trueten.de

»Keine Regierung kämpft gegen den Faschismus, um ihn zu zerstören. Wenn die Bourgeoisie sieht, dass ihr die Macht aus den Händen gleitet, erhebt sie den Faschismus, um an ihren Privilegien festzuhalten.« Buenaventura Durruti Dumange

2. Prozesstag gegen Karlsruher Demoanmelder - Kampagne 19. Mai mobilisiert zum Prozess

Nach der bundesweiten Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe, die anlässlich von Repressionen gegen Kritiker des G8-Gipfels in Heiligendamm stattfand, erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Zum Verfahren kommende Woche erschien eine Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai:

Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demonstration im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Der Fall hat bundesweite Aufmerksamkeit erlangt. Mit dem Urteil in erster Instanz untergräbt das Amtsgericht Karlsruhe das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Nun folgt die zweite Instanz. Die Kampagne 19. Mai ruft dazu auf, den öffentlichen Prozess im Gerichtssaal zu begleiten.

Nach der Vernehmung etlicher Zeugen und der Begutachtung von Fotos und Filmaufnahmen am 1. Prozesstag wurde die Berufungsverhandlung gegen einen Anmelder einer Demonstration um 17 Uhr am Abend unterbrochen. Die Verhandlung wird erst am Donnerstag, den 5. Juli fortgesetzt. Der geplante Termin am 21. Juni entfällt.

Am 5. Juli sollen noch zwei weitere Zeugen vernommen werden. Anschließend ist mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung am frühen Nachmittag zu rechnen.

Zweiter Verhandlungstag am Landgericht
Do, 5. Juli 2012, 9:00 Uhr, Saal 126 (1. OG)
Hans-Thoma-Str. 7
76133 Karlsruhe

Alle Infos und Presse zum Prozess: http://www.kampagne19mai.de

Einen Prozessbericht des 1. Prozesstages gibt es von der Roten Hilfe Karlsruhe.

Kiel: 1.000 wegen Streik gekündigt! Streikende + Streikrecht verteidigen!

Aufruf zur Demonstration

Samstag, 30. Juni 2012, 12 Uhr, Kiel

Gewerkschaftshaus, Legienstraße

Beim Krankenhauskonzern Fresenius Helios kämpfen die Beschäftigten derzeit um den Erhalt von existenzsichernden Tariflöhnen in den Servicebetrieben. Am ersten und zweiten Tag des Arbeitskampfes haben 70 Beschäftigte der Zentralen Servicegesellschaft Damp mbH (ZSG) aufgrund der Streikplanung von ver.di & NGG gestreikt.

Dies nahm der Konzern zum Anlass, allen 1.000 Beschäftigen der ZSG zu kündigen.

Dieses Vorgehen ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ohne Beispiel.
Es erinnert an frühkapitalistische Methoden. Fresenius Helios will den gerechten Streik mit 1.000 fristlosen Kündigungen brechen.

Nicht nur die Streikenden in den Servicebetrieben, sondern auch alle anderen Streikenden in den Krankenhäusern und Rehakliniken bei der Fresenius Helios Tochter Damp Holding AG sollen eingeschüchtert werden, damit sie ihr grundgesetzlich garantiertes Streikrecht nicht wahrnehmen.

 

Wehret den Anfängen!

Das ist ein Angriff auf alle Arbeitnehmer/innen, die von ihrem Streikrecht Gebrauch machen.

Wir demonstrieren für
  • Solidarität mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen
  • Wiedereinstellung der 1.000 Gekündigten
  • Respektierung des Streikrechts durch Fresenius Helios
  • Weg mit dem Renditedruck in privatisierten Krankenhäusern!

Schlusskundgebung

am Anleger Reventlou

Redner/innen

  • Frank Bsirske, Vorsitzender ver.di
  • Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender NGG
  • Ellen Paschke, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes
  • betroffene Kolleg/innen

Aufrufe von Ver.di & NGG

Gewerkschaftsführer in der Türkei festgenommen

Der 1. Mai 2012 - weit über eine Million GewerkschafterInnen demonstrieren am 1. Mai 2012 in Istanbul - “Yasasin 1 Mayis!“ auf dem Taksim Platz
Lami Özgen, Vorsitzender der Konföderation der Gewerkschaften im Öffentlichen Dienst (KESK), wurde heute früh mit einer Reihe von anderen Gewerkschaftsführerinnen und Gewerkschafter in Ankara festgenommen. Nach Angaben der Polizeibehörden wurden bei der aktuellen Razzia insgesamt 71 Personen festgenommen.

