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»Ich sehe nicht ein, warum ich, der Einfalt Anderer wegen, Respekt vor Lug und Trug haben sollte.« Arthur Schopenhauer

41. Todestag - Gedenken an Klaus-Jürgen Rattay

Foto: Manfred Kraft / Umbruch Bildarchiv Berlin
Am 22. September 1981 starb Klaus-Jürgen Rattay anläßlich der Räumung von 8 besetzten Häusern in Berlin. Sein Tod veränderte die Bewegung. Bei einigen löste die Brutalität, mit der die Räumungen durchgezogen wurden, Angst und Ohnmachtsgefühle aus. Bei dem weitaus größeren Teil der Besetzer*innen überwogen jedoch Wut und Zorn -“ sie radikalisierten sich mit hoher Geschwindigkeit.
Den Jahrestag von Klaus Jürgen Rattays Tod nehmen wir zum Anlaß für diesen Rückblick. Der Text ist ein Auszug aus dem Buch "Autonome in Bewegung" über die Besetzerbewegung der 80er Jahre, die Fotos entstanden am Tag der Räumung und anläßlich einer Gedenkdemonstration für Klaus-Jürgen Rattay im Jahr 1982.

Am 22. September 1981 läßt Heinrich Lummer (CDU), der damalige Innensenator von Berlin, 8 besetzte Häuser räumen. "Die Bewohner der räumungsbedrohten Häuser hatten sich darauf verständigt, lediglich passiven Widerstand gegen die Räumung zu leisten. Sie verbarrikadieren die Eingangstüren, holen viele Menschen ins Haus, Unterstützer wie auch prominente Paten, und harren der Dinge. In der Winterfeldtstraße, in der drei der Häuser stehen, werden aber in der Nacht auf den 22. September auch Barrikaden aus umgestürzten Autos, Bauwagen etc. errichtet, und viele sind dort, um die Häuser von außen militant zu verteidigen. Klaus-Jürgen Rattay gehört auch zu ihnen.
Am frühen Morgen des Räumungstages rückt die Polizei mit einem Großaufgebot an: mit Panzerwagen, Wasserwerfern und schwerem Räumgerät. Mittags will Lummer es sich nicht nehmen lassen, in einem der geräumten Häuser eine Pressekonferenz abzuhalten. Er präsentiert sich auf dem Balkon der Bülowstraße 89 als ein siegreicher Feldherr. Dadurch heizt er die Stimmung noch zusätzlich auf. Lautstarke Proteste begleiten seinen Auftritt. Die Polizei ist nervös und knüppelt die Straße frei. Einige hundert Menschen flüchten auf die verkehrsreiche Potsdamer Straße. Dort wird Klaus-Jürgen Rattay von einem BVG-Bus erfasst und mitgeschleift. Er stirbt auf der Straße. Den ganzen Tag über bleibt der Schöneberger Kiez unruhig und voller Menschen, die Todesstelle wird umlagert und mit Blumen bedeckt, und es gibt keinen Zweifel darüber, was am Abend passieren wird. Abends kommt es zur größten Spontandemo der Bewegung, rund 10.000 Menschen beteiligen sich an einem Schweigemarsch durch Schöneberg, der in heftige Auseinandersetzungen mit der Polizei mündet, „Lummer: Mörder, Mörder“ hallt es nachts durch die verwüsteten Straßenschluchten. Gleichzeitig sind im ganzen Stadtgebiet Kleingruppen unterwegs, etwa 50 Anschläge auf Banken, Polizeiwachen, Wohnungsbauunternehmen etc. werden in dieser Nacht registriert. Auch in vielen anderen Städten der BRD gibt es Demonstrationen und Anschläge." (Ausschnitt aus dem Buch "Autonome in Bewegung" - PDF-Datei)

