In Folge des schlichten Spruches von Heiner Geißler bastelte sich die Deutsche Bahn AG einen "Streßtest", den sie - welch Wunder - auch bestand. Nun liegt das Gutachten der Schweizer SMA vor, das bestätigt, die Bahn habe ihren eigenen "Streßtest" richtig durchge'rechnet'.
Akzeptiert wurde der "Streßtest" von der grün-rosa Landesregierung. Anders das Aktionsbündnis. Ließ es sich noch von der schlichten Schlichtung einlullen, erklärten sie nun, das Ergebnis nicht akzeptieren zu wollen und auch nicht an einer gemeinsamen Präsentation Bahn AG und CDU Heiner Geißler teilnehmen zu wollen.
Die Olivgrünen legen alle ihre Hoffnungen in einen Volksentscheid, der unter den gegenwärtigen Bedingungen jedoch zum grandiosen Scheitern verurteilt ist. Zu hoch sind die 'demokratischen' Hürden. Das wissen die Spezialdemokraten sehr wohl, eben aus diesem Grunde haben sie sich entschieden, bei der Demokratiesimulation mitzuspielen. Die Partei und ihre Parlamentarier gehören zu den stärksten Befürwortern einer Vergrabung des Eisenbahnverkehres.
Die Grünen befinden sich in einer Falle. Gewählt aus Unwissenheit, Unkenntnis und Hoffnung, wird ihnen am Ende nichts weiter übrigbleiben, als den tiefergelegten Bahnhof in einem satten grün anzustreichen. Ministerpräsident Kretschmann hat bereits mehrfach versichert, man werde sich am Ende beugen ...
Erinnert sei in diesem Zusammenhang an zwei Bilder, das eine entstand nach der Verkündung des schlichten Spruches, das andere noch am Wahlabend:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als erstes möchte ich mich bei den Veranstaltern für die Gelegenheit bedanken, das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hier kurz vorzustellen. Mein Name ist Thomas Trüten, ich bin Sprecher des Bündnisses.
Die Zielsetzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Behördenpraxis oft ausgehebelt. Schon das in Baden-Württemberg geltende Bundesversammlungsgesetz schränkt dieses Grundrecht in massiver Weise ein. Im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 sollte unter der damaligem CDU-FDP geführten Landesregierung ein zusätzlich verschärftes Landesversammlungsgesetz eingeführt werden.
Dagegen gründete sich im September 2008 unser inzwischen aus über 100 Organisationen bestehendes Bündnis. Bereits im Dezember 2008 führten wir eine Demonstration für das Recht auf Versammlungsfreiheit mit 6000 TeilnehmerInnen durch.
In unserer Arbeit nehmen wir aktiv an Demonstrationen teil, unsere Demobeobachter AG ist mit ihren blauen Westen bei zahlreichen Demonstrationen vor Ort, beobachtet und dokumentiert Verstöße gegen das Versammlungsrecht durch Behörden und Polizei.
Wir geben Pressemitteilungen und Infoflyer zu verschiedenen Themen heraus, führen Veranstaltungen durch, stellen selbst Referenten, wie beispielsweise beim „Aus.Sitzen“ Camp, bei der „offenen Uni“ im Rahmen des Bildungsstreiks oder gewerkschaftlichen Veranstaltungen. Dabei freuen wir uns natürlich sehr über neue MitstreiterInnen.
Warum halten wir das Eintreten für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für so wichtig?
