Zitat des Tages
Quelle: "junge Welt" via "red Blog"
»Das sind meine Prinzipien, und wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.« Julius Henry "Groucho" Marx

Zur Fotoserie : Nancy Cardoso bei der Auftaktkundgebung am Platz der Freundschaft Zur Fotoserie : Grossdemonstration ab Bahnhof Rostock Zur Fotoserie : Konzert und Eskalationen am Rostocker Hafen
Während es bereits an der Eisenbahnbrücke in der Nähe des Platzes der Freundschaft in Rostock erhebliche Behinderungen von Pressevertretern durch Polizeibeamte gab, kam es während der Demonstration zum Hafen immer wieder zu Störungen durch die Polizei. Vor allem wurde mit Hubschraubertiefflügen der Verlauf der Konzerte, aber auch der Demonstrationen teils erheblich behindert. Am Hafen selber wurde die Veranstaltung mehrfach durch provokative Polizeiaktionen eskaliert, die mit mindestens 7 Wasserwerfern, Hubschraubern und Panzerwagen vor Ort war. Während der Nacht gab es in Rostock eine Polizeipräsenz an bald jeder Straßenecke, Passanten und Demonstranten mussten sich Durchsuchungen gefallen lassen. Das Camp am Hafen war ebenfalls von Polizei bewacht.

Der Republikanische Anwaltsverein (RAV) hat hingegen der Polizei in Rostock brutales Verhalten und tätliche Angriffe auf Anwälte vorgeworfen. Der RAV kritsierte die gewalttätige Behinderung gekennzeichneter Demo-SanitäterInnen für verletzte DemonstrantInnen durch die Polizei. Auch die Arbeit des anwaltlichen Notdienstes sei massiv behindert worden.
(IndyMedia)

Während bezweifelt werden muss, dass von den Mainstream Medien noch eine sachliche Berichterstattung zu erwarten ist - man darf auf "Christiansen" gespannt sein - bietet sich beispielsweise bei IndyMedia oder auch der Tageszeitung "junge Welt" die Möglichkeit einer kritischen Information.
Damit man sich auch ein Blid über die Lage vor Ort machen kann habe ich die Fotoserie in drei Bereiche gegliedert:
• Auftaktkundgebung am Platz der Freundschaft in Rostock
• Grossdemonstration ab Bahnhof Rostock
• Konzert und Eskalationen am Rostocker Hafen
Daniel Weigelt vom "roten Blog" stellt neben seinem Bericht eine Fotoserie zur Verfügung, ebenso wie Roland Hägele von action-stuttgart

Pressemitteilung 1. Juni 2007
• Demonstrationsverbot aus “außenpolitischem Interesse-
• Bündnis: “Internationale Demonstration kein Gänsemarsch!-
Durch Beschluß vom 31.05.2007 -“ 3 M 53/07 hat das OVG Greifswald die Allgemeinverfügung gegen den Sternmarsch am 7. Juni bestätigt. Das Gericht hat “keine Bedenken gegen ein Totalverbot-. Weder in der Verbotszone I (Zaun + 200 m Sicherheitszone) noch in der Verbotszone II (insgesamt mehr als 40 km2) darf demonstriert werden.
Stattdessen sollen die Proteste nach Kröpelin und Bad Doberan abgeschoben werden. Auf der Bundesstraße 105 soll hin- und herdemonstriert werden.
“Dort ist allerdings weder die Durchführung eines Sternmarsches möglich, noch besteht mit 6 Kilometern Entfernung irgendeine räumliche oder inhaltliche Beziehung zum Protestobjekt-, kritisiert das Sternmarsch-Bündnis.
Die bloße Befürchtung, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu “fremden Staaten- könnten durch Versammlungen belastet werden hält das Gericht für ausreichend. Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter könnten als “unfreundlicher Akt- empfunden werden.
Dabei verzichtet das Gericht ebenso wie die Polizei auf den Nachweis konkreter Gefahren. Es läge “im außenpolitischen Interesse, wenn Gefährdungen für jeden Delegierten schon im Vorfeld abgewendet werden-.
“Das -šSicherheitskonzept-™ wurde von ausländischen Sicherheitsbehörden gefordert, die nicht der bundesrepublikanischen Verfassung verpflichtet sind. Das Gericht stört sich daran nicht-, kritisiert Rechtsanwältin Ulrike Donat. “Dies ist ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit-.
“Ich bin entsetzt darüber, dass das Oberverwaltungsgericht das grundrechtlich besonders geschützte Anliegen der Versammlung derart gering schätzt. Das Gericht ordnet sich damit im Ergebnis einer -“ teilweise dreisten -“ ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei unter. In dieser Sichtweise droht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Bedeutungslosigkeit zu verkümmern-, ergänzt Rechtsanwalt Carsten Gericke. “Versammlungsverbote erzeugen Übertretungen und Polizeigewalt-.
“Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die Politik der G8 nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren-, erklärt das Sternmarsch-Bündnis abschließend. Seit Oktober 2006 wird international zu der Demonstration aufgerufen.
Das Bündnis legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
&bull Kontakt Sternmarsch-Bündnis: Hanne Jobst, Matthias Monroy 0160/ 953 14 023
&bull Mehr Informationen: Gemeinsame Pressekonferenz der am G8-Protest beteiligten Gruppen: 1. Juni, 9.00 Uhr, Pressezelt Stadthafen, Rostock

