Die Partei von "Kollegin" Yasmin Fahimi ist an der Regierung und damit verantwortlich für den geplanten, verheerenden Sozialkahlschlag, also empfinde ich das von ihr als pure Heuchelei. Bezeichnend ist auch das Fehlen jeglicher Proteste des DGB bzw. nennenswerter der Einzelgewerkschaften, insbesondere der IG Metall und vielleicht bis auf ver.di.
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Rotstift ist bei der Rente falsch angesetzt!
Sozialverband VdK fordert die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen komplett aus SteuermittelnDie Bundesregierung plant, ab 2024 bis 2027 den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Der Bundeszuschuss hat die Aufgabe, versicherungsfremde Leistungen auszugleichen - zum Beispiel die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg spricht sich entschieden gegen eine Kürzung des Bundeszuschusses aus und fordert stattdessen eine Erhöhung:
„Der Bundeszuschuss deckt heute schon die versicherungsfremden Leistungen nicht ab. Jährlich fehlen rund 34 Milliarden Euro!“, kritisiert VdK-Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz. Aufgrund der aktuell guten Arbeitsmarktsituation verbucht die Rentenversicherung zwar derzeit steigende Einnahmen und weist für 2022 sogar einen Überschuss aus. Doch die gute finanzielle Situation darf aus Sicht des VdK-Landesverbandes Baden-Württemberg nicht dazu genutzt werden, den Spardrang der FDP zu befriedigen. „Aus einer Rentenkasse, die lediglich ein Rentenniveau von 48,1 Prozent leisten kann und damit für die aktuelle Altersarmut mitverantwortlich ist, dürfen nicht auch noch zustehende Steuergelder entzogen werden!“, so Hotz: „Die Altersarmut muss langfristig bekämpft und die zukünftige Stabilität der Rentenkasse gesichert werden.“
Auch vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung geplanten Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie auch an Pensionärinnen und Pensionäre, wäre eine Kürzung das völlig falsche Signal: „Wenn es schon nicht möglich ist, einen Inflationsausgleich für Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren, kann dem gesetzlichen System nicht auch noch zeitgleich Geld gekürzt werden“, meint Hotz. Der Sozialverband VdK fordert daher eine Alterssicherung für alle Erwerbstätigen. Hotz: „Nur dann können solche Ungerechtigkeiten in Zukunft vermieden werden!“ Unabhängig davon fordert der Sozialverband VdK: „Zahlt den Rentnerinnen und Rentnern genauso viel Inflationsprämie, wie für die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes geplant ist.“
Der Bundeszuschuss ist ein wichtiges Instrument, um die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zu sichern. Doch die Steuerfinanzierung allein reicht nicht aus: Eine gerechte Steuerpolitik, die Reiche wieder in die Pflicht nimmt, ist unumgänglich. Hotz: „Ansonsten findet keine solidarische Umverteilung statt, sondern vielmehr eine ungerechte Verteilung der Belastung auf Mittel- und Niedrigverdienende.“ Dabei steht gerade die Mittelschicht schon heute zunehmend unter Druck und ist in den vergangenen Jahren bereits merklich geschrumpft.
Der Haushaltsplan für 2024 ist geprägt von Einsparungen im sozialen Bereich. Auch beim Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung und dem Elterngeld sind Kürzungen angedacht. Dies gefährdet jedoch den sozialen Frieden in Deutschland: „Mit den Plänen der Bundesregierung werden einmal mehr diejenigen bestraft, die in den großen, gesetzlichen Topf einzahlen. Andere Maßnahmen, wie eine einmalige Vermögensabgabe für Milliardäre, bleiben jedoch außen vor. Dabei ist es Sache aller, in Krisenzeiten dazuzulegen!“, hebt Hotz hervor.
Der Sozialverband VdK ist mit seinen bundesweit 2,2 Millionen Mitgliedern und über 258.000 Mitgliedern im Südwesten, viele
davon mit einer Behinderung, nicht nur der größte Sozialverband in Bund und Land, sondern auch die größte Organisation von
Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg. Er ist föderal strukturiert, parteipolitisch und konfessionell neutral. Als
unabhängige Interessenvertretung von Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, Menschen
mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie von Grundsicherungsempfängern setzt sich der VdK für die sozialen
Belange dieser Menschen ein. Seinen Mitgliedern bietet er Sozialrechtsschutz und weitere Serviceleistungen.
