trueten.de

»Der heißeste Platz in der Hölle ist für diejenigen reserviert, die in Zeiten großer moralischer Krisen strikte Neutralität bewahren.« Dante

Tag der Menschenrechte: Banu muss bleiben!

Können Sie sich das vorstellen: Ihnen wird keine konkrete Straftat vorgeworfen, trotzdem wird nachts ihre Wohnung gestürmt, Sie werden verhaftet und fast 3 Jahre lang in Untersuchungshaft gesteckt.

Nach über vier langen Prozessjahren werden Sie verurteilt zu 3 1/2 Jahren Gefängnis.

Doch noch bevor die schriftliche Begründung vorliegt und bevor Sie überhaupt gegen das Urteil vorgehen können, sollen sie aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden.

So geschieht das gerade einer aktiven Gewerkschafterin, mitten in unserem Land.

Damit es nicht geschieht, deswegen sind wir heute hier!

Konkret:

Dr. Banu Büyükavci wohnt seit vielen Jahren in Bayern und arbeitet an einer Nürnberger Klinik als Psychotherapeutin. Die beliebte Kollegin ist Mitglied im Bezirks- und Landesmigrationsausschuss von ver.di.

Nach dem mehr als 4 Jahre andauernden Mammutprozess beim 7. Staatsschutzsenat des OLG München wurden sie und die anderen neun Angeklagten im Juli zu insgesamt über 44 Jahre Haft verurteilt. Keinem der Angeklagten wurde eine konkrete Straftat vorgeworfen.Dieser absurde Mammutprozess war das erste in Deutschland geführte Verfahren, in dem Angeklagte wegen der Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen“ Organisation nach § 129b StGB verurteilt wurden, die auf keiner internationalen Terrorliste steht, die in Deutschland nicht nach dem Vereinsgesetz verboten ist und deren Mitglieder häufig einen Flüchtlingsstatus in Deutschland erhalten haben. Lediglich die Türkei stuft die Organisation als terroristisch ein.

Inzwischen wird gegen Dr. Banu Büyükavci eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet erwogen, weil sie eine „Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland“ sei. Betroffen ist auch ihr Mann, Dr. Sinan Aydin. Auch bei ihm droht die Ausweisung. Desweiteren wurde gegen die drei Angeklagten, die in Frankreich, Schweiz und Österreich wohnen, ein 20-jähriges Einreiseverbot nach Deutschland ausgesprochen.

Dies alles, obwohl wiegesagt kein rechtskräftiges Urteil schriftlich vorliegt und damit auch ein möglicher Antrag auf Revision noch nicht verwirklicht werden kann. Die Ausländerbehörde will dem Rechtsweg nun vorgreifen und auf brutale Weise Fakten schaffen. Denn was eine Ausweisung und die dadurch drohende Abschiebung in die Türkei für unsere Kollegin bedeuten kann, braucht nicht viel Phantasie.

Wir rufen Alle auf:

Zeigen wir unsere Solidarität mit Banu, unsere Solidarität mit den neun weiteren Verurteilten: Die angedrohten Ausweisungen und die Einreiseverbote müssen vom Tisch!

Kundgebung

am Donnerstag, 10. Dezember

Tag der Menschenrechte

18 Uhr am Stachus

Wir von ver.di München haben Banu und die anderen betroffenen Kollegen während des Prozesses solidarisch unterstützt, z.B. mit einer Informationsveranstaltung im DGB-Haus im März 2017. Wir dokumentieren den auf der von allen Anwesenden unterzeichneten Brief an Banu:

Die Teilnehmer*innen der Veranstaltung „WARUM IST BANU HINTER GITTERN“ senden Dir herzlichste, solidarische Grüße. Uns alle eint die Empörung über die Art und Weise, wie dieser Staat mit Dir und Deinen Mitangeklagten umgeht. Die überfallartige Verhaftung, die völlig unangemessene Dauer Eurer Untersuchungshaft und die Prozessführung, die zwar Öffentlichkeit zulassen muss, aber von den Medien totgeschwiegen wird -“ das alles hat mit der sonst so hoch gepriesenen Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Hier sollen unbescholtene Menschen politisch und sozial fertiggemacht werden, denen nach den Gesetzen unseres Landes nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen ist.

