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»Es ist besser stehend zu sterben als auf Knien zu leben.« Emiliano Zapata Salazar

Zum 42. Todestag von Ulrike Meinhof: Bambule (1970)



Ulrike Meinhof 1964

Quelle: Privates Foto, aus der Sammlung Bettina Röhls, der Tochter Ulrike Meinhofs


In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1976 starb Ulrike Marie Meinhof im Knast Stuttgart-Stammheim. Ihr Tod und auch der der anderen RAF Gefangenen in der Haft wurde bis heute nicht vollständig aufgeklärt, Menschen, die an der staatlichen Selbtmordthese zweifeln, werden kriminalisiert. Ulrike Meinhof engagierte sich seit 1957 politisch, war Mitglied der illegalisierten KPD und wurde durch ihre Artikel und Kolumnen vor allem in „Konkret“ eine bedeutende linke Persönlichkeit in der BRD.

"Sie war die erste Person in der Bundesrepublik, nachdem wir aus Polen 1958 nach Westdeutschland gekommen waren, die nach meiner Zeit im Warschauer Ghetto fragte. Am Ende des Interviews, das viel länger dauerte als ursprünglich geplant, hatte Ulrike Meinhof Tränen in den Augen." Marcel Reich-Ranicki

1970 gründete sie mit anderen die bewaffnet im Untergrund kämpfende Gruppe Rote Armee Fraktion (RAF). Zu ihrer Person hatte ich anlässlich ihres 40. Todestages im vorletzten Jahr einiges zusammengestellt, das ich an dieser Stelle nicht wiederholen will. Relativ unbekannt ist ihre Arbeit als Drehbuchautorin an dem auch heute kaum gezeigten Film Bambule:

"24 Stunden in einem geschlossenen Mädchenheim: Irene und Monika unternehmen einen Ausbruchsversuch. Während Irene die Flucht gelingt, landet Monika zur Strafe in der Arrestzelle und erzählt dort einer Fürsorgerin ihre Lebensgeschichte. Die Situation im Heim spitzt sich zu und in der Nacht wird eine "Bambule", ein Aufstand, angezettelt."(arte)

"Der Film kritisiert die autoritären Methoden der Heimerziehung (Fürsorgeerziehung) in einem Mädchenheim. Im Verlauf der Handlung kommt es zu einer Revolte der Heiminsassinnen gegen die unterdrückenden Strukturen. Die Handlung des Films wird oft auch als Parabel auf die gesellschaftlichen Zustände der Zeit verstanden, denen eine neue, verschärfte Form des Klassenkampfes entgegengesetzt werden müsse." (wikipedia)

Die Ausstrahlung des Films war für den 24. Mai 1970 in der ARD geplant, wurde wegen der Beteiligung Ulrike Meinhofs an der Befreiung von Andreas Baader am 14. Mai aber abgesetzt. Das Drehbuch erschien als "Bambule: Fürsorge - Sorge für wen?" bereits 1971 in Buchform. Erst ab 1994 wurde der Film in den dritten Programmen der ARD gezeigt. Film und Drehbuch sind die authentische Wiedergabe der Zustände, die sie in ihren Reportagen über Heimerziehung beschrieben hat und heute wichtige Dokumente für die Beurteilung der Erziehungspraxis in Einrichtungen der Jugendhilfe der 1940er bis 1970er Jahre sind.

Das Buch "Bambule: Fürsorge - Sorge für wen?" ist längst zum Klassiker geworden. Nicht nur wer wissen will, welche Erziehungsvorstellungen noch Ende der sechziger Jahre herrschten, sollte Bambule lesen. Denn das Thema ist aktuell wie je: Wie geht die Gesellschaft mit Randgruppen um, wie erzieht der Staat diejenigen, deren Fürsorge ihm übertragen wurde? Ulrike Meinhof hatte sich als Journalistin in langen Recherchen ein Bild über die Lage der Mädchen in Erziehungsheimen gemacht. In der Geschichte von Irene beschreibt sie den Alltag zwischen Hof, Schlafraum, Wäscheraum und "Bunker", die Repressalien der Erzieher und die Befreiungsversuche der Mädchen, die "Bambule" machen, weil sie leben wollen und nicht bloß sich fügen.

