Das Kasseler Gericht konnte eine "offenkundige Volksverhetzung" nicht feststellen, so die Begründung. Die Sender dürften die Ausstrahlung der Werbespots nur dann zurückweisen, wenn ein Straftatbestand klar ersichtlich erfüllt sei. Bei geschickt verschleierter Volksverhetzung sind die Freiheitsrechte des Grundgesetzes also offenbar höher zu bewerten?
Zusammen mit der aktuellen Propaganda des noch amtierenden Ministerpräsidenten Koch und der "Bild" darf mit diesem unanfechtbaren Beschluss des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs ein reaktionäres Trommelfeuer auf den Wähler in Hessen niederprasseln.
Unterstrichen wird mit dem Urteil vor allem das notwendige, längst überfällige Verbot der NPD.