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GFF gewinnt zwei Verfahren gegen rechtswidrige Kontrollen an deutschen EU-Grenzen

Die Grafik zeigt den Text "Gegen rechtswidrige Kontrollen an deutschen EU-Grenzen"
Kontrollen an deutschen Grenzen sind rechtswidrig, aber inzwischen wieder üblich. Dagegen geht die GFF in mehreren Verfahren vor, mit Erfolg: Zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München sind bereits gewonnen.
Screenshot: GFF
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht München gewonnen gegen rechtswidrige Kontrollen an deutschen Grenzen. Gemeinsam mit "Equal Rights Beyond Borders" hatte die GFF gegen eine diskriminierende Kontrolle (racial profiling) an der deutsch-österreichischen Grenze geklagt. Auch den Innsbrucker Professor Werner Schroeder hat die GFF unterstützt: Bei seinem beruflichen Übertritt der deutsch-österreichischen Grenze wurde er rechtswidrig kontrolliert. In beiden Fällen hat das Gericht die Rechtswidrigkeit der Kontrollen festgestellt. Die Begründung der Urteile steht noch aus. Die Kläger werden von Rechtsanwalt Christoph Tometten vertreten.

„Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München machen deutlich: Rechtswidrige Grenzkontrollen sind kein Einzelfall. Jede bislang gerichtlich überprüfte Kontrolle wurde für rechtswidrig erklärt. Seit Jahren missachtet die Bundesregierung systematisch EU-Recht. Das untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt bei der GFF.

Zu den Verfahren:

  • Die GFF klagte mit dem Innsbrucker Rechtsprofessor Werner Schroeder. Er überquert – als einer von vielen Werktätigen – aus beruflichen Gründen fast täglich die deutsch-österreichische Grenze. Trotz seines Hinweises auf die Europarechtswidrigkeit wurde er von Polizeibeamt*innen gezwungen, sich auszuweisen. Zusätzlich hat die GFF einen Eilantrag auf vorläufige Unterlassung weiterer Kontrollen gestellt. Das Gericht hat den Eilantrag abgewiesen. Sobald die Entscheidungsgründe vorliegen, wird die GFF prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt.

  • "Equal Rights Beyond Borders" und die GFF setzen sich für Zugfahrende ein, die aufgrund ihres Äußeren und damit diskriminierend kontrolliert werden (racial profiling). Im konkreten Fall hatte eine Schwarze Person im Juli 2025 auf Höhe Freilassing als einziger Fahrgast des Abteils ihre Papiere vorzeigen müssen. Das Gericht erklärte auch in diesem Fall die Kontrolle für rechtswidrig. Ob es dafür auf die diskriminierende Auswahl des Klägers ankam, wird sich erst aus der schriftlichen Begründung des Urteils ergeben.
An der Grenze zwischen Deutschland und Österreich führt die Bundesregierung bereits seit 2015 Grenzkontrollen durch. Die Bundesregierung hatte im September 2024 die Kontrollen auf alle deutschen Landesgrenzen ausgeweitet und seitdem mehrfach verlängert. Deshalb ist aktuell bei jeder Grenzüberquerung mit polizeilichen Maßnahmen zu rechnen.

Die Kontrollen verletzen EU-Recht, insbesondere das Recht, sich frei im Schengenraum zu bewegen (Freizügigkeit). Die Freizügigkeit im Schengenraum vereinfacht nicht nur den Wirtschaftsverkehr und privates Reisen. Sie hat auch dazu beigetragen, dass sich Menschen über Grenzen hinweg besser verstehen und enger zusammenleben. Anhaltspunkte dafür, dass die Kontrollen Deutschland sicherer machen, fehlen.

„Bundesinnenminister Dobrindt muss die Kontrollen an den Binnengrenzen umgehend beenden. Das Verwaltungsgericht München lässt erneut keine Zweifel daran, dass die Grenzkontrollen rechtswidrig sind. Dieser Rechtsbruch darf nicht weiter hingenommen werden“, sagt Rechtsanwalt Christoph Tometten.

Der Europäische Gerichtshof und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatten die Europarechtswidrigkeit der Kontrollen für vergangene Zeiträume festgestellt. Dieses Jahr folgten Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die die Kontrollen ebenfalls für rechtswidrig erklärten.
Ein weiteres Verfahren ist aktuell noch am Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig. Dieses Verfahren führt die GFF mit dem "European Center for Constitutional and Human Rights".

