trueten.de

»Facts do not cease to exist because they are ignored.« Aldous Huxley

Formular des Tages: Unkenntlichmachung von Gebäuden

Irgendeine Kamera
Foto: Ich
Von heute an kann von heute an über das "Navteq-Microsoft Widerspruchsformular" verhindert werden, dass Microsoft Fotos des eigenen Hauses im Internet veröffentlicht.

Der Vorab-Widerspruch für "Streetside" richtet sich dagegen, dass von Herbst dort Straßenbilder aus Deutschland zu sehen sein sollen. "Streetside" soll als Konkurrenzprodukt zu Google's "Street View" aufgebaut werden. Die Widersprüche für "Streetside" können bis Ende September eingereicht werden.

Überwachung, Prävention und Protest

Buchvorstellung mit Peter Ullrich: Überwachung, Prävention und Protest

Im Vortrag werden aktuelle überwachungskritische Proteste kurz dargestellt und das sie tragende Spektrum analysiert. Wo gibt es Konflikte, Widersprüche, Probleme? Welche unterschiedlichen Erfahrungen und Vorstellungen treffen aufeinander? Wer wird in der Protestbewegung vertreten und wer vergessen? Welche Ziele werden angestrebt und wie kann man sie erreichen? Diese und andere Fragen des Bandes werden, bebildert durch Protestplakate und -symbole, dargestellt. Auch soll es darum gehen, wie sich durch aktuelle neosoziale Regierungstechniken wie Aktivierung und Prävention die Bedingungen für Protest grundlegend wandeln. Dies wird am Beispiel von Videoüberwachung, Krankheitsprävention und anderen Subjektivierungstechniken und -diskursen erläutert.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag den 21.07.2011 im DemoZ Ludwigsburg statt und beginnt um 19.00Uhr.

Buchvorstellung und Vortrag mit Peter Ullrich (Soziologe, Uni Leipzig, Ex-Leipziger Kamera, Autor und Co-Herausgeber) über "Kontrollverluste Interventionen gegen Überwachung"

Erschienen bei Unrast, Münster 2009


Sie überwachen - wir lachen!

Commander Shree Stardust und Konstantin Wecker beschäftigen sich in einer neuen Folge von "Konstantin & Commander" mit dem Dresdner Datenskandal. Seit 2009 wurden dort 162.000 Kundendaten von OBI-Baumärkten polizeilich erfasst. Bei der Blockade eines Nazi-Aufmarsches am 19. Februar 2011 mindestens 139.000 Handy-Daten binnen 4,5 Stunden. Konstantin & Commander suchen nach kreativen Antworten auf diese Sammelwut...

Buchtipp: Mikrozensus und Volkszählung 2011

Im Rahmen des „Bündnisses für Versammlungsfreiheit Stuttgart“ hat sich die Zensus11-AG gegründet. Ziel der Zensus11-AG ist es, durch kritische Öffentlichkeitsarbeit über die anstehende Volksausfragung 2011 zu informieren.

Damit soll auch die Diskussion über den Umgang mit dem Zensus gefördert werden. Der Zensus widerspricht aus Sicht des Bündnisses grundlegenden Bürgerrechten. Er ist zudem unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes mehr als fragwürdig.

Passend zu dieser Initiative ist im Januar 2011 im Tolkemitt Verlag bei Zweitausendeins Verena S. Rottmans neues Buch "Mikrozensus und Volkszählung 2011: Wieder verfassungswidrig?: Was Sie gegen Zwangsbefragung und für Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung tun können" erschienen.

Das Buch enthält:
• Informationen zur Rechtslage
• Erläuterungen zum Datenschutz und zum technischen Hintergrund der Erhebung und Speicherung
• alle Zensus- und Mikrozensus-Fragebögen
• Informationen, was passiert, wenn Sie die Befragung verweigern oder umgehen wollen; Musterbriefe an Behörden, mit denen Sie Einspruch erheben können sowie allem, was Sie zur Volkszählung 2011 wissen müssen.

Mehr Informationen zum Buch auf der Verlagsseite.

320 Seiten
Broschur
14 ,95 €
ISBN 978-3-942048-34-7

Stuttgart: Initiative gegen Zensus 2011

1984 war gestern...
Im Rahmen des „Bündnisses für Versammlungsfreiheit Stuttgart“ hat sich die Zensus11-AG gegründet. Ziel der Zensus11-AG ist es, durch kritische Öffentlichkeitsarbeit über die anstehende Volksausfragung 2011 zu informieren.