Stellungnahme ver.di Bayern zum Polizeiaufgabengesetz (PAG)

Mit der bereits erfolgten Änderung 2017 und den jetzt zusätzlich geplanten Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes wird die bayerische Polizei zunehmend mit geheimdienstlichen Aufgaben betraut und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet. Das alleine schon muss eine freiheitliche Zivilgesellschaft mit Argwohn betrachten. Bei allem Verständnis dafür, dass die Polizei mit guten Instrumenten zur Gefahrenabwehr ausgestattet werden muss: Mit diesem Gesetz werden Grundrechte ausgehebelt oder zumindest relativiert. Wir betrachten das Gesetz im vorliegenden Entwurf deshalb (zumindest in Teilen) als verfassungswidrig.

Spezifische Sorgen bereitet uns insbesondere der dreimonatige Freiheitsentzug ohne Strafverfahren, der immer wieder um drei Monate verlängert werden kann. Das träfe insbesondere abhängig Beschäftigte schwer, denn sie könnten so ihren Arbeitsplatz verlieren und in Folge auch ihre gemietete Wohnung. Für solche schweren Grundrechtseingriffe reicht nach dem geplanten Gesetz der diffuse Begriff der „drohenden Gefahr“. Wir erleben aber schon jetzt immer wieder, wie Politiker angesichts von Streiks im Bereich des öffentlichen Dienstes ein drohendes Gefahrenszenario ausmalen und eine Einschränkung des Streikrechts fordern (bezeichnenderweise gerade aus der Partei, die auch das PAG durchboxen will). Ein Streik im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge oder sogar schon die Vorbereitungen dazu könnten dann zu eben dieser „drohenden Gefahr“ erklärt werden. Einem solchen Gesetz, das auch gegen Streikende angewendet werden könnte, werden wir als Gewerkschaften deshalb entschieden entgegentreten.

Wir begrüßen es deshalb auch ausdrücklich, wenn viele Kolleginnen und Kollegen sich an Bündnissen gegen das Gesetz beteiligen und auch zur Demonstration am 10. Mai in München kommen.



Quelle: ver.di Bayern

Stellungnahme zu den Ereignissen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen

Am Montag haben BewohnerInnen der Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen die Abschiebung eines togoischen Geflüchteten verhindert. Der Mann sollte entsprechend der Dublin-Verordnung ohne inhaltliche Prüfung seines Asylantrages nach Italien überstellt werden, wo bekanntlich eine menschenwürdige Unterbringung und soziale Versorgung oftmals nicht gesichert ist und selbst anerkannte Flüchtlinge an den Bahnhöfen sitzen und um Weißbrot betteln müssen. Auch in anderen europäischen Staaten, etwa in Bulgarien oder Ungarn, finden Geflüchtete oft keine menschenwürdigen Lebensperspektiven vor, mitunter kommt es von dort aus zu rechtswidrigen Rücküberstellungen in nicht-EU-Staaten oder gar in die Herkunftsländer.

Der verzweifelte Versuch, sich dagegen aufzulehnen, und die Solidarisierung zwischen Menschen, die sich in der gleichen Lage befinden, wird von Scharfmachern in Polizei, Medien und Politik verteufelt, deren Interpretation der Ereignisse dem rassistischen Stereotyp des gewalttätigen, wilden, bedrohlichen „Schwarzafrikaners“ folgen und ein „wir“-gegen-„die Fremden“-Szenario aufbaut, in dem es darum geht, sich mit Stärke, Gewalt und Dominanz zu behaupten. Menschen, die aus Angst und Verzweiflung handeln, werden als Bedrohung dargestellt, die es mit demonstrativer Machtausübung kleinzukriegen gilt.

Die reflexartigen Reaktionen der üblichen Verdächtigen basierten zumindest in Teilen auf Behauptungen, die sich im Nachhinein als falsch erwiesen. So gab es weder Angriffe auf PolizistInnen, noch wurden Waffen gehortet, noch wurden beim Großeinsatz am Donnerstag drei PolizistInnen verletzt, sondern nur einer, und das ohne Fremdeinwirkung.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden Menschen zunehmend ihrer Würde beraubt und mit Schikanen und Repressionen überzogen. Breite Empörung in der Öffentlichkeit herrscht aber nur, wenn sich jemand für einen kurzen Moment gegen sein fremdbestimmtes Schicksal auflehnt. Dann wird voller selbstgerechter Empörung auf den „bösen Fremden“ gezeigt.

