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»Das sind meine Prinzipien, und wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.« Julius Henry "Groucho" Marx

...Die Frauen sind eine organisierte Kraft... , es gibt die Erfahrung der Solidarität, und es gibt die Erfahrung, dass es möglich ist, Widerstand zu leisten...

...Die Frauen sind eine organisierte Kraft... , es gibt die Erfahrung der Solidarität, und es gibt die Erfahrung, dass es möglich ist, Widerstand zu leisten...

Informations- und Solidaritätsveranstaltung

mit:

Eren Keskin aus Istanbul
Rechtsanwältin / Menschenrechtsaktivistin

Sudan Güven
aus Diyarbakir
Vorsitzende des SELIS Frauenvereins / Demokratische Freie Frauenbewegung (DÖKH)

Reutlingen
16. September 2009 - 20:00 Uhr
Kulturzentrum FranzK
Unter den Linden 23

Karlsruhe
17. September 2009 - 19:30 Uhr
Gaststätte Walhalla (Saal)
Augartenstr. 27
Südstadt

Stuttgart
18. September 2009 - 19:00 Uhr
Generationenhaus Heslach
Unterer Wannenweg 13
U1 / U14 Haltestelle Schreiberstraße


- Zu den Kämpfen der Frauenbewegung in der Türkei/ Kurdistan.

- Über die Inhaftierung zahlreicher Menschen der DÖKH (Demokratische Freien Frauenbewegung), der DTP (Partei der demokratischen Gesellschaft) und der KESK (Dachverband der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes).

- Zu den Initiativen des türkeiweiten Frauenbündnisses für Frieden und Freilassung der Inhaftierten.

Sowohl im Kampf um ihre Rechte als Frauen als auch für ihre Rechte als Kurdinnen und in den Aktivitäten für eine Beendigung des Krieges hat sich, vor allem in den kurdischen Gebieten, eine starke Frauenbewegung entwickelt, die sich in der Demokratischen Freien Frauenbewegung (DÖKH) organisiert.

Vor dem Hintergrund der derzeit für ein Jahr stattfindenden Kampagne „Wir sind niemandens Ehre, Unsere Ehre ist unsere Freiheit“, in der die Frauen ein gesellschaftliches Tabuthema aufgebrochen haben, waren am 8. März diesen Jahres mehrere hundertausend Frauen allein in der kurdischen Region auf der Straße.
Aber nicht nur in den kurdischen Gebieten sind es die Frauen die am meisten Bewegung in gesellschaftlich, festgefahrene Strukturen bringen und zu einer Veränderung beitragen. So ist auf die gesamte Türkei bezogen die Zusammenarbeit zahlreicher Frauenorganisationen Beispiel gebend für ein Überwinden der nationalistischen Tendenzen und die Möglichkeit gemeinsam etwas zu unternehmen um zu einem Frieden zu kommen.

Seit Mitte April wurden mehrere hundert Menschen der DTP (Partei der demokratischen Gesellschaft), der DÖKH (Demokratische Freie Frauenbewegung) und der KESK (Dachverband der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes) unter dem pauschalen Vorwurf Mitglied in einer illegalen Organisation zu sein, festgenommen. Etliche von ihnen, darunter viele Frauen, sind immer noch in Haft.
Als Reaktion darauf haben sich Ende Mai Frauen aus der ganzen Türkei unter dem Slogan „Wir haben etwas zu sagen und wir haben die Kraft eine Lösung zu verwirklichen- in Diyarbakir getroffen und sich zu einer türkeiweiten Frauensolidaritätsinitiative für Frieden zusammengeschlossen. Ende Juni fand ein weiterer Kongress in Ankara statt auf dem gemeinsame Initiativen geplant wurden. So wurde inzwischen eine Unterschriftenkampagne initiiert, eine Friedensmahnwache im Grenzgebiet zum Iran und Irak durchgeführt. Noch im August soll eine große Feier mit Kulturbeiträgen von Frauen aus allen Teilen der Türkei in Istanbul stattfinden.