Zu den Festgenommenen gehören u.a. führende Funktionäre der LehrerInnengewerkschaft Egitim-Sen sowie der Gewerkschaften der Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen (Tüm-Bel-Sen), im Telekommunikations- (Haber-Sen) und im Gesundheitssektor (SES). Die Festnahmen erfolgten im Rahmen der so genannten Operationen gegen die KCK (Konföderation der Völker Kurdistans), die in der Hauptstadt Ankara und in acht weiteren Städten durchgeführt wurden.

Die KCK-Operationen begannen am 19. April 2009 und wurden bis heute in mehreren Schüben fortgesetzt. Die türkischen Sicherheits- und Justizbehörden werfen der KCK vor, ein Ableger der PKK zu sein. Somit wird den rund 6.500 Personen, die bei den bisherigen KCK-Operationen verhaftet wurden, vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung zu unterstützen. Zu den Verhafteten gehören Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiken, Funktionäre der Partei für Frieden und Demokratie (BDP), Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstler, Intellektuelle, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler usw.
Die jüngste Operation richtete sich gegen führende Gewerkschaftsfunktionäre.

Die Föderation der demokratischen Arbeitervereine verurteilt diese Angriffe auf Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, ruft zur internationalen Solidarität auf und erklärt hierzu:
“Die Angriffe der AKP Regierung gegen Demokratie, Menschenrechte und jüngst auch gegen die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter müssen verurteilt werden. Die türkische Regierung erhöht die Repressionen gegen oppositionelle Parteien, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sowie Intellektuelle und versucht jegliche Bestrebungen für gleiche soziale und politische Rechte im Keim zu ersticken. Wir rufen alle demokratischen und fortschrittlichen Kräfte sowie Gewerkschaften in Deutschland auf, sich gegen diese Politik der AKP Regierung zu richten. Oppositionelle, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter brauchen jetzt unsere Solidarität.”

Quelle

Solidarität mit den hungerstreikenden iranischen Asylbewerbern in Würzburg

Foto: Facebook
Offener Brief an das BAMF(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Joachim Köhn
Leitender Regierungsdirektor
Leiter der Gruppe MAFrankenstraße 201,
90461 Nürnberg

Sehr geehrter Herr Köhn,

am 19. März haben wir, 10 iranische Flüchtlinge, gegen die unmenschlichen Asylbedingungen und für unsere Anerkennung als politische Flüchtlinge einen Hungerstreik auf der Straße begonnen. Bis heute haben sechs von uns Asyl erhalten und der Antrag von Arash Dosthossein ist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden. Drei weitere Streikende warten auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Da die frühere Entscheidung die Akten abzulehnen aufgrund der veränderten Sachlage neu zu bewerten ist, fordern wir vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die sofortige Rücknahme der Akten von Soheil Hatamikia (Aktennummer: 5532684-439), Armin Jahanizadeh (Aktennummer: 5532692-439), Mohammad Hassanzadeh Kalali (Aktennummer: 5486944 ) und Arash Dosthossein (Aktennummer: 5491633439), die von Anfang an, an diesem Streik teilgenommen haben. Desweiteren haben sich, aufgrund der unmenschlichen Bedingungen in den Gemeinschaftsunterkünften und der langen Bearbeitungszeit der Akten, fünf weitere Menschen dem Hungerstreik angeschlossen: Ajin Assadi (Aktennummer: 5486583-439) , Reza Feizi (Aktennummer: 5449913), Mohsen Mashhadi (Aktennummer: 5490907-439), Mehdi Sajad (Aktennummer: 5448333_439) und Mandana Hemat Esfeh (Aktennummer: 5504118). Wir fordern ebenfalls die sofortige Bearbeitung der Fälle durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieser Hungerstreik mit zugenähten Lippen dauert bereits 11 Tage an! Dem Beispiel vom 4. April folgend bitten wir die Verantwortlichen mit Nachdruck, innerhalb der nächsten 10 Tagen vor Ort mit uns über die genannten Fälle zu sprechen. Wir wären erschüttert, falls sie diese Frist nicht beachten und es hinnehmen, dass Menschen hungern müssen, um als politische Flüchtlinge anerkannt zu werden.