Drei Wochen nach dem Tod Rattays bildete sich eine "unabhängige Untersuchungskommission", der ein Bundesverfassungsrichter a. D. angehörte. Der Hergang des Vorfalles war heftig umstritten. "Die Versionen reichten vom Angriff Rattays auf den Bus und dem Selbstverschulden seines Todes (Polizei-Mitteilung) bis zur Darstellung von Zeugen, der Bus sei ohne Rücksicht in die Menschenmenge gefahren. (...) Die allmählich veröffentlichten weiteren Fotos und ein Super-8-Film konnten einige Aspekte des Vorfalles klären -“ vor allem den, dass der Bus vor dem Zusammenprall nicht angegriffen worden war -“, doch gibt es vom exakten Moment des Anstoßes keine Bild-Dokumente." (siehe Wikipedia)
Nachdem die Ermittlungen noch im Dezember desselben Jahres eingestellt worden waren, bemühten sich die Eltern des Neunzehnjährigen vergebens um Wiederaufnahme des Verfahrens. Im August 1982 wurde dies abgelehnt.
Eine Dokumentation des Ermittlungsausschusses aus dem Jahr 1982 beleuchtet die genaueren Todesumstände.

"Ich hab gleichzeitig Angst und ich hab gleichzeitig auch Mut zum kämpfen." sagt Klaus-Jürgen Rattay noch am Tag vor der Räumung in einer Dokumentation des RBB.

Zahlreiche Links und eine Fotoseite beim Umbruch Bildarchiv Berlin



Weitere Informationen


I am Troy Davis. You are Troy Davis. We will not stop fighting for justice.

Heute vor elf Jahren wurde Troy Davis, einer der damals bekanntesten Todeskandidaten in den USA, hingerichtet. "Der Kampf für Gerechtigkeit endet nicht mit mir. Dieser Kampf ist für alle Troy Davise, die vor mir kamen und die nach mir kommen werden. Ich bin guter Verfassung und voller Gebete und in Frieden. Aber ich werde bis zu meinem letzten Atemzug nicht aufhören zu kämpfen."

Keine Anklage gegen Bürgermeister im Fall Ayotzinapa

Zweigeteiltes Foto. Die linke Seite zeigt Demonstration mit den Porträts der 43 Studenten aus Ayotzinapa. Die rechte Seite zeigt den Ex-Bürgermeister von Iguala, José Luis Abarca. Er gilt als Hauptverdächtiger im Fall des verschwindenlassens der 43 Studenten aus Ayotzinapa. Grafik: Desinformémonos
Der Ex-Bürgermeister von Iguala, José Luis Abarca, gilt als Hauptverdächtiger im Fall des verschwindenlassens der 43 Studenten aus Ayotzinapa. Grafik: Desinformémonos
(Mexiko-Stadt, 14. September 2022, desinformémonos/poonal).- Die Mordanklage gegen den Hauptverdächtigen im Fall Ayotzinapa, José Luis Abarca, ist überraschend abgewiesen worden. Dabei gilt der Ex-Bürgermeister von Iguala im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero seit Beginn der Ermittlungen als Schlüsselfigur der Ereignisse in der Nacht des 26. September 2014. Damals verhafteten Polizist*innen aus Iguala, verstärkt durch Einheiten aus Huitzuco und Cocula, die 43 Lehramtsstudenten von Ayotzinapa und übergaben sie anschließend an Mitglieder des Drogenkartells Guerreros Unidos. Die Studenten hatten zuvor Busse gekapert, um zu einer Demonstration nach Mexiko-Stadt zu fahren, ohne zu wissen, dass in den Bussen Drogen versteckt waren.

Richter sieht nicht genügend Beweise

Der Dritter Bezirksrichter in Bundesstrafverfahren in Tamaulipas befand jedoch, dass das Bundesinnenministerium nicht genug Beweise für eine Anklage erbracht habe. Die Klageabweisung erfolgte, obwohl die von der mexikanischen Regierung eingesetzte Wahrheitskommission erst kürzlich festgestellt hat, dass „A1“ den Befehl gegeben hat, die 43 Lehramtsstudenten von Ayotzinapa zu verhaften und an das Drogenkartell Guerreros Unidos zu übergeben, wo sie vermutlich ermordet worden sind. Bei „A1“ soll es sich um Abarca gehandelt haben.

Trotz der richterlichen Entscheidung bleibt Abarca im Gefängnis, da gegen ihn noch weitere Anklagen wegen Mordes vorliegen. Abarca soll im Juni 2013 Arturo Hernández Cardona, Vorsitzender des Bauernverbandes Unión Popular sowie die Aktivisten Félix Bandera Román und Ángel Román Ramírez erschossen haben.

