Im Zuge der DSGVO Umstellung im Blog sind nun sämtliche seit 2005 bei uns verlinkten Youtube Videos im erweiterten Datenschutzmodus anzusehen. Dadurch werden keine Cookies von Youtube gesetzt, es sei denn, die LeserInnen sehen sich das Video an.
Erledigt wurde das durch den SQL Aufruf:
UPDATE serendipity_entries SET body = REPLACE(body, 'youtube.com', 'youtube-nocookie.com') WHERE body LIKE '%youtube.com%' COLLATE utf8mb4_bin
In dem Zusammenhang haben wir unsere Seite komplett auf httpS umgestellt, bis heute gab es vereinzelte Grafiken bzw. interne Verweise, die das unsichere http Protokoll verwendet hatten. Auch hier reichte der SQL Aufruf:
UPDATE `serendipity_entries` SET `body` = REPLACE(`body`, 'http://www.trueten.de/', 'https://www.trueten.de/') WHERE `body` LIKE '%http://www.trueten.de/%' COLLATE utf8mb4_bin
Fehlerhafte Links biten wir zu melden, bei über 7000 Beiträgen seit 2005 ist es natürlich möglich, daß der eine oder andere Artikel noch nicht richtiggestellt wurde.
Es lebe die DSGVO
Nach dem Update der Serendipity Blogsoftware und Änderung des Impressums sowie der Datenschutzerklärung haben wir heute das Google Suchfeld deaktiviert. Eine Suche in der Artikeldatenbank ist jetzt nur noch über die Bloginterne Suche möglich.
Es lebe die Abmahnindustrie DSGVO. Ein weiterer großer Schritt in Sachen Zerstörung des ohnehin kaum freien Internets...
Gegen die Kriminalisierung linker Medien!
Am 14. August 2017 verbot der Bundesinnenminister die Internetplattform linksunten.indymedia.org. Zuvor hatte der Verfassungsschutz die Internetseite zum „Sprachrohr für die gewaltorientierte linksextremistische Szene“ erklärt, um hierfür eine Begründung zu liefern. Das letztlich am 25. August vollzogene Verbot ist ein Akt der Zensur und ein Angriff auf die Medienfreiheit. Das kann und darf so nicht hingenommen werden.
Die Verbotsverfügung - ein politischer Angriff
In der Pressemitteilung vom 25. August erklärte der Bundesinnenminister „Wir gehen konsequent gegen linksextremistische Hetze im Internet vor“ und bezog sich dabei auf die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Zu keinem Zeitpunkt wurde jedoch die Löschung einzelner Inhalte auf der Plattform versucht, sondern das komplette Portal kriminalisiert. linksunten.indymedia.org fungierte als Veröffentlichungsplattform für unterschiedlichste Aufrufe, Dokumentationen und Debatten der gesamten Linken. Das Verbot ist also ein gezielter Schlag gegen die gesamte Linke, der nicht zuletzt in das nach rechts offene Wahlkampfkalkül eines Ministers passt, der bereits für zahlreiche überwachungsstaatliche Verschärfungen und eine Aufrüstung des Repressionsapparates verantwortlich zeichnet.
Der Verfassungsschutz - vom Bock zum Gärtner
Besonders brisant im Kontext des Verbotes der Medienplattform Indymedia linksunten ist die Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Nicht zuletzt im Rahmen der Ermittlungen gegen die Naziterroristen des NSU wurde offensichtlich, dass es sich, vorsichtig ausgedrückt, um eine intransparent arbeitende Behörde handelt, die de facto keiner demokratischen Kontrolle unterliegt. Als Legitimationsbasis für ein Verbot von linksunten.indymedia lieferte das BfV eine Collage von Versatzstücken von auf der Seite veröffentlichten Texten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund fragwürdig, dass die Behörde ein hohes Eigeninteresse an der Abschaltung der Webseite besaß. So wurden auf linksunten.indymedia zahlreiche kritische Recherchen über die Verstrickungen des Verfassungsschutzes in die rechte Szene oder über deren geheimdienstliche Praxis gegen die Linke veröffentlicht.
