Verständlich
»Die ersten Menschen waren nicht die letzten Affen.« Erich Kästner
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Bei unserer heutigen IGM-Delegiertenversammlung kam Euer Streik bei Telekom zur Sprache. Euer Kampf hat große Bedeutung für die Zukunft der gesamten Tariflandschaft. Es darf einem multinationalen Konzern, wie der Telekom nicht gelingen, durch den Ausverkauf großer Teile der Belegschaft, Tarifflucht zu begehen. Wir freuen uns über die überzeugende Zustimmung von über 96% bei der Urabstimmung und erklären Euch unsere volle Solidarität!
Wir verurteilen den Kahlschlags- und Eskalationskurs des Telekom- Vorstands und insbesondere seine aktuellen Bemühungen, die Belegschaft durch Streikbrecherpämien zu spalten. Hungerlöhne von 7,07 € / Stunde im Call-Center oder 8,00 € / Stunde als gelernter Handwerker sind in Deutschland ein Skandal. Und Arbeitszeitverlängerung sichert keine Arbeitsplätze, sondern vernichtet sie.
Wenn man von Arbeit nicht mehr leben kann, dann ist was faul im Staate Deutschland. Deshalb ist euer Streik ein Streik für alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Euer Kampf gibt über seine konkreten Forderungen hinaus ein Beispiel wie brandaktuell und unersetzbar gewerkschaftliche Organisierung ist, im Zeitalter der sogenannten "Globalisierung". Ein erfolgreicher Streik wird sich auch auf die Metall-Belegschaften positiv gewerkschaftlich motivierend auswirken.
Deswegen wollen wir nicht nur passive Zuschauer auf der Tribüne sein. Informiert uns über Eure konkreten Schritte. Informiert uns, wie wir praktische Solidarität zeigen können und wir werden Euch nach Kräften unterstützen!
![]() Zur Fotoserie :Telekom Kollegen beim 1. Mai 2007 in Stuttgart | Welche Möglichkeiten zur Unterstützung es gibt, kann jede ver.di Geschäftsstelle sagen. In Stuttgart zum Beispiel gibt es folgende Möglichkeiten: • Dienstag bis Freitag von 6.00 bis 9.00 Uhr Streikposten besuchen, was mitbringen z.B. oberhalb Cannstatter Carree Telekom-Gebäude, beim Brunnen • Mittwoch von 11.30 bis 13.30 Uhr kämpferische Mittagspause z.B. oberhalb Cannstatter Carree , s.o. • Donnerstag von 10.00 bis 20.00 Uhr findet ein Infostand am Schlossplatz statt zur Information der Bevölkerung, von dort aus werden jeweil ca. 10 Zweiertrupps die Königstraße entlang Unterschriften sammeln zur Unterstützung. • Freitag ab 9.30 / 10.00 Uhr im DGB-Haus findet eine Streikversammlung für alle statt Ein Besuch mit einem Grußwort oder sonstigem Beitrag ist hoch willkommen. |

Heute schon nach "Dussmann" gegoogelt? Nach "Heiligendamm"? Nach "Irak"? Oder nach "Hitler" ohne "Guido Knopp?" Wie jetzt ans Licht kam, reicht so etwas potentiell für eine Hausdurchsuchung. Bisher muss noch eine "Internetüberwachung" angeordnet werden, damit Behörden wissen, wer was googelt. Aber nach der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung droht die Begründung für eine Hausdurchsuchung bei jedem Bürger mit Internetanschluss zur reinen Formalie zu werden.

Bilderserie:
Deutscher Meister 2007 StuttgartG8: Demoverbot bis 6 Kilometer von Heiligendamm - Anwalt: "Verbotszonen beispiellos in bundesrepublikanischer Geschichte" - Sonderbehörde "Kavala" verschleppt weitere Demonstrationsanmeldungen
Während des G8-Gipfels gilt ein 10-tägiges Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Heiligendamm und bis zu 200 Meter außerhalb. Vom 5. bis 8. Juni, also während des Gipfeltreffens, erweitert sich die Zone zusätzlich auf bis zu 4 Kilometer vom Zaun. Demonstrationen sollen somit auf bis zu 6 Kilometer vom Tagungshotel entfernt verbannt werden.