Angehörige demonstrierten für Freilassung Abarcas

Erst am 28. August veranstalteten Angehörige und Freund*innen des Ex-Bürgermeisters und seiner Frau eine Demonstration in Iguala, um die Freilassung des Paares zu fordern, das seit acht Jahren mit Anklagen wegen Mordes und organisiertem Verbrechen im Gefängnis sitzt. Überraschend nahmen auch mindestens fünf Väter und Mütter der 43 Verschwundenen an der Demonstration teil. Sie halten Abarca für „nicht schuldig“.

Der Richter aus Tamaulipas, Samuel Ventura Ramos, hatte zuvor bereits 77 weitere Verdächtige im Fall Ayotzinapa freigelassen. Das Bundesinnenministerium kündigte umgehend an, das Urteil anfechten zu wollen. Das Ministerium erklärte zudem, dass es vier Haftbefehle gegen Angehörige der Armee gebe, von denen drei bereits vollstreckt seien. Einer der Verhafteten ist José Rodríguez Pérez, der damalige Kommandant des 27. Infanteriebataillons von Iguala.

Quelle. CC BY-SA 4.0 Keine Anklage gegen Bürgermeister im Fall Ayotzinapa von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.

Frontalangriff auf das europäische Asylrecht

PRO ASYL und rund 60 NGOs aus ganz Europa warnen in einem Brandbrief vom 8. September angesichts einer derzeit diskutierten EU-Verordnung vor einer weitreichenden Aushebelung des europäischen Asylrechts.

In Brüssel und den europäischen Hauptstädten soll im Hauruck-Tempo eine EU-Verordnung durchgepeitscht werden, die das europäische Asylsystem weitgehend aushebelt. „Diese Verordnung darf nicht verabschiedet werden -“ sie ist ein Frontalangriff auf das europäische Asylsystem und die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Die Bundesregierung darf ihr im Rat keinesfalls zustimmen“, fordert Karl Kopp, Leiter der Europa-Abteilung von PRO ASYL.

Im Dezember 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vor, die den EU-Mitgliedstaaten in Situationen der „Instrumentalisierung“ von Migration und Asyl ermöglicht, von ihren Verpflichtungen nach dem EU-Asylrecht abzuweichen. Auslöser war die Initiative des belarussischen Diktators Lukaschenko, der die Not von Schutzsuchenden schamlos ausnutzte und diese an die EU-Grenze brachte. Der Mechanismus, der nun diskutiert wird, soll den EU-Mitgliedstaaten dauerhaft zur Verfügung stehen und in verschiedenen Situationen in Anspruch genommen werden. Die Folge ist, dass die Nationalstaaten nach Belieben von ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen abweichen können.

„Wir beobachten seit Jahren eine Erosion des Asylrechts und der Rechtsstaatlichkeit an den europäischen Außengrenzen. Doch mit dieser Verordnung würden schäbige Praktiken von Rechtsbrüchen in Gesetzesform gegossen. Das bedeutet einen Freifahrtschein für repressive Regierungen in der EU, die die Rechte von Schutzsuchenden mit Füßen treten“, warnt Karl Kopp.

Gefährlicher Präzedenzfall: Rechtsstaatlichkeit in Europa wird in Frage gestellt

Die Stellungnahme wurde von knapp sechzig NGOs aus ganz Europa unterzeichnet, darunter der Europäische Flüchtlingsrat ECRE, Amnesty International, Caritas Europa und Human Rights Watch. Sie warnen: Eine Einigung über die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung wird der letzte Schlag gegen ein gemeinsames europäisches Asylsystem in Europa sein. „Die unterzeichnenden Nichtregierungsorganisationen lehnen die Einführung und Anwendung des Konzepts der Instrumentalisierung und seine Kodifizierung im EU-Recht entschieden ab. Wir lehnen ferner Reformen ab, die weitreichende Ausnahmen vom EU-Recht ermöglichen“, heißt es in dem am 8. September veröffentlichten Positionspapier (hier in deutscher Übersetzung).

