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»Vielleicht interessierst du dich nicht für den Krieg, aber der Krieg interessiert sich für dich.« Lew Dawidowitsch Bronstein aka Leo Trotzki

Karlsruhe: Kundgebung für Demonstrationsrecht am 2.6.2008

Nach der bundesweiten Demonstration in Karlsruhe im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Die Anklage treibt die Deformierung des Demonstrationsrechts auf die Spitze. Bei einer Verurteilung wäre jede Demoanmeldung ein unkalkulierbares Risiko!
Wir wehren uns gegen die zunehmende Praxis der Behörden, Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu belegen und durch das Auftreten von Polizeihunderschaften zu kriminalisieren.

Für selbstbestimmte Protestformen!
Gegen die Anklage!
Für das Demonstrationsrecht!


Weitere Informationen

Unser Bericht und Fotos von der Demonstration

Stuttgart: Solidaritätskundgebung im Prozess wegen §129b geplant

Das "Stuttgarter Bündnis gegen Repression" plant zum nächsten Verhandlungstermin gegen fünf angebliche Mitglieder der türkisch - kurdischen Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) am Mittwoch den 28.5.08 um 09:00 Uhr eine Solidaritätskundgebung. Dazu gab es folgende Informationen bekannt:

Seit dem 17.März 2008 läuft in Stammheim der Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C. Ihnen wird nach § 129b die Unterstützung, Werbung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Im Laufe des Prozesses kam es zu mehreren Menschenrechtsverletzungen, da die Gefangenen teilweise seit 16 Monaten in Isolationshaft sitzen und durch die Bedingungen der Haft psychische und physische Schäden erleiden. Vor allem der Gesundheitszustand Mustafa Atalays ist sehr kritisch, nachdem dieser im November 2006 nur drei Wochen nach einer Bypassoperation verhaftet und in Isolationshaft gesteckt wurde.

Aus diesem Anlass findet am Mittwoch den 28.5.08 um 09:00 Uhr vor der Aussenstelle des Oberlandesgerichts (JVA Stuttgart Stammheim) eine Kundgebung statt, bei der Menschen aus verschiedenen Städten anwesend sein sich mit den Angeklagten solidarisch zeigen werden.

Nach der Kundgebung wird es noch die Möglichkeit geben gezielte Fragen zum Prozess und dessen Verlauf an den Anwalt zu richten.

Weitere Informationen zu den Hintergründen:

WikiPedia zur DHKP-C
Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: "Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der türkisch-linksextremistischen Vereinigung DHKP-C"
Aufsatz von RA Heinz-Jürgen Schneider (HH) zur Entstehung, Inhalt und praktischen Bedeutung des Paragrafen 129b für politisch Aktive
EuGH fordert Streichung der PKK von EU-Terrorliste

Mailkampagne zur Abstimmung des EU-Reformvertrags im Bundesrat am 23. Mai

Im Vorfeld der Abstimmung des EU-Reformvertrags (auch: "Vertrag von Lissabon") im Bundestag am 24. April hat die Informationsstelle Militarisierung zusammen mit anderen Gruppen der Friedens- und globalisierungskritischen Bewegung (u.a. Attac und DFG-VK) eine Mailkampagne gestartet.

Mit einem Protestbrief wurden die örtlichen Bundestagsabgeordneten aufgefordert, gegen den Vertrag zu stimmen. Darin wurde insbesondere der undemokratische, neoliberale und militaristische Charakter des Reformvertrags kritisiert. Diese Ablehnung des EU-Vertrages resultiert aus dem Engagement der sozialen Bewegungen für ein friedliches, soziales und demokratisches Europa von unten (nicht aus einer nationalen oder rechten Einstellung). Etwa 1000 Personen hatten sich an der Mailkampagne beteiligt und damit viele Abgeordnete in Erklärungsnöte gebracht.

Am 23. Mai - ausgerechnet also am 59. Jahrestag der Verkündung des deutschen Grundgesetzes - soll der Vertrag nun im Bundesrat verabschiedet werden.
Das ist zynisch! Denn der Vertrag hebelt in wichtigen Bereichen die Gewaltenteilung aus, weder das EU-Parlament noch der Gerichtshof verfügen über Mitspracherechte bezüglich europäischer Kriegseinsätze. Darüber hinaus wird in einer Erläuterung (2007/C 303/02) zur viel gelobten Grundrechtecharta die Tötung von Menschen zur Aufstandsbekämpfung legitimiert: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um [...] einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

Deshalb und aus vielen anderen Gründen lehnt die Friedens- und globalisierungskritische Bewegung diesen Vertrag weiterhin ab! Bis zum 23. Mai haben die Bundesratsmitglieder noch Zeit, ihre Position zu klären. Wir sollten weiterhin alles unternehmen, damit deutlich wird, dass es auch in Deutschland eine große Ablehnung des Vertrags von Lissabon gibt.
Dies verstärkt den Widerstand gegen die Ratifizierung für dasReferendum in Irland am 12. Juni.

