.2, Pkt.2) aus, weil die Täterin durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen Beamten in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht habe.
§ 113 StGB:
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder

2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


Die Einlassung der Angeklagten:

In ihrer Einlassung legt die Beschuldigte eindrücklich dar, dass der begonnene Abriss des denkmalgeschützten Bahnhofs wie das ganze Projekt Stuttgart 21 durch falsche Angaben und Betrug erschlichen wurde. Dass über die Rechtmäßigkeit im Zusammenhang mit der Klage des Bonatz-Erben Dübbers noch nicht abschließend gerichtlich entschieden sei und begründet damit auch ihre große Empörung, dass die Abrissarbeiten trotzdem begonnen wurden und die Polizei dies auch noch gegen das Volk ermöglicht. Dies habe sie damals an Ort und Stelle auch nachdrücklich und erregt gegenüber den vor ihr stehenden Polizeibeamten zum Ausdruck gebracht.

Dass ihr der Richter gleich nach ihren Einlassungen erklärt, all die Ausführungen zum Zustandekommen des Bauprojekts Stuttgart 21und dessen Bewertung, sowie zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abrissarbeiten seien hier völlig unerheblich, es gehe ausschließlich um die Frage, ob sie in der hier zur Debatte stehenden Situation Widerstand geleistet habe, darf schon etwas verwundern. Besagt doch der Absatz 2 des § 113: Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. (...) und

(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar;

Im Empfinden des Volkes, in dessen Namen die Urteile gesprochen werden, ist es durchaus schlüssig, dass wenn die Abrissarbeiten möglicherweise nicht rechtens sind, auch die polizeilichen Maßnahmen zu deren Durchsetzung möglicherweise nicht rechtens sind.

Dass auch der Richter dies mindestens ahnte fand in seiner Urteilsbegründung Ausdruck, in der er immer wieder hervorhob, dass völlig außer Frage stehe, dass die Polizeikräfte absolut rechtmäßig gehandelt hätte. Nie aber sagte er dazu, warum.

Die darin zu Tage tretende Absicht der Gerichte, sich in Verfahren gegen die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 auf keinen Fall mit den Rechtsverstößen der Projektbetreiber zu beschäftigen, sondern allein den Widerstand zu kriminalisieren wurde noch deutlicher im Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Doch zunächst zur Beweisaufnahme. Hier verstrickten sich der „geschädigte“ Polizeibeamte und zwei weitere Polizeizeugen trotz ganz offensichtlich vorher abgesprochenen Aussagen in offensichtliche Widersprüche. So sagte etwa der „Geschädigte“ aus, die Beschuldigte habe die ganze Zeit wortlos und völlig ruhig vor ihm gestanden, um ihn dann absolut unvermittelt zu stoßen. Auf Vorhalt, dass sein neben ihm stehender Kollege angegeben habe, dass die Frau heftig und erregt diskutiert habe und immer wieder gerufen habe, dass die Polizei kein Recht hätte, sie hier festzuhalten, erklärte er, möglicherweise habe sie ja mit dem Kollegen gesprochen, er habe davon aber nichts bemerkt. Auch den Aussagen des Lasterfahrers merkte man deutlich an, dass sein Gedächtnis bezüglich des immerhin über 4 Monate zurückliegenden Vorgangs etwas aufgefrischt worden war und nochmal ihm gesagt worden war, was er aussagen muss.

Eine besonders seltsame Rolle spielte bei der Zeugenanhörung noch der Fotograf Thomas Geromiller aus Esslingen, der, wie er sagte, die Szene für seine Internet-Seiten gefilmt hat und diese Aufnahmen dann der Polizei zur Verfügung stellte.

Er hatte sich bereits im Vorraum  eingehend mit der vor ihm als Zeugin gehörten Gruppenführerin der Polizei unterhalten und dann bei seiner Aussage in frappierender Weise alles genauso beobachtet, wie die 10 Meter von der Szene entfernt stehenden Beamtin. Besonders auffällig aber war, dass er ohne dies gefragt worden zu sein, immer wieder betonte, er sei sich ganz sicher, dass die Beschuldigte gesehen habe, dass der LKW bereits losgefahren sei als die den Polizisten schubste. Was diese allerdings auch gar nicht bestritten hatte, sie wollte ja gerade deshalb wieder auf die Straße gelangen, um die Ausfahrt des LKW zu behindern. Für einen normalen Menschen allerdings auch unbedingt einleuchtend, dass der LKW dabei sehr langsam fuhr, sie werde sich ja nicht vor einen schnell fahrenden LKW werfen.

Der Strafantrag

Trotz allem Bemühen der Zeugen, eine schwere Gefahr für den Polizeibeamten zu konstruieren, war selbst der Staatsanwältin klar geworden, dass eine konkrete Gefährdung für den Polizeibeamten nicht vorgelegen hat, was die Voraussetzung für eine Bestrafung wegen eines „schweren Falls des Widerstands“ gewesen wäre. Sie ging daher von einer Tat des „einfachen“ Widerstands aus und führte auch noch die üblichen strafmildernd zu berücksichtigenden Aspekte, wie Geständigkeit der Angeklagten und die von dieser vorgebrachten Entschuldigung an. Birgit Th. hatte gesagt, dass es ihr wirklich leid tue, wenn sie dem Polizisten Angst gemacht habe, was sie sich aber nicht richtig vorstellen könne. Auch dass sie erklärte, sie habe aus dieser in der Erregung ausgeführten „Tat“ gelernt, und werde sich künftig nur noch an organisierten und eingeübten Blockaden beteiligen, wertete die Staatsanwältin als strafmildernde Einsicht. Der Teil des Volkes, der die Verhandlung verfolgte nahm erfreut zur Kenntnis, dass endlich einmal eine Staatsanwältin sich ein eigenes Urteil aus der Verhandlung bildete und nicht  stur entsprechend den Vorgaben ihres Oberstaatsanwalts plädierte.

Die Vorgaben kamen dann aber wohl  - und hier ist der Ausdruck „unvermittelt“  wirklich angebracht - beim geforderten Strafmaß zum Vorschein: Weil kein schwerer Fall, weil geständig, weil auch in gewisser Hinsicht reuig, reicht eine Geldstrafe nicht aus und es werden 4 Monate Freiheitsstrafe plus einer Geldbuße von 1.500 Euro gefordert.