Die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen sind unverhältnismäßig, kontraproduktiv, unnötig, fehlgeleitet und ungerecht, wie in der Stellungnahme der NGOs weiter ausgeführt wird. „Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass diese Reformen die Achtung des EU-Rechts insgesamt untergraben. Die Einführung eines Modells, das (...) beliebige Ausnahmen zulässt, könnte einen Präzedenzfall schaffen, insbesondere da die Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa in Frage gestellt wird.“

Soweit bekannt, gibt es unter den Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung für die vorgeschlagene Verordnung. Die tschechische Ratspräsidentschaft strebt die Verabschiedung einer gemeinsamen Verhandlungsposition bis Dezember an. Die zuständige Asylarbeitsgruppe des Rates wird voraussichtlich am 21. September weiter über das Thema beraten.

Quelle: Pressemitteilung 9. September 2022

Streit zwischen Klimaaktivist*innen und Olaf Scholz erreicht das Stuttgarter Amtsgericht

Am Ausleger des Züblin Kranes hängt ein Transparent mit der Aufschrift: "S21=Klimakiller", umrahmt von den Logos von "Extinction Rebellion (XR)" und "UMSTIEG21 Plus" Quelle: Pressemitteilung der angeklagten Klimaaktivist*innen vom 23.08.2022
Am Ausleger des Züblin Kranes hängt ein Transparent mit der Aufschrift: "S21=Klimakiller", umrahmt von den Logos von "Extinction Rebellion (XR)" und "UMSTIEG21 Plus"
Quelle: Pressemitteilung der angeklagten Klimaaktivist*innen vom 23.08.2022
Bundeskanzler Scholz verglich Klimaaktivismus mit dem Nationalsozialismus, nachdem Klimaaktivist*innen seine Aussage zur Kohleenergie unterbrachen. Jetzt droht einem der beteiligten Aktivisten, Simon Helmstedt, ein Gerichtsverfahren. Vor wenigen Tagen erhielt Helmstedt eine Vorladung zum Amtsgericht Stuttgart. Dort wird am 07.09.2022 ab 12:30 Uhr über die Vorwürfe Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässige Körperverletzung verhandelt. Es geht um einen Streit auf dem Katholikentag. Eine weitere Aktion des Angeklagten wird an dem Tag noch mitverhandelt. In dieser hat er mit zwei anderen Aktivist*innen den höchsten Kran der "Stuttgart 21"-Baustelle kurzzeitig besetzt.

Diskussion mit Scholz
Auf dem Katholikentag in Stuttgart stand Olaf Scholz auf einem Podium. Die Aussage "Wenn wir jetzt unsere große Energiewende organisieren, wenn wir dafür sorgen, dass wir auf erneuerbare Energien setzen und Aussteigen aus der Kohleverstromung, dann ist schon die Frage, was wir dem Arbeiter und der Arbeiterin in den Tagebauen sagen über seine Perspektive." erregte große Empörung bei einigen anwesenden Klimaaktivist*innen. Simon Helmstedt fiel ihm ins Wort "Schwachsinn! Die Arbeitsplätze, die da verloren gehen würden, sind im Vielfachen durch die Änderung des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) verloren gegangen und es gibt in den Erneuerbaren Energien eine Vielzahl mehr zu gewinnen".

Daraufhin verglich Bundeskanzler Olaf Scholz Klimaaktivismus mit dem Nationalsozialismus: „Ich sage mal ganz ehrlich: Diese schwarzgekleideten Inszenierungen bei verschiedenen Veranstaltungen von immer den gleichen Leuten erinnern mich an eine Zeit, die lange zurückliegt -“ und Gott sei Dank“.

Scholz distanzierte sich bis heute nicht von seiner Aussage. Die Aktivist*innen wurden umgehend gewaltsam aus dem Raum geräumt. In der Anzeige wird Hausfriedensbruch (§123) vorgeworfen, weil der Aktivist nicht gehen wollte. Als ihm mitgeteilt wurde, dass er nun eine Straftat begehe, rannte er aus dem Haus, um der Anweisung schnellstmöglich Folge zu leisten, was einigen Tumult auslöste und dazu führte, dass die Polizei einschritt und ihn zu Boden brachte. Dabei hat sich ein Polizist einen Kratzer am Finger zugezogen. Jetzt werden noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§113 Abs. 1), und fahrlässige Körperverletzung (§229) vorgeworfen.