Noch ist es nicht zu spät. Werden Sie deshalb jetzt aktiv. Fordern Sie bitte die Bundesratsmitglieder ihres Landes dazu auf, gegen den Vertrag zu stimmen.

Nutzen Sie hierfür den überarbeiteten Protestbrief mit einer umfangreichen Ablehnungsbegründung, der bequem per Mail verschickt werden kann (er kann natürlich auch mit persönlichen Formulierungen ergänzt oder umformuliert werden).
Der Brief findet sich unter:
http://schritte-zur-abruestung.de/2008/eu-email.php

Nach dem vollständigen Ausfüllen von Name, Vorname und Wohnort sowie der Eingabe der E-Mail-Adresse einfach am Ende der Seite auf "E-Mails absenden" klicken. Danach werden die E-Mails zugeschickt.


Schön wäre es auch, wenn möglichst viele Leute diesen Text weiterverbreiten würden, damit sich zahlreiche Menschen an der Protestaktion beteiligen.

Nach einer InfoMail von IMI

Stuttgart: Bündnis gegen §129x in Vorbereitung

Anlässlich des Verfahrens gegen 5 vermeintliche Mitglieder der DHKP-C in Stuttgart-Stammheim hat sich in Stuttgart ein Solikomitee gegründet, das zu den Paragraphen 129, 129a und 129b, zum Prozess, aber auch darüber hinaus arbeiten will. Neben der Information der Öffentlichkeit sind verschiedene Aktionen, darunter auch eine Demonstration am 5. Juli in Stuttgart geplant.

Dafür wird es morgen um 19:00 in Stuttgart-Heslach im alten Feuerwehrhaus ein Treffen geben, um ein größeres Bündnis ins Leben zu rufen.

Zur aktuellen Situation im Prozess dokumentieren wir hier ein Interview mit 2 Aktivisten des Solikomitees:

Interview mit Thomas und Lisa vom Komitee gegen §129, die den Prozess gegen 5 vermeintliche Mitglieder der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) in Stuttgart Stammheim beobachten.

1. Zur Zeit findet in Stuttgart Stammheim ein Prozess nach §129, 129a, 129b gegen vermeintliche Mitglieder DHKP-C statt. Was könnt ihr uns über den Prozess berichten?

Thomas: Also, der Prozess läuft seit dem 17. März und richtet sich gegen A. Düzgün Yüksel, Devrim Güler, Hasan Subasi, Ilhan Demirtas und Mustafa Atalay, denen vorgeworfen wird, Mitglieder der in der BRD verbotenen DHKP-C zu sein. Die DHKP-C ist eine marxistisch-leninistische Partei. Sie ist 1994 aus der Dev-Sol hervorgegangen und wurde 1998 in der BRD verboten. Knapp 4 Jahre später wurde sie auf die US- und EU-Terrorliste gesetzt.

Die meisten der Angeklagten wurden bereits während der bundesweiten Repressionswelle gegen die DHKP-C im November 2006 verhaftet, bei der dutzende Wohnungen und Vereinsräume durchsucht wurden. Besonders hervorzuheben ist die Situation von Mustafa Atalay, der nur 3 Wochen nach einer Bypassoperation in einer Rehaklinik verhaftet wurde und danach in Isolationshaft gesteckt wurde.

Lisa: Ganz konkret wird den Angeklagten neben etlichen anderen eben die Paragraphen 129, 129a und 129b vorgeworfen. Dazu gehört, dass ihnen vorgeworfen wird, Waffen in die Türkei geschmuggelt und Geld für die Partei gesammelt zu haben. Teilweise wird ihnen auch die Organisation von verschiedenen politischen Schulungen und Aktivitäten vorgeworfen. Was man noch zur Anklage sagen kann ist, dass sie größtenteils auf Aussagen eines Doppelagenten des MIT, also des türkischen Geheimdienstes, und des BNDs beruhen. Dieser Doppelagent saß sogar wegen Geheimdiensttätigkeiten in der BRD im Gefängnis. Generell werden den Angeklagten aber nur Aktionen in der Türkei und nicht in der BRD vorgeworfen.