Die Betreibervereinigung - ein juristisches Konstrukt
Das Verbot von Medien fällt eigentlich nicht in die Zuständigkeit des Innenministers. Deshalb wurde kurzerhand ein Verein konstruiert, der hinter linksunten.indymedia stecke und so verboten werden konnte. Eine Medienplattform wurde über das Vereinsgesetz kriminalisiert. Dieses Vorgehen ist nicht nur juristisch unzulässig, es ist auch ein Türöffner zur künftigen willkürlichen Kriminalisierung unbequemer Medien. Hinter jeder Internetseite u.a. kann ein Verein konstruiert werden, über dessen Verbot nichts anderes als Medienzensur betrieben wird.
Solidarität - mit Indymedia linksunten!
Die Kriminalisierung von Indymedia linksunten ist zunächst ein Angriff gegen die gesamte Linke. Sie ist darüber hinaus ein Versuchsmodell, wie gegen unbequemen unabhängigen Journalismus vorgegangen werden kann. Es liegt an uns, Öffentlichkeit und politischen Druck zu erzeugen und diesen Angriff gemeinsam zu beantworten.
Wir fordern die sofortige Aufhebung der Verbotsverfügung gegen linksunten.indymedia.org!
Eine gemeinsame Erklärung von:
Organisationen: ...resist! Saarbrücken | 17grad - Medien für den Rest (Hamburg/München) | AGIF - Föderation der Arbeitsmigrant/innen in Deutschland | Anatolische Föderation e.V | Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS) | Antikapitalistische Linke München al[m] | Auf der Suche - Anarchistische Gruppe Nürnberg | Autonome Antifa Freiburg | Bunte Hilfe Marburg | Deutsche Kommunistische Partei (DKP) | Die Linke KV Stuttgart | ea freiburg | Ermittlungsausschuss Berlin | Ermittlungsausschuss Hamburg | Ermittlungsausschuss Wendland | FDJ-Gruppe Nürnberg | Freiheitskomitee für Musa Asoglu | Infoladen Salzburg | Infoladengruppe Tübingen | Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. | Initiative Klassenkampf (Stuttgart) | Initiative | Kurdistan Solidarität Stuttgart | Internationale Sozialistische Organisation (ISO) | Interventionistische Linke | IPAI (International Platform Against Isolation) | Kalenderredaktionskollektiv Kalinka-M.org | Kurdistan Solidaritäts-Komitee Kiel | LabourNet Germany | linksjugend [-šsolid] | marxistische linke e.V. | Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen (Berlin & Hamburg) | Netzwerk München, Betriebe und Projekte in Selbstverwaltung e.V. | North East Antifa (NEA) | Offenes Antifa Treffen Mannheim | Öku-Büro | organsierte autonomie | rechtshilfe salzburg | Redaktion ak - analyse & kritik | Redaktion des Gefangenen Info | Redaktion Graswurzelrevolution | Revolutionäre Aktion Stuttgart (RAS) | Roja (Revolutionär organisierte Jugendaktion) | Rojava Solidarity Tübingen | Rote Hilfe e.V. | Solidaritätskomitee für Grup Yorum | SoZ-Redaktion | Stuttgart gegen Rechts | Tayad Komitee | Trotz Alledem | verdi bezirkserwerslosenausschuß nürnberg | Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Kreisvereinigung Esslingen;
Einzelpersonen: Karin Petzsch | Lydia Trüten (IG Metall-Vertrauensfrau) | Susanne Dorer | Thomas Trüten (IG Metall Vertrauensmann, Blogger, linksunten Autor) | Tobias Pflüger (Stellvertretender Vorsitzender DIE LINKE und Vorstand Informationsstelle Militarisierung) | Uli Gellermann (Herausgeber der RATIONALGALERIE)
Kontakt über bundesvorstand@rote-hilfe.de
Spendenkonto
Für die Klagen gegen das Verbot und die Unterstützung der Betroffenen
- Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart
- IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13
- BIC: GENODEM1GLS
- Stichwort: linksunten
Freiheit 4.0 - Rettet die Grundrechte: Mobivideo
Die Regierung reißt Grundrechte ab - dagegen gibt es zum Glück auch einen fortschrittlichen Widerspruch, der ein bürgerliches bis linksradikales Spektrum vereint. Den Aufruf zur Freiheit 4.0 Demo unterstützen bereits über 40 Organisationen.