Die Verteidigung plädierte auf Einstellung des Verfahrens.

Das Urteil

Der unabhängige Richter spricht dann im Namen des Volkes sein Urteil:
Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe von 3.600 Euro (80 Tagessätze).

Zur Begründung für die Höhe der Strafe führt er an:

Das polizeiliche Vorgehen war absolut rechtmäßig, weil es absolut rechtmäßig war. Deshalb ist die Handlungsweise der Angeklagten eine zu bestrafende Tat des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gewesen.

Zwar hat eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des gestoßenen Polizeibeamten nicht vorgelegen, wohl aber eine abstrakte. Die wird so begründet: Hätte der aus dem Gleichgewicht gebrachte Polizist, sein Gleichgewicht nicht durch einen „Ausfallschritt“ wieder erlangt, sondern wäre gestürzt und wäre der LKW nicht langsam, sondern schnell gefahren und hätte womöglich keine guten Bremsen gehabt und der Fahrer wäre nicht so aufmerksam gewesen oder hätte langsamer reagiert, dann hätte der Polizist möglicherweise ernsthaft verletzt werden können.

Muss das noch kommentiert werden?
Oben bleiben.

Was mir heute wichtig erscheint #257

Abstimmung: Ab sofort darf jedeR darüber abstimmen, wie die diesjährigen Proteste im Rahmen der Kampagne "Freedom Not Fear 2011" aussehen sollen.

Hungerstreik: Seit mehr als vier Wochen befinden sich in Griechenland etwa 300 Migranten im Hungerstreik. Die meist aus Nordafrika stammenden Hungerstreikenden fordern die Legalisierung aller MigrantInnen und Flüchtlinge in Griechenland. Meistens langjährig in der griechischen Landwirtschaft beschäftigt haben sie dennoch nur minimale Aufenthaltsrechte - wenn überhaupt. Inzwischen befinden sich viele der Hungerstreikenden in Griechenland in einem lebensbedrohlichen Zustand. Inzwischen sind 100 von den 300 in Krankenhäuser eingeliefert. Die Unterstützer rufen dazu auf, Solidaritätsaktionen zu organisieren wie in Paris oder zumindest Solidaritätsmails oder -faxe an die Verantwortlichen zu schicken.

Unmenschlich: „Die Nothilfe ist keine Hilfe,“ sagt Ahmed. Der junge Palästinenser muss es wissen. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt und er landete in der Nothilfe. In Basel, wo Ahmed seit mehreren Jahren lebt, erhalten NothilfebezügerInnen 12 Franken pro Tag. Schlafen können sie in der Notschlafstelle, welche tagsüber geschlossen bleibt. Ahmed musste  sich wöchentlich bei der Fremdenpolizei melden. "Nothilfe: Zwangsmassnahme statt Grundrecht"

Paradigmenwechsel: Sei Wochen finden die größten Proteste gegen Sozialabbau und der massivsten Einschränkung der Gewerkschaftsfreiheit seit Jahrzehnten in Wisconsin und anderen US-Bundesstaaten statt. Einen Überblick über die Situation, die Hintergründe der Proteste und die beteiligten Gewerkschaften zu erhalten, gibt die FAU-IAA, die ein Gespräch mit John Trumpbour, dem Forschungsleiter des Labor & Worklife Program der Harvard Law School führte. Das "Peoples Video Network" zeigt einen Film zur Besetzung des Parlaments auf labournet.tv, Ewen MacAskill führt im Freitag vom 03.03.2011 ebenfalls einiges zu dem "Laboratorium für soziale Reformen" aus, den Wisconsin mehr als ein Jahrhundert lang darstellte. Lotta Suter stellt in der WOZ einen Paradigmenwechsel in Sachen Geopolitik fest: "Auf einmal sind "die Araber" nicht mehr eine Bedrohung, sondern eine Bereicherung für die US-amerikanische Demokratie. Auf einmal skandieren die patriotischen US-GewerkschafterInnen "Tunis, Kairo, Madison" und sind stolz auf die internationale Dimension ihres Protests."
 
Terrorismuskonstruktion: Am 6. Juli 2010 wurden drei Personen von einem Sondereinsatzkommando der Wiener Polizei (WEGA) in ihren Wohnungen überfallen. Sie wurden verhaftet, ihre Wohnungen wurden auf wüste Weise durchsucht und Gegenstände beschlagnahmt. Am selben Tag gab es einen Einbruch in ein selbstverwaltetes Vereinslokal -“ dort wurde ebenfalls alles abfotografiert und Verschiedenstes von den Verfolgungsbehörden mitgenommen. Zwei Wochen später wurde eine vierte Person verhaftet. In ihrer Abwesenheit zertrümmerte die Polizei mit Hilfe eines Rammbockes ihre Wohnungstür und beschlagnahmte im Zuge der Durchsuchung weitere Gegenstände. Mehr dazu bei der Soligruppe.

Nachspiel: Das Bündnis "Dresden Nazifrei" soll eine "kriminelle Vereinigung" nach §129 sein. Das geht aus einem Vermerk im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung am Abend des 19. Februar im Pressezentrum des Bündnisses hervor. "Dresden nazifrei" hatte die erfolgreichen Proteste gegen einen der größten Neonaziaufmärsche Europas an diesem Tag koordiniert.

Isolationshaft: "Innerhalb von drei Tagen sind im Baskenland elf Personen durch Guardia Civil und französische Polizei verhaftet worden. Im französischen Baskenland wurden am Montag vier Personen und am Mittwoch drei Personen durch die franz. Polizei festgenommen. Die Guardia Civil nahm unterdessen am Dienstag vier Personen in Bilbao fest. Diese sollen Mitglieder eines “legalen- Kommando der ETA sein. Zwei der durch die Guardia Civil Festgenommenen mussten nach der Verhaftung in ein Madrider Krankenhaus gebracht werden. Nach Angaben der Behörden sollen sie sich selbst verletzt haben. Sie befinden sich weiter in Incommunicado Haft." Via Freunde des Baskenlandes

Selbstmord: Nach 15 Jahren als Geduldeter in Deutschland hatte ein nepalesischer Flüchtling die Ankündigung seiner Abschiebung durch die Ausländerbehörde Gifhorn erhalten. Der Mann hielt das nicht mehr aus und setzte seinem Leben ein Ende. Siehe auch: "Selbstmord eines Asylbewerbers aus Meinersen". und die "junge Welt": "Das Personal der Behörde muß ausgetauscht werden"

Positionierung: "Zahlreiche Wissenschaftler und Pädagogen haben die Bundesregierung in einem offenen Brief aufgefordert, die "Extremismusklausel" zurückzunehmen. Diese forciere ein gesellschaftliches Klima des Misstrauens. Demokratie sei "kein reines Glaubensbekenntnis" - sondern lebe "von kontroversen Haltungen und Debatten"." Das Schreiben ist bei NPD-BLOG.INFO dokumentiert.