2. Wie läuft denn der Prozess ab und wie schätzt ihr die aktuelle Situation ein?


Lisa: Na ja, also der Prozess verläuft recht schleppend, was eben auch durch den Gesundheitszustand von Mustafa Atalay, der wieder unter erhöhtem Herzinfarktrisiko leidet, bedingt ist. Es gibt viele Unterbrechungen und einige Prozesstage mussten schon mehrmals unterbrochen werden.

Die allgemeinen Bedingungen des Prozesses sind ziemlich spektakulär. Also nicht nur deshalb, weil der Prozess in dem Prozessgebäude von Stuttgart-Stammheim stattfindet, in dem bekanntlich auch die Prozesse gegen die RAF stattfanden und welcher danach eigentlich abgerissen werden sollte. Kurz vor dem 17. März wurde speziell für diesen Prozess der Senat zusammengestellt und mit Personen besetzt, die mit der Materie überhaupt nicht vertraut waren und ein Sondergericht für den Prozess installiert.

Thomas: Wenn du den Prozess beobachtest wird dir sofort klar, dass das Ganze ein politischer Prozess ist. Die Meinung des Gerichts scheint schon vorgefertigt zu sein. So werden widersprüchliche Aussagen von BKA Beamten vom Gericht nicht mal richtig wahrgenommen. Die Erklärungen der Angeklagten werden unterbrochen und die Arbeit der Anwälte erschwert, in dem sie z.B. nicht neben ihren Mandanten sitzen dürfen und die übersetzten Akten erst verspätet und mit Fehlern in der Übersetzung von der Bundesanwaltschaft bekommen haben bzw. nur die türkischen Akten bekommen haben. Viele Anklagepunkte basieren auf türkischen Akten, obwohl bekannt ist, dass Folter in der Türkei eine gängige Praxis ist und dass Aussagen unter Folter erzwungen werden.

3. Von dem ganzen Prozess dringt nur wenig an die Öffentlichkeit. Woran liegt das eurer Meinung nach?

Lisa: Das hat viele Gründe. Jede Person, die zum Prozess möchte, wird durchsucht und mit weiteren Schikanen genervt. Dazu kommt noch, dass es verboten ist Zettel und Stift mit in die Verhandlung zu nehmen. Das erschwert es natürlich enorm, sachlich über den Prozess zu berichten. Nur der Presse ist es gestattet, Schreibutensilien mit in die Verhandlung zu nehmen. Dazu kommt noch, dass die bürgerlichen Medien kein Interesse an dem Prozess haben und zum Prozess nur akkreditierte Journalisten zugelassen sind.

Thomas: Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass es in der deutschen Linken nur wenig Interesse an dem Prozess gibt und der Linken die wirkliche Bedeutung des Prozesses eben nicht bewusst ist.

4. Was ist denn eurer Ansicht nach die Tragweite des Prozesses?


Thomas: Also, das offensichtlichste ist ja, dass unter dem Deckmantel des "Kampfes gegen den Terror" vermehrt fortschrittliche und revolutionäre Organisationen bzw. Personen kriminalisiert werden. Dafür ist der Prozess ja nur ein Beispiel von vielen. Allerdings ist der momentane Prozess in Stuttgart-Stammheim der erste große Prozess nach §129b gegen die linke migrantische Bewegung in der BRD und es wird beabsichtigt, einen Präzedenzfall zu schaffen. Als Maßstab gelten die sog. "Schwarzen Listen", also die Anti-Terror-Listen der USA und der EU.

Lisa: Kommt es zu einer Verurteilung, ist der Weg für die BRD und die Bundesanwaltschaft geebnet, weitere migrantische Organisationen nach §129b zu kriminalisieren. Das Ganze hat auch eine internationale Dimension und muss eben im Kontext mit den Anti-Terror-Gesetzen gesehen werden. In einigen EU Mitgliedsstaaten gibt es ähnliche Paragraphen und werden teilweise auch schon angewendet, z.B. wurden in Italien ebenfalls zwei vermeintliche Mitglieder der DHKP-C zu 5 bzw. 7 Jahren Haft verurteilt. Denkt man dieses Szenario mal weiter, dann ist der Weg geebnet für die Kriminalisierung jeglicher internationalistischer Arbeit und der internationalen Solidarität.