Neulich hatten wir hier den Aufruf gepostet, heute folgt das Mobi-Video.
Freiheit 4.0 - Rettet die Grundrechte
Die Regierung reißt Grundrechte ab - dagegen gibt es zum Glück auch einen fortschrittlichen Widerspruch, der ein bürgerliches bis linksradikales Spektrum vereint. Den Aufruf zur Freiheit 4.0 Demo unterstützen bereits über 40 Organisationen:
Freiheit feiern -“ Rettet die Grundrechte
Ohne Freiheit ist alles nichts. Deshalb wollen wir sie feiern und ein Zeichen gegen die freiheitsfeindliche Politik der Großen Koalition in den vergangenen Jahren setzen.
Wann und wo?
Unsere Forderungen:
- Staatliche Überwachung abbauen!
- Keine Vorratsdatenspeicherungen!
- Privatheit schützen: On- und Offline-Verfolgung eindämmen!
- Pressefreiheit -“ Keine Zensur!
- Grundrechte und Rechtsstaat sichern!
Wir haben genug von einer Regierung, die durch die Hintertür und über Nacht Gesetze für das Hacken unserer Rechner und Smartphones durchdrückt und uns Bürger nur als Datengeber für staatlichen und kommerziellen „Datenreichtum“ sieht.
- Gute Musik: Wir tanzen um den Gendarmenmarkt.
- Cryptoparty: Bring Deine digitalen Geräte mit, wir helfen Dir ganz praktisch bei Verschlüsselungswerkzeugen und Privatsphäreschutz.
- Bunte Anonymisierung: Bring Deine Kinder und Eltern mit, denn sie wollen unbedingt unsere Biometrieschminke ausprobieren!
- Eine Festtafel der Freiheit: Lasst uns zusammen essen, trinken, diskutieren!
- Gute Laune: Bring gern alles mit, was die Stimmung hebt frohe Schilder, humorvolle Masken, Essen zum Teilen, Becher zum Füllen und Tanzbeine aller Couleur!
Verfälschte Studie zur Tauglichkeit grundrechtswidriger Techniken - FIfF lehnt automatisierte Identifizierung und Verhaltenskontrolle am Berliner Bahnhof Südkreuz ab
Am Berliner Bahnhof Südkreuz testen die Deutsche Bahn, das Bundesministerium des Innern und die Bundespolizei in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt ab heute, ob es möglich ist, mit biometrischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nach Menschen zu fahnden. In einer späteren Phase des Projektes sollen zusätzlich Verhaltenserkennung und Verhaltensbewertung zum Einsatz kommen.
Beim aktuellen Test könne man die als beobachtet markierten Bereiche noch umgehen, kündigte die Bundespolizei an. Tatsächlich sind die Bereiche jedoch so gewählt, dass zum Beispiel diejenigen, die auf eine Rolltreppe angewiesen sind, dem Blick der Kameras nicht ausweichen können. Wenn es zu einem späteren Echt-Einsatz solcher Systeme kommt, wird es einen unüberwachten Ausweichbereich ohnehin nicht mehr geben. Alle, die am öffentlichen Leben teilnehmen, müssen dann damit umgehen, dass sie in ihrer täglichen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel von Computern in Echtzeit vermessen, analysiert, bewertet und in allen möglichen privaten Momenten identifiziert werden können. Gleichzeitig können diejenigen, nach denen gefahndet wird, sich mit einfachsten Maßnahmen wie Sonnenbrillen, Mützen, Bärten, Make-up oder dem einfachen Blick nach unten aufs Smartphone der Identifizierung entziehen.
Aussagekraft des Versuchs
Die Tests am Südkreuz sind nicht die ersten. Schon vor zehn Jahren testete das Bundeskriminalamt mit dem Projekt „Foto-Fahndung“ biometrische Gesichtserkennung am Mainzer Hauptbahnhof. [1]
Einer der Hauptgründe, warum dieser und vergleichbare Tests scheiterten, war, dass die überwachten Menschen einfach nicht gehorsam in die Kamera schauten. Auch ohne tieferes technisches Verständnis ist offensichtlich, dass ein Mensch, der vom Computer per Gesichtserkennung erkannt werden soll, kooperieren muss, in dem er zumindest grob in die Richtung der Kamera schaut. Nur so können individuelle Merkmale wie Augen, Wangenknochen und Nasenrücken vom Blick der Kamera und der Analysesoftware erfasst und zur Identifizierung herangezogen werden.