Der -“ übrigens nie zurückgezogene -“ Entwurf für ein solches verschärftes Versammlungsgesetz schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten. Die neue Landesregierung verspricht in ihrer Koalitionsvereinbarung lediglich ein „bürgerfreundliches“ Versammlungsrecht. Jedoch fallen unter die Verantwortung der neuen Regierung bereits schon wieder mehrere schwerwiegende Anlässe:
Am 1. Mai 2011 wiederholte sich in Heilbronn eine Szenerie, die bereits 2009 in Ulm zu beobachten war und die erst vor einigen Tagen gerichtlich zur illegalen Praxis erklärt wurde: mit massiver Polizeigewalt wird ein Großaufmarsch von Neonazis durchgesetzt. AntifaschistInnen wurden eingekesselt, abgefilmt, weg geprügelt, festgenommen und mit Platzverweisen belegt. Einmal mehr ist nicht von einer zufälligen, sondern von einer systematisch vorbereiteten polizeilichen Eskalation auszugehen. Die Heilbronner Polizei mischte sich in die politische Diskussion über demokratische Widerstandsformen ein, indem sie in zehntausenden von Flyern und auf Plakaten die Behauptung, Blockaden gegen einen genehmigten Naziaufmarsch seien illegal, verbreiten ließ.
Damit versuchte die Polizei, die antifaschistische, demokratische Kultur des Widerstands gegen Naziaufmärsche, die Zivilcourage und das sich „dagegen stellen“ als Gewalt zu diffamieren. Das Vorgehen der Polizei gegenüber den Demonstranten an diesem Tag entsprach dann auch dieser geschichtslosen Haltung.
Die Bilanz des Tages: Hunderte Personalienfeststellungen und Festnahmen, zahlreiche Verletzte durch direkte Polizeigewalt oder durch schikanöse Gewahrsamsbedingungen, wie die ganztägige Einkesselung hunderter Demonstrantinnen.
Anlässlich der Vorkommnisse mit einem bewaffneten Zivilfahnder bei der Besetzung des Baugeländes des Grundwassermanagements am 20. Juni im Anschluss an die Montagsdemo gegen Stuttgart 21 weisen wir darauf hin, dass §12 des Bundesversammlungsgesetzes zwingend vorschreibt, dass Polizeibeamte, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, sich dem Versammlungsleiter zu erkennen geben müssen.
Dies ist unsrer Kenntnis nach im Fall des Zivilfahnders, der sich schon vor Beginn der spontanen Aktionen in der Menge aufhielt, nicht geschehen.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungsverfahren gegen diesen Beamten und die Einsatzleitung der Polizei einzuleiten.
Wir stellen in dem Zusammenhang die Fragen:
„Die Pressestelle der Polizei spricht von „etwa einem halben Dutzend“ Zivilfahndern, die am 20.6. eingesetzt waren. Die Bandbreite reicht also von sechs bis elf Beamten. Wie viele Beamte waren tatsächlich im Einsatz? Waren sie alle mit Schusswaffen ausgerüstet und welchen konkreten Auftrag hatten sie? Ist der Einsatz bewaffneter Zivilfahnder bei S21- Demonstrationen gängige Praxis oder war ihr Einsatz am 20.6. eine Ausnahme? Und wenn ja, warum?“
Die Antwort blieben die Verantwortlichen schuldig.Statt dessen wird nachgetreten und die S21 GegnerInnen mit großem Medienecho einmal mehr diffamiert und kriminalisiert und der Einsatz ziviler Polizeibeamter zum Normalfall erklärt.
Wir sehen uns durch diese Vorgänge bestätigt in der Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsrecht, das geeignet ist, illegalen Polizeipraktiken einen Riegel vorzuschieben.
Über 1200 Strafverfahren sind die Kriminalisierungsbilanz der jungen Bewegung gegen Stuttgart 21. Sitzblockaden, Spontandemonstrationen, Baumbesetzungen und vieles mehr werden seit Monaten vor Gericht verhandelt.
Mit willkürlichen Auflagen können missliebige Proteste behindert, wenn nicht sogar verhindert werden. Bekanntlich soll Gangolf Stocker bei einer Kundgebung am 23.10.2010 zu wenig Ordner im Einsatz gehabt haben. Gemäß den Auflagen des Ordnungsamtes hätte er - bezogen auf die von der Polizei geschätzten Teilnehmerzahl von 16.000 - 320 Ordner einsetzen müssen. Laut Polizei waren aber nur 60 Ordner im Einsatz. Nach Veranstalterangaben betrug die Teilnehmerzahl 50.000. In diesem Falle wären sogar 1.000 Ordner nötig gewesen.
