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»Die ersten Menschen waren nicht die letzten Affen.« Erich Kästner

6. Januar: Musik für Gaza

Die Grafik zeigt ein Plakat für die Veranstaltung mit den Logos des OTKM und PAKOKommt am Samstag, den 6. Januar 2024, zu unserem Konzert bei dem wir Spenden für Palästina sammeln - euch erwartet ein Abend mit Live-Musik, die von palästinensischen Liedern bis Barockmusik reicht. Es werden auch palästinensische Speisen und Getränke angeboten.

Alle Einnahmen und Spenden gehen an die Palestinian Medical Relief Society (PMRS). PMRS ist eine bekannte medizinische palästinensische NGO, die sich für Gesundheit, Wohlbefinden und Widerstandskraft der palästinensischen Bevölkerung einsetzt.
Dabei arbeitet sie nach den Grundsätzen einer demokratischen, sozial gerechten Gesellschaft ohne jegliche Diskriminierung, in der alle den gleichen Zugang zu Gesundheitsversorgung haben.
Ihr Ziel ist der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft mit einem Gesundheitssystem von hoher Qualität.

Eintritt auf Spendenbasis (ab 7€ erwünscht).

Wir tolerieren keinen Rassismus, Antisemitismus,Homophobie oder jegliche Art von Diskriminierung!

Benefizkonzert: 6.Januar 18:30 Uhr Linkes Zentrum Lilo Herrmann (Böblinger Straße 105, Stuttgart)

Homepage der Palestinian Medical Relief Society.

125. Geburtstag von Bertolt Brecht: Über die irdische Liebe und andere Welträtsel

Einladungsflyer mit den Angaben aus dem Text und einem Foto von Ernst Konarek vor einem gezeichneten Portrait von Bertolt Brecht
Einladungsflyer
Freitag, 15. Dezember, 19.30 Uhr


Ernst Konarek:
Zum 125. Geburtstag von Bertold Brecht

Über die irdische Liebe und andere Welträtsel

Eintritt: 18 Euro für Gäste, 15 Euro für Mitglieder
Im Waldheim Gaisburg


Obere Neue Halde 1
70186 Stuttgart-Ost



Demo: Stoppt den Genozid in Palästina! Solidarität mit allen unterdrückten Völkern! Gegen Rassismus, Zionismus und Antisemitismus!

Sharepic zur DemoDie seit 75 Jahren andauernde Besatzung und Unterdrückung der Palästinenser:innen erreicht einen neuen traurigen Höhepunkt. Der rechte Staat Israel bombardiert palästinensischen Gebiete von Gaza bis zur West-Bank massiv. Krankenhäuser, Schulen, Fluchtrouten werden bombardiert, Tausende wurden unter den zerbombten Häusern begraben, über eine Million Menschen sind auf der Flucht. Das Seuchenrisiko wächst von Tag zu Tag: sauberes Wasser fehlt, Tote können nicht mehr begraben werden, weil es zu viele sind.

Grund für diese Gräueltaten Israels seien die Hamas - das hört man hier in Deutschland, aber auch aus den USA, Großbritannien oder Israel selbst. So wurde das Al-Shifa Krankenhaus wegen einem vermeintlichen Hamas-Unterschlupf bombardiert und auch Krankenwagen blieben nicht verschont. Für jedes Verbrechen an der Zivilbevölkerung wird die Hamas künstlich vorgeschoben oder behauptet, dass die Zivilist:innen als menschliche Schutzschilder verwendet werden. Die Entmenschlichung der Palästinänser:innen rechtfertigt dieses Vorgehen. Dabei macht die IDF (Israelian „Defence“ Force) nicht mal an der eigenen Bevölkerung halt, das Schicksal der am 7. Oktober genommenen Geiseln ist für israelische Politiker:innen und das Militär nebensächlich: Erst nach massiven internationalen Protesten nahm Israel das Angebot der Feuerpause wahr. Die Absichten des Netanjahu-Regimes sind eindeutig: Bei Palästinenser:innen wird von „Tieren“ gesprochen und eine zweite Nakba gefordert, welche die von 1948 übertreffen soll. Die angewandte Kriegsstrategie ist nicht Genauigkeit, sondern Zerstörung und Vertreibung der Bevölkerung bis nach Ägypten, wie in den geleakten Geheimdienstdokumenten öffentlich gemacht wurde. Ihre sogenannte „Terrorbekämpfung“ findet selbst in der West-Bank statt, in der es keine Hamas-Verwaltung gibt.

