Presseerklärung des Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Aktionswoche zur Verteidigung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert: Die Pläne der Landesregierung zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes müssen komplett zurückgezogen und Naziaktivitäten konsequent unterbunden werden!
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, in dem sich über 100 Organisationen und Einzelpersonen gegen eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes vereinigt haben, ruft vom 9. bis 13. März zu einer Aktionswoche zur Verteidigung des demokratischen Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit auf. In der Aktionswoche soll die Bevölkerung in Betrieben, Schulen, Fußgängerzonen über das erklärte Vorhaben der Landesregierung, das Versammlungsgesetz deutlich zu verschärfen, aufgeklärt und als ein Beitrag für dessen Verhinderung Unterschriften gesammelt werden. „Wir wollen nicht zulassen, dass die Landesregierung Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlungen und die Rechte der Versammelten gibt. Schon zwei Personen können künftig als Versammlung gelten, was z. B. bedeuten kann, dass bereits die Aufstellung von Streikposten bei einem Arbeitskampf als Demonstration angemeldet werden muss“, so Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses. Und er ergänzt: „Die Landesregierung unterbindet mit ihren Plänen nicht die Aufmärsche und Aktionen von Neonazis, was wir begrüßen würden und wofür wir konsequent eintreten. Nein im Gegenteil, das neue Versammlungsgesetz kriminalisiert vermittels des neu eingeführten sogenannten -šStörungsverbotes-™ gerade demokratische Protestaktionen gegen Naziaktivitäten“.
Die Aktionswoche beginnt mit dem „Tag der Erwerbslosen“ (Mo. 09.03.), gefolgt vom „Tag der Schulen“ (Di. 10.03), dem „Tag der Betriebe“ (Mi. 11.03.), dem „Tag der Königstraße“ (Do.12.03.) und endet mit dem „Tag der Stadtteile“ und einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung (Fr.13.03) im DGB-Haus, 19.00 Uhr, Willi-Bleicher-Str. 20. Dort wird es bei einer Podiumsdiskussion um die Bewertung der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum bayerischen Versammlungsgesetz, um eine erste Auswertung der Aktionswoche sowie um den weiteren Protest gegen die Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes gehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Versammlungsgesetz teilweise vorläufig außer Kraft gesetzt, womit auch entsprechende Pläne in Baden-Württemberg zunächst gestoppt sind. Innenminister Rech hat aber seinen Entwurf zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes nicht komplett zurückgezogen. weshalb das Bündnis es für nötig hält, durch die Aktionswoche die Proteste für das demokratische Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu verbreitern und weitere Mitstreiter zu gewinnen.
Stuttgart, Samstag, 7. März 2009
V.i.S.d.P.:
Thomas Trüten, Reutlinger Str. 49, 73728 Esslingen
Weitere Informationen zur Aktionswoche: http://www.versammlungsrecht2009.tk
Michael Csaszkóczy vs. Baden - Württemberg wegen Amtshaftungspflicht des Landes
"Seit dem Jahreswechsel 2003 / 2004 hatten das Kultusministerium und das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg die Wiederbelebung der bundesdeutschen Berufsverbotspraxis vorangetrieben, von der bis dahin angenommen wurde, dass sie seit mehr als zwanzig Jahren der Geschichte angehört. Dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy, der sich in antifaschistischen Gruppen und in der Antikriegsbewegung engagiert, wurde die Anstellung verwehrt, weil er "nicht Gewähr dafür biete jederzeit voll einzutreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung".
Im Jahr 2006 hatte sich das Bundesland Hessen angeschlossen und Csaszkóczy ebenfalls aus politischen Gründen die Einstellung verweigert.
Am 11. April 2007 hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Berufsverbot für Unrecht erklärt. Im September beugte sich Baden-Württemberg diesem Urteil und stellte Michael Csaszkóczy als Lehrer ein.
Nach wie vor weigert sich das Kultusministerium jedoch, Michael Csaszkóczys Versorgungsansprüche anzuerkennen oder Entschädigung zu zahlen. Aus diesem Grund findet am 10.03.2009 vor dem Landgericht Karlsruhe eine Gerichtsverhandlung um die Amtshaftungspflicht des Landes Baden-Württemberg statt.
Dienstag, 10.03.2009 in Karlsruhe
Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe um die Amtshaftungspflicht Baden Württemberg im Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy 10 Uhr Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Str.7, Saal 130"
Via gegen-berufsverbote.de

Unsere früheren Berichte zum Thema
Im Jahr 2006 hatte sich das Bundesland Hessen angeschlossen und Csaszkóczy ebenfalls aus politischen Gründen die Einstellung verweigert.
Am 11. April 2007 hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Berufsverbot für Unrecht erklärt. Im September beugte sich Baden-Württemberg diesem Urteil und stellte Michael Csaszkóczy als Lehrer ein.
Nach wie vor weigert sich das Kultusministerium jedoch, Michael Csaszkóczys Versorgungsansprüche anzuerkennen oder Entschädigung zu zahlen. Aus diesem Grund findet am 10.03.2009 vor dem Landgericht Karlsruhe eine Gerichtsverhandlung um die Amtshaftungspflicht des Landes Baden-Württemberg statt.
Dienstag, 10.03.2009 in Karlsruhe
Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe um die Amtshaftungspflicht Baden Württemberg im Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy 10 Uhr Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Str.7, Saal 130"
Via gegen-berufsverbote.de

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