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»Der Krieg ist ein Massaker von Leuten, die sich nicht kennen, zum Nutzen von Leuten, die sich kennen, aber nicht massakrieren.« Paul Valéry

Stuttgart 21 Gegner nach viertägiger Gewahrsamnahme freigelassen

Stuttgart, 16. Februar 2012: Einen Tag nach der Schlossgartenräumung und somit nach fast 24 Stunden unrechtmäßiger Inhaftierung wurde ein 19-jähriger Aktivist gegen S21 wieder freigelassen. Dieser war am Montag, 13.2. nach der Durchsuchung des Parkschützerbüros in Beseitigungsgewahrsam genommen worden, um ihn daran zu hindern, sich an der Besetzung des Mittleren Schlossgartens zu beteiligen. Zusätzlich wurde behauptet, er habe sich an der Herstellung eines Molotowcocktails beteiligt. Nach der Räumung des Schlossgartens stellt sich dieser Vorwurf als nicht haltbar heraus und der Aktivist musste wieder freigelassen werden.

Nach gängiger Rechtssprechung hätte der Gefangene schon am gestrigen Tag wieder freigelassen werden müssen. Er wurde jedoch fast einen ganzen Tag länger unter äußerst fragwürdigen Bedingungen (kein Kontakt nach außen, kalte Transportzelle) im Stammheimer Gefängnis festgehalten. Vor der Gewahrsamnahme wurde er vom Richter nicht angehört.  Im  polizeilichen Verhör wurde er massiv unter Druck gesetzt: Falls während seiner Gewahrsamnahme ein Molotowcocktail fliege, so würde er der Beihilfe beschuldigt. Stuttgarter Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter nahmen mit diesem Vorgang wieder einmal in Kauf, sämtliche Rechte von Beschuldigten zu übergehen, um Aktivisten gegen Stuttgart 21 zu kriminalisieren und in der Öffentlichkeit als gewaltbereit darzustellen.

Tobias S. kommentiert die Vorgänge um seine Gewahrsamnahme wie folgt: „Ich weiß ja selbst, dass ich mit der Herstellung eines Molotowcocktails nichts zu tun habe. Deshalb habe ich versucht, das Ganze mit Humor zu sehen. Ich lasse mich weder kriminalisieren noch mit Drohungen unter Druck setzen.“

Nicht nur die Umstände der Gewahrsamnahme zeichnen ein bedenkliches Bild im Umgang mit politisch engagierten Bürgern. Schon auf der Fahrt zum Haftrichter sah sich der Aktivist mit einem Anwerbungsversuch als Informant durch den Staatsschutz konfrontiert, da er der führende Kopf der Bewegung sei.

Tobias S. dazu: „So etwas wie einen führenden Kopf gibt es bei unserer Bewegung gar nicht. Wir sind dann alle wohl eher viele kleine Gehirnzellen, die kreativ zusammenarbeiten. Das passt der Stuttgarter Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Richtern offensichtlich überhaupt nicht. Schon das Wort Beseitigungsgewahrsam zeigt, worauf hier eigentlich abgezielt wird: Wenn es allein nach ihnen ginge, würden wohl sämtliche politisch Engagierte schon im Vorfeld von Aktionen „beseitigt“ werden.“

Quelle: Pressemitteilung

S21: Erklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Räumung des mittleren Schlossgartens

Zur Räumung des Mittleren Schlossgartens auf Grundlage der so genannten „Allgemeinverfügung“ erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Bei der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens in der vergangenen Nacht wurde deutlich, was Polizeipräsident Züfle in einer Pressemitteilung vom 9.2. 2012 unter der „Anpassung des Einsatzkonzeptes“wegen „deutlich gestiegener Emotionen sowie Radikalisierung bei Teilen der Projektgegner“ für den Einsatz im Schlossgarten verstand.

Bei der Räumung das Protestcamps wurde den BewohnerInnen offenbar entgegen der 3. Durchsage keine Zeit gelassen, geordnet und mit ihren Sachen die Zelte zu verlassen. Verschiedene Aussagen von Beteiligten lassen darauf schließen, dass die Polizei die Räumung des Parks mit teilweise groben Methoden (Schlagstöcke, Anrempeln usw.) vollzog.

Das ist der vorläufige Höhepunkt einer seit Wochen anhaltenden Diskussion, in der den S21 GegnerInnen von verschiedenen Seiten ihr Recht auf Versammlungsfreiheit abgesprochen wurde. Gleichzeitig wurde eine Kriminalisierungsstrategie gefahren, die darauf abzielte, Misstrauen zwischen „friedlichen“ und vermeintlich „gewalttätigen“ Gegnern zu säen:

Dass das Durchfahren von drei Streifenwagen durch eine Menge von mehreren hundert Teilnehmern einer Veranstaltung im Schlossgarten auf Empörung und Unverständnis stößt, wie am 29.01. geschehen, ist vorhersehbar und eine Provokation!

Am selben Tag, an dem ein Gespräch zwischen Parkschützern und Polizeiführung stattfinden sollte, wurde das Protestcamp durchsucht und vier Personen festgenommen.

Am 13.02. hat die Polizei das Parkschützer-Büro durchsucht mit dem Verdacht auf Lagerung von Hilfsmitteln und/oder Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails. Die beschlagnahmten Benzinkanister entpuppten sich als Treibstoff für das Notstromaggregat der Demosanitäter.

In der oben genannten Pressemitteilung der Polizei heißt es: „Ernste Sorge bereitet die Sicherstellung eines funktionsfähigen Molotow-Cocktails im Zuge des Polizeieinsatzes am Südflügel am 13.1.2012.“

Über Ort und Zeitpunkt des Fundes hüllt sich die Polizei jedoch in Schweigen.

Merkwürdig ist aber, dass in der Pressemitteilung der Polizei vom 13.01. zwar die Beschlagnahme eines Pfeffersprays und eines Taschenmessers gemeldet wurde, von einem Molotow-Cocktail aber nicht die Rede war.

Diese Polizeimethoden sind dazu geeignet, Panik und Unruhe unter der restlichen Bevölkerung hervorzurufen, indem Projektgegner als potenziell gefährlich dargestellt werden.

Diese Polizeimethoden sind dazu geeignet den Boden zu bereiten für den polizeilichen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und andere Grundrechte, wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Bündnissprecher Thomas Trüten: „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und polizeiliche Einmischung in politische Auseinandersetzungen hat da nichts verloren.

Ungehorsam wird kriminalisiert, Sitzblockaden als Überschreitung rechtlichen Rahmens gesehen, wobei sie verfassungsrechtlich eine Versammlung nach § 8 GG darstellen.“

Zur Forderung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz führte Thomas Trüten aus:

„Einmal mehr wird deutlich, was von dem durch die Landesregierung angekündigten „bürgerfreundlichen Versammlungsgesetz“ zu erwarten ist. Ein das demokratische politische Engagement fördernde Versammlungsrecht muss offenbar gegen die Landesregierung durchgesetzt werden.“

Darüber hinaus hält das Bündnis an den konkreten Forderungen fest:

  • Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen
  • und Amnestie für die bereits Verurteilten!
  • Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert!

Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.

Wir rufen auf, aufmerksam auf die Wahrung des hohen Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu achten und sich dafür einzusetzen.

Die Gewährung der Versammlungsfreiheit ist ein praktischer Gradmesser für den Zustand eines demokratischen Staates. Eine Versammlungsrechts"freie" Zone ist nicht zu akzeptieren. Als Teil einer Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht führt das Stuttgarter Bündnis derzeit eine Unterschriftensammlung für die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegnerInnen durch.

Unterschriftenlisten gibt es im DGB Haus Stuttgart oder auch auf der Homepage des Bündnisses zum Download.



Stuttgart 21: “Ihr macht alles kaputt - uns nicht” - Demo am Tag X

Das Aktionsbündnis wird am Vorabend der geplanten Parkräumung eine Kundgebung mit Sternmärschen veranstalten. Die Sternmärsche beginnen am Tag X um 19:30, die Kundgebung um 20:00. Der Tag selbst steht noch nicht sicher fest, weil noch nicht sicher ist, wann die Parkräumung tatsächlich angesetzt ist, der Termin wird aber bekannt gegeben.