Wir wollen auf der Veranstaltung die Fragen stellen:

  • Was sind die Ziele der Frauenbewegung in der Türkei/Kurdistan, wie sind ihre Erfahrungen und was haben sie bisher erreicht?
  • Warum geht der türkische Staat so hart gegen sie vor?
  • Was unternimmt das türkeiweite Frauenbündnis für Frieden, wer ist beiligt?
  • Was sind die Vorschläge der Frauen für eine Friedenslösung in der kurdischen Frage und Demokratisierung der Türkei. Wie sind die derzeitigen Hoffnungen, Möglichkeiten, aber auch Hindernisse?
  • Wie können wir die Anliegen der Frauen in der Türkei von hier aus unterstützen?

Einladende:
Amnesty International (RT), franzK (RT), Frauenfluchtnetz (TÜ), Asylpfarramt (RT),  Frauengruppe  Zumutung (TÜ/RT), Asylcafe (RT),  Arbeitskreis Internationalismus (KA), Freie Frauen aus Kurdistan (KA), SoLi (KA), Frauenbündnis 8.März (KA), Initiativkreis „ Ya Basta -“ Frauensolidarität“ (S)

Kontakt:
YaBasta-Frauensolidaritaet@gmx.de
Zumutung-Reutlingen@web.de

Leonard Peltier: Begnadigung abgelehnt

Leonard Peltier
Die mit Spannung erwartete Begnadigung des politischen Gefangenen Leonard Peltier, der im US-Bundesstaat Pennsylvania inhaftiert ist, wurde abgelehnt.

Zynischerweise haben die Behörden ihm eine erneute Anhörung im Jahr 2024 angeboten. Leonard Peltier wäre dann 79 Jahre alt. Er sitzt bereits 33 Jahre im Knast. Genau wie bei Mumia Ab -Jamal ist ihm ein Polizistenmord untergeschoben worden, sogar zweifach. Leonard Peltier leidet inzwischen an Diabetes und muss sofort aus der Haft freigelassen werden!

Die Leonard Peltier Solidaritätsgruppe Rhein Main ruft zur Solidarität auf. Unter anderem soll laut "Netzwerk für politische Gefangene" in Berlin am kommenden Freitag, den 28. August 2009 eine Protestkundgebung gegen die fortgesetzte Inhaftierung von Leonard Peltier vor der Berliner US-Botschaft geben.

Beginn: 16 Uhr
Ort: Pariser Platz, Berlin-Mitte

Dokumentiert: Information der Leonard Peltier Solidaritätsgruppe Rhein Main
Keine Gerechtigkeit und keine Gnade

Ohnmächtige Wut, Zorn, Trauer, Tränen - all diese Reaktionen haben wir in den letzten Stunden als Reaktion auf die Ablehnung der Begnadigung des indianischen politischen Gefangenen Leonard Peltier gesehen. Für viele unfassbar, war doch die Hoffnung auch bei Peltiers Familie, Freunden und Unterstützern in den USA aber auch weltweit recht groß, dass Peltier nach 33 Jahren unschuldigem Knastaufenthalt nun endlich zu seinem 65. Geburtstag frei kommt. Für viele von uns dennoch erwartbar, denn wer das amerikanische „Justizsystem“ kennt, wer über all die menschenverachtenden Schweinereien Bescheid weiß (Todesstrafe, Guantanamo, Abu Ghraib, Folter, die Macht der Geheimdienste, den profit- und racheorientierten industriellen Gefängniskomplex, das jahrzehntelange Wegschließen politischer Gefangener, die Todesschusspraxis der Polizei ....), der ahnte schon, dass sich auch nach dem Weggang Georg W. Bushs an diesem perfiden Terrorsystem nichts ändern würde. Leonard Peltier ist einer von vielen politischen Gefangenen in den USA, denen sowohl Gerechtigkeit als auch Gnade vorenthalten bleiben. Zynisch der Hinweis, dass die nächste Begnadigungsanhörung 2024 stattfinden könnte, dann wäre Leonard Peltier 79 Jahre alt.