Quelle: Pressemitteilung Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), 2. Juli 2026

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Ausstellung "Neukölln-Komplex auflösen!"

Das Plakat zur Ausstellung zeigt eine gezeichnete Wäscheleine mit verschiedenen daran aufgehängten Plakaten und Angaben zur Ausstellung

Freitag 3. Juli bis Sonntag 5. Juli 2026: Ausstellung "Neukölln-Komplex auflösen!" | Sonnenallee 124, Berlin-Neukölln

Fr. 17 bis 22 Uhr
Sa. 15 bis 22 Uhr
So. 13 bis 18 Uhr

Infos zum PUA "Neukölln-Komplex", Comic-Ausstellung, Burak-Ausstellung, Audio-Stationen

Der Neukölln-Komplex: Mehr als 200 Straftaten. Jahrzehntelange Bedrohung. Zwei rassistisch motivierte Morde. Systematisches Versagen der Sicherheitsbehörden. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss geht nach vier Jahren zu Ende. Doch ohne die Aufklärung und Konsequenzen, die Betroffene und die Zivilgesellschaft gefordert haben.

Verschiedene Initiativen öffnen ihre Archive und erzählen von ihrem zum Teil jahrzehntelangen Kampf für Aufklärung. Es geht um das Engagement vor Ort, die Menschen, die sich einsetzen, und die Bündnisse, die sich der rechten Gewalt entgegenstellen.

Informationen zum PUA "Neukölln-Komplex", Comic-Ausstellung, Burak-Ausstellung, Audio-Stationen und die Broschüre "Handeln statt Reinwaschen! Betroffene und Zivilgesellschaft zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ‚Neukölln-Komplex’, die sich auch online findet.

Außerdem erzählt am Freitag um 20 Uhr die ASP - Agentur für soziale Perspektiven e.V. von ihrem Comic-Projekt zum Neukölln-Komplex. Ihr bekommt Einblicke in den Comic und den Prozess seiner Entstehung.

Während des Öffnungszeiten sind Menschen von verschiedenen Initiativen vor Ort, mit man ins Gespräch kommen kann.

Weitere Informationen.



Blogkino: Barfuß durch die Hölle - The Human Condition - Ningen no jōken (1959)

Heute beginnen wir in unserer Reihe Blogkino eine kurze Reihe mit Filmen des japanischen Regisseurs Masaki Kobayashi. Er schuf ab 1959 mit der Trilogie Barfuß durch die Hölle (Ningen no Jōken) einen Klasssiker des Antikriegsfilms, basierend auf einem Roman von Gomikawa Jumpei. Der neuneinhalbstündige Filmerzählt die Geschichte des gutmeinenden, aber naiven Kaji (gespielt vom gutaussehenden japanischen Superstar Tatsuya Nakadai), einem japanischen Pazifisten und Sozialisten, der versucht, im faschistischen und repressiven Kaiserreich Japan in den Jahren des Zweiten Weltkriegs zu überleben und seinen Weg vom Aufseher in einem Arbeitslager über einen Soldaten der Kaiserlichen Armee bis hin zum sowjetischen Kriegsgefangenen beschreitet. Ständig bemüht, sich über ein korruptes System zu erheben, muss Kaji immer wieder feststellen, dass seine moralischen Prinzipien eher ein Hindernis als ein Vorteil sind. Als schonungslose Anklage gegen die Kriegsmentalität seines Landes und zugleich als persönliche existenzielle Tragödie ist Kobayashis fesselndes, wunderschön gefilmtes Epos Roman-Kino vom Feinsten.

Wir zeigen heute Teil 1, der hierzulande als "Barfuß durch die Hölle" lief: Er beginnt damit, dass Kaji trotz all seiner Zukunftsängste seine Angebetete Michiko heiratet. Das Paar zieht daraufhin in die japanisch kolonisierte Mandschurei, wo Kaji einer Gruppe von chinesischen Strafarbeitern als Aufseher zugewiesen ist. Er scheitert dort an seinem Versuch, seine humanistischen Denkansätze mit der brutalen Realität des imperialistischen Arbeitslagers zu vereinbaren...





