Bundespräsident Köhler hat heute das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und viele andere Organisationen und Verbände [1] verurteilen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung allerdings als nicht verfassungsgemäß und können die Einschätzung des Bundespräsidenten absolut nicht nachvollziehen.
Aufgrund der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken wird der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen mit weit über 25.000 Beschwerdeführern eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik beantragt mit der 150-seitigen Beschwerdeschrift [2] darüber hinaus, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
Eine detaillierte Pressemeldung folgt Kürze.
Immer aktuelle Informationen erhalten Sie in unserem Pressecenter: <https://www.vorratsdatenspeicherung.de/component/option,com_mambowiki/Itemid,125/lang,de/>
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der die Arbeit gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung kritisch beleuchtet:http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/>
[1] Gemeinsame Erklärung von 45 Organisationen:
<https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/80/100/lang,de/>
[2] Die Beschwerdeschrift im Internet:
<https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Verfassungsbeschwerde_Vorratsdatenspeicherung.pdf>
Wanzen reichen nicht: Polizei will auch noch visuell spannen

Irgendeine Kamera
Foto: Ich
Foto: Ich
Siehe auch:
• Polizeichefs wollen "Großen Spähangriff"
• Videoüberwachung in Wohnungen und Internetcafes
Aktion UEBERWACH 2.0
Seit einigen Wochen unterstützen wir die "Aktion UEBERWACH". Worum geht es bei der Aktion?Die "Aktion UEBERWACH" will auf die zunehmende Entwicklung in Richtung eines "präventiven Überwachungsstaats" aufmerksam machen, indem sie Zugriffe der Bundes- und Landesministerien, sowie von Regierungs- und Oppositionsparteien auf teilnehmende Blogs, Foren und Webauftritte überwacht und protokolliert. Über ein Beispiel, wohin diese Überwachung führen kann habe ich ja neulich berichtet
Es ist recht interessant, zu sehen, welche von den überwachenden Behörden sich wann und wo auf den teilnehmenden Seiten aufhält. Bei den Protokollen der Sitzungen werden die besuchten Seiten mit ausführlichen Statistiken dargestellt.
Zwar geben die Logfiles des Webseitenproviders die Daten in der Regel auch her, allerdings ohne die IP Adressen in die Behörden aufzulösen und diese dann auch noch entsprechend aufzubereiten.
Und übrigens: Wir wurden auch schon mehrfach besucht...
Berlin: Demonstration vor dem Bundesrat
In einer vorab veröffentlichten Presseerklärung zur Demonstation am heutigen 30. November 2007 ab 08:45 Uhr vor dem Bundesrat, Leipziger Straße 3 -“ 4, 10117 Berlin erklärt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:
Über den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der die Arbeit gegen die geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Ministerpräsidenten und Justizminister der Länder auf, der ab 2008 geplanten Totalprotokollierung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet nicht zuzustimmen und den Grundrechten treu zu bleiben. Die Bürgerrechtler lehnen den drohenden Paradigmenwechsel vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat strikt ab und verweisen auf die zahllosen Einschätzungen, wonach das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten unvereinbar ist. Zuletzt hatte sich der Vizepräsident des Mecklenburg-Vorpommerschen Verfassungsgerichtes, Helmut Wolf, "überzeugt" gezeigt, "dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist" [1]. Beobachter gehen dementsprechend davon aus, dass die gegen das Gesetz vorbereiteten Verfassungsbeschwerden erfolgreich sein werden. Bereits mehr als 13.000 besorgte Bürgerinnen und Bürger wollen mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nach Karlsruhe ziehen. Die Sammel-Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises soll eingereicht werden, falls das mit den Stimmen von SPD und Union vor zwei Wochen im Bundestag beschlossene Gesetz in Kraft tritt. Noch bis zum 24.12.07 haben alle Nutzer von Telekommunikationsdiensten in Deutschland die Möglichkeit, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen [2].