Die Reaktion auf die Ereignisse in Ellwangen sagt weit mehr über den verrohten Zustand der deutschen Gesellschaft im Jahr 2018 aus als über das vermeintliche Wesen der routinemäßig zum homogenen Kollektiv konstruierten Geflüchteten. Wer dem Livestream der Pressekonferenz am Donnerstag bei Facebook folgte, sah einen Mikrokosmos des Zustands der aktuellen deutschen Gesellschaft: die Verantwortungsträger gaben ihre Sicht der Dinge wider, während in den Kommentaren daneben der Bürgermob sie dafür verhöhnte, nicht noch autoritärer durchzugreifen und sich bis hin zu Tötungsphantasien reinsteigerte. Es war wie eine Liveübertragung des Abdriftens einer Gesellschaft in die Barbarei.

Es ist schwierig, Forderungen nach einer Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit ernstzunehmen, wenn im gleichen Atemzug gefordert wird, alle Beteiligten als Strafe sofort abzuschieben, ihnen sämtliche Leistungen zu streichen, sie zu Zwangsarbeit zu verdonnern oder was auch sonst teilweise für kreativ-menschenverachtende Ideen die laufende Debatte schon hervorgebracht hat. Es drängt sich der Eindruck auf, dass das Beschwören des Rechtsstaats in diesem Fall nur ein Mittel ist, um die eigentliche Frage, nämlich der Sinnhaftigkeit und Zumutbarkeit von Dublin-Überstellungen nach Italien, zu umgehen und eine politische Frage zu entpolitisieren. Wenn es um rechtlich fragwürdige Praktiken seitens der Behörden gegenüber Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen geht, bleibt der Aufschrei meist überschaubar. So wird es wohl auch sein, wenn die geplanten Anker-Zentren mit ihren effektiven Maßnahmen der Abschottung vielen Geflüchteten den Zugang zu rechtlicher Beratung und Beistand verwehren werden. Bereits jetzt wird unseren Kolleg*innen vom Bayerischen Flüchtlingsrat nicht erlaubt, in Seehofers modellhaften „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“ in Bayern Menschen zu beraten und über ihre Rechte aufzuklären. In diesem Zusammenhang wird die Ausweitung rechtsfreier Räume in Erstaufnahmeeinrichtungen von den gleichen Personen bejubelt, die sich in Bezug auf die Ereignisse in Ellwangen darüber beklagt haben.

Das alles spielt in der Debatte um Ellwangen jedoch überhaupt keine Rolle.

Die derzeitige politische Kampagne stellt den widerlichen Versuch dar, Geflüchtete weiter zu kriminalisieren und sich ein „law-and-order-Image“ zu verschaffen in der verzweifelten Hoffnung, damit der AFD den Rang abzulaufen. Jetzt erst recht braucht es ein Bündnis aller Kräfte, die die Menschenrechte der betroffenen Geflüchteten ernst nehmen und verteidigen.

Quelle: PM Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Union Busting

Es sind die Schattenseiten des vermeintlichen deutschen Jobwunders, die in den Medien weitgehend ausgeblendet bleiben: Die Verletzung von Menschenrechten und geltenden Gesetzen durch aggressive Unternehmer und ihre Berater. Zu den Leidtragenden gehören Beschäftigte in Branchen und Unternehmen wie Discountern, Paketdiensten, Speditionen oder Systemgastronomie und im Niedriglohnsektor sowie Arbeitssuchende, die mit Hilfe der Jobcenter in miserable Verhältnisse gepresst werden - aber auch in allen anderen Branchen gibt es diese Entwicklungen.

Die Gründung von Betriebsräten ist heute, in Zeiten von sogenanntem Union Busting, der professionellen, bisweilen kriminellen Bekämpfung von Gewerkschaften, oft ein gefährliches Abenteuer. Elmar Wigand betreibt den Blog www.arbeitsunrecht.de und hat gemeinsam mit Werner Rügemer Netzwerke einschlägiger Akteure (Arbeitsrechtler, Unternehmensberater, Detekteien, gelbe Pseudo-Gewerkschaften) in den Blick genommen.

Ihr Buch "Die Fertigmacher" schildert deren Methoden und Strategien.