Quelle: PM VDK Baden-Württemberg 18. Juli 2023
Japan will kontaminiertes Wasser aus Fukushima ins Meer einleiten - koreanische und japanische Gewerkschaften protestieren gemeinsam
"KCTU erklärt den Kampf gegen die Verklappung von radioaktiv verseuchtem Wasser. Rücktritt von Yoon Sung-ryeol-Regierung, die das Umweltverbrechen Japans befürwortet! KCTU-Vorsitzender Yang Kyung-soo spricht über den gemeinsamen Kampf südkoreanisch-japanischer Arbeiter. KCTU hat den “Kampf gegen Verklappung“ als eines der Hauptthemen des Juli-Generalstreiks festgelegt.
Angesichts der bevostehenden Verklappung erklärte KCTU-Vorsitzender, “Wir wollen in Solidarität mit den Arbeitnehmern in Japan und auf der ganzen Welt aufstehen, um das Leben und die Sicherheit unseres Volkes und zukünftiger Generationen zu schützen”..."
Aus der Übersetzung aus der koreanischen KCTU-Erklärung vom 22. Juni 2023 (mit Fotos) durch einen Kollegen der japanischen Gewerkschaft Doro-Chiba - wir danken! In Solidarität mit diesem Kampf von KCTU werden die KollegInnen von Doro-Chiba am 21. Juli eine Protestaktion vor der TEPCO-Zentrale durchführen - siehe mehr Infos im Beitrag beim LabourNet.
Angesichts der bevostehenden Verklappung erklärte KCTU-Vorsitzender, “Wir wollen in Solidarität mit den Arbeitnehmern in Japan und auf der ganzen Welt aufstehen, um das Leben und die Sicherheit unseres Volkes und zukünftiger Generationen zu schützen”..."
Aus der Übersetzung aus der koreanischen KCTU-Erklärung vom 22. Juni 2023 (mit Fotos) durch einen Kollegen der japanischen Gewerkschaft Doro-Chiba - wir danken! In Solidarität mit diesem Kampf von KCTU werden die KollegInnen von Doro-Chiba am 21. Juli eine Protestaktion vor der TEPCO-Zentrale durchführen - siehe mehr Infos im Beitrag beim LabourNet.
Sommerfest der Initiative Schoettleareal
Samstag 22.7.2023 | 16 - 22 Uhr auf dem Erwin Schoettle PlatzLiebe Interessierte und Aktive der Initiative Schoettle-Areal,
wir laden euch ganz herzlich zum diesjährigen Sommerfest auf den Erwin Schoettle Platz ein.
Euch erwartet ein buntes Kulturprogramm und viele Mitmach-Angebote. Eine Ausstellung der Initiative, sowie eine Präsentation von Studierenden des Städtebau-Instituts der Universität Stuttgart, bieten die Möglichkeit, sich über Vorschläge für die Entwicklung des Schoettle-Areals zu informieren, Fragen zu stellen, ins Gespräch zu kommen, und eure eigene Ideen und Wünsche für das Areal einzubringen.
Vorstellung der "Pioniersnutzung"
Aktueller Vorschlag der Initiative ist die Pioniersnutzung, mit der ohne große Umbaumaßnahmen nach dem Auszug des Statistischen Landesamts, die Räumlichkeiten des Gebäudes genutzt werden könnten. Damit würde langer Leerstand vermieden.
Die bereits weit über 100, an einer Pioniersnutzung Interessierten, der Themenbereiche "SoziaIe Angebote", "Quartiersküche und Versorgung", "Werkstätten", "Performance und Bühne", "Bildung und Bewegung", "Bild und Ton" und "Ateliers" und "Live Club" werden sich an Pavillions und auf der Bühne präsentieren und zu Mitmach-Angeboten und Workshops einladen. Hier bekommen Besucher*innen ein Bild davon, was künftig im Schoettle-Areal zum Leben erwachen könnte.