Mit freundlichen Grüßen,


die hungerstreikenden Flüchtlinge

 

Mehr Information



Es auch eine Petition an den Bundestag, die unterzeichnet werden kann.

Eine Fax- und Protestkampagne in Solidarität mit den streikenden Flüchtlingen in Würzburg wird von der KARAWANE für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen organisiert.

IVI Frankfurt: Schrottmeister schon hinter der Türe

Dass das inzwischen auch schon zehn Jahre her sein soll. Mit Freunden stand ich zufällig vor dem Haus - Kettenweg Frankfurt - das eben besetzt worden war. Wir wurden eingelassen. Damals rechnete man mit baldiger Räumung. Da aber das früher für Vorlesungen und Seminare benutzte Haus - im Universitätsbesitz - sich als denkmalgeschützt herausstellte, auch kein dringender Bedarf schnell genug zu erfinden war, wurde anderweitige Benutzung "geduldet", Wasser und Elektrisch weiter geliefert, aber niemals offiziell anerkannt.

Nun hat die Universität Frankfurt-Stiftungsuniversität, juristisch zur Selbständigkeit erhoben - das Haus verkauft, ohne dass der Kaufpreis jemals öffentlich bekannt gemacht wurde. Und zwar an die Firma Franconofurt Investment. Es wird ihr nachgesagt,dass sie sich auf Bestverwertung erworbener Immobilien verlegt hat. Dass sie vor harten Methoden nicht zurückschreckt, hat sie bald nach dem Erwerb des Hauses erwiesen. Da tauchte ein Bevollmächtigter mit einigen starken Begleitern auf und entfernte zunächst einmal die Eingangstür. Strom und Wasser wurden sofort abgestellt. Gerüchte über im Haus verborgene Kriminelle wurden ausgestreut. Man kennt das.Nach letzten Meldungen der Frankfurter Rundschau ist nun Räumungsklage erhoben worden und feinsinnig angedeutet, es müsste nötig werden, polizeilich einzuschreiten, um Namen der immerhin dort noch Überlebenden amtlich festzustellen. Sonst ist kein Adressat für eine dringliche Räumungsaufforderung herauszufinden. Ordentlich zugehen muss es auf jeden Fall beim korrekten Einschreiten jener Gewalt, die vor allem das rechtmäßig erworbene Eigentum zu schützen und zu verteidigen hat.

Dass die Universität sich von jeder weiteren Verantwortung freispricht versteht sich. Im Stadtrat Frankfurt soll die Sache verhandelt werden. Mit dem voraussehbaren Ergebnis, dass ein Stadtrat sich zwar pflichtgemäß um mehr Studentenunterkünfte kümmern muss, aber leider zu Privatgeschäften zwischen Rechtssubjekten keine offizielle Äußerung sich genehmigen darf.

In den zehn Jahren hatte sich im IVI etwas herausgebildet, das als Nachklang der Parolen des Georg-von-Rauch-Hauses in Berlin gewertet werden kann. "Gemeinsam leben, gemeinsam arbeiten, gemeinsam lernen, gemeinsam kämpfen." So zogen in die oberen Stockwerke immer wieder Studis ein. Nicht nur als Wohngemeinschaft, sondern in Teilnahme an einem Projekt, das sich dem Fabrikwesen des neuen Lernens an Schulen und Unis widersetzen wollte. Konnte ich mit der neuen - ironischen? - Namensgebung "Institut für vergleichende Indifferenz"- IVI - auch nie Genaueres anfangen, erwies sich die Praxis in dem Gebäude auf jeden Fall als produktiv. So wurde dort etwas betrieben, was an Universitäten selten geworden ist: gründliche und ausführliche Beschäftigung mit einem Thema, nach dem in keiner späteren Prüfung gefragt werden wird.Um nur ein Beispiel zu nennen hat die Gruppe "TheoriePraxisLokal" (TPK) eine langjährige Beschäftigung mit Debords "Spektakel" -Theorie angeregt. Unter Heranziehung nicht übersetzter Dokumente auf französisch. Etwas Geringes und doch Seltenes in einer Zeit, wo nur noch die Bachelor-Examen was gelten sollen.