Die § 129 a und b dienen der Abschreckung und Einschüchterung aller progressiven Kräfte, wenn es politisch gerade opportun erscheint.

Du, liebe Kollegin Banu und Deine Mitgefangenen, Ihr lasst Euch nicht einschüchtern. Wir bewundern Eure Standfestigkeit und Moral, mit der Ihr Eure lange Haft durchsteht. Wir hoffen mit Euch auf ein schnelles Ende dieses Prozesses und einen klaren Freispruch.

Quelle: verdi Bayern

Hamburg: ZEA Rahlstedt schließen - Wohnungen für alle!

Foto: © Ernst Wilhelm Grueter / Umbruch Bildarchiv
Im Flüchtlingslager ZEA Rahlstedt in Hamburg wurden vor einigen Wochen mehrere Flüchtlinge positiv auf Corona getestet. Während diese Flüchtlinge und ihr unmittelbarer Kreis für die Quarantäne in eine besondere Einrichtung verlegt wurden, wurden 160 Flüchtlinge trotz durchgehend negativer Testung für drei Wochen im Bargkoppelweg 60 in Quarantäne gehalten. Was für ein Druck zusätzlich zu den bereits stark reglementierten Lebensbedingungen für die Flüchtlinge.

Am 13.11. 2020 ist die Quarantäne für die Bewohner*innen des Bargkoppelwegs aufgehoben worden und Unterstützer*innen aus verschiedenen Flüchtlingsinitiativen waren vor Ort, um die Menschen im Lager mit Kleidung und Hygieneartikeln zu unterstützen. Viele der Lagerbewohner*innen, die für die Jahreszeit übrigens deutlich zu dünn gekleidet waren, freuten sich über den Kontakt und die materielle Unterstützung.

Am 18.11.2020 fand eine Kundgebung vor der Hamburger Innenbehörde statt. Der veranstaltende Flüchtlingsrat bzw. die in diesem Bündnis zusammengeschlossenen Initiativen hatten einen offenen Brief an den Innensenator Grothe geschrieben, den sie vor Ort übergeben wollten. Tatsächlich kam ein Abgesandter der Behörde vor die Eingangstür und hörte sich an, was der Vertreter des Flüchtlingsrates und ein Mitglied der hamburgischen Bürgerschaft zu sagen hatten. Der Brief wurde ihm übergeben, aber den vorgebrachten Argumenten wich er schon bald ablehnend aus.

Vor dem Gebäude standen Aktivistist*innen mit Transparenten, um die Forderungen für deutlich bessere Wohnbedingungen und die Öffnung von Hotels der Flüchtlinge zu unterstützen. Ein „offenes Mikrofon“ ermöglichte Migranten das Wort zu ergreifen und ihre Interessen und Ziele selbst zu vertreten.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.

One day in the emergency room...

As COVID19 surges across the US, it-™s hard to describe the situation inside hospitals for healthcare providers & patients. We made this video depicting 1 day in the ER to show the painful reality & to remind us why we must remain vigilant. Please watch.



French Version:



Spanish subtitles:



Source: Craig Spencer MD MPH

Rondenbarg-Prozess: Bundesweite Soli-Demo am 5. Dezember in Hamburg

Am Samstag, den 5. Dezember wird es im Zuge des beginnenden Rondenbarg-Prozesses ergänzend zum Aktionstag am 28. November eine bundesweite Soli-Demo in Hamburg geben.

„Es geht um ein klares Zeichen gegen Vereinzelung und Passivität für eine praktische und kollektive Solidarität -“ das muss heißen nicht nur symbolisch über Stadtgrenzen hinweg zusammenzustehen, sondern vor allem in gemeinsamer Aktion auf der Straße! Es ist höchste Zeit!“

https://gemeinschaftlich.noblogs.org/

Samstag | 5. Dezember 2020 | 16 Uhr | Hauptbahnhof | Hamburg

Aufruf „Gemeinschaftlicher Widerstand gegen ihre Klassenjustiz!“

Spendensammlung für die KIA - Praxis der Solidarität

„Wir haben in der solidarischen Praxis für das neue Jahr angefangen. Allerdings ist alles wegen der Koronasache beschränkt -“ keine Zahnärzte, wir dürfen nur sehr wenige Termine haben, es darf keine Patienten im Warteraum geben usw usw.