"Während Kohlekonzerne täglich Klimaverbrechen in Millionenhöhe begehen, beschäftigt sich die Politik damit Ausreden zu finden, und die Gerichte damit, einen friedlichen Protest zu kriminalisieren" Charlie Kiehne (20), Aktivistin

Stuttgart 21
Mitverhandelt wird der Vorwurf des Hausfriedensbruchs bei einer Kranbesetzung auf der Baustelle von "Stuttgart 21" am 14.05.2022. Damals entrollten Simon Helmstedt, Charlie Kiehne und Samuel Bosch ein Banner mit der Aufschrift "S21 = Klimakiller" am höchsten Baukran der Baustelle. "Stuttgart 21 ist ein Klimakiller, u.a. weil es Unmengen an klimaschädlichen Beton verschlingt. Der alte Bahnhof hat besser funktioniert als es der neue tun wird. Ich verstehe nicht, warum so viel Geld in unnötige Prestigeprojekte verpulvert wird, wenn wir es stattdessen bei effektivem Klimaschutz dringend brauchen." Samuel Bosch (19), Aktivist

Quellen: Pressemitteilung der angeklagten Klimaaktivist*innen vom 23.08.2022

Neue Mastodon Instanz

Mastodon, Darstellung um 1900
Mastodon, Darstellung um 1900 Quelle: Internet Archive Book Images Lizenz: No Restrictions

Wir betreiben ab sofort auch eine eigene Mastodon Instanz: mastodon.trueten.de Momentan ist dort alles im Testlauf. Man kann sich aber schon registrieren und herumspielen. Bis auf weiteres bin ich selbst bei suma-ev.social aktiv. 

Alles Terroristen

"Am 22. Oktober 2021 hat Israel sechs palästinensische Zivilgesellschaftsorganisationen als terroristische Organisationen eingestuft. Terrorismusvorwürfe oder Vorwürfe, Verbindungen zu terroristischen Gruppen zu unterhalten, müssen ausnahmslos mit der größtmöglichen Ernsthaftigkeit behandelt werden. Daher war es geboten, diese Einstufungen sorgfältig und umfassend zu überprüfen. Aus Israel gingen keine wesentlichen Informationen ein, die es rechtfertigen würden, unsere Politik in Bezug auf die sechs palästinensischen zivilgesellschaftlichen Organisationen auf der Grundlage der Entscheidung Israels, diese Organisationen als „terroristische Organisationen“ einzustufen, zu widerrufen. (...)"

Quelle: Auswärtiges Amt, Presseerklärung 12. Juli 2022: Gemeinsame Erklärung der Außenministerien Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Irlands, Italiens, der Niederlande, Schwedens und Spaniens zur Listung palästinensischer Zivilgesellschafts­organisationen als terroristische Organisationen

Gefahr für Demokratie: Polizei hebt Versammlungsfreiheit auf

Stuttgart, 02. Juli 2022, Am heutigen Samstag wurden unsere Einsatzkräfte Zeug*innen einer Situation, die uns fassungslos macht. Die Sanitätsgruppe Süd-West e.V. sicherte mit 2 Teams die überregionale Demonstration "Cannstatt Nazifrei" gegen die AfD ab, die trotz des verschobenen AfD Landesparteitags vom Bahnhof Stuttgart Bad Cannstatt zum Kurpark laufen sollte.

