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Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Zypries' Rücktritt gefordert

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."

Weiterlesen in der Presseerklärung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung: 12 Umzugskartons für Vollmachten

Am 29.2.2008 wurde die Sammelverfassungsbeschwerde von 34.451 Beschwerdeführern zur Vorratsdatenspeicherung durch den Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostikeingereicht. In Karlsruhe wurde zunächst die interne Zuständigkeit entschieden. Für die Verfassungsbeschwerde ist der erste Senat zuständig. Da auch beantragt wurde, den Vollzug des Gesetzes bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes auszusetzen, wird hierüber demnächst entschieden und zwar voraussichtlich noch im Monat März/Anfang April.


Link: sevenload.com

Das Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts lautet: 1 BVR 256/08

Weitere Informationen

Highway to Hell...

Autofahren geht auch nicht mehr. Dazu ein bischen Netzrauschen:

a) Hessische und schleswig-holsteinische Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig
„Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen...“
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. März 2008 mit Link zum Urteil vom 11. März 2008 -“ 1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/07

b) Urteil zum Kfz-Massenabgleich muss Folgen haben
„Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den heimlichen und verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerdeführer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundesländern (Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz) die Abschaffung ihrer entsprechenden, zu weit gehenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil nach unserer Überzeugung das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer oder anderer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen oder zu orten...“
Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 11.03.2008

c) Verfassungsgericht präzisiert Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum automatischen Erfassen von KFZ-Kennzeichen kann weit reichende Folgen für andere Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung und damit für die EU-Gesetzgebung haben...“
Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 12.03.2008

d) Datenautobahn zur CIA
„Die US-Regierung soll künftig gewaltige Datenmengen über deutsche Bürger erhalten. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterzeichneten am Dienstag trotz Warnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ein Abkommen mit US-Regierungsvertretern, das darauf hinauslaufen soll, den Datenschutz für Millionen Bundesbürger faktisch auszuhebeln...“
Artikel von Ulla Jelpke in junge Welt vom 12.03.2008

Aus der Sicht der Täter liest sich das natürlich anders: „Terroristen schneller auf der Spur“ (Part I)
„Internationale Terroristen nutzen bewusst die Hürden aus, die Ländergrenzen für Strafverfolger darstellen. Zur effektiveren
Kriminalitätsbekämpfung wollen Deutschland und die USA deshalb ihren Informationsaustausch ausbauen: Damit die Partner eingreifen können, bevor Menschen zu Schaden kommen...“
Meldung mit weiterführenden Links vom 11.03.2008 beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

e) Für ein Morgen in Freiheit. Aufruf zur Demo in Köln am Samstag, den 15. März 2008 ab 14.00 Uhr
Parteien, Bürgerinitiativen und Berufsverbände rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die immer weiter fortschreitende Überwachung durch Staat und Wirtschaft auf. Am Samstag, dem 15.03.2008, werden die Bürger in Köln unter dem Motto "Für ein Morgen in Freiheit!" auf die Straße gehen. Treffpunkt für die Teilnehmer wird um 14.00 Uhr der Roncalli-Platz ("Domplatte") in Köln sein. Siehe unser SchäubleEselsohr oben rechts oder die Aktionsseite

f) "Terroristen schneller auf der Spur" (Part II)
Nach dem Abkommen können "begründetem Terrorverdacht" persönliche Daten übermittelt werden, ohne daß ein formelles Rechtshilfeersuchen von Nöten ist. Das feierten heute Wolfgang Schäuble (CDU), Brigitte Zypries (SPD) gemeinsam mit US-Heimatschutzminister Michael Chertoff und US-Justizminister Michael Bernard Mukasey als Fortschritt und grinsten feist in die Kameras.
Wie schnell von einem "begründetem Terrorverdacht" gesprochen wird, zeigte der Fall des Berliner Soziologen Andrej Holm.
Auf Grund von zusammengewürfelten "Informationen" beantragte die Bundesanwaltschaft seine Haftung und galt fortan als Terrorist, u.a. weil er über G.............. schrieb.
Beitrag von Redblog