Damit solle auch die Diskussion über den Umgang mit dem Zensus gefördert werden.

Der Zensus widerspricht aus Sicht des Bündnisses grundlegenden Bürgerrechten. Er ist zudem unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes mehr als fragwürdig.

Nächstes Treffen: 10. Februar 2011, 19:30Uhr

Im Büro:
Die Linke-Stuttgart
Marienstraße 3a
Stuttgart

Kontakt: zensus2011@versammlungsrecht.info

Mehr Information:
AK Vorratsdatenspeicherung
Flugblatt des AK Vorratsdatenspeicherung zum Zensus

Neuer Flyer für Versammlungsfreiheit: Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!

Flyervorderseite - Download des Flyers
Das Stuttgarter "Bündnis für Versammlungsfreiheit" hatte anlässlich des Polizeieinsatzes am 30. September in Stuttgart kürzlich einen Flyer veröffentlicht. Dieser Tage ist nun ein neuer Flyer unter dem Titel "Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!" erschienen. Er richtet sich gegen fortgesetzte Angriffe auf die Versammlungsfreiheit in der Region Stuttgart. Wir dokumentieren den Wortlaut:

Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!
In den vergangenen Monaten kam es im Verlaufe vermehrter Proteste in Stuttgart zu einer regelrechten Repressions- und Kriminalisierungswelle gegen Demonstrantinnen und Demonstranten. Der massive Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas am 30. September 2010 im Schlossgarten ist hierbei kein Einzelfall.
 
Beispiel 1 -“ Willkürliche Auflagen / Ablehnung von Anmeldern

Bereits bei der Anmeldung von Demonstrationen erlässt das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart oftmals beliebige und einengende Auflagen. Inzwischen ist es gängige Praxis, dass beispielsweise die maximale Transparentlänge, die Ausrichtung der Beschallungsanlage und die genaue Begrenzung des Platzes (z.B. im Dunkeln, nicht unter den Straßenlaternen) durch die städtische Behörde vorgegeben werden. Eine Besonderheit Stuttgarts ist das faktische Demoverbot auf der Königstraße. Ein Beschluss des Stuttgarter Gemeinderates stellt hier die Interessen des Einzelhandels über die Versammlungsfreiheit.

Ebenso wurden mehrere Anmelderinnen und Anmelder von Protestversammlungen gegen das Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli als „ungeeignet“ abgelehnt, obwohl keiner der Betroffenen vorbestraft ist und erst recht nicht wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt wurde. Damit verweigerten die städtischen Behörden den Anmeldern von Kundgebungen ihr Grundrecht auf die aktive Ausübung der Versammlungsfreiheit. Wenn im geplanten Versammlungsgesetz Kriterien wie „Annahme“ oder „Eignung“ von Veranstaltungsleitern eingeführt werden sollten, so schafft dies einen Ermessens-Spielraum, um auf bürokratischem Wege missliebige Versammlungen unmöglich zu machen.

Deshalb fordert das Bündnis für Versammlungsfreiheit:

- Das demokratische Recht auf Versammlungsfreiheit darf nicht durch willkürliche Auflagen eingeschränkt werden
- Das geplante Versammlungsgesetz darf nicht durch die Ordnungsbehörden vorweggenommen werden

Beispiel 2 -“ Filmen von Demonstrationen / Personenkontrollen von Ordnern

Während Demonstrationen fertigt die Polizei immer häufiger Videoaufnahmen an, obwohl das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich ein Urteil verfasste, in dem das Filmen von friedlichen Demonstrationen untersagt wird.

Ein weiterer Vorgriff auf das geplante Versammlungsgesetz ist die Registrierung und Überprüfung der Personalien von Ordnerinnen und Ordner. So mussten bei einer antifaschistischen Demonstration im November 2010 in Schorndorf alle Ordner ihre Personalausweise abgeben damit die „Verkehrserfahrung“ und „Eignung“ überprüft werden konnte. Dem Anmelder der auf die fehlende rechtliche Grundlage dieser Maßnahme hinwies, wurde angedroht, die Durchführung der Versammlung zu untersagen.
  