Demosanitäter stehen vor dem Demozug
Foto: demosanitaeter.com
Gegen 15:45 Uhr begann die Auftaktkundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz in Bad Cannstatt. Vor einer bunten Menschenmenge wurden mehrere Reden gehalten, bis diese vom Lautsprecherwagen der Polizei mit den Auflagen unterbrochen wurden. Dem Wunsch der Polizei entsprechend wurden die Auflagen verlesen, bevor sich der Aufzug formierte. Jedoch versperrte eine Polizeikette die angemeldete Demonstrationsroute. Es folgten weitere Durchsagen der Polizei mit immer neuen Begründungen, warum die Demonstration weiter aufgehalten wird. Obwohl die Demonstrationsleitung ihr Möglichstes unternahm den verschiedenen Anweisungen der Polizei folge zu leisten um einen reibungslosen Ablauf der Demonstration zu ermöglichen, griff die Polizei die Demonstration im Verlauf erkennbar grundlos hart an und verhaftete Demonstrationsteilnehmer*innen. Eine weitere Eskalation konnte nur durch das besonnene Handeln der Anmelderin der Demonstration verhindert werden, die auf die Durchführung des Aufzugs verzichtete. Die Abschlusskundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz wurde von der Polizei gekesselt. Trotzdem entspannte sich die Lage zunächst während der letzten Reden. Nach Beendigung der Versammlung forderte die Polizei die Demonstrierenden dazu auf, umgehend den Versammlungsort zu räumen, hinderte Personen jedoch wiederholt daran. Es folgten erneute Provokationen und Festnahmen durch Polizeikräfte bis alle Versammlungsteilnehmer*innen Bad Cannstatt verlassen hatten.

Trotzdem ließen sich nicht alle Antifaschist*innen ihr verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verwehren und versammelten sich spontan zu einer Demonstration, die vom Rotebühlplatz zum Marienplatz lief.

Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Polizei von vornherein geplant hatte, den Demonstrierenden heute in Bad Cannstatt ihr Versammlungsrecht zu verwehren und Eskalationen zu provozieren. Schlimmeres konnte nur durch das besonnene Verhalten der Demonstrierenden abgewendet werden, die auf die Durchführung ihrer Versammlung verzichteten. Daher fordern wir hiermit öffentlich die Staatsanwaltschaft, die Landesregierung Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart, sowie Landtag und Stadtrat dazu auf diesen mutmaßlich verfassungswidrigen Polizeieinsatz zu untersuchen und entsprechende Verfahren gegen die Verantwortlichen der Polizei einzuleiten. Heute kam es vermutlich mehrfach zu strafrechtlich relevantem Verhalten durch Polizeikräfte. Grundlose rechtswidrige Verhaftungen sind Freiheitsberaubung. Körperverletzung im Amt ist kein Kavaliersdelikt. Wir möchten hiermit alle Polizeibeamt*innen darauf hinweisen, dass sie das Recht und die Pflicht haben klar rechtswidrige Befehle zu verweigern und Straftaten ihrer Kolleg*innen zur Anzeige zu bringen.

Wir mussten heute insgesamt 17 Personen vorwiegend aufgrund von Polizeimaßnahmen behandeln:
- 8x chirurgisch
- 4x Pfefferspray
- 4x psychisch
- 1x internistisch

Quelle

Defend Kurdistan - Against Turkish occupation and American imperialism!

Invasionsangriffe des türkischen Staates

SharePic zur Demo
SharePic zur Demo
Den Schatten des Krieges in der Ukraine ausnutzend, hat der türkische Staat seine Angriffe gegen die kurdischen Gebiete in Rojava (Nord- und Ostsyrien) intensiviert und am 17. April mit einer erneuten Invasion im Nordirak begonnen. Tag für Tag weitet die Türkei ihren Krieg auf immer weitere Gebiete aus. Ohne Rücksicht auf Verluste bombardieren türkische Flugzeuge, Kampfdrohnen und Artillerie, zivile Wohngebiete und zum Überleben notwendige Infrastruktur. Aus den Bergen Südkurdistans erreichen uns Berichte, dass die türkische Armee, wie schon im vergangenen Jahr, chemische Waffen und Giftgase gegen die kurdischen Guerillaeinheiten einsetzt.

Der türkische Angriffskrieg zielt nicht nur auf die kurdische Freiheitsbewegung, die PKK und ihre Guerillaverbände. Unter dem Deckmantel des „Kampfes gegen den Terrorismus“ verleibt sich das türkische Regime immer weitere Gebiete Syriens und des Iraks ein, errichtet Militärstützpunkte und stellt sich auf eine langfristige Besatzung des eroberten Territoriums ein. Die türkische Besatzungspolitik ist eine Bedrohung für die Errungenschaften der kurdischen Bevölkerung sowie die Souveränität und territoriale Integrität Syriens und des Iraks. Dabei geht es dem Regime des türkischen Diktators Erdogan langfristig um die Kontrolle der Öl- und Gasvorkommen in den Nachbarländern und die Durchsetzung des eigenen neo-osmanischen Machtanspruchs in der Region.

