trueten.de

»Au point de vue barbare, liberté est synonyme d’isolement: [...]« Pierre Joseph Proudhon

Broschüre zum Verbot von Indymedia linksunten erschienen

Die Rote Hilfe e.V. hat eine Broschüre zum Verbot der linken Medienplattform Indymedia linksunten veröffentlicht. Darin wird das Verbot und der Umgang damit aus drei Perspektiven betrachtet. Im ersten Beitrag schreiben die RechtsanwältInnen der Betroffenen aus juristischer Perspektive. Das zweite Kapitel, verfasst vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, befasst sich mit der politischen Auseinandersetzung um das Verbot. Im dritten Beitrag legen Betroffene der Verbotsverfügung dar, was linke Medien auszeichnet und warum diese weiterhin notwendig sind. Außerdem beinhaltet die Broschüre eine Chronik der Repression und Hintergrundinformationen zu dem Spitzel, der die Medienaktivistinnen ausspionierte.

Das Heft kann über den Literaturvertrieb der Roten Hilfe, gegen Erstattung der Versandkosten bezogen werden. Ausserdem ist es online als PDF verfügbar

Für die Klagen gegen das Verbot und die Unterstützung der Betroffenen werden weiterhin Spenden benötigt:

Empfänger: Rote Hilfe OG Stuttgart
IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13
BIC: GENODEM1GLS
Stichwort: linksunten

Plakatief!: "Die fabelhafte Welt des Widerstands" auf einer Kreuzberger Brandwand

Foto: Umbruch Bildarchiv
Wer in der U-Bahn-Linie 1 den Görlitzer Bahnhof in Richtung Kottbusser Tor passiert, kennt die legendäre Brandmauer an der Oranien-/Ecke Manteuffelstraße. Seit über 25 Jahren hängen dort weithin sichtbar Wandbilder zu aktuellen Highlights linker Bewegungsgeschichte. Motive für die Wand stellt das Plakatief-Kollektiv in Zusammenarbeit mit verschiedenen politischen Initiativen zusammen. Hier ihre Selbstdarstellung und eine Zusammenstellung der bisherigen Wandbilder.

Anfang der Neunzigerjahre hängte die Kreuzberger Brückenini ein riesiges Transparent an die Brandmauer an der Manteuffelstraße gegen die Öffnung der Oberbaumbrücke für den Individualverkehr. Weitere Wandbilder folgten, so auch 1997 das berühmte Landowsky-Plakat, welches die Stadt Berlin mehrmals überpinseln ließ und das eine Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Folge hatte.

Seit 2001 führen wir, das Plakatief, diese Arbeit weiter. Aus verschiedenen politischen Hintergründen kommend, malen und kleben wir Wandbilder zu aktuellen Themen. Es ist uns wichtig, nicht nur unsere eigenen Ideen zu verwirklichen, sondern mit anderen Gruppen zusammenzuarbeiten. Dabei setzen wir ihre Ideen malerisch um, entwickeln die Entwürfe gemeinsam oder hängen die von den Gruppen selbst gestalteten Wandbilder auf. Die Plakate hängen in der Regel zwischen sechs und acht Wochen und haben eine Größe von drei mal sechs Metern. Neue Plakatideen und Mitstreiter_innen sind immer willkommen. Kontakt: plakatief@gmx.net

Einige unserer Plakat-Favourites findet ihr in einer Ausstellung am Heinrichplatz in Kreuzberg, und zwar im Second-Hand-Buchladen "Müßiggang" und im oberen Teil des Ladenprojekts Assoziation 14a.

Zur Fotoübersicht beim Umbruch Bildarchiv

Zum 42. Todestag von Ulrike Meinhof: Bambule (1970)



Ulrike Meinhof 1964

Quelle: Privates Foto, aus der Sammlung Bettina Röhls, der Tochter Ulrike Meinhofs


In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1976 starb Ulrike Marie Meinhof im Knast Stuttgart-Stammheim. Ihr Tod und auch der der anderen RAF Gefangenen in der Haft wurde bis heute nicht vollständig aufgeklärt, Menschen, die an der staatlichen Selbtmordthese zweifeln, werden kriminalisiert. Ulrike Meinhof engagierte sich seit 1957 politisch, war Mitglied der illegalisierten KPD und wurde durch ihre Artikel und Kolumnen vor allem in „Konkret“ eine bedeutende linke Persönlichkeit in der BRD.