Deutschland ist Mitschuld

Solidaritätsbekundungen mit der palästinensischen Bevölkerung werden kriminalisiert, ob von Politiker:innen wie Olaf Scholz oder Nancy Faeser, es wird rassistisch gehetzt und Stimmung gegen migrantische Personen oder Geflüchtete gemacht. Vor Kurzem wurden in ganz Deutschland Wohnungen von angeblichen „Samidoun- und Hamas-Mitgliedern“ durchsucht - es wird so einfach alles, was gegen den israelischen Staat steht, in einen Topf geworfen und als staatsfeindlich erklärt. Dabei ist Samidoun ein linkes und nicht-religiöses Netzwerk für palästinensische Gefangene. Der zionistische Siedlerkolonialismus als Ursache des Krieges wird unter den Teppich gekehrt und die deutsche Regierung befeuert den Genozid fleißig mit Waffenlieferungen: Deutsche Waffenexporte nach Israel haben sich seit 2022 fast verzehnfacht - das gibt auch gute Profite; ganze 303 Mio. Euro. Damit trägt die Bundesregierung und die deutsche Rüstungsindustrie eine Mitschuld an dem Genozid an den Palästinenser:innen!

Jetzt ist die Zeit, auf die Straße zu gehen, Solidarität mit der palästinensischen Bevölkerung zu zeigen und den Völkermord zu stoppen!
-Wir stehen für ein friedliches Zusammenleben aller Ethnien, Geschlechter, Religionen und Sexualitäten.
-Wir sind solidarisch mit dem palästinensischen Befreiungskampf.
-Kein freies Land ohne freie Frauen.
-Unser Bezugspunkt sind linke fortschrittliche Kräfte in Palästina und dem Apartheidsstaat Israel, die gegen die Kolonialisierung und Besatzung Palästinas kämpfen und keine Machtinteressen hinter der nationalen Befreiung verbergen.
-Keine Kriegshandlungen an der zivilen Bevölkerung.

Demonstration am Freitag. 08.12. um 18 Uhr, Stuttgart, Lautenschlagerstr. // beim HBF

Unterstützer:innen:

• Aktionstreffen Klimagerechtigkeit Stuttgart
• Alinteri
• Arbeitskreis Internationalismus Stuttgart
• “Clara Zetkin Haus” Waldheim Stuttgart e.V.
• Deutsche Kommunistische Partei Stuttgart
• Feminists for Jina Stuttgart
• Offenes Treffen gegen Krieg und Militarisierung
• Palästina Komitee Stuttgart
• Revolutionäre Aktion Stuttgart
• Revolutionäre Jugend Stuttgart
• Young Struggle Stuttgart

Quelle: OTKM Stuttgart

Ausstellung: Die Kellerschenke

Harry Walter / DGB-Region Stuttgart
Foto: Harry Walter / DGB-Region Stuttgart
Der Künstler und Autor Harry Walter zeigt Fotos aus dem Nachlass seines Vaters, der in den 1950er Jahren Geschäftsführer und Chefkoch im Lokal „Kellerschenke“ des Stuttgarter Gewerkschaftshauses war, damals ein Treffpunkt der linken Szene. Die meisten Fotos wurden von Richard Walter (1921-1966) selbst aufgenommen. Sie bieten einen Einblick in die spezielle Stimmungslage jener Zeit und zwar sowohl vor wie hinter den Kulissen. Im Festsaal des Hauses veranstaltete der Kellerschenken-Betreiber zudem große Shows, in denen er das Anrichten „Kalter Platten“ zelebrierte. Ein weiteres Highlight sind versehentlich entstandene Doppelbelichtungen, auf denen sich Arbeit und Freizeit, Küche und Party aussagekräftig überlagern.

Öffnungszeiten: Noch bis 15. Dezember 2023, montags bis freitags, 8-18 Uhr im Willi-Bleicher-Haus, Willi-Bleicher-Straße 20, 70174 Stuttgart

Veranstalter: DGB-Region Stuttgart

Verwaltungsgerichtshof verweigert Prüfung des Brandschutzes bei Stuttgart21

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Einmal mehr zeigt das heute zugegangene Urteil des VGH, dass es bei Stuttgart21 um mehr geht als um einen fehlgeplanten Bahnhof. Indem sich das Gericht die komplizierte Sache leicht machte und den Klagenden schlichtweg die Klagebefugnis verweigerte, verstellt es den Weg einer rechtsstaatlichen Klärung der schwerwiegenden Vorwürfe wegen lebensgefährdenden Mängeln beim Brandschutz in den S21-Tunneln.