Rechter Mordversuch an FAU Gewerkschafter in Stuttgart

Ein Gewerkschafter der FAU Stuttgart wurde im April in Stuttgart Nord von Rechtsextremen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Das war kein Einzelfall und es war nicht „nur” ein Angriff auf einen Einzelnen. Gemeint waren wir alle: Alle, die nicht in das Weltbild der Faschisten passen. Rechte Gewalt wird sichtbarer und selbstbewusster - auch hier in Stuttgart. Dem stellen wir uns gemeinsam entgegen.

Wir lassen niemanden allein.
Kommt zur Demo!
18.07. 17 Uhr vor dem Museum am Löwentor

Sharepic mit dem Königsbau als schwarzweiß Foto sowie den Logos von Stuttgart gegen Rechts und der FAU sowie dem Text SharePic mit einem Foto des Königsbaus in Stuttgart und dem Text:

Quelle: FAU Stuttgart

Heisse Luft: Hohe Raumtemperaturen in Arbeitsstätten. Was erlaubt ist und wann der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen muss

Nur mal so als Hinweis.
Screenshot: Lufttemperatur im Arbeitsraum	Randbedingung und Maßnahmen bis +30 °C	Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C liegt und geeigneter Sonnenschutz bereits verwendet wird, soll der Arbeitgeber Maßnahmen nach Tabelle 4 der ASR A3.5 ergreifen. In Einzelfällen (z. B. Tragen von PSA, Verrichten schwerer Arbeit, Anwesenheit von gesundheitlich Vorbelasteten oder besonders schutzbedürftigen Beschäftigten) ist mit einer angepassten Gefährdungsbeurteilung über weitere Maßnahmen zu entscheiden. bis +35 °C	Wirksame Maßnahmen nach Tabelle 4 der ASR A3.5 müssen vom Arbeitgeber ergriffen werden. über 35 °C	Der Raum ist während der Überschreitungszeit ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit (Beispiele werden in der ASR genannt) als Arbeitsraum ungeeignet.
Screenshot: BAuA
Wenn es am Arbeitsplatz zu warm ist, können das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten darunter leiden. Ab welchen Temperaturen, welche entsprechenden Maßnahmen erfolgen sollten, kann man im maßgeblichen Regelwerk für die Anforderung an Arbeitsstätten, enthalten in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfahren. In dieser sind die Sachverhalte bezüglich der Raumtemperaturen in Arbeitsstätten verbindlich geregelt.


Lesung anlässlich des 50. Jahrestages des Ausbruchs aus dem Frauenknast Lehrter Straße 61 in Westberlin

Das Cover des Buches zeigt das historische Foto nach dem Ausbruch, als  zwei Polizeibeamte zum Fenster der Zelle hochschauen. Dazu Angaben zum Buch.
Herausgeber ‏ : ‎ Immergrün e.V.
Erscheinungstermin ‏ : ‎ 13. Mai 2026
Seitenzahl der Print-Ausgabe ‏ : ‎ 400 Seiten
ISBN-10 ‏ : ‎ 3910281222
ISBN-13 ‏ : ‎ 978-3910281226
K9 MITTWOCH 8. JULI 2026 - 19 Uhr

„Als wir es das erste Mal gesehen haben, war das wie eine Offenbarung: ein Fenster ohne Gitter!“

Am 7. Juli 1976 gelang Monika Berberich zusammen mit den drei anderen Gefangenen: Gabriele Rollnik, Juliane Plambeck und Inge Viett, alle aus der RAF und der Bewegung 2. Juni, die Flucht aus dem Frauenknast Lehrter Straße 61 in Westberlin. Sie überwältigten zwei Schließerinnen und seilten sich an Bettlaken ab.

Wir erinnern uns diesem unbedingten Willen nach Freiheit und laden einen Tag nach dem 50. Jahrestag der Befreiung zur Lesung, Buchvorstellung, Informationen und Diskussion ein. Jemensch aus dem Verlag immergrün liest aus dem Kapitel „Das vierzehnte Treffen: Der Ausbruch“ aus dem Buch: Der Kern ist unzerstörbar, Versuch einer Annäherung. Gespräche mit Monika Berberich.