Weder IVI noch TPK haben klein beibegeben. Für das Wochenende hat IVI eine Ausstellung angekündigt mit begleitenden Diskussionsveranstaltungen über "Kunst und Erkenntnis". Das Programm einzusehen über http://kunst-erkenntnis-problem.de/

Zugleich bietet TPK in den gleichen Räumen kritisch und ergänzend zu IVI eine weitere Lektüre Debords an. Programm vergl. http://transmission130.blogsport.de/.

Wer um die Zeit in der Gegend sein sollte,könnte die Gelegenheit nutzen, um durch Besuch oder längere Teilnahme den Beweis zu erbringen, dass in den Räumen des IVI etwas geschieht, was nicht leichtfertig den Schrottmeistern ausgeliefert werden darf. Selbsttätiges Mühen und Kampf um Wissenserwerb unter den Augen der Erdrossler aller Autonomie.

Volk: Mehr etwas zum Aufblasen - oder zum Luftablassen?

Horst Seehofer
Foto: J. Patrick Fischer (Eigenes Werk) via WikiPedia
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die längste Zeit meines Lebens galt es als sehr rückständig, das Volk selbst zu befragen, wenn etwas Wichtigeres anstand. Wir in Deutschland brauchten kein Volk weder für das Grundgesetz noch für die Wiedervereinigung. Obwohl es dafür sogar fahrlässig versprochen worden war. Immer hieß es, dass wir eine repräsentative Demokratie zu sein haben- und stolz darauf sein müssen.

In letzter Zeit scheint das anders geworden sein. Nachdem in Baden-Württemberg das Volk hatte sprechen dürfen, sollte ewiger Friede eingezogen sein.

Nun hat um München herum eine weitere Abstimmung stattgefunden. Sie lehnten mit wahrnehmbarer Mehrheit eine dritte Lärmflugbahn im Flughafen ab. Dabei war bei der Erduldung dieser demokratischen Abstimmung mit ziemlich viel Tricks Schlimmerem vorgebeugt worden. So durften gerade die Ortschaften nicht mit abstimmen, die den Geräuscherzeugern am nächsten lagen. Warum? Sie waren nicht von Stimmberechtigten bevölkert. Abstimmen durften nur gemeldete Münchener.

Immerhin: abgestimmt ist abgestimmt. Die meisten gaben sich damit zufrieden. Nicht aber Ministerpräsident Seehofer. Der wollte nur eine Abstimmung ernst nehmen, an der alle Mitglieder des bayrischen Volkes teilnehmen dürften. Also - wie in Baden-Württemberg - vor allem solche, die vom ganzen Problem am wenigsten berührt wären. Etwa Feldkircher im schönen Vorarlberg.

Seehofer verblüfft vor allem, weil er sich ungefähr im gleichen Atemzug leidenschaftlich für Volksabstimmungen ausgesprochen hat. Um sich gegen weitere Zahlungen zum Beispiel an das hochverdächtige Griechenland zu verwahren, forderte Seehofer ungebeugt, niemals wieder etwas zahlen zu müssen - es sei denn, das ganze Volk spräche sich per Abstimmung dafür aus.

Die Hintergedanken solcher Bekenntnisse sind zu erraten: da solche Volksabstimmungen verfassungsrechtlich vielleicht nicht verboten, aber auf keinen Fall vorgesehen sind - s.o.- würde über weitere Zahlungen erst abgestimmt, wenn Hellas den Euro-Laden bereits verlassen hätte - oder hinausgetreten worden wäre. Also Seehofer ist einfach gegen weitere Knete für Südeuropäer aller Art. Aber traut sich nicht, das offen zu sagen.

