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»Another fine mess you've gotten me into.« Oliver Hardy

NS-Verherrlichung in Budapest stoppen!

Fahrt am 10. Februar mit uns nach Budapest, um dort gegen das Heldengedenken international vernetzter Faschist*innen zu protestieren!

Logo der VVN-BdA: Der rote, politische Winkel vor den weiß blauen Streifen der KZ Häftlingskleidung. Darunter die Abkürzung VVN-BdAAm 10. Februar 2024 wollen Neonazis aus aller Welt wieder ihr NS-verherrlichendes "Heldengedenken" in Ungarns Hauptstadt Budapest durchführen. Im Februar 1945 orderte Karl Pfeffer-Wildenbruch als SS-General seine Gefolgschaft an, aus der belagerten Stadt auszubrechen - ein naiver Versuch, nur wenige Soldaten überlebten die anschließenden Kämpfe. Was die extrem rechte Szene nicht davon abhält, den faschistischen General und seine Ergebenen mit ihren jährlichen Aufmärschen zu verehren.

Zwar gab es in den vergangenen Jahren immer wieder erfolgreiche kleinere und größere antifaschistische Interventionen, aber der Drang der Faschist*innen in Budapest, die Geschichte umzuschreiben ist ungebrochen. Teilweise mobilisierten die extremen Rechten tausende Anhänger*innen auf die Straße. So ist zu befürchten, dass auch 2024 Neonazis aus dem Blood-&-Honour-Spektrum versuchen werden, gegen Mittag eine Kundgebung im Városmajor-Park abzuhalten, der im Nordwesten der Stadt gelegen ist.

Außerdem führen Neonazis und Militarist*innen seit Jahren eine als Reenactment deklarierte Neonaziwanderung in Anlehnung an den faschistischen Ausbruchsversuch aus der Einkesselung durch die Rote Armee von 1945 durch. Dabei marschieren sie ausgehend vom Startpunkt im Budapester Burgkomplex, teils in Militäruniformen gekleidet und mit faschistischen Abzeichen versehen, bis zu 60 Kilometer in das Budapester Umland. Weitgehend unbehelligt und bis vor einigen Jahren mit dem Segen des ungarischen Wanderverbandes mischen sich hier faschistische Wandertrupps aus der völkischen Neonaziszene mit vermeintlich unbedarften ungarischen Wanderfans.

Um das Wochenende herum organisiert die ungarische Neonaziszene diverse kleinere und größere Konzerte in Budapest. Mehrere Tage lang nutzen die Rechten die Reihe an Events zur Vernetzung. Sie frönen dort ihrer nazistischen Erlebniswelt, aus der sie mental gestärkt für ihren Kampf für ein "weißes" Europa und gegen Minderheiten sowie gegen alles außerhalb ihrer Norm in das restliche Jahr starten.

Das wollen wir als Antifaschist*innen nicht länger hinnehmen! Gemeinsam mit dem österreichischen KZ-Verband, den Sozialdemokratischen FreiheitskämpferInnen, und der MEASZ aus Ungarn rufen wir als VVN-BdA zu antifaschistischem Protest auf. Zusammen werden wir am Vormittag des 10. Februar eine antifaschistische Kundgebung bei den Schuhen am Donauufer durchführen und an die Opfer der Shoah sowie des Porajmos erinnern. Danach wird es zum Parlament gehen, wo wir unserer Forderung nach einem Verbot der neonazistischen Veranstaltungen Ausdruck verleihen werden. Außerdem wird es die Möglichkeit geben, sich am Nachmittag den angemeldeten Gegenprotesten zur Neonaziwanderung anzuschließen, bevor wir wieder abfahren. Es gilt zu zeigen, dass unsere ungarischen Freund*innen in ihrem Kampf gegen die Umtriebe der Nazis nicht allein gelassen werden.

Diese grenzübergreifende solidarische Zusammenarbeit unserer antifaschistischen Verbände wird auch von der Dachorganisation, der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer - Bund der Antifaschisten (FIR), unterstützt.