Neuerscheinung: Nächste Woche erscheint das neue Album "Endgame" von "Rise against". Ein Vorgeschmack gibt die erste Singleauskopplung „Help is on the Way“. (Via bierblumenzwiebel).

Spassbremsen: So ganz verstanden hatte das ein Facebookfreund nicht, dass auch ich den Gutti zurückwill und sich prompt "entfreundet". Naja. Dabei ist Gutti doch schon auf der Flucht und mir ging es eigentlich nur darum, in dieser Facebookgruppe - deren Mitgliederzahl innerhalb weniger Minuten auch schon mal um ein paar Millionen hin oder her schwankt - ein wenig herumzustänkern. Aber die Geister die ich rief, werd' ich halt nicht los. Egal, wenigstens in Berlin ließen sich bei der heutigen "Pro Guttenberg Demo" laut "Netzpolitik" nur wenige echte Fans blicken. Bei opalkatze findet sich alles Wesentliche für die Guttenberg Nachklapps: Markus Weber Die Stunde der Populisten. Die Umwidmung eines Ministerrücktritts zur Dolchstoßlegende. Genügend Grund zur Persiflage. Und eine sehr richtige Bemerkung von Herrn Häkelschwein.

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick über die Entwicklung in Lateinamerika.

Verfügbar: "Die Dokumente, in denen die Details der neuen Anklagepunkte gegen den mutmaßlichen Whistleblower Bradley Manning aufgelistet sind, stehen mittlerweile im Internet zur Verfügung. So können die insgesamt 22 neu gegen Manning erhobenen Anklagepunkte - darunter mit der "Unterstützung des Feindes" ein Delikt, auf das im Höchstfall die Todesstrafe steht - nachvollzogen werden." Mehr dazu bei gulli

Zukunftsweisend:
Frank Benedikt setzt sich mit dem Dilemma vieler LinkeR in Deutschland auseinander, die sich vor der Solidarität mit den Revolten in Nordafrika drücken.

Umfassend: Nicht nur im Nahen Osten ist viel los, eine Übersicht via entdinglichung auf LibCom: Workers-™ struggles in Asia (February 2011)

Kopftuch - ein Zeichen, dem sein Bezeichnetes abhanden kam

Karte mit einem Überblick über Verbote in den einzelnen deutschen Bundesländern das Kopftuch im Schuldienst zu tragen - rot eingefärbte Länder. Stand: 2007

Urheber: WikiFreund Lizenz: GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2
Was ist um das Kopftuch gestritten worden - vor allem in Baden-Württemberg! Was wurde ihm alles nachgesagt! Wenn eine Lehrerin das trage,  fordere sie die Schülerinnen unweigerlich zur Nachahmung auf, vor allem solche aus türkischen und arabischen Familien, die dafür anfällig wären. Die gewöhnlichen Mädchen solcher Herkunft, die es auch damals schon in Gymnasien gab, meinten allerdings immer mit strafendem Blick auf meine eigene Aufmachung, dass doch Lehrkräfte außerordentlich selten stilbildend für Jugendliche wirken.

Ein verdienstvoller Mann namens Grell, Verfasser des denkwürdigen Gesprächsleitfadens für Einwanderer, verbrachte Jahre glühender Leidenschaft damit, Einschleichlinge ins deutsche Gebiet zu überführen. Nach herrschender, auch gerichtlicher, Meinung sollte das Kopftuch als Bekenntnis zum Islam gelten. Ein Bekenntnis, das dem geforderten zum Grundgesetz in jedem Punkt widerspreche. Kleinliche Überlegungen, dass im Koran selbst außer einer vieldeutigen Bemerkung zum Verhüllen des Hauptes sich gar nichts über das Kopftuch findet, wurden verworfen. Eben so Hinweise auf die Frauen des Berbervolkes, die - früheste Anhängerinnen des Propheten - nie ein Kopftuch getragen haben, sollten nichts gelten. Es entbrannte und entbrennt ein Glaubenskrieg, der nicht nur in Broders "Achse des Guten" bis heute geführt wird.

Gewichtiger schienen die Einwände gegen das Kopftuch, die Frauen erhoben. Sie ließen den Koran beiseite - und dachten nur an das gängige Familienbild in jeder deutschen Großstadt - in den sechziger und siebziger Jahren. Der Mann und Familienvater voraus - die Frau mit den Einkaufstaschen einen Schritt hinterher. Patriarchat - wie es unbestreitbar in den ländlichen Teilen der Türkei herrschte, aber auch in vielen anderen maghrebinischen Ländern. Es "herrschte" - nicht als geschriebenes Gesetz, sondern als Gewohnheit von der Heimat her. Ein solches Bild von Ehe und Familie sollten die kleinen Mädchen nicht auch noch in der Schule bestätigt finden. Also Kopftuch runter! Dieses Mal weniger wegen des vermuteten Zeugnisses für die Zwangsgewalt des Koran, sondern wegen der Verführung zur ehelichen Unterwerfung.

Wer die letzten vierzehn Tage oder drei Wochen die Riesendemos in Kairo beobachtet hat, dem ist eines aufgefallen: Es gab sehr viel verschleierte Frauen unter den Protestierenden. Das allseits gefürchtete Zeichen war also vorhanden. Nur: diese Frauen hielten eigenständig Ansprachen. Sie trugen ohne männliche Begleitung selbstgemalte Transparente. Sie sangen mit. Sie schrien ihren Hals leer. Und zwar keineswegs chorisch, wie es das auch in Pop-Veranstaltungen gibt, zur Feier irgendwelcher männlicher Helden. Sondern ganz aus eigener Begeisterung.

