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Hakenkreuz-Affäre: Nazi-Gegner verklagt Schorndorf

Info des Infoladen LB:
Schorndorf (wtg). Walter Burkhardt verklagt die Stadt Schorndorf. Sie habe ihm zu Unrecht das Verteilen und Auslegen von Informationsmaterial mit einem zerbrochenen Hakenkreuz verboten. Der VVN-Sprecher verklagt aber auch die Staatsanwaltschaft, weil sie am 22. Januar an den zerbrochenen Hakenkreuzen Anstoß nahm und Flugblätter und Broschüren am Infostand in Schorndorf beschlagnahmen ließ.

Wie mehrfach berichtet, ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Sachen NS-Symbole umstritten. Das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StPO), in diesem Fall des Hakenkreuzes, ist aus ihrer Sicht auch verletzt, wenn es sich um zerbrochene, durchgestrichene oder zertretene Hakenkreuze handelt. Die Stadt Schorndorf hatte vor diesem Hintergrund der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN) verboten, antifaschistisches Informationsmaterial und zerbrochene Hakenkreuze auszulegen.

„Die Verbreitung eines so gekennzeichneten Materials ist indes zulässig“, heißt es in der Klage gegen die Stadt Schorndorf, mit der die VVN verhindern will, dass die Stadt beim nächsten Infostand erneut derartige Auflagen erteilt. Dr. Rolf Gutmann, der VVN-Sprecher Burkhardt in dieser Sache vertritt, schreibt weiter: „Sie stellt keine Verwendung des verbotenen Hakenkreuzes dar, sondern ist gegen die Verwendung des Hakenkreuzes gerichtet. Es handelt sich um eine zulässige Form der Meinungsäußerung.“ Gutmann argumentiert weiter, dass die VVN gegen alle Formen der Wiederbelebung faschistischen Denkens und Handeln kämpfe: „Das zerbrochene Hakenkreuz symbolisiert diese Bemühungen bestens. Es ist die einfachste Zusammenfassung des Inhaltes ihrer Tätigkeit. Dieser Inhalt ist verfassungskonform.“

Würde man der Logik der Staatsanwaltschaft folgen, „dürfte vor einer drohenden Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes nicht gewarnt werden. Denn jede Warnung vor einer drohenden Wiederbelebung von NS-Gedankengut ist zugleich geeignet, den Anschein zu erwecken, dass solches Gedankengut nicht ausreichend bekämpft oder geduldet würde“, schreibt Rechtsanwalt Gutmann in der Klage. So spitzfindig kann freilich nur ein Jurist denken. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich ihr Vorgehen so begründet, dass „bereits der Anschein vermieden werden (soll), in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige Entwicklung dahingehend, dass die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes geduldet würde“.
Die Symbolik ist eindeutig

Gutmann vertritt die Auffassung, dass die Symbolik von Hakenkreuzen, die von einem roten Dreieck gespalten werden, oder eines Hakenkreuzes in der Mausefalle eindeutig sind: „Niemals würde ein Anhänger nationalsozialistischer Ideen sich derart präsentieren.“

Übers Ziel hinausgeschossen sei die Stadt Schorndorf auch im Punkt zwölf ihrer Auflagen für den Infostand. Sie hatte der VVN nämlich auch verboten, Mitglieder zu werben. „Natürlich darf ein nicht kommerzieller Verein auch Mitglieder werben wollen“, heißt es in der Klage dazu. Derartige Einschränkungen könnten allenfalls kommerziellen Veranstaltern auferlegt werden, aber nicht der VVN, einem als gemeinnützig anerkannten Verein.
KJR zensiert kaputte Hakenkreuze

Die strittige Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft zeitigt Folgen. Zum Beispiel bei einer Aktion „Denkanstoß“ des Kreisjugendringes Rems-Murr, die sich gegen locker dahergeschwätzte fremdenfeindliche und menschlich verletzende Sprüche am Stammtisch richtet. 400 Denkanstöße hatten Jugendliche eingereicht. Die besten sollten rechtzeitig vor der Fußballweltmeisterschaft 2006 auf Bierdeckeln gedruckt auf den Stammtischen landen. An jedem vierten Denkanstoß hätten jedoch die Stuttgarter Staatsanwälte Anstoß nehmen können, da es sich beispielsweise um zertretene oder zerbrochene Hakenkreuze handelte. Um die Jugendlichen vor staatsanwaltschaftlichen Übergriffen zu schützen, nahm der KJR diese Vorschläge aus der Wahl (www. jugendarbeit-rm.de).