Errungenschaften wie die demokratischen Selbstverwaltungsstrukturen, Geschlechterbefreiung und die Idee einer sozialen Ökologie sind vor allem Hindernisse und Störfaktoren für die Expansionspolitik der türkischen Regierung. Gerade die Emanzipation sowie der Aufbau autonomer und selbstständiger Strukturen und Räume für Frauen sind gezielte Angriffspunkte.

Dabei führt die Türkei ihren Vernichtungsfeldzug keineswegs selbstständig. Die Bundesregierung deckt diesen nicht nur durch ihr Schweigen, sondern leistet tatkräftig politische und militärische Unterstützung. Die Bundesrepublik Deutschland ist der wichtigste Waffenlieferant für die Türkei und federführend in der Verfolgung und Diffamierung der KurdInnen in Europa.

Angriffe auf die ezidische Bevölkerung im Shengal

Gleichzeitig sollen im Shengal die nach dem Völkermord des Islamischen Staates seit 2014 aufgebauten Selbstverteidigungskräfte zerschlagen und durch die irakische Armee und Einheiten der KDP ersetzt werden. Dabei waren es die Guerillaverbände der kurdischen Freiheitsbewegung und die Selbstverteidigungseinheiten aus Rojava, YPG und YPJ, diejenigen, die die ezidische Zivilbevölkerung vor einem Genozid bewahrte. Genau diese Kräfte waren es auch, die die Sicherheit im Land herstellten, sodass die Bevölkerung ihre demokratischen Strukturen aufbauen konnte. Diese jetzt konkret zerschlagen zu wollen, bedeutet die ezidische Bevölkerung der Willkür der Herrschaft der Regime zu überlassen.

Geostrategische Bündnispartner der Türkei

Der Krieg in Nordsyrien und dem Nordirak dient vor allem dem Zweck, den Einflussbereich der NATO und der USA im Mittleren Osten geopolitisch zu halten und auszuweiten. Auch bei den jüngsten Angriffen gegen die ezidische Selbstverwaltung im Shengal, benutzten die Regierungskräfte (irakische Armee und KDP) US amerikanische Panzer, Helikoptern und Fahrzeuge.

Mit Gewehren, Bomben und Granaten der NATO Kräfte versuchen sie den Willen der Menschen zu brechen und die Geschichte umzuschreiben. Doch die Bevölkerung, ihre Verteidigungskräfte und die Guerilla sind entschlossen Widerstand zu leisten und ihre eigene Geschichte der Freiheit zu schreiben.

Lasst uns gemeinsam die Revolution verteidigen! Nieder mit dem Faschismus und dem Imperialismus! Alle zusammen für die Selbstbestimmung der Völker!

Wir Rufen alle auf, am 4. Mai mit uns gemeinsam auf die Straße zu gehen. Die bundesweite Demonstration beginnt um 11 Uhr auf dem Potsdamer Platz.

Gemeinsamer Aufruf von:

Defend Kurdistan -“ AgainsAgainst Turkish occupation!

Kon-Med -“ Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland

YJK-E -“ Verband der Frauen aus Kurdistan in Deutschland

Women Defend Rojava

RiseUP 4 Rojava

Gemeinsam Kämpfen für Selbstbestimmung und Demokratische Autonomie

Fed-Kurd -“ Freie Kurdistan Föderation Ostdeutschland

NAV-Berlin -“ Freie kurdische Gemeinde Berlin

YXK -“ Verband der Studierenden aus Kurdistan

JXK -“ Studierende Frauen aus Kurdistan

TCÅž -“ Revolutionäre Jugendbewegung

TEKO-JIN -“ Bewegung der jungen kämpferischen Frauen

Quelle

Zum Übergang der #Ukraine Geflüchteten ins SGB II / SGB XII

Richterhammer, Foto: Non Profit Organization Lawyers Oakland, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons
Foto: Non Profit Organization Lawyers Oakland, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons
Ein wichtiger Hinweis von Harald Thomé in seinem Newsletter vom 11. Mai 2022 für Leute, die Menschen aus der Ukraine helfen...