Keine Gerechtigkeit, keine Atempause, kein Friede und kein ruhiges Hinterland


Wie kann es weitergehen? Eines sei gleich vorweg gesagt, der Kampf um Leonards Freiheit muss und wird weitergehen -“ ab sofort und mit langem Atem. Es wird gerade jetzt wichtig sein, die Bandbreite der Aktionen zu verbreitern und Bündnisse mit anderen sozialen Bewegungen zu schließen bzw. zu verstärken. Die Forderung nach Freiheit für Leonard Peltier ist verknüpfbar mit den Kämpfen für die Freiheit Mumia Abu -“ Jamals und anderer politischer Gefangener aus den sozialen Bewegungen, der Unterstützung des zapatistischen indigenen Widerstands in Mexiko, mit den indigenen Protesten gegen die Regenwaldzerstörung in Peru und anderen lateinamerikanischen Staaten, mit dem weltweiten Kampf für Menschenrechte und gegen Todesstrafe und unmenschliche Haftbedingungen, mit der weltweiten Unterstützung für das Selbstbestimmungsrecht indigener Völker, mit dem ökologischen Widerstand in den USA und anderswo und und und. Die Verweigerung der Begnadigung Leonard Peltiers ist auch ein Indikator dafür, dass die modernen Formen des schleichenden Genozids an den indigenen Völkern Amerikas noch immer Tatsache ist. Ein freier Peltier hätte, so die Befürchtung vieler Herrschenden in den USA, gegebenenfalls einen Nelson Mandela Effekt zur Folge, von Alaska bis Feuerland. Unvorstellbar, wenn sich eine gestärkte indigene Solidarität über den gesamten Kontinent gegen die Ausbeutung von Mensch und Natur, gegen Rassismus und Genozid und gegen Menschenrechtsverletzungen und für soziale Gerechtigkeit, erheben würde.

Doch nun mal ganz pragmatisch, was können die nächsten Schritte sein?


1.) Schreibt an den Obersten Generalstaatsanwalt der USA, Eric Holder, und bittet um eine erneute Beurteilung des gesamten Falles, um die Justizfehler der Vergangenheit endlich korrigieren zu können. Schreibt ihm, es sei niemals zu spät die Wahrheit herauszufinden und somit Gerechtigkeit und Gnade für Peltier zu erreichen.

Eric A. Holder, Attorney General
U.S. Department of Justice
950 Pennsylvania Avenue, NW
Washington, DC 20530-0001

Auch telefonisch könnt Ihr dies versuchen unter 001 202-353-1555.

Dabei könnt Ihr Mr. Holder fragen, weshalb nach wie vor über 140,000 Doku- mentenseiten des FBI seit über 30 Jahren der Verteidigung und der Öffentlichkeit vorenthalten bleiben. Teilt ihm mit, dass nicht nur Amerika sondern die gesamte Welt ein Recht hat zu erfahren, was tatsächlich 1975 in der Pine Ridge Reservation geschah. Bittet um Freigabe der Dokumente im Falle Peltiers

2.) Ruft die Telefon-Commentline des Weißen Hauses an und teilt Eure Empörung, Euer Unverständnis, Euren Protest gegen die Entscheidung der Begnadigungskommission mit: 001 202 456-1111 oder 001 202 456-1112.

Ebenso könnt Ihr Emails senden: Hier der Weg zum Kontaktformular

Und außerdem Briefe und Faxe an:
President Barack Obama
The White House
1600 Pennsylvania Avenue
Washington, DC 20500
Fax - (202) 456-2461

Bei allen Anrufen, bitte die Zeitdifferenz nicht vergessen (6 Std., wenn es hier 18 Uhr ist, ist es dort 12 Uhr mittags) Außerdem schreibt an an Leonard selbst. Er braucht gerade jetzt Zeichen der Unterstützung und Stärkung. Und sendet auch zum 12. September zu seinem 65 Geburtstag ein Meer von Briefen und Karten!
Leonard Peltier
#89637-132
USP-Lewisburg
US Penitentiary
PO Box 1000
Lewisburg, PA 17837
United States of America

Weitere Aktionen sind in Planung, u.a. eine weltweite Emailaktion, um an einem bestimmten Stichtag die Leitungen des Weißen Hauses durchglühen zu lassen und auch eine Demo ist für 2009 angedacht. Unsere Homepage ist zwar streckenweise derzeit veraltet und wird zur Zeit komplett umgebaut. Aber sie wird nun ständig auf der Startseite aktualisiert. Auch Unterschriftenlisten könnt Ihr bei uns anfordern. Und jeder Kampf kostet Geld, für Spenden gibt es Spendenquittungen für das Finanzamt.