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit stellt klar:

- Meinungsfreiheit, öffentlich wahrnehmbarer Protest und ziviler Ungehorsam sind in einer offenen Gesellschaft unabdingbar
- Polizeiliche Schikanen und Einschränkungen sind inakzeptabel 

Beispiel 3 -“ Kriminalisierung von Versammlungen

Immer häufiger werden VersammlungsleiterInnen von Demonstrationen, im Nachhinein mit Strafverfahren und hohen Prozesskosten überzogen. So wurde der Gewerkschaftssekretär, der eine Demonstration im Rahmen des Bildungsstreiks 2010 anmeldete, dafür angeklagt, dass der Demonstrationszug auf zwei Kreuzungen kurz gestoppt habe und eine Zwischenkundgebung wenige Meter vor dem eigentlich dafür vorgesehenen Ort stattgefunden habe. Dafür wurde von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl über 600 Euro ausgestellt, obwohl die Polizei vor Ort nichts beanstandete. In einem anderen Fall wurde der Anmelder der Revolutionären 1.Mai-Demonstration verurteilt, da unterwegs beim Laufen Musik abgespielt wurde. Gegen die Anmelderin der Montagsdemo gegen Hartz IV liefen bereits mehrere Verfahren wegen ähnlicher „Vergehen“ und eine politische Stadtführung zog eine Strafe über 3200 Euro nach sich, da sie nach Ansicht der Richter anmeldepflichtig gewesen sei.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit warnt eindringlich:
- Das Anmelden und Durchführen von Demonstrationen darf keine Sache des Geldbeutels werden
- Kriminalisierung von Versammlungen gefährdet die freie Meinungsäußerung

Solidarität aufbauen, Versammlungsfreiheit verteidigen und ausweiten!

Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und für die Versammlungsgesetzgebung, Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der Behörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen. Zeigen wir dem Ordnungsamt, der Polizei und der Staatsanwaltschaft ihre Grenzen auf.  

Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es uns nehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt euch euer Recht! Macht zu zweit die Versammlungsleitung, dokumentiert die Namen der Polizisten mit denen ihr gesprochen habt, verweigert willkürliche Polizeimaßnahmen und nutzt die Gerichtsprozesse, um euch für die Versammlungsfreiheit stark zu machen.
Weitere Informationen findet ihr unter
www.versammlungsrecht.info


Blockieren ist unser Recht!
Insbesondere bei den Protesten gegen Stuttgart 21 aber auch bei den Aktionen gegen den Castortransport oder das Gelöbnis kam es in den vergangenen Monaten zu Blockaden oder provisorischer Besetzung öffentlichen Raums. Immer wieder behaupten Politiker, Blockieren sei rechtlich unzulässig und kein legitimes Mittel einer Demonstration. In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1995 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, welche Blockaden dem Straftatbestand der „Nötigung“ entsprechen: Entscheidend hierbei ist, dass „[...] die Strafbarkeit einer derartigen Handlung von der Wahl bestimmter Nötigungsmittel abhängig gemacht [wird], nämlich Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel“ (Beschluss des Ersten Senats vom 10. Januar 1995).

Liegt das nicht vor, wird Blockieren durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Zum Beispiel weil man friedlich vor einer Einfahrt sitzt oder sich an einen Baum angekettet hat, der der Allgemeinheit gehört.

Dennoch gibt es in Baden-Württemberg eine sogenannte Wegtragegebühr. Menschen, die sich an einer Blockade beteiligen, begehen nach dieser Regelung eine Ordnungswidrigkeit und müssen 40 Euro Strafe bezahlen.


Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert:

- Abschaffung der Wegtragegebühr!
- Ziviler Ungehorsam ist keine Straftat! Einstellung aller Verfahren gegen Stuttgart 21 Gegner!

Die geplante Gesetzesverschärfung
Die schwarz-gelbe Landesregierung will ein neues Versammlungsgesetz, das das Bürgerrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt. Es schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit

Im Oktober 2008 gründete sich unser Bündnis, um gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes aktiv zu werden. Es wird von über 120 Gruppen und zahlreichen Einzelpersonen unterstützt. Wir haben eine Großdemonstration am 6. Dezember 2008 mit über 6000 TeilnehmerInnen organisiert und Kontakte in andere Bundesländer geknüpft. Wir organisieren diverse Veranstaltungen und Vortragsreihen. Bei zahlreichen Aktivitäten, z.B. gegen Stuttgart 21, weisen wir auf die gegenwärtige Praxis des Versammlungsrechts und die geplante Verschärfung hin. Darüber hinaus stellt das Bündnis auch Demobeobachter auf.