Die „Quartiersküche“ wird mit Speis und Trank versorgen und gemütliche Sitzecken laden zu Gesprächen ein.
Das Kulturamt und der Bezirksbeirat Süd bezuschussen das Fest mit je 3000 Euro. Ganz herzlichen Dank!
Wir freuen uns auf euch!
Wie erwartet: Inflation frisst Lohnerhöhungen auf
k9 - combatiente zeigt geschichtsbewußt: „Aşk, Mark ve Ölüm / Liebe, D-Mark und Tod“
„Aşk, Mark ve Ölüm / Liebe, D-Mark und Tod“
Cem Kaya - 2022 - 102 minuten = 60 jahre musikkultur
Die Musik der türkischen „Gastarbeiter:innen“ in Westdeutschland
EIN MUSIKFILM AUF DEUTSCH UND TÜRKISCH
SONNTAG 18. JUNI 2023 - 19uhr
Cem Kaya widmet sich in seinem Dokumentarfilm einem von Biodeutschen zu oft übersehenen Phänomen: der hier entstandenen Musik der aus Südeuropa und der Türkei Eingewanderten.
Türküola und Minareci stand auf den Kassetten mit türkischer Musik, die in den 70er und 80er Jahren millionenfach verkauft wurden, zwölf D-Mark das Stück. Aufgenommen waren die Songs allesamt in der alten Bundesrepublik, vertrieben über türkische Märkte und Shops, vom biodeutschen Teil der Bevölkerung weitgehend unbeachtet. Die Lieder handelten vom Leben in diesem fremden Land, dessen "Wirtschaftswunder" ohne die aus Südeuropa und der Türkei angeworbenen Arbeitskräfte undenkbar gewesen wäre. Diese sogenannten "Gastarbeiter" hatten ihre eigene Kultur in die Diaspora mitgebracht, auch die musikalische.
Deren Geschichte samt gesellschaftspolitischer Hintergründe erzählt Regisseur Cem Kaya, über türkische Musik in Deutschland dicht, vielschichtig und fesselnd. Bei seinen Recherchen findet er frühe Reportagen über den Auswahlprozess des "Fabrikfutters", wie ein britischer Reporter die penible Suche der Deutschen nach geeigneten Werktätigen sarkastisch nennt. Millionen wurden in die Bundesrepublik gelockt, wo sie nur als billige Arbeitskräfte geduldet waren.
Wie der gelernte Schlosser Metin Türköz, der 1962 nach Köln kam, um für Ford zu arbeiten. Bald begann er, Protestlieder zu schreiben, und wurde mit seiner Saz, der türkischen Laute, zur Stimme der türkischen Arbeiter. Bis 1978 hat er 82 Singles veröffentlicht; seine Musikkassetten fanden millionenfachen Absatz. Kaya lässt ihn ebenso zu Wort kommen wie Yüksel Özkasap, die "Nachtigall von Köln", und zahlreiche andere Musiker*innen, deren Lieder vom harten Alltag, von Sorgen, Einsamkeit und der Sehnsucht nach der alten Heimat handeln.
Diese Gurbetci-Lieder (Lieder aus der Fremde) gehören zu den eigenständigen musikalischen Stilen, die sich in der Diaspora der Bundesrepublik entwickelt haben und die es so in der Türkei nicht gibt. Die deutschen Medien interessieren sich kaum dafür, in den Berichten über die soziale Situation der Eingewanderten schwingt oft ein unverhohlen chauvinistischer Unterton mit. Selbst als in der nächsten Generation mit dem Duo Derdiyoklar oder Cem Karaca die Musiker*innen beginnen, ihre gesellschaftskritischen Lieder in beiden Sprachen zu singen, und damit ins deutsche Fernsehen eingeladen werden, bleiben sie Exoten, die "hier nicht zu Hause" sind, wie es die Moderatorin zuckersüß formuliert.
