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»The boundaries which divide Life from Death are at best shadowy and vague. Who shall say where the one ends, and where the other begins?« Edgar Allan Poe

Bayerisches Versammlungsgesetz überarbeitungsbedürftig

Wie gestern berichtet, kassierte das Bundesverfassungsgericht bereits vergangene Woche Teile des umstrittenen bayerischen Versammlungsgesetzes. Nachdem sich die Mehrzahl der (bürgerlichen) Medien in den letzten Monaten vor allem über die Proteste gegen die Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes eher bedeckt hielten, fand die gestrige Meldung doch Resonanz. Hier eine unvollständige Übersicht der verschiedenen Standpunkte:

• Eine Bewertung bei Luzi-M, wo auch ein Überblick über den bisherigen Verlauf des Kampfes gegen das Versammlungsgesetz gegeben wird.

• Die "junge Welt" mit einem Bericht und einem Gespräch mit Hartmut Wächtler, einem der Autoren der Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz.

"Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürfen Behörden keine Bußgelder gegen Versammlungsleiter verhängen. Und die Polizei darf Demonstranten nicht uneingeschränkt filmen. Auswirkungen hat das Stoppzeichen aus Karlsruhe auch für andere Bundesländer. Baden-Württemberg und Niedersachsen können ihre geplanten Verschärfungen gleich überprüfen." ("Neues Deutschland")

• Heribert Prantl: "Das Gesetz war ein Aberwitz."

• Ein "guter Tag für die Bürgerrechte", meint auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses im bayrischen Landtag, der SPD-Landtagsabgeordnete Franz Schindler. Radio Lora München wollte zunächst wissen, was die Richter im Gesetz zu bemängeln hatten.

• Die bayerische FDP-Landeschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Versammlungsgesetz: "Die Entscheidung gibt der FDP Rückwind für die Verhandlungen mit der CSU über die Korrektur des Versammlungsgesetzes"

• Kein Kompletterfolg: Peter Nowak schreibt auf telepolis: "Eine völlige Außerkraftsetzung der Ver- und Gebote des Versammlungsgesetzes hat die Kammer mit der Begründung verworfen, dass das Bundesverfassungsgericht von seiner Befugnis, "das Inkrafttreten eines Gesetzes zu verzögern oder ein in Kraft getretenes Gesetz wieder außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen" darf."

• Noch vor der Sommerpause wollen CSU und FDP ein neues, liberaleres Versammlungsgesetz verabschieden.

• Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag: "von einer Watschn" könne "überhaupt keine Rede" sein. (SPON)


Online Petition: Justice For Mumia Abu-Jamal!

Der schwarze Journalist Mumia Abu-Jamal sitzt fast sein halbes Leben in den USA im Gefängnis, davon bereits 26 Jahre in der Todeszelle.

Mumia Abu-Jamal wurde am 24. April 1954 unter dem Namen Wesley Cook in Philadelphia geboren. Er wuchs in den „Projects“, städtischen Wohnbausiedlungen für Schwarze, Arme und sozial Benachteiligte auf und wurde bereits früh mit dem Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft konfrontiert. Anfang 1969 gehörte er zu den Mitgründern der Black Panther Party in Philadelphia. Nach seiner Schul- und Collegezeit arbeitete Mumia Abu-Jamal bis zu seiner Verhaftung und Mordanklage im Dezember 1981 als progressiver Radiojournalist und berichtete über Themen wie Wohnungsnot, Polizeibrutalität und den fortgesetzten Krieg der Stadt Philadelphia gegen die radikalökologische Organisation MOVE. Er ist seit Mai 1983 in den Todestrakten des Bundesstaates Pennsylvania inhaftiert und kämpft bis heute für die Aufhebung seines Urteils, einen neuen Prozess und seine Freilassung. Er hat seine journalistische Tätigkeit auch im Gefängnis fortgesetzt und ist Verfasser mehrerer Bücher und vieler Hunderter Kolumnen zu historischen und aktuellen Fragen. Er ist verheiratet mit Wadiya Jamal und hat zwei Söhne, eine Tochter und mehrere Enkel.