Ganz offensichtlich will die Bundespolizei dem Problem der mangelnden Kooperation aus dem Weg gehen, um den Test am Südkreuz möglichst erfolgreich dastehen zu lassen -“ den Testpersonen wurden nämlich ausgerechnet dann „Attraktive Preise“ in Aussicht gestellt [2], wenn sie besonders häufig vom System erfasst werden. Bei solchen Anreizen ist von den Testpersonen, vielleicht sogar unbewusst und mit den besten Absichten den Test zu unterstützen, mit einer überdurchschnittlichen Kooperation zu rechnen. Selbst im Falle, dass die Teilnehmer nicht durch das Versprechen von Preisen aktiv kooperieren, ist doch davon auszugehen, dass sich die Probanden der Erkennung nicht absichtlich dauerhaft entziehen, wie es von tatsächlich Gesuchten bei einem späteren Einsatz zu erwarten ist.
Der Versuchsaufbau am Südkreuz ist somit realitätsfern. Das gilt auch deshalb, weil die Testpolulation nicht die Bevölkerung repräsentiert. Das verzerrt die Ergebnisse zusätzlich. [3] Nach wissenschaftlichem Maßstab und nach gesundem Menschenverstand hat der Test daher kaum Aussagekraft: Vom Test abgeleitete Aussagen über die Tauglichkeit von Gesichtserkennung für einen späteren Einsatz sind stark anzuzweifeln.
Qualität und Fehler der Gesichtserkennung
Um die Qualität von Gesichtserkennung zu bewerten, misst man, wie häufig es bei der Identifikation zu Fehlern kommt -“ wie häufig ein gesuchter Mensch tatsächlich im Bild erkannt wird und wie häufig jemand fälschlicherweise erkannt wird, also mit einem gesuchten Menschen verwechselt wird.
Diese Rate bewegt sich bei Gesichtserkennung sogar unter Laborbedinungen, also mit hochaufgelösten Kameras und sehr guter Ausleuchtung, immer noch zwischen 1:1000 bis 1:10000. Das bedeutet, dass bei einem späteren Einsatz sogar unter Idealbedingungen pro Tausend beobachteter Menschen einer als gesucht erkannt wird, der nicht gesucht wird, und einer, der tatsächlich gesucht wird, nicht erkannt wird. Im öffentlichen Raum sind wir sehr weit weg von solchen technischen Idealbedingungen, daher liegen die Raten von falsch zugeordneten und nicht erkannten Menschen weitaus höher. Auf eine Stadt wie Berlin hochgerechnet, in der Millionen Menschen täglich die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, ist die Zahl der verpassten Gesuchten und der Fehlalarme immens hoch und wahrscheinlich nicht praktikabel.
Am Südkreuz werden alle Menschen, die dem markierten Bereich nicht ausweichen oder aufgrund von körperlichen Einschränkungen nicht ausweichen können oder die die werbeähnlichen Markierungen gar nicht wahrnehmen, nun für mindestens sechs Monate von mehreren Kameras erfasst, ihr Gesicht vermessen und mit den Gesichtern aus der Testdatenbank abgeglichen. Auch hier wird es über den langen Zeitraum statistisch gesehen zu einer beträchtlichen Anzahl von Fehlern kommen, so dass Unbeteiligte fälschlicherweise erkannt werden. Bilder von Erkannten werden für die spätere Auswertung aufgehoben, so der Pressesprecher der Bundespolizei heute bei der Einführung des Test. So ist damit zu rechnen, dass auch biometrisch vermessene Gesichter von Unbeteiligten wesentlich länger als die bei Videoüberwachung üblichen 48 Stunden gespeichert werden.