Der 1976 im bayerischen Schweinfurt geborene Kaya spannt den Bogen weiter, über die rechtsradikalen Anschläge auf Unterkünfte von Asylbewerbern und Vertragsarbeitern in Hoyerswerda 1991 und den Hip-Hop von Menschen der zweiten und dritten Generation, die hier aufgewachsen sind und die zeitgenössische Popmusik in Deutschland maßgeblich mitgeprägt haben. So entsteht ein facettenreiches, mitreißendes Porträt mehrerer Generationen, das ein wenig bekanntes kulturelles Erbe mit Fragen um Teilhabe und Identität in einem sich verändernden Land thematisiert. Nichts weniger als ein Meilenstein der Musikgeschichtsschreibung.
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Pflegekammer: Demokratische Legitimation ist jetzt nicht mehr möglich
Die Errichtung einer Pflegekammer mit zwangsweiser Mitgliedschaft und zwangsweiser Registrierung wurde heute Nachmittag vom Landtag beschlossen. Die Errichtung der Kammer soll durch ein 60%-Quorum legitimiert werden: Nur, wenn 60 Prozent der über ihre Arbeitgeber registrierten Pflegefachpersonen der Registrierung nicht aktiv widersprechen, soll die Vertreterversammlung gewählt werden können. Dieses Quorum hält ver.di Baden-Württemberg für scheinheilig.
Irene Gölz, ver.di Landesfachbereichsleiterin Gesundheit und Soziales: „Der falsche Weg zum Ziel, die Pflege attraktiver zu gestalten, ist jetzt Gesetz. Der Weg der Zwangsregistrierung mit Widerspruchsmöglichkeit ist das Gegenteil einer freien Entscheidung der Pflegefachpersonen für oder gegen die Errichtung einer Kammer. Die Chance auf eine echte demokratische Legitimation ist damit vertan. Wer so handelt, traut seinen angeblich guten Argumenten wenig Überzeugungskraft zu. Wir werden weiterhin die Pflegefachpersonen für ihre Entscheidungsfindung über unsere Argumente gegen eine Kammer informieren, aber auch erläutern, wie sie der Pflichtmitgliedschaft in der Kammer widersprechen können.“
Lilian Kilian, Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie Personalrätin: „Mit unserer Gewerkschaft ver.di kämpfen wir seit Jahren um bessere Bedingungen für Beschäftigte und Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Wo die Politik Lösungen verweigert, hat ver.di auch tarifpolitisch Verbesserungen erreicht wie zum Bespiel mit Tarifverträgen zur Entlastung der Pflegenden. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind im Arbeitsalltag mit vielen Vorgaben, Vorschriften und Pflichten konfrontiert. Jetzt soll eine Kammer eingerichtet werden, die allen Pflegefachpersonen als Zwangsmitglieder weitere Vorschriften machen und sogar Bußgelder bei Fehlverhalten verhängen kann. Wir Pflegefachpersonen werden so zum Diener zweier Herren. Dem Fachkräftemangel wird mit Sicherheit nicht dadurch abgeholfen, indem man Pflegefachpersonen zwingt, für die Erlaubnis zur Ausübung ihres Berufes Kammerbeiträge zu bezahlen.“
Quelle: ver.di Pressemitteilung 24. Mai 2023
Irene Gölz, ver.di Landesfachbereichsleiterin Gesundheit und Soziales: „Der falsche Weg zum Ziel, die Pflege attraktiver zu gestalten, ist jetzt Gesetz. Der Weg der Zwangsregistrierung mit Widerspruchsmöglichkeit ist das Gegenteil einer freien Entscheidung der Pflegefachpersonen für oder gegen die Errichtung einer Kammer. Die Chance auf eine echte demokratische Legitimation ist damit vertan. Wer so handelt, traut seinen angeblich guten Argumenten wenig Überzeugungskraft zu. Wir werden weiterhin die Pflegefachpersonen für ihre Entscheidungsfindung über unsere Argumente gegen eine Kammer informieren, aber auch erläutern, wie sie der Pflichtmitgliedschaft in der Kammer widersprechen können.“
Lilian Kilian, Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie Personalrätin: „Mit unserer Gewerkschaft ver.di kämpfen wir seit Jahren um bessere Bedingungen für Beschäftigte und Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Wo die Politik Lösungen verweigert, hat ver.di auch tarifpolitisch Verbesserungen erreicht wie zum Bespiel mit Tarifverträgen zur Entlastung der Pflegenden. Unsere Kolleginnen und Kollegen sind im Arbeitsalltag mit vielen Vorgaben, Vorschriften und Pflichten konfrontiert. Jetzt soll eine Kammer eingerichtet werden, die allen Pflegefachpersonen als Zwangsmitglieder weitere Vorschriften machen und sogar Bußgelder bei Fehlverhalten verhängen kann. Wir Pflegefachpersonen werden so zum Diener zweier Herren. Dem Fachkräftemangel wird mit Sicherheit nicht dadurch abgeholfen, indem man Pflegefachpersonen zwingt, für die Erlaubnis zur Ausübung ihres Berufes Kammerbeiträge zu bezahlen.“
Quelle: ver.di Pressemitteilung 24. Mai 2023
Freiburger Appell: 42 Jahre Sammellager und strukturelle Ausgrenzung in Freiburg!