Wir wollen viele sein! Deshalb kommt mit uns nach Budapest! Es sind alle eingeladen, sich uns anzuschließen (solange die Plätze reichen). Wir starten in Wien am Morgen des 10. Februar, die Rückkehr nach Wien ist für den Abend vorgesehen. Der Unkostenbeitrag für das Busticket von Wien nach Budapest und zurück beträgt 20 Euro. Eine Unterkunft ist nach Möglichkeit selbst zu organisieren. Es wird aber versucht, eine kleine Schlafplatzbörse anzubieten. Interessierte melden sich bitte unter fahrten_vvn-bda_2024@riseup.net.

Quelle: Pressemitteilung

Haushaltskonsolidierung durch 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld?

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugFür den Erwerbslosenverein Tacheles e.V. ist die gesetzliche Maßnahme der Bundesregierung mit einer Zielsetzung konkreter Haushaltseinsparungen weder geeignet noch verfassungskonform. Sie bedient vielmehr Ressentiments und Vorurteile, die aktuell in weiten Teilen unserer Parteienlandschaft in einer sozialpolitischen Debatte hochgehalten werden, die mit Sachlichkeit und Fachkunde nichts mehr gemein haben und zur gesellschaftlichen Spaltung beitragen.

Der zum Jahreswechsel bekannt gewordene Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht neben weiteren Maßnahmen vor, durch verschärfte Sanktionen bei Leistungsberechtigten, die sich „beharrlich verweigern“ eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, einen jährlichen Beitrag zur Schließung der Haushaltslücke in Höhe von 170 Mio. EUR zu leisten. Die geplanten Sanktionen umfassen die völlige Streichung des Regelsatzes zum Lebensunterhalt für die Dauer der Ablehnung eines konkreten Arbeitsangebots, längstens für zwei Monate. Dieser Politikansatz zur Haushaltskonsolidierung ist vor allem aus drei Gründen abzulehnen.

Zunächst weist Tacheles darauf hin, dass das angenommen Einsparvolumen unseriös festgesetzt wurde. Nach Berechnungen des Vereins müssten die Jobcenter wegen „nachhaltiger Arbeitsverweigerung“ unter Berücksichtigung der bereits existierenden Sanktionsregelungen pro Jahr über 210.000 mal Leistungen in Höhe des Regelsatzes vollständig für zwei Monate entziehen, um ein Sanktionsvolumen von 170 Mio. EUR zu realisieren. Angesichts der aktuellen, durch bereits beschlossene Haushaltskürzungen unterfinanzierten Vermittlungskapazitäten der Jobcenter und mangels verfügbarer geeigneter Arbeitsstellen, fehlt es in der Praxis schlicht an den nötigen Vermittlungsangeboten, bei denen eine beharrliche (willentliche) Verweigerung der Aufnahme eines tatsächlich verfügbaren Arbeitsplatzes rechtssicher festgestellt werden könnte.

Dieser Befund wird untermauert durch einen Blick auf die Sanktionsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen ergangen war (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019, 1 BvL 7/16), als verschärfte Sanktionen im SGB II durchaus praktiziert wurden. Sanktionen bei Verweigerung der Beschäftigungsaufnahme erreichten niemals auch nur annähernd ein entsprechendes Ausmaß. Eine beharrliche Verweigerung der Aufnahme einer verfügbaren Stelle wurde statistisch gar nicht erfasst. Zudem schreibt das BMAS selbst in der Begründung zum Gesetzentwurf, „dass einige wenige Beziehende von Bürgergeld zumutbare Arbeitsaufnahme beharrlich verweigern […]“ würden (Referentenentwurf vom 28.12.2023, S. 5). Man geht auch dort offensichtlich nicht davon aus, dass mit einer signifikant hohen Zahl von Totalverweigerungen gerechnet werden kann...

Haushaltssanierungen mit Hilfe von Geldstrafen? Besteht seriöse Haushaltspolitik etwa auch darin, Interessenvertretung für Einkommensschwache gravierende Haushaltslöcher mittels höherer Geldstrafen für Steuersünder*innen oder der Verteilung von „Knöllchen“ für Falschparkende zu stopfen?

Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht in dem o.g. Urteil von 2019 die Höhe der verhältnismäßigen Sanktionen auf 30 Prozent der maßgebliche Regelbedarfe für den Zeitraum von maximal drei Monate begrenzt, um den grundrechtlichen Schutz des menschenwürdigenExistenzminimums zu gewährleisten. Zwar hat das Gericht höhere Leistungskürzungen im Einzelfall nicht ausgeschlossen, jedoch sind diese an sehr hohe Anforderungen geknüpft. So wurde u.a. vom Gesetzgeber gefordert, Wirkungen und Folgen von Sanktionen unterhalb des Existenzminimums hinreichend zu untersuchen und zu dokumentieren. Tacheles kritisiert in diesem Zusammenhang, dass bis dato keine belastbaren empirische Studien zu den Auswirkungen von Sanktionen vorgelegt wurden. Zudem ist die im Gesetzentwurf verwendete Definition der Pflichtverletzung als eine „willentliche“ Weigerung, „eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“ völlig unbestimmt und lässt sehr unterschiedliche Interpretationen zu, wann eine vollständige Kürzung des Regelbedarfe gerechtfertigt wäre und wann nicht. Die vom BVerfG formulierten strengen Auflagen bleiben unerfüllt. Die Gesetzesänderung fördert mithin Rechtsunsicherheit und bei der Umsetzung der Sanktionen wird Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Weiter fehlt es an Regelungen, die das Existenzminimum der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gewährleisten und die Versorgung notfalls mit Sachleistungen sicherstellen. Verfassungsrechtliche Vorgaben werden hiermit unterlaufen, was eher zur Beschäftigung der Sozialgerichte führen wird, als Erwerbslose nachhaltig in Beschäftigung zu bringen.

Schließlich verbietet es sich, grundlegende verfassungsrechtlich relevante Normen im Existenzsicherungsrecht im Rahmen des Haushaltsgeschachers der Ampelkoalition wie auf dem Basar feilzubieten und leichtfertig zur Disposition zu stellen. Hierzu bedarf es einer sachlichen sozialpolitischen Debatte auf der Grundlage von Expert*innenwissen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dass die Koalition mit der Verschärfung des Sanktionsrechts für vermeintlich Arbeitsunwillige zudem ohne Not ins Horn jener Populist*innen bläst, die sich darüber ereifern, Arbeit würde sich nicht mehr lohnen, weil Bezug von Bürgergeld zu lukrativ geworden sei, verschärft die gesellschaftliche Polarisierung.

Der Verein Tacheles fordert daher, die Verschärfung der Sanktionen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ersatzlos zu streichen.

Quelle: Pressemitteilung 3.1.2024

Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!

Das Plakat zur Demo zeigt ineinander verschlungene Arme, die Plakate mit dem Aufruf "Versammlungsfreiheit verteidigen", "United we stand" und "Solidarität G20" halten. Dazu die Links und Daten zur Demo aus dem Aufruf.Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag - 20.01.2024 - 16 Uhr - Jungfernstieg Hamburg


Quelle

Fotoausstellung: Gezi Park Proteste 2013

Das Foto zeigt Demonstrant:*innen rund um einen Kreis aus Kerzen
Foto: © Leonard Rokita via Umbruch Bildarchiv
Eine Ausstellung im Café der Regenbogenfabrik zeigt dokumentarische Momentaufnahmen von den Gezi-Park-Protesten in Istanbul im Sommer 2013, fotografiert von Leonard Rokita.

Zu einigen Bildern der Ausstellung

Die Proteste offenbarten eine weit verbreitete Unzufriedenheit mit der türkischen Regierung, ausgelöst durch Pläne, den Park im Herzen Istanbuls abzureißen. Die Bürger protestierten nicht nur für den Erhalt der Umwelt, sondern auch gegen die Aushöhlung demokratischer Werte und der Meinungsfreiheit.

Die ausgewählten Bilder fangen die Intensität und Leidenschaft des Protests ein, der zu einem symbolischen Höhepunkt des Widerstands in der Türkei wurde. Sie zeugen von der kreativen Selbstorganisation der Demonstranten im Gezi-Park, von behelfsmäßigen Zeltlagern über improvisierte Kunstinstallationen bis hin zu cleveren Protestformen, die es so in Deutschland noch nicht gegeben hat. Humorvolle Formen des Protests, die Jung und Alt gemeinsam agieren ließen. Sie erzählen die Geschichte von Menschen, die - oft zum ersten Mal in ihrem Leben - für ihre Überzeugungen einstehen und zeigen, wie der öffentliche Raum in Istanbul und darüber hinaus zu einer Arena des Widerstands für breite Teile der türkischen Gesellschaft geworden ist.