"Sie war die erste Person in der Bundesrepublik, nachdem wir aus Polen 1958 nach Westdeutschland gekommen waren, die nach meiner Zeit im Warschauer Ghetto fragte. Am Ende des Interviews, das viel länger dauerte als ursprünglich geplant, hatte Ulrike Meinhof Tränen in den Augen." Marcel Reich-Ranicki

1970 gründete sie mit anderen die bewaffnet im Untergrund kämpfende Gruppe Rote Armee Fraktion (RAF). Zu ihrer Person hatte ich anlässlich ihres 40. Todestages im vorletzten Jahr einiges zusammengestellt, das ich an dieser Stelle nicht wiederholen will. Relativ unbekannt ist ihre Arbeit als Drehbuchautorin an dem auch heute kaum gezeigten Film Bambule:

"24 Stunden in einem geschlossenen Mädchenheim: Irene und Monika unternehmen einen Ausbruchsversuch. Während Irene die Flucht gelingt, landet Monika zur Strafe in der Arrestzelle und erzählt dort einer Fürsorgerin ihre Lebensgeschichte. Die Situation im Heim spitzt sich zu und in der Nacht wird eine "Bambule", ein Aufstand, angezettelt."(arte)

"Der Film kritisiert die autoritären Methoden der Heimerziehung (Fürsorgeerziehung) in einem Mädchenheim. Im Verlauf der Handlung kommt es zu einer Revolte der Heiminsassinnen gegen die unterdrückenden Strukturen. Die Handlung des Films wird oft auch als Parabel auf die gesellschaftlichen Zustände der Zeit verstanden, denen eine neue, verschärfte Form des Klassenkampfes entgegengesetzt werden müsse." (wikipedia)

Die Ausstrahlung des Films war für den 24. Mai 1970 in der ARD geplant, wurde wegen der Beteiligung Ulrike Meinhofs an der Befreiung von Andreas Baader am 14. Mai aber abgesetzt. Das Drehbuch erschien als "Bambule: Fürsorge - Sorge für wen?" bereits 1971 in Buchform. Erst ab 1994 wurde der Film in den dritten Programmen der ARD gezeigt. Film und Drehbuch sind die authentische Wiedergabe der Zustände, die sie in ihren Reportagen über Heimerziehung beschrieben hat und heute wichtige Dokumente für die Beurteilung der Erziehungspraxis in Einrichtungen der Jugendhilfe der 1940er bis 1970er Jahre sind.

Das Buch "Bambule: Fürsorge - Sorge für wen?" ist längst zum Klassiker geworden. Nicht nur wer wissen will, welche Erziehungsvorstellungen noch Ende der sechziger Jahre herrschten, sollte Bambule lesen. Denn das Thema ist aktuell wie je: Wie geht die Gesellschaft mit Randgruppen um, wie erzieht der Staat diejenigen, deren Fürsorge ihm übertragen wurde? Ulrike Meinhof hatte sich als Journalistin in langen Recherchen ein Bild über die Lage der Mädchen in Erziehungsheimen gemacht. In der Geschichte von Irene beschreibt sie den Alltag zwischen Hof, Schlafraum, Wäscheraum und "Bunker", die Repressalien der Erzieher und die Befreiungsversuche der Mädchen, die "Bambule" machen, weil sie leben wollen und nicht bloß sich fügen.

Demonstrationsrecht verteidigen! Aufruf zum Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte

Von den USA bis zur Türkei, von Frankreich bis Ungarn rücken Regierungen nach rechts, heben durch die Verfassung gesicherte demokratische Grundrechte auf, verbieten und unterdrücken Proteste und Streiks und gehen den Weg in einen Polizeistaat. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland liegt in diesem Trend: In den letzten zwei Jahren hat auch sie demokratische Grundrechte von Millionen hier lebenden Migrant*innen massiv beschnitten, insbesondere 2016 im Zuge des „Asylpaket II“; mit verfassungswidrigen Methoden hat sie viele Migrantenorganisationen verfolgt und kriminalisiert, beispielsweise kurdische und türkische Frauen-, Studenten- und Arbeiterorganisationen wie NAV-DEM, ATIK und YXK.

Seit den jüngsten Gesetzesänderungen durch die Bundesregierung (u.a. §113, 114 StGB sowie Massen-Überwachung von WhatsApp/facebook), der Initiative zur Einschränkung des Streikrechts („Tarifeinheit“) und den schweren Grundrechtsverletzungen gegen Demonstrantinnen, Sanitäterinnen, Rechtsanwältinnen und Journalistinnen beim G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 ist es offensichtlich: Nach den Repressionen gegen Flüchtlinge und Migrantenorganisationen werden der gesamten sozialen Bewegung und der ganzen Bevölkerung der Bundesrepublik grundlegende demokratische Rechte genommen -“ insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit.