Überraschend hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim unmittelbar nach der gestrigen Verhandlung in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten die Klagen der Schutzgemeinschaft Filder e.V. (SGF) und dreier Privatpersonen gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zum mangelhaften Brandschutz- und Rettungskonzept der S21-Tunnel zurückgewiesen und keine Revision zugelassen - trotz Ankündigung, man werde die Entscheidung sorgfältig beraten und am Donnerstag bekanntgeben.

Damit hat das Gericht ausgiebig Gebrauch gemacht von den gesetzlichen Spielräumen, Klägerrechte zu beschneiden, z.B. über extrem kurz bemessene Fristsetzungen. Recht und Rechtsprechung höhlen so den Rechtsschutz und damit den Rechtsstaat immer mehr aus. So wurde die Klagebefugnis sowohl der SGF als auch dreier namens des Aktionsbündnisses klagender Privatpersonen verneint und damit jegliche Erörterung der baulichen Mängel verweigert. Die auf Forderung des Gerichts benannten und zahlreich erschienen Sachverständigen waren umsonst angereist. Offensichtlich hatte sich das Gericht von vornherein die Mühe erspart, sich überhaupt mit deren Argumente befassen. Dazu Bündnissprecher Dieter Reicherter: „Damit verletzen die beteiligten Behörden ihr Pflichten zur sorgfältigen Prüfung der Unterlagen und Abwägung der Grundrechte auf Leben und Gesundheit“.

So geriet schon die Verhandlung zur Farce. Den Privatpersonen wurde das Klagerecht abgesprochen, weil sie nicht mehr betroffen seien als jede andere Bürger*in. Auch dass der an den Rollstuhl gefesselte Kläger Karlheinz Scherwinski hilflos betroffen sei, wenn ein Zug in dem 60km (geplant 110km), großen Tunnelnetz in Brand geriete, beeindruckte das Gericht nicht. Ebenso kalt wurde ignoriert, dass Scherwinski auf diese Weise weitgehend von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen würde. Passend dazu ist ausgerechnet das VGH-Gerichtsgebäude nicht behindertengerecht ausgestaltet: Nur mit großen Umwegen konnte der Kläger mit seinem Rollstuhl überhaupt ins Gebäude gelangen. In die Toilettenkabine konnte er mit dem Rollstuhl gar nicht einfahren.

Auf die von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper engagiert vorgetragene Frage, wo wenn nicht beim obersten Verwaltungsgericht des Landes die betroffenen Bürger gegen ein offensichtlich lebensgefährliches Brandschutz- und Rettungskonzept klagen könnten, gab es keine Antwort. Auch dass bei einem Brandfall im Tunnel die Menschen nicht rechtzeitig vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase evakuiert werden könnten, blieb ohne Reaktion. Immerhin kann es im Fildertunnel, in dem gleichzeitig 3 Züge hintereinander fahren können sollen, bei voller Besetzung um Gesundheit und Leben von bis zu 11 000 Menschen gehen.

Frank Distel, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder: „Empörend, wie der VGH mit völlig einseitiger Auslegung der Satzung unseres Umweltfachverbands unsere Klageberechtigung gegen ein beim Brandschutz nicht zu verantwortendes Fehlprojekt verneint.". Auch dass die Freiwilligen Feuerwehren des Filderraums infolge mangelhafter Planung bei der Brandbekämpfung im Fildertunnel Lebensgefahren ausgesetzt würden, beeindruckte das Gericht nicht.