Vom 20. - 26. Mai 2023 findet die bundesweite Aktionswoche Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen statt. In zahlreichen Städten wird es Aktionen geben. Wir rufen dazu auf, für die Abschaffung des AsylbLG und gegen die geplanten Haftlager an den EU-Außengrenzen auf die Straße zu gehen. Dazu der Freiburger Appell:Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023!
Für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
1980 wurde eines der ersten Sammellager für geflüchtete Menschen im und vom Land Baden-Württemberg (BW) in Freiburg installiert. Die Betroffenen wurden aus dem BSHG ausgegrenzt / bekamen keine Sozialhilfeleistungen. Neben dem Zwang, im Lager zu leben, existierte ein absolutes Arbeitsverbot und eine Sachleistungsversorgung mit einem Kochverbot. Bis Ende 1987 gab es nur fertiggekochtes Essen.
Danach Essenspakete. Dagegen gab es Protest. Im April 1988 wurde ein Hungerstreik von Bewohner*innen der Idingerstraße organisiert. Im selben Jahr scheiterte die Sammellager-Politik von BW. Die ersten kommunalen Sammellager wurden in Freiburg errichtet. 1991 lebten in Freiburg 1453 Geflüchtete. 1991 bis 1992 war die Hochzeit rassistischer Anschläge, auch in Freiburg.
1993 wurde in Freiburg ein „Modellprojekt“, ein Sammellager in der Vauban vom Land etabliert. Darin sollte ein Asyl-Schnellverfahren stattfinden. Zuvor kam es zu starken Protesten, Demonstrationen, Haus-und Dachbesetzungen gegen das Lager. Wieder nur Fremdversorgung, Arbeitsverbot und eine minimale Krankenversorgung. Die Bewohner*innen protestierten mit Sitz-, Hungerstreiks und Boykottaktionen.
1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen. 500 Geflüchtete bekamen danach in Freiburg erneut Essenspakete. Zuerst 12, 24 dann 48 Monate. 1999 wurde mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf Landesebene eine Sachleistungsversorgung zwingend festgeschrieben. Dies führte im ganzen Land zu Protesten, auch in der Bissierstraße in Freiburg. Zunächst konnten Gutscheine durchgesetzt werden, die sich jedoch ebenfalls als ausgrenzend erwiesen. Der Einkauf wurde nur an bestimmten Tagen zu gewissen Stunden und unter Aufsicht erlaubt.
2003 hat die Stadt Freiburg selbst ein Rechtsgutachten zum AsylbLG in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Eine Sachleistungsgewährung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten stellt nach verbreiteter Ansicht eine unzulässige Diskriminierung dar. Ab 12 Monaten haben die Behörden keinen Ermessenspielraum mehr. Ab März 2005 gab es Chipkarten in Freiburg zum Einkauf. Auf die Chipkarte wurde ein Geldbetrag hochgeladen, mit der nur in wenigen Geschäften bestimmte Waren eingekauft werden konnten.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht 2012 waren Geldleistungen möglich. Dazu gab es in BW 2012 eine Vorgriffsregelung. Den Kreisen wurde eine Bargeldzahlung ermöglicht. In Freiburg wurde die Bargeldauszahlung erst 2014 umgesetzt.