Schon Wochen vor dem G20-Gipfel wurden unverzichtbare Bestandteile der Versammlungsfreiheit wie zentrale Übernachtungsmöglichkeiten in Protestcamps verboten; genehmigte Camps räumte die Polizei in den Tagen vor dem Gipfel gegen ausdrückliche Gerichtsbeschlüsse. Die Auftakt-Demo der Gipfelgegner am 6.7. wurde unter Einsatz von brutaler Gewalt, mit Wasserwerfern und Schlagstöcken polizeilich aufgelöst, obwohl von ihr keinerlei Eskalation ausgegangen war. Dutzende Demonstrantinnen wurden durch Polizeigewalt im Laufe der Demonstrationen schwer verletzt. Die Polizei griff sogar gekennzeichnete Anwältinnen, Sanitäterinnen und Journalistinnen tätlich an. Mehr als 30 missliebigen Journalist*innen entzogen die deutschen Behörden im Verlauf des Gipfels nachträglich die Arbeitserlaubnis vor Ort. Hoch gerüstete Spezialeinheiten stürmten mit Kriegswaffen in Hamburg Häuser, sie terrorisierten ganze Straßenzüge, während die behaupteten Anlässe keiner Überprüfung standhalten. Privatwohnungen und Jugendzentren wurden polizeilich „durchsucht“ und verwüstet.

Über 250 Demonstrantinnen wurden von der Polizei unter teils haarsträubender Begründung in oftmals überfallartigen Szenen von vermummten Polizeibeamtinnen festgenommen und tagelang unter folterähnlichen Bedingungen ihrer Freiheit beraubt, darunter fast der gesamte Jugendvorstand der ver.di-Jugend NRW-Süd und ein kompletter anreisender Bus der Jugendorganisation „Die Falken“. Zu den Haftmethoden zählten systematischer Schlafentzug, Demütigungen und Schläge. Mehr als einen Monat nach den Gipfelprotesten dauert die Freiheitsberaubung immer noch an, noch sitzen 31 Demonstrant*innen in Untersuchungshaft, der größte Teil von ihnen ausländischer Herkunft. Die mittlerweile freigelassenen ver.di-Mitglieder werden weiterhin mit mehrjährigen Gefängnisstrafen bedroht, die mit einer Reihe von neuen Gesetzen durchgesetzt werden sollen.

Bereits wenige Wochen vor dem G20-Gipfel reformierte die Bundesregierung die §113 und 114 des Strafgesetzbuches („Widerstand oder tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“). Demnach droht in diesem Fall künftig eine Mindeststrafe von drei Monaten. Für den Vorwurf des Widerstands reicht dabei oft schon ein ängstlich weggezogener Arm. Zudem wurde der Katalog für besonders schwere Fälle, die mit sechs Monaten Mindeststrafe belegt sind, erweitert: Künftig reicht dafür u.a. auch die so genannte gemeinschaftliche Tatausführung -“ doch welche Demonstration, welcher Streik erfolgt nicht gemeinschaftlich?

Diese Gesetzesänderungen werden das gesamte Demonstrationsgeschehen in Deutschland nachhaltig verändern. Wenn jeder Demonstrant Angst haben muss, z.B. im Falle eines Handgemenges hinter Gittern zu landen -“ und zwar auch, wenn es von der Polizei ausging -“ werden sich viele von der Teilnahme an Kundgebungen, Demos oder Streiks abgeschreckt sehen. Die derzeitigen Gesetzesänderungen gehören zu den tiefsten Eingriffen in die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und höhlen damit ein elementares Recht völlig aus, das vom BVerfG als „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“ bezeichnet wurde. Weiterhin widersprechen sie der Menschenwürde (Art. 1), der Freiheit der Person (Art. 2), schränken die Meinungsfreiheit (Art. 5) massiv ein, die das BVerfG als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt bezeichnete und richten sich nicht zuletzt gegen die Pressefreiheit. Die uns durch unsere Verfassung gewährten Rechte lassen wir uns nicht nehmen. Wir fordern:

  • Freiheit für die politischen Gefangenen von G20 und NAV-DEM/ATIK und Einstellung der Verfahren!

  • Verteidigung des Demonstrationsrechts: Weg mit der Reform der § 113 u. 114 StGB!

  • Verteidigung des Streikrechts: Weg mit der „Tarifeinheit“!

  • Verteidigung der Pressefreiheit: Weg mit der Repression gegen Journalist*innen!



Via demonstrationsrecht-verteidigen.de

Stuttgart: Linke Politik lässt sich nicht verbieten! Solidarität mit Indymedia Linksunten!