Während der Bundestag den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Textnachrichten, E-Mails und Internet-Zugang zur Verfolgung und Vorbeugung von Straftaten sowie für Zwecke der Geheimdienste erlauben will, verlangt der Rechtsausschuss des Bundesrats eine noch weitergehende Nutzung [3]. Danach sollen Provider die Daten sogar direkt an die Musikindustrie oder andere Rechteverwerter herausgeben müssen, damit Privatanwender leichter abgemahnt werden können. Schon nach dem Gesetz von CDU/CSU und SPD ist dies möglich, indem Rechteinhaber eine Strafanzeige stellen und dann Akteneinsicht beantragen. "Wir haben seit langem davor gewarnt, dass solche Datenhalden neue Begehrlichkeiten wecken. Dass nun bereits vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung darüber diskutiert wird, ob man diese Überwachungsinfrastruktur ohne jede rechtliche Absicherung privaten Konzernen zur Verfügung stellt, ist von besonderer Dreistigkeit", kommentiert Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Auch die Internetwirtschaft und der Bundesdatenschutzbeauftragte haben scharf gegen eine solche Privatisierung der Überwachung protestiert.[4]
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist darauf hin, dass es die Vorschrift des § 113 Telekommunikationsgesetz entgegen der Aussagen der Bundesjustizministerin ermöglichen wird, Internetnutzer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten soll diese Befugnis bestehen. "Damit wird nicht nur klar, dass die Befürchtungen der Bürgerrechtler mehr als berechtigt und die Beruhigungen der Politiker nichts als Beschwichtigungen waren. Nein, es wird auch klar, dass hier die Privatsphäre aller TK-Nutzer abgeschafft wird um demnächst aufzuklären, wer seinen Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt hat. Das ist an Absurdität nicht zu überbieten", kommentiert Bettina Winsemann von der Initiative Stop1984. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, hatte zuvor Aufsehen erregt mit einer Antwort bei Abgeordnetenwatch.de, nach der es bei dem Vorhaben gar nicht um die Bekämpfung des Terrorismus geht.[5]
Quellen
[1] http://tinyurl.com/yokmv3
[2] http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de
[3] http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2007/0798-1-07.pdf
[4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/99755
[5] http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785-7-a140.html
Über den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der die Arbeit gegen die geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
Neue Webseite zu Überwachung und Kontrolle
Inzwischen ist allgemein bekannt welche Gesetzesänderungen bei BKA, Innenministerium und Sicherheitsindustrie auf der Wunschliste stehen:
Rasterfahndung, Fingerabdrücke, Passbilder + biometrische Daten, LKW-Maut Daten, Online-Durchsuchungen, Telefonüberwachung, Großer Lauschangriff, Weitergabe von Flugdaten, Vorratsdatenspeicherung, Bundeswehr im Inland, Flugzeugabschuss, Antiterrordatenbank, Kronzeugenregelung etc.
Weniger bekannt ist die "Sicherheitszusammenarbeit" innerhalb Europas. Hier hat die deutsche EU- und G8- Präsidentschaft 2007 eine wichtige Rolle gespielt: Zur Einführung neuer internationaler Zusammenarbeit und der Änderung dafür benötigter gesetzlicher Grundlagen. Auch frühere G8-Gipfel waren zentrale Ereignisse, um nach dem 11. September 2001 einer "Globalen Sicherheitsarchitektur" näher zu kommen. So wurde etwa beim G8 2002 bzw. 2004 die Einrichtung der "Europäischen Gendarmerietruppe" im italienischen Vicenza
beschlossen. Seit 2006 werden G8-Gipfel von der italienischen UN-Agentur "IPO" in Sicherheitsfragen betreut.
Für mehr Informationen zu Methoden, Strategien und Techniken von Überwachung und Kontrolle gibt es die neue Webseite der Kampagne gegen den "11. Europäischen Polizeikongreß" in Berlin. Die Seite wird auch über den Polizeikongreß hinaus aktualisiert. Schwerpunkte sind z.B. "Crowd Control", "Data-Mining", Datenbanken, Forschung, "Globale Sicherheitsarchitektur", Informationsfreiheit, Technik, Telekommunikationsüberwachung, Verschlüsselung.
Am Dienstag, 27.11. findet dazu um 20.00 Uhr im KATO in Berlin eine Veranstaltung statt, die Grundlagen der "Europäischen Sicherheitsarchitektur" beleuchtet. Vorgestellt wird z.B. das "Security handbook for the use of police authorities and services at international events".
Quelle
Anonym im Netz per Buch
Im Rabenhorst wird das Buch "Anonym im Netz -“ Techniken der digitalen Bewegungsfreiheit" von Jens Kubieziel ausführlich vorgestellt. Bei nächster Gelegenheit besorge ich mir das Buch. Mal sehen, ob es eine brauchbare Ergänzung zum hier vorgestellten Handbuch zur Computersicherheit der Rosa Antifa Wien ist.
Auch wenn es richtig und wichtig ist, sich vor den ganzen Banditen im Netz zu schützen: Die vorgestellten technischen Möglichkeiten dürfen nicht dazu führen, sich politisch mit Themen wie der Vorratsdatenspeicherung abzufinden, mit der die Regierung die Bevölkerung zu Verdächtigen erklärt. Was der Bevölkerung inzwischen verdächtig ist.
Siehe auch: "Wir brauchen Kommunikation", Gespräch mit Ricardo Christof Remmert-Fontes in der Tageszeitung "junge Welt"
Auch wenn es richtig und wichtig ist, sich vor den ganzen Banditen im Netz zu schützen: Die vorgestellten technischen Möglichkeiten dürfen nicht dazu führen, sich politisch mit Themen wie der Vorratsdatenspeicherung abzufinden, mit der die Regierung die Bevölkerung zu Verdächtigen erklärt. Was der Bevölkerung inzwischen verdächtig ist.
Siehe auch: "Wir brauchen Kommunikation", Gespräch mit Ricardo Christof Remmert-Fontes in der Tageszeitung "junge Welt"
Die Beteiligungsfrist für die Sammelverfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung wurde verlängert!
Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Falls diese erfolgt, werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Registrierungen und Vollmachten werden noch bis zum 24.12.2007 (Poststempel) angenommen. Die Beteiligung ist kostenlos!
