Der Gedanke kam mir jedenfalls beim Lesen des Beitrags auf frekk.de. Änhlich wie in China, wo 1.3 Millionen Chinesen beispielsweise nicht auf unsere Webseite zugreifen können, sollen nach dem Willen der Düsseldorfer Bezirksregierung ausländische Internetseiten geblockt werden...
Die Bezirksregierung Düsseldorf mit ihrem Präsidenten Jürgen Büssow plant, in naher Zukunft mehrere tausend ausländische Internetseiten in Deutschland zu sperren bzw. in Deutschland auszublenden. Die Seiten bleiben natürlich weiterhin im Netz, nur soll es den deutschen Usern durch Internet-Filter unmöglich gemacht werden, diese Seiten anzuschauen. Ein Eingriff in das Grundrecht der Informationsfreiheit, wie ich finde....
Ich hatte hier ja bereits über Möglichkeiten die Möglichkeiten eines anonymen Datenverkehrs geschrieben. Für das Projekt JAP ist mittlerweile die öffentliche Förderung ausgelaufen. Die erfolgreiche Fortführung und Ausweitung des AN.ON-Dienstes liegt nun in der Hand von Spendern und einer neu zu gründenen, unabhängigen Dachorganisation, die aus Mitgliedern des Projektteams innerhalb der nächsten beiden Monate entstehen wird. Diese wird keine Mixe betreiben, aber die Weiterentwicklung, Unabhängigkeit und Sicherheit des Dienstes sicherstellen, und eine zentrale Abrechnungs- und Vertriebsstelle für Mixbetreiber anbieten. Gesucht werden sowohl Förderer als auch Investoren, die den Betrieb kommerzieller Mixe (Kostendeckung bzw. Gewinn über bezahlten Nutzer-Datenverkehr) in Erwägung ziehen. Interessenten wenden sich bitte an rolf.wendolsky[at]wiwi.uni-regensburg.de. Momentan ist der Bezahldienst noch im kostenfreien Testbetrieb. Alle Nutzer die möchten, dass JAP und AN.ON noch länger als ein paar Monate überleben, sind dazu eingeladen, am Test teilzunehmen.
Heute schon nach "Dussmann" gegoogelt? Nach "Heiligendamm"? Nach "Irak"? Oder nach "Hitler" ohne "Guido Knopp?" Wie jetzt ans Licht kam, reicht so etwas potentiell für eine Hausdurchsuchung. Bisher muss noch eine "Internetüberwachung" angeordnet werden, damit Behörden wissen, wer was googelt. Aber nach der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung droht die Begründung für eine Hausdurchsuchung bei jedem Bürger mit Internetanschluss zur reinen Formalie zu werden.
Linksextremisten werten die Verschärfung der Sicherheitsgesetze nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 als eine neue Qualität “staatlicher Repression-. Sie nehmen auch die Sicherheitsmaßnahmen [..] zum Anlass, den aus ihrer Sicht permanenten Ausbau des Überwachungsstaates und die repressive Wirkung der dabei eingesetzten neuen Technologien anzuprangern, wie z. B. RFID-Chips, Gen- oder Biometrische Datenbanken, Kameraüberwachung öffentlicher Plätze.
Anlässlich der Vorstellung des neuen Buches „Menschenrechte in Zeiten des Terrors - Kollateralschäden an der -šHeimatfront-™“von Rolf Gössner erschien in der Neue Rheinische Zeitung ein interessanter Artikel:
„Bundesinnenminister Schäuble wird mit seinen sicherheitspolitischen Horrorplänen mehr und mehr zum Sicherheitsrisiko“, erklärt die Internationale Liga für Menschenrechte und fordert die sofortige Beendigung des Grundrechte-Ausverkaufs und eine Generalrevision der Antiterrorgesetze. Der staatliche Antiterrorkampf habe sich „längst als Gefahr für Demokratie, Bürgerrechte und Rechtsstaat erwiesen. Wer weiter an der Aufrüstungsschraube dreht, handelt populistisch und unverantwortlich.“
Der autoritäre Sicherheitsstaat der Großen Koalition
Anlässlich der Vorstellung seines neuen Buches „Menschenrechte in Zeiten des Terrors - Kollateralschäden an der -šHeimatfront-™“ warnt Liga-Präsident Rolf Gössner vor den Überwachungsplänen der Großen Koalition und vor einem „entfesselten, autoritären Sicherheitsstaat, in dem Rechtssicherheit und Vertrauen allmählich verloren gehen“. Die illegal bereits praktizierte heimliche Online-Durchsuchung von privaten Computern via Internet ohne jeglichen Straftatverdacht sei eine kaum kontrollierbare Maßnahme mit höchster Eingriffsintensität, die auch Unverdächtige nicht verschone; die geplante längerfristige Zwangsspeicherung von Telekommunikationsdaten aller Nutzer auf Vorrat, um sie für Sicherheitsbehörden zugänglich zu halten, verstoße gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit und berge eine hohe Missbrauchsgefahr; die Einrichtung von Referenzdateien mit biometrischen Daten und deren Nutzung für Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung und Prävention bedeute eine erkennungsdienstliche Erfassung der gesamten Bevölkerung auf Vorrat und führe zu einer verfassungswidrigen Überwachungsstruktur.