Wir unterstützen den Aufruf zu einer Protestkundgebung gegen das Verbot von Indymedia Linksunten:

Am Freitag, den 25. August gab das Innenministerium das Verbot der linken Informationsplattform Indymedia Linksunten bekannt. Polizeikräfte durchsuchten vier Wohnungen und das Kulturzentrum KTS in Freiburg, beschlagnahmten Speichermedien und Technik. Der Innenminister begründete den harten Schlag gegen das vielgenutzte Portal mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Kriminalisierung von Indymedia Linksunten ist das erste Resultat einer breiten Kampagne gegen linke Politik, die von bürgerlichen Parteien und Medien schon vor dem Gipfel ins Rollen gebracht wurde und nach ihm erst richtig in Fahrt kam. Von der revolutionären und radikalen Linken über linke Kulturzentren bis hin zur Linkspartei, wird alles diffamiert und angegriffen, was am neoliberalen Kurs der Herrschenden rüttelt: eine Bildzeitung, die ihre LeserInnen zur Fahndung nach AktivistInnen aufhetzt, Forderungen nach EU-weiten Dateien zur Erfassung von linken AktivistInnen, Debatten über die Schließungen von Räumlichkeiten. Alle politischen Kräfte, die sich nicht vom selbstbestimmten Widerstand gegen den Gipfel distanzieren, befinden sich mit auf der Abschussliste.

Es ist nicht nur die ausufernde Polizeigewalt während des Gipfels, die unzähligen verletzten AktivistInnen und die teils noch andauernden unbegründeten Haftstrafen, die mit dem Schlag gegen Links unter den Teppich gekehrt werden sollen. Es geht darum, politische Kräfteverhältnisse zu schaffen, in denen Widerstand zum Verbrechen gemacht wird, sobald er anfängt, sich zu artikulieren. Der direkte Protest gegen das immer zerstörerischere Wüten des kriselnden Kapitalismus, gegen Kriegspolitik, Sozialabbau, Abschottungspolitik, zunehmend unsichere und schlechte Arbeitsbedingungen, soll nicht als Anknüpfungspunkt zur Veränderung der Zustände, sondern als unmittelbare Gefahr für die Menschen der Gesellschaft verkauft werden. Eine Gefahr kann linker Widerstand durchaus sein - allerdings nur für diejenigen, die an der Verschlechterung der Lebensbedingungen von großen Teilen der Gesellschaft mitwirken und davon profitieren. Natürlich ist es kein Zufall, dass das harte staatliche Durchgreifen nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl stattfindet. Die vermeintliche Bedrohung der "Inneren Sicherheit" ist schon seit Jahren ein Dauerbrenner in der Öffentlichkeitsarbeit der großen bürgerlichen Parteien.

Und jetzt? Es ist nicht klar abzusehen, wie sich die Offensive gegen Links weiter ausgestalten wird. Fakt ist: das Fundament dafür ist gelegt. Die Herrschenden schaffen eine Stimmung, in der die Einschränkung bürgerlicher Freiheiten, wie der Versammlungs- und der Pressefreiheit auf zunehmend fruchtaren Boden stößt, in der Proteste zur "Gefahr für Leib und Leben" hochstilisiert werden. Schließlich soll ein schwerbewaffnetes SEK, das wegen Steinen und Barrikaden Häuser stürmt, nicht als Ansatz zur weiteren Militarisierung der Gesellschaft wahrgenommen werden. Ein mutiger Einsatz zur "Rettung in der Not" liest sich wesentlich besser in der bürgerlichen Berichterstattung...

Das können wir nicht hinnehmen!
Wir befinden uns in einer Zeit, in der große Teile der lohnabhängigen Bevölkerung in immer schlechtere Lebensbedingungen gezwängt werden, in der Ausgrenzung und Abschottung wieder brutale und sichtbare Formen annehmen. Die Gesellschaft wird kompromisslos - und für viele inzwischen auch selbst spürbar - nach den Interessen des Kapitals ausgerichtet. Der Widerstand dagegen ist zwar folgerichtig, aber keine leichte Aufgabe. Er kann nur Früchte tragen, wenn wir ihn gemeinsam verteidigen, lautstark und selbstbewusst an seiner Notwendigkeit festhalten. Wir haben so viele Anknüpfungspunkte, anhand derer wir Menschen für den Kampf für eine bessere Gesellschaft begeistern können und wir erleben täglich, wie dieses System Perspektivlosigkeit und Verzweiflung produziert. Es ist jetzt unsere Aufgabe, die Stimmen zu erheben, anstatt in Resignation zu verfallen, solidarisch zusammenzuhalten, anstatt uns verunsichern und vereinzeln zu lassen!

Kommt zur Solidaritätskundgebung zur Verteidigung linker Politik gegen staatliche Kriminalisierung! Zeigen wir gemeinsam, dass ihre Verbote nicht über die tagtäglichen Verbrechen der herrschenden Ordnung hinwegtäuschen können. Eine Politik des Widerstandes braucht widerständige Medien, die sich nicht von den politischen Koordinaten der Herrschenden und dem lukrativen Handel mit Informationen lenken lassen.