(...) Hinweise: Zum Übergang der Ukraine Geflüchteten ins SGB II / SGB XII

a. Die Gesetzesänderung wird kommen, daher müssen Leistungsträger Anträge entgegennehmen

Der Zugang zum SGB II/SGB XII für Ukrainegeflüchtete ist im sog. „Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz“ geregelt, das befindet sich am 12. Mai 2022 in 2./3. Lesung und wird auf jeden Fall verabschiedet werden. Ich bekomme jetzt noch Anfragen von Beratungsstellen mit, die berichten, dass einzelne Jobcenter sich weigerten SGB II-Anträge anzunehmen.

Dazu ist kurz zu sagen: ein Antrag muss immer angenommen werden (§ 20, 3 SGB X), wenn dies verweigert wird, ist zu empfehlen, solch grob rechtswidriges Verhalten per Fachaufsichtsbeschwerde bei der BA -“ Zentrale zu thematisieren.

b. Anwendung der vorläufigen Leistungsgewährung bei AsylbLG -“ Vorbezug

Wenn zuvor AsylbLG-Leistungen bezogen wurden, hat eine Bedürftigkeitsprüfung durch den zuständigen Leistungsträger stattgefunden. Hier ist zu erwarten, dass ab Antrag und Zuständigkeit zumindest nach § 41a Abs.1 Nr. 1 SGB II und für das SGB XII nach § 44a Abs. 1 Nr. 1 SGB XII vorläufig Leistungen zu erbringen und nicht erstmal alle Unterlagen wiederholt und formvollendet einzureichen sind, bis die ersten Leistungen erbracht werden. Genau für diesen Fall gibt es die Regelung der vorläufigen Leistungsgewährung.

c. Alleinerziehenden Mehrbedarfe für UkrainerInnen mit Kindern und RB Stufe 1

Ukrainerinnen, die notgedrungen alleine für Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes sorgen, ist selbstverständlich der Mehrbedarf für Alleinerziehung nach § 21 Abs. 3 SGB II/§ 30 Abs. 3 SGB XII in der jeweilig maßgeblichen Höhe zu zahlen. Alleinerziehung bedeutet: in Verantwortung für Ernährung, Bekleidung, Gestaltung des Tagesablaufs und emotionale Zuwendung zuständig zu sein (BSG 3.3.2009 - B 4 AS 450/07 R). Alleinerziehend sind auch Personen, wenn der andere Elternteil nicht nur unerhebliche Zeit von der Familie getrennt lebt (zB. wegen Freiheitsstrafe, während eines längeren Aufenthalts in einer stationären Einrichtung, aus beruflichen Gründe zB. Seefahrer oder Fernfahrer (Eicher/Luik/Harich, SGB II Kommentar, 5. Aufl., § 21, Rn 35) oder wegen der Verteidigung des Herkunftslandes. Es bedarf für den Alleinerziehendenmehrbedarf nicht die Aufgabe der Partnerschaft oder den Tod des anderen Elternteils.

Wird der Alleinerziehendenmehrbedarf gezahlt, ist automatisch immer die Regelbedarfsstufe für Alleinstehende, also die RB 1, in Höhe von 449 EUR zu zahlen (§ 21 Abs. Abs. 3 Nr. 1, 2 SGB II/ § 30 Abs. 3 Nr. 1, 2 SGB XII). Etwaige Kürzungen auf RB-Stufe 2, also 404 EUR, weil die Partnerschaft oder Ehe nicht aufgegeben wurden, sind eindeutig rechtswidrig.

Auch ist der Alleinerziehendenmehrbedarf nicht nur leiblichen Eltern zu erbringen, sondern jeder Person, die alleine für Sorge und Pflege minderjähriger Kinder sorgt BSG 27.1.2009 -“ B 14/7b AS 8/07 R), also auch, wenn die Oma alleine mit dem Enkel wohnt und dieser von ihr betreut wird. (...)

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