Weitere Infos gibt es im Flyer des Bündnisses

(PDF Download durch Anklicken)

Verwaltungsgericht Stuttgart gibt politischem Druck der Stuttgart 21 Betreiber nach und kriminalisiert S21 Gegner

Mit dem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes vom 24.1.2012 werden Stuttgart 21 GegnerInnen kriminalisiert, die mit Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen die gerichtlich festgestellten illegalen Baumfällungen und Einrichtung des Grundwassermanagements protestiert haben:

"... das Aufenthalts- und Betretungsverbot sei gerechtfertigt, weil zu befürchten sei, dass es sonst bei den geplanten Baumfäll- und Versetzungsarbeiten im Mittleren Schloßgarten zu Straftaten kommen werde. Eine Vielzahl von Vorkommnissen zeige, dass vielfach bei Bauaktivitäten der DB Netz AG von Projektgegner - organisierter - Widerstand geleistet worden sei, der strafrechtlich relevant gewesen sei, zuletzt in der Nacht vom 21.1 auf den 22.1.2012."

Das Urteil ist ein Anschlag auf fundamentale Grundrechte wie das auf Versammlungsfreiheit. Die demokratische Öffentlichkeit ist - unabhängig von der Haltung zu S21 - dazu aufgerufen, juristisch und politisch gegen dieses Urteil vorzugehen und durch massenhafte Präsenz in den nächsten Tagen im Mittleren Schloßgarten diese Grundrechte auch praktisch zu verteidigen.

Gegen den am 25.01.2012 bekannt gegebenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist am selben Tag noch durch die Rechtsanwältin Simone Eberle, Stuttgart und Rechtsanwalt Claus-Joachim Lohmann aus Esslingen Beschwerde eingelegt worden.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat die Landesregierung und namentlich den Justizminister aufgefordert, alle Verfahren gegen S21- GegnerInnen einzustellen und eine Amnestie für die bereits Verurteilten zu erlassen.

Unterschriftenlisten zur Unterstützung dieser Forderung sind im DGB Haus Stuttgart erhältlich oder auf den Seiten des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit herunterladbar.

Das nächste Bündnistreffen findet statt am Donnerstag, 09. Februar 2012 um 19:00 Uhr im DGB Haus Stuttgart, Willi Bleicher Str. 20.

Siehe auch: “Anders als die Polizei haben S21-Projektgegner Recht und Gesetz verteidigt- -“ Kommentar des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

Stuttgart 21: Solidaritätsbotschaft der NO-TAV-Bewegung aus dem Susatal

Proteste gegen den TAV im Val di Susa am 6. November 2005
Foto: Ocelon1444 / wikipedia.it
Lizenz: GNU Free Documentation License, Version 1.2
Zwischen Turin und Lyon soll für 20 Milliarden Euro eine Hochgeschwindigkeitsstrecke gebaut und in die Alpen hinein geschlagen werden, obwohl die bestehende Bahnstrecke überhaupt nicht ausgelastet ist. Was in Stuttgart der Gipskeuper, ist im Val di Susa asbest- und uranhaltiges Gestein, das durch den Tunnelbau freigesetzt würde.

Seit 20 Jahren protestieren die BewohnerInnen dort und leisten Widerstand. Heute wurde eine Solidaritätsbotschaft aus dem Val di Susa mit der Protestbewegung gegen Stuttgart 21 bekannt:

Liebe Stuttgarter Freunde,

Wir verfolgen mit Interesse und Besorgnis die letzten Ereignisse um den Stuttgarter Bahnhof. Wie auch hier im Susatal, wird in Stuttgart das Bürgerrecht mit Füssen getreten, um die Interessen von einigen wenigen Finanz- und Wirtschaftsspekulanten durchzusetzen. Wie auch im Susatal, verlieren Bürger und Umwelt, wo die Lobby verdient.

Haltet euren Kopf hoch, eine verlorene Schlacht ist noch lange kein verlorener Krieg. Unser gemeinsamer Kampf  gegen den Missbrauch unserer Rechte und gegen die Nötigung unserer Ideen von Seiten der Medien, Politik und Banken wird weitergehen. Immer mehr Menschen nehmen daran teil und lassen sich diese Bevormundung nicht mehr gefallen! Wir nehmen unsere Zukunft und die unserer Umwelt in unsere eigenen Hände.

Um das zu bekräftigen treffen wir uns Anfang März in Florenz und im Juli in der Bretagne zum 2. internationalen Forum gegen unnütze Grossprojekte. Wir haben klein angefangen aber jetzt rollt die Lawine und ihr Tosen wird immer lauter, in Deutschland, in Europa und auf der ganzen Welt.

In diesem Sinne Oben bleiben und “a sarà düra”!

Siehe auch unsere weiteren Beiträge zum Val di Susa:

Links zu verschiedenen Initiativen gegen den TAV:

S21: Parkfunk am Dienstag, 24. Januar

Die wunderbare Welt des Widerstands. Es geht um mehr als einen Bahnhof. Unser Morgenrot kommt nicht nach einer durchgeschlafenen Nacht. Infos aus der politischen, sozialen und kulturellen Bewegung gegen Stuttgart 21. Garniert mit Musik im Freien Radio für Stuttgart, 99.2 MHz Antenne, 102.1 MHz Kabel, http://streaming.freies-radio.de:8000/listen.m3u?src=1

Dienstag, 24. Januar 2012 von 20 bis 21 Uhr

Studio-Telefon 64 00 444

jeden vierten Dienstag im Monat 20-21 Uhr



Mehr Information

Der lange Schatten von Stuttgart 21 oder: Wieviel Presse- und Meinungsfreiheit darf es sein?

Eine Podiumsdiskussion mit dem Titel “Der lange Schatten von Stuttgart 21 oder Wieviel Presse- und Meinungsfreiheit darf es sein?” findet am Mittwoch, 11. Januar 2012, um 19 Uhr im Gewerkschaftshaus Stuttgart, großer Saal statt. (Willi-Bleicher-Straße 20, Stuttgart, S-Bahn ‚Stadtmitte‘, U-Bahn ‚Keplerstraße‘).

Es diskutieren Renate Angstmann-Koch, Schwäbisches Tagblatt, dju-Landesvorstand, Joe Bauer, Kolumnist der Stuttgarter Nachrichten, Uli Röhm, Fernsehjournalist, Gründungsredakteur von WISO (ZDF), Vorstandsmitglied von ver.di im ZDF, Walter Sittler, Schauspieler, Stefanie Brum, Rechtsanwältin des Vereins Umkehrbar, Martin Heiming, Rechtsanwalt von zwei Nordflügel-Fotografen, Kristian Frank, Rechtsanwalt eines Kameramanns von CamS21, Satirische Einlage: Peter Grohmann, Anstifter, Kabarettist. Moderation: Hermann G. Abmayr, Filmemacher und freier Journalist.

Dreimal hat der Staat in der aktuellen Auseinandersetzung um Stuttgart 21 in die Presse- und Meinungsfreiheit eingegriffen:

– Bei der Besetzung des Nordflügels des Stuttgarter Bahnhofs hat die Polizei drei Pressefotografen mehrere Stunden lang in ihrer Arbeit gehindert. Gegen einen der Fotografen läuft noch ein Verfahren wegen Hausfriedenbruchs.

– Nach der Besetzung des Geländes, auf dem das „Grundwassermanagement“ für den Bau des Tiefbahnhofs untergebracht ist, hat die Polizei Bildmaterial, Festplatten, Kameras und Rechner von Kameraleuten beschlagnahmt. Den Bildreportern, die für CamS21 arbeiten, wird schwerer Landesfriedensbruch vorgeworfen.

– Vor der Volksabstimmung hat das Landgericht Stuttgart auf Antrag von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt per einstweiliger Verfügung die Verbreitung eines Video-Clips verboten. Darin hatte der Schauspieler Walter Sittler einen Arbeitgeber-Clip zur Abstimmung kommentiert. In dem Verbot gegenüber dem Verein Umkehrbar, der den Spot im Internet verbreitet hat, sieht Sittler einen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Die Veranstalter, weitere Informationen und Kontakt:

Gewerkschafter gegen Stuttgart 21

ver.di Bezirk Stuttgart

DJU in ver.di

Die Anstifter

via Hohenlohe-Ungefiltert

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