Registrierungen und Vollmachten werden noch bis zum 24.12.2007 (Poststempel) angenommen. Die Beteiligung ist kostenlos!
Gericht verlangt Herausgabe der IP-Adressen von Benutzern des Erwerbslosenforums
Am 5. Juli 2005 fanden zeitgleich bei 3 Redakteuren des LabourNet Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen statt. Es ging dabei um dokumentierte Erklärungen von Erwerbslosenaktiven, die angeblich strafrechtliche Relevanz besessen haben sollen. Die Maßnahme gegen Labournet wurde später gerichtlich für ungesetzlich erklärt. Doch die betroffenen Projekte hatten eine Menge Stress und Arbeit, während die Ermittlungsbehörden ihre Datensammlungen erweitern konnten.
Jetzt berichtet telepolis von einer gerichtlichen Anordnung zur Datenherausgabe von Nutzern des Erwerbslosenforums gegen den Verantwortlichen des Forums. Grund dafür sei, daß die IP Adressen der Forennutzer in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aachen "wegen Volksverhetzung u.a. gegen die Nutzer des Forums" verwendet und diese dabei identifiziert werden sollen. Konkret geht es laut heise online darum, dass in dem Fall am 5. September Benutzer des Forums zum Teil mit Verständnis kommentiert hatten. Eine 46-jährige Erwerbslose hatte an diesem Tag zwei Mitarbeiter des Jobcenters mit der Waffe bedroht und als Geiseln genommen. Nach knapp zwei Stunden war die Aktion unblutig beendet worden. Beispielsweise hatte sich ein Nutzer gefragt: "Was mich dabei wundert: Wieso kommt das nicht öfter vor?" Manche machten unter anderem willkürliche Sanktionen der Jobcenter mit für die Aktion verantwortlich.
Sollte die vom Bundestag beschlossene Vorratsdatenspeicherung Bestand haben (bislang steht der Bundesregierung die größte Massenklage aller Zeiten ins Haus) werden solche Praktiken wohl Alltag werden.
Jetzt berichtet telepolis von einer gerichtlichen Anordnung zur Datenherausgabe von Nutzern des Erwerbslosenforums gegen den Verantwortlichen des Forums. Grund dafür sei, daß die IP Adressen der Forennutzer in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aachen "wegen Volksverhetzung u.a. gegen die Nutzer des Forums" verwendet und diese dabei identifiziert werden sollen. Konkret geht es laut heise online darum, dass in dem Fall am 5. September Benutzer des Forums zum Teil mit Verständnis kommentiert hatten. Eine 46-jährige Erwerbslose hatte an diesem Tag zwei Mitarbeiter des Jobcenters mit der Waffe bedroht und als Geiseln genommen. Nach knapp zwei Stunden war die Aktion unblutig beendet worden. Beispielsweise hatte sich ein Nutzer gefragt: "Was mich dabei wundert: Wieso kommt das nicht öfter vor?" Manche machten unter anderem willkürliche Sanktionen der Jobcenter mit für die Aktion verantwortlich.
Sollte die vom Bundestag beschlossene Vorratsdatenspeicherung Bestand haben (bislang steht der Bundesregierung die größte Massenklage aller Zeiten ins Haus) werden solche Praktiken wohl Alltag werden.
Dem Bundestag bei der Beerdigung des Telekommunikationsgeheimnises zusehen

1984 war gestern...
Die Debatte und namentliche Abstimmung kann auf den folgenden Nachrichtenkanälen live verfolgt werden:
Phoenix, auch über Internet-Livestream
Video-Livestream des Bundestags, DSL-Verbindung (Flash-Video - 300 KBit/s)
Video-Livestream des Bundestags, ISDN-/Modem-Verbindung (Flash-Video - 45 KBit/s)
Audio-Livestream des Bundestags (32 KBit/s)
Radioübertragung auf RBB und Bayerischem Rundfunk
Via Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
BJM Zypries und das Recht auf (informationelle) Selbstbestimmung
Es darf spioniert werden. Dazu das Zitat des Tages von Bundesjustizministerin Zypries im Deutschlandfunk:
Aber wir sind ja alle nur nicht richtig informiert. Und da "die Speicherung beim Telekommunkationsunternehmen und nicht beim Staat stattfindet" sind die Bürger "ausreichend" geschützt. Es handelt sich lt. Frau Zypries eigentlich nur um eine Art verlängerten Einzelverbindungsnachweis.
Allmählich frage ich mich, ob das Absicht ist oder nur eine Reality Show und gleich fällt ein Scheinwerfer herunter...
Originalton - gefunden bei Minute 4:18
"Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet ja nur, das der Bürger informiert werden muss, wer wann was über ihn speichert."
Aber wir sind ja alle nur nicht richtig informiert. Und da "die Speicherung beim Telekommunkationsunternehmen und nicht beim Staat stattfindet" sind die Bürger "ausreichend" geschützt. Es handelt sich lt. Frau Zypries eigentlich nur um eine Art verlängerten Einzelverbindungsnachweis.
Allmählich frage ich mich, ob das Absicht ist oder nur eine Reality Show und gleich fällt ein Scheinwerfer herunter...
Originalton - gefunden bei Minute 4:18