Unterwürfigkeit? Nirgendwo sichtbar! Dem Zeichen war das unterstellte Bezeichnete völlig abhanden gekommen. Weder wurden Koranverse zitiert - noch irgendwo Ehemänner verehrt.

Wieso dann aber überhaupt noch Kopftuch? Warum nicht gleich als erstes den Fetzen vom Kopf gerissen? Wahrscheinlich aus ähnlichen Gründen wie  bei Menschen katholischer Erziehung bei Familienfesten oder dergleichen. Aus Höflichkeit gegenüber dem Herkommen. Ich selber würde mich in entsprechender Gesellschaft nicht scheuen, vor dem Altar die Knie zu beugen. Nicht aus Verehrung, sondern aus Gefälligkeit gegenüber dem Brauch.  (In Südfrankreich wurden noch in den siebziger Jahren Touristinnen genötigt, den Kopf zu bedecken beim Eintritt in eine sehenswerte Kirche. Und trugen sie sonst vielleicht auch Shorts und Sandalen an nackten Beinen. Der Kopf musste bedeckt bleiben - wenn auch vielleicht nur durch ein verknotetes Taschentuch. Niemand vermutete deshalb Bekehrungserlebnisse im Kopf darunter).

Patrick Bahners hat in seinem letzten Buch "Die Panikmacher: Die deutsche Angst vor dem Islam. Eine Streitschrift" (wird demnächst in der neuen Reihe www.KRITISCH-LESEN.de besprochen) ausführlich die Frontenbildung beschrieben, die sich im Streit um das Kopftuch entfaltete. Welche Flut von Urteilen und vor allem Vorurteilen sich da ergoss gegen die angeblichen Feinde von - wahlweise - Grundgesetz oder Frauengleichstellung. Ein ausführlicher Blick auf die Demos in Ägypten sollte  allen Eiferern die Augen öffnern: die Frauen, die sich dort mitversammelten schrien weder nach Heilighaltung des Koran noch nach Einführung der Scharia noch nach der starken Hand des Ehemanns. Sie wollten ganz offensichtlich das, was sie sich unter Demokratie vorstellten, wahrscheinlich über das Gestänge des Grundgesetzes hinaus, und sie wollten es für sich selbst. Mit oder ohne Kopftuch.

Wenn Hinschauen zur Belehrung beitragen könnte, müsste jetzt die ganze deutsche Hass-Brigade das Hetzen einstellen. Da aber warmgesessene Vorstellungen jeden Augenschein besiegen, dürfen wir in der März-Nummer von "KONKRET" das aufgewärmt lesen, was wir zu wissen haben: Die Islamisten kommen! Deutsche Frau, Deutscher Mann: seid weiterhin höllisch wachsam!

Gestern - Morgen: Über die Einsamkeit kommunistischer Gespenster und die Rekonstruktion der Zukunft

Es ist Bini Adamczak gelungen, Material, das bisher von den Antikommunisten aller Art aufgeboten wurde, um und um zu drehen, um in ihm nicht Zeugnisse des Siegs der Revolution zu erblicken, wohl aber ihrer Unbesiegbarkeit selbst in Verbrechen und Untergang.

Neunzig Jahre Oktoberrevolution. Siebzig Jahre Moskauer Prozesse. Die These Bini Adamczaks in ihrem neuen Buch: Wir können nicht erinnernd die Oktoberrevolution 1917 aufgreifen, ohne zuvor auf ihre virtuelle Aufhebung, ja Vernichtung 1937 zu stoßen.

Sie verrammelt zunächst alle Scheinausgänge. Es kann nicht neu angefangen werden im Rückgang auf Marx. Keinerlei Neujahrsschnee der guten Vorsätze, mit der Zusatzbemerkung: danach hätte es nur Verfehlungen gegeben, die aber dieses Mal garantiert alle vermieden würden. Die Theorie von Marx selbst bleibt nicht unberührt von den Taten und Untaten derer, die sich auf ihn beriefen.

Unzulässig, unzugänglich aber auch die heute beliebteste Lösung: 1917 war selbst der größte Fehler. Vergessen wir Oktober 1917 und Februar gleich mit! Es hätte mit dem Zaren so unblutig weitergehen können!

Unzulässige Ausrede, nicht nur, weil das Zarenregime zu Recht wegen Unfähigkeit abtreten musste. Unzulässig und unmöglich, gerade weil die Opfer der Prozesse 1937 -und alle vorher und nachher- einen unabweisbaren Anspruch erheben: ihren selbst durch Qual, Sibirien, Haft und Tod nicht zum Schweigen zu bringenden Wunsch -aus den erstickten Schlünden- noch zu vernehmen. Die Erkenntnis, dass das Begehren der Erniedrigten und Getöteten erstickt wurde aus dem Innern der Bewegung selbst, der sie anhingen, darf nicht zum Vergessen, muss gerade zum Ernstnehmen führen. -Nur um der Hoffnungslosen willen ist uns die Hoffnung gegeben- sagt Benjamin in der Wahlverwandtschaften-Arbeit. Bini Adamczak spitzt das sinngemäß weiter zu: Hoffnungslosigkeit enthält einen Appell an alle, die noch Hoffnung zu haben beanspruchen.

Welche Zeugen ruft Admczak auf, um die schwache Stimme der Zusammengebrochenen für uns hörbar zu machen?

- Buber-Neumann, Frau des Kommunisten Neumann, die von der Sowjetregierung in die sibirischen Lager geschickt worden war, während der Pakt-Zeit mit vielen anderen deutschen und österreichischen Kommunistinnen und Kommunisten an Deutschland ausgeliefert wurde und dort im KZ Ravensbrück bis zur Befreiung zu überleben hatte.

- Weißberg-Cybulski, östereichischer Kämpfer im Revolteversuch 1934, einer der schärfsten Analytiker der möglichen Absichten, die das nach außen kontraproduktiv erscheinende Vernichtungswerk Stalins hätte haben können. Genauester Zeuge einer besonderen Art indirekter Folter: des Conveyer. Des stunden- und tagelangen Dauerverhörs durch wechselnde Beamte. Der längste bekannt gewordene Fall umfasst neunzig Stunden -ohne Unterbrechung für den Verhörten. Weissberg-Cybulski erlag immer neu- und leistete zur Verzweiflung der Verhörenden immer neu seinen Widerruf.