5. Wie sieht denn eure Soliarbeit zu dem Verfahren aus?


Thomas: Der Prozess wird regelmäßig beobachtet und wir versuchen, auf verschiedenen Wegen Öffentlichkeit für das Verfahren zu schaffen, was sich als recht kompliziert herausgestellt hat. Wir versuchen, viel Unterstützung aus den verschiedensten Richtungen für die Soliarbeit zu bekommen und versuchen einerseits die Soliarbeit auf eine breite Basis zu stellen und andererseits den politischen Aspekt verstärkt zu thematisieren.

Lisa: Konkret geplant ist am 5. Juli in Stuttgart eine Antirepressionsdemo, die als Schwerpunkt den Prozess und die Paragraphen 129, 129a und 129b haben wird. Davor wird es eine bundesweite Infotour geben, bei der in verschiedenen Städten über das Verfahren und die politische Bedeutung informiert werden wird.


Quelle, Rückfragen und nähere Informationen: www.no129.info

Für Versammlungsfreiheit - Demonstration am 31.5. in München

Aus aktuellem Anlaß unterstützen wir folgenden Aufruf:

FÜR DIE VERSAMMLUNGSFREIHEIT!

GEGEN BESPITZELUNG, SCHIKANE UND EINSCHÜCHTERUNG -“ GEGEN DAS NEUE BAYERISCHE VERSAMMLUNGSGESETZ


Demonstration am Samstag, 31. Mai 2008, 14 Uhr, München, Geschwister-Scholl-Platz

Art. 113 Bayerische Verfassung: “Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.-

BAYERISCHES VERSAMMLUNGSGESETZ

Das neue Versammlungsgesetz, das die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause im bayerischen Landtag abstimmen lassen will, liest sich wie die Erfüllung aller polizeistaatlichen Wunschträume. Dieses Gesetz fügt sich nahtlos ein in eine ganze Reihe von Gesetzen, die der Überwachung und Bespitzelung dienen, wie dem polizeirechtlichen Lauschangriff, der Kennzeichenerfassung und der Speicherung und Aufzeichnung der Telekommunikation. Bayern spielt dabei den Vorreiter für die anderen Bundesländer, die den Erlass von Versammlungsgesetzen zunächst zurückgestellt haben.

KONTROLLE UND ÜBERWACHUNG

Mit dem neuen Gesetz werden Versammlungen noch stärker polizeilicher Kontrolle und Schikane unterworfen und zugleich bisher rechtswidrige Praktiken der Polizei und Behörden gesetzlich verankert.

• Eindringen des Staates bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

• Polizei darf bei allen Versammlungen „Übersichtsaufnahmen“ erstellen, die auch ausgewertet und beliebig lange gespeichert werden dürfen.

• Versammlungsleiter und Ordner werden zu „Hilfspolizisten“ gemacht und können von Behörden und Polizei sogar als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden.

• Zukünftig ist ein Versammlungsverbot auch möglich, wenn „Rechte Dritter unzumutbar beeinträchtigt“ werden.

• Der neu eingeführte Begriff des „Militanzverbots“ gibt der Polizei die Handhabe, gegen Demonstrationen oder Teilnehmergruppen vorzugehen, wenn sie den „Eindruck von Gewaltbereitschaft“ vermitteln und “einschüchternd- wirken.

• Durch die Einführung neuer Straftatbestände wird die Leitung von Versammlungen zum unkalkulierbaren persönlichen Risiko.

AUFRUF
Diesen Angriff auf eines der wichtigsten politischen Grundrechte müssen wir gemeinsam verhindern! Deshalb rufen wir dazu auf, mit uns am 31. Mai 2008 gegen die Pläne der Bayerischen Staatsregierung zu demonstrieren, die im Juli 2008 dieses Gesetz im Landtag abstimmen lassen will.

ERSTUNTERZEICHNER
AK Vorratsdatenspeicherung München | Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V | FDP Bayern | Stadtratsfraktion B-™ 90/Die Grünen München | Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen München | Piratenpartei Bayern und Bezirk Oberbayern | Komitee Grundrechte und Demokratie e.V. | Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) e.V. | Gruppe USB | Bayerischer Flüchtlingsrat | AnarKomM | attac München | B-™ 90/Die Grünen KV München |Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus | Jusos München | Junge Liberale München | VVN/BdA München und Bayern


Weitere Informationen

Der kommentierte Gesetzesentwurf befindet sich bei verdi München.

Links gekapert beim Piratenblog:
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