Die etwas andere Todesanzeige...
»Die Flut sagte zum Fischer: Für das Toben meiner Wellen gibt es viele Gründe. Der wichtigste davon ist, dass ich für die Freiheit der Fische und gegen das Netz bin.« Sherko Bekas
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VW macht Profit und baut Stellen ab
Wolfsburg. Die VW-Konzernführung hat für die nächsten drei Jahre massiven Arbeitsplatzabbau angekündigt. Von dem Umstrukturierungsprogramm, so der Konzern am Freitag in einer Mitteilung, könnten bis zu 20000 Mitarbeiter im direkten und indirekten Bereich der Marke Volkswagen betroffen sein. Ziel des Programms sei es, Produktivitätsdefizite, insbesondere in den Fahrzeugmontagewerken, zu beseitigen und die Komponentenfertigung neu zu ordnen.
Gleichzeitig hieß es, aufgrund des bereits eingeleiteten Sparprogramms ForMotion habe sich das operative Ergebnis um 54,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 3,1 Milliarden Euro verbessert.
Junge Welt
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Börsianer jubeln über VW-Zahlen
Bei VW geht's aufwärts: Dank massiver Einsparungen fuhr der Autobauer
unerwartet hohe Milliarden-Gewinne ein. Nur die Marke VW macht Sorgen. Nun
greift der Konzern hart durch. Das freut die Börse.
Die Aktie machte am frühen Freitag Nachmittag einen Sprung von über sieben
Prozent und kletterte über die Marke von 54 Euro. So hoch notierte der Titel
zuletzt im Juni 2002.
Zahlen besser als erwartet
Der VW-Konzern hat die Börsianer mit seinen Zahlen überzeugt. Fast durchweg
wurden die Analysten-Prognosen übertroffen. Das operative Ergebnis
einschließlich Sondereffekten verbesserte sich um 70 Prozent auf 2,79
Milliarden Euro. Analysten hatten lediglich mit 2,43 Milliarden Euro
gerechnet. Unterm Strich verdiente 1,12 Milliarden Euro. Analysten hatten
deutlich weniger als eine Milliarde Euro erwartet. Im Vorjahr hatte der
Überschuss noch bei 697 Millionen Euro gelegen. Auch beim Umsatz schnitt VW
besser als erwartet ab. Mit 95,268 Milliarden Euro konnte VW über sechs
Milliarden Euro mehr umsetzen als im Vorjahr.
Einen maßgeblichen Beitrag zur Gewinnsteigerung leistete das Sparprogramm
"ForMotion". Es brachte laut VW im vergangenen Jahr einen positiven
Ergebniseffekt von 3,5 Milliarden Euro -“ 400 Millionen mehr als ursprünglich
prognostiziert.
Als wichtigste Ertragssäulen erwiesen sich Audi und der Bereich
Finanzdienstleistungen. Auch der Konzernbereich Automobile entwickelte sich
gut. Er erhöhte das operative Ergebnis von 1,2 Milliarden auf 1,9 Milliarden
Euro.
Kernmarke VW nur knapp in den schwarzen Zahlen
Dennoch blieb der VW-Konzern selbstkritisch und nannte das Ergebnis "völlig
unbefriedigend". Vor allem die Kernmarke VW bleibt ein Sorgenkind. Nachdem
sie zwischenzeitlich in die roten Zahlen gerutscht war, hat sie das
Gesamtjahr nur knapp mit einem positiven Ergebnis beendet.
Um die Ertragskraft zu verbessern, kündigte der Wolfsburger Autokonzern ein
tiefgreifendes Restrukturierungsprogramm mit einer Neuordnung der
Komponentenfertigung sowie dem Abbau von 20.000 Stellen an. Ziel sei es,
wettbewerbsfähige Arbeitskosten zu erreichen und die Werke voll auszulasten,
hieß es (mehr dazu lesen Sie bei der tagesschau!).
Für das laufende Jahr kündigte VW ein leichtes Umsatzplus an. Auch das
operative Ergebnis vor Sondereinflüssen soll sich verbessern.
Anhebung der Dividende um zehn Cent
VW-Aktionäre können sich über eine höhere Dividende freuen. Der Konzern plant,
die Dividende auf 1,15 Euro anzuheben. Für 2004 hatten die Wolfsburger 1,05
Euro je Aktie ausgeschüttet.
