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»Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.« Einstein

Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Zypries' Rücktritt gefordert

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die von CDU, CSU und SPD beschlossene verdachtslose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken. Die Verfassungsrichter entschieden: "In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."

Weiterlesen in der Presseerklärung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung: 12 Umzugskartons für Vollmachten

Am 29.2.2008 wurde die Sammelverfassungsbeschwerde von 34.451 Beschwerdeführern zur Vorratsdatenspeicherung durch den Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostikeingereicht. In Karlsruhe wurde zunächst die interne Zuständigkeit entschieden. Für die Verfassungsbeschwerde ist der erste Senat zuständig. Da auch beantragt wurde, den Vollzug des Gesetzes bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichtes auszusetzen, wird hierüber demnächst entschieden und zwar voraussichtlich noch im Monat März/Anfang April.


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Das Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts lautet: 1 BVR 256/08

Weitere Informationen

Highway to Hell...

Autofahren geht auch nicht mehr. Dazu ein bischen Netzrauschen:

a) Hessische und schleswig-holsteinische Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig
„Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen...“
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. März 2008 mit Link zum Urteil vom 11. März 2008 -“ 1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/07

b) Urteil zum Kfz-Massenabgleich muss Folgen haben
„Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag den heimlichen und verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit polizeilichen Fahndungsdateien für verfassungswidrig erklärt. Die Beschwerdeführer begrüßen das Urteil und fordern auch von den nicht unmittelbar betroffenen Bundesländern (Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz) die Abschaffung ihrer entsprechenden, zu weit gehenden Ermächtigungen. Darüber hinaus bedeutet das Urteil nach unserer Überzeugung das endgültige Aus für Pläne, an Flughäfen oder Bahnhöfen beliebige Menschen unter Verwendung biometrischer oder anderer Verfahren mit Fahndungsdateien abzugleichen oder zu orten...“
Pressemitteilung der Beschwerdeführer vom 11.03.2008

c) Verfassungsgericht präzisiert Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum automatischen Erfassen von KFZ-Kennzeichen kann weit reichende Folgen für andere Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung und damit für die EU-Gesetzgebung haben...“
Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 12.03.2008

d) Datenautobahn zur CIA
„Die US-Regierung soll künftig gewaltige Datenmengen über deutsche Bürger erhalten. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterzeichneten am Dienstag trotz Warnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ein Abkommen mit US-Regierungsvertretern, das darauf hinauslaufen soll, den Datenschutz für Millionen Bundesbürger faktisch auszuhebeln...“
Artikel von Ulla Jelpke in junge Welt vom 12.03.2008

Aus der Sicht der Täter liest sich das natürlich anders: „Terroristen schneller auf der Spur“ (Part I)
„Internationale Terroristen nutzen bewusst die Hürden aus, die Ländergrenzen für Strafverfolger darstellen. Zur effektiveren
Kriminalitätsbekämpfung wollen Deutschland und die USA deshalb ihren Informationsaustausch ausbauen: Damit die Partner eingreifen können, bevor Menschen zu Schaden kommen...“
Meldung mit weiterführenden Links vom 11.03.2008 beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

e) Für ein Morgen in Freiheit. Aufruf zur Demo in Köln am Samstag, den 15. März 2008 ab 14.00 Uhr
Parteien, Bürgerinitiativen und Berufsverbände rufen bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die immer weiter fortschreitende Überwachung durch Staat und Wirtschaft auf. Am Samstag, dem 15.03.2008, werden die Bürger in Köln unter dem Motto "Für ein Morgen in Freiheit!" auf die Straße gehen. Treffpunkt für die Teilnehmer wird um 14.00 Uhr der Roncalli-Platz ("Domplatte") in Köln sein. Siehe unser SchäubleEselsohr oben rechts oder die Aktionsseite

f) "Terroristen schneller auf der Spur" (Part II)
Nach dem Abkommen können "begründetem Terrorverdacht" persönliche Daten übermittelt werden, ohne daß ein formelles Rechtshilfeersuchen von Nöten ist. Das feierten heute Wolfgang Schäuble (CDU), Brigitte Zypries (SPD) gemeinsam mit US-Heimatschutzminister Michael Chertoff und US-Justizminister Michael Bernard Mukasey als Fortschritt und grinsten feist in die Kameras.
Wie schnell von einem "begründetem Terrorverdacht" gesprochen wird, zeigte der Fall des Berliner Soziologen Andrej Holm.
Auf Grund von zusammengewürfelten "Informationen" beantragte die Bundesanwaltschaft seine Haftung und galt fortan als Terrorist, u.a. weil er über G.............. schrieb.
Beitrag von Redblog
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