Die Bewegung in Thessaloniki ist in einer schlechten Lage - KIA auch: Weniger Menschen nehmen teil, keine neuen Menschen erscheinen, unsere PsychologInnen haben sich entschieden nicht mehr mitzumachen.

Traurig... Und auch noch dazu ist KIA finanziell in einer schlechten Lage. In ein paar Monaten werden wir pleite sein...“

Es besteht ein großer Bedarf an Medikamenten, hauptsächlich Schmerzmitteln und entzündungshemmenden Medikamenten, nicht nur in der Arztpraxis, sondern auch in den verschiedenen Außenanlagen, in die inzwischen viele Flüchtlinge kommen und für die eine medizinische Behandlung fast nicht existiert.

Wir von der Solireisegruppe „Gegen Spardiktate und Nationalismus!“ haben in den letzten Jahren diese Klinik regelmäßig besucht, über sie berichtet und Geld gespendet. Zuletzt waren wir 2017 dort und berichteten über die Diskussionen, die geführt wurden, nachdem die Syriza-Regierung unversicherten Menschen wieder den Zugang zu Krankenhäusern ermöglicht hatte.

Mittlerweile ist dies schon wieder Geschichte. Die Rechtsregierung unter Mitsotakis verhindert, dass Geflüchtete eine Behandlung erhalten können. Die einzigen Anlaufstellen sind die noch existierenden solidarischen Kliniken wie die KIA in Saloniki.

KIA musste im Lockdown geschlossen werden, der in Griechenland auch deshalb besonders strikt war, weil das öffentliche Gesundheitswesen nach den Zerstörungen durch die Austeritätspolitik äußerst prekär ausgestattet ist.

Da KIA nach wie vor aber dringend gebraucht wird, unternimmt das Kollektiv jetzt den Versuch, die Medikamentenausgabe vorerst im Freien, aber auch den Betrieb der Kollektiv-Praxis wieder aufzunehmen.

Alle Kosten vor Ort sind auf ein Minimum runtergefahren; für die Beschaffung der Arzneimittel geht das meiste Geld drauf. Aber das wird jetzt für die Aufrechterhaltung der kollektiven Gesundheitsversorgung dringend gebraucht. Die aus früheren Spenden gewachsenen Geldreserven reichen nur noch für die nächsten paar Monate. Für den minimalsten Grundbetrieb werden nicht mehr als tausend Euro im Monat benötigt, also jede kleine Spende von 20 Euro hilft weiter.

Wir rufen deshalb dazu auf, diese solidarische Klinik mit einer Spende zu unterstützen. Wir als Solireisegruppe haben von unserem Solikonto bereits 1000,- Euro überwiesen.

Piraeus Bank

ΙΒΑΝ : GR89 0172 2720 0052 7205 9087 744

BIC : PIRBGRAA

Website: http://www.kiathess.gr/de/information

Kontakt: Mail an: Manfred.Klingele@t-online.de

„Wir bitten um Spenden für griechische KollegInnen, die unsere Hilfe in ihrem Kampf benötigen. Über die Verwendung der gespendeten Gelder werden wir öffentlich berichten. Spendenkonto: Manfred Klingele-Pape, Konto-Nr: 1211 478 910, Hamburger Sparkasse (BLZ 200 505 50) Verwendungszweck: Griechenland-Soli“

Schillerkiez sagt: Räumung is nich! - Syndikat Bleibt!

Foto: © Freundeskreis Syndikat via Umbruch Bildarchiv
Am 7. August soll um 9 Uhr morgens das Syndikat geräumt werden. Die kollektiv betriebene Kiezkneipe existiert schon seit 1985 und ist nicht nur beim linksradikalen Publikum von nah und fern beliebt, sondern auch stark im Kiez verwurzelt. Um das bildlich zu zeigen, hat die Kiezgruppe „Widerständige Aktion Schillerkiez“ diese Foto-Serie inititiert. Auf mehreren Infoständen am Markt auf dem Herrfurthplatz, sowie bei mehreren Kieztouren hatten Anwohnende und ansässige Gewerbetreibende die Möglichkeit ihrer Solidarität mit dem Syndikat ein Gesicht zu geben. Die Ressonanz war enorm. Fast alle im Kiez wissen über das drohende Aus Bescheid und finden dies durchweg beschissen. Kaum jemand, der*die nicht bereit für ein Foto war. Das zeigt nochmals deutlich, mit welch breitem Widerstand der Eigentümer Pears Global und der R2G-Senat rechnen müssen, wenn sie das Syndikat wirklich räumen wollen.