Gerade wenn einer Chauvi ist, möchte er nicht gerne als solcher zu deutlich erwischt werden. Also lieber demokratisch tun als demokratisch sein.

Und das passt ausgezeichnet zum generellen Trend. Auch wenn in den herrschenden Gruppen Uneinigkeit herrschen sollte über die Art, Europa die Schlinge umzulegen - auf keinen Fall dürften solche Streitigkeiten öffentlich behandelt werden. Schon gar nicht per Volksabstimmung.

Mittwoch, 20. Juni, 19 Uhr: Versammlungsfreiheit - Ziviler Ungehorsam

Mittwoch, 20 Juni, 19 Uhr, Kellerschenke (DGB-Haus), Theodor-Heuss-Strasse 2a
Wir sind in Bewegung, 4. Teil

Versammlungsfreiheit - Ziviler Ungehorsam

GG Art. 8 :

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat :

"Die rechtmäßige Regierungsgewalt ist immer unvollständig : Um nämlich unbedingt gerecht zu sein, muss sie die Vollmacht und Zustimmung der Regierten haben. Ungerechte Gesetze und Handlungen müssen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich einem höheren Gesetz als der Verfassung oder der Mehrheit verpflichtet fühlen, auf ihre Legitimität überprüft werden"

Zu Gast u.a. Thomas Trüten, Roland Blach und Eve Gideon

www.parkfunk.wordpress.com

S21 Baggerprozess: Eine never ending story...

Cécile Lecomte
Quelle: Blog

Im Berufungsprozess gegen zwei Robin Wood KletteraktivistInnen, die sich aus Protest gegen das Milliardengrab Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am 30. August 2010 beteiligten, ist immer noch kein Urteil gefallen – trotz Plädoyers und letztem Wort der Angeklagten, Cécile Lecomte.

Ob das Urteil nun am 21. Juni (14 Uhr), den 7. Verhandlungstag fallen kann, ist nicht gesagt.

Mehr bei eichhörnchen - l'écureuille

Siehe auch: "Wir sind in Bewegung - Gerichtsverhandlung als politische Aktion"

Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit - "Kampagne 19. Mai" ruft zu Kundgebung auf

Am kommenden Dienstag, 19.6.2012 muss sich der Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben. In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten im Juni 2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit einer vermeintlichen Untätigkeit des Angeklagten. Seine Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil eine "stellvertretende" Verurteilung nicht zulässig ist und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.

Der Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach dem fragwürdigen Prinzip "Einer haftet für Andere" eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für die Versammlungsfreiheit wird das "Komitee für Grundrechte und Demokratie" durch persönliche Anwesenheit von Elke Steven den Prozess begleiten.

Der Prozess vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für den ersten Verhandlungstag am 19. Juni ruft die "Kampagne 19. Mai" ab 8:30 Uhr unter dem Motto "Demonstrationen gehören den Demonstranten" zu einer Kundgebung vor dem Landgericht auf. Der zweite Verhandlungstag findet am 21. Juni um 9 Uhr statt.

Demo-Anmelder-Prozess
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
19. Juni 2012, 8:30 Uhr

Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess

Streikverbot in der Türkei

Foto: DIDF
Nachdem die Tarifverhandlungen nach mehreren Monaten zu keinem Ergebnis führten, wollten die Beschäftigten bei den Turkish Airlines (THY) dem Aufruf ihrer Gewerkschaft Hava-İş folgen und in einen Streik treten. Die Antwort der türkischen Regierung auf die Streikvorbereitungen ließ nicht lange auf sich warten. Die Regierungspartei AKP (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung) brachte kurzerhand einen Gesetzentwurf, der ein Verbot der Streiks in der zivilen Luftfahrt vorsieht und inzwischen verabschiedet worden ist, ins türkische Parlament ein. Nach dem ersten Tag des Streiks wurde 350 THY-Beschäftigten gekündigt. Seitdem kämpfen sie für die Rücknahme der Kündigungen. Wir rufen die Öffentlichkeit in Europa auf, sich mit ihrem Kampf zu solidarisieren.