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AfD ist nachweislich verfassungswidrig – Gesellschaft für Freiheitsrechte stellt nach einem Jahr Arbeit umfassendes wissenschaftliches Gutachten vor

Das Foto zeigt zwei Personen von hinten betrachtet, die auf einem Notebook eine Netzwerkanalyse betrachten, die dei Verbindungen zwischen Alice Weidel und anderen innerhalb der AfD aufschlüsselt. Daneben auf dem geteilten Bildschirm ein Artikel der LTO zur Verfassungswidrigkeit der AfD.
Foto: © Bernhard Leitner | Gesellschaft für Freiheitsrechte
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute in der Bundespressekonferenz das bislang umfangreichste und juristisch anspruchsvollste Gutachten zur „Alternative für Deutschland“ (AfD) vorgestellt. Es kommt zu dem Ergebnis: Die AfD ist verfassungswidrig nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz. Die Partei geht nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, insbesondere das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie. Das bedeutet: Würde ein zulässiger Verbotsantrag gestellt, hätte dieser vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg.

Ein achtköpfiges Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus-Expert*innen und Datenanalyst*innen hat das 1.500-seitige Gutachten binnen 13 Monaten ergebnisoffen und nach wissenschaftlichen Standards erstellt. Die Ergebnisoffenheit der Untersuchung wurde durch die Staatsrechtler*innen Prof. Dr. Christoph Möllers und Prof. Dr. Sophie Schönberger bestätigt.

„Bislang gab es keine belastbare Antwort auf die Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist und damit verboten werden könnte. Unser Gutachten schafft nun endlich Klarheit für Politik und Gesellschaft“, betont Dr. Bijan Moini, Legal Director der GFF und Projektleiter des Gutachtens.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde verstößt: Sie will politische Gegner*innen unterdrücken, indem sie insbesondere Politiker*innen anderer Parteien strafrechtlich verfolgt. Darin liegt die Verletzung des Demokratieprinzips. Außerdem plant sie unter anderem Muslim*innen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Schutzsuchende in ihrer Menschenwürde zu verletzen. Ihre Anhänger*innen verletzen auch gegenwärtig schon die Menschenwürde von trans Personen und schüchtern politische Gegner*innen auf demokratiefeindliche Weise ein. Diese und andere Entwicklungen zeigen: Die radikalen Kräfte in der AfD haben sich durchgesetzt. Auffällig ist in der Gesamtschau auch die Ähnlichkeit der politischen Konzepte der AfD und der NPD, deren Verfassungsfeindlichkeit das Bundesverfassungsgericht zwei Mal festgestellt hatte. Das Gutachten zeigt außerdem, dass die Partei planvoll an die Macht strebt und – anders als die NPD – das Potenzial hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen.

In einigen Bereichen kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich Äußerungen und Pläne der Partei (noch) nicht so verdichten, dass auch sie die Verfassungswidrigkeit der Partei begründen. Das betrifft z. B. die Aspekte Behindertenfeindlichkeit, Antisemitismus und die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie. Diese Teilbeurteilungen ändern jedoch nichts am Gesamtergebnis der Verfassungswidrigkeit der Partei.

Die Expert*innen sammelten, analysierten und bewerteten über drei Millionen Datenpunkte zur AfD. Dazu gehörten Wahlprogramme der Landesverbände und der Bundespartei, über 70.000 parlamentarische Drucksachen, über 50.000 Pressemitteilungen und 2,9 Millionen Social Media-Posts. Sie untersuchten alle Ebenen der Partei und stützen ihre Einschätzung auf mehr als 2.500 Belege. Das AfD-Gutachten ist die erste umfassende Untersuchung, die die Partei nach den Maßstäben untersucht, die auch das Bundesverfassungsgericht in einem Verbotsverfahren anlegen würde. Es füllt wichtige Lücken, die beispielsweise durch das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz offenblieben.

“Mit diesem Gutachten müssen sich Politik und Gesellschaft jetzt auseinandersetzen. Denn, egal auf welcher Seite der Verbotsdebatte man steht: Das Argument, ein Verbotsantrag werde wahrscheinlich scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar,” unterstrich GFF-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner vor den Journalist*innen der Bundespresse.