Mumia Abu-Jamals Fall liegt zur Zeit vor dem US Supreme Court. Es geht dort um die Frage, ob er nach 27 Jahren Knast und beinahe genauso langer Zeit Todeszelle endlich einmal so etwas wie Gerechtigkeit vor einem US-amerikanischen Gericht erfährt. Gleichzeitig ist es seine allerletzte juristische Möglichkeit, ein neues Verfahren zu erkämpfen, welches ihm nach Einschätzung vieler Seiten sehr schnell die Freiheit bringen würde. Aber auch die Staatsanwaltschaft läßt nicht locker: sie beantragten vor dem gleichen Gericht, die Aussetzung von Mumias Hinrichtungsbefehl (seit 2001) zu beenden und ihn ohne weitere juristische Prüfung hinrichten zu lassen. Um Mumias aktuellen Antrag zu unterstützen, ist eine Online Petition direkt an den U.S. Supreme Court eingerichtet worden:

http://www.PetitionOnline.com/supreme/petition.html

Ziel ist es, dem U.S. Supreme Court deutlich zu machen, dass sehr viele Menschen in vielen Ländern über Mumias Fall Bescheid wissen und seine Freiheit fordern. (Via LabourNet)

Sofortige Freiheit für Mumia Abu-Jamal!

Weitere Informationen:
  • Wikipedia Eintrag
  • Mumia.de eine umfassende deutschsprachige Solidaritätsseite
  • Freedom Now! ist das Online-Bulletins des internationalen Verteidigungskomitees, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Eintreten für die Abschaffung der Todesstrafe in einen erweiterten Zusammenhang zu stellen.
  • Die Mumia Abu-Jamal HörbuchGruppe bietet neben aktuellen Rundbriefen zahlreiche weitere Informationen.

Wir empfehlen für Interessierte das Buch von Michael Schiffmann: "Wettlauf gegen den Tod"

"DAS FEUER ERLISCHT NICHT" - Ausstellung von Paolo Neri in Stuttgart

Mitte März kommt Paolo Neri, ein italienischer Künstler, mit seinen Mosaikbildern von Gefangenen der RAF und einer anderen bewaffnet kämpfenden Gruppe, die in Gefangenschaft gestorben sind nach Deutschland.

Im Rahmen des Tages der politischen Gefangenen wird Paolo Neri mit seinen Bildern vom 11. bis 13. März im Stuttgarter Waldheim Gaisburg Halt machen.

Darüber hinaus wird am ersten Tag der Ausstellung eine Veranstaltung stattfinden, bei der sowohl auf den ersten Stammheim Prozess, sowie auf den heutigen Prozess eingegangen werden wird.

In Hamburg findet die Ausstellung im Centro Sociale (Sternstraße 2, Backsteingebäude Ecke Neuer Kamp, U-Bhf Feldstr.) vom 15. bis 18. März statt und in Bremen von 19. - 22. März in der Galerie Cornelius Hertz (Richard Wagner Straße 22).

Am 18. März selbst wird es ab 15 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart eine Kundgebung mit Wandtafeln zu verschiedenen Themen geben.

Und am 21. März wird in Berlin eine Demonstration und eine internationale Antirepressionskonferenz unter dem Motto "Widerstand und Solidarität" stattfinden.

(weitere Informationen unter www.political-prisoners.net)

Aufruf zur Solidarität - Bericht zum Stand des Schlecker-Verfahrens nach § 104 BetrVG vom 5. 2. 2009

„Das Gericht hat sich am Donnerstag nach 4 Stunden Verhandlung gegen 18.00 Uhr vertagt. Wann der Folgetermin ist, ist ungewiss, angedeutet: 2 Wochen. Alle waren sehr angestrengt. Fa. Schlecker in Person der Frau Rammacher steht weiterhin zu der Filialleitung. Sie hat am Schluss ein Blatt mit 8 Unterschriften vorgelegt, auf dem überwiegend Aushilfen aus den letzten Wochen unterschrieben haben, dass sie gerne mit der VVW zusammen arbeiten.

Dies hebt aber die davor stattgefundenen Übergriffen nicht auf. Für die betroffenen Kolleginnen, die sich gegen die Übergriffe bei der Innenrevision und als diese nicht tätig wurde, bei der Polizei per Anzeige beschwert haben, ist dies eine sehr schwierige Situation. 2 wurden fadenscheinig gekündigt, einer wurde der versprochene Fortsetzungsvertrag nicht gegeben. Die „Chefin“ hat die Spinde der Beschäftigten ins Lager stellen lassen, d.h. wir können darauf warten, bis der einen oder anderen was rein geschmuggelt wird, was sie dann angeblich geklaut haben soll.