Mittwoch, 16. Mai 2018

19.30 Uhr

Gewerkschaftshaus

Julius-Motteler-Str. 12, Esslingen


Rügemer, Werner / Wigand, Elmar:
Die Fertigmacher
Arbeitsunrecht und und professionelle Gewerkschaftsbekämpfung

3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2017
Neue Kleine Bibliothek 202, ca. 260 Seiten
ISBN 978-3-89438-555-2

Stuttgart: Rote Fahnen vor Gericht

Am 30. April findet vor dem Amtsgericht Stuttgart ein politisches Verfahren statt. Angeklagt sind zwei linke Aktivisten, die rote Fahnen auf einer Demonstration mitführten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht darin einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

Hunderte Kurdinnen und Kurden demonstrierten am 21. Oktober in der Stuttgarter Innenstadt. Die Versammlung sollte ein Zeichen der Solidarität mit den politischen Gefangenen in der Türkei setzen. Monate nach der Demonstration erhielten zwei Teilnehmer der Versammlung eine Anklageschrift. Vorgeworfen wird ihnen das Mitführen roter Fahnen. Die Staatsanwaltschaft sieht in letzteren kein politisches Versammlungsmittel, sondern Waffen.

Ende April wird der Fall nun vor dem Stuttgarter Amtsgericht verhandelt. Linke Organisationen rufen zur Prozessbeobachtung auf.

„Rote Fahnen auf Versammlungen verbieten? Der Vorstoß der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist eine Farce“ kommentiert Johann Fuchs von der Stuttgarter Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. die Anklage. „Wir sehen in der Kriminalisierung von DemonstrationsteilnehmerInnen einen politischen Angriff auf linkes Engagement. Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Einstellung der Verfahren!“.

Die Rote Hilfe e.V. ist eine strömungsübergreifende, linke Solidaritätsorganisation. Sie unterstützt diejenigen die aufgrund ihres politischen Engagements kriminalisiert werden.

Termin der Gerichtsverhandlung: 30.04., 13:00 Uhr, Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, Sitzungssaal 2

Berlin: March for our lives

Mehr als einen Monat nach dem Schulmassaker von Parkland mit 17 Toten ist es US-weit zu Massenprotesten gegen Waffengewalt gekommen. Allein in Washington versammelten sich am Samstagvormittag (Ortszeit) Abertausende überwiegend junge Leute zu einem „Marsch für unsere Leben“. Weltweit schlossen sich Menschen diesen Protesten an. In Berlin kamen etwa 150 Menschen zum Protest vors Brandenburger Tor.

Zur Fotoreportage von Oliver Feldhaus beim Umbruch Bildarchiv, Berlin

Weitere Hintergrundinformationen:

18. März: Internationaler Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen

Der 18. März wird in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre wieder als „Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen“ begangen. Angeknüpft wird damit an eine Tradition der ArbeiterInnenbewegung. Der 18. März 1848 steht für die Kämpfe des neu entstandenen Proletariats gegen die alten Herrscher und auch die neu entstandene Bourgeoisie. Am 18. März 1871 übernahm die Nationalgarde in Paris die Macht und läutet somit den Beginn der Pariser Commune ein. Beide Versuche, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, werden brutal niedergeschlagen. So kostete die Rache der französischen Bourgeoisie 25000 Menschen das Leben, 3000 starben in den Knästen, 13700 wurden verurteilt, die meisten zu lebenslänglichen Strafen.

Dieser Tag wurde zuerst Tag der Pariser Kommune genannt. 1922 wurde auf dem IV. Weltkongress der kommunistischen Internationale die Internationale Rote Hilfe (IRH) gegründet und u. a. die Durchführung eines internationalen Tages der politischen Gefangenen beschlossen, der am 18. März 1923 erstmals ausgerufen werden konnte. Mit diesem Tag sollte vor allem das Bewusstsein und die Solidarität für die Lage der politischen Gefangenen weltweit erzeugt und verankert werden und auf diese Weise auch praktisch zum Ausdruck kommen.

Mehr Informationen zur Arbeit der Roten Hilfe.

Siehe auch die Sonderausgabe der Roten Hilfe als PDF zum Download.

Aus dem Inhalt:

- Grußwort einer Gefangenen

SCHWERPUNKT G20

- Überblick: U-Haft und Haftstrafen nach G20

- Haftsituation der G20-Gefangenen

- Interview mit RA*in zu Behinderung der Verteidigung usw.