Wir sind alle Linksunten!

Kundgebung am Rotebühlplatz / Stadtmitte
Donnerstag 31. August / 18 Uhr

Über Mobmentalität

Ein in jeder Hinsicht sehr kritisch zu lesender Text von Hannah Arendt ist ihre Schrift Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Das Buch wird gerne von Vertretern der Totalitarismustheorie gewendet, um alle Menschen per se zu bloßen Manipulationsobjekten zu erklären, um Rechts und Links gleichzusetzen und damit im Kern den Faschismus zu relativieren und eine revolutionäre Perspektive zu verstellen. Tatsächlich jedoch legt Arendt einen Finger in eine Wunde, die bereits einige Gesellschaftsformationen das Genick brachen, die mit einem positiven Programm zur Befreiung des Menschen auftraten.

„Niemand hat das Recht zu gehorchen!“ -“ Graffiti von BeneR1 im Team mit koarts.

Foto: Bernd Schwabe, Hannover

Lizenz: Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung -“ Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“
"Das Beisammensein von Leichtgläubigkeit und Zynismus war charakteristisch für die Mobmentalität, bevor es eine alltägliche Erscheinung moderner Massen wurde. In beiden Fällen entstand diese Mischung dort, wo Menschen in einer ständig wechselnden und immer unverständlicheren Welt sich darauf eingerichtet hatten, jederzeit jegliches und gar nichts zu glauben, überzeugt, dass schlechterdings alles möglich sei und nichts wahr. Das Beisammensein von Leichtgläubigkeit und Zynismus war an sich merkwürdig genug, denn es bedeutete das Ende jener Illusion, derzufolge Leichtgläubigkeit das Zeichen primitiver „ungebildeter“ Menschen, während Zynismus das Laster souveräner und raffinierter Geister ist. Diesem Vorurteil macht die Massenpropaganda insofern ein Ende, als sie mit außerordentlichem Erfolg ein Publikum voraussetzt, dass jederzeit bereit ist, leichtgläubig alles hinzunehmen, und sei es noch so unwahrscheinlich, und es doch nicht im mindesten verübelt, wenn der Betrug sich herausstellt, weil es offenbar jede Aussage ohnehin für eine Lüge hält. Totalitäre Führer haben ihre gesamte Propaganda auf die psychologisch richtige Annahme gegründet, daß dieselben Menschen heute dazu gebracht werden können, die unglaublichtsten Märchen zu akzeptieren, und morgen, wenn sie sich von der Unrichtigkeit der Märchen überzeugt haben sollten, dazu gebracht werden können, zynisch zu behaupten, sie hätten Lügen von vorherein durchschaut und seien stolz darauf, Führer zu haben, die so souverän Leute an der Nase herumzuführen verstünden."

Hannah Arendt (2005). Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft

Gründung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission im Fall Oury Jalloh

Wir hatten mehrfach über den Fall des im Jahr 2005 in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers verbrannten Flüchtlings Oury Jalloh berichtet. Das vor über einem Jahr erstellte Brandgutachten lässt offenbar die Vermutung zu, daß "ein Dritter die Matratze, auf der der 36-Jährige an Händen und Füßen fixiert worden war, in Brand gesetzt haben (müsste). Bislang war die Justiz stets davon ausgegangen, dass Jalloh die Matratze mit einem Feuerzeug selbst angezündet hatte. (...)", so die "Welt" vom 16.08.2017. Seit dem Tode Jallohs äußerten Vertreter von Solidaritätsorganisationen Zweifel an der polizeilichen Darstellung der Vorgänge in der Zelle. Siehe auch die ausführliche Erklärung von Break the Silence - Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.: "Generalstaatsanwaltschaft entzieht Staatsanwaltschaft Dessau das Ermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. veröffentlichte heute eine Pressemitteilung:

Der renommierte Londoner Brandsachverständige Iain Peck äußerte in seinem vorläufigen Gutachten zum Brandversuch der Staatsanwaltschaft vom 18. August 2016 ernste Kritik an den offiziellen Ermittlungsvorgängen und dem generellen Umgang der deutschen Behörden mit dem ungeklärten Verbrennungstod von Oury Jalloh:
Bei einem Vorfall, bei dem ein Mensch zu Tode kommt, sollten den Interessen der Familie des Verstorbenen seitens des Staates der höchste Respekt und Rücksichtnahme entgegengebracht werden. Grundsätzlich sollte der Staat für die Familie arbeiten und deshalb offene und ehrliche Untersuchungen aller in diesem Fall bekannten Fakten und Hypothesen darüber, wie das Feuer zustande kam, aufführen und vollständig untersuchen, damit von der Familie und Freunden so gut wie möglich nachvollzogen werden kann, wie der Verstorbene ums Leben kam. Im Fall von Herrn Jallohs Tod in der Polizeizelle sind diese Untersuchungen unserer Meinung nach von Anfang an fehlerhaft gewesen.“ (> 2017/01/method-critical-statement-of-the-fire-test-by-dr-kurt-zollinger.pdf, Pkt.31 und 32)