Wir fordern die sofortige Begnadigung Leonard Peltiers - sofort



Supreme Court ordnet neue Anhörung für Troy Davis an

Das Berliner Bündnis für Mumia Abu-Jamal informiert:
Der US Supreme Court entschied trotz Sommerpause, den Fall von Troy Davis erneut vor das im Bundesstaat Georgia ansässige Bezirksgericht zu verweisen. Das ist eine riesige Entwicklung, jedoch (wie so häufig) nicht völlig ohne Haken.

Der SC hat sich selbst vor einer Entscheidung gedrückt und das Ganze zurückgeschickt, wo es angefangem hat. Positiv ist, dass er ausdrücklich sagt, das Bezirksgericht soll auch Beweise würdigen, die im ursprünglichen Verfahren nicht erhältlich waren und eine Unschuldsvermutung nahelegen. Aber das bedeutet jetzt nicht automatisch, dass diese auch für zutreffend eingestuft werden.

Es ist jedoch ein großer Etappensieg im Kampf umd as Leben von Troy Davis. Das ist der Verdienst seiner Familie und Unterstützer_innen sowie der weltweiten Anti-Todesstrafenbewegung. Jetzt gilt es, den Druck aufrecht zu erhalten - dann kann Troy Davis gewinnen.

Eine erste US-Presseschau dazu:


SCOUS Blog on Troy Davis decision:
http://www.scotusblog.com/wp/hearing-on-innocence-claim-ordered/


The Atlanta Journal-Constitution: Court says Troy Davis can present evidence
Condemned killer on death row for murder of off-duty police officer
http://www.ajc.com/news/court-says-troy-davis-117260.html

AP - S. Ct. orders new hearing for Troy Davis http://www.google.com/hostednews/ap/article/ALeqM5igXfqGonSLFvkDzm_G47hMEs-qdQD9A4N8HG0

Hearing ordered for Troy Davis
http://www.capitaldefenseweekly.com/blog/?p=4887


Innocence Blog - U.S. Supreme Court Orders Hearing for Troy Davis
http://www.innocenceproject.org/Content/2118.php

How many justices decided death and innocence (and original habeas) are different in Davis http://sentencing.typepad.com/sentencing_law_and_policy/2009/08/how-many-justices-decided-death-and-innocence-and-original-habeas-are-different.html

CNN - Justices grant Georgia inmate's request to delay execution  http://edition.cnn.com/2009/CRIME/08/17/georgia.scotus.troy.davis/index.html?eref=edition_us

NAACP - Victory for Troy Davis at Supreme Court! http://www.iamtroy.com/



Pressemitteilung des Komitees gegen die §129 zum DHKP-C Urteil in Stammheim

Zur Urteilsverkündung im §129b Prozess in Stuttgart Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subas am Freitag - siehe auch den Beitrag in der "jungen Welt" erklärt das Komitee gegen die §129: in einer Pressemtteilung:
Heute fiel das vorläufige Urteil im §129b Prozess in Stuttgart Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi. Das Strafmaß beläuft sich für MustafaAtalay auf 5 Jahre, für Ilhan Demirtas 3 Jahre und 6 Monate und für Hasan Subasi 2 Jahre und 11 Monate. Der Haftbefehl für Mustafa Atalay besteht weiterhin, für Ilhan und Hasan wurde er unter Auflagen ausgesetzt.

Heute fiel das vorläufige Urteil im §129b Prozess in Stuttgart Stammheim gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi. Das Strafmaß beläuft sich für Mustafa Atalay auf 5 Jahre, für Ilhan Demirtas 3 Jahre und 6 Monate und für Hasan Subasi 2 Jahre und 11 Monate. Der Haftbefehl für Mustafa Atalay besteht weiterhin, für Ilhan und Hasan wurde er unter Auflagen ausgesetzt. Die Auflagen umfassen Meldungen über den Wohnsitz und eventuellen Wechsel des Wohnsitzes, geplante Aufenthalte im Ausland, sowie schriftliche Begründungen über deren Ziel und Dauer. Zusätzlich wird ihnen jeglicher Kontakt zu Vereinen undPersonen verboten, welche das Gericht als zugehörig zu der DHKP-Cdefiniert.