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Quelle
Schorndorf (wtg). Walter Burkhardt verklagt die Stadt Schorndorf. Sie habe ihm zu Unrecht das Verteilen und Auslegen von Informationsmaterial mit einem zerbrochenen Hakenkreuz verboten. Der VVN-Sprecher verklagt aber auch die Staatsanwaltschaft, weil sie am 22. Januar an den zerbrochenen Hakenkreuzen Anstoß nahm und Flugblätter und Broschüren am Infostand in Schorndorf beschlagnahmen ließ.
Wie mehrfach berichtet, ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Sachen NS-Symbole umstritten. Das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StPO), in diesem Fall des Hakenkreuzes, ist aus ihrer Sicht auch verletzt, wenn es sich um zerbrochene, durchgestrichene oder zertretene Hakenkreuze handelt. Die Stadt Schorndorf hatte vor diesem Hintergrund der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN) verboten, antifaschistisches Informationsmaterial und zerbrochene Hakenkreuze auszulegen.
„Die Verbreitung eines so gekennzeichneten Materials ist indes zulässig“, heißt es in der Klage gegen die Stadt Schorndorf, mit der die VVN verhindern will, dass die Stadt beim nächsten Infostand erneut derartige Auflagen erteilt. Dr. Rolf Gutmann, der VVN-Sprecher Burkhardt in dieser Sache vertritt, schreibt weiter: „Sie stellt keine Verwendung des verbotenen Hakenkreuzes dar, sondern ist gegen die Verwendung des Hakenkreuzes gerichtet. Es handelt sich um eine zulässige Form der Meinungsäußerung.“ Gutmann argumentiert weiter, dass die VVN gegen alle Formen der Wiederbelebung faschistischen Denkens und Handeln kämpfe: „Das zerbrochene Hakenkreuz symbolisiert diese Bemühungen bestens. Es ist die einfachste Zusammenfassung des Inhaltes ihrer Tätigkeit. Dieser Inhalt ist verfassungskonform.“
Würde man der Logik der Staatsanwaltschaft folgen, „dürfte vor einer drohenden Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes nicht gewarnt werden. Denn jede Warnung vor einer drohenden Wiederbelebung von NS-Gedankengut ist zugleich geeignet, den Anschein zu erwecken, dass solches Gedankengut nicht ausreichend bekämpft oder geduldet würde“, schreibt Rechtsanwalt Gutmann in der Klage. So spitzfindig kann freilich nur ein Jurist denken. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich ihr Vorgehen so begründet, dass „bereits der Anschein vermieden werden (soll), in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige Entwicklung dahingehend, dass die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes geduldet würde“.
Die Symbolik ist eindeutig
Gutmann vertritt die Auffassung, dass die Symbolik von Hakenkreuzen, die von einem roten Dreieck gespalten werden, oder eines Hakenkreuzes in der Mausefalle eindeutig sind: „Niemals würde ein Anhänger nationalsozialistischer Ideen sich derart präsentieren.“
Übers Ziel hinausgeschossen sei die Stadt Schorndorf auch im Punkt zwölf ihrer Auflagen für den Infostand. Sie hatte der VVN nämlich auch verboten, Mitglieder zu werben. „Natürlich darf ein nicht kommerzieller Verein auch Mitglieder werben wollen“, heißt es in der Klage dazu. Derartige Einschränkungen könnten allenfalls kommerziellen Veranstaltern auferlegt werden, aber nicht der VVN, einem als gemeinnützig anerkannten Verein.
KJR zensiert kaputte Hakenkreuze
Die strittige Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft zeitigt Folgen. Zum Beispiel bei einer Aktion „Denkanstoß“ des Kreisjugendringes Rems-Murr, die sich gegen locker dahergeschwätzte fremdenfeindliche und menschlich verletzende Sprüche am Stammtisch richtet. 400 Denkanstöße hatten Jugendliche eingereicht. Die besten sollten rechtzeitig vor der Fußballweltmeisterschaft 2006 auf Bierdeckeln gedruckt auf den Stammtischen landen. An jedem vierten Denkanstoß hätten jedoch die Stuttgarter Staatsanwälte Anstoß nehmen können, da es sich beispielsweise um zertretene oder zerbrochene Hakenkreuze handelte. Um die Jugendlichen vor staatsanwaltschaftlichen Übergriffen zu schützen, nahm der KJR diese Vorschläge aus der Wahl (www. jugendarbeit-rm.de).
Mittlerweile hat der Vorsitzende des Innenausschusses im deutschen Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als „rechtspflegerischen Skandal“ gerügt (wir berichteten ebenfalls). Er fordert Nazi-Gegner auf, sich an den Innenausschuss zu wenden, wenn sie Ärger bekommen
(E-Mail: innenausschuss@bundestag.de).