Wir berichteten am 9.Februar, auf redok erschien heute der Bericht zum Prozess und zum Urteil:
Nürnberg / Eckental-Ebach. Die ehemalige Betreiberin des Andromeda - Buchversandes im bayerischen Eckental-Ebach ist auch in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. Die Berufungskammer am Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte die Geldstrafe von 120 Tagessätzen.
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