Mittlerweile hat der Vorsitzende des Innenausschusses im deutschen Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als „rechtspflegerischen Skandal“ gerügt (wir berichteten ebenfalls). Er fordert Nazi-Gegner auf, sich an den Innenausschuss zu wenden, wenn sie Ärger bekommen
(E-Mail: innenausschuss@bundestag.de).


Quelle

Chicken-Kokos-Curry / Essen am 5.2.06

Chicken-Kokos-Curry
Kategorien: Fleisch Huhn Kokos Curry
Portionen: 4 Personen
ZUBEREITUNGSZEIT ca. 45 Minuten
Zutaten:
3 Möhren (ca. 300 g)
1 Stange Zitronengras
1 Stück Frischer Ingwer à 30 g
2 Knoblauchzehen
2 Rote Chilischoten
600 Gramm Hähnchenfilet
1 Essl. Butterschmalz
Pfeffer & Salz
2 Essl. Curry
1 Dose Ungesüßte Kokosmilch (400 ml)
2 Teel. Gemüsebrühe
4 Kaffirlimettenblätter oder
1 Limette
Koriander zum Garnieren

VITALINFO
Pro Portion......320 kcal
Kohlenhydrate......6 g
Eiweiß............30 g
Fett..............18 g


Möhren schälen, waschen und in Scheiben schneiden. Zitronengras waschen. Halbieren und jedes Stück 1x längs einschneiden. Ingwer und Knoblauch schälen. Ingwer grob würfeln.

Chilischote putzen und längs einschneiden. Kerne mit einem Messer entfernen. Chilischote waschen und fein hacken. Fleisch waschen, trockentupfen und in grobe Würfel schneiden.

Butterschmalz in einer großen Pfanne (mit Deckel) erhitzen. Fleisch darin unter Wenden ca. 5 Minuten anbraten. Mit Salz und Pfeffer würzen. Möhren zugeben und kurz mitbraten.

Ingwer und Knoblauch durch eine Knoblauchpresse direkt in die Pfanne drücken. Chili zugeben und alles unter Wenden 1-2 Minuten mitbraten. Curry überstäuben, unter Rühren kurz anschwitzen.

Kokosmilch, ca. 375 ml Wasser und Brühe einrühren. Limettenblätter waschen, abtupfen. Oder Limette waschen und in Scheiben schneiden. Blätter oder Scheiben und Zitronengras zum Curry geben.

Curry zugedeckt bei schwacher bis mittlerer Hitze 15-20 Minuten köcheln. Mit Salz und Curry abschmecken. Mit Koriander garnieren. Dazu schmeckt Basmati-Reis.

Kaffirlimettenblätter geben ein frisches, zitroniges Aroma ab. Frische Blätter werden im Ganzen mitgegart, aber nicht mitgegessen. In getrockneter Form können Sie diese auch unter www.monsun-online.de oder Tel.: 03641 62280 bestellen. 40 g kosten 1,20 ¤ zuzügl. Versand. Art.Nr.: 16626
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Zuletzt bearbeitet am 09.09.2006 11:38

Forum eröffnet

Wir haben jetzt unser eigenes Forum mit dem sinnigen Titel:
Jeder hat ein Forum, warum also sollten wir keines haben?
Das Forum läuft mit der deutschen Version von phpBB und ist zum Experimentieren bzw. Training für die Moderation / Administration in anderen Foren gedacht.
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Zuletzt bearbeitet am 09.09.2006 11:37
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