2014/2015 stimmte der Gemeinderat der Einrichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg zu, die 2018 offiziell eröffnet wurde. Wieder mit einer zentralen Kantinenversorgung, einem Kochverbot, nicht abschließbaren Zimmern, einem sehr kontrollierten Leben für heute 1.200 Menschen auf sehr engem Raum. Familien sollen gesetzlich 6 Monate und Einzelpersonen 18 Monate in dem zentralen Lager verbleiben. Ein Rückfall in die Politik der 90er Jahre. Die Stadt Freiburg braucht mit der LEA
kommunal keine Geflüchteten mehr aufnehmen.
42 Jahre Lagerleben von Geflüchteten in Freiburg steht für eine strukturelle Ausgrenzung von Menschen auf der Flucht. Die Folge: Ein ausgegrenztes Leben in Abhängigkeit und Prekarität; Schaffung von gesetzlich erzwungenen Substandards. Mit dem AsylbLG wurden weitere Einschränkungen bei der medizinischen Behandlung und eine mögliche Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für 80 Cent/h eingeführt. Weiterhin existieren Sanktionsmöglichkeiten für Leistungseinschränkungen, die bereits niedrig gerechnet sind.
Das Asylbewerberleistungsgesetz im Besonderen hat in den letzten 30 Jahren bei der Durchsetzung einer ausgrenzenden Politik und Sammellagern eine besondere Rolle inne. Es steht für strukturellen Rassismus und muss ersatzlos abgeschafft werden. Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 20. bis 26. Mai 2023 und werdet Teil der Kampagne, bis das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft ist!
Quelle: Freiburger Apell (PDF)
Erfolg für Radio Dreyeckland und die Pressefreiheit: Verlinkung ist keine strafbare Unterstützung
Das Landgericht Karlsruhe entschied gestern, die Anklage gegen einen Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland (RDL) nicht zuzulassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützt den Journalisten in dem Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in einem RDL-Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia verlinkt und damit eine verbotene Organisation unterstützt zu haben. Das Gericht entschied mit dem wegweisenden Beschluss, dass die Verlinkung Teil der journalistischen Aufgaben und daher keine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sei. Damit steht auch fest, dass die im Januar angeordneten Durchsuchungen von Wohnungen und Redaktionsräumen rechtswidrig waren. Das Landgericht ordnete außerdem wegen der hohen Bedeutung für das Redaktionsgeheimnis und den Informant*innenschutz an, dass die Polizei die angefertigten Kopien der ursprünglich beschlagnahmten Datenträger löschen muss.„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für freie und kritische Presseberichterstattung in ganz Deutschland. Das Gericht begründet ausführlich, dass vage Strafnormen mit Blick auf die Presse- und Rundfunkfreiheit einschränkend ausgelegt werden müssen“, betont David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator. „Der Beschluss ist wegweisend: Er stellt klar, dass Verlinkungen zum geschützten Bereich der freien Berichterstattung gehören und Medien für die verlinkten Inhalte nicht ohne Weiteres strafrechtlich belangt werden können.“
„Ich bin sehr erleichtert, dass das Landgericht Karlsruhe die Pressefreiheit verteidigt hat. Der Schaden ist damit aber nicht aus der Welt: Die Hausdurchsuchung hat meine Privatsphäre verletzt. Und sicher sind Journalist*innen verunsichert worden, wie sie über verbotene Organisationen berichten dürfen“, kritisiert Fabian Kienert, der RDL-Redakteur, gegen den Anklage erhoben worden war. „Die Ermittlungen gegen Radio Dreyeckland hätten gar nicht erst eingeleitet werden dürfen. Das muss Konsequenzen haben.“
Ob das Verbot von linksunten.indymedia die Pressefreiheit verletzt, wurde gerichtlich nie überprüft. Darauf bezogene Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie eine Verfassungsbeschwerde wurden aus formalen Gründen abgewiesen.