Ausbau der Videoüberwachung
Aus wissenschaftlicher Sicht ist vor mehr als zehn Jahren deutlich geworden, dass Videoüberwachung in den meisten Anwendungsgebieten keinen signifikanten präventiven Nutzen hat. FIfF-Vorstandsmitglied und Experte für Videoüberwachung und ihre Automatisierung Benjamin Kees kommentierte: „Ich bin empört und besorgt, dass trotz ausbleibender Präventionswirkung die Videoüberwachung immer weiter ausgebaut wird, dabei völlig unverhältnismäßig Grundrechte abgebaut werden und dies der Bevölkerung als notwendiges Eingeständis für einen vermeintlichen Sicherheitsgewinn verkauft wird. Automatisierte Bewertung von Verhalten und Identifikation verunsichert Menschen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben und ist ein weiterer durch Technikgläubigkeit fehlgeleiteter Versuch, ein gesellschaftliches Problem mit Computern zu lösen, die das nicht leisten können.“
Verhaltensbewertung und Identifizierungssysteme im öffentlichen Raum reihen sich als invasive Elemente ein in eine nicht enden wollende Reihe von fragwürdigen Maßnahmen, die längst viel zu viele Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens beeinflussen.
Das FIfF lehnt die Anfänge automatisierter Videoüberwachung entschieden ab. Ein System zu testen, das im aktiven Einsatz massiv gegen die Grundrechte verstoßen würde, ist absurd und verschwendet Steuergelder, die anderswo für echte Prävention und Sicherheit verwendet werden könnten.
Quellen
[1] https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/Foto-Fahndung/foto-fahndung_node.html
[2] https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/170619_gesichtserkennung.html
[3] https://netzpolitik.org/2017/ortstermin-am-suedkreuz-die-automatische-gesichtserkennung-beginnt/
Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sich kritisch mit Auswirkungen des Einsatzes der Informatik und Informationstechnik auf die Gesellschaft auseinandersetzen. Unsere Mitglieder wirken in vielen technischen und nichttechnischen Bereichen der Gesellschaft. Zu unseren Aufgaben zählen Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und das Erarbeiten fachlicher Studien. Das FIfF gibt vierteljährlich die Zeitschrift FIfF-Kommunikation heraus und arbeitet mit anderen Friedens- sowie Bürgerrechtsorganisationen zusammen.
Quelle: Pressemitteilung vom 1. August 2017
Berufsverbote: Prozess Silvia Gingold vs. Verfassungsschutz
Am Dienstag, den 12. Januar, um 10.30 Uhr, findet in Wiesbaden der Prozess „Silvia Gingold gegen Land Hessen“ statt (AZ.: 6K1153/16, W1).Frau Gingold hat den hessischen „Verfassungsschutz“ auf Unterlassung der fortgesetzten Bespitzelung und Vernichtung der diesbezüglichen Akten verklagt.
Obwohl Frau Gingold noch nie irgendein rechtswidriges oder gar gegen das Grundgesetz gerichtetes Verhalten vorgeworfen werden konnte -“ weder in den langen Jahren ihrer beruflichen Tätigkeit als Lehrerin, noch bei ihrer Mitarbeit in verschiedenen Organisationen und Gremien wie z.B. dem Kasseler Friedensforum -“ wird sie erklärtermaßen mindestens seit 2009 vom „Verfassungsschutz“ überwacht.
Tatsächlich wird ihr z.B. vorgeworfen, dass sie aus dem Buch über das Leben ihres Vaters, des Widerstandskämpfers Peter Gingold, Lesungen durchführt. Oder dass sie als selbst Betroffene am 28. Januar 2012, am 40. Jahrestag des Radikalenerlasses, bei einer Kundgebung in Frankfurt gesprochen hat. Und dass sie sich nicht von anderen teilnehmenden Organisationen distanziert hat. Auf einem solchen Niveau bewegen sich die Erkenntnisse, die den “Verfassungsschutz“ bewogen haben, Frau Gingold als gefährliche Verfassungsfeindin unter Beobachtung zu stellen. Es geht bei diesem Prozess also nicht nur um die Person Silvia Gingold -“ es geht ganz allgemein darum, ob der „Verfassungsschutz“ in unserem Land nach Belieben unbescholtene Menschen beobachten darf.
Um diesem Unrecht endlich einen Riegel vorschieben zu lassen, hat Frau Gingold vor über drei Jahren Klage beim VG Wiesbaden eingereicht. Und über diese Klage wird am kommenden Dienstag, 12.1.2017, verhandelt.