Zu den Bildern beim Umbruch Bildarchiv

Termine:
29. Juli, 19 Uhr Köpi-Hof, Köpenicker Straße 137, Infoveranstaltung Projekte update, Letzte Demo Infos, Tag X, Aktionswoche
30. Juli 20 Uhr, Videokundgebung vorm Syndikat mit Zwangsräumung verhindern!
31. Juli ab 16 Uhr, Kiezkultur von unten! Musikkundgebung in der Weisestraße. Live umsonst und draußen!
1. August, 20 Uhr Herrfurthplatz
Großdemonstration: „Raus aus der Defensive!“ Egal ob Meute, Liebig 34, Rigaer, Syndikat oder Potse: Räumungen verhindern! Wir bleiben alle!
2. August, 11-17 Uhr, Blockadetraining in Theorie und Praxis von Zwangsräumung verhindern! auf dem Tempelhofer Feld vor dem Haus 104
6. August ab 20 Uhr Weisestraße 56-²
„Lange Nacht der Weisestraße. Zusammen kommen damit Syndikat bleibt!“
7. August 9 Uhr Syndikat, Räumung verhindern!

Weitere Termine und aktuelle Infos:
https://syndikatbleibt.noblogs.org/
Twitter: @syndikat44

Weitere Ereignisse zu diesem Thema:

syndikat bleibt

Stuttgart: Aufruf zur politischen Prozessbegleitung wegen Silvesterspaziergang am Knast

Seit über 30 Jahren gehen jedes Jahr an Silvester Linke zum Hochsicherheitstrakt nach Stammheim, um den politischen und sozialen Gefangenen ihre Solidarität zu zeigen. So auch am 31.12.2018 unter dem Motto „Unsere Solidarität ist ihr Kontrollverlust -“ gegen Kapitalismus und Polizeistaat“. In diesem Jahr kam es, wie in den Vorjahren zu einem

unangemeldeten Demozug um den Knast, bei dem wie auch sonst Feuerwerk zum Einsatz kam. Weitere Aktionen waren eine Plakataktion auf die Knastmauern, sowie eine Farbaktion auf das neue Oberlandesgericht.

Dem Angeklagten wird nun Landfriedensbruch vorgeworfen. Unter anderem soll er auch die Plakataktion koordiniert „bzw. das Signal zur Tatausführung“ gegeben haben.

Ihm und einer Genossin werden aber auch vorgeworfen, „einen maßgeblichen Einfluss auf den gewalttätigen Verlauf der Versammlung“ zu haben und „durch ihr Handeln die Tathandlungen der Menge“ zu fördern.

Mit dem Verfahren geht es sicherlich nicht nur darum, einen Prozess gegen eine einzelne Person zu führen, was auch der Knastspaziergang letztes Silvester gezeigt hat: Dieser wurde von hunderten Bullen gestoppt, fast alle Demoteilnehmer*innen eingekesselt, Personalien festgestellt und das Feuerwerk beschlagnahmt. Das rigorose Vorgehen zeigt, dass es darum geht, den Silvesterknastspaziergang an sich zu kriminalisieren und zu verhindern.

Kommt am Dienstag zum Prozess und zeigt euch solidarisch -“ Solidarität ist eine Waffe!

Dienstag, 28. Juli | 13.45 Uhr | Amtsgericht Bad Cannstatt | Badstraße 23 | Saal 1 EG

Mehr Informationen: stuttgart.rote-hilfe.de

#Corona: Paritätischer fordert Überbrückungsgeld zum Schutz von Risikogruppen vor Verdienstausfall

Der Paritätische Wohlfahrtsverband macht in einer aktuellen Stellungnahme an den Bundestagsausschuss für Gesundheit auf eine sozialrechtliche Leerstelle von hoher Brisanz aufmerksam: Infolge erster Lockerungen von behördlich angeordneten Coronavirus-Schutzmaßnahmen und der damit einhergehenden Öffnung von Arbeitsstätten droht eine Situation, in der gesundheitlich besonders gefährdete Beschäftigte allein aus Angst vor Verdienstausfall ihre Arbeit in den Betrieben wieder aufnehmen und sich damit in Lebensgefahr begeben. Nach aktueller Rechtslage können Risikogruppen zwar der Beschäftigung fernbleiben, haben jedoch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Paritätische fordert daher für alle besonders gefährdeten Beschäftigten ein Überbrückungsgeld, orientiert an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld.