Nachdem bei den Tarifverhandlungen zwisc­hen der Gewerkschaft und THY keine Eini­gung erzielt wurde und sich ein Streik abze­ichnete, krempelte die AKP-Regierung die Ärmel hoch und setzte mit einer Blitzaktion ein Gesetz durch, das Streiks in der zivilen Luftfahrt verbietet. Der Gesetzentwurf wurde am 24. Mai 2012, also wenige Tage vor dem Streikbeginn ins Parlament eingebracht und erlangte bereits neue Tage später Rechtskraft. Das neue Gesetz, dass internationales Recht aber auch gegen das türkische Grundgesetz verstößt, wurde in aller Eile durch den parla­mentarischen Gang durchgepeitscht, um den Arbeitskampf von Beginn an zu verhindern. Denn die THY-Beschäftigten stellen mehr als ein Drittel der insgesamt 33.000 Beschäftigten in der Branche und der Tarifvertrag wäre auch für die restlichen Betriebe verbindlich.

Nachdem monatelang verhandelt und anschließend die Schlichtung auch ohne Er­folg zu Ende ging, war ein Streik unvermeid­bar geworden. Gewerkschaft Hava-Is beab­sichtigte 6 Tage nach dem Schlichterspruch zum Streik aufzurufen. Der Arbeitgeber und die Regierung versuchten juristisch den Streik abzuwenden. Das Gericht akzeptier­te die Anzeige und vertagte die Hauptver­handlung auf September 2012, womit der Streik juristisch bis dahin verhindert wurde. Im Klartext heißt es; in der Hochsaison, in der der Streik seine größte Wirkung zeigen würde, können die Beschäftigten nicht stre­iken. Doch die Beschäftigten wollten dieser Entscheidung des Gerichtes nicht hinneh­men. Daraufhin beantragte die Regierung eine Gesetzesänderung, womit der Streik im Luftverkehr verhindert werden soll.

Die Beschäftigten kämpfen gegen das Streikverbot


Hava-İş ist einzig organisierte Gewerks­chaft in dieser Branche. Die Mitglieder dieser Gewerkschaft kämpfen von An­fang an gegen das Verbotsvorhaben der AKP-Regierung. Sie legten für einen Tag die Arbeit nieder als der Gesetze­sentwurf im Parlament behandelt wur­de. Um den Kampfgeist der Arbeiter zu schwächen, wurde gegen Hunderte von ihnen die Kündigung ausgesprochen. Die Beschäftigten jedoch setzen unbeeind­ruckt ihren Kampf fort. Die Regierung ze­igte auch in diesem Fall ihr wahres Gesicht. Die Beschäftigten fordern Lohnerhöhun­gen und bessere Arbeitsbedingungen. Die Regierung hält mit faschistischen Metho­den dagegen. Diese Angriffe der Regierung sind auch als eine Mahnung gegen die ge­samte Arbeiterschaft zu verstehen. Falls die Regierung, sowohl im Inland als auch aus dem Ausland, nicht genügend Widerstand spürt, wird Streikverbote sicherlich auch in anderen Bereichen ausgeweitet.

Solidarität jetzt!


Auch in vielen Ländern Europas werden die Beschäftigten, welche die Lasten der Wirtschaftskrise nicht tragen wollen, unter massiven Druck gesetzt. In Italien, Portugal, Spanien und Griechenland werden die hart erkämpften Rechte abgebaut, Streiks verbo­ten und die Tarifvereinbarungen aufgehoben.

Die Angriffe der AKP-Regierung gegen die Beschäftigten ist als ein Teil der neoliberalen Politik in europäischen Ländern zu verste­hen. Deshalb rufen wir alle Arbeiter und die Werktätigen auf, sich mit der Arbeiter der THY zu solidarisieren und gegen das Streik­verbot zu protestieren.

Föderation demokratischer Arbeitervereine (DIDF)
Genovevastraße 8, 51065 Köln
Tel: 0221/ 9255493 Fax: 0221/ 9255495, Web: www.didf.de

Quelle: DIDF Flugblatt / DIDF

Die Gewerkschaft Hava-İş bittet um Unterzeichnung einer Protesterklärung an den Pemierminister, den Arbeitsminister, den Minister für Transport und Verkehr sowie das Turkish Airlines Management via LabourStart.
cronjob