- einzelne Gefangene im Porträt

- Solidaritätsaktionen zu G20-Gefangenen

GEFANGENE BRD


- 129b-Prozesse gegen kurdische Aktivist*innen

- TKP/ML-Prozess

- DHKP-C-Prozesse: Musa AÅŸoÄŸlu

- Thomas Meyer-Falk

INTERNATIONALES


- politische Gefangene im Baskenland

- baskische Gefangene Iñigo und Mikel

- Repression gegen Refugeeproteste in Ungarn: Röszke11

- Griechenland: Gefangenenproteste gegen Haftbedingungen

- Masseninhaftierungen in der Türkei

- Isolationshaft auf Imrali: Abdullah Öcalan

- Haftbedingungen im Iran

- Indien: G. N. Saibaba

- Mumia Abu-Jamal

- Leonard Peltier

- Repression in Chile

- politische Gefangene in Kolumbien

"Sklave ist der Proletarier, Sklave aller Sklaven ist die Frau des Proletariers." Louise Michel

Am Vorabend des 18. März, des Tages des Gedenkens an die Pariser Commune und zugleich internationaler Tag der politischen Gefangenen möchte ich an eine der Revolutionärinnen des 18. März 1871 erinnern, die heute außerhalb Frankreichs fast in Vergessenheit geraten ist: Die Seite anarchismus.at hat vor einiger Zeit eine Kurzbiografie über sie veröffentlicht: Louise Michel (* 29. Mai 1830 auf Schloss Vroncourt, Département Haute-Marne; -  9. Januar 1905 in Marseille).

„Ich will mich nicht verteidigen, und ich will nicht verteidigt werden. Ich übernehme die Verantwortung für alle meine Taten. [...] Man wirft mir vor, Komplizin der Kommune gewesen zu sein. Selbstverständlich war ich das, denn die Kommune wollte vor allem die soziale Revolution, und die soziale Revolution ist, was ich mir am sehnlichsten wünsche" verkündete die damals 41jährige Louise Michel auf die Anschuldigungen vor dem Kriegsgericht. [Sie machte sich im Verfahren fünf Jahre jünger und behauptete 36 zu sein.] Das Verfahren wegen Aktivitäten im Rahmen der Pariser Kommune endete für sie mit dem Todesurteil, das später in "Verbannung" umgewandelt wurde. Auf dem Weg ins Exil in Neukaledonien wird sie nach eigenen Angaben zur Anarchistin...

„Louise Michel ist sechsunddreißig Jahre alt, klein, brünett und hat eine stark ausgeprägte, plötzlich fliehende Stirn; die Nase und der untere Teil des Gesichtes treten stark hervor; ihre Züge zeigen eine außergewöhnliche Härte..." (Gazette des tribunaux vom 16. Dezember 1871)

Louise Michel, die „rote Jungfrau", wurde am 29. Mai 1830 als uneheliches Kind eines einfachen Landmädchen und des Sohnes des Schlossbesitzers im Schloss Broncourt geboren. Zu ihrer Mutter, der sie auch ihre 1886 erstmals erschienen Memoiren widmete, verbindet sie ihr Leben lang eine innige Beziehung. Die „rote Jungfrau" -“ wie sie später genannt wird - erhält 1852 ihr Diplom als Lehrerin und eröffnet, um dem Amtseid zu entgehen, eine „freie Schule" auf einem Dörfchen. Nach einem Jahr endet dieses Projekt. Sie nimmt eine Stelle als Aushilfslehrerin an. In dieser Zeit schreibt sie bereits mehrere regierungskritische Artikel, wird aber von staatlicher Seite dafür nicht belangt. Sie gründet erneut eine freie Schule, die sie nach ein paar Monaten wieder aufgibt. Schließlich tritt sie 1856 in Paris eine Stelle als Hilfslehrerin in einem Internat an. Ihr Interesse gilt fortan vor allem der Erziehung und Förderung von „geisteskranken" Kindern.

