1. Die elektronische Patientenakte (ePA) insgesamt ablehnen.
2. Der Auswertung von Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse, die daraus persönliche Mitteilungen zu Ihren Gesundheitsrisiken erstellen möchte, ablehnen. Dieser Widerspruch ist unabhängig von der ePA.
Es werden die Widersprüche 1 und 2 empfohlen.
3. Und wenn man nicht der gesamten ePA widersprechen will? Dann kann man immer noch dem Einstellen der Abrechnungsdaten der Krankenkassen in die ePA widersprechen.
Quelle und mehr Informationen.
Julian Assanges vollständige Rede vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) in Straßburg
Hier veröffentlichen wir die vollständige Rede in deutscher Übersetzung.
„Herr Vorsitzender, verehrte Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, meine Damen und Herren.
Der Übergang von der jahrelangen Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis zur Anwesenheit jetzt hier vor den Vertretern von 46 Nationen und 700 Millionen Menschen, ist eine tiefgreifende und surreale Veränderung.
Die Erfahrung der jahrelangen Isolation in einer kleinen Zelle ist schwer zu vermitteln; es entzieht einem das Selbstgefühl und lässt im Wesentlichen nur die nackte Existenz übrig.
Ich bin noch nicht in der Lage, über das zu sprechen, was ich durchgemacht habe – den unerbittlichen Kampf ums Überleben, sowohl körperlich als auch geistig, noch kann ich über den Tod von Mitgefangenen durch Erhängen, Mord und medizinische Vernachlässigung sprechen.
Ich entschuldige mich im Voraus, wenn meine Worte ins Stocken geraten oder wenn es meinem Vortrag an dem Glanz mangelt, den man in einem so angesehenen Forum erwarten würde.
Die Isolation hat ihren Tribut gefordert, was ich zu kompensieren versuche, und es ist eine Herausforderung, mich in diesem Umfeld auszudrücken.
Doch der Ernst der gegenwärtigen Situation und das Gewicht der anstehenden Probleme nötigen mich, meine Vorbehalte beiseitezulegen und direkt mit Ihnen zu sprechen.
Ich habe einen langen Weg zurückgelegt, buchstäblich und im übertragenen Sinne, um heute vor Ihnen stehen zu können.
Bevor wir ins Gespräch kommen oder ich jegliche Ihrer Fragen beantworte, die sie vielleicht haben, möchte ich der Parlamentarischen Versammlung für ihre Resolution 2020 (2317), danken, in der es heißt, dass meine Inhaftierung einen gefährlichen Präzedenzfall für Journalisten darstellt, und in der darauf hingewiesen wird, dass der UN-Sonderberichterstatter über Folter meine Freilassung gefordert hat.
Ich bin auch dankbar für die Erklärung der Parlamentarischen Versammlung von 2021, in der sie ihre Besorgnis über glaubwürdige Berichte zum Ausdruck brachte, wonach US-Beamte über die Möglichkeit meiner Ermordung gesprochen hätten, und erneut meine sofortige Freilassung forderte.
Und ich begrüße es, dass der Ausschuss für Recht und Menschenrechte eine renommierte Berichterstatterin, Sunna Ævarsdóttir, beauftragt hat, die Umstände meiner Inhaftierung und Verurteilung sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Menschenrechte zu untersuchen.
Doch all diese Anstrengungen, die in meinem Fall unternommen wurden – ob sie von Parlamentariern, Präsidenten, Premierministern, dem Papst, UN-Beamten und -Diplomaten, Gewerkschaften, Juristen und Medizinern, Akademikern, Aktivisten oder Bürgern ausgingen – keine von ihnen hätte notwendig sein dürfen.
Keine der Erklärungen, Resolutionen, Berichte, Filme, Artikel, Veranstaltungen, Spendenaktionen, Proteste und Briefe der letzten 14 Jahre hätte notwendig sein dürfen.
Aber sie alle waren notwendig, denn ohne sie hätte ich nie wieder das Tageslicht erblickt.
Diese beispiellose globale Anstrengung war notwendig, trotz vorhandenen rechtlichen Schutzes, von dem vieles allerdings nur auf dem Papier stand oder nicht in einem auch nur annähernd vernünftigen Zeitrahmen wirksam geworden wäre.
Schließlich entschied ich mich für die Freiheit an Stelle nicht zu erlangender Gerechtigkeit, nachdem ich jahrelang inhaftiert war und mit einer 175-jährigen Haftstrafe ohne die Möglichkeit der Revision rechnen musste. Gerechtigkeit zu erlangen ist für mich jetzt ausgeschlossen, da die US-Regierung in ihrer Vereinbarung schriftlich darauf bestanden hat, dass ich keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen darf, und auch keinen Antrag nach dem Freedom of Information Act (FOIA – US-Bundesgesetz zur Informationsfreiheit) stellen kann, um offenlegen zu lassen, was sie mir mit ihrem Auslieferungsersuchen angetan hat.
Ich möchte ganz klar sein. Ich bin heute nicht frei, weil das System funktioniert hat. Ich bin heute frei, weil ich nach jahrelanger Inhaftierung mich des Journalismus schuldig bekannt habe. Ich habe mich schuldig bekannt, bei einer Quelle nach Informationen gesucht zu haben. Ich habe mich schuldig bekannt, Informationen von einer Quelle erhalten zu haben. Und ich habe mich schuldig bekannt, die Öffentlichkeit über diese Informationen informiert zu haben. Für etwas anderes habe ich mich nicht schuldig bekannt. Ich hoffe, dass meine heutige Aussage dazu beitragen kann, die Schwächen der bestehenden Schutzmaßnahmen aufzuzeigen und so denjenigen zu helfen, deren Fälle weniger sichtbar, die aber in gleicher Weise verwundbar sind.
Jetzt, wo ich aus dem Kerker von Belmarsh herauskomme, scheint die Wahrheit in geringerem Maße wahrnehmbar zu sein, und ich bedauere, wie viel Boden in dieser ganzen Zeit verloren gegangen ist, in der das Aussprechen der Wahrheit untergraben, angegriffen, geschwächt und vermindert wurde.
Ich sehe mehr Straflosigkeit, mehr Geheimhaltung, mehr Vergeltungsmaßnahmen, wenn die Wahrheit gesagt wird, und mehr Selbstzensur. Es fällt schwer, nicht eine Verbindung herzustellen, zwischen der Strafverfolgung durch die US-Regierung gegen – die damit durch die internationale Kriminalisierung des Journalismus den Rubikon überschritten hat – und dem jetzigen abgekühlten Klima bezogen auf Meinungsfreiheit.