- Herangezogen wird auch Sperbers Riesen-Roman “Wie eine Träne im Ozean-, in den zahllose echte Schicksale verarbeitet wurden.

Ein ganz furchtbares Beispiel hat Bini Adamczak wieder ausgegraben, von Reinhard Müller herausgegeben in einem Rowohltbändchen: "Die Säuberung. Stenogramm einer geschlossenen Parteisitzung." Schriftsteller, die sich ins Exil gerettet hatten, zermartern sich das Hirn, was sie und andere sich an Verbrechen hätten zuschulden kommen lassen können. Wer hat in Prag wen gekannt, der sich später als Trotzkist herausstellte? Oder ging es gar nicht darum?

Hier sogar im Selbstverhör -ohne einen drängenden Parteibeamten. Das Perfide der Verhörtechnik bestand darin- und hier wurde sie verinnerlicht - dass dem Beschuldigten kein konkreter Tatvorwurf gemacht wurde. Er selbst hatte sich abzuquälen: wo lag mein Verbrechen. Da vor den unerfüllbaren Forderungen der Theorie ein jeder die deutlichste Erkenntnis des Versagens hatte -Hatte in Deutschland nicht die Konterrevolution in ihrer schändlichsten Abart gesiegt? - fand der Bergmann des eigenen Inneren immer allzu viel Unrat. Den er dann unterwürfig präsentierte.

Lukacs selbst beteiligt sich als externer. Er hatte das Glück, Mitglied des ungarischen Schriftstellervereins zu sein, nicht des deutschen. Auch er verfällt dem bohrenden Dreh, in einer bloßen Depression, die jeden befallen kann, die potentielle Grundlage einer “Plattform- zu erblicken, die -wenn offen deklariert- auf alle Fälle zur Feindschaft gegenüber der Partei hätte führen müssen.

Das nur Empfundene, nicht einmal Gedachte, wird bei dieser Art der Gewissenserforschung mit der Notwendigkeit einer Handlung gleichgesetzt. Gerade die Entartung des bürgerlichen Rechts- Gesinnungen zu bestrafen, den Habitus zu entlarven, nicht die einzelne greifbare Tat, wird zum Normalfall dieser sozialistischen Justiz und Selbstjustiz. (Kleine Ehrenrettung für Lukacs: als die härtesten Zeiten vorbei waren, und er hatte selbst Verbannung und Haft überlebt, beschrieb er in einer Besprechung von Solschenizyns "Ein Tag aus dem Leben des Ivan Dennisowitsch" präzise das Gesamtsystem dieser Zeit, in eine Nuss-Schale gepackt, in den einzigen Tag eines einzigen Häftlings. In diesem kleinen Werk zeigt er die eigene Fesselung vor, das Zappeln in Netz und Seil in unerbittlicher Versenkung ins Detail)

Wie war die Selbstunterwerfung, Selbstvernichtung gerade derjenigen möglich, die doch angetreten waren, sich keine Erniedrigung mehr gefallen zu lassen? Wie war es möglich, was damals das meiste Grauen erweckte, dass solche, die den Höllen zaristischer Knäste standgehalten hatten und nazistischer Folter, nun -wie Bucharin im Schlusswort wörtlich sagte- in die Knie gingen.

Bini Adamczak erinnert daran, dass es im System der Dialektik keine feststehenden Wahrheiten - -von außen- mehr gibt, auf die man sich so berufen könnte wie ein fiktiver Galilei, der darauf setzen konnte, dass - Widerruf hin oder her - die Tatsachen über tausend Beobachtungen der Wissenschaftler trotz allem ans Licht dringen würden und ihn auf jeden Fall noch nach dem Tod rehablitlieren würden.

An die Stelle der feststehenden Wahrheit tritt “unsere Gottheit, die Geschichte- (Ingeborg Bachmann). Die hat, wie das Wasser, keine Balken. Nichts, an das man sich klammern könnte. Der Lauf der Geschichte ist veränderlich. Und es könnte dann scheinen nach dem Satz: Die Weltgeschichte ist das Weltgericht - dass derjenige, der verloren hat, immer auch mit Recht verlor.

Woran ermesse ich, dass ich verlor? Die Kommune 1871 wurde schließlich auch besiegt - und blieb doch Vorbild noch für Lenin 1917 im Kreml.

Nach der Dialektik, verstanden als “Seekrankheit auf festem Land- (Kafka) habe ich als einzigen Bezugspunkt die Massen. Ihre Meinung. Und da auch die schwer zu greifen ist, die Meinung ihrer Bildnerin und Formerin: der Partei. Das Problem hatte Sartre schon in seinem Stück “Schmutzige Hände“ aufgegriffen. Und sein Hugo zerschlägt den Knoten in existenzialistischer Auflehnung. In den Gesprächen aus Sperbers Roman weist Bini Adamczak nach, dass das alles im kläglichsten Zusammensinken enden musste, wenn es vom Theater ins alltägliche Parteileben im Untergrund in Nazideutschland geriet.

Um ein Beispiel aus neuester Zeit zu nennen, ganz ohne Terror und Zwang, in den Formen größter Höflichkeit vorgetragen. Als Bettelheim seine Zweifel und seine Kritik vortrug gegenüber den absurden Beschuldigungen, die die Konterrevolution unter Hua Kuo Feng gegen die ehemalige Frau Maos und die “Vier-, antwortete ihm ein Anglo-Chinese aus dem chinesischen Staatsdienst in feinster Form: die Beschuldigungen hätten schon deshalb Hand und Fuß, weil die Massen in China sie aufs Wort glaubten - und weil die selben Massen niemals eine Person aus den VIER so verehren würde wie MAO TSE TUNG:

Eine Beweisform, die genau den Inszenierungen folgt, die die Moskauer Prozessebestimmten In den ausgesuchtesten Formen wurde ein Beweisgeflecht vorgetragen, das ausschließlich aus Geständnissen aufgebaut war. Kein einziges Original-Schriftstück. Kein materielles Indiz. Keins der gestandenen Attentate, so viele geplant sein sollten, hat je geklappt. Noch außer in Gedanken stattgefunden. Trotzdem hat der Prozess gegen Radek und andere selbst einen Mann wie Feuchtwanger überzeugt. Wie viel mehr diejenigen, die rechts und links von sich in Parteiversammlungen den Urteilen applaudierten - und falls doch noch von Zweifeln befallen, sich vom Klatschen rechts und links betäuben und überzeugen ließen.