Wir finanzieren uns ausschließlich über Spenden unserer Bündnispartner.

Spendenkonto:
Friedensnetz BW
Kontonummer: 6520706
BLZ: 60010070 (Postbank Stuttgart)
Stichwort: Versammlungsgesetz

Ministerschreie im Schwelbrand des Polizeimanövers

Keine Panik bitte. Das ist nur eine Attrappe.
Momentaufnahme zur Einstimmung. (Von der Straße draußen dringen immer wieder Polizeisirenen ins Innere). Ich betrete das Polizeirevier schnell und fest. Lehne mich an die Wand vor dem Schalter. Um meine Erregung nicht sichtbar werden zu lassen.

Ganz ruhig atmen. Endlich:
"Der Nachbar!"
"Was soll mit dem sein?"

"Seine Mülltonne fehlt. Die grüne. Heute ist Leerungstag."
"Wird es vergessen haben."
"Der vergisst nichts. Und sie wissen doch - die Mülltonnen!"
"Oder ist er verreist?"
"Sein Auto steht da."
"Mit der S-Bahn gefahren?"
"Der Bequemling doch nicht! Bei dem - für die kleinste Strecke -Umwelt schädigen!"
"Was soll mir das?"
"Ich bin der Bürger, der achtsam ist, aber Panik unter keinen Umständen zulässt! Attentat!"
"Wegen so wenig kann ich die Dienststelle nicht allein lassen."
"Was soll das: so wenig! Ich geh doch nicht mit in die Luft!!!"
"Ruhig! Nur ruhig! Haben sie die Anweisung des Innenministers vergessen? Keine Panik!"

"Ich -zahle -Steuern-und -will--- nicht--- in------ die -----Luft."
"Sie- rücken sie mal ihre Hand heraus- und den Puls..."
"Chiräckstemoi. (Stöhnjammerkotzen im Polizeigriff)"

Dachte  es  doch. Hochgradig Panik geschoben - trotz Minister. Abführen in die Abklingzelle. Ausschließlich Diätversorgung! Auf Verlangen Kamillentee. Allenfalls Baldrian. Müsste sich so hundertfach zugetragen haben gestern und heute. Nachdem de Maizière und die Seinigen unter heftigsten Verwarnungen Panik zu schieben, Panik schoben.

Der Vorgang ist klar und bekannt. Auch Schäuble benutzte seine regelmäßigen Alarme immer zur Personalaufschwemmung und zur Anschaffung knackiger Klein- und Großapparate. Der neue Minister, dem die zugehörigen Inszenierungen wohl lästig fallen, wollte am Anfang nicht. Wurde aber vom Personal gedrängt. Wann Alarm, wenn nicht jetzt? Man wartet zu lange - und schon schnappt die Schuldenbeseitigungsfalle. Also jetzt.

Nur dass in der Vorfreude in Hamburg bei der Beschaffungskonferenz  die meisten ihren eigenen Phantasien unterlagen. Als erst das Köfferchen in Namibia so termingerecht gefunden war, konnten sie die  Lustschreie nicht mehr zurückhalten. Jeder wusste: es stammt aus derTestmassenproduktion  der CIA. Trotzdem: ein Sonderkommando nach Aftika sollte nicht zu teuer sein, um genau herauszubekommen, dass das aus einer Testmassenproduktion der CIA stammte.

Der eigentliche Zweck des Unternehmens wurde dabei fast vergessen. Gottseidank passte das Morgenteam  im ZDF auf. Es vernahm auftragsgemäß mehrfach "Rufe". Rufe an sich - ohne benanntes Subjekt.

Diese verlangten gebieterisch Vorratsspeicherung all der telephonischen Daten, die jetzt schon erfasst werden. Mit denen man vor Gericht aber noch nicht auftrumpfen darf. Das Verfassungsgericht- mit Überalterten besetzt - hatte dem Verfassungsschutz mal wieder nicht zugetraut, dass er wirklich die Verfassung schützt - und sonst gar nichts. Jetzt aber - wo es doch die "Rufe" gibt. Und wo in der SPD die noch gierigeren Heißhäse geiern und eiern.