Wir halten eine behördliche Auflage über die Ordnerzahl für verfassungswidrig, da sich mit derartigen Auflagen jede größere Demonstration verhindern lässt. Zudem gibt es keine im Versammlungsrecht verankerten Aussagen zur Anzahl von Ordnern.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beobachtet eine seit Jahren zunehmende Tendenz der städtischen und staatlichen Behörden, bereits aufgrund von Lappalien oder durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eindeutig gedeckte demokratische Protestformen Bußgelder und Strafbefehle zu verhängen oder Gerichtsverfahren einzuleiten.
Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz:
Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben und vor Kategorisierungsversuchen geschützt werden. Nicht zuletzt muss es behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen rechtlichen Riegel vorschieben.
Es geht uns um nicht mehr und nicht weniger als „ein Stück ursprünglich- ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“ (Brokdorfurteil, BVG). Jedes Gesetz, dass diesen Kerngedanken des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zunichte machen soll, lehnen wir kategorisch ab!
Ich hoffe, in diesen wenigen Beispielen deutlich gemacht zu haben, dass ein fortschrittliches Versammlungsgesetz nicht verordnet sondern nur politisch erkämpft werden kann und das strömungs- und bewegungsübergreifend.
Beteiligt Sie sich an Demonstrationen, Solidarisieren Sie sich mit den Opfern der Repression und engagieren Sie sich für Versammlungsfreiheit!
Ich möchte Sie einladen, bei unserem nächsten Bündnistreffen am Mittwoch, 27. Juli 2011 um 19:00 Uhr im DGB Haus Stuttgart dabei zu sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Video von dem Beitrag hat Bernhard Höll gemacht:
Am 17.07. ab 14 Uhr Präsentationen verschiedener Stuttgarter Gruppen aus den Bereichen Stadtentwicklung, Recht, Ökonomie, Architektur, Kultur, ziviler Ungehorsam, Medien et cetera
Mit: Unsere Werkstadt, Bündnis für Versammlungsfreiheit, Aktionskonferenz, ArchitektInnen für K21, Kunstverein Wagenhallen, Gegenlicht 21, Dauermahnwache, Planungszellengruppe, Parkschützer, Pavillon, Esky Bail Kunstwiderstand, Karin Eizenhöfer, Frauengruppe ZugumZug, Anstifter, AK Bürgertribunal 30.09.2010, Lern + Gedenkort "Hotel Silber", Demokratie-Initiative 21, Bündnis gegen s21, UnternehmerInnen gegen S 21, wessen-zukunft, S21 ist überall_s21 und anderen
Ab 19 Uhr Filmprogramm: Urbane Komödien
Mit Filmen und Filmbeispielen von:
The RSA (David Harvey. The Crisis of Capitalism, UK 2010); Charles Ferguson (Inside the Job, USA 2010); Florian Opitz (Der große Ausverkauf, D 2006; Ausschnitte); Alexander Kluge (Früchte des Vertrauens, D 2009; Ausschnitte)
Campus Stadt. Noch bis zum 29. Juli 2011: Württembergischer Kunstverein Stuttgart, Schlossplatz 2, 70173 Stuttgart
Fast 400 Teilnehmer bei Sitzblockade mit Prominenten
Stuttgart, 15. Juli 2011: Seit 6 Uhr versammeln sich fast 400 S21-Gegner und prominente Gäste aus der Stadt, der Region und der Republik zu einer weiteren gewaltfreien Sitzblockade vor dem Grundwassermanagement. Unter den Prominenten sind die Autoren Heinrich Steinfest und Wolfgang Schorlau sowie die Theater- und Kabarettschaffenden Walter Sittler, Volker Lösch, Peter Grohmann, Christine Prayon und die Professoren Peter Grottian und Wolf-Dieter Narr. Ihr Protest richtet sich gegen den undemokratisch vorbereiteten und inhaltlich getricksten Stresstest und gegen den Weiterbau von Stuttgart 21.