Wie wäre aus der Gefangenschaft im Zirkel von Versuch - Erfolg - Einzelposition - Massenstimmung herauszukommen?

Eine ewige Wahrheit außerhalb können wir nicht einfach wieder statuieren, nachdem die Dialektik die Welt einmal ins Wirbeln und Schwanken gebracht hat. (Solschneizyn weist im ARCHIPEL GULAG oft auf die Christen hin, die seit den Märtyrerprozessen im alten Rom in sämtlichen Systemen standhaft blieben, weil sie auf einen unabhängigen Richter außerhalb zurückgreifen konnten - gegenüber dem machtwoll kläglichen irdischen. - Bewundernswert - nur können wir uns Büchners “kommode Religion- nicht schnell auf Rezept verschreiben, wenn wir sie als Seelenstütze nötig hätten)

Die Lösung liegt vielleicht in der letzten Frage, die in den Kapiteln V und VI gestellt wird. Hätten, fragt Adamczak, nicht die Revolutionäre angesichts der zu erwartenden Gräuel der Konterrevolution, die immer mitgedacht und erwartet werden muss, hätten diese nicht einfach gleich aufgeben sollen? Wie es die Allende-Regierung 1973 nach Ansicht der Verfasserin getan hat.

Vom Standpunkt der Leidensvermeidung stellt sich Weglosigkeit her (griechisch: Aporie). Eine Situation, in der nicht mehr richtig gehandelt werden kann. Revolution verursacht Leiden, Konterrevolution noch mehr.

Dann wäre um der Leidvermeidung willen Schweigen das wichtigste. Hinunterschlucken der Empörung, Verhüllung des Widerspruchs. Nichtsprache statt Sprache. Nur: dann dürfte das Schweigegebot sich nicht auf die einzelne Sache beschränken, den aufgegebenen Aufstand. Es müsste auch darüber geschwiegen werden, warum geschwiegen wird. Und auch über das Schweigegebot selbst. Im unendlichen Rekurs.

Ein allgemeines Sprachverbot würde Menschsein selber platt machen. Es ist nicht durchzuhalten.

Dann heißt aber die Gegenantwort: Damit es einen Anhaltspunkt des Redens und Erinnerns gibt, muss gehandelt werden. Die furchtbaren Leiden, die das Buch uns vorführt, sind einzige Möglichkeit, aber auch Verpflichtung, demjenigen Wirklichkeit, Unauslöschlichkeit, Nichtzurücknehmbarkeit zuzuschreiben, was damals in den Jahren 1917 und den folgenden geschah. Die Schreie aus dem Totenhaus, die damals durch die Mauern drangen, sie sind es, die uns ein Begehren fassbar und zugänglich machen, das nie erfüllt wurde und doch in keinem Verzicht begraben werden kann.

Es ist Bini Adamczak gelungen, Material, das bisher von den Antikommunisten aller Art aufgeboten wurde, um und um zu drehen, um in ihm nicht Zeugnisse des Siegs der Revolution zu erblicken, wohl aber ihrer Unbesiegbarkeit selbst in Verbrechen und Untergang. Wie der von Adamczak zitierte Zwi Schritkopcher zum “Schwarzbuch des Kommunismus- von Courtois seinerzeit meinte: -Als kompakten Anfang zu einer Bestandaufnahme hätten wir Communisten die Materialsammlung und Streitschrift des Schwarzbuchs allererst zu begrüßen statt apologetisch abzuwehren- (S.24).

Was hier als Anregung in einem Satz ausgesprochen wurde, hat Bini Adamczak in ihrem Buch angewandt und ausgestaltet.

"Gestern - Morgen: Über die Einsamkeit kommunistischer Gespenster und die Rekonstruktion der Zukunft"ISBN: 978-3-89771-465-6
Ausstattung: br., ca. 160 Seiten
Preis: ca. 12 Euro
Erscheint voraussichtlich März 2011

(Die vorliegende Besprechung bezieht sich auf die erste Auflage erschienen im Unrast Verlag, Münster 2007. Ihre gegenwärtigen Auffassungen zum Thema der kommunistischen Revolution diskutiert Bini Adamczak mit Ingo Stützle in der neuesten Nummer von Analyse & Kritik 558 vom 18.Februar 2011 / S.24/25 unter dem Titel: Killing in the name of / Bini Adamczak über linke Verantwortung für den Stalinismus und die Zukunft des Kommunismus.)

Vermutung zu Guttenberg: Wann hat der Hahn das dritte Mal gekräht?

Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg, 2011
Foto: Peter Weis / WikiPedia - gemeinfreie Lizenz
Als er dann ging, war es für alle zunächst doch noch eine Überraschung. Im Rückblick hätte der Schritt eine Woche vorher bei der Bundestagsdebatte ganz anders gewirkt. Entschlossen, selbstbewusst, verantwortungsvoll. Inzwischen wirkt alles Bisherige als Ausrede. Und Merkels Stützungsversuche noch auffälliger als Diebsleiter. Beider Beteuerungen hätten doch mindestens bis zu den Pfälzer Wahlen reichen sollen. So war das angelegt. Warum hat es nicht geklappt?

Eine auf einmal wissenschaftsfreudige und wahrheitsfrohe Presse blüht auf im Glanze des Eigenlobs. Die Wahrheit soll zwischen Montag und Dienstag so erdrückend geworden sein. Guttenberg, unentwegter Lügner, brach unter der Last der Zeugnisse gegen ihn zusammen. Schön wärs. Nur dass die Zeugnisse eine Woche zuvor schon mindestens so erdrückend ausgefallen waren. Dass Wissenschaftsministerin Schavan - wahrscheinlich im Einverständnis mit Merkel - den Regelschänder im Regen stehen ließ, könnte ihn getroffen haben. Aber nicht tief genug. Nicht rücktrittsauslösend.