Mehr Informationen zum Fall von Silvia Gingold
Quelle: Pressemitteilung Initiativgruppe „40 Jahre Radikalenerlass“
Siehe auch: Silvia Gingold gegen den hessischen Verfassungsschutz, Aufruf zur aufmerksamen Beobachtung und öffentlichen Begleitung des Gerichtsverfahrens (Rote Hilfe)
Buchtipp: Im Panoptikum des Datenkapitalismus
Lesenswert, via LabourNet:
"... Würden alle Bundesbürger täglich beim Nachhausekommen ihren Briefkasten aufgebrochen, die Post geöffnet, in die Wohnung eingebrochen und alle Sachen durchwühlt vorfinden, es gäbe sofort einen gewaltigen (medialen) Aufschrei und massive Proteste. Im Reich des Digitalen ist Vergleichbares gängige Praxis, doch es regt sich so gut wie kein Widerstand. Denn das Eindringen staatlicher und privater Akteure in die Intim- und Privatsphäre geschieht dort unfühlbar und ungreifbar. Von wem man wie und warum gelesen, gespeichert, berechnet und gehandelt wird, bleibt im Ungefähren und Fernen. (...) Zu Ende gedacht bedeutet dies: Wenn eines Tages keinerlei Verbrechen mehr begangen würden, weil die smarte Polizei jeweils schon eingreift, bevor sie passieren, gäbe es gar keine Möglichkeit mehr, gegen Gesetze zu verstoßen. Und im Umkehrschluss: Man könnte sich auch nicht mehr moralisch "richtig" verhalten, weil man es ja muss beziehungsweise das "Falsche" als Möglichkeit gar nicht mehr existiert. Wenn jegliches Abweichen von sozialen Normen und Gesetzen nicht mehr möglich ist, dann ist auch keine Entwicklung, kein Widerstand, keine Revolution mehr möglich. Das (paradoxe) Ergebnis der Erweiterung und Auslagerung menschlicher Fähigkeiten und (Arbeits-) Kraft in die Technik wäre die Selbstabschaffung, die Amputation - der Mensch als berechnetes und normiertes Produkt seiner selbst. Wir selbst wären die Roboter in einer von Eliten und Maschinen gelenkten Welt."
Beitrag von Philipp von Becker vom 1. Januar 2017 bei Telepolis (Der Beitrag basiert auf dem von Philipp von Becker 2015 im Passagen Verlag in Wien erschienenen Buch "Der neue Glaube an die Unsterblichkeit. Transhumanismus, Biotechnik und digitaler Kapitalismus", ISBN 9783709201640, Preis 17,40 EUR)
OSZE Hamburg und G20+: Von LPD's, gescheiterten Berufsoffizieren, InnensenatorInnen und embedded Journalism
Ein Garant für Rechtswidrigkeit und Polizeiwillkür, Interview mit Rechtsanwalt Martin Lembke durch Radio FSK Hamburg vom 7.12. auf freie-radios.net
Script:
G20-Polizeichef Hartmut Dudde plant Einsatz der Bundeswehr
Der rot-grüne Senat und die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg haben Hartmut Dudde zum Polizeiführer der Einsätze während des OSZE-Treffens im Dezember 2016 und des G20-Gipfles im Juli 2017 ernannt. Der Leitende Polizeidirektor Dudde ist, wie der Presse zu entnehmen ist, selbst innerhalb der Polizei wegen seines autoritären, unkooperativen und häufig rechtswidrigen Vorgehens umstritten. Dem Hamburger Senat liegen eine Vielzahl gerichtlicher Urteile gegen den Polizeiführer Dudde und seine Anordnungen anläßlich von Demonstrationen vor. Insbesondere das Vorgehen von Dudde und der ihm unterstellten Beamten anläßlich von Großdemonstrationen ist wiederholt von den Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden.
Es hätte für den Spd-Innensenator personelle Alternativen gegeben. Mit der Entscheidung für LPD Dudde ist der Garant für Unrecht und Hetze gegen Bürger- und Grundrechte ausgewählt worden.