„Ein Weiterbau von Stuttgart 21 ohne die Zustimmung von einer Million Menschen der Region Stuttgart ist nicht durchsetzbar“, sagt der Berliner Politikwissenschaftler Prof. Dr. Peter Grottian. „Eine rationale Auseinandersetzung mit den Argumenten gegen Stuttgart 21 findet nicht mehr statt, daher setzen wir auf massenhaften Zivilen Ungehorsam. Der Zivile Ungehorsam ist das notwendige Salz in der oft reichlich öden Suppe der verstockten repräsentativen Demokratie.“
Politikwissenschaftler Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr glaubt nicht an eine Befriedung des Konflikts durch das Ergebnis eines Stresstests oder einer Volksabstimmung: „Die Landesverfassung von Baden-Württemberg gehört zu den undemokratischsten Verfassungen der Republik. Das Projekt Stuttgart 21 ist Sinnbild für eine politische Klasse, die sich ein Recht nimmt, das die Verfassung ihr nicht gibt, denn der Souverän sind nicht Banken, Immobilienspekulanten, sondern wir“, sagt Parkschützerin Andrea Schmidt.
Die Blockade am Grundwassermanagement, die seit heute früh 6 Uhr besteht, ist erfolgreich, weil ein Baufahrzeug aus Würzburg an der Einfahrt gehindert wird. Die Blockade am Grundwassermanagement dauert noch an.
Von den ursprünglich etwa 400 Demonstranten haben sich gegen 8:30 Uhr knapp 200 von der Südseite des Hauptbahnhofs an die Nordseite begeben und blockieren dort zur Stunde zwei Baufahrzeuge (Muldenkipper) der Fa. GL-Abbruch. Diese Firma hatte im September 2010 den Nordflügel des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes (Bonatz-Bau) im Auftrag der Bahn abgerissen. Von den knapp 200 Demonstranten am angerissenen Nordflügel beteiligen sich ca. 40 S21-Gegner an einer Sitzblockade vor dem Bauzauntor. Die Polizei ist mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort und trägt die Sitzblockierer weg. Dies ist das zweite Mal in der Protestgeschichte gegen Stuttgart 21, dass an einem Tag zwei Sitzblockaden parallel statt finden. Die Situation ist bei beiden Aktionsorten friedlich.
Am 1. Mai diesen Jahres fand in Heilbronn ein süddeutschlandweiter Naziaufmarsch statt. Ein großes Bündnis aus Antifagruppen, Gewerkschaften und Parteien hatte dazu aufgerufen, den Aufmarsch durch Blockaden und vielfältige Aktionen zu verhindern. Obwohl den Faschisten von einer Polizeiübermacht der Weg frei gemacht wurde, gelang es, mehr als tausend Menschen zu mobilisieren um ein deutliches Zeichen gegen Neonazis zu setzen. Da die Mobilisierung einiges gekostet hat soll mit dieser Party den Organisatoren finanziell etwas unter die Arme gegriffen werden.
Sabine Bade und Wolfram Mikuteit haben in ihrem Blog einen sehr lesenswerten und mit Fotos illustrierten Beitrag zu den Protesten im Val di Susa - dem Susatal verfasst: "(...) In der Nacht zum 27.Juni 2011 rückten ca. 2.000 aus allen Landesteilen zusammengezogene Ordnungskräfte vor, gingen mit Wasserwerfern und Tränengas gehen die Besetzer der Maddalena vor und „zerstreuten“ die Demonstranten.
Am Morgen danach gingen die immer selben Fotos von Steinewerfern einerseits, verletzten Einsatzkräften andererseits durch die Medien -“ auch in Deutschland. Wir lasen die Sonderausgabe der Ortspresse „La Valsusa“ und kamen zu deutlich anderen Einschätzungen. Am nächsten Tag nahmen wir an einer spontan angesetzten Fiaccolata teil, einem Fackelzug durch Susa. Ein aus unserer Perspektive nicht endenwollender Protestzug wand sich, Volksfeststimmung verbreitend, durch die Stadt, allen voran wieder Bürgermeister und Vertreter der Comunità Montana. Später hörten wir, dass sich dazu über 15.000 Menschen aus dem ganzen Tal zusammengefunden hatten. Müssen wir noch extra betonen, dass es sich um eine ausgesprochen friedliche Veranstaltung handelte? (...)"