SPIEGEL - online gibt zu bedenken, dass treue juristische Ratgeber Guttenberg vor dem Staatsanwalt gewarnt hätten. Schon die Diskussion um Aufhebung der Immunität hätte dann dem Vornehmtuer den Abgang versaut. Man muss nicht gleich an Berlusconi denken, um auf Beispiele zu stoßen, wo Politiker solche Angriffe lange Zeit aushalten konnten. Staatsanwälte sind weisungsunterworfen. Sollte da nicht ein gütiger Seehofer-Zuspruch für einen Aufschub bis nach den wichtigsten Wahlen ausgereicht haben?

Warum aber dann der - zu vermutende - Arschtritt für Wohltäterin Angela?

Vielleicht gibt die größte Schamlosigkeit in der Abschiedsrede des Rücktrittlings eine Auskunft. Es ist schon einmal ausgeführt worden, dass Guttenbergs eigentlicher Betrug in seiner Mitwirkung an den Durchhaltemanövern in Afghanistan besteht. Genauer: an der Unterstützung von Kriegsverbrecher Peträus und der US-Regierung beim "Partnering". Immer haben versinkende Regime versucht, Hilfsvölker zu verheizen, um ihren Untergang um Monate oder Jahre hinauszuschieben. Manche erinnern sich vielleicht noch an die russisch-stämmigen Soldaten des Generals Wlassow, mit denen ganz am Ende des "Dritten Reiches" die Niederlage aufgeschoben werden sollte. Viel anders steht es in Afghanistan nicht, wo man Afghanen verschiedener Stammesherkunft einsetzen möchte, um mit den NATO-Gewaltdurchsetzern zusammen den Bandenchef Karsai im Jahr 2013 in die Lage zu versetzen, das Unterdrückungsgeschäft auf eigene Rechnung zu betreiben. Dass das nicht klappen kann, hat der Anschlag gezeigt, dem zunächst drei deutsche Soldaten zum Opfer fielen.

Welche Schamlosigkeit, sich der Zeugnisse wirklicher Verbrechen zu bedienen, um von einer Untat im wissenschaftlichen Bereich abzulenken? Guttenberg hat sie mehrfach begangen - zusammen mit der Schreihalsbrigade, die ihn zu halten versuchte. "Welche Vergessenheit, die Opfer unseres Krieges am Hindukusch zu vernachlässigen über einer überflüssigen Fehlerdiskussion". Ein Einbrecher, erwischt mit der Geldkassette unterm Arm, beschwert sich über das Gerede wegen so wenig! Dabei hat er doch auch noch den Besitzer erschlagen....

In der Schändlichkeit dieser Zuckungen könnte trotz allem - sehr verhüllt - eine Art Überlegung stecken. Wenn es nämlich gar nicht um die schon getroffenen Soldaten in Afghanistan ginge, sondern um - von Guttenberg in Bälde erwartete - in Libyen!

Die Anzeichen häufen sich, dass es trotz des strategischen Irrsinns zu einem Überfall der NATO-Truppen auf das Land kommen wird. Bald. Zur Befreiung, wie in solchen Fällen unerlässlich. Und ganz nebenbei um des Öls willen. In der gegenwärtigen Lage könnten alle Krisenländer Europas und der USA schon einen langen Bürgerkrieg im Land nicht mehr durchhalten. Wegen des dann ausbleibenden Öls.

Italien, Hauptnutznießer, hat bereits den Nichtangriffspakt mit dem Land gekündigt. Die um die Strände Libyens zusammengezogenen Schiffe dienen keineswegs der Rettung der jeweiligen Mitbürger. Alle bisherigen Hilfen erfolgten über Flugzeuge. Am erschreckendsten schließlich: die einheitliche Sprachregelung bei sämtlichen Medien, die von einem Tag zum andern nur "den Irren von Tripolis" kannten und benannten. Aus Versehen kramte PHOENIX am Sonntag 26.2. eine Dokumentation aus -vielleicht von 2006. Sie wirkte wie aus einer anderen Welt. Kühl und sachverständig wurde da über Gaddafis Konzept einer Basisdemokratie diskutiert. Nicht gerade zustimmend, aber
immer noch mit Argumenten. Wo sind die hingekommen?

Am verblüffendsten die Nicht-Reaktion auf die "Befreiung" verschiedener EU-Bürger mitten in Libyen. Deutsche und englische Flugzeuge- eine Kampf-Front. Mitten in der Wüste gelandet, Mensch eingeladen, abgedüst.
Was hätte das nicht nur bei BILD für eine Woche des Triumphes geben können! Noch einmal Mogadischu. "Unsere Jungs" haben Deutsche aus dem Rachen des Ungeheuers gerissen!. So ungefähr 1977. Heute: eine mit anderem verschnittene Notiz in BILD. SPIEGEL-online hat angeblich alles vorausgewusst, aber es - wie in den Terror - Niederschlagungszeiten 1977 - für sich behalten.

Woher soviel Keuschheit? Vermutlich aufgrund der gleichen Bitten unseres und anderer Militärs. Geheimhaltung. Wo diese Flugzeuge gelandet sind, ist Platz für mehr! Die libysche Abwehr nicht unnötig wecken!

An sich hätte Guttenberg bei solchen Gelegenheiten alle Chancen gehabt, den Feldmarschall Rommel des zweiten Jahrtausends noch einmal zu geben! Warum dann vorher abtreten?

Vermutlich in Erwartung der Toten. Mehr Libyer, ist anzunehmen, weniger Deutsche. Aber immerhin. Es könnte - falls geglückt - noch einmal Merkel herausreißen. "Unsere Jungs" - gegen den Tyrannen Gefallene ? Der Krieg fordert Opfer.

In diesem Fall- so der opfersinnige Abgänger- dürfte sich die Diskussion über seinen "FEHLER" nicht dazwischenschieben. Das würde das Glanzlicht um Merkel trüben! (Alternativer Gedankengang: Vielleicht klappt das ganze Manöver auch nicht. Dann bin wenigstens ich fein raus)

Zugegeben: Immer noch verfilztes Seemannsgarn! Schwer auszukämmen. Aber für unmöglich sollte man in unseren Zeiten der verlogenen Diplomatie - der Lüge als Diplomatie - nichts halten.

PS: Wenn die bisherigen Überlegungen stimmen sollten, was bedeutet dann die überfallsartige Einsetzung de Maizières zum neuen Wehrmachtsminister, ohne die ursprünglich vorgesehene Frist bis Freitag abzuwarten? Einmal wohl, dass Guttenberg auch die geringste Frist des Weiterverwaltens seines Ministeriums ablehnt. Zum andern aber, dass die NATO mit dem Beschuss des libyschen Territoriums nicht mehr so lang warten will.

Solidarität mit den ArbeiterInnen in Wisconsin!

Seit Wochen kämpfen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im U.S. Bundesstaat Wisconsin gegen die Verabschiedung des Gesetzes AB11. Mit dem Gesetz sollen den im ca. 300.000 im öffentlichen Dienst Beschäftigten das Recht auf kollektive Tarifverhandlungen und damit Tarifverträge, sowie Renten und Krankenversicherung verwehrt werden.

Die Beschäftigten sollen künftig zwischen 17% bis 18% aus ihren Gehaltsscheck zur Krankenversicherung und Renten beitragen, was offener Lohnraub ist. Doch nicht genug: Die Löhne sollen für die nächsten drei Jahre eingefroren werden.

Wenn sich dieses Union-Busting Manöver durchsetzt, sind weitreichende Verschlechterungen für die Bevölkerung zu erwarten. Ein ähnliches Gesetz soll in Ohio, Indiana, Tennessee und Florida eingeführt werden. Auch in den USA reagiert der Staat auf die Krise mit Kürzungen bei sozialen Diensten, Studiengebühren für die öffentlichen Hochschulen. Auf der anderen Seite werden auch dort die Reichen immer reicher und zahlen immer weniger Steuern: Der Anteil der Unternehmenssteuern an den Steuereinnahmen beträgt weniger als 7%. Während dessen wird der arbeitenden Bevölkerung vorgeworfen, sie wären gierig und würden in den zu viel in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten fordern.

Perfektes Timing also, um ArbeiterInnenrechte anzugreifen und zu zerschlagen, was von der Arbeiterbewegung in der Vergangenheit erkämpft wurde? Die Spitze der Angriffe sind die auf die Gewerkschaften, deren Arbeit als "unamerikanisch" verunglimpft wird. Damit ist gleichzeitig der opportunistische Kurs einiger Gewerkschaften gescheitert, die bereits mit der Bush Regierung einen Deal ausmachten, der 100 Millionen US Dollar in den Staatshaushalt durch eine Lohnkürzung von 3% im öffentlichen Dienst spülte. Im Jahr 1971 hatten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sich auf ein gesetzlich verankertes Stillhalteabkommen eingelassen, das in den letzten 40 Jahren für relative Ruhe in diesem Sektor sorgte. Viele der tariflich gesicherten Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst wurden in den letzten Jahren privatisiert und in befristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt. Die Fluktuation wurde genutzt, um die Neubesetzung mit LeiharbeiterInnen sowie mit MigrantInnen durchzuführen, die unter weit schlechteren rechtlichen Bedingungen und zum Teil illegal beschäftigt wurden. Seit einem in den 1990er Jahren verhängten Einstellungsstopp wurden weitere Errungenschaften zerschlagen, so wurden die Beschäftigten gezwungen, einen dreiwöchigen unbezahlten Urlaub hinzunehmen.

Wisconsin ist für die dort regierenden Republikaner ein Prüfstein zur Durchsetzung ihrer reaktionären Politik. Dem Haushalt fehlen 3,6 Milliarden U.S. Dollar. Um diese Lücke trotz aller Proteste zu füllen, ist offenbar jedes Mittel Recht: Für Aufsehen sorgte Scott Walker, der republikanische Gouverneur von Wisconsin, der in einem Telefongespräch mit Ian Murphy in Erwägung gezogen hat, Provokateure zu Demonstrationen zu schicken, um diese zu diskreditieren: Im Verlauf der 20minütigen Unterhaltung entlockte Murphy dem republikanischen Gouverneur eine Reihe provokativer Bemerkungen. Walker schlug vor, die 14 Senatoren der Demokratischen Partei wegen schwerer Straftaten anzuklagen, da diese, um die Abstimmung im Parlament zu verhindern, in das benachbarte Illinois "geflüchtet" waren. Zum Beschluss wären 20 Stimmen nötig gewesen, diese konnten die 19 republikanischen Abgeordneten so nicht aufbringen. Abgesehen von dieser Kuriosität gehen immer weniger Menschen in Wisconsin davon aus, dass AB11 im Parlament verhindert wird und gehen mit immer neuen Protestaktionen auf die Straße. Am vergangenen Samstag kam es in Madison mit 100.000 TeilnehmerInnen zu einer der größten Protestdemonstrationen der dortigen Geschichte. In weiteren ca. 50 Städten kam es zu Solidaritätsaktionen mit teilweise mehreren tausend Menschen. Ein interessanter Aspekt bei den Aktionen ist der Vergleich, den viele der Protestierenden mit den Aufständen in Ägypten, Libyen und Tunesien ziehen. Zwar ist der soziale und poltische Protest weit entfernt von einem Aufstand, dennoch richtet er sich im Grunde gegen dieselben Ursachen: Ein kapitalistisches System, das nicht in der Lage ist, die Bedürfnisse der Menschen zu befriedigen.

Zunehmend ins Visier gerät die Obama Administration, die Billionen Dollar in die Bankenrettung und die Bonuszahlungen für die Vorstände der Wall Street gesteckt hat, sich jedoch weigert, bankrotten Staaten und Stadtverwaltungen zu helfen. Er will einen Lohnstopp der Bundesbediensteten und arbeitet an einem Haushalt, der Hunderte von Milliarden U.S. Dollar an Kürzungen in den sozialen Bereichen vorsieht und damit vor allen die Bevölkerung trifft. Damit steigen die Aussichten, dass sich die Sozialproteste in weitere US-Bundesstaaten ausweiten.

Siehe auch:
• den LabourNet Schwerpunkt: Massenproteste gegen Sparpläne im Öffentlichen Dienst der USA.
• Interview und weiterführende Links bei der FAU-IAA Amerikas ArbeiterInnen wehren sich
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