Als ich WikiLeaks gründete, wurde dies von einem einfachen Traum angetrieben: Menschen darüber aufzuklären, wie die Welt funktioniert, damit wir durch Verständnis etwas Besseres hervorbringen können.
Eine Karte von dem Ort zu haben, an dem wir uns befinden, lässt uns verstehen, wohin wir gehen könnten.
Wissen befähigt uns, Mächtige zur Rechenschaft zu ziehen und Gerechtigkeit dort einzufordern, wo es sie nicht gibt.
Wir beschafften und veröffentlichten Fakten über Zehntausende von versteckten Opfern des Krieges und anderer unsichtbarer Schrecken, über Programme für Ermordungen, Überstellungen, Folter und Massenüberwachung.
Wir haben nicht nur aufgedeckt, wann und wo diese Dinge passiert sind, sondern häufig auch die Richtlinien, Vereinbarungen und Strukturen, die dahinterstehen.
Als wir Collateral Murder veröffentlichten, die berüchtigten Kameraaufnahmen einer US-Apache-Hubschrauberbesatzung, die diensteifrig irakische Journalisten und ihre Retter in Stücke sprengt, schockierte diese visuelle Realität der modernen Kriegsführung die Welt.
Aber wir haben das Interesse an diesem Video auch dazu genutzt, um die Menschen auf die geheimen Richtlinien hinzuweisen, die festlegen, wann US-Militärangehörige tödliche Gewalt im Irak einsetzen dürfen und wie viele Zivilisten getötet werden können, bevor eine Genehmigung durch eine höhere Dienststelle hierfür eingeholt werden muss.
Tatsächlich beziehen sich 40 Jahre der mir möglichen 175-jährigen Haftstrafe auf die Erlangung und Offenlegung dieser Bestimmungen.
Die praktische politische Vision, die mir geblieben ist, nachdem ich in die schmutzigen Kriege und geheimen Operationen der Welt eingetaucht war, ist einfach: Hören wir zur Abwechslung auf, uns gegenseitig zu knebeln, zu foltern und zu töten. Diese Grundlagen gilt es umzusetzen, dann werden andere politische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Prozesse Raum haben, sich um den Rest zu kümmern.
Die Arbeit von WikiLeaks war tief in den Prinzipien verwurzelt, für die diese Versammlung steht.
Ein Journalismus, der die Informationsfreiheit und das Recht der Öffentlichkeit auf Information verstärkte, fand in Europa seine natürliche operative Heimat.
Ich lebte in Paris und wir hatten formelle Firmenregistrierungen in Frankreich und Island. Unser journalistisches und technisches Personal war über ganz Europa verteilt.
Wir veröffentlichten weltweit von Servern in Frankreich, Deutschland und Norwegen.
Doch vor 14 Jahren verhaftete das US-Militär einen unserer führenden Whistleblower, Private First Class Manning, einen im Irak stationierten US-Geheimdienstanalysten.
Gleichzeitig hat die US-Regierung ein Ermittlungsverfahren gegen mich und meine Kollegen eingeleitet.
Die US-Regierung schickte illegal zahlreiche Agenten nach Island, zahlte Bestechungsgelder an einen Informanten, um unsere legale und journalistische Arbeit zu stehlen, und setzte Banken und Finanzdienstleister ohne formellen Prozess unter Druck, unsere Abonnements zu blockieren und unsere Konten einzufrieren.
Die britische Regierung beteiligte sich an einem Teil dieser Strafmaßnahmen. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestand sie ein, dass sie in dieser Zeit meine britischen Anwälte unrechtmäßig ausspioniert hat.
Letztlich war diese Schikane rechtlich unbegründet. Das Justizministerium von Präsident Obama entschied, mich nicht anzuklagen, weil es anerkannte, dass kein Verbrechen begangen worden war.
Noch nie zuvor hatten die Vereinigten Staaten einen Verleger wegen der Veröffentlichung oder Beschaffung von Regierungsinformationen strafrechtlich verfolgt.
Um solches tun zu können, wäre eine radikale und bedenkliche Neuinterpretation der US-Verfassung erforderlich.
Im Januar 2017 reduzierte Obama auch das Strafmaß von Manning, der verurteilt worden war, weil er eine meiner Quellen gewesen wäre.
Im Februar 2017 änderte sich die Landschaft jedoch dramatisch.
Präsident Trump war gewählt worden. Er ernannte zwei „Wölfe“ aus der MAGA-Bewegung (Make America Great Again): Mike Pompeo, einen Kongressabgeordneten aus Kansas und ehemaligen Manager der Rüstungsindustrie, zum CIA-Direktor und William Barr, einen ehemaligen CIA-Offizier, zum US-Justizminister.
Im März 2017 hatte WikiLeaks die Unterwanderung französischer politischer Parteien durch die CIA, ihre Bespitzelung französischer und deutscher Politiker, ihre Bespitzelung der Europäischen Zentralbank und der europäischen Wirtschaftsministerien und ihres Dauerauftrags der Bespitzelung der französischen Industrie als Ganzes aufgedeckt.
Wir enthüllten die ungeheuer große Produktion von Schadsoftware und Viren durch die CIA, die Unterwanderung von Lieferketten, die Unterwanderung von Antivirensoftware, Autos, Smart-TVs und iPhones.
CIA-Direktor Pompeo startete einen Vergeltungsfeldzug.
Es ist jetzt öffentlich bekannt, dass die CIA auf Grund Pompeos ausdrücklicher Anweisung Pläne ausarbeitete, mich aus der ecuadorianischen Botschaft in London zu entführen und zu ermorden, und die Verfolgung meiner europäischen Kollegen genehmigte, uns Diebstahl, Hackerangriffen und falschen Informationen aussetzend.
Auch meine Frau und mein kleiner Sohn wurden ins Visier genommen. Ein CIA-Agent wurde permanent beauftragt, meine Frau zu verfolgen, und es wurden Anweisungen gegeben, DNA aus der Windel meines sechs Monate alten Sohnes zu entnehmen.
So die Aussagen von mehr als 30 aktuellen und ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeitern, die mit der US-Presse gesprochen haben, und die zusätzlich durch Aufzeichnungen bestätigt wurden, die im Rahmen einer Strafverfolgung gegen einige der beteiligten CIA-Agenten beschlagnahmt wurden.