Radio Dreyeckland und die betroffenen Journalisten werden vor Gericht durch die Strafverteidiger*innen Angela Furmaniak, Lukas Theune und Sven Adam vertreten. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde einlegen. Über die von RDL und den betroffenen Journalisten eingelegten Beschwerden gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse hat das Landgericht noch nicht entschieden.
Weitere Informationen zum Verfahren mit Radio Dreyeckland finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/radio_dreyeckland
Weitere Informationen zum Verfahren nach dem Verbot von linkunten.indymedia sowie den Amicus Curiae-Brief finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/linksunten-indymedia
Weitere Informationen über das Verfahren aus Sicht von RDL finden Sie hier:
https://rdl.de/Hausdurchsuchungen
Quelle: Pressemitteilung GFF, 17. Mai 2023
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist eine spendenfinanzierte Organisation, die Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt. Der Verein fördert Demokratie und Zivilgesellschaft, schützt vor unverhältnismäßiger Überwachung sowie digitaler Durchleuchtung und setzt sich für gleiche Rechte und die soziale Teilhabe aller Menschen ein. Dazu führt die GFF strategische Gerichtsverfahren, geht mit Verfassungsbeschwerden gegen grundrechtswidrige Gesetze vor und bringt sich mit ihrer juristischen Expertise in gesellschaftliche Debatten ein. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin wurde 2015 gegründet und finanziert sich vor allem durch Einzelspenden und die Beiträge seiner Fördermitglieder.
Mehr Informationen finden sich unter https://freiheitsrechte.org.
Am Dienstag landesweit Warnstreiks im privaten Omnibusgewerbe
Nachdem in der der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die rund 9.000 Fahrerinnen und Fahrer der privaten Omnibusunternehmen in Baden-Württemberg mit dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) am 9. Mai in Sindelfingen kein Ergebnis erreicht wurde, ruft ver.di am morgigen Dienstag landesweit zu Warnstreiks auf. Die Gewerkschaft rechnet mit über 800 Streikenden, zumeist Fahrerinnen und Fahrer, bei rund 25 Betrieben. Betroffen sind unter anderem die Stadtverkehre in Schwäbisch Hall, in Reutlingen, Göppingen, Heidenheim, Waiblingen, Ludwigsburg, Backnang, Bietigheim-Bissingen und teilweise in Karlsruhe, Geislingen, Böblingen und Plochingen. Außerdem der Stadtverkehr in Tübingen sowie auch der Überlandverkehr im Großraum Stuttgart, im Großraum Karlsruhe, im Raum Schwäbisch Hall und im Raum Reutlingen/Tübingen.Jan Bleckert, ver.di Verhandlungsführer: „Wir bedauern, dass sich die Tarifrunde jetzt in die Pfingstferien zieht. Wir waren letzte Woche bereit, zu anständigen Bedingungen abzuschließen. Die Arbeitgeber leider nur in Ansätzen. Deshalb werden wir den Druck nun deutlich erhöhen. Angesichts explodierender Preise haben die Fahrerinnen und Fahrer keine Zeit und Geduld für langes Taktieren.“
Die Arbeitgeber wollen die Gehälter bei einer Laufzeit von 24 Monaten insgesamt nur um 8,5 Prozent erhöhen. Zusätzlich soll es eine Inflationsprämie von insgesamt 3.000 Euro geben. Die Tarifkommission von ver.di hatte dies als „unzureichend“ abgelehnt.
„Allein im privaten Omnibusgewerbe im Land fehlen bis 2030 mehrere Tausend Fahrerinnen und Fahrer. Glauben die Arbeitgeber im Ernst, mit Einstiegsgehältern von weit unter 3000 Euro im Monat bei gleichzeitig unattraktiven Arbeitszeiten, die Fachkräftelücke schließen zu können“, so Bleckert.
ver.di fordert eine Erhöhung des monatlichen Entgelts um mindestens 500 Euro sowie der Auszubildendenvergütungen von mindestens 250 Euro im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Friedenspflicht endete am 30. April. Eine dritte Verhandlungsrunde ist für den 20. Mai verabredet.
Quelle: Pressemitteilung ver.di