Die Ausstellung zeigt die Vergangenheit, - sie blickt zehn Jahre zurück auf einen historischen Moment für die Türkei, als für viele die Hoffnung auf einen grundlegenden Wandel in der politischen Landschaft und der Gesellschaft nicht größer hätte sein können.

Heute hat sich die politische Landschaft der Türkei erheblich verändert. Die Herrschaft von Präsident Erdoğan hat die Macht gefestigt und das politische System des Landes verändert. Gegen Andersdenkende wird hart vorgegangen, was sich auf die Medienfreiheit und die Menschenrechte auswirkt.

Die Fotografien laden uns ein, mit Abstand zurückzublicken und erinnern uns an die Kraft der Gemeinschaft, die sich gegen Unterdrückung erhebt, und an die Bedeutung des Widerstands als Ausdruck demokratischer Beteiligung.

Die Ausstellung läuft noch bis Ende Januar 2023 im Café der Regenbogenfabrik, Lausitzer Strasse 22, 10999 Berlin
Öffnungszeiten: Dienstag (12-18 Uhr) Mittwoch (15-21 Uhr) Donnerstag (12-18 Uhr) und Freitags (15-21 Uhr)

Atomwaffen unvereinbar mit den Menschenrechten

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiNicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen 1 kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ 2

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York 3 erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ 4

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz 5 erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. 6

Die Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.

Anmerkungen:
1 Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen


2 Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

3 Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

4 Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

5 Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November - 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

6 Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf

Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.

Quelle: Pressemitteilung der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" vom 8. Dezember 2023


Demo: Stoppt den Genozid in Palästina! Solidarität mit allen unterdrückten Völkern! Gegen Rassismus, Zionismus und Antisemitismus!

Sharepic zur DemoDie seit 75 Jahren andauernde Besatzung und Unterdrückung der Palästinenser:innen erreicht einen neuen traurigen Höhepunkt. Der rechte Staat Israel bombardiert palästinensischen Gebiete von Gaza bis zur West-Bank massiv. Krankenhäuser, Schulen, Fluchtrouten werden bombardiert, Tausende wurden unter den zerbombten Häusern begraben, über eine Million Menschen sind auf der Flucht. Das Seuchenrisiko wächst von Tag zu Tag: sauberes Wasser fehlt, Tote können nicht mehr begraben werden, weil es zu viele sind.

Grund für diese Gräueltaten Israels seien die Hamas - das hört man hier in Deutschland, aber auch aus den USA, Großbritannien oder Israel selbst. So wurde das Al-Shifa Krankenhaus wegen einem vermeintlichen Hamas-Unterschlupf bombardiert und auch Krankenwagen blieben nicht verschont. Für jedes Verbrechen an der Zivilbevölkerung wird die Hamas künstlich vorgeschoben oder behauptet, dass die Zivilist:innen als menschliche Schutzschilder verwendet werden. Die Entmenschlichung der Palästinänser:innen rechtfertigt dieses Vorgehen. Dabei macht die IDF (Israelian „Defence“ Force) nicht mal an der eigenen Bevölkerung halt, das Schicksal der am 7. Oktober genommenen Geiseln ist für israelische Politiker:innen und das Militär nebensächlich: Erst nach massiven internationalen Protesten nahm Israel das Angebot der Feuerpause wahr. Die Absichten des Netanjahu-Regimes sind eindeutig: Bei Palästinenser:innen wird von „Tieren“ gesprochen und eine zweite Nakba gefordert, welche die von 1948 übertreffen soll. Die angewandte Kriegsstrategie ist nicht Genauigkeit, sondern Zerstörung und Vertreibung der Bevölkerung bis nach Ägypten, wie in den geleakten Geheimdienstdokumenten öffentlich gemacht wurde. Ihre sogenannte „Terrorbekämpfung“ findet selbst in der West-Bank statt, in der es keine Hamas-Verwaltung gibt.