Dass die CIA mich, meine Familie und meine Verbündeten mit aggressiven außergerichtlichen und außerstaatlichen Mitteln ins Visier nimmt, gibt einen seltenen Einblick in die Art und Weise, wie mächtige Geheimdienstorganisationen nationenübergreifende Unterdrückung betreiben. Diese Art der Unterdrückung ist nicht einzigartig. Einzigartig ist, dass wir aufgrund zahlreicher Informanten sowie gerichtlicher Ermittlungen in Spanien so viel über diesen Fall wissen.
Dieser Versammlung sind außerstaatliche Übergriffe durch die CIA nicht fremd.
Der bahnbrechende Bericht der Parlamentarischen Versammlung über CIA-Überstellungen in Europa enthüllte, wie die CIA geheime Haftanstalten betrieb und rechtswidrige Überstellungen auf europäischem Boden durchführte und damit gegen die Menschenrechte und das Völkerrecht verstieß.
Im Februar dieses Jahres wurde die angebliche Quelle einiger unserer CIA-Enthüllungen, der ehemalige CIA-Offizier Joshua Schulte, zu vierzig Jahren Gefängnis unter extremen Isolationsbedingungen verurteilt.
Seine Fenster sind verdunkelt und eine Maschine über seiner Zellentür erzeugt 24 Stunden am Tag weißes Rauschen, so dass er nicht einmal durch die Tür hinausschreien kann.
Diese Bedingungen sind schlimmer als in Guantanamo Bay.
Nationenübergreifende Unterdrückung wird auch durch den Missbrauch rechtlicher Verfahren ausgeübt.
Das Fehlen wirksamer Schutzmaßnahmen dagegen bedeutet, dass Europa anfällig dafür ist, dass seine Rechtshilfe- und Auslieferungsverträge von ausländischen Mächten gekapert werden, um abweichende Äußerungen in Europa zu verfolgen.
In Mike Pompeos Memoiren, die ich in meiner Gefängniszelle las, prahlte der ehemalige CIA-Direktor damit, wie er den US-Justizminister unter Druck gesetzt habe, ein Auslieferungsverfahren gegen mich als Reaktion auf unsere Veröffentlichungen über die CIA einzuleiten.
Tatsächlich gab der US-Justizminister Pompeos Bemühungen nach und nahm die von Obama gegen mich eingestellten Ermittlungen wieder auf und verhaftete Manning erneut, diesmal als Zeuge.
Manning wurde über ein Jahr lang im Gefängnis festgehalten und zu einer Geldstrafe von tausend Dollar pro Tag verurteilt, um sie zu einer vertraulichen Aussage gegen mich zu zwingen.
Am Ende versuchte sie, sich das Leben zu nehmen.
Üblicherweise wird versucht, Journalisten dazu zu bringen, gegen ihre Quellen auszusagen.
Aber nun war Manning eine Quelle, die gezwungen war, gegen ihren Journalisten auszusagen.
Im Dezember 2017 hatte sich CIA-Direktor Pompeo durchgesetzt, und die US-Regierung übergab dem Vereinigten Königreich einen Haftbefehl, um meine Auslieferung zu erreichen.
Die britische Regierung hielt diesen Haftbefehl zwei weitere Jahre lang vor der Öffentlichkeit geheim, während sie, die US-Regierung und der neue Präsident Ecuadors den politischen, rechtlichen und diplomatischen Boden für meine Verhaftung ausarbeiteten.
Wenn mächtige Nationen sich dazu berechtigt fühlen, Personen außerhalb ihrer Grenzen ins Visier zu nehmen, haben diese Personen keine Chance, es sei denn, es gibt starke Sicherheitsvorkehrungen und einen Staat, der bereit ist, diese auch durchzusetzen. Ohne sie hat kein Einzelner die Hoffnung, sich gegen die enormen Ressourcen zu verteidigen, die ein staatlicher Aggressor einsetzen kann.
Als wäre die Situation in meinem Fall nicht schon schlimm genug, machte die US-Regierung eine gefährliche neue globale Rechtsauffassung geltend. Nur US-Bürger haben das Recht auf freie Meinungsäußerung. Europäer und andere Nationalitäten haben kein Recht auf freie Meinungsäußerung. Aber die USA nehmen in Anspruch, dass ihr Spionagegesetz immer noch für jeden gilt, unabhängig davon, wo man sich befindet. Nach Ansicht der US-Regierung müssen sich die Europäer in Europa also an das US-Geheimhaltungsrecht halten, ohne jegliche Möglichkeit einer Verteidigung. Ein Amerikaner in Paris kann darüber reden, was die US-Regierung vorhat – vielleicht. Aber für einen Franzosen in Paris ist das ein Verbrechen ohne jede Verteidigungsmöglichkeit, und er kann ebenso ausgeliefert werden wie ich.
Jetzt, da eine ausländische Regierung formell behauptet hat, dass die Europäer kein Recht auf freie Meinungsäußerung haben, ist ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen.
Andere mächtige Staaten werden unweigerlich nachziehen.
Der Krieg in der Ukraine hat bereits zur Kriminalisierung von Journalisten in Russland geführt, aber auf der Grundlage des Präzedenzfalls, der mit meiner Auslieferung geschaffen wurde, gibt es nichts, was Russland oder auch jeden anderen Staat daran hindert, europäische Journalisten, Verleger oder sogar Nutzer sozialer Medien ins Visier zu nehmen, indem sie behaupten, dass ihre Geheimhaltungsgesetze verletzt wurden.
Die Rechte von Journalisten und Verlegern im europäischen Raum sind ernsthaft bedroht.
Nationenübergreifende Unterdrückung darf hier nicht zur Norm werden.
Als eine der beiden großen Regeln festlegenden Institutionen der Welt muss die Parlamentarische Versammlung handeln.
Eine Kriminalisierung von Berichterstattung ist eine Bedrohung für den investigativen Journalismus überall.
Ich wurde von einer ausländischen Macht formell verurteilt, weil ich während meines Aufenthalts in Europa wahrheitsgemäße Informationen über diese Macht angefordert, erhalten und veröffentlicht habe.
Der grundlegende Kernpunkt ist einfach: Journalisten sollten nicht dafür belangt werden, dass sie ihre Arbeit machen.
Journalismus ist kein Verbrechen; er ist eine Säule einer freien und informierten Gesellschaft.