Um 1860 beginnt sie eine Volksschule zu besuchen, die von Republikanern geleitet wird. Ihr Studium gilt der Mathematik. Sie will ihr Abitur nachholen. Einer der Lehrer gibt zusammen mit einigen StudentInnen unentgeltlich an einer Schule Unterricht -“ Louise ist auch darunter. In der Schule macht sie Bekanntschaft mit der Gruppe Frauenrecht (Droits des Femmes). „In der Gruppe Droits des Femmes wie überall dort, wo die fortschrittlichsten Männer den Ideen von der Gleichheit der Geschlechter Beifall zollen, konnte ich feststellen, daß sie uns nur scheinbar unterstützten; in Wirklichkeit halten sie an ihren alten Gewohnheiten und Vorurteilen fest. Bitten wir also nicht um unsere Rechte, nehmen wir sie uns." Sie schreibt eine Reihe von Artikeln und wird 1868 Sekretärin der Société démocratique de moralisation. Sie nähert sich den Blanquisten und der Internationale an und beteiligt sich mit Gedichten und Artikeln am politischen Kampf.

„Die revolutionäre Frau (...) führt einen doppelten Kampf: den um die äußere Freiheit -“ in diesem Kampf findet sie in dem [revolutionären] Mann ihren Genossen, kämpft sie mit ihm für die selben Ziele, für die selbe Sache -“ und den um ihre innere Freiheit, eine Freiheit, die der Mann schon seit langem genießt. In diesem Kampf ist sie allein."

Als es 1871 zum Aufstand der Pariser Kommune kommt, ist sie aktiv an den Kämpfen beteiligt. Über die Ereignisse am 18. März schreibt sie: „Im Morgengrauen hörte man die Glocken Sturm läuten. Wir stiegen, die Gewehre im Anschlag, den Hügel wieder hinauf; wir wußten, daß uns oben eine kampfbereite Armee erwartete. Wir dachten, wir würden für die Freiheit sterben. Man fühlte sich schwebend. Wenn wir tot wären, würde Paris sich erheben. Manchmal sind die Massen die Avantgarde. Der Hügel war in weißes Licht getaucht, ein wunderbares Morgendämmern der Erlösung." Die Regierung flieht nach Versailles und erklärt der Kommune am 1. April den Krieg. Louise baut in der Zeit ein Frauenbataillon auf und kämpft mit der Waffe in der Hand für die Revolution. Das Amtsblatt der Kommune ist vollen Lobes für dieses Bataillon. Sie selber wird in diesem Artikel als „tatkräftige Frau" gewürdigt, die mehrere Gendarmen und Polizisten getötet habe. Das Schießen hat sie bereits auf dem Rummelplatz ein paar Jahre zuvor trainiert. „Wir beschlossen, für unsere Stadt zu kämpfen, weil es die alte Regierung nicht tat. Ich war eine der vielen Frauen, die Paris verteidigten und die Verwundeten pflegten; während der gesamten Kommunezeit verbrachte ich nur eine Nacht bei meiner Mutter. Diese Nacht zwischen dem 18. März und meiner Verhaftung im Mai war die einzige, die ich im Bett verbrachte." (Louise Michel)

Nur 72 Tage lang hält sich die Kommune, danach überrollt die Reaktion die Aufständischen und rächt sich fürchterlich. Die rote Jungfrau entkommt anfangs den Truppen, die daraufhin ihre Mutter festsetzen und mit ihrer Erschießung drohen. Louise Michel stellt sich daraufhin selber. Ihre Mutter kommt frei; ihr wird Erschießung angedroht. Letztendlich wird sie vor ein Kriegsgericht gestellt. Vor Gericht weigert sie sich zu verteidigen und will auch nicht verteidigt werden. „Da es scheint, daß jedes Herz, das für die Freiheit schlägt, nur Anrecht auf ein Stückchen Blei besitzt, so fordere ich meinen Teil!" Sie wird nicht getötet, sondern nach Neukaledonien verbannt, wo sie bis zu einer Generalamnestie 1880 lebt. In dieser Zeit beschäftigt sie sich mit der Sprache und Kultur der Einheimischen. 1878 kommt es zu einem Aufstand der Kanaken -“ Michel erklärt sich solidarisch mit dem Aufstand -“ „Auch sie kämpfen für ihre Unabhängigkeit, für ein selbstbestimmtes Leben, für ihre Freiheit. Ich bin auf ihrer Seite, so wie ich auf der Seite des Volkes von Paris stand."