Also dringender Handlungsbedarf zum Schutz der Kolleginnen ist gegeben!

Wir machen daher nun täglich ab 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr Flugblattaktion vor der Schlecker Filiale, um die Leitung zu verunsichern und ihr die Möglichkeit des Übergriffs zu erschweren und zwar bis Freitag, 13. Februar 2009 von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr am Arnulf-Klett-Platz, Stuttgarter Hauptbahnhof vor dem Schleckergeschäft.“

Bericht von Christina Frank auf ver.di-Stuttgart.

Solidaritätserklärung des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit mit dem Kollegen Orhan Akman

Dokumentiert: Die Solidaritätserklärung des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit mit dem Kollegen Orhan Akman:
Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit                                       6.2.2009
Mail: versammlungsgesetz[@]gmx.net
http://www.versammlungsrecht2009.tk

An
Orhan Akman
zur Kenntnis

verdi München
verdi Bezirk Stuttgart

An die Presse

Solidaritätserklärung mit Orhan Akman




Beim Treffen des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit am 4. Februar 2009 haben wir vom Fall Orhan Akmans erfahren. Der Funktionär der Gewerkschaft ver.di wurde am Montag, den 26. Januar 2009 vom Münchner Amtsgericht zu einer Strafe von 1600 Euro verurteilt. Begründet wurde dieses Urteil mit dem bayerischen Versammlungsrecht. Was war geschehen?

Am 30. Mai 2008 hatte ver.di die Beschäftigten von drei Filialen der Modekette ZARA zum Streik aufgerufen. Mit dem Streik, der im Rahmen der Tarifrunde im Einzelhandel stattfand, sollte das Unternehmen zu einem Anerkennungstarifvertrag bewegt werden. Dazu wurden vor der Filiale in der Münchner Fußgängerzone mit den Streikenden Flugblätter verteilt, und auch mit Transparenten und Schildern auf die Forderungen aufmerksam gemacht. Insgesamt nahmen 20 bis 25 Personen, davon 15 als Streikposten kenntlich, an der Aktion teil. Wegen dieser für Tarifauseinandersetzungen im Einzelhandel üblichen Aktion wurde gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di ein Ermittlungsverfahren wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gemäß § 26 Nr.2 Versammlungsgesetz eingeleitet. Weil diese Aktion eine anmeldepflichtige Kundgebung im Sinne des Versammlungsgesetzes gewesen sein soll, verurteilte der Amtsrichter den Kollegen.

Wir sind empört über dieses Urteil und erklären uns solidarisch mit Orhan Akman! In unserem Bündnis sind über 100 Organisationen und Einzelpersonen zusammengeschlossen. Wir werden den Fall im Rahmen unserer Arbeit bekannt machen.

Der Fall zeigt: Trotz anders lautender Aussagen beispielsweise vom baden-“württembergischen Innenminister Rech richtet sich das neue bayerische Versammlungsgesetz ebenso wie die geplante baden -“ württembergische Variante sehr wohl auch gegen gewerkschaftliche Aktionen.

Daher fordern wir:
  • Sofortige Rücknahme des Urteils!
  • Ja zur Versammlungsfreiheit -“ Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!
Am 4. Februar 2009 von den 44 anwesenden Bündnisteilnehmern einstimmig beschlossen.

Hin & Weg

In einer Woche findet im Kanton Luzern die Abstimmung über die Einführung einer allgemeinen Wegweisungsnorm im Polizeigesetz statt. Das Bündnis “Luzern Für Alle- bekämpft diese Änderung des Polizeigesetzes. Denn der darin enthaltene Wegweisungsartikel ist:

WILLKÜRLICH:
Er bestraft Personen, die gegen kein Gesetz verstossen haben, und höhlt den Rechtsstaat aus!

UNBRAUCHBAR
: Statt Probleme zu lösen werden Konflikte verschoben und verschärft.

TEUER:
In Bern verursacht der Wegweisungsartikel jährlich Kosten in der Höhe von über einer Million Franken!

Via
cronjob