Nur die Ruhe! Vielleicht schon nach diesem Alarm, sicher aber nach dem nächsten und übernächsten stehen wir in Augenhöhe vor den stattlichen USA und können selber Krimis drehen wie "Criminal intent".
Jeder Verdächtige im eigenen Datenhagel erschlagen!

PS: Im begreiflich flammenden Freudenflug wurde einer der Minister beim Interview all zu offen. Zur Begründung der Vorratsspeicherung führte er den schon "überführten" Terroristen an. Entschuldigung, wenn man einen einzigen ausnahmsweise schon sicher hätte, wieso dann noch Spitzeln auf Vorrat? Vorrat- bezieht sich auf die Zukunft. Die Verdächtigen - Alle Verdächtigen - WIR ALLE  sollen doch schließlich ins Netz. Sonst fehlt der Sache der letzte Vorwand. Und jeder Polzeihand Grapschseligkeit und Zugriffslust.

Aufruf zur Großdemonstration "Freiheit statt Angst" 2010 in Berlin

1984 war gestern...

Aufruf zur Großdemonstration "Freiheit statt Angst" 2010 in Berlin

Ein breites Bündnis ruft dazu auf, für Bürgerrechte, Datenschutz und ein freies Internet auf die Straße zu gehen. Die Demonstration "Freiheit statt Angst" findet am Samstag, den 11.09.2010 statt, im Rahmen des internationalen Aktionstages "Freedom not Fear".

In den letzten Monaten hat sich etwas getan. Der Erfolg der Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland setzte ein deutliches Zeichen für die Freiheit. Die nächsteKlage zehntausender gegen ELENA wurde eingereicht. Das ist ein Anfang. Es bleibt noch sehr viel zu tun.
 

Daten kennen keine nationalen Grenzen.

Deswegen muss vor allem international etwas geschehen. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss nun auf europäischer Ebene gekippt werden, um eine Neuauflage oder Wiedereinführung hierzulande zu verhindern. Die Internetsperren konnten in Deutschland zwar vorerst verhindert werden. Doch stieß die EU-Kommissarin Cecilia Malmström die Debatte auf europäischer Ebene erneut an.
Vertrauliche Daten werden nicht nur im Namen der Bundesrepublik, sondern auch im Namen der Europäischen Union gesammelt. Im Aktionsplan zum sogenannten "Stockholmer Programm" ist der massive Ausbau europäischer Sicherheitsarchitekturen, die Aufrüstung an den Außengrenzen Europas und eine äußerst bedenkliche Zusammenführung von EU-Datenbanken vorgesehen. Damit wird nicht nur das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Auch die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten werden dadurch beschnitten. Diese zweifelhafte Sicherheitsdoktrin lehnen wir ab und
setzen uns stattdessen für ein freies und lebenswertes Europa ein.


Bürgerrechte werden weiter abgebaut.

Vor allem die zunehmende Vermischung der Kompetenzen von Polizei, Geheimdiensten und Militär sowie die Auslagerung hoheitlich staatlicher Gewalt an private Unternehmen bauen Rechte der Bürger ab.

Die Überwachung nimmt zu.

Am Arbeitsplatz, in Bildungsinstitutionen und im Privaten werden wir zunehmend beobachtet. Auch staatliche stellen registrieren, überwachen und kontrollieren uns bei immer mehr Gelegenheiten. Die informationelle Selbstbestimmung schrumpft von Tag zu Tag. Egal was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wo wir uns bewegen, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren - der "große Bruder" Staat und die "kleinen Brüder und Schwestern" aus der Wirtschaft wissen es immer genauer. Dieser Abbau der Privatsphäre gefährdet unsere demokratische Gesellschaft. Menschen, die sich ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich nicht unbefangen und mutig für ihre Rechte einsetzen. Weder in Deutschland noch weltweit.


Wir wollen eine freie und offene Gesellschaft.

Diese kann nur durch die Gewährleistung von Privatsphäre, vertraulicher Kommunikation und einem zensurfreien Zugang zu Informationen bestehen. Privatsphäre ist ein wichtiger Teil unserer menschlichen Würde -“ und zwar in allen Lebensbereichen. Deshalb rufen wir dazu auf, sich an der Großdemonstration am 11. September 2010 in Berlin zu beteiligen.
 