Bei ihrer Rückkehr nach Frankreich wird sie gefeiert. Sie setzt ihren Kampf für die soziale Revolution und die Emanzipation der Frauen fort. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist ihr die Spaltungen in der linken Bewegung zu überwinden. „Der Name Louise Michel ist in ganz Europa bekannt. Frankreich ist stolz auf sie, sie läßt uns unsere Niederlagen vergessen." (Blanqui)

1882 wird sie wegen Beamtenbeleidigung zwei Wochen inhaftiert. 1886 wird sie erneut verurteilt -“ diesmal zu sechs Jahren Gefängnis und 10 Jahre Polizeiüberwachung wegen „Aufheizung zur Plünderung". In dieser Zeit verfasst sie mehrere Romane. Bereits nach drei Jahren wird sie gegen ihren Protest vom Präsidenten begnadigt. Der Gefängnisdirektor sieht sich gezwungen den Innenminister schriftlich anzufragen, was er mit Michel machen solle. Sie weigere sich das Gefängnis zu verlassen. Kaum auf freiem Fuß wird sie wegen einer beleidigenden Rede zu vier Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil wird nicht vollstreckt. Es folgen weitere Verfahren wegen ähnlicher Delikte. 1890 -“ gesundheitlich angeschlagen durch das Attentat eines Verwirrten für dessen Freispruch sie sich erfolgreich einsetzt -“ zieht sie nach London, wo auch gerade der russische Anarchist Kropotkin verweilt. Bis sie 1899 wieder endgültig nach Frankreich zurückkehrt, besucht sie es regelmäßig um Vorträge zu halten. Mittlerweile hält sie auch vor bürgerlichem Publikum Vorträge über Formen der Prostitution, was einigen Genossen als Verrat an der Sache gilt.

Am 9. Januar 1905 verstirbt sie in einem Hotelzimmer in Marseille. Ca. 100.000 Menschen geben ihr bei der Beisetzung in Paris am 20. Januar das letzte Geleit.

Salut au réveil du peuple

Et à ceux qui en tombant

Ont ouvert si grandes

Les portes de l'Avenir....

(Grabinschrift)

Literaturtips:

Quelle: Anarchismus.at

Originaltext: http://www.terminator-berlin.tk/ (leichte Änderungen)

Blogkino: Liebe Mutter, mir geht es gut (1972)

Heute zeigen in unserer beliebten Reihe Blogkino eine Perle des Arbeiterkinos: "Liebe Mutter, mir geht es gut", aus dem Jahr 1972. Manchmal etwas gestelzt, aber eigentlich hat sich bis heute nicht wirklich viel geändert...: Alfred Schefczyk, ursprünglich Polsterer und angelernter Schlosser, geht 1967 nach West-Berlin, um dort Arbeit zu finden. Die Berliner Landesregierung warb zu der Zeit aus Westdeutschland Arbeitskräfte an, um die Abwanderung aus Berlin auszugleichen. Schefczyk ist alleinstehend und in einem Wohnheim mit einem Kollegen auf einem Zimmer untergebracht. Im metallverarbeitenden Betrieb im Wedding, in dem er Transportarbeiter ist, steigt angesichts der ersten größeren Wirtschaftskrise spürbar der Druck. Ein Meister weist Schefczyk wegen seiner Arbeitsweise zurecht und seine Verbesserungsvorschläge zurück. Der Betriebsrat verwahrt sich gegen die Verlagerung einer Abteilung nach Westdeutschland, von der vor kurzem von Seiten der Firmenleitung noch keine Rede war. Die Anforderungen in der Akkordarbeit sollen gesteigert werden. Zudem soll in Schefczyks Wohnheim die Miete für die recht bescheidenen Zimmer drastisch erhöht werden. Sowohl wegen des Arbeitsdrucks als auch der Mieterhöhung laufen unter den Arbeitern Diskussionen, was dagegen zu tun sei. Schließlich kommt es zu einem spontanen Streik gegen die neuen Akkordbedingungen, der von der Betriebsleitung abgebügelt wird. Ein Vorarbeiter, der sich für seine Kollegen stark gemacht hat und als Sprecher beim Betriebsleiter vorstellig wurde, wird entlassen. Schefczyk, der zunächst gewerkschaftliche Aktionen seines Kollegen Bruno noch skeptisch bis ablehnend als reines Gerede abgetan hat, rückt von seiner abwartenden Haltung in puncto Arbeitskampf etwas ab und versucht selbst, eine Unterschriftsliste gegen die Maßnahmen der Firmenleitung fertigzustellen. Doch das erweist sich als mühsam; die meisten wollten erst unterschreiben „wenn mehr andere“ unterschrieben haben. (...)" (WikiPedia)



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