Das lawblog von RA Uwe Vetter verweist in seinem Bericht über die gerichtliche Schlappe eines Anbieters von Lebenserwartungs"analysen" auf die Pressemitteilung des Amtsgerichtes München vom 16.1.07 zu AZ 161 C 23695/06 hin. Es gab hierzu immerhin 1200 Klagen in der Sache gegen die Urheber.
Die Pressemitteilung ist auch hier als *.pdf herunterzuladen.
Da täglich neue Varianten verschiedener "Geschäftsideen" auftauchen, bleibt die Frage, wann die juristischen Schlupflöcher, die eine Abzocke ermöglichen, geschlossen werden.
Beim Bundestrojaner werden schließlich auch keine Mittel gescheut.