Der VGH hat mit der Nichtzulassung der Revision gegen seine Urteile gleich noch weitere juristische Hürden aufgebaut. Da es hier um die rechtliche Effizienz des grundrechtlichen Schutzes von Leib und Leben geht, prüfen die beim VGH unterlegenen Kläger den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt mangelhaften Brandschutz in den S21-Tunneln: Stuttgart 21 vor entscheidender Hürde

Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Kläger Karlheinz Scherwinski / Photo Ulli Fetzer
Wird Stuttgart21 ähnlich wie Berlins Großflughafen BER über gravierende Sicherheitsmängel im Brandschutz stolpern? Konkret geht es bei der Klage am Dienstag, 21. November, um 14:00 Uhr beim VGH um die Frage: Hat die DB das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Erlangung der Baugenehmigung für die rund 60 km Tunnelröhren getäuscht? Mit diesem Vorwurf sehen sich die Kläger in guter Gesellschaft mit Ministerpräsident Kretschmann. Der hatte öffentlich geäußert, bei dem Projekt werde „getrickst und getäuscht“. Seine Vernehmung zu diesem Vorwurf wurde beantragt. Die Kläger, die als Umweltvereinigung anerkannte Schutzgemeinschaft Filder e.V. sowie drei Privatpersonen, werfen dem EBA vor, bei den Planfeststellungsverfahren habe es seine Prüfungspflichten sträflich vernachlässigt und Behauptungen der Bahn unbesehen übernommen. Ziel der Klage ist die wesentliche Änderung der Planfeststellung in puncto Brandschutz und, wenn dies bautechnisch nicht möglich ist, wie die Bahn bereits erklärt hat, die Aufhebung der Planfeststellung. Dies käme einem Baustopp bei Stuttgart21 gleich.

In der maßgeblichen EBA-Tunnelrichtlinie wird verlangt, dass das Rettungskonzept Selbst- und Fremdrettung gewährleisten muss. Dabei müssen Einzelheiten schon vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgelegt werden. Konkret geht es um den Fall, dass ein Zug in Brand gerät und in einer der 60 Tunnel-Kilometer (geplant sind weitere 45km) liegenbleibt. Die Röhren müssten zwingend so gebaut werden, dass sich die Zuginsassen vor Ausbreitung der tödlichen Rauchgase selbst retten könnten. Denn Feuerwehr und Rettungskräfte können nicht rechtzeitig zur Unglücksstelle gelangen.

Zwar hat die Bahn behauptet, in etwa 11 Minuten könnten sich die als Maximalzahl angenommenen 1757 Menschen aus einem Zug selbst retten. Allerdings hat sie im Verfahren inzwischen eingeräumt, dass in der Mobilität eingeschränkte Personen (Behinderte, Alte, Familien mit Kindern) hierbei nicht berücksichtigt wurden. Ferner hat sie zugegeben, dass sich diese Prüfung gar nicht auf einen Brandfall bezogen habe. Insbesondere aber hat sie nicht geprüft, wie viel Zeit zur Rettung bei einem Zugbrand überhaupt zur Verfügung steht. Die Kläger werden mithilfe von Sachverständigen, darunter die renommierte Brandschutzsachverständige Prof. Dr. Kathrin Grewolls, nachweisen, dass sich im Brandfall die tödlichen Rauchgase schneller ausbreiten als sich die Zuginsassen retten können, so dass die S21-Tunnel für sie zu einer unentrinnbaren Todesfalle würden.

Anders als bei vergleichbaren Eisenbahntunneln im In- und Ausland wurden bei den S 21- Tunnel aus Kostengründen die Tunnelquerschnitte und damit die Rettungswege zu klein bemessen. Dies bedeutet schnellere Rauchausbreitung und längere Evakuierungszeiten. Mit 500m sind die Abstände zwischen den Querschlägen zur Flucht in die Parallelröhre viel zu groß für eine rechtzeitige Eigenrettung. Bei der Zahl der zu Rettenden wird noch von 1757 Personen ausgegangen, obwohl die neu angeschafften Doppelstockzüge 3681 Menschen transportieren können. Der Sachverständige Dr. Christoph Engelhardt errechnet im Vergleich z.B. zum Katzenbergtunnel ein 16fach erhöhtes Risiko für das Scheitern einer rechtzeitigen Evakuierung.

Immer wieder gibt es Berichte über stundenlange Evakuierungen aus liegengebliebenen Zügen. Dass im Brandfall ein Bruchteil dieser Zeit ausreichen soll, ist nicht nachvollziehbar, insbesondere nicht für die Selbstrettung Mobilitätseingeschränkter. Hierzu haben die Kläger die Vernehmung des niedersächsischen Landtagsabgeordneten Grosch beantragt, der mit seinem Rollstuhl 2 Stunden lang nicht aus einem ICE evakuiert werden konnte. Dazu der Kläger Karlheinz Scherwinski: „Als Rollstuhlfahrer brauche ich die Bahn. Wegen des hohen Risikos im Brandfall sähe ich mich von der Bahnnutzung ausgeschlossen“.

Die Kläger sind sich der juristischen Schwierigkeiten bewusst, weil Gerichte in vergleichbaren Fällen bislang Privatpersonen trotz existentieller Betroffenheit die Klagebefugnis abgesprochen haben. In ihrem Kampf für den Schutz grundgesetzlich garantierter Rechte sehen sie sich aber bestärkt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das einzelnen betroffenen Menschen Klagerechte gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen zugesprochen hat. Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Kläger: „Dies muss insbesondere gelten, wenn die Behörden ihre Pflicht zum Schutz der Grundrechte vernachlässigen.“

Am selben Tag um 10:00 Uhr verhandelt der Verwaltungsgerichtshof zudem über eine weitere Klage der Schutzgemeinschaft Filder e.V. Diese wendet sich gegen eine Abänderung des Konzepts zur Verhinderung der Rauchausbreitung im Fildertunnel. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte eine nachträgliche Änderung durch Einblasen von Luft und den Wegfall der vorgesehenen Rauchabschlusstüren genehmigt, obwohl damit die Evakuierung und auch die Sicherheit der Rettungskräfte beeinträchtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung Aktionsbündnis

Besuch der argentinischen Abgeordneten Natalia Souto, Buenos Aires/ Argentinien.

SharePic zur Veranstaltung: 3 Fotos von Protesten in Argentinien und die Eckdaten zur Veranstaltung mit den Veranstalterlogos im unteren Bereich. Die Linke Stuttgart, Frauenbündnis 8. März
Argentinien sagt BASTA!
Am 06. Oktober 2023 um 19.00 Uhr besucht uns Natalia Souto, um über die schwierige und komplexe Situation in Argentinien und Südamerika zu berichten.

Natalia ist eine aktive Politikerin in der Kommission für Menschenrechte. In ihrer Arbeit nehmen insbesonders die Rechte der Pueblos Originarios (indigene Bevölkerung) und die Ausbeutung von Lithium in der Provinz Jujuy (Nordargentinien), welche durch die kapitalistischen Länder vorangetrieben wird, eine hohe Bedeutung ein.

Weitere politische Schwerpunkte von Natalia sind Frauen, Gender und Gewalt sowie die prekäre Lage der Mitarbeitenden in Pflege und Bildung.

Sie hat bei verschiedensten feministischen Aktionen, zum Beispiel bei Mobilisierungen gegen Feminizide mitgewirkt. Sie setzt sich zudem für die Anliegen der mehrheitlich in Armut lebenden Frauen und Kinder (60%) in Argentinien ein.

Durch ihren Einsatz macht Natalia uns auf die verheerenden Konsequenzen aufmerksam, die durch die Ausbeutung der argentinischen Natur und Bevölkerung entstehen. Denn die Folgen für die lokale und globale Ökologie und Ökonomie treffen uns alle.

Um mehr globale Gerechtigkeit zu erreichen, werden derzeit in Südamerika und Argentinien sowohl die Einheit des südamerikanischen Kontinents wie auch dessen Beziehung zu Europa intensiv diskutiert.

Natalia gibt uns somit am 06. Oktober nicht nur Einblicke in ihre Arbeit, sie bringt auch ein großes Interesse an einem Austausch mit uns mit. Zentrale Fragen sind, wie gemeinsame Abkommen und Anstrengungen aussehen können, um unsere Welt sozialer und fairer zu gestalten.

Wir freuen uns auf euer Kommen!

6. Oktober 2023 | 19 Uhr
Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Böblinger Str. 105
70199 Stuttgart

Stuttgart: Antikriegstag 2023

Plakat zum Antikriegstag mit den Angaben aus dem TextFreitag | 1. September 2023 | 17 Uhr | Stauffenbergplatz | Stuttgart

Hauptredner: Horst Schmitthenner, ehem. Vorstandsmitglied der IG Metall

Weitere Redner*innen:


Julia Friedrich | DGB-Region Stuttgart
Gudrun Greth | VVN-BdA Stuttgart
Vertreter*innen des OTKM

Musik: Michael Hecht

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