Herr Vorsitzender, verehrte Delegierte! Wenn Europa eine Zukunft haben soll, in der die Redefreiheit und die Freiheit, die Wahrheit zu verbreiten, keine Privilegien einiger weniger sind, sondern Rechte, die allen garantiert werden, dann muss Europa so handeln, dass das, was in meinem Fall geschehen ist, niemals jemand anderem passiert.
Ich möchte dieser Versammlung, den Konservativen, Sozialdemokraten, Liberalen, Linken, Grünen und Unabhängigen – die mich während dieser Tortur unterstützt haben, und den unzähligen Menschen, die sich unermüdlich für meine Freilassung eingesetzt haben, meinen tiefsten Dank aussprechen.
Es ist ermutigend zu wissen, dass es in einer Welt, die oft durch Ideologien und Interessen gespalten ist, ein gemeinsames Engagement für den Schutz grundlegender menschlicher Freiheiten gibt.
Die Meinungsfreiheit und alles, was sich daraus ergibt, steht an einem dunklen Scheideweg. Ich befürchte, dass es zu spät sein wird, wenn Regeln festlegende Institutionen wie die Parlamentarische Versammlung nicht den Ernst der Lage erkennen.
Verpflichten wir uns alle, unseren Teil dazu beizutragen, dass das Licht der Freiheit nie erlischt, dass das Streben nach der Wahrheit weiterlebt und dass die Stimmen der Vielen nicht durch die Interessen der Wenigen zum Schweigen gebracht werden.“
Sehen Sie sich die gesamte Anhörung hier an (mit Einführungen und anschließender Frage- und Antwortrunde):
Dieser bei Presenza erschienene Artikel ist auch auf Englisch, Italienisch verfügbar.
Die Übersetzung aus dem Englischen wurde von Ulrich Karthaus vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt.
Offener Brief an den Städtetag Baden-Württemberg
Wir fordern den Städtetag Baden-Württemberg, der Donnerstag und Freitag, 26. und 27. September mit über 600 Personen in Freiburg tagt, dazu auf, einer ausgrenzenden autoritären Bezahlkarte eine Absage zu erteilen.Aktuell steht die Einführung der Bezahlkarte in den Kommunen und Städten an. Das Justizministerium BW hat mehrfach betont, dass alle Geflüchtete, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, zu einer autoritären Bezahlkarte verpflichtet werden sollen. Auch wenn sie über ein Konto und eine Girokarte verfügen. Der Anspruch auf ein Basiskonto (gemäß Zahlungskontengesetz) wird damit unterlaufen. Geflüchtete sollen mit der autoritären Bezahlkarte nur noch über einen Barbetrag von 50 € im Monat verfügen, Überweisungen und Online-Dienste sind damit nicht mehr möglich. Der Einkauf bei bestimmten Branchen soll ausgeschlossen und die Nutzung der Karte kann auf ein Postleitzahlengebiet begrenzt werden. Notwendige Überweisungen müssen Geflüchtete bei den Behörden beantragen und erlauben lassen. Dafür wird eine spezielle „Whitelist“ eingerichtet. Diese und weitere Einschränkungen führen zu einer behördlich digitalen Gängelung der Betroffenen, die damit in die Autonomie und die Selbstbestimmung der Betroffenen eingreift und die Nutzer:innen öffentlich stigmatisiert.
Begründet wird die Einführung der Bezahlkarte mit dem Unterbinden von Rückzahlungen in Herkunftsländer und der Senkung der sogenannten Pull-Faktoren. Dabei liegen dem Bundesinnenministerium (Stand 19.03.2024) für die letzten fünf Jahre „keine Erkenntnisse“ zu Auslandsüberweisungen von Asylbewerber:innen vor. Bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und
Soziales (08.04.024) betonte eine Mehrheit der geladenen Sachverständigen, dass die Höhe von Sozialleistungen nicht entscheidend für Migrationsbewegungen ist.
Dabei erhalten Geflüchtete im Existenzsicherungsrecht bereits die niedrigsten Leistungen zum Überleben. Zahlreiche Einzelpersonen in Baden-Württemberg erhalten, entgegen höchstrichterlicher Entscheidung, noch weniger. Mit dem minimalen Existenzgeld, das mehr als 100 € weniger beträgt im Vergleich zum Bürgergeld (563 €/Monat Einzelpersonen), müssen die Menschen im Monat auskommen. Geregelt ist dies alles in einem speziellen Gesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ein 30 Jahre altes Gesetz, in der die soziale Ausgrenzung von Geflüchteten festgeschrieben ist und worin ein national-autoritärer Sozialstaat sichtbar wird.
Am 6. November 2023 hat der Städtetag von Baden-Württemberg eine Pressemitteilung mit folgendem Wortlaut herausgegeben: „Die Einführung einer Bezahlkarte begrüßen wir. Als Städte wollen wir jedoch eine unkomplizierte und praktikable Lösung. Wir brauchen einen Weg, der effizient ist und den Fokus auf die Unterstützung der Geflüchteten legt, ohne die Ressourcen der Städte übermäßig zu belasten.“
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz §2 (4) ist die untere Verwaltungsbehörde (Kreise) für die von ihr erlassenen Verwaltungsakte auf dem Gebiet des AsylbLG zuständig. Damit sind die örtlichen Behörden zwingend verpflichtet die Verfügung der Bezahlkarte in jedem Einzelfall zu begründen. Dazu muss eine schriftliche Anhörung stattfinden. Ein Änderungsbescheid muss ergehen und es wird zu Widersprüchen und Klagen kommen. All dieser Verwaltungsaufwand wird auf die Behörden zukommen. Das entspricht jedoch keiner „unkomplizierten und praktikablen Lösung“ für die Städte und überhaupt nicht für Geflüchtete.
Wir fordern den Städtetag Baden-Württemberg auf, sich gegen die Einführung einer „autoritären“ ausgrenzenden Bezahlkarte in Baden-Württemberg auszusprechen. Intervenieren Sie auf Landesebene gegen jede Verpflichtung die Stadt- und Landkreise dazu zwingt eine autoritäre Bezahlkarte gegen Geflüchtete durchzusetzen.
Nach der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg „fördert die Gemeinde in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung das gemeinsame Wohl ihrer Einwohner.“ Geflüchtete sind gleichfalls Einwohner einer Gemeinde.
Gegen jede Ausgrenzung, gegen jeden Rassismus!
Keine autoritäre ausgrenzende Bezahlkarte die in Grundrechte eingreift.
Initiative „Bezahlkarte Stoppen“ Freiburg
Aktion Bleiberecht Freiburg
Kampagne „Soziale Rechte für ALLE“ (Gruppe Freiburg)
Quelle: Offener Brief, 26. September 2024 (PDF)
Kurzfilm: Chatkontrolle
Kurzfilm: Reclaim Your Face
Kurzfilm von Alexander Lehmann, CC-BY 4.0
In seinem neuesten Werk “Reclaim Your Face- hat sich Alexander des Themenkomplexes biometrische Überwachung und Gesichtserkennung angenommen. Der Kurzfilm beleuchtet anschaulich die Gefahren, die von biometrischen Überwachungssystemen für unsere Gesellschaft ausgehen. Alexander Lehmann ist u.a. bekannt durch den Kurzfilm -Du bist Terrorist-.
Wir fordern ein europaweites Verbot von automatisierter Gesichtserkennung und von anderen Formen biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum. Jetzt unterschreiben:
https://reclaimyourface.eu/de
English version: https://digitalcourage.video/w/gGABVu8CeUhZoebgfDtV7p
Italian version: https://digitalcourage.video/w/mepTdNTFcHkLqPGhmdQjLe
Quelle: digitalcourage.de/
#noIMK: Ihre Sicherheit ist nicht unsere Sicherheit
In den letzten Jahren haben viele Menschen erfahren, was es bedeutet, wenn der Staat für mehr „Sicherheit“ sorgt: Zunehmende Ausweitung von Polizeibefugnissen und eine erhöhte Präsenz in der Öffentlichkeit, mehr Racial Profiling, härtere Asylgesetze und ansteigende Kriminalisierung von Klimaaktivist:innen und Antifaschist:innen.
... Unterschiedliche Fälle, die doch Gemeinsamkeiten haben. Die Handlungsräume derjenigen, die diese wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse infrage stellen und Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Aussehen ausgegrenzt und unterdrückt werden, da sie angeblich nicht „ins System passen“, werden durch staatliche Maßnahmen immer weiter eingeschränkt. Durch Überwachung und Kontrolle werden uns die letzten selbstbestimmten Räume genommen.
Die Innenminister:innenkonferenz (IMK) ist für diese Entwicklungen verantwortlich. Als zentrale Schnittstelle der Innenministeriinnen der Länder und des Bundes wird dort ein bundesweit ähnliches Vorgehen koordiniert und über die inländische Sicherheitslage beraten. Vom 1. bis 3. Dezember findet die IMK hier in Stuttgart statt.
Was beschließen die Innenminister:innen und in welchem Interesse handeln sie?
Sie weiten die Überwachung aus. Ohne, dass wir es mitbekommen, können unsere Laptops und Smartphones überwacht und abgehört werden. Ein richterlicher Beschluss wird dafür nicht benötigt. Immer mehr unserer Daten werden grundlos und ohne unser Wissen ausgelesen und gespeichert.
Sie kriminalisieren Protestbewegungen, wie die erstarkende Klimabewegung. Dazu wurde in NRW ein passgenaues Versammlungsgesetz gefertigt, welches beispielsweise das Tragen von Maler:innen-Anzügen bei Protesten wie „Ende Gelände“ als „Uniformierung“ betrachtet und unter Strafe gestellt. Obwohl klar ist, dass die Folgen der Klimakrise verheerende Auswirkungen haben werden, geht der Schutz der Konzerninteressen der Braunkohleindustrie vor.
Sie verschärfen die Polizeigesetze. In Baden-Württemberg und Bayern darf die Polizei seitdem Handgranaten und Sprengstoff gegen Personen einsetzten und durch die Einführung des undefinierten Begriffs „drohende Gefahr“ hat die Polizei die Möglichkeit vorbeugend DNA-Analysen zu nehmen oder „Gefährder:innen“ tagelang in Präventivhaft zu stecken - ganz ohne richterlichen Beschluss und weit im Vorfeld einer „Gefahr“. Mit solchen Möglichkeiten werden Sicherheitsbehörden befugt, die durchsetzt sind von rechten Netzwerken, welche Waffen und Munition horten und Todeslisten von Linken anfertigen.
Sie betreiben rassistische Abschottungspolitik gegen Geflüchtetete und sorgen für mehr und für leichtere Abschiebungen. Beispielsweise durch die Einführung einer Koordinierungsstelle für Sammelabschiebungen oder durch die Aufrechterhaltung von Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich.
Ein anderer Ausdruck ihrer rassistischen Politik sind die Vorstöße nach einer systematischen Abschiebepraxis nach Syrien bei der letzten IMK diesen Sommer in Rust. Deutschland sorgt durch Kriege und imperialistische Politik selbst dafür,
dass Menschen zur Flucht gezwungen werden. Die Antwort der Innenminister:innen darauf lautet Abschiebung in Kriegsgebiete, Aufrüstung der Grenzen, mehr Kontrolle und Überwachung.
Diese Flut an neuen Maßnahmen passiert nicht zufällig: Der Staat und die Innenminister:innen brauchen sie, um die bestehende Gesellschaftsordnung aufrechtzuerhalten und zu schützen. Eine Gesellschaftsordnung die zunehmende soziale Ungleichheit erzeugt, die eine Klimakatastrophe produziert hat, die Kriege hervorruft und damit Millionen Menschen zur Flucht zwingt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass nur wenige Reiche von diesem System profitieren, während wir - die Mehrheit der Gesellschaft - die Lasten der Krise tragen müssen, sei es durch Überstunden, Kurzarbeit oder steigende Lebenshaltungskosten.
Im Kapitalismus können diese Probleme nicht gelöst werden. Der gesellschaftliche Unmut darüber wächst und gleichzeitig entsteht die Möglichkeit für das Aufkommen größerer sozialer Proteste. Das ist auch den Innenminister:innen bewusst - und sie reagieren schon präventiv mit mehr Überwachung, Kriminalisierung und Repression. Auch wenn wir von einer sozialen Massenbewegung weit entfernt sind, schafft sich der Staat jetzt schon die materiellen und rechtlichen Grundlagen, um bei möglichen Aufständen schnell eingreifen zu können. Innere Militarisierung und die Ausweitung der Polizeibefugnisse sind notwendige Stützpfeiler, die den Erhalt des Systems gewährleisten sollen.
Die Innenminister:innen handeln nicht in unserem Interesse, sondern im Sinne eines Systems, das durch Konkurrenz und Profitzwang immer wieder Krisen erzeugt -” und wir müssen die Kosten bezahlen. Ihre Überwachung, Kontrolle und Repression betrifft uns alle, also lasst uns auch alle gemeinsam auf ihre Verschärfungen antworten: mit vereinten Protesten gegen die IMK, mit dem Aufbau einer starken Bewegung von unten und mit der Perspektiven einer solidarischen Gesellschaft ohne Ausbeutung, Rassismus und Klimazerstörung. Denn das ist unsere Sicherheit.
Beteiligt euch an den Protesten gegen die IMK!
Demonstration am 3. Dezember 2021 17:00 Uhr
Eckensee (Stuttgart)
#noIMK
#nichtunsereSicherheit
Weitere Informationen zu Aktionen rund um die IMK: www.noimk-stuttgart.org
Die Datenbanken der Polizei
INPOL, Polas, LIMO, PHW und nun noch PIAV. Kaum jemand weiß, was sich hinter den Kürzeln verbirgt. Die Veranstaltung gibt einen ersten Einblick in die Welt der Polizeidatenbanken. Neben einer Bestandsaufnahme wollen wir auch vermitteln, dass weder Schockstarre noch Resignation angebracht sind.
08.10.2020, 19:30 Uhr
Datenschutzgruppe der Roten Hilfe HD/Mannheim
Bibliothek am Mailänder Platz, Mailänder Platz 1,70173 Stuttgart
N48.790324 E9.183079 (Karte)
Bitte beachtet die geltenden Regeln der Bibliothek und die Reservierungspflicht
FIfF veröffentlicht Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die #Corona-App
„Es geht nicht um Privatsphäre, sondern es geht darum, eine Technik sozial beherrschbar zu machen.“ Dieses Datenschutzverständnis von Wilhelm Steinmüller (1934-“2013), Datenschutzpionier und langjähriges FIfF-Mitglied, möchten wir, eine Gruppe Wissenschaftlerïnnen und Datenschützerïnnen im Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V., wieder stark machen.
- Seit einigen Wochen kreist die Diskussion um die Eindämmung der Corona-Pandemie zunehmend um den Einsatz technischer Hilfsmittel. Es wird geplant, die Pandemie durch den Einsatz von Tracing-Apps für Smartphones einzudämmen. Diese Systeme sollen automatisiert die zwischenmenschlichen Kontakte aller Nutzerïnnen aufzeichnen und es so erlauben, die Infektionsketten des Virus schnell und effizient nachzuvollziehen, um möglicherweise exponierte Personen frühzeitig warnen und isolieren zu können.
Wirksamkeit und Folgen entsprechender Apps sind noch nicht absehbar und es ist davon auszugehen, dass innerhalb der EU verschiedene Varianten erprobt und evaluiert werden. Die datenschutz- und somit grundrechtsrelevanten Folgen dieses Unterfangens betreffen potenziell nicht nur Einzelpersonen, sondern die Gesellschaft als Ganze. Aus diesem Grunde ist nicht nur die Anfertigung einer DSFA angezeigt, sondern insbesondere auch ihre Veröffentlichung -“ und eine öffentliche Diskussion. Da bisher keine der beteiligten Stellen eine allgemein zugängliche DSFA präsentiert hat und selbst die vorgelegten privacy impact assessments unvollständig bleiben, legen wir vom FIfF mit diesem Dokument eigeninitiativ eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung als konstruktiven Diskussionsbeitrag vor.
Download der DSFA (Creative-Commons-Lizenz: Namensnennung, CC BY 4.0 Int.): Aktuelle Version 1.1 (PDF, 101 S., 426 kB), alte Versionen unter https://www.fiff.de/dsfa-corona
Zusammenfassung und Ergebnisse
1. Die in den Diskussionen vielfach betonte Freiwilligkeit der App-Nutzung ist eine Illusion. Es ist vorstellbar und wird auch bereits diskutiert, dass die Nutzung der App als Voraussetzung für die individuelle Lockerung der Ausgangsbeschränkungen gelten könnte. Das Vorzeigen der App könnte als Zugangsbarriere zu öffentlichen oder privaten Gebäuden, Räumen oder Veranstaltungen dienen. Denkbar ist, dass Arbeitgeberïnnen solche Praktiken schnell adaptieren, weil sie mittels freiwillig umgesetzter Schutzmaßnahmen schneller ihre Betriebe wieder öffnen dürfen. Dieses Szenario bedeutet eine implizite Nötigung zur Nutzung der App und bedeutet erhebliche Ungleichbehandlung der Nicht-Nutzerïnnen. Weil nicht jede Person ein Smartphone besitzt, wäre hiermit auch eine Diskriminierung ohnehin schon benachteiligter Gruppen verbunden. Kirsten Bock vom FIfF kommentiert: „Die Einwilligung ist nicht das richtige Regelungsinstrument für die Nutzung der Corona App, weil deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, dass Nutzungsrisiko der App nicht auf die Bürgerïnnen abzuwälzen, sondern selbst die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere und grundrechtsverträgliche Lösung in einem Gesetz vorzugeben und die Bürgerïnnen so vor Grundrechtsverletzungen - auch durch Dritte - wirksam zu schützen.“ Martin Rost vom FIfF ergänzt prägnant „Von einer Einwilligung geht keine Schutzwirkung für Betroffene aus."
2. Ohne Intervenierbarkeit und enge Zweckbindung ist der Grundrechtsschutz gefährdet. So besteht ein hohes Risiko fälschlich registrierter Expositionsereignisse (falsch positiv), die zu unrecht auferlegter Selbst-Isolation oder Quarantäne zur Folge haben (zum Beispiel Kontaktmessung durch die Wand zwischen zwei Wohnungen). Um dem zu begegnen, bedarf es rechtlicher und faktischer Möglichkeiten zur effektiven Einflussnahme, etwa das Zurückrufen falscher Infektionsmeldungen, die Löschung falsch registrierter Kontaktereignisse zu einer infizierten Person und das Anfechten von infolge der Datenverarbeitung auferlegter Beschränkungen. Eine solche Möglichkeit sieht bisher keines der vorgeschlagenen Systeme vor. „Beim Datenschutz geht es genauso wenig um den Schutz von Daten, wie es beim Sonnenschutz um den Schutz der Sonne geht oder beim Katastrophenschutz um den Schutz von Katastrophen.“ spitzt Jörg Pohle vom FIfF zu.
3. Alle bislang erwähnten Verfahren verarbeiten personenbezogene Gesundheitsdaten. Das Verfahren besteht aus der Verarbeitung von Kontaktdaten auf den Smartphones, der Übermittlung dieser Daten auf einen Server nach der Diagnose einer Infektion und letztendlich deren Verteilung an alle anderen Smartphones zur Prüfung auf einen möglichen Kontakt mit Infizierten. Alle Daten auf einem Smartphone sind personenbezogen, nämlich bezogen auf die Nutzerïn des Gerätes. Weil nur diejenigen Personen Daten übertragen, die als infiziert diagnostiziert wurden, sind die übertragenen Daten zugleich Gesundheitsdaten. Somit unterliegen diese dem Schutz der DSGVO.
4. Anonymität der Nutzerïnnen muss in einem Zusammenspiel rechtlicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen erzwungen werden. Nur durch einen mehrdimensionalen Ansatz kann der Personenbezug wirksam und irreversibel von den verarbeiteten Daten abgetrennt werden, so dass danach von anonymen Daten gesprochen werden kann. Allen derzeit vorliegenden Vorschlägen fehlt es an einem solchen expliziten Trennungsvorgang. "Wenn man sich hier nur auf technische Maßnahmen oder allein auf politische Beteuerungen verlässt, besteht ein großes Risiko der nachträglichen De-Anonymisierung." so Rainer Mühlhoff vom FIfF. Wir haben in dieser DSFA rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen formuliert, deren Umsetzung in der Praxis eine wirksame und irreversible Trennung sicherstellen kann -“ nur unter diesen Voraussetzungen dürften die infektionsanzeigenden Daten ohne Personenbezug (iDoP) an alle Apps verbreitet werden.
Wesentliche Voraussetzung für Transparenz bezüglich der Umsetzung aller Datenschutz-Grundsätze nicht nur für Datenschutzaufsichtsbehörden, sondern gerade auch für die Betroffenen und die (Zivil-)Gesellschaft insgesamt ist die quelloffene Entwicklung von Server und Apps nebst allen ihren Komponenten beispielsweise als freie Software. Nur so kann es gelingen, Vertrauen auch bei jenen zu erzeugen, die nicht alle informationstechnischen Details verstehen. Ergriffene Maßnahmen müssen immer aktiv prüfbar gemacht und sauber dokumentiert werden.
Abschluss
Datenschutzanalysen betrachten die gesamte Verarbeitung von Daten, nicht nur die dabei eingesetzten Apps. „Die Grenzen der App sind nicht die Grenzen der Verarbeitung.“ erläutert Christian Ricardo Kühne vom FIfF. In der öffentlichen Diskussion und in den betrachteten App-Projekten wird Datenschutz nach wie vor auf den Schutz der Privatsphäre, also Geheimhaltung gegenüber Betreiberïnnen und Dritten, und auf Aspekte der IT-Sicherheit wie Verschlüsselung reduziert. Mit dieser Verengung der Sichtweise kommen die erheblichen, gesellschaftlich wie politisch fundamentalen Risiken, die wir in dieser Folgeabschätzung aufzeigen, nicht nur nicht in den Blick -“ sie werden zum Teil sogar verschleiert. „Aus dem Blickwinkel des Datenschutzes gehen die wesentlichen Risiken nicht von Hackerïnnen oder anderen Benutzerïnnen aus, sondern von den Betreiberïnnen des Datenverarbeitungssystems selbst.“ kommentiert abschließend Rainer Rehak, Vorstandsmitglied des FIfF.
Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.
Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. ist ein deutschlandweiter Zusammenschluss von gut 700 Menschen, die sich kritisch mit Auswirkungen des Einsatzes der Informatik und Informationstechnik auf die Gesellschaft auseinandersetzen. Unsere Mitglieder arbeiten überwiegend in informatiknahen Berufen, vom IT-Systemelektroniker bis hin zur Professorin für Theoretische Informatik. Das FIfF wirkt seit 1984 in vielen technischen und nichttechnischen Bereichen der Gesellschaft auf einen gesellschaftlich reflektierten Einsatz von informationstechnischen Systemen zum Wohle der Gesellschaft hin. Zu unseren Aufgaben zählen wir Öffentlichkeitsarbeit, sowie Beratung und das Erarbeiten fachlicher Studien. Zudem gibt das FIfF vierteljährlich die „FIfF-Kommunikation -“ Zeitschrift für Informatik und Gesellschaft“ heraus und arbeitet mit anderen Friedens- sowie Bürgerrechtsorganisationen zusammen.
Quelle
Das nächste Polizeigesetz für Baden-Württemberg: Schluss mit Freiheit?
Bereits Ende 2017 wurde von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet das Polizeigesetz in Baden-Württemberg deutlich verschärft. U.a. soll künftig der sogenannte Staatstrojaner als polizeiliche Präventionsmaßnahme zulässig sein, ebenso die „intelligente“ Videoüberwachung. Auch der Einsatz von Explosionsmitteln ist der Polizei nun erlaubt.
Obwohl laut der polizeilichen Kriminalitätsstatistiken seit Jahren weniger Straftaten zu verzeichnen sind, arbeiten PolizeigewerkschafterInnen, Lobby-PolitikerInnen und diverse Medien durch ihre öffentlichen Äußerungen und Berichterstattung weiter daran, dass die gefühlte Unsicherheit in der Bevölkerung immer weiter ansteigt. Diese gefühlte Unsicherheit ist der Nährboden, um weitere Grund- und Freiheitsrechte abzubauen und Gesetzesverschärfungen vorzunehmen.
Innenminister Strobl plant nun eine weitere Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg, welche Presseberichten zufolge beispielsweise eine unbegrenzte Präventivhaft für so genannte Gefährder und die Onlinedurchsuchung legalisieren soll.
Die ReferentInnen werden in der Veranstaltung einen Überblick über die bereits erfolgten Gesetzesverschärfungen geben und darlegen, was an weiteren Änderungen in Planung ist. Dabei werden auch die bereits in anderen Bundesländern erfolgten Änderungen der Polizeigesetze in den Blick genommen und diese eingeordnet in den aktuellen Sicherheitsdiskurs.
Angela Furmaniak ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Mitglied des RAV, der Roten Hilfe e.V. und Gründungsmitglied der AG Fananwälte. Seit vielen Jahren engagiert sie sich gegen Überwachung und die zunehmende Einschränkung von Freiheitsrechten und verteidigt regelmäßig Menschen, die wegen ihres Engagements u.a. für Antifaschismus, Antirassismus und Antikapitalismus vor Gericht stehen.