Siehe auch unsere weiteren Beiträge zum Val di Susa:
Anlässlich der Vorkommnisse mit einem bewaffneten Zivilfahnder bei der Besetzung des Baugeländes des Grundwassermanagements (GWM) am 20.6.2011 weist das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit darauf hin, dass §12 des Bundesversammlungsgesetzes zwingend vorschreibt, dass Polizeibeamte, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, sich dem Versammlungsleiter zu erkennen geben müssen.
Dies ist unsrer Kenntnis nach im Fall des Zivilfahnders nicht geschehen.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungsverfahren gegen diesen Beamten und die Einsatzleitung der Polizei einzuleiten.
Wir weisen weiter darauf hin, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit an zwei Bedingungen geknüpft ist: „friedlich und ohne Waffen“.
Entdecken Versammlungsteilnehmer Personen in Zivil mit Schusswaffen in der Versammlung, so ist es durchaus angezeigt, diese Personen aus der Versammlung zu entfernen, da die gesamte Versammlung andernfalls verboten und aufgelöst werden kann. Ganz abgesehen von der Gefährdung der Versammlungsteilnehmer durch diese Schusswaffe.
Thomas Trüten, Bündnissprecher, kritisiert auch die Informationspolitik der Pressestelle der Polizei: „Die Pressestelle spricht von „etwa einem halben Dutzend“ Zivilfahndern, die am 20.6. eingesetzt waren. Die Bandbreite reicht also von sechs bis elf Beamten. Wie viele Beamte waren tatsächlich im Einsatz? Waren sie alle mit Schusswaffen ausgerüstet und welchen konkreten Auftrag hatten sie? Ist der Einsatz bewaffneter Zivilfahnder bei S21- Demonstrationen gängige Praxis oder war ihr Einsatz am 20.6. eine Ausnahme? Und wenn ja, warum?“ Thomas Trüten weiter: „Der Einsatz von Zivilfahndern als „Agent Provocateur“ gehört inzwischen offensichtlich zur Polizeipraxis. Ich verweise auf ähnliche Vorgänge beim G8-Gipfel in Heiligendamm und nicht zuletzt am 30.9.2010 in Stuttgart.“
Die Hausdurchsuchungen des Büros der Parkschützer am 7.7. 2011, sowie der Privatwohnungen einzelner Parkschützer verurteilen wir auf das Schärfste. Statt die oben aufgezeigten Verstöße gegen das Versammlungsrecht durch die Polizei zu ahnden, versucht die Staatsanwaltschaft, die Parkschützer mit aus der Luft gegriffenen Begründungen, in die kriminelle Ecke zu stellen.
Hier stellt sich die Frage, die auch bereits Amnesty International aufgegriffen hat, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich unabhängig und mit gleicher Härte in den Reihen der sogenannten "Ordnungskräfte" ermittelt.
Darüber hinaus sind diese willkürlichen Hausdurchsuchungen zu diesem Zeitpunkt wohl auch der Versuch, das Medienecho auf die Enthüllungen von Spiegel und Stuttgarter Zeitung zu den Kostenmanipulationen der Bahn zu „deckeln“. So finden sich bei google aktuell 234 Presseberichte zur Hausdurchsuchung und lediglich 41 zum Kostenschwindel der Bahn.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit sieht sich durch diese Vorgänge bestätigt in seiner Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsrecht, das geeignet ist, illegalen Polizeipraktiken einen Riegel vorzuschieben.
Zur Zeit wird das Büro der Parkschützer durchsucht. Begründung ist offenbar die Suche nach Material in Zusammenhang mit der Enttarnung eines anscheinend bewaffneten Polizeibeamten in Zivil im Anschluss an die Montagsdemo vom 20. Juni. Dazu ein kleiner Medienspiegel und der Hinweis auf die Großdemo am Samstag - eine gute Gelegenheit diesen Spaltungs- und Kriminalisierungsversuch zurückzuweisen: