Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe
Eine Pressemitteilung des Aktionskreis Internationalismus (AKI Karlsruhe) vom 14.12.2010:
Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe
150 Tagessätze für die Aufforderung an die Polizeikräfte ein rechtswidriges enges PoliÂzeispalier um eine Demonstration aufzulösen und die Abfilmerei der VersammlungsteilÂnehmerInnen zu unterlassen.
Ein Teilnehmer der 1.Mai-Demonstration 2010 in Karlsruhe wurde am 14. Dezember 2010 vom Amtsgericht KarlsÂruhe zu 150 Tagessätzen wegen angeblicher Nötigung verurteilt. Wegen des weiteren Vorwurfs der Beleidigung wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von 180 Tagessätzen gefordert.
Am 1. Mai 2010 hatten in Karlsruhe im Anschluss an die traditionelle DGB Demonstration über 700 Menschen unter dem Motto: „Kämpfen in der Krise -“ Kapitalismus überwinden“ gegen die Ursachen und Folgen der kapitalistische Krise mit ihren weltweiten Auswirkungen auf die LeÂbensbedingungen der Menschen demonstriert. Zur Erinnerung: Im Zuge der kapitalistischen KriÂse hatte sich u.a. die Zahl der Hungernden weltweit um 100 Millionen (!) nach UN-Angaben erÂhöht.
Leider konnte die Demonstration nicht zu Ende gebracht, sondern musste frühzeitig abgebroÂchen werden: Mit einem engen Spalier von Polizeikräften und dem ununterbrochenen Abfilmen des Demonstrationszuges verunmöglichte die Einsatzleitung der Polizei die freie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Schon im Vorfeld wurde die Demonstration mit einer Unzahl von Auflagen überschüttet, obwohl es noch nicht einmal Anzeichen für einen möglicherÂweise unfriedlichen Verlauf gab, die ansonsten zur Begründung von Auflagen üblicherweise vorgebracht werden. Die Demonstration war und blieb auch friedlich wie allen Presseberichten zu entnehmen war.
Das Urteil des Amtsgericht stellt das Ergebnis der Beweisaufnahme auf den Kopf! Obwohl die Zeugenaussagen aller 6 hochrangigen Polizeizeugen sogar übereinstimmend lauteÂten, dass der Angeklagte nicht zu einer Blockade aufgerufen habe, sondern als Moderator ledigÂlich die Einstellung des Abfilmens aller Demoteilnehmer, und die Aufhebung des engen PoliÂzeispaliers gefordert habe, und obwohl die Beweisaufnahme ergeben hat, dass die TeilnehmenÂden der Demo bereits ohne Durchsagen vom Lautsprecherwagen angehalten haben, um die Aufhebung des engen Polizeispaliers zu fordern, wurde der Angeklagte von Amtsrichter Schwierblat zu 150 Tagessätzen verurteilt. Dabei ignorierte der Amtsrichter sogar die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht zu Blockaden und zur Nötigung, wie sie in dem Brokdorf-BeÂschluss und im Mutlangen-Urteil zum Ausdruck kommt. Der Richter hat sich noch nicht einmal nur im Ansatz mit dieser Rechtssprechung auseinandergesetzt.
Angesichts des eindeutigen Ergebnisses der Beweisaufnahme hätte der Angeklagte in jedem Falle freigesprochen werden müssen.
Ein skandalöses Urteil, das alle einschüchtern soll, die ihr elementares Recht auf VersammÂlungsfreiheit wahrnehmen, und die es zukünftig wahrnehmen wollen. Wenn diese RechtsspreÂchung Schule machen sollte, wird es zukünftig kaum mehr möglich sein, eine Versammlung ohne anÂschließenden Strafbefehl in beträchtlicher Höhe durchzuführen. Auch im Strafverfahren gegen den AnmelÂder der Bildungsstreik-Demonstration in
Stuttgart, den verdi-Sekretär Marc Kappler, geht es um ähnliche Vorwürfe.
Wie sehr die Staatsanwaltschaft und die Polizeieinsatzkräfte auf eine Verurteilung und damit EinÂschränkung des Versammlungsrechtes aus sind, zeigte sich auch darin, dass die Anklage sogar vom Oberstaatsanwalt Zimmermann persönlich vertreten wurde - in einem VerÂfahren in dem üblicherweise ein Referendar/in als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft einÂgesetzt wird, und dass 6 (!) hochrangige Zeugen der Polizeieinsatzleitung und des StaatsschutÂzes aufgeÂboten wurden.
Der Angeklagte hat bereits angekündigt, dass er Rechtsmittel einlegen wird.
In diesem und ähnlichen Verfahren geht es nicht allein um den angeklagten VersammlungsteilÂnehmer. Hier sitzen alle auf der Anklagebank, die ihr elementares Recht auf VersammlungsfreiÂheit als Ausdruck der kollektiven Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen.
Das Urteil richtet sich gegen alle sozialen Bewegungen und gegen die Gewerkschaften.
Kennzeichnend dafür ist, dass selbst der DGB Baden-Württemberg in Stuttgart erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung seiner Versammlungen hat, und dass die Großdemonstration gegen Stuttgart 21, die am 11.12.2010 mit 50000 Menschen durchgeführt wurde, erst beim VGH MannÂheim in 2.Instanz durchgesetzt werden konnte.
Im Zuge der "Föderalismusreform" können die Bundesländer nunmehr eigene LandesversammÂlungsgesetze verfassen - wohlgemerkt können, müssen aber nicht. Dann gilt das BundesverÂsammlungsgesetz weiter. Die All-Parteien "law und order"- Fraktion nimmt dies zum Anlass, längst gewünschte Verschärfungen einzubauen, als wenn das Versammlungsgesetz nicht soÂwieso schon versammlungsfeindlich genug wäre. Das bayrische Landesversammlungsgesetz, gegen das vor dem Bundesverfassungsgericht von einem breiten Bündnis erfolgreich ein EilverÂfahren betrieben wurde, ist zwar nun weitgehend entschärft worden. Das gilt jedoch nicht für anÂdere Bundesländer, in denen die neuen Landesversammlungsgesetze bereits in Vorbereitung sind.
In Baden-Württemberg wird bereits seit 1 1/2 Jahren von den Versammlungsbehörden verÂsucht, die neuen „law und Order“- Regelungen des geplanten Landesversammlungsgesetzes vorwegzunehmen, so dass bei vielen Versammlungen erst mal mit AnwältInnen zum Gericht gezogen werden muss. Die Wahrnehmung der VersammÂlungsfreiheit kann aber nicht vom Geldbeutel, der Bereitschaft sich einem drohenden StrafbeÂfehl bzw. einer Verurteilung auszuÂsetzen, oder von der Tatsache abhängen, ob ein Anwalt/in zur Unterstützung zur VerÂfügung steht und bezahlt werden kann.
Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, nämlich Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der BeÂhörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen.
Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es wahrnehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt Euch Euer Recht! Angeklagt sind wir alle -“ Wehren wir uns gemeinsam!
Kommt / Kommen Sie als kritische Öffentlichkeit zur Prozessbeobachtung zu den Prozessen!
Aktionskreis Internationalismus Karlsruhe (AKI Karlsruhe), Steinstr.23, 76133 Karlsruhe - Kontakt: Info@aki-karlsruhe.de
Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe
150 Tagessätze für die Aufforderung an die Polizeikräfte ein rechtswidriges enges PoliÂzeispalier um eine Demonstration aufzulösen und die Abfilmerei der VersammlungsteilÂnehmerInnen zu unterlassen.
Ein Teilnehmer der 1.Mai-Demonstration 2010 in Karlsruhe wurde am 14. Dezember 2010 vom Amtsgericht KarlsÂruhe zu 150 Tagessätzen wegen angeblicher Nötigung verurteilt. Wegen des weiteren Vorwurfs der Beleidigung wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von 180 Tagessätzen gefordert.
Am 1. Mai 2010 hatten in Karlsruhe im Anschluss an die traditionelle DGB Demonstration über 700 Menschen unter dem Motto: „Kämpfen in der Krise -“ Kapitalismus überwinden“ gegen die Ursachen und Folgen der kapitalistische Krise mit ihren weltweiten Auswirkungen auf die LeÂbensbedingungen der Menschen demonstriert. Zur Erinnerung: Im Zuge der kapitalistischen KriÂse hatte sich u.a. die Zahl der Hungernden weltweit um 100 Millionen (!) nach UN-Angaben erÂhöht.
Leider konnte die Demonstration nicht zu Ende gebracht, sondern musste frühzeitig abgebroÂchen werden: Mit einem engen Spalier von Polizeikräften und dem ununterbrochenen Abfilmen des Demonstrationszuges verunmöglichte die Einsatzleitung der Polizei die freie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Schon im Vorfeld wurde die Demonstration mit einer Unzahl von Auflagen überschüttet, obwohl es noch nicht einmal Anzeichen für einen möglicherÂweise unfriedlichen Verlauf gab, die ansonsten zur Begründung von Auflagen üblicherweise vorgebracht werden. Die Demonstration war und blieb auch friedlich wie allen Presseberichten zu entnehmen war.
Das Urteil des Amtsgericht stellt das Ergebnis der Beweisaufnahme auf den Kopf! Obwohl die Zeugenaussagen aller 6 hochrangigen Polizeizeugen sogar übereinstimmend lauteÂten, dass der Angeklagte nicht zu einer Blockade aufgerufen habe, sondern als Moderator ledigÂlich die Einstellung des Abfilmens aller Demoteilnehmer, und die Aufhebung des engen PoliÂzeispaliers gefordert habe, und obwohl die Beweisaufnahme ergeben hat, dass die TeilnehmenÂden der Demo bereits ohne Durchsagen vom Lautsprecherwagen angehalten haben, um die Aufhebung des engen Polizeispaliers zu fordern, wurde der Angeklagte von Amtsrichter Schwierblat zu 150 Tagessätzen verurteilt. Dabei ignorierte der Amtsrichter sogar die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht zu Blockaden und zur Nötigung, wie sie in dem Brokdorf-BeÂschluss und im Mutlangen-Urteil zum Ausdruck kommt. Der Richter hat sich noch nicht einmal nur im Ansatz mit dieser Rechtssprechung auseinandergesetzt.
Angesichts des eindeutigen Ergebnisses der Beweisaufnahme hätte der Angeklagte in jedem Falle freigesprochen werden müssen.
Ein skandalöses Urteil, das alle einschüchtern soll, die ihr elementares Recht auf VersammÂlungsfreiheit wahrnehmen, und die es zukünftig wahrnehmen wollen. Wenn diese RechtsspreÂchung Schule machen sollte, wird es zukünftig kaum mehr möglich sein, eine Versammlung ohne anÂschließenden Strafbefehl in beträchtlicher Höhe durchzuführen. Auch im Strafverfahren gegen den AnmelÂder der Bildungsstreik-Demonstration in
Stuttgart, den verdi-Sekretär Marc Kappler, geht es um ähnliche Vorwürfe.
Wie sehr die Staatsanwaltschaft und die Polizeieinsatzkräfte auf eine Verurteilung und damit EinÂschränkung des Versammlungsrechtes aus sind, zeigte sich auch darin, dass die Anklage sogar vom Oberstaatsanwalt Zimmermann persönlich vertreten wurde - in einem VerÂfahren in dem üblicherweise ein Referendar/in als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft einÂgesetzt wird, und dass 6 (!) hochrangige Zeugen der Polizeieinsatzleitung und des StaatsschutÂzes aufgeÂboten wurden.
Der Angeklagte hat bereits angekündigt, dass er Rechtsmittel einlegen wird.
In diesem und ähnlichen Verfahren geht es nicht allein um den angeklagten VersammlungsteilÂnehmer. Hier sitzen alle auf der Anklagebank, die ihr elementares Recht auf VersammlungsfreiÂheit als Ausdruck der kollektiven Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen.
Das Urteil richtet sich gegen alle sozialen Bewegungen und gegen die Gewerkschaften.
Kennzeichnend dafür ist, dass selbst der DGB Baden-Württemberg in Stuttgart erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung seiner Versammlungen hat, und dass die Großdemonstration gegen Stuttgart 21, die am 11.12.2010 mit 50000 Menschen durchgeführt wurde, erst beim VGH MannÂheim in 2.Instanz durchgesetzt werden konnte.
Im Zuge der "Föderalismusreform" können die Bundesländer nunmehr eigene LandesversammÂlungsgesetze verfassen - wohlgemerkt können, müssen aber nicht. Dann gilt das BundesverÂsammlungsgesetz weiter. Die All-Parteien "law und order"- Fraktion nimmt dies zum Anlass, längst gewünschte Verschärfungen einzubauen, als wenn das Versammlungsgesetz nicht soÂwieso schon versammlungsfeindlich genug wäre. Das bayrische Landesversammlungsgesetz, gegen das vor dem Bundesverfassungsgericht von einem breiten Bündnis erfolgreich ein EilverÂfahren betrieben wurde, ist zwar nun weitgehend entschärft worden. Das gilt jedoch nicht für anÂdere Bundesländer, in denen die neuen Landesversammlungsgesetze bereits in Vorbereitung sind.
In Baden-Württemberg wird bereits seit 1 1/2 Jahren von den Versammlungsbehörden verÂsucht, die neuen „law und Order“- Regelungen des geplanten Landesversammlungsgesetzes vorwegzunehmen, so dass bei vielen Versammlungen erst mal mit AnwältInnen zum Gericht gezogen werden muss. Die Wahrnehmung der VersammÂlungsfreiheit kann aber nicht vom Geldbeutel, der Bereitschaft sich einem drohenden StrafbeÂfehl bzw. einer Verurteilung auszuÂsetzen, oder von der Tatsache abhängen, ob ein Anwalt/in zur Unterstützung zur VerÂfügung steht und bezahlt werden kann.
Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, nämlich Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der BeÂhörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen.
Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es wahrnehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt Euch Euer Recht! Angeklagt sind wir alle -“ Wehren wir uns gemeinsam!
Kommt / Kommen Sie als kritische Öffentlichkeit zur Prozessbeobachtung zu den Prozessen!
Aktionskreis Internationalismus Karlsruhe (AKI Karlsruhe), Steinstr.23, 76133 Karlsruhe - Kontakt: Info@aki-karlsruhe.de
Spiegels Zwangsidylle: Der Augenlose und der Augenlöscher auf dem Sofa aneinandergeklebt
Zwangsgekoppelt hat Takis Würger im "SPIEGEL" dieser Woche auf den Seiten 49 bis 54 den polizeilich geblendeten Dietrich Wagner und seinen Augenlöscher Keilbach. Beide in Handschellen gelegt - uns vorgeführt.
Das Handlungsmotiv wird beiden als erstes geklaut. Es bleibt übrig: Pure Befindlichkeit. Keinerlei zu teilendes oder abzulehnendes Wollen. Strunkiges Restsubjekt mit Eigenheiten, uns zur Beobachtung auf den Labortisch gelegt. Hier der etwas spinnerige Alte, der versäumter Studentenzeit nachhechelt, dort der knorzige Staatsvertreter mit seinem Ordnungsfimmel.
Es ist das uralte Rezept des "SPIEGEL", seit Jahren zu beobachten. Die Zwangspaarung kastriert und macht Konflikte mit mäßiger Erregung nacherlebbar. Nachher gehts wieder an den Bürokram. Oder ans Fernsehen, wo das gleiche noch mal serviert wird.
Ich nehme ein zufällig erhaltenes Blatt aus dem "SPIEGEL" Nr. 24/1968. "Fritz wie Franz". Aus dem Höhepunkt der Studentenbewegung also. "SPIEGEL" von damals sieht SDS und Normalabsacker: Eine Gemengelage. Bedeutsam wird hervorgehoben, dass Studis, die zuhause wohnen, nicht so oft demonstrieren wie solche in Heimen. Dass da viele einfach Knatsch mit den Alten vermeiden wollten, wird gar nicht bedacht. Zwingende Außenumstände gibt es bei diesem Paarungswesen niemals. Alles entspringt dem jeweils Inneren jedes Einzelnen. Und das ist bei den meisten Studis grundehrlich und ähnlich. Also kein Grund zur Sorge, liebe Leserin, treuer Leser!
Genauso jetzt- über vierzig Jahre später. Der Alte, der zum Demonstrieren mitgekommen ist, wird - in den Augen des Autors - zum Mitschlapp-Simpel, weil er sich vor August 2010 keine Gedanken machte über S 21. War früher sogar mal Bahnhofsfan und wollte als Kind Lokomotivführer werden. Anders gesehen und gesagt: Er merkte erst, was los war, als er den Abriss mit Augen sah - und zog seine Folgerungen. Besser spät als nie!
Ihm wird gegenübergestellt der Polizeihauptkommissar Keilbach. Auch er: Losgelöstes Individuum. Dürfen wir dem Bericht glauben, eilt er aus reinem Interesse in den Park, kaum dass er hört, dass da demonstriert wird. Kein Befehl hinter ihm! Im Park angekommen, staunt er kein bisschen über die erstmals seit vierzig Jahren aufgefahrenen Wasserwerfer. Diese werden mit kindlicher Neugier in ihrer Eigenart und Wurfgewalt beschrieben. Seine Haltung gegenüber den Demonstranten wird klar umrissen: Es gibt keine. "Sie hätten doch auch weggehen können" - zweimal in Variante. Alles ist im Prinzip gut gelaufen.
Entschuldigung wegen der Blendung nicht nötig. Schließlich braucht ein Bahnbau sein Bahnbaugelände. Und zwar ordnungsgemäß geleert.
An dieser Stelle zeigt sich freilich, dass die alte "SPIEGEL"-Methode der Gleichsetzung in härter gewordenen Zeiten einiger Zusätze bedarf. Sonst würde sie undurchführbar.
Das alte Beispiel -"Fritz wie Franz"- enthielt immerhin statistisch nachprüfbare Ergebnisse, irreführend sortiert. Aber nichts ausdrücklich dazuerfunden. Das neue Verfahren setzt offene Lügen voraus.
Zunächst die Wasserwerfer. Nicht einmal während der großen Demos um Stammheim und nach der Beseitigung der Hauptangeklagten wurden welche eingesetzt. Wer jetzt welche auffahren ließ, musste etwas ganz Bestimmtes wollen. Nämlich Niederwerfen des Widerstands.
"Aber diese Leute hatten auch alle die Möglichkeit, rechtzeitig wegzugehen" (angeblich Keilbach,S.53). Hier macht "SPIEGEL" den Polizeihauptkommissar dümmer, als er sein konnte.
So ein Mann hat in der Schulung oder der Fachliteratur sicher auch mal den Fall Läpple mit bekommen über Blockaden. Blockaden, hieß es damals in einem BGH-Urteil, sind Nötigung des Fahrers einer Straßenbahn. Er kann nicht weiterfahren, wie er wollte/sollte. Dass so ein Straßenbahnfahrer des öfteren durch einen Unfall vor ihm oder einen umgefallenen Baum zum Anhalten gezwungen wird, tat nichts zur Sache. Blockade war Nötigung im Sinne des Gesetzes. Das heißt Beeinflussung eines anderen durch Androhung eines empfindlichen Übels.
Nur dass die Gerichte auch schon seit langen Jahren anlässlich der breiten Blockaden gegen Helmut Schmidts Nachrüstung den Volkswillen in soweit anerkannt hatten, dass Blockaden nicht in jedem Fall strafbar sind, das soll der brave Polizeioberkommissar als einziger gerade vergessen haben? Demnach auch, dass es unter Umständen einen berechtigten Grund gab, auf dem Rasen zu bleiben.
Schließlich die Steine. Der Kommissar in Takis Würgers Ohren erwähnt kein einziges Mal die Steine, die einen ganzen Nachmittag lang - den 30.9. -nämlich geflogen sein sollen. Der Kommissar - als nachträglicher Schönfärber angestellt - erfand die in der Eile. Nachher mussten sie wieder eingezogen und durch die wirklich geworfenen Kastanien ersetzt werden. Wegen dieses Wurfs soll der Rentner jetzt angeklagt werden. Kastanie gegen Wasserwerfer - ein ritterliches Duell!
Was der Artikel verschweigt, taucht bei Durchsicht des Weggelassenen wieder auf. Da redet und handelt kein eigentümlicher Kauz alter Rechtsordnung. Da redet das Organ des - mitverstandenen - Regierungswillens selbst. So wie umgekehrt im Rentner Wagner nicht verjährte Jugendeselei wieder erwacht, sondern der gemeinsame - ihn mittragende - Willen einer ganzen Stadt- und Landesbewohnerschaft.
PS: Genau wie den Kampf im Schlosspark behandelt "SPIEGEL" den zwischen US-Staatsgewalt und Assange. Alles Konflikt zur Unterbrechung des Mittagschlafs. Nichts hat Gültigkeit. Alles ist Unterhaltung. Begleit uns weiter gut, "SPIEGEL", auf dem Nachen in den Abgrund der leeren Letztgleichgültigkeit. Schlaft weiter, Kameraden.
Das Handlungsmotiv wird beiden als erstes geklaut. Es bleibt übrig: Pure Befindlichkeit. Keinerlei zu teilendes oder abzulehnendes Wollen. Strunkiges Restsubjekt mit Eigenheiten, uns zur Beobachtung auf den Labortisch gelegt. Hier der etwas spinnerige Alte, der versäumter Studentenzeit nachhechelt, dort der knorzige Staatsvertreter mit seinem Ordnungsfimmel.
Es ist das uralte Rezept des "SPIEGEL", seit Jahren zu beobachten. Die Zwangspaarung kastriert und macht Konflikte mit mäßiger Erregung nacherlebbar. Nachher gehts wieder an den Bürokram. Oder ans Fernsehen, wo das gleiche noch mal serviert wird.
Ich nehme ein zufällig erhaltenes Blatt aus dem "SPIEGEL" Nr. 24/1968. "Fritz wie Franz". Aus dem Höhepunkt der Studentenbewegung also. "SPIEGEL" von damals sieht SDS und Normalabsacker: Eine Gemengelage. Bedeutsam wird hervorgehoben, dass Studis, die zuhause wohnen, nicht so oft demonstrieren wie solche in Heimen. Dass da viele einfach Knatsch mit den Alten vermeiden wollten, wird gar nicht bedacht. Zwingende Außenumstände gibt es bei diesem Paarungswesen niemals. Alles entspringt dem jeweils Inneren jedes Einzelnen. Und das ist bei den meisten Studis grundehrlich und ähnlich. Also kein Grund zur Sorge, liebe Leserin, treuer Leser!
Genauso jetzt- über vierzig Jahre später. Der Alte, der zum Demonstrieren mitgekommen ist, wird - in den Augen des Autors - zum Mitschlapp-Simpel, weil er sich vor August 2010 keine Gedanken machte über S 21. War früher sogar mal Bahnhofsfan und wollte als Kind Lokomotivführer werden. Anders gesehen und gesagt: Er merkte erst, was los war, als er den Abriss mit Augen sah - und zog seine Folgerungen. Besser spät als nie!
Ihm wird gegenübergestellt der Polizeihauptkommissar Keilbach. Auch er: Losgelöstes Individuum. Dürfen wir dem Bericht glauben, eilt er aus reinem Interesse in den Park, kaum dass er hört, dass da demonstriert wird. Kein Befehl hinter ihm! Im Park angekommen, staunt er kein bisschen über die erstmals seit vierzig Jahren aufgefahrenen Wasserwerfer. Diese werden mit kindlicher Neugier in ihrer Eigenart und Wurfgewalt beschrieben. Seine Haltung gegenüber den Demonstranten wird klar umrissen: Es gibt keine. "Sie hätten doch auch weggehen können" - zweimal in Variante. Alles ist im Prinzip gut gelaufen.
Entschuldigung wegen der Blendung nicht nötig. Schließlich braucht ein Bahnbau sein Bahnbaugelände. Und zwar ordnungsgemäß geleert.
An dieser Stelle zeigt sich freilich, dass die alte "SPIEGEL"-Methode der Gleichsetzung in härter gewordenen Zeiten einiger Zusätze bedarf. Sonst würde sie undurchführbar.
Das alte Beispiel -"Fritz wie Franz"- enthielt immerhin statistisch nachprüfbare Ergebnisse, irreführend sortiert. Aber nichts ausdrücklich dazuerfunden. Das neue Verfahren setzt offene Lügen voraus.
Zunächst die Wasserwerfer. Nicht einmal während der großen Demos um Stammheim und nach der Beseitigung der Hauptangeklagten wurden welche eingesetzt. Wer jetzt welche auffahren ließ, musste etwas ganz Bestimmtes wollen. Nämlich Niederwerfen des Widerstands.
"Aber diese Leute hatten auch alle die Möglichkeit, rechtzeitig wegzugehen" (angeblich Keilbach,S.53). Hier macht "SPIEGEL" den Polizeihauptkommissar dümmer, als er sein konnte.
So ein Mann hat in der Schulung oder der Fachliteratur sicher auch mal den Fall Läpple mit bekommen über Blockaden. Blockaden, hieß es damals in einem BGH-Urteil, sind Nötigung des Fahrers einer Straßenbahn. Er kann nicht weiterfahren, wie er wollte/sollte. Dass so ein Straßenbahnfahrer des öfteren durch einen Unfall vor ihm oder einen umgefallenen Baum zum Anhalten gezwungen wird, tat nichts zur Sache. Blockade war Nötigung im Sinne des Gesetzes. Das heißt Beeinflussung eines anderen durch Androhung eines empfindlichen Übels.
Nur dass die Gerichte auch schon seit langen Jahren anlässlich der breiten Blockaden gegen Helmut Schmidts Nachrüstung den Volkswillen in soweit anerkannt hatten, dass Blockaden nicht in jedem Fall strafbar sind, das soll der brave Polizeioberkommissar als einziger gerade vergessen haben? Demnach auch, dass es unter Umständen einen berechtigten Grund gab, auf dem Rasen zu bleiben.
Schließlich die Steine. Der Kommissar in Takis Würgers Ohren erwähnt kein einziges Mal die Steine, die einen ganzen Nachmittag lang - den 30.9. -nämlich geflogen sein sollen. Der Kommissar - als nachträglicher Schönfärber angestellt - erfand die in der Eile. Nachher mussten sie wieder eingezogen und durch die wirklich geworfenen Kastanien ersetzt werden. Wegen dieses Wurfs soll der Rentner jetzt angeklagt werden. Kastanie gegen Wasserwerfer - ein ritterliches Duell!
Was der Artikel verschweigt, taucht bei Durchsicht des Weggelassenen wieder auf. Da redet und handelt kein eigentümlicher Kauz alter Rechtsordnung. Da redet das Organ des - mitverstandenen - Regierungswillens selbst. So wie umgekehrt im Rentner Wagner nicht verjährte Jugendeselei wieder erwacht, sondern der gemeinsame - ihn mittragende - Willen einer ganzen Stadt- und Landesbewohnerschaft.
PS: Genau wie den Kampf im Schlosspark behandelt "SPIEGEL" den zwischen US-Staatsgewalt und Assange. Alles Konflikt zur Unterbrechung des Mittagschlafs. Nichts hat Gültigkeit. Alles ist Unterhaltung. Begleit uns weiter gut, "SPIEGEL", auf dem Nachen in den Abgrund der leeren Letztgleichgültigkeit. Schlaft weiter, Kameraden.
Stuttgart 21: Aktionswoche 19 (13.12.-19.12)
Morgen beginnt die 19. Aktionswoche gegen Stuttgart 21. Von der Demo am Samstag mit über 50.000 Teilnehmern gibt es Fotos von Daniel, von Alex und von mir. Warum die Polizei trotzdem nur auf 16.000 Menschen gekommen ist, beantwortet Robert weitgehend, auch mit einem netten Video. Übrigens hat auch die "taz" diese Zahlen völlig unkritisch übernommen. Redblog wirft die Frage nach der Phantomblockade auf, die der Polizei Kopfzerbrechen bereitete. Die aktiven Parkschützer haben ein paar Medienberichte zusammengestellt.
Neuer Flyer für Versammlungsfreiheit: Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!
Flyervorderseite - Download des Flyers
Versammlungsfreiheit erkämpfen und verteidigen!
In den vergangenen Monaten kam es im Verlaufe vermehrter Proteste in Stuttgart zu einer regelrechten Repressions- und Kriminalisierungswelle gegen Demonstrantinnen und Demonstranten. Der massive Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas am 30. September 2010 im Schlossgarten ist hierbei kein Einzelfall.
Beispiel 1 -“ Willkürliche Auflagen / Ablehnung von Anmeldern
Bereits bei der Anmeldung von Demonstrationen erlässt das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart oftmals beliebige und einengende Auflagen. Inzwischen ist es gängige Praxis, dass beispielsweise die maximale Transparentlänge, die Ausrichtung der Beschallungsanlage und die genaue Begrenzung des Platzes (z.B. im Dunkeln, nicht unter den Straßenlaternen) durch die städtische Behörde vorgegeben werden. Eine Besonderheit Stuttgarts ist das faktische Demoverbot auf der Königstraße. Ein Beschluss des Stuttgarter Gemeinderates stellt hier die Interessen des Einzelhandels über die Versammlungsfreiheit.
Ebenso wurden mehrere Anmelderinnen und Anmelder von Protestversammlungen gegen das Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli als „ungeeignet“ abgelehnt, obwohl keiner der Betroffenen vorbestraft ist und erst recht nicht wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt wurde. Damit verweigerten die städtischen Behörden den Anmeldern von Kundgebungen ihr Grundrecht auf die aktive Ausübung der Versammlungsfreiheit. Wenn im geplanten Versammlungsgesetz Kriterien wie „Annahme“ oder „Eignung“ von Veranstaltungsleitern eingeführt werden sollten, so schafft dies einen Ermessens-Spielraum, um auf bürokratischem Wege missliebige Versammlungen unmöglich zu machen.
Deshalb fordert das Bündnis für Versammlungsfreiheit:
- Das demokratische Recht auf Versammlungsfreiheit darf nicht durch willkürliche Auflagen eingeschränkt werden
- Das geplante Versammlungsgesetz darf nicht durch die Ordnungsbehörden vorweggenommen werden
Beispiel 2 -“ Filmen von Demonstrationen / Personenkontrollen von Ordnern
Während Demonstrationen fertigt die Polizei immer häufiger Videoaufnahmen an, obwohl das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich ein Urteil verfasste, in dem das Filmen von friedlichen Demonstrationen untersagt wird.
Ein weiterer Vorgriff auf das geplante Versammlungsgesetz ist die Registrierung und Überprüfung der Personalien von Ordnerinnen und Ordner. So mussten bei einer antifaschistischen Demonstration im November 2010 in Schorndorf alle Ordner ihre Personalausweise abgeben damit die „Verkehrserfahrung“ und „Eignung“ überprüft werden konnte. Dem Anmelder der auf die fehlende rechtliche Grundlage dieser Maßnahme hinwies, wurde angedroht, die Durchführung der Versammlung zu untersagen.
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit stellt klar:
- Meinungsfreiheit, öffentlich wahrnehmbarer Protest und ziviler Ungehorsam sind in einer offenen Gesellschaft unabdingbar
- Polizeiliche Schikanen und Einschränkungen sind inakzeptabel
Beispiel 3 -“ Kriminalisierung von Versammlungen
Immer häufiger werden VersammlungsleiterInnen von Demonstrationen, im Nachhinein mit Strafverfahren und hohen Prozesskosten überzogen. So wurde der Gewerkschaftssekretär, der eine Demonstration im Rahmen des Bildungsstreiks 2010 anmeldete, dafür angeklagt, dass der Demonstrationszug auf zwei Kreuzungen kurz gestoppt habe und eine Zwischenkundgebung wenige Meter vor dem eigentlich dafür vorgesehenen Ort stattgefunden habe. Dafür wurde von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl über 600 Euro ausgestellt, obwohl die Polizei vor Ort nichts beanstandete. In einem anderen Fall wurde der Anmelder der Revolutionären 1.Mai-Demonstration verurteilt, da unterwegs beim Laufen Musik abgespielt wurde. Gegen die Anmelderin der Montagsdemo gegen Hartz IV liefen bereits mehrere Verfahren wegen ähnlicher „Vergehen“ und eine politische Stadtführung zog eine Strafe über 3200 Euro nach sich, da sie nach Ansicht der Richter anmeldepflichtig gewesen sei.
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit warnt eindringlich:
- Das Anmelden und Durchführen von Demonstrationen darf keine Sache des Geldbeutels werden
- Kriminalisierung von Versammlungen gefährdet die freie Meinungsäußerung
Solidarität aufbauen, Versammlungsfreiheit verteidigen und ausweiten!
Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und für die Versammlungsgesetzgebung, Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der Behörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen. Zeigen wir dem Ordnungsamt, der Polizei und der Staatsanwaltschaft ihre Grenzen auf.
Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es uns nehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt euch euer Recht! Macht zu zweit die Versammlungsleitung, dokumentiert die Namen der Polizisten mit denen ihr gesprochen habt, verweigert willkürliche Polizeimaßnahmen und nutzt die Gerichtsprozesse, um euch für die Versammlungsfreiheit stark zu machen.
Weitere Informationen findet ihr unter
www.versammlungsrecht.info
Blockieren ist unser Recht!
Insbesondere bei den Protesten gegen Stuttgart 21 aber auch bei den Aktionen gegen den Castortransport oder das Gelöbnis kam es in den vergangenen Monaten zu Blockaden oder provisorischer Besetzung öffentlichen Raums. Immer wieder behaupten Politiker, Blockieren sei rechtlich unzulässig und kein legitimes Mittel einer Demonstration. In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1995 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, welche Blockaden dem Straftatbestand der „Nötigung“ entsprechen: Entscheidend hierbei ist, dass „[...] die Strafbarkeit einer derartigen Handlung von der Wahl bestimmter Nötigungsmittel abhängig gemacht [wird], nämlich Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel“ (Beschluss des Ersten Senats vom 10. Januar 1995).
Liegt das nicht vor, wird Blockieren durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Zum Beispiel weil man friedlich vor einer Einfahrt sitzt oder sich an einen Baum angekettet hat, der der Allgemeinheit gehört.
Dennoch gibt es in Baden-Württemberg eine sogenannte Wegtragegebühr. Menschen, die sich an einer Blockade beteiligen, begehen nach dieser Regelung eine Ordnungswidrigkeit und müssen 40 Euro Strafe bezahlen.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert:
- Abschaffung der Wegtragegebühr!
- Ziviler Ungehorsam ist keine Straftat! Einstellung aller Verfahren gegen Stuttgart 21 Gegner!
Die geplante Gesetzesverschärfung
Die schwarz-gelbe Landesregierung will ein neues Versammlungsgesetz, das das Bürgerrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt. Es schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten.
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit
Im Oktober 2008 gründete sich unser Bündnis, um gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes aktiv zu werden. Es wird von über 120 Gruppen und zahlreichen Einzelpersonen unterstützt. Wir haben eine Großdemonstration am 6. Dezember 2008 mit über 6000 TeilnehmerInnen organisiert und Kontakte in andere Bundesländer geknüpft. Wir organisieren diverse Veranstaltungen und Vortragsreihen. Bei zahlreichen Aktivitäten, z.B. gegen Stuttgart 21, weisen wir auf die gegenwärtige Praxis des Versammlungsrechts und die geplante Verschärfung hin. Darüber hinaus stellt das Bündnis auch Demobeobachter auf.
Wir finanzieren uns ausschließlich über Spenden unserer Bündnispartner.
Spendenkonto:
Friedensnetz BW
Kontonummer: 6520706
BLZ: 60010070 (Postbank Stuttgart)
Stichwort: Versammlungsgesetz
Frankfurt: Stuttgart 21 - Das Projekt - der Widerstand - die Folgen
Ein Abend mit Hintergrundinfos, Videos und anderen Beiträgen am Mittwoch 15. Dezember um 20 Uhr im SIKS (Stadtteilinitiative Koblenzer Straße), Koblenzer Str. 9 (Ffm-Gallus)
Mit dem Infrastrukturprojekt "Stuttgart 21" versuchen die Deutsche Bahn und die baden-Württembergische Landesregierung gegen den Willen der Bevölkerung ein Prestigeprojekt ohne jeden verkehrspolitischen Nutzen durchzusetzen. Das gesamte Vorhaben würde in Verbindung mit einer kurzen Schnellbahnstrecke nach Ulm mindestens 9 Milliarden Euro verschlingen. Geld, das bundesweit fehlen würde, wo es wirklich gebraucht wird.
Stuttgart 21 ist nicht zuletzt ein Privatisierungsprojekt, mit dem 100 Hektar Grund und Boden in bester innerstädtischer Lage aus öffentlichem Eigentum (erst Bahn, dann Stadt Stuttgart) an Investoren und Spekulanten verkauft würden. Um diesen Coup zu ermöglichen, muss das Gleisfeld hinter dem Bahnhof frei gemacht werden. Dazu soll ein funktionierender oberirdischer Kopfbahnhof durch einen vorne und hinten nicht durchdachten unterirdischen Durchgangsbahnhof und 33 km Tunnelstrecken ersetzt werden. Statt bestehende Engpässe zu beseitigen, würden neue geschaffen.
Gegen dieses Projekt hat sich vor allem in den letzten Monaten massiver Widerstand formiert, eine bunte Kultur des Protests und des zivilen Ungehorsams entwickelte sich. Dass diese für viele von uns überraschende und teilweise auch inspirierende Entwicklung nicht von ungefähr kommt, sondern eine längere Vorgeschichte hat, zeigt unser Referent mit Hintergrundinfos, Bild- und Tonbeiträgen. Wir wollen an diesem Abend Zusammenhänge aufzeigen, die kreativen Seiten des Widerstands gegen Stuttgart 21 mit in den Vordergrund stellen und die Perspektiven diskutieren.
Veranstaltet von: IWW Frankfurt/M
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Mit dem Infrastrukturprojekt "Stuttgart 21" versuchen die Deutsche Bahn und die baden-Württembergische Landesregierung gegen den Willen der Bevölkerung ein Prestigeprojekt ohne jeden verkehrspolitischen Nutzen durchzusetzen. Das gesamte Vorhaben würde in Verbindung mit einer kurzen Schnellbahnstrecke nach Ulm mindestens 9 Milliarden Euro verschlingen. Geld, das bundesweit fehlen würde, wo es wirklich gebraucht wird.
Stuttgart 21 ist nicht zuletzt ein Privatisierungsprojekt, mit dem 100 Hektar Grund und Boden in bester innerstädtischer Lage aus öffentlichem Eigentum (erst Bahn, dann Stadt Stuttgart) an Investoren und Spekulanten verkauft würden. Um diesen Coup zu ermöglichen, muss das Gleisfeld hinter dem Bahnhof frei gemacht werden. Dazu soll ein funktionierender oberirdischer Kopfbahnhof durch einen vorne und hinten nicht durchdachten unterirdischen Durchgangsbahnhof und 33 km Tunnelstrecken ersetzt werden. Statt bestehende Engpässe zu beseitigen, würden neue geschaffen.
Gegen dieses Projekt hat sich vor allem in den letzten Monaten massiver Widerstand formiert, eine bunte Kultur des Protests und des zivilen Ungehorsams entwickelte sich. Dass diese für viele von uns überraschende und teilweise auch inspirierende Entwicklung nicht von ungefähr kommt, sondern eine längere Vorgeschichte hat, zeigt unser Referent mit Hintergrundinfos, Bild- und Tonbeiträgen. Wir wollen an diesem Abend Zusammenhänge aufzeigen, die kreativen Seiten des Widerstands gegen Stuttgart 21 mit in den Vordergrund stellen und die Perspektiven diskutieren.
Veranstaltet von: IWW Frankfurt/M
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Stuttgart ist überall - Nein zu Stuttgart 21!
Geißlers Schlichterspruch und die Folgen
Der schlichte Spruch des CDU Mannes Heiner Geißler lautet: „S21“ wird gebaut -“ als „S21 plus“. Das heißt, dass der existierende Bahnhofsbau weiter zerstört wird, dass mindestens zehn Jahre lang ein neuer Bahnhof unter der Erde und bis zu 60 Kilometer Zulaufgleise mit Tunneln gebaut werden. Das ist die Kernaussage des Schlichtungsspruches, auf den sich nach Wochen die VertreterInnen der „S21“ -BefürworterInnen und einige Personen geeinigt haben.
Um Heiner Geißler herum wurde systematisch ein Mythos aufgebaut, der dazu führte, dass auch viele hartgesottene „S21“ -GegnerInnen freitags vor der Glotze hingen, um die live übertragenen stundenlangen Gespräche zu verfolgen. Anstatt auf der Straße oder im Schlosspark die Proteste voranzutreiben, gaben sich viele der Illusion hin, auf dem Terrain der GegnerInnen punkten zu können und den politischen Preis für die Durchsetzung des Projektes „S21“ für Mappus, Grube und Konsorten unbezahlbar zu machen.
Wer von einem CDU-Politiker einen „neutralen“ Spruch in einer Angelegenheit, in der seine ParteifreundInnen bis über beide Ohren tief verstrickt sind, erwartet hat, verkennt nicht nur die herrschenden Realitäten. Er ignoriert auch die politische Geschichte Geißlers und die Skrupellosigkeit der herrschenden Politik, die der Bewegung ein trojanisches Pferd zur Spaltung des Protestes unterjubelte. Für Mappus kam von vorne herein nur ein Ergebnis „unterhalb der Schwelle eines Baustopps“ in Frage.
„Stuttgart 21 Plus“ ist eine „Verschlimmbesserung“ des bisherigen Projektes.
• Die Bauzeit wird sich deutlich verlängern, und die Kosten liegen gemessen an „S21“ erheblich höher.
• Das Unternehmen Deutsche Bahn AG wird unter kapitalistischen Gesichtspunkten noch unwirtschaftlicher -“ in der Folge ist für andere Schienenverkehrsprojekte noch weniger Geld da und die Kosten werden gesellschaftlich abgewälzt.
• Die von Geißler „geforderten“ Nachbesserungen sind wertlos, weil sie erstens auf Grundlage des seit Jahren bekämpften Projektes „S21“ basieren und es zweitens keinen Baustopp gibt.
• Die Bäume sollen verpflanzt werden, sagt der Schlichterspruch. Derartig große Bäume können nicht verpflanzt werden, da die Feinwurzeln weit um den Baum herum gehen. Werden diese nicht vollständig mit verpflanzt, nimmt der Baum Schaden. Also ist der Schlichterspruch für keinen „Parkschützer“ ein Angebot.
• Der Bahnhof soll zudem „behindertengerecht“ werden. Klingt gut, ist es aber nicht. Nicht auszudenken, was in einem Brandfall geschehen könnte, in denen die vorgesehenen Aufzüge nicht zu benutzen sind. Eine Rampe, die von den Gleisen des in 30 Meter Tiefe befindlichen zukünftigen Durchgangsbahnhofes von RollstuhlfahrerInnen zu erklimmen wären, würde sich mindestens über die gesamte Länge des Tiefbahnhofs ziehen. Auch die Kosten durch ein 9. und 10. Gleis sind nicht gedeckt.
Die Sehnsucht nach Harmonie oder „gutem Willen“
Da fällt kaum noch ins Gewicht, dass es für die „Schlichtung“ keinerlei juristische Bindung gibt, sondern diese nur vom „guten Willen“ der ProtagonistInnen abhängig ist. Und wenn er nur als „gefühlter“ existiert. Denn wie der „gute Wille“ der BefürworterInnen aussieht, konnte man an den Polizeigewaltexzessen am 30. September erkennen, die von Mappus und Gönner politisch gedeckt waren:
Im inzwischen eingesetzten Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags wurde das Protokoll einer Besprechung von Ministerpräsident Mappus und Ministerin Gönner bei der Polizei am 20. September bekannt, das offenbar eindeutig aufzeigt, dass Mappus sowohl die Einsatzart als auch den Einsatztermin bestimmt habe.
Die Schlichtung wurde als taktisches Manöver von Mappus in dem Moment lanciert, in dem sich die Proteste auf ihrem Höhepunkt befanden und begannen, Wirkung zu zeigen. Das Konzept von Mappus ging auf: Durch den Verzicht der reformorientierten Teile der Bewegung auf die notwendige Ausweitung und Verschärfung des Proteste kam es mit Beginn der Schlichtung und dem Ausstieg der „aktiven Parkschützer“ zu einer faktischen Spaltung des Aktionsbündnisses.
Bewegung gespalten?
Im weiteren Verlauf der Schlichtung wurde das Konzept der Doppelproteste -“ Montagsdemo ergänzt mit wöchentlichen Protestdemonstrationen aufgegeben, um „den guten Willen zu zeigen“, um „den Leuten nicht zuviel zuzumuten“, wegen „des schlechten Wetters“ usw. Warum hat man die Entscheidung nicht einfach den Menschen selber überlassen? Wieviel diesen zuzumuten ist, beweisen sie bei den fast schon traditionellen Spontandemos nach den regulären Veranstaltungen, an denen teilweise mehrere tausend Menschen teilnahmen.
Inzwischen zeigt sich auch hier erneut, dass der 30. September kein „Ausrutscher“ von „unserer Polizei“ war. Trotz anders lautender Gerichtsbeschlüsse werden auch die friedlichen Kundgebungen permanent von der Polizei abgefilmt, kam es am 4. Dezember 2010 erneut zu einem Pfeffersprayeinsatz und Festnahmen, sowie zu einer Schwerverletzten in Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz.
Das zeigt, dass die Teile der Protestbewegung, die nicht klein beigeben wollen, sich warm anziehen müssen. Und nicht wegen des Winters, sondern weil die staatliche Repression, der mediale Druck und auch der Druck der bisherigen BündnispartnerInnen zunehmen wird.
Denn die Spontanproteste gehen den „S21“ -BefürworterInnen und offenbar auch einigen AkteurInnen des Aktionsbündnisses zunehmend auf die Nerven. So wurde die Demo am 27.11. -“ immerhin von der DemoAG der offenen Aktionskonferenz beschlossen -“ nicht nur totgeschwiegen, indem sie nicht nur keinerlei Erwähnung auf den diversen Webseiten des Aktionsbündnisses fand, obwohl auch dort immer wieder Veranstaltungen, die durchaus kein Konsens im Aktionsbündnis sind, propagiert werden.
Von Einzelnen wurde die Demonstration gar als „Projekt von Einzelpersonen“ oder auch als „von Kommunisten unterwandert“ diffamiert, weil Vertreter „linker“ Gruppen an der Vorbereitung aktiv beteiligt waren.
Als ob bei diversen anderen Aktionen keine parteipolitischen Erwägungen und Motive Triebfeder Einzelner wären.
So ist es der Taktik der Schlichtung zu verdanken, dass zwar durchaus auch neue Fakten auf den Tisch kamen, die bislang jedoch eben nicht zur Stärkung des Protestes als vielmehr zu seiner Schwächung und Desorientierung beigetragen haben.
Das Gespenst der Volksbefragung, das viele als Ergebnis der Schlichtung favorisiert hatten, geistert inzwischen in diversen Variationen durch die Landschaft: Soll nur die Stuttgarter Bevölkerung entscheiden? Oder die aus dem Umland? Oder doch die aus ganz Baden-Württemberg?
Wenn die Schlichtung eines deutlich gemacht hat, dann die Notwendigkeit, sich solidarisch und kritisch über die Perspektiven des Kampfes, seiner Grundlagen, der Beteiligten und Methoden auseinanderzusetzen. Denn die Probleme sind nicht mit der Schlichtung entstanden, sondern Ausdruck des Kampfes zweier Richtungen.
Stell Dir vor, es ist Landtagswahlkampf und keiner merkt's.
Die krampfhaft hervorgebrachte Forderung: „keine Politik“ soll offenbar davon ablenken, dass diese tatsächlich stattfindet, versucht, die Proteste für reformistische Positionen zu instrumentalisieren und sich von Beginn an gegen diejenigen richtet, die für einen wirkungsvollen Kampf, grundlegende Systemkritik und eine befreite Gesellschaft eintreten.
Schließlich gibt es das Bestreben von Teilen des Aktionsbündnisses, auf ein Mitregieren im Land zu orientieren. Das geht jedoch nur entweder mit der SPD oder mit der CDU. Beide sind bekanntlich für „S21“. Die Lage für Fans der „repräsentativen Demokratie“ ist also nicht einfach, auch wenn sie sich noch so sehr einen fühlbaren Schlag für die Merkel-Gang in Berlin und ihren verzückten Vorsänger in Stuttgart wünschen.
Vor ein paar Jahren sind die Grünen noch auf Demonstrationen verjagt worden. In Stuttgart ist das inzwischen etwas anderes, da sie hier den auch von den Medien kräftig beförderten Eindruck erwecken konnten, eine Partei des Umweltschutzes zu sein. Diesen Nimbus geschickt ausnutzend gelang es ihnen unter Weglassung von Moorburg, Gorleben usw. bei den Kommunalwahlen eine grüne Mehrheit in Stuttgart zu erhalten.
Einzelne VertreterInnen der Grünen geben offen zu, dass sie keine Garantie dafür geben können, dass sie „S21“ nach der Landtagswahl kippen: „Wir können nicht garantieren, dass das in acht Monaten noch möglich ist“, sagte Winfried Kretschmann, grüner Spitzenkandidat für die Landtagswahlen, kürzlich in einem Interview. Was natürlich auch von den Mehrheitsverhältnissen, die es dann gibt, abhängt. Die Grünen akzeptieren nach Worten ihres Parteichefs Cem Özdemir auf dem Landesparteitag in Bruchsal den Schlichterspruch. Dieser sei nur auf den ersten Blick enttäuschend gewesen, erklärte Özdemir. Gleichzeitig schränkte er ein: „Ohne dass alle Auflagen aus der Schlichtung erfüllt werden, wird es von uns kein „Ja“ zu dem Projekt geben.“ Einen richtigen Eiertanz gibt es dann, wenn einzelne grüne AkteurInnen klare Argumente dafür entwickeln, warum nicht in die Stuttgarter Frischluftschneise gebaut werden darf, aber für den eventuellen Bau von „S21 Plus“ dann wenigstens eine ökologische Bauweise fordern.
Die LINKEN werden nicht genügend Stimmen erhalten, um eine Alternative für diejenigen KalkuliererInnen zu sein, die hoffen, „S21“ per Stimmzettel und via parlamentarischer Mehrheit entsorgen zu können. Und das, obwohl diese sich dem Protest und „Volkes Stimme“ durchaus geneigt zeigen: „Ohne ein erneuertes Votum der Bürgerinnen und Bürger darf die Umsetzung von Stuttgart 21 nicht eingeleitet werden. (...) DIE LINKE spricht sich konsequent für den sofortigen Projektausstieg aus und wird sich für verstärkte Aktivitäten des friedlichen aber konsequenten Widerstands einsetzen.“ (Presserklärung Linke KV Stuttgart vom 30.11.)
Ob die diversen unter „Sonstige“ in den Statistiken der Wahlämter auftauchenden „linken“ Parteien -“ sofern sie denn überhaupt in der Lage sind, zu kandidieren -“ für mehr als ihre eigenen Mitglieder relevante Ergebnisse einfahren können, ist fraglich. Deren „Stärke“ liegt -“ wenn man so will -“ auch eher in Aktionen auf der Straße oder einzelnen Betrieben und ist darauf gerichtet, die Perspektive der bisherigen Einpunkt-Bewegung mit anderen Kämpfen und mehr oder weniger radikaler Kapitalismuskritik der jeweiligen Sparte zu verbinden.
Libertäre Gruppen aus der Region Stuttgart beteiligen sich seit längerem an den Protesten. Sie fordern dazu auf „„S21“ nicht als isoliertes Ereignis zu betrachten, sondern die Geschehnisse in Stuttgart in einen größeren Kontext zu stellen. Denn es ist eben das kapitalistische, parlamentarische System, dass solch undemokratische und klüngelgetriebene Vorgänge überhaupt erst ermöglicht.(...) Wir erachten es als wichtig, dass Stuttgart21 verhindert wird. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass sich aus diesem möglichen ErÂfolgserlebnis noch viel mehr Menschen trauen, aufzustehen und sich gegen das zu erheben, was ihnen nicht passt; sei es nun AtomÂkraft, die rassistische Migrationspolitik innerhalb der EU oder die unsozialen Entscheidungen der politischen Elite.“ (Aufruf zu einem antikapitalistischen Block bei der Demo am 11.12.2010)
... denken, sie seien an der Macht, aber sie sind nur an der Regierung.
Es wird in den kommenden Wochen darauf ankommen, dass die Bewegung gegen „S21“ mit den in der Schlichtung gemachten Erfahrungen fertig wird und erkennt, dass diese sich um eine weitere Form der kapitalistischen Herrschaftsausübung handelt, gegen die der Widerstand auf der Straße, im Park, in der ganzen Stadt, im ganzen Land gestellt werden muss. Dazu wird ein harter und langer Kampf nötig sein.
Aber der ängstigt nur die BefürworterInnen...
Voarbveröffentlichung aus: Graswurzelrevolution Nr. 355, die Printausgabe erscheint in einigen Tagen.
Siehe auch:
• Aufstand der Schwaben. Teil 1 veröffentlicht in GWR 352
• "Stuttgart 21" -“ längst keine Frage der Argumente mehr... veröffentlicht in GWR 353
• Stuttgart 21: Proteste am Scheideweg? veröffentlicht in GWR 354
Um Heiner Geißler herum wurde systematisch ein Mythos aufgebaut, der dazu führte, dass auch viele hartgesottene „S21“ -GegnerInnen freitags vor der Glotze hingen, um die live übertragenen stundenlangen Gespräche zu verfolgen. Anstatt auf der Straße oder im Schlosspark die Proteste voranzutreiben, gaben sich viele der Illusion hin, auf dem Terrain der GegnerInnen punkten zu können und den politischen Preis für die Durchsetzung des Projektes „S21“ für Mappus, Grube und Konsorten unbezahlbar zu machen.
Wer von einem CDU-Politiker einen „neutralen“ Spruch in einer Angelegenheit, in der seine ParteifreundInnen bis über beide Ohren tief verstrickt sind, erwartet hat, verkennt nicht nur die herrschenden Realitäten. Er ignoriert auch die politische Geschichte Geißlers und die Skrupellosigkeit der herrschenden Politik, die der Bewegung ein trojanisches Pferd zur Spaltung des Protestes unterjubelte. Für Mappus kam von vorne herein nur ein Ergebnis „unterhalb der Schwelle eines Baustopps“ in Frage.
„Stuttgart 21 Plus“ ist eine „Verschlimmbesserung“ des bisherigen Projektes.
• Die Bauzeit wird sich deutlich verlängern, und die Kosten liegen gemessen an „S21“ erheblich höher.
• Das Unternehmen Deutsche Bahn AG wird unter kapitalistischen Gesichtspunkten noch unwirtschaftlicher -“ in der Folge ist für andere Schienenverkehrsprojekte noch weniger Geld da und die Kosten werden gesellschaftlich abgewälzt.
• Die von Geißler „geforderten“ Nachbesserungen sind wertlos, weil sie erstens auf Grundlage des seit Jahren bekämpften Projektes „S21“ basieren und es zweitens keinen Baustopp gibt.
• Die Bäume sollen verpflanzt werden, sagt der Schlichterspruch. Derartig große Bäume können nicht verpflanzt werden, da die Feinwurzeln weit um den Baum herum gehen. Werden diese nicht vollständig mit verpflanzt, nimmt der Baum Schaden. Also ist der Schlichterspruch für keinen „Parkschützer“ ein Angebot.
• Der Bahnhof soll zudem „behindertengerecht“ werden. Klingt gut, ist es aber nicht. Nicht auszudenken, was in einem Brandfall geschehen könnte, in denen die vorgesehenen Aufzüge nicht zu benutzen sind. Eine Rampe, die von den Gleisen des in 30 Meter Tiefe befindlichen zukünftigen Durchgangsbahnhofes von RollstuhlfahrerInnen zu erklimmen wären, würde sich mindestens über die gesamte Länge des Tiefbahnhofs ziehen. Auch die Kosten durch ein 9. und 10. Gleis sind nicht gedeckt.
Die Sehnsucht nach Harmonie oder „gutem Willen“
Da fällt kaum noch ins Gewicht, dass es für die „Schlichtung“ keinerlei juristische Bindung gibt, sondern diese nur vom „guten Willen“ der ProtagonistInnen abhängig ist. Und wenn er nur als „gefühlter“ existiert. Denn wie der „gute Wille“ der BefürworterInnen aussieht, konnte man an den Polizeigewaltexzessen am 30. September erkennen, die von Mappus und Gönner politisch gedeckt waren:
Im inzwischen eingesetzten Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags wurde das Protokoll einer Besprechung von Ministerpräsident Mappus und Ministerin Gönner bei der Polizei am 20. September bekannt, das offenbar eindeutig aufzeigt, dass Mappus sowohl die Einsatzart als auch den Einsatztermin bestimmt habe.
Die Schlichtung wurde als taktisches Manöver von Mappus in dem Moment lanciert, in dem sich die Proteste auf ihrem Höhepunkt befanden und begannen, Wirkung zu zeigen. Das Konzept von Mappus ging auf: Durch den Verzicht der reformorientierten Teile der Bewegung auf die notwendige Ausweitung und Verschärfung des Proteste kam es mit Beginn der Schlichtung und dem Ausstieg der „aktiven Parkschützer“ zu einer faktischen Spaltung des Aktionsbündnisses.
Bewegung gespalten?
Im weiteren Verlauf der Schlichtung wurde das Konzept der Doppelproteste -“ Montagsdemo ergänzt mit wöchentlichen Protestdemonstrationen aufgegeben, um „den guten Willen zu zeigen“, um „den Leuten nicht zuviel zuzumuten“, wegen „des schlechten Wetters“ usw. Warum hat man die Entscheidung nicht einfach den Menschen selber überlassen? Wieviel diesen zuzumuten ist, beweisen sie bei den fast schon traditionellen Spontandemos nach den regulären Veranstaltungen, an denen teilweise mehrere tausend Menschen teilnahmen.
Inzwischen zeigt sich auch hier erneut, dass der 30. September kein „Ausrutscher“ von „unserer Polizei“ war. Trotz anders lautender Gerichtsbeschlüsse werden auch die friedlichen Kundgebungen permanent von der Polizei abgefilmt, kam es am 4. Dezember 2010 erneut zu einem Pfeffersprayeinsatz und Festnahmen, sowie zu einer Schwerverletzten in Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz.
Das zeigt, dass die Teile der Protestbewegung, die nicht klein beigeben wollen, sich warm anziehen müssen. Und nicht wegen des Winters, sondern weil die staatliche Repression, der mediale Druck und auch der Druck der bisherigen BündnispartnerInnen zunehmen wird.
Denn die Spontanproteste gehen den „S21“ -BefürworterInnen und offenbar auch einigen AkteurInnen des Aktionsbündnisses zunehmend auf die Nerven. So wurde die Demo am 27.11. -“ immerhin von der DemoAG der offenen Aktionskonferenz beschlossen -“ nicht nur totgeschwiegen, indem sie nicht nur keinerlei Erwähnung auf den diversen Webseiten des Aktionsbündnisses fand, obwohl auch dort immer wieder Veranstaltungen, die durchaus kein Konsens im Aktionsbündnis sind, propagiert werden.
Von Einzelnen wurde die Demonstration gar als „Projekt von Einzelpersonen“ oder auch als „von Kommunisten unterwandert“ diffamiert, weil Vertreter „linker“ Gruppen an der Vorbereitung aktiv beteiligt waren.
Als ob bei diversen anderen Aktionen keine parteipolitischen Erwägungen und Motive Triebfeder Einzelner wären.
So ist es der Taktik der Schlichtung zu verdanken, dass zwar durchaus auch neue Fakten auf den Tisch kamen, die bislang jedoch eben nicht zur Stärkung des Protestes als vielmehr zu seiner Schwächung und Desorientierung beigetragen haben.
Das Gespenst der Volksbefragung, das viele als Ergebnis der Schlichtung favorisiert hatten, geistert inzwischen in diversen Variationen durch die Landschaft: Soll nur die Stuttgarter Bevölkerung entscheiden? Oder die aus dem Umland? Oder doch die aus ganz Baden-Württemberg?
Wenn die Schlichtung eines deutlich gemacht hat, dann die Notwendigkeit, sich solidarisch und kritisch über die Perspektiven des Kampfes, seiner Grundlagen, der Beteiligten und Methoden auseinanderzusetzen. Denn die Probleme sind nicht mit der Schlichtung entstanden, sondern Ausdruck des Kampfes zweier Richtungen.
Stell Dir vor, es ist Landtagswahlkampf und keiner merkt's.
Die krampfhaft hervorgebrachte Forderung: „keine Politik“ soll offenbar davon ablenken, dass diese tatsächlich stattfindet, versucht, die Proteste für reformistische Positionen zu instrumentalisieren und sich von Beginn an gegen diejenigen richtet, die für einen wirkungsvollen Kampf, grundlegende Systemkritik und eine befreite Gesellschaft eintreten.
Schließlich gibt es das Bestreben von Teilen des Aktionsbündnisses, auf ein Mitregieren im Land zu orientieren. Das geht jedoch nur entweder mit der SPD oder mit der CDU. Beide sind bekanntlich für „S21“. Die Lage für Fans der „repräsentativen Demokratie“ ist also nicht einfach, auch wenn sie sich noch so sehr einen fühlbaren Schlag für die Merkel-Gang in Berlin und ihren verzückten Vorsänger in Stuttgart wünschen.
Vor ein paar Jahren sind die Grünen noch auf Demonstrationen verjagt worden. In Stuttgart ist das inzwischen etwas anderes, da sie hier den auch von den Medien kräftig beförderten Eindruck erwecken konnten, eine Partei des Umweltschutzes zu sein. Diesen Nimbus geschickt ausnutzend gelang es ihnen unter Weglassung von Moorburg, Gorleben usw. bei den Kommunalwahlen eine grüne Mehrheit in Stuttgart zu erhalten.
Einzelne VertreterInnen der Grünen geben offen zu, dass sie keine Garantie dafür geben können, dass sie „S21“ nach der Landtagswahl kippen: „Wir können nicht garantieren, dass das in acht Monaten noch möglich ist“, sagte Winfried Kretschmann, grüner Spitzenkandidat für die Landtagswahlen, kürzlich in einem Interview. Was natürlich auch von den Mehrheitsverhältnissen, die es dann gibt, abhängt. Die Grünen akzeptieren nach Worten ihres Parteichefs Cem Özdemir auf dem Landesparteitag in Bruchsal den Schlichterspruch. Dieser sei nur auf den ersten Blick enttäuschend gewesen, erklärte Özdemir. Gleichzeitig schränkte er ein: „Ohne dass alle Auflagen aus der Schlichtung erfüllt werden, wird es von uns kein „Ja“ zu dem Projekt geben.“ Einen richtigen Eiertanz gibt es dann, wenn einzelne grüne AkteurInnen klare Argumente dafür entwickeln, warum nicht in die Stuttgarter Frischluftschneise gebaut werden darf, aber für den eventuellen Bau von „S21 Plus“ dann wenigstens eine ökologische Bauweise fordern.
Die LINKEN werden nicht genügend Stimmen erhalten, um eine Alternative für diejenigen KalkuliererInnen zu sein, die hoffen, „S21“ per Stimmzettel und via parlamentarischer Mehrheit entsorgen zu können. Und das, obwohl diese sich dem Protest und „Volkes Stimme“ durchaus geneigt zeigen: „Ohne ein erneuertes Votum der Bürgerinnen und Bürger darf die Umsetzung von Stuttgart 21 nicht eingeleitet werden. (...) DIE LINKE spricht sich konsequent für den sofortigen Projektausstieg aus und wird sich für verstärkte Aktivitäten des friedlichen aber konsequenten Widerstands einsetzen.“ (Presserklärung Linke KV Stuttgart vom 30.11.)
Ob die diversen unter „Sonstige“ in den Statistiken der Wahlämter auftauchenden „linken“ Parteien -“ sofern sie denn überhaupt in der Lage sind, zu kandidieren -“ für mehr als ihre eigenen Mitglieder relevante Ergebnisse einfahren können, ist fraglich. Deren „Stärke“ liegt -“ wenn man so will -“ auch eher in Aktionen auf der Straße oder einzelnen Betrieben und ist darauf gerichtet, die Perspektive der bisherigen Einpunkt-Bewegung mit anderen Kämpfen und mehr oder weniger radikaler Kapitalismuskritik der jeweiligen Sparte zu verbinden.
Libertäre Gruppen aus der Region Stuttgart beteiligen sich seit längerem an den Protesten. Sie fordern dazu auf „„S21“ nicht als isoliertes Ereignis zu betrachten, sondern die Geschehnisse in Stuttgart in einen größeren Kontext zu stellen. Denn es ist eben das kapitalistische, parlamentarische System, dass solch undemokratische und klüngelgetriebene Vorgänge überhaupt erst ermöglicht.(...) Wir erachten es als wichtig, dass Stuttgart21 verhindert wird. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass sich aus diesem möglichen ErÂfolgserlebnis noch viel mehr Menschen trauen, aufzustehen und sich gegen das zu erheben, was ihnen nicht passt; sei es nun AtomÂkraft, die rassistische Migrationspolitik innerhalb der EU oder die unsozialen Entscheidungen der politischen Elite.“ (Aufruf zu einem antikapitalistischen Block bei der Demo am 11.12.2010)
... denken, sie seien an der Macht, aber sie sind nur an der Regierung.
Es wird in den kommenden Wochen darauf ankommen, dass die Bewegung gegen „S21“ mit den in der Schlichtung gemachten Erfahrungen fertig wird und erkennt, dass diese sich um eine weitere Form der kapitalistischen Herrschaftsausübung handelt, gegen die der Widerstand auf der Straße, im Park, in der ganzen Stadt, im ganzen Land gestellt werden muss. Dazu wird ein harter und langer Kampf nötig sein.
Aber der ängstigt nur die BefürworterInnen...
Voarbveröffentlichung aus: Graswurzelrevolution Nr. 355, die Printausgabe erscheint in einigen Tagen.
Siehe auch:
• Aufstand der Schwaben. Teil 1 veröffentlicht in GWR 352
• "Stuttgart 21" -“ längst keine Frage der Argumente mehr... veröffentlicht in GWR 353
• Stuttgart 21: Proteste am Scheideweg? veröffentlicht in GWR 354
Stuttgart ist überall! Eine Einschätzung.
Die Parole „Stuttgart ist überall“ taucht immer öfter auf. Sie drückt keinen Zweckoptimismus aus, sondern eine richtige Beobachtung. Die Frage aber ist: Was zeigt sich bei den Protesten gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21?
Sind es bürgerliche Proteste, weil es nur um einen Bahnhof geht und um einen Park? Sind die Proteste nicht gewerkschaftlich genug, weil es nicht um Lohnforderungen geht oder Transferleistungen?
Stuttgart ist überall! Eine Einschätzung.Stuttgart ist überall! Eine Einschätzung.Zur Zusammensetzung der DemonstrantInnen: „Sie sind weder von Rentnern noch von Jugendlichen dominiert, sondern stehen mitten im (Arbeits-)Leben: über 60 Prozent sind zwischen 40 und 64 Jahre alt. Der allergröße Teil sind lohnabhängig Beschäftigte, Angestellte sind deutlich stärker vertreten als ArbeiterInnen. Zwar sind die im Öffentlichen Dienst Beschäftigten die größte Gruppe (fast 30 Prozent), verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich stellen aber zusammen immerhin rund 42 Prozent und damit einen großen Teil der Stuttgarter `Berufsdemonstranten` “. So Tom Adler im expreß 10/2010. Er zitiert Untersuchungen des Wissenschaftszentrum Berlin.
2004 und 2010 jeweils Paradigmenwechsel in der Gesellschaft
Es sind also Proteste von Lohnabhängigen, ArbeiterInnenproteste. Und von denen, die es werden oder waren. Aber warum haben sie nicht protestiert, als die Kapitalisten oder der Staat ihnen in den letzten Jahren ihre Einkommen kürzte, sich die Arbeitsbedingungen verschlechterten? Warum war der Anlaß in einer westdeutschen Großstadt der Bahnhof und der innerstädtische Park?
Weil sich eine Mentalitätsveränderung in den letzten Jahren unter den Menschen dieses Landes vollzogen hat. Hintergrund ist die ökonomische Verschlechterung der Lebenssituation für Millionen von Lohnabhängigen, ihr Abstieg ins Prekariat. Dann ist es die Situation der „Mittelschichten“ (Lohnabhängige, die über dem Durchschnitt verdienen und nicht mehr an die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze glauben sondern befürchten, nach einer Entlassung nach einem Jahr Hartz IV zu erhalten). Diese Angst steckt in großen Teilen der Beschäftigten und die Rentner befürchten eine Kürzung ihrer Renten und viele Jugendlichen haben keine berufliche Perspektive. Und in dieser Situation sollen deutlich sichtbare Symbole, der Bahnhof und der Stadtpark geschleift werden -“ für eine Milliardenprojekt ohne überzeugenden Nutzen für die Masse, aber ein profitables Objekt für Investoren. Die Mittel dafür sollen in Zukunft die EinwohnerInnen aufbringen, während jetzt schon für Schulen, Kindergärten, Freibäder, Sozialeinrichtungen weniger investiert wird. Krasser können Gegensätze nicht aufeinander prallen.
Für die Menschen, die protestieren gegen S 21, war es die konkrete Antwort auf viele Maßnahmen „von oben“ der letzten Jahre: Rente mit 67, Gesundheitsreform, Afghanistan-Einsatz, AKW-Laufzeitverlängerung usw., usw. Alle diese Maßnahmen/“Reformen“ haben eine breite Mehrheit in der Bevölkerung gegen sich, sind aber mit großer Mehrheit im Parlament verabschiedet worden. Hierin drückt sich das Wesen der parlamentarischen Demokratie als Herrschaftsinstrument aus: In wesentlichen Angelegenheiten gegen die Mehrheit regieren und trotzdem ganz legitim an der Regierung bleiben. Bei Stuttgart ergab sich die Gelegenheit, die Position der Ohnmacht zu überwinden und „zurückzuschlagen“, sich vielleicht durchzusetzen, das heißt, den Abriß des Bahnhofs zu verhindern.
Von den Herrschenden werden den Protestierern zur Hauptsache zwei Argumente entgegengehalten:
„Ihr gefährdet die repräsentative Demokratie!“
„Ihr seid technikfeindlich, wenn es nach euch geht, sind in Zukunft technische Großprojekte nicht mehr möglich“.
Beides sind zentrale Punkte diese kapitalistischen Systems, den die Gegner von S 21 da treffen: Ohne Großprojekte sind Milliardengewinne gefährdet. Es geht den Investoren nie um gesellschaftlichen Nutzen sondern immer um privaten Profit -“ dieses eherne kapitalistische Gesetz wird in Stuttgart in Frage gestellt. Es ist ein Angriff auf die ökonomische Seite des Staates. Sie stellen den gesellschaftlichen Nutzen von Großprojekten höher als den privaten Profit.
Da wir ja keine Diktatur sind sondern das Kapital mittels Parlament herrscht, stellen die ProtestiererInnen, ob sie es wissen oder nicht, die Macht des Staates in Frage, wenn sie die repräsentative Demokratie nicht anerkennen. Dies ist ein ganz wesentliches Moment des Protestes in Stuttgart: Das Stellvertreterprinzip wird angezweifelt. Die Massen sind einen Schritt voran gegangen in Richtung Selbstermächtigung.
Es gibt zwei Einschätzungen in Bezug auf das Bewußtsein der ProtestiererInnen:
Sie stellen den Mechanismus der repräsentativen Demokratie in Frage, nämlich, daß die Stimme für vier Jahre abgegeben wird und die Repräsentanten des Kapitals herrschen qua Fraktionsspitzen für diese vier Jahre. Die andere Einschätzung ist: Der Mechanismus der repräsentativen Demokratie wird nicht in Frage gestellt sondern er wird als nicht „mißbrauchssicher“ erfahren. Er wird nicht konkret als Herrschaftsform des Kapitals erkannt.
Es kommt jetzt darauf an, die sich vollziehenden Mentalitätsveränderungen genau zu beobachten und die politischen Schlüsse darauf zu ziehen.
Es hat vor über 6 Jahren schon mal eine politische Mentalitätsveränderung gegeben, allerdings die weitgehend unbeobachtet von den Linken blieb. Das war die Einführung der Agenda 2010 und dabei Alg II/Hartz IV im Jahre 2004. (Außerdem wurden damals noch „Reformen“ wie die Bezahlung der 10 Euro Praxisgebühr eingeführt). Daß diese Maßnahmen gerade von einer Regierung von SPD und Grünen durchgeführt wurde, erzeugte in der Bevölkerung einen tiefen Schock, der bis heute wirkt! Die SPD war in den Köpfen der Menschen verankert als Partei, die dafür da ist, das Schlimmste zu verhindern. Falls die CDU und FDP „schlimme Maßnahmen“ anordnen, so bügelt die SPD sie denn aus, wenn man sie wählt. Dieses Prinzip galt nicht mehr, es gab keinen Rettungsanker im Parlamentarismus mehr. Politische Folgen waren: Die Montagsdemonstrationen, hauptsächlich in der ehemaligen DDR, die Gründung der ASG/WASG, spätere Linkspartei. Die NPD schwenkte mit ihrem Schwerpunkt von Nationales auf Soziales um.
Die Schlichtung
Große Teile der Bewegung gegen Stuttgart 21 haben sich auf die Schlichtung eingelassen. Ihr Hauptargument dafür war, daß sie mehr Informationen über Stuttgart 21 bekommen wollten. Sie mußten aus taktischen Gründen auf die von Ministerpräsident Mappus und den Grünen vorgeschlagene Schlichtung eingehen, um nicht unglaubwürdig vor den Protestierern zu werden. Sie haben mit wenig Vorbereitungszeit und wenig finanziellen Mitteln viel in der Tafelrunde herausgeholt. Die Schlichtung war jedoch nicht ergebnisoffen. Kompromisse waren vom Sachverhalt nicht möglich: Entweder S 21 oder K 21. Der Schlichter, Heiner Geißler, wurde von Ministerpräsident Mappus eingesetzt. Haben sich die Gegner Illusionen gemacht, daß es einen neutralen Schlichter gibt, der sich von Argumenten überzeugen läßt? Geißler ist ein Repräsentant der herrschenden Kräfte, denen es darum geht, das Milliardenprojekt durchzuziehen und die repräsentative Demokratie zu verteidigen! Er zog sich schlitzohrig aus der Affaire, indem er sagte, daß die Schlichtung vor 4 oder 5 Jahren hätte stattfinden müssen und damals als gleichrangiges, alternatives Projekt K 21 zu Debatte stehen müssen. Heute ginge es aber nicht mehr, K 21 zu verwirklichen. Geißler zeigt sich als Sohn seiner Klasse.
Was ist die Wirkung der Schlichtung? Vor allem aber ist das Eingehen auf die Schlichtung mit einer Abgabe von Macht der Demonstranten an ihre Vertreter bei den Schlichtungsverhandlungen verbunden. Es wird sich zeigen, ob die Gegner von S 21 über ihre Stellvertreterhaltung, wie sie es schon bei den Parlamentsentscheidungen gezeigt haben, hinauskommen oder sich mit der Schlichtung wieder einfangen lassen, ob die Dynamik des Protestes gebrochen worden ist. Der schlaue Geisler verkauft die Schlichtung und ihr Ergebnis als „Verbesserung der Demokratie“ - sogar die Bahnvertreter stimmen zu, daß diese Schlichtung schon vor vier Jahren hätte passieren müssen und in Zukunft immer so praktiziert werden müsse. Wie hätten sich die Bewegung verhalten sollen? Weitermachen mit den Protesten und Organisierung von Veranstaltungen, bei denen ihre Fachleute die Öffentlichkeit über die Fakten und Argumente informieren.
Das Ziel der S 21 Befürworter war, einen Keil in die Masse der S 21-Gegner zu treiben. Das wird ihnen beim Kern der Gegner nicht gelungen sein, sie werden die Proteste fortsetzen. Ob Teile der großen Masse nach der Schlichtung sich haben beeindrucken lassen oder sogar resignieren und die Stimmung kippt wird sich bald zeigen.
Einschub
Der klarblickende Journalist Andreas Zielcke schreibt in seiner Zeitung, der Süddeutschen, am 3.12. einen bemerkenswerten Artikel: „Heiner Geißler -“ wenig Mumm“. „Die Stuttgarter Tafelrunde war nur der Versuch, die Ohnmächtigen mit ihrer Niederlage zu versöhnen. Heiner Geißler hatte viel Chuzpe, aber wenig Mumm. Ein schlechteres Modell demokratischer Konfliktlösung kann es kaum geben“. Der Mann begibt sich in Gegensatz zu Geißler, für den das Schlichtungsverfahren das Modell einer verbesserten Demokratie ist. Aber diese Schlichtungsverhandlungen waren die Fortsetzung der repräsentativen Demokratie. Andreas Zielcke argumentiert, daß die Schlichtung der versäumten demokratischen Willensbilldung nachgeschaltet war. Die S 21 Befürworter behaupteten, „daß sich die streitenden Parteien beim Austausch der Argumente ´in Augenhöhe` (Hervorhebung durch Verf.) gegenübergetreten seien“. Er stellt dagegen klar, daß der Dialog von „Anfang bis Ende eine asymmetrische Veranstaltung war.“ „Asymmetrisch darum, weil auf der einen Seite die Herrschenden saßen, die über die Rechtstitel verfügen, um Stuttgart 21 durchzusetzen. Jedes ihrer Argumente hatte die Lizenz zur Vollstreckung und die gänzlich in ihrem Sinn verpflichtete öffentliche Gewalt hinter sich. Mit der geballten Macht der bindenden Verträge und Beschlüsse aller zuständigen Parlamente und Gerichte im Rücken durften sie sich über alle Wochen der Tafelrunde sicher sein, daß die Sache nie zu ihren Ungunsten ausgehen konnte. Das ist die Parodie auf den herrschaftsfreien Diskurs. Man nennt es einseitige oder unfaire Souverändiät“. ... „Darum war die Schlichtung in Wahrheit keine Entscheidungsfindung, sondern der Versuch, die Ohnmächtigen mit dem harten Faktum ihrer feststehenden Niederlage zu versöhnen. Sie war therapeutisch angelegt, nicht offen. Man lieh ihnen nicht das Recht, nur das Ohr. Offenheit hätte vorausgesetzt, daß Bahn- und Staatsvertreter ihre S-21-Rechtstitel dem Schlichter zur Disposition stellen.“ ... „Am irrationalsten aber ist, daß sich die Schlichtung nur in Floskeln am Rande mit der kommunalen Kernfrage beschäftigt hat, die seit den neunziger Jahren ein seltsames Schattendasein führt -“ die aber eigentlich umgekehrt alle Detailfragen des Verkehrsknotens in ihren Schatten hätte stellen müssen. Gemeint ist die Tatsache, daß der Stadt mit dem Zuwachs von 100 Hektar faktisch eine Neugründung ihrer Innenstadt bevorsteht. Gemessen daran sind Bahnhofsumbau und Gleisführung, mögen sie auch den Auslöser darstellen, für die Zukunft der Stadt geradezu zweitrangig“. Zwischen den neun Schlichtungsrunden und einer Parlamentsperiode besteht eine Übereinstimmung. So wie die Schlichtungen nicht auf „Augenhöhe“ stattfanden und nicht stattfinden können, sondern ein Herrschaftsverhältnis widerspiegeln, daß sich mal moderat zeigt in einer Tafelrunde in gleicher Sitzhöhe, so schlugen die Herrschenden kurz vorher auch auf friedliche Schülerdemonstranten ein. Bei den Schlichtungsrunden saß nicht der vorgebliche Souverän, das Volk mit am Tisch, sondern die „Ohnmächtigen“, wie Andreas Zielcke schreibt, denen was vorgegaukelt werden sollte. Genaus so ist es im Parlament, die WählerInnen erliegen einer optischen Täuschung, wenn sie glauben, daß sie durch ihre Stimmzettelabgabe im Parlament bestimmen oder zumindest mitbestimmen. Sie erleben, daß sie mit 70 -“ 80 Prozent gegen den Afghanistan-Krieg sind, die Rente mit 67, die Verlängerung der Laufzeit der AKWs. Diese Meinung kümmert ihre Repräsentanten nicht.
Das Unbehagen über diesen Fragen, auch bei „der Krise“, bei Prekarisierung , Privatisierung und Globalisierung bleibt abstrakt, Stuttgart 21 ist jetzt Anlaß und Projektionsfläche für die aufgestaute Wut. Es hätte auch jede andere Stadt sein können, schreibt der Journalist H.G. Abmayr (siehe unten).
Eine Demonstrantin
Swantje (33), Mutter einer kleinen Tochter wurde interviewt. „Uns Gegnern von S 21 wird unter anderem Fortschrittsverweigerung vorgeworfen. Das stimmt nicht. Neues unterstütze ich, wenn es für uns und die nächsten Generationen echte Verbesserung bringt. Aber es ist auch wichtig, Bestehendes zu erhalten. Wirklicher Fortschritt muß ökologisch und sozial sein“. Sie war bisher nicht politisch organisiert. Sie organisiert mit anderen Müttern regelmäßig „Kinderwagendemos“ vom Schlossgarten zum Rathaus. Swantje kritisiert den kapitalistischen Begriff des Fortschritts, zu dem auch die Gewerkschaften und Marxisten keinen Widerspruch hatten. Sollte die Entwicklung des industriellen Kapitalismus doch das Entstehen des Proletariats bringen, der der Totengräber des Kapitalismus wird. Die Kommunisten strebten eine kommunistische Gesellschaft an, kritisierten aber nicht das Was der Produktion sondern nur das Wie. (Interview in: Stuttgart 21. - Oder wem gehört die Stadt. Interview von Sabine Leidig, S. 112).
Es ist zu hoffen, daß Swantje keine Einzelmeinung vertritt, daß sie mit all denen, die die Stellvertretung durch Abgeordnete mißtrauisch betrachten, ein neues Phänomen aufzeigen für eine emanzipative Bewegung.
Heißer Herbst und Proteste gegen S 21
Der angekündigte Heiße Herbst ist ausgefallen. Die Bewegung gegen S 21 ist auch ein Ausdruck, daß die Beschäftigten ihren Gewerkschaftsführern nicht mehr vertrauen, ihren Widerstand anzuführen. Feiern diese doch, wie IGM Vors. Huber seinen 60. Geburtstag mit der Kanzlerin, werden die Gewerkschaften doch bei jedem Treffen von den Arbeitgebern über den grünen Klee gelobt, macht der DGB doch zusammen mit dem BDA eine Gesetzesinitiative zum Streikrecht. In vielen Betrieben hat es in den letzten Jahren Widerstand gegen Lohnkürzungen oder Betriebschließungen gegeben. Den KollegInnen ist halbherziges Verhalten oder gar Abbrechen der Kämpfe seitens der Gewerkschaftsführungen im Gedächtnis geblieben. Warum sollen sie diesen Gewerkschaftsführungen bei Aufrufen zu Protesten folgen? Bei den Bewegungen in Stuttgart oder zu Gorleben ist das anders, der Protest dort wird nicht verfälscht von Initiatoren, die halbherzig handeln oder auf der anderen Seite stehen.
Ein weiterer Grund für mangelnden Widerstand in den Betrieben ist, daß für die Linksradikalen/Antifaschisten die Betriebe kein Betätigungsfeld mehr sind. So kommt es, daß die Belegschaften die formalen Aufrufe ihrer Gewerkschaftsführungen nicht nutzen und der Regierung keinen „heißen Herbst“ machen. Sie zeigen ihren Protest lieber in Stuttgart und Gorleben.
In dem genannten Büchlein schreibt Hermann G. Abmayr: „Schließlich haben die Menschen in den vergangenen 20 Jahren fast alles geschluckt, was man ihnen vorsetzte. Die Jahre der Deregulierung, der Liberalisierung, der Privatisierung hatten nur wenig Protest ausgelöst. Doch Stuttgart 21 ist zum Katalysator einer neuen sozialen Bewegung geworden. Der Protest hätte auch in einer anderen Stadt aufflammen können, nur fehlte da das passende Objekt.“
In dem Buch wird in vielen Beiträgen deutlich, wie sehr die Proteste schon jetzt die Menschen verändert haben. Diese neuen Erkenntnisse über das System, in dem sie leben, werden sie auch auf ihrem Arbeitsplatz einbringen -“ und in die Gewerkschaft, wenn sie denn Mitglied sind. Stuttgart ist überall - dieser Erkenntnisprozeß passiert also nicht nur in Stuttgart und anläßlich Gorleben sondern in Zukunft in vielen anderen Orten. Auch dort werden aus dem entstandenen Mentalitätswechsel Proteste erwachsen. Es fehlt dort nur der Anlaß. Unsere Gewerkschaftsapparate und -führer sind völlig unfähig, die Katalysatoren einer neuen Bewegung zu sein, im Gegenteil, sie sind Kräfte der Beharrung -“ aber von Stuttgart und Gorleben könnte eine neue Bewegung ausgehen.
In den Bewegungen von Stuttgart und Gorleben steckt viel Kraft, sie können den Staat durch die Menge der Protestierer und deren Beharrlichkeit zu taktischen Rückzügen zwingen, weil die Parlamentsparteien starke Stimmenverluste befürchten. Weder die Parlamente noch Schlichtungsverhandlungen sind das Kampfterrain der Gegner von S 21. Ihre Existenz ist aber taktisch zu berücksichtigen. Parlamente und jetzt auch Schlichtungsverhandlungen sind das Kampfterrain der Bourgeoisie.
Mittels Parlamentarismus hat die Bourgeoisie seit der englischen und französischen Revolution die Feudalen als herrschende Klasse abgelöst. Die ProtestiererInnen von Stuttgart wollen das Grundgesetz (Alle Macht geht vom Volke aus) ernst genommen wissen. Sie lehnen sich dagegen auf, daß eben in dieser Demokratie alle Macht vom Kapital ausgeht. Die Alternative, daß alle Macht vom Volke ausgeht, läßt das Kapital nicht zu, da es die Kapitalverwertung und das Eigentum an den Produktionsmitteln einschränken würde. Ihre Herrschaft können sie nur mit der repräsentativen Demokratie aufrechterhalten -“ oder mit einer Diktatur. Die Täuschung mittels Parlamentarismus ist das Herrschaftsmittel der Herrschenden.
Die Protestierenden haben auf dem Parlamentsfeld keine Chance, die Verhältnisse derart zu verändern, daß sie dort ihre Interessen durchsetzen können. Die hunderttausende Protestierenden in Stuttgart, die, wie wir eingangs gesehen haben, in der großen Mehrheit lohnabhängig Beschäftigte sind, müssen ihr Kampfterrain um ihren Arbeitsplatz, um die Betriebe erweitern. Dort stoßen sie auf die Gewerkschaftsapparate als Gegner, die sie unpolitisch sehen wollen, daß sich ihr „politischsein“ auf das Kreuzmachen alle vier Jahre beschränkt. Die Gewerkschaftsapparate und die -führungen sind genau so vehemente Anhänger der repräsentativen Demokratie wie die Kapitalisten selber. Die Protestierenden dürfen partout ihre Kraft dort nicht einsetzen wo sie wirksam ist. Und wirksam wäre sie per Streik, Betriebsbesetzung, Sabotage und viele andere niedrigschwellige Formen mehr. Daß sie ihre Kraft erkennen ist allerdings Voraussetzung dafür, daß sie sie erproben.
Sie potenzieren ihre Macht am Arbeitsplatz, wenn sie darüber hinausgehen, über den Preis ihrer Ware Arbeitskraft zu verhandeln und Verantwortung übernehmen für das, was sie produzieren oder welche Dienstleistungen sie erstellen. Damit würden sie sich über die Objektrolle hinaus erheben, in der Kapital, Staat und Gewerkschaftsführungen sie eingeordnet haben. Die Demonstranten gegen Stuttgart 21 fühlen sich verantwortlich für die Gestaltung ihrer Stadt und dafür, wie die Zukunft ihrer Kinder aussieht, insofern sind sie sich selbst gegenüber den Verhältnissen an ihrem Arbeitsplatz voraus, an dem die allermeisten noch in Ohnmacht verharren.
Dieter Wegner (Okt./Dez. 2010)
Aktiv beim Jour Fixe der Gewerkschaftslinken Hamburg
Sind es bürgerliche Proteste, weil es nur um einen Bahnhof geht und um einen Park? Sind die Proteste nicht gewerkschaftlich genug, weil es nicht um Lohnforderungen geht oder Transferleistungen?
Stuttgart ist überall! Eine Einschätzung.Stuttgart ist überall! Eine Einschätzung.Zur Zusammensetzung der DemonstrantInnen: „Sie sind weder von Rentnern noch von Jugendlichen dominiert, sondern stehen mitten im (Arbeits-)Leben: über 60 Prozent sind zwischen 40 und 64 Jahre alt. Der allergröße Teil sind lohnabhängig Beschäftigte, Angestellte sind deutlich stärker vertreten als ArbeiterInnen. Zwar sind die im Öffentlichen Dienst Beschäftigten die größte Gruppe (fast 30 Prozent), verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich stellen aber zusammen immerhin rund 42 Prozent und damit einen großen Teil der Stuttgarter `Berufsdemonstranten` “. So Tom Adler im expreß 10/2010. Er zitiert Untersuchungen des Wissenschaftszentrum Berlin.
2004 und 2010 jeweils Paradigmenwechsel in der Gesellschaft
Es sind also Proteste von Lohnabhängigen, ArbeiterInnenproteste. Und von denen, die es werden oder waren. Aber warum haben sie nicht protestiert, als die Kapitalisten oder der Staat ihnen in den letzten Jahren ihre Einkommen kürzte, sich die Arbeitsbedingungen verschlechterten? Warum war der Anlaß in einer westdeutschen Großstadt der Bahnhof und der innerstädtische Park?
Weil sich eine Mentalitätsveränderung in den letzten Jahren unter den Menschen dieses Landes vollzogen hat. Hintergrund ist die ökonomische Verschlechterung der Lebenssituation für Millionen von Lohnabhängigen, ihr Abstieg ins Prekariat. Dann ist es die Situation der „Mittelschichten“ (Lohnabhängige, die über dem Durchschnitt verdienen und nicht mehr an die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze glauben sondern befürchten, nach einer Entlassung nach einem Jahr Hartz IV zu erhalten). Diese Angst steckt in großen Teilen der Beschäftigten und die Rentner befürchten eine Kürzung ihrer Renten und viele Jugendlichen haben keine berufliche Perspektive. Und in dieser Situation sollen deutlich sichtbare Symbole, der Bahnhof und der Stadtpark geschleift werden -“ für eine Milliardenprojekt ohne überzeugenden Nutzen für die Masse, aber ein profitables Objekt für Investoren. Die Mittel dafür sollen in Zukunft die EinwohnerInnen aufbringen, während jetzt schon für Schulen, Kindergärten, Freibäder, Sozialeinrichtungen weniger investiert wird. Krasser können Gegensätze nicht aufeinander prallen.
Für die Menschen, die protestieren gegen S 21, war es die konkrete Antwort auf viele Maßnahmen „von oben“ der letzten Jahre: Rente mit 67, Gesundheitsreform, Afghanistan-Einsatz, AKW-Laufzeitverlängerung usw., usw. Alle diese Maßnahmen/“Reformen“ haben eine breite Mehrheit in der Bevölkerung gegen sich, sind aber mit großer Mehrheit im Parlament verabschiedet worden. Hierin drückt sich das Wesen der parlamentarischen Demokratie als Herrschaftsinstrument aus: In wesentlichen Angelegenheiten gegen die Mehrheit regieren und trotzdem ganz legitim an der Regierung bleiben. Bei Stuttgart ergab sich die Gelegenheit, die Position der Ohnmacht zu überwinden und „zurückzuschlagen“, sich vielleicht durchzusetzen, das heißt, den Abriß des Bahnhofs zu verhindern.
Von den Herrschenden werden den Protestierern zur Hauptsache zwei Argumente entgegengehalten:
„Ihr gefährdet die repräsentative Demokratie!“
„Ihr seid technikfeindlich, wenn es nach euch geht, sind in Zukunft technische Großprojekte nicht mehr möglich“.
Beides sind zentrale Punkte diese kapitalistischen Systems, den die Gegner von S 21 da treffen: Ohne Großprojekte sind Milliardengewinne gefährdet. Es geht den Investoren nie um gesellschaftlichen Nutzen sondern immer um privaten Profit -“ dieses eherne kapitalistische Gesetz wird in Stuttgart in Frage gestellt. Es ist ein Angriff auf die ökonomische Seite des Staates. Sie stellen den gesellschaftlichen Nutzen von Großprojekten höher als den privaten Profit.
Da wir ja keine Diktatur sind sondern das Kapital mittels Parlament herrscht, stellen die ProtestiererInnen, ob sie es wissen oder nicht, die Macht des Staates in Frage, wenn sie die repräsentative Demokratie nicht anerkennen. Dies ist ein ganz wesentliches Moment des Protestes in Stuttgart: Das Stellvertreterprinzip wird angezweifelt. Die Massen sind einen Schritt voran gegangen in Richtung Selbstermächtigung.
Es gibt zwei Einschätzungen in Bezug auf das Bewußtsein der ProtestiererInnen:
Sie stellen den Mechanismus der repräsentativen Demokratie in Frage, nämlich, daß die Stimme für vier Jahre abgegeben wird und die Repräsentanten des Kapitals herrschen qua Fraktionsspitzen für diese vier Jahre. Die andere Einschätzung ist: Der Mechanismus der repräsentativen Demokratie wird nicht in Frage gestellt sondern er wird als nicht „mißbrauchssicher“ erfahren. Er wird nicht konkret als Herrschaftsform des Kapitals erkannt.
Es kommt jetzt darauf an, die sich vollziehenden Mentalitätsveränderungen genau zu beobachten und die politischen Schlüsse darauf zu ziehen.
Es hat vor über 6 Jahren schon mal eine politische Mentalitätsveränderung gegeben, allerdings die weitgehend unbeobachtet von den Linken blieb. Das war die Einführung der Agenda 2010 und dabei Alg II/Hartz IV im Jahre 2004. (Außerdem wurden damals noch „Reformen“ wie die Bezahlung der 10 Euro Praxisgebühr eingeführt). Daß diese Maßnahmen gerade von einer Regierung von SPD und Grünen durchgeführt wurde, erzeugte in der Bevölkerung einen tiefen Schock, der bis heute wirkt! Die SPD war in den Köpfen der Menschen verankert als Partei, die dafür da ist, das Schlimmste zu verhindern. Falls die CDU und FDP „schlimme Maßnahmen“ anordnen, so bügelt die SPD sie denn aus, wenn man sie wählt. Dieses Prinzip galt nicht mehr, es gab keinen Rettungsanker im Parlamentarismus mehr. Politische Folgen waren: Die Montagsdemonstrationen, hauptsächlich in der ehemaligen DDR, die Gründung der ASG/WASG, spätere Linkspartei. Die NPD schwenkte mit ihrem Schwerpunkt von Nationales auf Soziales um.
Die Schlichtung
Große Teile der Bewegung gegen Stuttgart 21 haben sich auf die Schlichtung eingelassen. Ihr Hauptargument dafür war, daß sie mehr Informationen über Stuttgart 21 bekommen wollten. Sie mußten aus taktischen Gründen auf die von Ministerpräsident Mappus und den Grünen vorgeschlagene Schlichtung eingehen, um nicht unglaubwürdig vor den Protestierern zu werden. Sie haben mit wenig Vorbereitungszeit und wenig finanziellen Mitteln viel in der Tafelrunde herausgeholt. Die Schlichtung war jedoch nicht ergebnisoffen. Kompromisse waren vom Sachverhalt nicht möglich: Entweder S 21 oder K 21. Der Schlichter, Heiner Geißler, wurde von Ministerpräsident Mappus eingesetzt. Haben sich die Gegner Illusionen gemacht, daß es einen neutralen Schlichter gibt, der sich von Argumenten überzeugen läßt? Geißler ist ein Repräsentant der herrschenden Kräfte, denen es darum geht, das Milliardenprojekt durchzuziehen und die repräsentative Demokratie zu verteidigen! Er zog sich schlitzohrig aus der Affaire, indem er sagte, daß die Schlichtung vor 4 oder 5 Jahren hätte stattfinden müssen und damals als gleichrangiges, alternatives Projekt K 21 zu Debatte stehen müssen. Heute ginge es aber nicht mehr, K 21 zu verwirklichen. Geißler zeigt sich als Sohn seiner Klasse.
Was ist die Wirkung der Schlichtung? Vor allem aber ist das Eingehen auf die Schlichtung mit einer Abgabe von Macht der Demonstranten an ihre Vertreter bei den Schlichtungsverhandlungen verbunden. Es wird sich zeigen, ob die Gegner von S 21 über ihre Stellvertreterhaltung, wie sie es schon bei den Parlamentsentscheidungen gezeigt haben, hinauskommen oder sich mit der Schlichtung wieder einfangen lassen, ob die Dynamik des Protestes gebrochen worden ist. Der schlaue Geisler verkauft die Schlichtung und ihr Ergebnis als „Verbesserung der Demokratie“ - sogar die Bahnvertreter stimmen zu, daß diese Schlichtung schon vor vier Jahren hätte passieren müssen und in Zukunft immer so praktiziert werden müsse. Wie hätten sich die Bewegung verhalten sollen? Weitermachen mit den Protesten und Organisierung von Veranstaltungen, bei denen ihre Fachleute die Öffentlichkeit über die Fakten und Argumente informieren.
Das Ziel der S 21 Befürworter war, einen Keil in die Masse der S 21-Gegner zu treiben. Das wird ihnen beim Kern der Gegner nicht gelungen sein, sie werden die Proteste fortsetzen. Ob Teile der großen Masse nach der Schlichtung sich haben beeindrucken lassen oder sogar resignieren und die Stimmung kippt wird sich bald zeigen.
Einschub
Der klarblickende Journalist Andreas Zielcke schreibt in seiner Zeitung, der Süddeutschen, am 3.12. einen bemerkenswerten Artikel: „Heiner Geißler -“ wenig Mumm“. „Die Stuttgarter Tafelrunde war nur der Versuch, die Ohnmächtigen mit ihrer Niederlage zu versöhnen. Heiner Geißler hatte viel Chuzpe, aber wenig Mumm. Ein schlechteres Modell demokratischer Konfliktlösung kann es kaum geben“. Der Mann begibt sich in Gegensatz zu Geißler, für den das Schlichtungsverfahren das Modell einer verbesserten Demokratie ist. Aber diese Schlichtungsverhandlungen waren die Fortsetzung der repräsentativen Demokratie. Andreas Zielcke argumentiert, daß die Schlichtung der versäumten demokratischen Willensbilldung nachgeschaltet war. Die S 21 Befürworter behaupteten, „daß sich die streitenden Parteien beim Austausch der Argumente ´in Augenhöhe` (Hervorhebung durch Verf.) gegenübergetreten seien“. Er stellt dagegen klar, daß der Dialog von „Anfang bis Ende eine asymmetrische Veranstaltung war.“ „Asymmetrisch darum, weil auf der einen Seite die Herrschenden saßen, die über die Rechtstitel verfügen, um Stuttgart 21 durchzusetzen. Jedes ihrer Argumente hatte die Lizenz zur Vollstreckung und die gänzlich in ihrem Sinn verpflichtete öffentliche Gewalt hinter sich. Mit der geballten Macht der bindenden Verträge und Beschlüsse aller zuständigen Parlamente und Gerichte im Rücken durften sie sich über alle Wochen der Tafelrunde sicher sein, daß die Sache nie zu ihren Ungunsten ausgehen konnte. Das ist die Parodie auf den herrschaftsfreien Diskurs. Man nennt es einseitige oder unfaire Souverändiät“. ... „Darum war die Schlichtung in Wahrheit keine Entscheidungsfindung, sondern der Versuch, die Ohnmächtigen mit dem harten Faktum ihrer feststehenden Niederlage zu versöhnen. Sie war therapeutisch angelegt, nicht offen. Man lieh ihnen nicht das Recht, nur das Ohr. Offenheit hätte vorausgesetzt, daß Bahn- und Staatsvertreter ihre S-21-Rechtstitel dem Schlichter zur Disposition stellen.“ ... „Am irrationalsten aber ist, daß sich die Schlichtung nur in Floskeln am Rande mit der kommunalen Kernfrage beschäftigt hat, die seit den neunziger Jahren ein seltsames Schattendasein führt -“ die aber eigentlich umgekehrt alle Detailfragen des Verkehrsknotens in ihren Schatten hätte stellen müssen. Gemeint ist die Tatsache, daß der Stadt mit dem Zuwachs von 100 Hektar faktisch eine Neugründung ihrer Innenstadt bevorsteht. Gemessen daran sind Bahnhofsumbau und Gleisführung, mögen sie auch den Auslöser darstellen, für die Zukunft der Stadt geradezu zweitrangig“. Zwischen den neun Schlichtungsrunden und einer Parlamentsperiode besteht eine Übereinstimmung. So wie die Schlichtungen nicht auf „Augenhöhe“ stattfanden und nicht stattfinden können, sondern ein Herrschaftsverhältnis widerspiegeln, daß sich mal moderat zeigt in einer Tafelrunde in gleicher Sitzhöhe, so schlugen die Herrschenden kurz vorher auch auf friedliche Schülerdemonstranten ein. Bei den Schlichtungsrunden saß nicht der vorgebliche Souverän, das Volk mit am Tisch, sondern die „Ohnmächtigen“, wie Andreas Zielcke schreibt, denen was vorgegaukelt werden sollte. Genaus so ist es im Parlament, die WählerInnen erliegen einer optischen Täuschung, wenn sie glauben, daß sie durch ihre Stimmzettelabgabe im Parlament bestimmen oder zumindest mitbestimmen. Sie erleben, daß sie mit 70 -“ 80 Prozent gegen den Afghanistan-Krieg sind, die Rente mit 67, die Verlängerung der Laufzeit der AKWs. Diese Meinung kümmert ihre Repräsentanten nicht.
Das Unbehagen über diesen Fragen, auch bei „der Krise“, bei Prekarisierung , Privatisierung und Globalisierung bleibt abstrakt, Stuttgart 21 ist jetzt Anlaß und Projektionsfläche für die aufgestaute Wut. Es hätte auch jede andere Stadt sein können, schreibt der Journalist H.G. Abmayr (siehe unten).
Eine Demonstrantin
Swantje (33), Mutter einer kleinen Tochter wurde interviewt. „Uns Gegnern von S 21 wird unter anderem Fortschrittsverweigerung vorgeworfen. Das stimmt nicht. Neues unterstütze ich, wenn es für uns und die nächsten Generationen echte Verbesserung bringt. Aber es ist auch wichtig, Bestehendes zu erhalten. Wirklicher Fortschritt muß ökologisch und sozial sein“. Sie war bisher nicht politisch organisiert. Sie organisiert mit anderen Müttern regelmäßig „Kinderwagendemos“ vom Schlossgarten zum Rathaus. Swantje kritisiert den kapitalistischen Begriff des Fortschritts, zu dem auch die Gewerkschaften und Marxisten keinen Widerspruch hatten. Sollte die Entwicklung des industriellen Kapitalismus doch das Entstehen des Proletariats bringen, der der Totengräber des Kapitalismus wird. Die Kommunisten strebten eine kommunistische Gesellschaft an, kritisierten aber nicht das Was der Produktion sondern nur das Wie. (Interview in: Stuttgart 21. - Oder wem gehört die Stadt. Interview von Sabine Leidig, S. 112).
Es ist zu hoffen, daß Swantje keine Einzelmeinung vertritt, daß sie mit all denen, die die Stellvertretung durch Abgeordnete mißtrauisch betrachten, ein neues Phänomen aufzeigen für eine emanzipative Bewegung.
Heißer Herbst und Proteste gegen S 21
DGB Chef Michael Sommer am 20.10.2010 bei der Demo und Kundgebung der IG Metall Esslingen und ver.di Fils-Neckar-Alb "Jetzt schlägt-™s 13! -“ Für soziale Gerechtigkeit
Ein weiterer Grund für mangelnden Widerstand in den Betrieben ist, daß für die Linksradikalen/Antifaschisten die Betriebe kein Betätigungsfeld mehr sind. So kommt es, daß die Belegschaften die formalen Aufrufe ihrer Gewerkschaftsführungen nicht nutzen und der Regierung keinen „heißen Herbst“ machen. Sie zeigen ihren Protest lieber in Stuttgart und Gorleben.
In dem genannten Büchlein schreibt Hermann G. Abmayr: „Schließlich haben die Menschen in den vergangenen 20 Jahren fast alles geschluckt, was man ihnen vorsetzte. Die Jahre der Deregulierung, der Liberalisierung, der Privatisierung hatten nur wenig Protest ausgelöst. Doch Stuttgart 21 ist zum Katalysator einer neuen sozialen Bewegung geworden. Der Protest hätte auch in einer anderen Stadt aufflammen können, nur fehlte da das passende Objekt.“
In dem Buch wird in vielen Beiträgen deutlich, wie sehr die Proteste schon jetzt die Menschen verändert haben. Diese neuen Erkenntnisse über das System, in dem sie leben, werden sie auch auf ihrem Arbeitsplatz einbringen -“ und in die Gewerkschaft, wenn sie denn Mitglied sind. Stuttgart ist überall - dieser Erkenntnisprozeß passiert also nicht nur in Stuttgart und anläßlich Gorleben sondern in Zukunft in vielen anderen Orten. Auch dort werden aus dem entstandenen Mentalitätswechsel Proteste erwachsen. Es fehlt dort nur der Anlaß. Unsere Gewerkschaftsapparate und -führer sind völlig unfähig, die Katalysatoren einer neuen Bewegung zu sein, im Gegenteil, sie sind Kräfte der Beharrung -“ aber von Stuttgart und Gorleben könnte eine neue Bewegung ausgehen.
In den Bewegungen von Stuttgart und Gorleben steckt viel Kraft, sie können den Staat durch die Menge der Protestierer und deren Beharrlichkeit zu taktischen Rückzügen zwingen, weil die Parlamentsparteien starke Stimmenverluste befürchten. Weder die Parlamente noch Schlichtungsverhandlungen sind das Kampfterrain der Gegner von S 21. Ihre Existenz ist aber taktisch zu berücksichtigen. Parlamente und jetzt auch Schlichtungsverhandlungen sind das Kampfterrain der Bourgeoisie.
Mittels Parlamentarismus hat die Bourgeoisie seit der englischen und französischen Revolution die Feudalen als herrschende Klasse abgelöst. Die ProtestiererInnen von Stuttgart wollen das Grundgesetz (Alle Macht geht vom Volke aus) ernst genommen wissen. Sie lehnen sich dagegen auf, daß eben in dieser Demokratie alle Macht vom Kapital ausgeht. Die Alternative, daß alle Macht vom Volke ausgeht, läßt das Kapital nicht zu, da es die Kapitalverwertung und das Eigentum an den Produktionsmitteln einschränken würde. Ihre Herrschaft können sie nur mit der repräsentativen Demokratie aufrechterhalten -“ oder mit einer Diktatur. Die Täuschung mittels Parlamentarismus ist das Herrschaftsmittel der Herrschenden.
Die Protestierenden haben auf dem Parlamentsfeld keine Chance, die Verhältnisse derart zu verändern, daß sie dort ihre Interessen durchsetzen können. Die hunderttausende Protestierenden in Stuttgart, die, wie wir eingangs gesehen haben, in der großen Mehrheit lohnabhängig Beschäftigte sind, müssen ihr Kampfterrain um ihren Arbeitsplatz, um die Betriebe erweitern. Dort stoßen sie auf die Gewerkschaftsapparate als Gegner, die sie unpolitisch sehen wollen, daß sich ihr „politischsein“ auf das Kreuzmachen alle vier Jahre beschränkt. Die Gewerkschaftsapparate und die -führungen sind genau so vehemente Anhänger der repräsentativen Demokratie wie die Kapitalisten selber. Die Protestierenden dürfen partout ihre Kraft dort nicht einsetzen wo sie wirksam ist. Und wirksam wäre sie per Streik, Betriebsbesetzung, Sabotage und viele andere niedrigschwellige Formen mehr. Daß sie ihre Kraft erkennen ist allerdings Voraussetzung dafür, daß sie sie erproben.
Sie potenzieren ihre Macht am Arbeitsplatz, wenn sie darüber hinausgehen, über den Preis ihrer Ware Arbeitskraft zu verhandeln und Verantwortung übernehmen für das, was sie produzieren oder welche Dienstleistungen sie erstellen. Damit würden sie sich über die Objektrolle hinaus erheben, in der Kapital, Staat und Gewerkschaftsführungen sie eingeordnet haben. Die Demonstranten gegen Stuttgart 21 fühlen sich verantwortlich für die Gestaltung ihrer Stadt und dafür, wie die Zukunft ihrer Kinder aussieht, insofern sind sie sich selbst gegenüber den Verhältnissen an ihrem Arbeitsplatz voraus, an dem die allermeisten noch in Ohnmacht verharren.
Dieter Wegner (Okt./Dez. 2010)
Aktiv beim Jour Fixe der Gewerkschaftslinken Hamburg
Diskussionsveranstaltung: Stuttgart 21 und die Versammlungsfreiheit
Zuständig für das Versammlungsrecht ist demnächst offenbar der Stuttgarter Einzelhandel. Dieser hat via Stuttgarter Zeitung einen Brandbrief abgesetzt, das es zwar „ein Demonstrationsrecht“ (!) gäbe, aber das mit den ganzen Demos gegen Stuttgart 21 sei doch nicht mehr verhältnismäßig.
Trotz neuerlicher Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NRW (5 A 2288/09) werden auch in Baden - Württemberg DemonstrantInnen nach wie vor von der Polizei gefilmt, auch ohne die dazu notwendigen "tatsächliche(n) Anhaltspunkte die Annahme gerechtfertigt hätten, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen." Wie zuletzt bei der Demonstration in Schorndorf gegen die Nazikneipe "Linde". Oder bei der Protestkundgebung gegen Stuttgart 21 am 4.12.2010.
Insbesondere bei den Protesten gegen Stuttgart 21 aber auch bei den Aktionen gegen den Castortransport oder das Gelöbnis kam es in den vergangenen Monaten zu Blockaden. Immer wieder behaupten Politiker blockieren sei rechtlich unzulässig und kein legitimes Mittel einer Demonstration. In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1995 stellt das Bundesverfassungsgericht klar fest, welche Blockaden dem Straftatbestand der „Nötigung“ entsprechen und welche durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt werden. Entscheidend hierbei ist, dass „[...] die Strafbarkeit einer derartigen Handlung von der Wahl bestimmter Nötigungsmittel abhängig gemacht [wird], nämlich Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel“ (Beschluss des Ersten Senats vom 10. Januar 1995).
Dennoch gibt es in Baden-Württemberg eine sogenannte Wegtragegebühr. Menschen die sich an einer Blockade beteiligen begehen dieser Regelung nach eine Ordnungswidrigkeit und müssen 40 Euro Strafe bezahlen.
Was tun zum Erhalt des Rechtes auf Versammlungsfreiheit? Darüber wollen wir auf der Veranstaltung der Piratenpartei Stuttgart diskutieren:
Zeit:14.12.2010 um 19:00
Trotz neuerlicher Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes NRW (5 A 2288/09) werden auch in Baden - Württemberg DemonstrantInnen nach wie vor von der Polizei gefilmt, auch ohne die dazu notwendigen "tatsächliche(n) Anhaltspunkte die Annahme gerechtfertigt hätten, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen." Wie zuletzt bei der Demonstration in Schorndorf gegen die Nazikneipe "Linde". Oder bei der Protestkundgebung gegen Stuttgart 21 am 4.12.2010.
Insbesondere bei den Protesten gegen Stuttgart 21 aber auch bei den Aktionen gegen den Castortransport oder das Gelöbnis kam es in den vergangenen Monaten zu Blockaden. Immer wieder behaupten Politiker blockieren sei rechtlich unzulässig und kein legitimes Mittel einer Demonstration. In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1995 stellt das Bundesverfassungsgericht klar fest, welche Blockaden dem Straftatbestand der „Nötigung“ entsprechen und welche durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt werden. Entscheidend hierbei ist, dass „[...] die Strafbarkeit einer derartigen Handlung von der Wahl bestimmter Nötigungsmittel abhängig gemacht [wird], nämlich Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel“ (Beschluss des Ersten Senats vom 10. Januar 1995).
Dennoch gibt es in Baden-Württemberg eine sogenannte Wegtragegebühr. Menschen die sich an einer Blockade beteiligen begehen dieser Regelung nach eine Ordnungswidrigkeit und müssen 40 Euro Strafe bezahlen.
Was tun zum Erhalt des Rechtes auf Versammlungsfreiheit? Darüber wollen wir auf der Veranstaltung der Piratenpartei Stuttgart diskutieren:
Zeit:14.12.2010 um 19:00
Ort: Altes Feuerwehrhaus, Stuttgart-Heslach (U-Bahnhaltestelle Schreiberstrasse U1/U14), Seiteneingang, Untere Klingel benutzen, falls Türe nicht offen, Raum 2, erstes Obergeschoss
Thema: Versammlungsfreiheit im Bezug auf Stuttgart 21
Referenten: Markus Spreitzer und Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit
Flyer: 14.12.2010