11.07.2019, 19:30 Uhr
Angela Furmaniak (Fachanwältin für Strafrecht) und Stefan Leibfarth (CCCS)
Bibliothek am Mailänder Platz, Mailänder Platz 1, 70173 Stuttgart, N48.790324 E9.183079 (Karte)
Freiheitsrechte verteidigen - Gemeinsam das neue Polizeigesetz verhindern!
In den vergangenen Monaten ist in Baden-Württemberg ein Bündnis aus linken Gruppen, NGOs und Parteien entstanden, dass sich zum Ziel gesetzt hat die Freiheits-feindlichen Gesetzgebungsverfahren der aktuellen Regierung anzufechten. Wie in Bayern, NRW und Sachsen ist es auch hier höchste Zeit, dass der Unmut über diese Aufrüstung im Inneren sichtbarer wird.Wir sehen die Verschärfung der Polizeigesetze als einen bedrohlichen Angriff auf die Freiheitsrechte aller. Schon jetzt sind die Einschränkungen durch die Regelung der Befugnisse der Repressionsbehörden massiv. Der voranschreitende Überwachungsstaat ist auch angesichts des offenkundigen Rechtsrucks eine Bedrohung für demokratische Verhältnisse.
Bereits Ende 2017 wurde in Baden-Württemberg eine der schärfsten Polizeigesetzes-Novellen der Bundesrepublik verabschiedet. In dieser sind unter anderem die Verwendung von Explosivmitteln, Aufenthaltsanordnungen und deren elektronische Kontrolle, Hausarrest, Kontaktverbote zwischen „Gefährdern“ und „intelligente Videoüberwachung“ beinhaltet. Innenminister T. Strobl plant nun eine weitere Verschärfung die unter anderem eine massive Ausweitung der Schleier-Fahndung, Präventivhaft für sogenannte „Gefährder“ und die Onlinedurchsuchung legalisieren soll. Auf Bundesebene plant die Innenministerkonferenz (IMK) eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung, die unter dem Vorsitz der CSU zur schärfsten Unterdrückung bürgerlicher Freiheiten seit dem 3. Reich führen dürfte.
Gegen diese Entwicklungen regt sich seit diesem Winter auch im Südwesten Protest. Sowohl auf der Straße als auch vor Gerichten werden diese Freiheits-feindlichen Maßnahmen teilweise erfolgreich angefochten. Daran wollen wir mit unserer Kampagne anknüpfen und werden in den kommenden Monaten durch Aktionen und Demonstrationen unseren Unmut bekunden. Die Verschärfung der neuen "Sicherheitsgesetze" geht auch dich etwas an.
Kundgebung
27. April 2019
Karlstr., Tübingen
ab 13 Uhr
Redebeiträge von AKJ, IMI, OTFR, Tobias Pflüger
Im November 2017 wurde das Polizeigesetz das letzte Mal verschärft. Nun plant das CDU-geführte Innenministerium bereits die nächste Verschärfung, die einen weiteren Abbau von Grundrechten bedeuten wird.
Was war in der letzten Verschärfung 2017 enthalten?
STAATSTROJANER
Zur Überwachung der laufenden Kommunikation dürfen Verfassungsschutz und Polizei Telefone, Computer und andere Geräte mit einer staatlichen Schadsoftware infizieren. Dies ist bereits präventiv, also beim bloßen Verdacht auf eine schwere Straftat möglich.
KRIEGSWAFFEN FÜR DIE POLIZEI
Die Polizei darf Handgranaten, Sprenggeschosse, die aus Schusswaffen verschossen werden können, und konventionelle Sprengmittel nun auch gegen Personen einsetzen, wenn andere Waffen keinen Erfolg versprechen.
„INTELLIGENTE“ VIDEOÜBERWACHUNG
Kameras im öffentlichen Raum werden mit Hilfe künstlicher Intelligenz automatisiert ausgewertet, um Verhaltensmuster zu erkennen, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten. Mit der Entwicklung und Implementierung der Analysesoftware wurde das militärnahe Fraunhofer IOSB beauftragt. In Mannheim ist die Technologie bereits seit 2018 im Einsatz.
AUFENTHALTS- UND KONTAKTVERBOTE
Menschen können präventiv beim Verdacht auf eine schwere Straftat mit Aufenthalts- und Kontaktverboten für bestimmte Orte und Personen belegt werden.
ELEKTRONISCHE FUSSFESSEL
Menschen können zum Tragen einer elektronischen Fußfessel, einem technischen Gerät, das den Aufenthaltsort der Betroffenen überwacht, gezwungen werden.
ALKOHOLVERBOTE
Ortspolizeibehörden können per Verordnung den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zeitlich begrenzt verbieten.
Was ist im neuen Polizeigesetz geplant?
AUSWEITUNG DER SCHLEIERFAHNDUNG
In einem 30 Kilometer breiten Korridor entlang der Bundesgrenzen sollen zur Kriminalitäts- und Migrationsbekämpfung anlasslose Kontrollen jederzeit ohne weitere Angabe von Gründen möglich sein.
UNENDLICHKEITSHAFT
Zur Verhinderung einer erheblichen Störung der öffentlichen Ordnung können Menschen bereits nach geltendem Recht zwei Wochen präventiv in Haft genommen werden -“ ohne zuvor eine Straftat begangen zu haben. Die Frist soll künftig drei Monate betragen und diese dreimonatige Haft soll dann unendlich oft um weitere drei Monate verlängerbar sein.
VORKONTROLLEN BEI DEMONSTRATIONEN
Die bislang rechtlich strittige Praxis von Vorkontrollen bei Demonstrationen soll erleichtert werden.
BODY-CAMS IN WOHNUNGEN
Body-Cams sollen durch die Polizei nicht nur -“ wie bislang -“ an öffentlich zugänglichen Orten, sondern auch in Privatwohnungen eingesetzt werden können.
DNA-UNTERSUCHUNG
Künftig soll präventiv der „genetische Fingerabdruck“, das Geschlecht, die Farbe von Augen, Haaren und Haut, das Alter sowie die biogeografische Herkunft durch DNA-Analysen ermittelt werden können.
STAATSTROJANER/ONLINE-DURCHSUCHUNG
Statt wie bislang nur die laufende Kommunikation präventiv durch einen Staatstrojaner zu überwachen, soll künftig auf alles zugegriffen werden können, was auf dem betreffenden Gerät gespeichert ist: Kontakte, Bilder, Kalendereinträge, Kommunikation aus der Vergangenheit, Inhalte von Apps, Browserverläufe, GPS-Daten oder Passwörter.
Quelle