Treffpunkt für die diesjährige Demonstration "Freiheit statt Angst 2010" ist am Samstag, 11. September, 13.00 Uhr der Potsdamer Platz.

Gleichzeitig rufen wir weltweit alle Menschen dazu auf, sich am internationalen Aktionstag "Freedom not Fear" zu beteiligen.


Weitere Informationen zur Demonstration, Organisation und Möglichkeiten der Beteiligung unter www.freiheitstattangst.de

 

Unsere Forderungen:

1. Überwachung abbauen

  • Keine Vorratsdatenspeicherung - weder auf nationaler, noch auf europäischer Ebene
  • Abschaffung der verpflichtenden flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten
  • Keine RFID-Ausweisdokumente
  • Schutz vor unnötiger Datensammlung und Bespitzelung am Arbeitsplatz
  • Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes
  • Zeitgemäße Datenschutzgesetze
  • Berücksichtigung des Datenschutzes bereits in der Konzeptionsphase aller öffentlichen eGovernment-Projekte
  • Keine einheitliche Schülernummer (Schüler-ID/Schülerdatei)
  • Konkrete Datenschutzrichtlinien für Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen die den neuen Anforderungen gerecht werden
  • Keine massenhafte zentrale Speicherung von persönlichen Arbeitnehmerdaten (ELENA)
  • Keine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse in der EU (z.B. SWIFT) sowie keinen Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger
  • Keinen Informationsaustausch sensibler Daten mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz
  • Keine pauschale und ausufernde Registrierung aller Flug- und Schiffsreisenden (PNR-Daten)
  • Keine automatisierte Kfz-Kennzeichenüberwachung und Standorterfassung oder Nutzung darauf aufbauender Technologien (z.B. Toll Collect)
  • Abbau und stärkere Regulierung von Videoüberwachung und Verbot des Einsatzes von Verhaltenserkennungssystemen
  • Keine heimliche Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline (z.B. Bundestrojaner)
  • Keine Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der derzeit geplanten Form
  • Schaffung von Transparenz bezüglich des Austausches sensibler Daten durch europäische Polizeibehörden


2. Evaluierung der bestehenden Überwachungsbefugnisse
Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen. Insbesondere fordern wir das EU-Parlament dazu auf, bestehende und geplante europäische Projekte zur inneren Sicherheit, welche die Grundrechte der Menschen in Europa einschränken, sofort zu
überprüfen.


3. Moratorium für neue Überwachungsbefugnisse

Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.


4. Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet

  • Verpflichtende gesetzliche Festschreibung von Netzneutralität
  • Freies, ungefiltertes und unzensiertes Internet, in Deutschland und weltweit, ohne Sperrlisten oder Vorkontrollen - sei es von staatlicher Seite oder durch Internetprovider
  • Keine Sperrungen von Internetanschlüssen („Three Strikes“)
  • Verbot der Installation von Filterinfrastrukturen in die Infrastruktur des Internet
  • Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter mit Rechtsweggarantie
  • Festschreibung eines globalen digitalen Grundrechtsschutzes als digitale Menschenrechts-Charta des 21. Jahrhunderts
  • Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, da dies für öffentliche Debatten in Demokratien unverzichtbar ist
  • Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht werden, welche Selbstzensur begünstigen


Via

ELENA: Vollmacht erteilt

Habe fertig. Meine Vollmacht für die Verfassungsbeschwerde gegen ELENA ist ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und im Briefkasten. Zur besseren Identifizierung:



Der FoeBuD e.V. ruft auf zur Teilnahme an einer Verfassungsbeschwerde gegen ELENA: "Mit dieser Verfassungsbeschwerde wollen wir ELENA, den “Elektronischen Entgeltnachweis- kippen. Wir wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Zeigen Sie der Politik und dem Verfassungsgericht, dass auch Sie eine Vorratsdatenspeicherung Ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. ablehnen! Weitere Informationen zu ELENA finden Sie auf dieser Seite. Sie können auch den ELENA-Flyer des AK Vorratsdatenspeicherung herunterladen oder über den Shop des FoeBuD e.V. bestellen. Geben Sie den Flyer an Verwandte, Freunde und Bekannte weiter, denn auch deren Daten werden wahrscheinlich in der zentralen ELENA-Datenbank gespeichert." Zur Sonderseite
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