Die Waffen der Terror Fahnder

Der Beitrag lief zwar schon vor einigen Tagen, wer ihn verpasst hat sollte sich den dringend ansehen, es gibt ihn auch als Podcast

"Ständig hinterlassen wir Datenspuren -“ beim Telefonieren, beim Surfen im Internet, bei der Autofahrt. Und für die interessieren sich möglicherweise Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste, im Kampf gegen den Terror:
Welche Auswirkungen hat die so harmlos klingende „Vorratsdatenspeicherung“? Welche Daten werden gesammelt und gespeichert? Und wie leicht ist es, diese Totalüberwachung zu umgehen? Quarks & Co hakt nach."

Quelle: WDR
Film downloaden
Via Netzpolitik und Datenterrorist

Der große Sprung nach vorn

Nachdem unser Blog gestern noch auf Platz 30 bei der "Aktion UEBERWACH" stand, beehrte uns das LKA (nicht der Musikschuppen in Wangen, in den wir auch mal gerne gehen), sondern das AMT heute einige Male und pushte uns auf Platz 24:
Die "Aktion UEBERWACH" will auf die zunehmende Entwicklung in Richtung eines "präventiven Überwachungsstaats" aufmerksam machen, indem sie Zugriffe der Bundes- und Landesministerien, sowie von Regierungs- und Oppositionsparteien auf teilnehmende Blogs, Foren und Webauftritte überwacht und protokolliert. Über ein Beispiel, wohin diese Überwachung führen kann habe ich ja neulich berichtet

Es ist recht interessant, zu sehen, welche von den überwachenden Behörden sich wann und wo auf den teilnehmenden Seiten aufhält. Bei den Protokollen der Sitzungen werden die besuchten Seiten mit ausführlichen Statistiken dargestellt.

Zwar geben die Logfiles des Webseitenproviders die Daten in der Regel auch her, allerdings ohne die IP Adressen in die Behörden aufzulösen und diese dann auch noch entsprechend aufzubereiten.

Einmal wie Wolfgang S. fühlen...

Beim Blechblog kann man die Terrormäuse alice und hella im M(aus)-TV bewundern. Da ich mich auch mal wie Wolfgang S. fühlen will, aber nicht die bei karan vorgeschlagenen Dienste bei orwell.com nutzen will, habe ich mir noch schnell eine Webcam besorgt und überwache jetzt unsere drei aus einem Bootcamp stammenden Gefangenen Mitbewohner, Dicky, Dacky und Ducky.
Kanal II
BigBrother Kanal II

Die Webcam befindet sich nicht im Dauerbetrieb. Sie wird alle drei Minuten aktualisiert.

Von wegen: "Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten!"

Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten? Der Staat missbraucht seine Sicherheitsbefugnisse nicht? Die dafür zuständigen Mitarbeiter halten sich strikt an das Gesetz? Überwachung hat für die Betroffenen keine negativen Folgen? Hier eine Liste von Gegenbeispielen, die zeigt, warum die ausufernde Datensammlung und Überwachung niemandem egal sein kann.

Via Strudel

Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht

Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben über 25.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.

Nachdem der Bundespräsident das von CDU, CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung („Vorratsdatenspeicherung“) unterzeichnet hat, hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik am heutigen Donnerstag Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. In der 150-seitigen Beschwerdeschrift [1] wird auch beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.

Zur Begründung heißt es, das Gesetz lasse „massive Kommunikationsstörungen“ in Deutschland befürchten. Zum einen werde jeder Bürger grundlos wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Zum anderen drohe Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails von Menschen in Not, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen und Hinweise, Regierungskritikern das Ende unkomplizierter Kommunikation und Internetsurfern Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten. Sensible Kontakte und Kommunikationen könnten nur noch durch persönliche Treffen abgewickelt werden oder müssten insgesamt unterbleiben. Mit der unbefangenen Kommunikation gehe „die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens“ verloren.

