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»Hier mußt du allen Zweifelmut ertöten, hier ziemt sich keine Zagheit fürderhin.« Dante

Stuttgart: Weg mit Hilfsdiensten der deutschen Justiz für die Türkei über §129 a/b

Am 17. März 2008 begann die erste Verhandlung des § 129b-Prozesses in Stuttgart-Stammheim gegen fünf angebliche Mitglieder der türkisch - kurdischen Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front), unter ihnen der Anwalt Ahmet Düzgün Yüksel. Sie werden der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach § 129b, beschuldigt.

StattWeb hat ein anlässlich des Prozessbeginns verteiltes Flugblatt dokumentiert.

Weitere Informationen:
WikiPedia zur DHKP-C
Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: "Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C"
Aufsatz von RA Heinz-Jürgen Schneider (HH) zur Entstehung, Inhalt und praktischen Bedeutung des Paragrafen 129b für politisch Aktive
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