G8-Xtra Nr. 5 | G8-Xtra Nr. 4 | G8-Xtra Nr. 3 | G8-Xtra Nr. 2 | G8-Xtra Nr. 1 |
Gemeinsam mit der Strafverteidigervereinigung von Mecklenburg-Vorpommern organisiert der Republikanische Anwältinnen und Anwälteverein (RAV) während der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm ein internationales Legal Team/Anwaltlichen Notdienst. Ein eigens in Rostock eingerichtetes Büro vermittelt Betroffenen beispielsweise nach einer Verhaftung oder bei Fehlverhalten von Polizeibeamten rund um die Uhr Hilfe und rechtlichen Beistand. Darüber hinaus versuchen über 100 Anwältinnen und Anwälte aus Deutschland sowie dem europäischen Ausland mit rechtlichen Mitteln Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, Reiseverbote und andere Schikanen zu verhindern.Die Polizei vor Ort war sichtlich nervös. Immer wieder wurde der Zug grundlos angehalten und durch einzelne Polizeitrupps provoziert. Greiftrupps und andere Einheiten versuchten in die Demonstration einzudringen. Dies konnte durch Kettenbilden weitgehend verhindert werden.
Der Aufzug wurde von mehreren Reihen Polizei im Spalier begleitet. Immer wieder sprühten Polizisten wahllos Pfefferspray oder griffen mit Tritten und Faustschlägen an.

