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Urteil im Rondenbarg-Verfahren: Ein Symbol der Kriminalisierung von Protest

Das Logo der Roten Hilfe zeigt zwei stilisierte Personen, die ihre Arme untergehakt haben.
Logo der Roten Hilfe
Heute wurde im Rondenbarg-Verfahren das Urteil verkündet: Die Angeklagten wurden zu 90 Tagessätzen verurteilt. Dieses Urteil ist ein weiterer trauriger Höhepunkt in der systematischen Kriminalisierung legitimen Protests, die den G20-Gipfel 2017 in Hamburg und seine Nachwirkungen geprägt haben.

Der G20-Gipfel war von Anfang an begleitet von staatlicher Repression auf einem bislang ungekannten Niveau. In einem Gebiet von fast 40 Quadratkilometern wurde das Demonstrationsrecht de facto außer Kraft gesetzt. Genehmigte Protestcamps wurden ignoriert und aufgelöst, die „Welcome to Hell“-Demonstration wurde von der Polizei brutal zerschlagen, und selbst harmlose Aktionen wie das Cornern wurden mit massiver Gewalt unterbunden – ein klarer Gipfel der staatlichen Repression.

Nachdem es einigen trotzdem gelang, ihren Protest gegen den G20-Gipfel mit seinen autoritären Regimes zum Ausdruck zu bringen, folgte eine beispiellose Verfolgungswelle. Die SOKO „Schwarzer Block“ verfolgte unter dem Motto „Wir kriegen euch alle“ Demonstrant*innen mit einer Öffentlichkeitsfahndung, grenzüberschreitenden Ermittlungen und zahlreichen Razzien. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Verfahren nach den Paragraphen 129 und 129a StGB eingeleitet, es folgten lange Haftstrafen und das Verbot der Internetplattform Linksunten. Der G20-Gipfel setzte damit neue Maßstäbe in der Verfolgung linker Aktivist*innen.

Das Rondenbarg-Verfahren, das nun mit der erstinstanzlichen Verurteilung von zwei Angeklagten endete, reiht sich in eine lange Folge staatlichen Verfolgungswillens ein. Trotz der Tatsache, dass keine individuellen Straftaten nachgewiesen werden konnten, wurden die Angeklagten für ihre bloße Anwesenheit während der Proteste bestraft – ein beispielloser Angriff auf die Demonstrationsfreiheit. Während des Prozesses, der sich über 24 Verhandlungstage erstreckte, wurden nicht nur die Polizeigewalt und die Rolle der Einsatzkräfte ignoriert, sondern auch neue, beunruhigende Erkenntnisse über den Einsatz von V-Leuten während der Proteste bekannt. Diese Personen, die sich als Demonstrierende tarnten, könnten aktiv zur Eskalation beigetragen haben – Fragen, die der Prozess unbeantwortet ließ.

Trotz des heutigen Urteils laufen weitere Verfahren gegen insgesamt 86 Personen, die ebenfalls im Kontext mit der Demonstration am Rondenbarg verfolgt werden. Einige von ihnen erlitten durch den brutalen Polizeieinsatz an diesem Tag schwere Verletzungen, unter denen sie teils bis heute leiden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft betreibt einen massiven Aufwand, um diese Verfahren durchzusetzen, oft gegen Menschen, die inzwischen in völlig neuen Lebenssituationen stehen.

„Dies ist ein klarer Versuch, ein Exempel zu statuieren und die linke Bewegung zu spalten“, sagt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Rote Hilfe e. V. „Doch wir stehen geschlossen gegen diese Repression. Wir werden uns nicht vorschreiben lassen, wie und mit wem wir unsere Grundrechte ausüben.“

„Das heutige Urteil im Rondenbarg-Verfahren ist ein weiterer Tiefpunkt in der Kriminalisierung von Protesten. Die Demonstrationsfreiheit wird durch solche Urteile massiv gefährdet. Wir fordern die sofortige Einstellung aller G20-Verfahren und stehen solidarisch mit allen, die von dieser Repression betroffen sind. Diese Urteile werden linken Protest nicht brechen – im Gegenteil, sie machen uns stärker. Denn: Solidarität bleibt unsere stärkste Waffe.“

Quelle: Pressemitteilung 03. September 2024


Antifaschistische Organisation und Politik sind nötiger denn je!

„An dem Tag, an dem ein Faschist eine Wahl gewinnt, erklärt der Bundespräsident die Begrenzung der Migration zur Obersten Priorität. Nicht den Kampf gegen den Faschismus.“

Erstmals seit 1945 ist es einer im Kern faschistischen Kraft in Deutschland gelungen, in zwei Bundesländern einen Großteil der Stimmen auf sich zu vereinigen.