Eine Gruppe von Anwälten hatte für das "Sternmarsch-Bündnis" am Wochenende einen Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht. In dem Eilantrag legen die Anwälte dar, dass die G8-Delegationen, obwohl nicht dafür legitimiert, international bedeutsame Entscheidungen treffen. Daher müsse internationaler Protest für die G8 auch sichtbar sein. Die "Empfindungen der Staatsgäste", die die Polizei nicht trüben möchte, spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Aus dem Eilantrag:
"Bürger-Proteste gegen Politik auf internationalem Niveau haben ein besonderes Gewicht - sie brauchen einen Raum, um bei Staatsoberhäuptern der G 8 und in der internationalen Öffentlichkeit Ausdruck und Beachtung zu finden. Öffentlichkeitswirksam bedeutet bei internationalen Ereignissen in besonderem Maße, daß es um Zugang und Beachtung durch die internationalen Medien geht. Die notwendige Beachtung können derartige Proteste nur finden, wenn sie "medienwirksam am Ort des Geschehens" stattfinden. Die Bedeutung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit geht daher bei derart wichtigen übernationalen Anlässen über die Bedeutung der Versammlungsfreiheit bei nationalen Anlässen hinaus".
Nach Auffassung des Hamburger Anwalts sind die Demoverbote in erheblichen Teilen rechtswidrig: "Die von Kavala verhängten
Verbotszonen sind beispiellos in der bundesrepublikanischen Geschichte", erklärt Anwalt Carsten Gericke. "Können die Antragsteller ihre Versammlung nicht durchführen, ist ihre Versammlungsfreiheit irreparabel verletzt, denn die Versammlung ist unwiderruflich anlassbezogen", führt er weiter aus.
Auch die "besondere Gefährdungslage" des G8-Treffens wird zwar von der Polizei behauptet. Jedoch gibt es dafür keinerlei Anhaltspunkte. Dies müssen auch das BKA und der Verfassungsschutz auf Nachfrage einräumen:
"Tragfähige Anhaltspunkte für drohende hinreichend erhebliche Gefahren hat die Versammlungsbehörde nicht vorbringen können", erläutert die Klageschrift.
Kritisiert wird in der Klage die Polizeiorganisation "Kavala": "Die Schaffung einer Sonderbehörde "Kavala" bei der Polizeidirektion Rostock für den Erlass der angegriffenen Verfügungen ist verfassungswidrig", schreibt Gericke. Vor allem habe die Schaffung einer Sonderbehörde mit Hunderten von Beamten dazu geführt, dass Anmeldungen von Versammlungen und Demonstrationen nicht oder schleppend bearbeitet werden:
"Diese Konstruktion führte im Ergebnis dazu, dass verfassungsrechtlich gebotene Kooperationspflichten der Versammlungsbehörde faktisch über Monate auf Eis lagen bzw. verschleppt wurden, da erst eine Sonderverwaltungseinheit dafür aufgebaut und durch auswärtige Verwaltungsbeamte besetzt wurde. Auf diese Weise wurde den Antragstellern zudem die Möglichkeit frühzeitigen und effektiven Rechtsschutzes genommen".
Auch andere Anmeldungen sind vom Verbot betroffen. Für den 5. Juni hat die "Jüdische Stimme" zusammen mit Aktivisten aus Israel und Palästina eine Protestkundgebung mit 150 Teilnehmern angemeldet. Der 5. Juni ist der 40. Jahrestag des Beginns des Sechs-Tag-Kriegs. Bis heute ist bei der "Jüdischen Stimme" nicht einmal eine Verbotsverfügung eingegangen.
"Wir sind sehr erfreut über das breite, sogar internationale Medienecho und die Sympathie für unseren Protest gegen das G8-Treffen", erklären die Veranstalter des Sternmarschs am 7. Juni. Gegenwärtig wird weiter international zur Demonstration aufgerufen.
[Sternmarsch-Bündnis]