Gericht gibt Eilantrag statt: Sternmarsch kann stattfinden - Sternmarsch-Bündnis will bis zum Kempinski-Hotel - VG: "Polizeilicher Notstand" rechtfertigt kein generelles Verbot
Der Eilantrag des Sternmarsch-Bündnis beim Verwaltungsgericht Schwerin war erfolgreich. Das Bündnis hatte gegen das von "Kavala" verhängte Demonstrationsverbot geklagt. Mit einer Allgemeinverfügung sollte eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden. Dies wäre in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig gewesen.
Für den Erlaß der Verfügung wurde eigens die Regierungsdirektorin Röttgers aus Lüneburg zu "Kavala" beordert. Röttgers hatte im Wendland bereits Allgemeinverfügungen erlassen. Verboten waren dort Demonstrationen 50 Meter beiderseits der Bahngleise.
Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag nur teilweise stattgegeben. Die Anmelder des Sternmarsch-Bündnis haben ihre Abschlusskundgebung am Kempinski-Hotel angemeldet. Damit soll der Protest dorthin getragen wo die Adressaten sitzen: Dem Treffen der G8-Repräsentanten. Nach der Rechtssprechung des VG Schwerin können die Demonstrationen auf 4 von 6 angemeldeten Routen stattfinden. Ein Abstand von 200 Metern zum Zaun soll eingehalten werden.
Das VG Schwerin erklärt in der Begründung, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit
milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann".
"Natürlich freuen wir uns dass das Demonstrationsrecht in erster Instanz bestätigt wurde. Ein dickes Lob an die Anwälte!", erklären Susanne Spemberg und Peter Kromrey vom Sternmarsch-Bündnis. Zum geplanten Demonstrationsverbot hatte es eine breite Welle internationaler Kritik gegeben. "Wir stellen allerdings weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage. Ob wir Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen wird sich in den nächsten Tagen klären".
Anfang der Woche hatten die vom Totalverbot der Versammlungen am Flughafen Laage betroffenen Gruppen ebenfalls Klage eingereicht. In diesen Tagen wird auch die "Jüdische Stimme", die eine Kundgebung für den 5. Juni am Zaun in Heiligendamm angemeldet hat, klagen. "Wir gehen davon aus dass der Beschluß zum Sternmarsch auch alle anderen Totalverbote aushebelt", vermutet Matthias Monroy von der Gipfelsoli Infogruppe. Alle Anmelder müssen einzeln gegen ihr Verbot klagen.
Das Sternmarsch-Bündnis wird vertreten von den Hamburger Anwälten Carsten Gericke, Ulrike Donat und Cornelia Ganten-Lange. "Wir waren von Anfang an überzeugt dass ein Totalverbot niemals aufrecht zu erhalten ist", kommentiert Rechtsanwalt Carsten Gericke.
Die Anwälte kritisieren dass die Polizei seit Monaten auf das Demonstrationsverbot festgelegt war: "Andere deeskalierende und gestufte
Konzepte wurden zu keinem Zeitpunkt erwogen", wird in einer Ergänzung zum Eilantrag ausgeführt.
Die Polizei hatte mehrmals mit einem "allgemeinen polizeilichen Notstand" argumentiert. Aus dem Eilantrag:
• "Mit der Begründung 'polizeilicher Notstand' werden Rechte und Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt. Die Annahme, jedes
politische Großereignis verursache einen 'polizeilichen Notstand', wäre ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, der dann ohne Not bürgerliche Freiheiten regelmäßig per Allgemeinverfügung außer Kraft setzen könnte".
• "Allgemeinverfügungen haben niemals Versammlungen verhindert, sondern oft erst selbst zur Eskalation beigetragen, weil es keinen ausreichenden Raum mehr gab, die Proteste legal zu artikulieren".
Caro Paul vom Sternmarsch-Bündnis: "Mit dem Sternmarsch wollen wir unsere Vorstellung von einer anderen Welt sichtbar machen. Von
sozialrevolutionär bis globalisierungskritisch, von bäuerlichen Widerstand über Gewerkschaften und Umweltbewegung bis zu
radikalfeministisch - am 7. Juni erheben wir unsere Stimme gegen die menschenverachtende Politik der G8!".
[Sternmarsch-Bündnis]
Die Polizeidirektion BAO Kavala erklärte nicht nur das Areal innerhalb des Zaunes um das Tagungshotel der G8 zur No-Go-Area für Protest und Widerstand, sondern auch weiträumig um diesen Zaun herum, bis zu 6 Kilometer vom Tagungshotel entfernt, wurden Demonstrationen und Kundgebungen untersagt. Mit einer Allgemeinverfügung sollte eine Fläche von 40 Quadratkilometern als demonstrationsfreie Zone ausgewiesen werden.
Jetzt aber hat das Gericht einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schwerin des Stern-Marsch-Bündnisses stattgegeben, sodass die geplanten Demonstrationszüge am 7. Juni 2007 doch wieder möglich sind.
Das Bündnis hatte gegen das von "Kavala" verhängte Demonstrationsverbot geklagt: Nach der Rechtssprechung des VG Schwerin können jetzt die Demonstrationen auf 4 von 6 angemeldeten Routen stattfinden. Ein Abstand von 200 Metern zum Zaun soll eingehalten werden.
Das VG Schwerin erklärt in der Begründung, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit
milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann". Heute, am 25. Mai legte die Polizeidirektion „Kavala“ jedoch dagegen Beschwerde ein und versucht damit wieder das Demoverbot durchzusetzen.