Deutschland ist Mitschuld

Solidaritätsbekundungen mit der palästinensischen Bevölkerung werden kriminalisiert, ob von Politiker:innen wie Olaf Scholz oder Nancy Faeser, es wird rassistisch gehetzt und Stimmung gegen migrantische Personen oder Geflüchtete gemacht. Vor Kurzem wurden in ganz Deutschland Wohnungen von angeblichen „Samidoun- und Hamas-Mitgliedern“ durchsucht - es wird so einfach alles, was gegen den israelischen Staat steht, in einen Topf geworfen und als staatsfeindlich erklärt. Dabei ist Samidoun ein linkes und nicht-religiöses Netzwerk für palästinensische Gefangene. Der zionistische Siedlerkolonialismus als Ursache des Krieges wird unter den Teppich gekehrt und die deutsche Regierung befeuert den Genozid fleißig mit Waffenlieferungen: Deutsche Waffenexporte nach Israel haben sich seit 2022 fast verzehnfacht - das gibt auch gute Profite; ganze 303 Mio. Euro. Damit trägt die Bundesregierung und die deutsche Rüstungsindustrie eine Mitschuld an dem Genozid an den Palästinenser:innen!

Jetzt ist die Zeit, auf die Straße zu gehen, Solidarität mit der palästinensischen Bevölkerung zu zeigen und den Völkermord zu stoppen!
-Wir stehen für ein friedliches Zusammenleben aller Ethnien, Geschlechter, Religionen und Sexualitäten.
-Wir sind solidarisch mit dem palästinensischen Befreiungskampf.
-Kein freies Land ohne freie Frauen.
-Unser Bezugspunkt sind linke fortschrittliche Kräfte in Palästina und dem Apartheidsstaat Israel, die gegen die Kolonialisierung und Besatzung Palästinas kämpfen und keine Machtinteressen hinter der nationalen Befreiung verbergen.
-Keine Kriegshandlungen an der zivilen Bevölkerung.

Demonstration am Freitag. 08.12. um 18 Uhr, Stuttgart, Lautenschlagerstr. // beim HBF

Unterstützer:innen:

• Aktionstreffen Klimagerechtigkeit Stuttgart
• Alinteri
• Arbeitskreis Internationalismus Stuttgart
• “Clara Zetkin Haus” Waldheim Stuttgart e.V.
• Deutsche Kommunistische Partei Stuttgart
• Feminists for Jina Stuttgart
• Offenes Treffen gegen Krieg und Militarisierung
• Palästina Komitee Stuttgart
• Revolutionäre Aktion Stuttgart
• Revolutionäre Jugend Stuttgart
• Young Struggle Stuttgart

Quelle: OTKM Stuttgart

Immer brutalere Abschiebungen: PRO ASYL lehnt das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz ab

Das Foto zeigt einen Fahrbahnstreifen mit einem nebeligen Hintergrund, in dem ein Mensch sichtbar ist
Deckblatt der Broschüre "Wenn Menschenrechte verschwinden" von ProAsyl
Zur heutigen ersten Lesung des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes im Bundestag ruft PRO ASYL alle demokratischen Parteien auf, die stetige Diskursverschiebung nach rechts außen zu beenden und sich gegen neue Rechtsverschärfungen auf dem Rücken Geflüchteter und ihrer Grundrechte zu entscheiden.

„Bereits jetzt werden bei Abschiebungen Grundrechte massiv verletzt, Familien werden getrennt, Gewalt wird ausgeübt und Menschen werden rechtswidrig in Abschiebehaft gesteckt. Mit den im Gesetz geplanten Verschärfungen befürchten wir, dass Grundrechtsverletzungen und Gewalt zunehmen - deshalb lehnen wir das Gesetz ab“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Seit Monaten drehen sich die erhitzten Debatten um die Belastung von Kommunen und Behörden, um vermeintlich Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden, um die sogenannte irreguläre Migration und um immer noch härtere Ideen und Gesetzesvorschläge, die die Grundrechte von geflüchteten Menschen immens einschränken sollen.

Verfassungsrechtliche Bedenken


PRO ASYL kritisierte bereits das Gesetzgebungsverfahren selbst, in dem den Verbänden weniger als 48 Stunden zur Stellungnahme gegeben wurde. Zudem lehnt PRO ASYL das Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an mehreren Stellen ab. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage und der Abschiebehaft auf bis zu sechs Monate vor.