Finanziert wurde das Gutachten durch private Spenden von über 20.000 Menschen in Höhe von insgesamt über einer Million Euro, die die GFF 2025 zu diesem Zweck gesammelt hatte. Für die Spendensammlung hat die GFF mit den Organisationen Demokratie-Stiftung Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil zusammengearbeitet.

Eine interaktive Aufarbeitung der Ergebnisse und das Gutachten im Volltext findet sich hier.


Quelle: Pressemitteilung

Über die GFF:
Die GFF verteidigt seit 2015 die Grund- und Menschenrechte mit rechtlichen Mitteln. Als gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin nutzt sie strategische Gerichtsverfahren, wenn Staat oder Unternehmen gegen das Grundgesetz verstoßen. Seit 2015 hat die GFF mehr als 45 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben. In etwa 75 Prozent der bereits entschiedenen Verfassungsbeschwerden erzielte die GFF mindestens einen Teilerfolg.

Blogkino: "Komm und sieh" - Иди и смотри - Idi i smotri (1985)

Heute gedenken wir in unserer Reihe Blogkino des gestrigen, 85. Jahrestags des Überfalls des Hitlerfaschismus auf die Sowjetunion. Dieser Jahrestag war hierzulande kaum der Rede wert, was ist schon so ein Vernichtungsfeldzug mit 27 Millionen Toten. Ganz im Gegenteil inspizierte Kriegsminister Pistorius am Montag die Schlagkraft der deutschen Panzertruppe in Litauen. Wer noch nicht der völligen Geschichtsvergessenheit erlegen ist, dem sei der Film »Komm und sieh« (oder auch »Geh und sieh«) von 1985 empfohlen, ein Meisterwerk des Sowjetkinos und der Antikriegsfilme überhaupt. Es ist ein einziger Alptraum, den Regisseur Elem Klimow erzählt, die Geschichte des Jungen Fljora (Alexej Krawtschenko), der sich während der deutschen Besatzung in Belarus Partisanen anschließt. Dankenswerterweise hat die russische Filmgesellschaft Mosfilm den Streifen auf Youtube in ansprechender Qualität mit englischem Untertitel hochgeladen. Auf großer Leinwand ist er übrigens am Mittwoch nachmittag im Berliner Kino »Babylon« zu erleben. (jW)




k9 » größenwahn » politischer fiimabend: Memoria Viva - Lebendige Erinnerung

Die Vorderseite des Flyers zum Filmabend zeigt neben einem Foto einer Demonstration mit einem CNT Fronttransparent Angaben zum Film sowie das Zitat: "Wenn einer träumt für sich allein dann ist es nur ein Traum. Wenn viele zusammen träumen, ist es der Anfang einer neuen Realität"

"Wenn einer träumt für sich allein dann ist es nur ein Traum. Wenn viele zusammen träumen, ist es der Anfang einer neuen Realität"

Dokufilm - Antonio J. García de Quirós Rodríguez - 2014 - 2 Std. - Spanisch (OmU)

54 Spanier+Spanierinnen erinnern an ihre Erfahrungen als Mitglieder der anarchistischen Gewerkschaft CNT rekapitulieren anschaulich u. detailliert die Jahre der Revolution des Spanischen Bürgerkriegs, die Zeit des Exils, die Nach-Franco-Ära. Geschichte vom Aufstieg+Fall der anarchistischen Utopie, sowie den kollektiven Charakter der anarchistischen Bewegung. Geschichte des spanischen Gewerkschaftsdachverbandes CNT.

Der Dokumentarfilm erzählt die über hundertjährige Geschichte dieser anarchosyndikalistischen Gewerkschaft aus der Sicht ihrer Protagonisten - einfachen Arbeitern und Arbeiterinnen. Mit ihnen erleben wir ihre Geschichte, ihre Kämpfe, ihre Hoffnungen und Erwartungen. Während des Spanischen Bürgerkriegs war sie Speerspitze gegen den faschistischen Putsch General Francos, mit rund 2 Millionen Mitgliedern eine der wichtigsten Protagonistinnen des Widerstandes, gleichzeitig der Motor einer sozialen Revolution, die für kurze Zeit zeigte, dass eine menschliche Gesellschaft möglich ist.

combatiente zeigt geschichtsbewußt:

revolucion muß sein!
filme aus aktivem widerstand & revolutionären kämpfen
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