Der von der Dessauer Staatsanwaltschaft inszenierte Brandversuch in Schmiedeberg am 18.August 2016 steht in einer langen Reihe fehlerhafter und manipulativer Ermittlungen und ist Bestandteil einer höchst unwissenschaftlichen Beweisführungskette seitens der verantwortlichen Behörden in Sachsen-Anhalt.

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hatte am 11. November 2013 eine Anzeige beim damaligen Generalbundesanwalt Harald Range wegen Mordes gegen unbekannte Polizisten gestellt. Range wurden diesbezüglich zahlreiche Indizien und Beweise vorgelegt, die faktisch untermauern, dass Oury Jalloh sich nicht selbst angezündet haben kann. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass sich die Ermittlungen in Sachsen-Anhalt von Anfang allein auf die Selbstentzündungsthese beschränkten, wichtige Beweisstücke in Obhut der Staatsanwaltschaft
verschwanden oder im Fall des vorgelegten Asservats „Feuerzeugrest“ hinzumanipuliert wurden.

Trotzdem erklärte Range seine Behörde für nicht zuständig und leitete die Anzeige über die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zurück nach Dessau. Damit wurde offenkundig, dass selbst der Generalbundesanwalt die vorgelegten Fakten zum Schutze der staatlichen Täter ignorierte. Gleichzeitig ist dies auch ein offizieller Nachweis dafür, dass Naumburg bereits seit Jahren über die Ungereimtheiten in den Ermittlungen zum Fall von Oury Jalloh informiert ist. In der Konsequenz hätte sie der Staatsanwaltschaft Dessau also schon viel früher die Zuständigkeit entziehen können. Das hat sie jedoch erst jetzt, im Juni 2017 hinter verschlossenen Türen getan, nachdem die „missliche“ () Transparenzoffensive der Staatsanwaltschaft Dessau offenbar alle zentralen Hypothesen des Falles ins Wanken gebracht zu haben scheint. ()
(Link:>FREIE PRESSE / Fall-Jalloh-Verschlusssache-Feuertod)

Stillschweigend hat sich auch der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann im Dezember 2016 vorzeitig in den Ruhestand verabschiedet. Dieser hatte seine Arbeit als Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Dessau am 21. Januar 2005, also nur wenige Tage nach der Ermordung Oury Jallohs, aufgenommen. Zuvor arbeitete Bittmann 12 Jahre lang als Oberstaatsanwalt in Halle. Genau in diese Behörde hat nun die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg mit den Ermittlungen im Fall Oury Jalloh betraut. Die Behauptung des Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft, Halle wäre etwas entfernt von Dessau und damit neutraler Boden für konsequente und unvoreingenommene Ermittlungen, kann schon allein aus dem Grund, dass Folker Bittmann 12 Jahre lang in dieser Behörde seinen Dienst verrichtet hatte, nicht geteilt werden. Wer ernsthaft behauptet, dass allein die geographische Distanz zweier Ortschaften als ein Maßstab für die angebliche Neutralität von Polizei- und Justizbehörden in Sachsen-Anhalt gedeutet werden kann, versucht einmal mehr, die Öffentlichkeit über die Realität von Staatsräson hinwegzutäuschen. Im Februar 2017 hatte sich eine Expertengruppe der Vereinten Nationen intensiver mit dem Fall von Oury Jalloh beschäftigt. Ihre vorläufigen Ergebnisse präsentierte sie am 27. Februar 2017 in Berlin. Die Experten zeigten sich besorgt über die mangelnden Untersuchungen der Todesursache und die Lücken in den Ermittlungen im Fall von Oury Jalloh. Sie sind der Auffassung, dass institutioneller Rassismus und rassistische Stereotypisierung durch das deutsche Strafjustizsystem bisher verhindert haben, dass die Täter tatsächlich ermittelt und verfolgt werden. Die endgültigen Ergebnisse der Expertengruppe werden dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im September 2017 vorgestellt werden.(LINK:>2017/02/27/statement-to-the-media-by-the-united-nations-working-group-of-experts-on-people-of-african-descent-on-the-conclusion-of-its-official-visit-to-germany-20-27-february-2017/)

Die Ermordung Oury Jallohs ist ein rassistisches Verbrechen, dass bis in die höchsten Kreise der deutschen Polizei, Justiz und Politik nachhaltig gedeckelt wird. Eine Vielzahl von Experten und Gutachtern aus dem Ausland haben aufgrund der ihnen vorliegenden Faktenlage bereits bestätigt, dass hier offensichtlich ein Mord vertuscht werden soll.