"So wie Eltern eine Entschädigung erhalten, wenn sie corona-bedingt Verdienstausfälle haben, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, braucht es auch eine finanzielle Absicherung für diejenigen, die zu einer Risikogruppe gehören und deshalb nicht zur Arbeit gehen können", fordert Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. "Es braucht ein Überbrückungsgeld in angemessener Höhe, damit Beschäftigte nicht aus finanzieller Sorge heraus unter Druck geraten, sich in Lebensgefahr zu begeben." Das Überbrückungsgeld solle sich an den Regelungen des Kurzarbeitergeldes orientieren, so der Vorschlag des Paritätischen, und 80 Prozent bzw. 87 Prozent des Verdienstausfalls betragen, wenn Kinder im Haushalt leben. Die steuerfinanzierte Leistung sei allen Beschäftigten zu gewähren, die aufgrund ihres höheren Risikos für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf in der konkreten betrieblichen Situation nicht mehr ohne Gefährdung von Gesundheit und Leben beschäftigt werden können und von erheblichen, bis hin zu existenzgefährdenden finanziellen Einbußen bedroht sind.

Der Verband weist darauf hin, dass für Beamt*innen in vielen Bundesländern und bspw. auch im Ausland bezahlte Freistellungen vorgesehen sind, sofern die Beschäftigten zu einer Risikogruppe gehören. "Die Gefährdung beispielsweise von Erzieher*innen in gemeinnützigen Kindertageseinrichtungen, von Pflegekräften oder von Mitarbeiter*innen in der Eingliederungshilfe ist keine geringere als bei Lehrkräften des öffentlichen Dienstes. Wir brauchen eine Lösung, wie wir alle besonders gefährdeten Beschäftigten finanziell absichern, um ihnen den Schutz vor einer Infektion mit erwartbar besonders schwerem Verlauf so gut es geht zu ermöglichen", so Hesse. Das Überbrückungsgeld sei ein pragmatischer Ansatz, "um den Sorgen und Nöten, die infolge dieser noch nie dagewesenen Pandemie-Krise sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch der Beschäftigten bestehen, entgegen zu wirken."

Quelle: Pressemitteilung

FIfF veröffentlicht Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die #Corona-App

Es geht nicht um Privatsphäre, sondern es geht darum, eine Technik sozial beherrschbar zu machen.“ Dieses Datenschutzverständnis von Wilhelm Steinmüller (1934-“2013), Datenschutzpionier und langjähriges FIfF-Mitglied, möchten wir, eine Gruppe Wissenschaftlerïnnen und Datenschützerïnnen im Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V., wieder stark machen.

Seit einigen Wochen kreist die Diskussion um die Eindämmung der Corona-Pandemie zunehmend um den Einsatz technischer Hilfsmittel. Es wird geplant, die Pandemie durch den Einsatz von Tracing-Apps für Smartphones einzudämmen. Diese Systeme sollen automatisiert die zwischenmenschlichen Kontakte aller Nutzerïnnen aufzeichnen und es so erlauben, die Infektionsketten des Virus schnell und effizient nachzuvollziehen, um möglicherweise exponierte Personen frühzeitig warnen und isolieren zu können.
Wir haben es angesichts der geplanten Corona-Tracing-Systeme mit einem gesellschaftlichen Großexperiment zur digitalen Verhaltenserfassung unter staatlicher Aufsicht in Europa zu tun. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet die Betreiberïnnen umfangreicher Datenverarbeitungssysteme (zu denen auch ein Corona-Tracing-System zählen würde) zur Anfertigung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) im Falle eines hohen Risikos für die Grund- und Freiheitsrechte. Hierbei handelt es sich um eine strukturierte Risikoanalyse, die mögliche grundrechtsrelevante Folgen einer Datenverarbeitung im Vorfeld identifiziert und bewertet.