Hartmut Dudde hat sich auf seine Weise über die Ernennung zum "Leiter des Vorbereitungsstabes und Polizeiführer der Einsätze" gefreut. Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat er entschieden, das Militär einzuschalten und Gespräche mit dem "Kommando Territoriale Aufgaben" der Bundeswehr in Berlin und dem "Landeskommando Hamburg" der Bundeswehr in Hamburg durchgeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der angekündigten Großdemonstrationen werden es also nicht nur mit über 20.000 Polizisten, sondern auch mit den Soldanten der Bundeswehr zu tun haben. Das "Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr" (KdoTerrAufgBW) führt den militärischen Teil der zivil-militärischen Zusammenarbeit mit Feldjägern, bewaffneten Sicherungs- und Unterstützungskompanien und dem "Zentrum für Operative Kommunikation" (ZOpKomBW). Letzteres "analysiert die Situation der Bevölkerung in den Einsatzgebieten"; und da demnächst wohl eher keine Bundeswehrsoldaten zur Analyse der Situation der Bevölkerung durch das Karo- und Schanzenvierteil in Hamburg laufen dürften, wird das ZOpKomBW seinen technischen Überwachungsapparat der Hamburger Polizei zur Ausforschung der Bürger zur Verfügung stellen.
Das "Landeskommando Hamburg"(LKdoHH) gibt sich in seiner Selbstdarstellung etwas ziviler: "Wir sind Anlaufpunkt für Journalisten und Kulturschaffende. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind unsere Schwerpunkte." Es läßt sich schlußfolgern, dass zur Einwirkung auf die doch eher kritisch gesinnte Bevölkerung, deren Situation zuvor vom ZOpKomBW analysiert wurde, mit entsprechend gesteuerten Informationen über die Medien und Journalisten eingewirkt werden soll.
Für Polizeileiter Hartmut Dudde besitzen die "beiden Großeinsätze eine Dimension..., wie sie Hamburg bisher noch nicht erlebt hat...dennoch ist es nüchtern betrachtet zunächst ein Einsatz wie viele andere." Ein Großeinsatz wie viele andere. Damit hat Hartmut Dudde Erfahrung:
Castortransport November 2010- Polizeiführer Dudde ordnet an, mehr als 1.000 Demonstranten nachts in ein Polizeilager auf offenem Feld einzusperren, läßt hierfür einen mit bewaffneten Polizisten gut bewachten Kessel aus Polizeifahrzeugen und Einsatzgeräten bauen, in welchen die Menschen gepfercht werden und verhindert jede Kontaktaufnahme zu Anwälten und Gerichten. Vorher gegebene Versprechen und Absprachen hält er nicht ein, auf Anordnungen des polizeilichen Gesamteinsatzführers in Lüneburg reagiert er nicht. Das Landgericht Lüneburg hat hierzu festgestellt (Az.: 10 T 5/11 v.29.2.2012): Die Freiheitsberaubung war rechtswidrig. Die Betroffenen waren entgegen der Gesetzesvorschrift nicht unverzüglich, sondern überhaupt nicht einem Richter vorgeführt worden. Die Polizei hatte, trotz Aufforderung, keine Vorkehrungen getroffen, die Betroffenen im Kessel zu informieren und zum Gericht zu transportieren wie es das Gesetz vorschreibt. Rechtsschutz und Richtervorbehalt, so das Landgericht weiter, wurden mißachtet.
Polizeiführer Dudde macht, was er will, nicht, was er darf. Kritischeres läßt sich über einem Recht und Gesetz unterworfenen Beamten kaum sagen. Das ist ein Schanden für die Demokratie und den Rechtsstaat. Der SPD-Innensenator weiß das und nimmt es mindestens in Kauf. Er hätte, wie erwähnt andere, gesetzestreue Polizeiführer auswählen können. Die Grünen übrigens haben den Bundeswehreinsatz anläßlich des G-8 Gipfels in Rostock-Heiligendamm 2007 scharf kritisiert. So ändern sich die Zeiten.
Radio: FSK, Hamburg im www
Production Date: 07.12.2016

Blogkino: Sie leben (1988)
Heute in der Reihe Blogkino: Die Mutter aller Verschwörungstheorien - John Carpenters "Sie leben". Ganz Los Angeles ist von Außerirdischen unterwandert, die - als reiche Geschäftsleute getarnt - die Bevölkerung per Fernhypnose in Konsumzombies verwandeln. Ganz Los Angeles? Nein, einige Revolutionäre setzen sich zur Wehr...