Der deutsche Rechtsstaat hat nunmehr über 12 Jahre lang auf allen Ebenen bewiesen, dass er nicht gewillt ist, die Todesumstände von Oury Jalloh lückenlos aufzuklären -“ und das nicht nur in diesem, sondern in vielen Fällen mit Beteiligung staatlicher Institutionen von den Toden Christy Schwundeck-˜s, Mareame Sarr-˜, Laye Conde-˜s Halim Dener-˜s bis hin zum NSU-Komplex. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh sieht es daher in ihrer Verantwortung eine selbstorganisierte internationale Untersuchungskommission aufzubauen. Diese soll in den nächsten Wochen gebildet und zeitnah der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

O U R Y J A L L O H -“ D A S W A R M O R D ! ! !

"Tote laden nicht nach!" - Wolf Wetzel zum NSU-Prozess

Es gibt für dieses Interview zu elf Jahren NSU und fünf Jahren „Aufklärung“ kein bessere Einleitung, als das Plädoyer der Generalbundesanwaltschaft in München.

Bevor Bundesanwalt Dr. Diemer die Beweiserhebung im dortigen Prozess würdigt, geht er auf die Vorwürfe ein, die gegen diesen Prozess, gegen die Anklage und gegen die dort stattgefundene Beweiswürdigung erhoben wurden:

„Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise -“ welcher Art auch immer -“ seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Bezeichnenderweise geht er nochmals besonders auf den Mordanschlag in Heilbronn 2007 ein, bei dem eine Polizistin ermordet und ein Polizeibeamter schwer verletzt wurde. Im Wissen darum, dass die Anklageversion ihr profundesten Widersacher in den ermittelnden Polizeibeamten hat, holt Bundesanwalt Dr. Diemer richtig aus:

„Der Anschlag auf die beiden Polizeibeamte war Angriff auf unseren Staat, seine Vertreter und Symbole. Die Auswahl der Personen selbst geschah auch hier willkürlich. Alle anderen Spekulationen selbsternannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Zu den „selbsternannten Experten“ gehören zu aller erst die polizeilichen Ermittler. Auch diese zu „Irrlichtern“ zu erklären, ist ziemlich infam. Die Mehrzahl der Indizien und Beweismittel, die der offiziellen Version widersprechen, zu einem „Fliegengesumme“ zu machen, zeugt am wenigsten von Scharfsinn. Es läßt erahnen, wie dünn die Decke ist, unter der andere Tatumstände und Tatbeteiligte geschützt werden sollen.
Es ist zu wünschen, dass dieses „Fliegengesumme“ noch lange, nicht nur die Generalbundesanwaltschaft in München, verfolgen wird.

Das Interview ist 30 Minuten lang und konzentriert sich auf drei zentrale „Schauplätze“ im NSU-VS-Komplex:

  • Der Mord in Kassel 2006
  • Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007
  • Der „Selbstmord“ in Eisenach 2011

Festival der Grundrechtsverletzungen: Hamburg im Zustand polizeilicher Belagerung

Das Gegenteil des Mitte Mai vollmundig von Innensenator Grote angekündigten Festivals der Demokratie haben wir in der letzten Woche erlebt. Niemand sollte daran gehindert werden, seine Grundrechte wahrzunehmen. Nun ist es geschehen. Hamburg befand sich im polizeilichen Belagerungszustand, massenhaft wurde das Recht auf kollektive Meinungsäußerungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Achtung der Menschenwürde beschränkt.

Die Allgemeinverfügung über eine 38 Quadratkilometer große Versammlungsverbotszone setzte bereits ein Zeichen gegen jedes wirksame plebiszitäre Mitwirkungsrecht der Bevölkerung, gegen die Versammlungsfreiheit als eines -“ so das Bundesverfassungsgericht - „grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes“ einer Demokratie.

Bis zum Bundesverfassungsgericht musste der Anmelder des Antikapitalistischen Camps gehen um bestätigt zu bekommen, dass ein politisches Camp eine Versammlung sein kann und nach den Regeln des Artikel 8 GG zu behandeln ist. Es folgte die rechtswidrige und polizeilich gewalttätige Verweigerung des Aufbaus der Antikapitalistischen Camps in Entenwerder trotz eines positiven Gerichtsbeschlusses, begleitet von den markigen Worten des Gesamteinsatzleiters Dudde, er werde persönlich dafür Sorge tragen, dass auf der Halbinsel kein Protestcamp stattfinden werde. Zwar bestätigte das Oberverwaltungsgericht, dass Dudde den Versammlungsteilnehmern Unrecht getan hatte, doch die völlig entnervten Organisatoren des Camps gaben die Umsetzung auf.