Zudem sollen künftig mit der Abschiebung beauftragte Personen quasi jedes Zimmer - auch nachts - in einer Geflüchtetenunterkunft betreten dürfen. Traumatisierende nächtliche und überfallartige Abschiebungen werden so stark zunehmen. Auch sollen massenhaft und ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung Handys von Geflüchteten ausgelesen werden können. Und auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete bleibt das Gesetz weit hinter den Versprechen des Koalitionsvertrags zurück.

Doch mit all diesen Vorhaben werden die tatsächlichen Probleme - den Kommunen fehlen unter anderem Unterkünfte, Kitaplätze und mehr finanzielle Unterstützung - nicht gelöst. Eine radikale Senkung der Zuzugszahlen von Geflüchteten ist keine Lösung, die nachhaltig funktioniert.

Gesetz bringt keine Entlastung der Kommunen


„In der Diskussion wird ein Zusammenhang zwischen überlasteten Strukturen in den Kommunen und mehr Abschiebungen konstruiert, den es faktisch nicht gibt. Fakt ist, dass nur ein sehr kleiner Teil der Geflüchteten überhaupt abgeschoben werden darf, denn der allergrößte Teil von ihnen erhält einen Schutzstatus in Deutschland. Deshalb werden mit dem Gesetz die Probleme der Kommunen nicht gelöst. Mehr Abschiebungen schaffen keine Kita- oder Schulplätze, digitalisieren keine Behörden und bauen keine bezahlbaren Wohnungen. Dennoch springen auch demokratische Parteien auf menschenverachtende Narrative auf und spielen so den nicht-demokratischen Kräften in die Hände“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL hat mehrmals Vorschläge gemacht, wie mit einfachen Regularien Kommunen und Unterbringungsstrukturen entlastet werden können, zum Beispiel die Aufhebung der Pflicht für Geflüchtete in Sammelunterkünften zu wohnen, verbunden mit der Erlaubnis, wenn die Möglichkeit besteht privat bei Verwandten oder Bekannten unterzukommen.

Voller Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete nötig

Nicht weit genug gehen die Vorschläge für den Arbeitsmarkt: Statt die Arbeitsverbote für Geflüchtete ganz abzuschaffen, wird das komplizierte System der Arbeitsverbote und Arbeitserlaubnisse aufrecht erhalten. Geplant sind nur kleinteilige Erleichterungen für bestimmte Gruppen, nach wie vor abhängig von Unterbringungsform, Aufenthaltstitel und Herkunftsland.

Dieses System ist für Betroffene völlig undurchsichtig und bindet immense Kapazitäten bei den Ausländer- und Sozialbehörden. Zudem bewirkt es zum Teil das Gegenteil von Arbeitsmarktintegration: Häufig verlieren Geflüchtete ihnen angebotene Arbeitsstellen nur deswegen, weil die Behörden wegen der Überlastung zu spät dazu kommen, die Arbeitsangebote zu prüfen und die Anträge auf Arbeitsaufnahme zu entscheiden.

PRO ASYL fordert die Abschaffung aller Arbeitsverbote. Denn dies verschafft den Menschen einen schnelleren Auszug aus den Gemeinschaftunterkünften und finanzielle Unabhängigkeit von Sozialbehörden - und führt somit tatsächlich zu einer Entlastung kommunaler Unterbringungs- und Behördenstrukturen.

Quelle: Pressemitteilung ProAsyl
Siehe auch Kommentierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung.

Berlin: STOP GEAS

Fronttransparent: Asyl ist keine Krise -  Stop GEAS - Asyl ist Menschenrecht
Foto: © Bernd Sauer-Diete via Umbruch Bildarchiv
Rund 1500 Menschen demonstrierten am 26. November 2023 in Berlin gegen die geplante Verschärfung des europäischen Asylrechts. Nach einer Kundgebung am Oranienplatz in Kreuzberg mit Rede- und Musikbeiträgen zogen sie bis zur SPD-Zentrale. Zu der Demonstration unter dem Motto “Stop GEAS! Für ein Europa, das Brücken baut! Asyl ist keine Krise! Asyl ist Menschenrecht“ hatte das Bündnis „Stop GEAS“ aufgerufen, ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen, die sich für eine solidarische Migrationspolitik einsetzen. Auch in vielen anderen Städten gab es Protestaktionen.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Als Reaktion auf die geplanten Asylverschärfungen in Deutschland und die historisch massivste Einschränkung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) haben heute Tausende in ganz Deutschland demonstriert. In ca. 20 Städten kam es unter dem Motto “Stop GEAS” zu Protestaktionen - u.a. in Berlin, Bielefeld, Dresden, Halle, Hannover, Köln, Kiel, Mainz, Marburg, Nürnberg, Würzburg. Alleine in Berlin demonstrierten über 1500 Menschen.