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben über 25.000 Menschen einen Rechtsanwalt zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bevollmächtigt. Da die Erfassung und Auswertung der vielen Vollmachten noch nicht abgeschlossen werden konnte, ist die Beschwerde zunächst im Namen von sieben Erstbeschwerdeführern eingereicht worden. Es handelt sich um den Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Christoph Gusy, den Bremer Publizisten und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, den Bürgerrechtler Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, den Leiter einer Beratungsstelle der AIDS-Hilfe, die kommerzielle Anbieterin eines Anonymisierungsdienstes, das Vorstandsmitglied des Journalistenvereins "Netzwerk Recherche" Albrecht Ude, der Vorsitzende des Buchprüferverbands Heinz Raschdorf und der Strafverteidiger Peter Zuriel. Die Beschwerde wird im Namen der weiteren Beschwerdeführer eingereicht werden, sobald die Erfassung der bis zum 24.12.2007 eingegangenen Vollmachten abgeschlossen ist.

Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll ab 2008 ohne Anfangsverdacht protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis Ende 2008 können Unternehmen eine Vorratsspeicherung noch straffrei verweigern [2]. Sodann drohen hohe Bußgelder. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle Telekommunikationsanbieter auf, einstweilen auf die Massendatensammlung zu verzichten. Erste Internet-Service-Provider haben bereits angekündigt, 2008 noch keine Daten auf Vorrat zu speichern.

Besorgten Bürgerinnen und Bürgern rät der Arbeitskreis, sich vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:

1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten 2008 gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.

2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.

3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises [3]. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an, mit deren Hilfe die Vorratsdatenspeicherung umgangen werden kann [4].

Quellen:

[1] Die Beschwerdeschrift im Internet

[2] Nichtspeicherung ist straffrei: § 150 Abs. 12b TKG, auf Seite 15

[3] Datenfrei kommunizieren

[4] CD "Freiheit statt Angst"

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der die Arbeit gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.

Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung kritisch beleuchtet

Was tun ab dem 1.1.2008?

Standard Rollstuhl
Foto: WikiPedia
Zum Jahreswechsel schicke ich immer eine SMS an ein paar Freunde und Verwandte. Ab dem 1.1. bleiben die Verbindungsdaten verschiedenen Interessierten dann für ein halbes Jahr erhalten. Wer keine Lust auf deren Schnüffelei hat, dem empfiehlt sich vielleicht die Zusammenfassung des Vortrags von Roger Dingledine. Er ist der Gründer des Anonymisierungsnetzwerks Tor (The Onion Routing) und sprach gestern beim 24. Chaos Communication Congress (24C3) in Berlin. Sein Beitrag setzt sich auch mit der Frage der Internettelefonie über Tor auseinander. Eins vorweg: SMS geht leider (noch) nicht.

Zum Surfen empfiehlt sich Tor bekanntlich ja ebenfalls, interessant ist hier besonders die Verwendung der Firefox Erweiterungen FoxyProxy und NoScript sowie der CookieCuller. Wer sich näher mit den zugrundeliegenden Techniken befassen möchte, dem sei ein Blick in das Buch "Anonym im Netz -“ Techniken der digitalen Bewegungsfreiheit" von Jens Kubieziel empfohlen. Darin wird auch auf die entsprechende Konfiguration von ICQ Clients sowie weiterer Dienste wie anonymer Email eingegangen. Eine Ergänzung, die das auch noch aus dem Blickwinkel von politischen Aktivisten behandelt, ist das Handbuch zur Computersicherheit der Rosa Antifa Wien.

Nichts zu verbergen? Das bekannte Beispiel von Jean Charles de Menezes, der ebenfalls nichts zu verbergen hatte, ist sicherlich eine drastische Ausnahme. Dann könnte eventuell der (fiktive) Beitrag "The Ballad of Joe Kuhl" denjenigen, die zu unbeschwert mit ihren Daten umgehen, die Augen öffnen. Denn zu einem Leben unter Beobachtung führt bekanntlich, wer falsche Wörter benutzt.

Schlimm, schlimm. Via gonorrea bin ich dann auch noch einen passenden musikalischen Beitrag einer bekannten Berliner Band gestoßen. Das richtet dann wieder auf. Traurig aber wahr. ;-)
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