Das Logo der VVN-BdA: Die blau-weiß gestreifte Fahne mit dem Roten Winkel erinnert an die Häftlingskleidung und das Kennzeichen politischer Häftlinge in den Konzentrationslagern des Hilterfaschismus. Darunter steht VVN-BdA, die Abkürzung für die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschist:Innen
Logo der VVN-BdA
Antifaschistische Organisation und Politik sind nötiger denn je!

Der AfD ist es in Thüringen zum ersten Mal gelungen, als eindeutig faschistisch dominierte Partei stärkste Kraft in einem Bundesland zu werden. In Sachsen belegt sie mit minimalem Abstand zur führenden CDU den zweiten Platz. Damit ist die von Antifaschist*innen seit langem befürchtete Katastrophe eingetreten. Die Auswirkungen auf die demokratische Zivilgesellschaft und emanzipatorische Projekte werden zweifellos verheerend sein.

Der AfD gelingt unter Führung des Nationalsozialisten Björn Höcke ein entscheidender Schritt zur Macht. Die Niederlage Höckes beim Kampf um das Direktmandat ist dabei nur ein schwacher Trost, zeigt aber, dass gezielte Kampagnen gegen Kandidaten der AfD sinnvoll und erfolgreich sein können. Es bleibt abzuwarten, ob daraus innerparteiliche Verwerfungen oder Konsequenzen folgen.

Dieser Wahlsieg der AfD kommt nicht überraschend, sondern hat sich über Jahre abgezeichnet. Eine wesentliche Ursache dafür ist, dass es der AfD gelungen ist, den rechten Mythos von der Migration als „Mutter aller Probleme“ ins Zentrum der der politischen Debatte zu bringen und sämtliche Themen jenseits der Faktenlage auf den Aspekt der Migration zuzuspitzen. Dies war und ist nur möglich, weil alle relevanten Parteien der Schwerpunktsetzung der AfD folgten. Inhaltlich entsteht in der politischen Arena so ein politischer und rhetorischer Überbietungswettkampf nach rechts. Dieser ist gegen nazistische Parteien logischerweise nicht zu gewinnen.

In den Wahlkämpfen der letzten Monate überwogen eindeutig bundespolitische Themen und die dazugehörigen Forderungen. Lösungsorientierte Ansätze für die sozial- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen kamen in der öffentlichen Debatte nicht zum Tragen. Die ungehemmte Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von unten nach oben geht weiter: immer mehr Reiche werden von Millionären zu Milliardären, während immer mehr Menschen kaum noch ihre Miete bezahlen können und Soziales, Gesundheit, Bildung und Infrastruktur chronisch unterfinanziert sind. Das sichtbare Elend in den Städten wächst. Klimaschutz und Verkehrswende bleiben auf der Strecke.

Statt hier tragfähige Konzepte zu entwickeln, werden seit Jahren rassistische und sozialdarwinistische Ressentiments bedient und dabei bis tief in die Gesellschaft legitimiert. Die weitere Abschottung Europas gegen Menschen auf der Flucht, der schändliche Umgang mit den afghanischen „Ortskräften“, Einführung von Chipkarten statt Bargeld für Geflüchtete oder das Ansinnen von FDP und Union, das sogenannte Bürgergeld (aka Hartz IV) unter das bestehende Existenzminimum zu streichen, sind Ausdruck dessen. Das politische Programm der AfD führt so schon jetzt zur wachsenden Verarmung breiter Bevölkerungsschichten, paradoxerweise insbesondere unter ihren Wählerinnen und Wählern.

Spätestens die Resultate in Thüringen und Sachsen zeigen: es lohnt sich für die anderen Parteien nicht, die Menschenfeindlichkeit der AfD zu übernehmen. Diese Strategie kann und wird keine Erfolge liefern. Statt auf Ausgrenzung gegenüber Geflüchteten und Armen zu setzen, müssen alle demokratischen und emanzipatorischen Kräfte Werte der Solidarität und des Humanismus in den Vordergrund stellen. Dem Aufstieg der AfD als parlamentarischer Ausdruck des Faschismus in der BRD muss eine Politik der sozialen Gerechtigkeit und der Verteidigung der Menschenrechte für alle entgegengesetzt werden.

Die AfD muss auf allen Ebenen bekämpft werden, persönlich, gesellschaftlich, politisch, juristisch!

Macht mit bei Aufstehen gegen Rassismus, unterstützt die Kampagne „AfD-Verbot jetzt!“ und werdet zum nächsten Parteitag der AfD Teil von Widersetzen!

Quelle: VVN-BdA, 2. September 2024
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