Am kommenden Dienstag findet um 10:45 Uhr im Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstr. 5, 1. Stock, Sitzungssaal 1, Zimmer 101 ein Gerichtstermin statt: Brigitte Renkl gegen die Stadt Welzheim wegen Sondernutzungserlaubnis.
Vor zwei Jahren zur antifaschistischen Kehrwochenkampagne hatte Brigitte Renkl für die VVN-BdA und das Bündnis einen Infostand in Welzheim angemeldet. Er wurde im Zuge der Hysterie um den § 86a und sonstiger Vorwände kurzfristig verboten. Brigitte Renkl meldete eine Kundgebung an und legte Widerspruch ein. Deshalb nun der Prozess.