Wirksamkeit und Folgen entsprechender Apps sind noch nicht absehbar und es ist davon auszugehen, dass innerhalb der EU verschiedene Varianten erprobt und evaluiert werden. Die datenschutz- und somit grundrechtsrelevanten Folgen dieses Unterfangens betreffen potenziell nicht nur Einzelpersonen, sondern die Gesellschaft als Ganze. Aus diesem Grunde ist nicht nur die Anfertigung einer DSFA angezeigt, sondern insbesondere auch ihre Veröffentlichung -“ und eine öffentliche Diskussion. Da bisher keine der beteiligten Stellen eine allgemein zugängliche DSFA präsentiert hat und selbst die vorgelegten privacy impact assessments unvollständig bleiben, legen wir vom FIfF mit diesem Dokument eigeninitiativ eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung als konstruktiven Diskussionsbeitrag vor.

Download der DSFA (Creative-Commons-Lizenz: Namensnennung, CC BY 4.0 Int.): Aktuelle Version 1.1 (PDF, 101 S., 426 kB), alte Versionen unter https://www.fiff.de/dsfa-corona

Zusammenfassung und Ergebnisse



1. Die in den Diskussionen vielfach betonte Freiwilligkeit der App-Nutzung ist eine Illusion. Es ist vorstellbar und wird auch bereits diskutiert, dass die Nutzung der App als Voraussetzung für die individuelle Lockerung der Ausgangsbeschränkungen gelten könnte. Das Vorzeigen der App könnte als Zugangsbarriere zu öffentlichen oder privaten Gebäuden, Räumen oder Veranstaltungen dienen. Denkbar ist, dass Arbeitgeberïnnen solche Praktiken schnell adaptieren, weil sie mittels freiwillig umgesetzter Schutzmaßnahmen schneller ihre Betriebe wieder öffnen dürfen. Dieses Szenario bedeutet eine implizite Nötigung zur Nutzung der App und bedeutet erhebliche Ungleichbehandlung der Nicht-Nutzerïnnen. Weil nicht jede Person ein Smartphone besitzt, wäre hiermit auch eine Diskriminierung ohnehin schon benachteiligter Gruppen verbunden. Kirsten Bock vom FIfF kommentiert: „Die Einwilligung ist nicht das richtige Regelungsinstrument für die Nutzung der Corona App, weil deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, dass Nutzungsrisiko der App nicht auf die Bürgerïnnen abzuwälzen, sondern selbst die Voraussetzungen für eine freiwillige, sichere und grundrechtsverträgliche Lösung in einem Gesetz vorzugeben und die Bürgerïnnen so vor Grundrechtsverletzungen - auch durch Dritte - wirksam zu schützen.“ Martin Rost vom FIfF ergänzt prägnant „Von einer Einwilligung geht keine Schutzwirkung für Betroffene aus."

2. Ohne Intervenierbarkeit und enge Zweckbindung ist der Grundrechtsschutz gefährdet. So besteht ein hohes Risiko fälschlich registrierter Expositionsereignisse (falsch positiv), die zu unrecht auferlegter Selbst-Isolation oder Quarantäne zur Folge haben (zum Beispiel Kontaktmessung durch die Wand zwischen zwei Wohnungen). Um dem zu begegnen, bedarf es rechtlicher und faktischer Möglichkeiten zur effektiven Einflussnahme, etwa das Zurückrufen falscher Infektionsmeldungen, die Löschung falsch registrierter Kontaktereignisse zu einer infizierten Person und das Anfechten von infolge der Datenverarbeitung auferlegter Beschränkungen. Eine solche Möglichkeit sieht bisher keines der vorgeschlagenen Systeme vor. „Beim Datenschutz geht es genauso wenig um den Schutz von Daten, wie es beim Sonnenschutz um den Schutz der Sonne geht oder beim Katastrophenschutz um den Schutz von Katastrophen.“ spitzt Jörg Pohle vom FIfF zu.