Die Auseinandersetzungen anlässlich der Demonstration „Welcome to Hell“ am 6. Juli begannen durch ein rechtswidriges Eingreifen der Polizei. VertreterInnen des Anwaltlichen Notdienstes G20 haben das Geschehen und den Beginn der Auseinandersetzungen selbst verfolgen und sich davon überzeugen können, dass die Polizei trotz des Ablegens der Vermummung bei zahlreichen Demonstrationsteilnehmern die zu diesem Zeitpunkt völlig friedliche Demonstration gewalttätig und mit Wasserwerfern angriff.

Auch wenn es im Versammlungsgesetz ein grundsätzliches Vermummungsverbot gibt, ist dieses Gesetz versammlungsfreundlich auszulegen. Es ist eine Verletzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit, eine friedliche Demonstration anzugreifen.

Am 7. Juli haben sich Menschen immer wieder an verschiedenen Orten der Stadt friedlich versammelt, so auch an den Landungsbrücken und am Baumwall. Ohne Abwägung, ohne Respektierung der Freiheitsrechte wurden diese Versammlungen als verboten betrachtet und von der Polizei aufgelöst.

Und auch wenn am gestrigen 8. Juli viele tausend Menschen auf die Straße gegangen sind, ist festzustellen, dass die Route weitab des Geschehens des G20, weder in Hör- noch in Sichtweite des Treffens der VertreterInnen der reichsten Länder dieser Erde war.

Hunderte von VersammlungsteilnehmerInnen wurden durch die harten Maßnahmen der Polizei verletzt, hunderte wurden festgenommen und in die extra für den G20 aus dem Boden gestampfte Gefangenensammelstelle in Hamburg-Neuland verbracht, wo eine oft äußerst zögerliche Vorführung zu dem Gericht erfolgte und die Festgenommenen an dem Zugang zu anwaltlichen Beistand dadurch gehindert wurden, dass nicht die Telefonnummer des Anwaltlichen Notdienstes, sondern ein Hamburger Telefonbuch mit über 10.000 Anwältinnen und Anwälten vorgelegt wurde und aufgefordert wurde, sich daraus einen Anwalt herauszusuchen.

Rechtsanwältin Gabriele Heinecke vom Anwaltlichen Notdienst G20 erklärt zu den Vorgängen der letzten Woche:

„Wem an dem Erhalt der Demokratie liegt, sollte durch die Erfahrungen der letzten Tage gewarnt sein. Es herrschte ein Ausnahmezustand mit einer flächendeckenden Aushebelung des Versammlungsrechts und mit einer erschreckenden Rücksichtslosigkeit von Seiten der Polizei gegenüber Leib und Leben der Demonstranten. Es kann nicht richtig sein, unter Hinweis auf Straftaten am Rande von Demonstrationen oder auf Krawalle im Schanzenviertel, die Unverbrüchlichkeit von Grundrechten in Frage zu stellen. Und es kann nicht richtig sein, jetzt unter dem Ruf nach hohen Strafen für Gewalttäter von den massiven Fehlern und Rechtsbrüchen der Polizei abzulenken.Wenn die Jugend massenhaft wütend ist, muss man sich über die Ursachen Gedanken machen. Der Ruf nach dem harten Staat hat bisher nur zu weniger Demokratie, nicht aber zu einer Lösung geführt.“

Pressemitteilung via Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienstes beim RAV e.V.
Hamburg, den 09.07.2017

Sprachlos

Herbert Marcuse in Newton, Massachusetts, 1955
Copyright: Marcuse family, represented by Harold Marcuse

"Wenn das sprachliche Verhalten die begriffliche Entfaltung blockiert, wenn es sich gegen Abstraktion und Vermittlung sträubt, wenn es vor den unmittelbaren Tatsachen kapituliert, so wehrt es die Anerkennung der Faktoren hinter den Fakten ab und damit die Anerkennung der Tatsachen und ihres historischen Inhalts. In der Gesellschaft und für sie ist diese Organisation funktionalen Sprechens von höchster Wichtigkeit; sie dient als Vehikel von Gleichschaltung und Unterordnung. Die vereinheitlichte, funktionale Sprache ist eine unversöhnlich anti- kritische und antidialektische Sprache. In ihr verschlingt die operationelle und verhaltensmäßige Rationalität die transzendenten, negativen und oppositionellen Elemente der Vernunft."

Herbert Marcuse - Der eindimensionale Mensch

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