Die “Stop GEAS”-Kampagne fordert das EU-Parlament dazu auf, diese historischen Einschnitte aufzuhalten und sich für die Einhaltung der Menschenrechte aller einzusetzen. Das individuelle Asylrecht muss das Fundament unseres Schutzsystems bleiben.

Die “Stop GEAS”-Kampagne fordert außerdem die deutsche Bundesregierung dazu auf, ihren Wahlversprechen nachzukommen, sich für eine menschenrechtsbasierte Migrationspolitik einzusetzen, und gegen die Reform zu stimmen.

Anfang Dezember soll im Rahmen der EU-Triloge über ein ganzes Bündel an Verordnungen entschieden werden. In der Folge würden Menschenrechtsverletzungen legalisiert, das Grundrecht auf Asyl in Europa de facto abgeschafft und die Krise der europäischen Migrationspolitik weiter verschlimmert. Alex Nehmer, Aktivistin der Kampagne verdeutlicht:

“Mit der GEAS Reform werden viele Menschen ihr Grundrecht auf Asyl in der EU nicht mehr wahrnehmen können und in der Folge reguläre Einreisewege vermeiden. Die EU befeuert damit - entgegen ihrer eigenen Ziele - die irreguläre Migration und treibt Menschen auf immer gefährlichere Fluchtrouten. Denn eins ist klar: Menschen werden weiter nach Europa fliehen.”

Clara Devantié, Stop-GEAS Aktivistin ergänzt: “Die Bundesregierung plant, Seenotrettung zu kriminalisieren, Abschiebungen zu vereinfachen und Sozialleistungen für Geflüchtete zu kürzen. Damit steht auch Deutschland vor einer Zäsur in der Asylpolitik. Mit Schrecken stellen wir fest, dass sich deutsche und europäische Politiker vor den Forderungen rechtsextremer Parteien treiben lassen. Es ist eine Kapitulation vor der Rhetorik der AfD.”

Die Stop-GEAS Kampagne wird von einem breiten zivilgesellschaftlichen Zusammenschluss aus verschiedenen Organisationen bundesweit organisiert, die sich für eine solidarische Migrationspolitik engagieren. Teil des Bündnisses sind u.a ProAsyl, Seebrücke, LeaveNoOneBehind, SeaWatch, Abolish Frontex, Interventionistische Linke, We’ll Come United und viele andere.

STOP GEAS Pressemitteilung, Berlin 26.11.23

Links:

Lesung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen mit Nadia Shehadeh und Jacinta Nandi

Plakat zur Lesung zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen
Lesung zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen
Als Auftakt zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen lesen Jacinta Nandi und Nadia Shehadeh aus ihren Büchern und diskutieren über Beziehungsgewalt, die Situation alleinerziehender Mütter und über bekannte Fälle von patriarchaler Gewalt in der Popkultur.
Beide Autorinnen zeichnen sich durch einen scharfen analytischen Blick für Missstände in unserer Gesellschaft aus und schreiben klug und witzig über feministische Themen. Sie haben sich auch als Kolumnistinnen beim Missy Magazine, Neues Deutschland und der Taz, sowie als Bloggerinnen einen Namen gemacht.

Jacinta Nandi liest aus ihrem Buch: „50 Ways to Leave Your Ehemann“
Nadia Shehadeh liest aus: „Anti-Girlboss - Den Kapitalismus vom Sofa aus bekämpfen“

Veranstaltet von: Referat für Chancengleichheit, Frauen helfen Frauen Esslingen e.V. und Landkreis Esslingen
KOMMA Esslingen, Maille 5-9, 73728 Esslingen, Sa 25.11. Flawless Issues + Carlo Karacho + Æmilia + DJ Va Ny - Friends who play music, Einlass 19:30 Uhr, Beginn 20:30 Uhr
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