3. Alle bislang erwähnten Verfahren verarbeiten personenbezogene Gesundheitsdaten. Das Verfahren besteht aus der Verarbeitung von Kontaktdaten auf den Smartphones, der Übermittlung dieser Daten auf einen Server nach der Diagnose einer Infektion und letztendlich deren Verteilung an alle anderen Smartphones zur Prüfung auf einen möglichen Kontakt mit Infizierten. Alle Daten auf einem Smartphone sind personenbezogen, nämlich bezogen auf die Nutzerïn des Gerätes. Weil nur diejenigen Personen Daten übertragen, die als infiziert diagnostiziert wurden, sind die übertragenen Daten zugleich Gesundheitsdaten. Somit unterliegen diese dem Schutz der DSGVO.

4. Anonymität der Nutzerïnnen muss in einem Zusammenspiel rechtlicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen erzwungen werden. Nur durch einen mehrdimensionalen Ansatz kann der Personenbezug wirksam und irreversibel von den verarbeiteten Daten abgetrennt werden, so dass danach von anonymen Daten gesprochen werden kann. Allen derzeit vorliegenden Vorschlägen fehlt es an einem solchen expliziten Trennungsvorgang. "Wenn man sich hier nur auf technische Maßnahmen oder allein auf politische Beteuerungen verlässt, besteht ein großes Risiko der nachträglichen De-Anonymisierung." so Rainer Mühlhoff vom FIfF. Wir haben in dieser DSFA rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen formuliert, deren Umsetzung in der Praxis eine wirksame und irreversible Trennung sicherstellen kann -“ nur unter diesen Voraussetzungen dürften die infektionsanzeigenden Daten ohne Personenbezug (iDoP) an alle Apps verbreitet werden.

Wesentliche Voraussetzung für Transparenz bezüglich der Umsetzung aller Datenschutz-Grundsätze nicht nur für Datenschutzaufsichtsbehörden, sondern gerade auch für die Betroffenen und die (Zivil-)Gesellschaft insgesamt ist die quelloffene Entwicklung von Server und Apps nebst allen ihren Komponenten beispielsweise als freie Software. Nur so kann es gelingen, Vertrauen auch bei jenen zu erzeugen, die nicht alle informationstechnischen Details verstehen. Ergriffene Maßnahmen müssen immer aktiv prüfbar gemacht und sauber dokumentiert werden.

Abschluss



Datenschutzanalysen betrachten die gesamte Verarbeitung von Daten, nicht nur die dabei eingesetzten Apps. „Die Grenzen der App sind nicht die Grenzen der Verarbeitung.“ erläutert Christian Ricardo Kühne vom FIfF. In der öffentlichen Diskussion und in den betrachteten App-Projekten wird Datenschutz nach wie vor auf den Schutz der Privatsphäre, also Geheimhaltung gegenüber Betreiberïnnen und Dritten, und auf Aspekte der IT-Sicherheit wie Verschlüsselung reduziert. Mit dieser Verengung der Sichtweise kommen die erheblichen, gesellschaftlich wie politisch fundamentalen Risiken, die wir in dieser Folgeabschätzung aufzeigen, nicht nur nicht in den Blick -“ sie werden zum Teil sogar verschleiert. „Aus dem Blickwinkel des Datenschutzes gehen die wesentlichen Risiken nicht von Hackerïnnen oder anderen Benutzerïnnen aus, sondern von den Betreiberïnnen des Datenverarbeitungssystems selbst.“ kommentiert abschließend Rainer Rehak, Vorstandsmitglied des FIfF.

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.



Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. ist ein deutschlandweiter Zusammenschluss von gut 700 Menschen, die sich kritisch mit Auswirkungen des Einsatzes der Informatik und Informationstechnik auf die Gesellschaft auseinandersetzen. Unsere Mitglieder arbeiten überwiegend in informatiknahen Berufen, vom IT-Systemelektroniker bis hin zur Professorin für Theoretische Informatik. Das FIfF wirkt seit 1984 in vielen technischen und nichttechnischen Bereichen der Gesellschaft auf einen gesellschaftlich reflektierten Einsatz von informationstechnischen Systemen zum Wohle der Gesellschaft hin. Zu unseren Aufgaben zählen wir Öffentlichkeitsarbeit, sowie Beratung und das Erarbeiten fachlicher Studien. Zudem gibt das FIfF vierteljährlich die „FIfF-Kommunikation -“ Zeitschrift für Informatik und Gesellschaft“ heraus und arbeitet mit anderen Friedens- sowie Bürgerrechtsorganisationen zusammen.

Quelle
cronjob