Hintergrund der frühzeitigen Urteilsverkündung sind Erklärungen der drei Angeklagten, in denen sie sich aufgrund der gesundheitlichen Situation teilweise auf bestimmte Anklagepunkte einließen. Die Erklärungen umfassten die Fälschung von Dokumenten, die Bereitstellung von PKWs, sowie die Kenntnis der Programmatik der DHKP-C. Nie aber waren Bekenntnisse noch Distanzierungen zur DHKP-C Teil dieser Erklärungen.

Am heutigen Freitag, den 07.08.2009,bestätigte der Senat trotz der nicht vollständig abgeschlossenen Beweisaufnahme, der unzureichenden Prüfung der Beweisführung und etlichen Verfahrensfehlern in seinem Urteil beinahe vollständig dieAnklagepunkte der Bundesanwaltschaft. In der Begründung des Urteils wurden Sachverhalte als tatsächlich dargestellt, die im Verlauf des Prozesses nicht hinreichend geklärt werden konnten noch Gegenstand der Verhandlung waren. Ein Beispiel dafür ist die Annahme des Gerichts, dass einer der Angeklagten, Mustafa Atalay, eine führende Rolle innerhalb der DHKP-C gehabt haben soll. Um diese Anschuldigung zu beweisen wurden weder Zeugen geladen, noch wurden Dokumente derTelefonkommunikationsüberwachungen herangezogen -“ Mustafa Atalay war im öffentlichen Verfahren nie Teil der Beweisaufnahme.
Die Anklagepunkte sah der Senat durch die Aussagen der Zeugen bestätigt. Dass diese sich vor allem durch Unwissenheit auszeichneten, zeigte sich deutlich an der Vernehmung der BKA Beamten, worin sich keineswegs die Anklagepunkte bestätigen ließen.
Die berechtigten Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram wurden imUrteil zwar thematisiert, aber als unbedeutend dargestellt. Der Senat bezog sich in seiner Begründung auf die Aussagen, die Hüseyin Hirambereits 2003 bei seiner Verurteilung wegen Doppelagentschaft gemacht hat, die aber in diesem Prozess von ihm nicht bestätigt wurde. Dass Hiram selbst während eines Prozesstages seine Aussagen hierüber zurückzog, wurde vom Senat durch sein Krankheitsbild entschuldigt und nicht berücksichtigt.
Ein weiterer Punkt in der Begründung des Urteil, die ebenfalls einer Berichtigung bedarf, ist die gesundheitliche Situation und die medizinische Versorgung der Angeklagten während ihrer 2 ½ - jährigen Inhaftierung. Im Fall vonMustafa Atalay geht das Gericht trotz zahlreicher Atteste unabhängiger Psychiater und Ärzte immer noch von der Haft- und Vernehmungsfähigkeit aus.
Nicht zuletzt hat die Haft die gesundheitliche Situation aller Angeklagten verschärft Ein Grund dafür war die unzureichende medizinische Versorgung der Angeklagten, die das Gericht im Widerspruch zu Aussagen der Betroffenen selbst, über die gesamte Dauer der Haft ausreichend gewährleistet sah. Diese für die Angeklagten nicht länger hinnehmbare Haftsituation war für die Angeklagten mit ein Grund durch ihre Aussagen eine Beschleunigung der Entlassung aus der Haft zu erreichen.

Letztlich bestätigt dieses Urteil,dass es in diesem Verfahren nicht um die Aufklärung der Sachverhalte ging, sondern um eine zügige Verurteilung und der damit verbundenen Etablierung des Paragraphen 129b abseits der Öffentlichkeit. Dass dieser Paragraph zukünftig eine verstärkte Bedeutung gerade für politische aktive Migrantinnen und Migranten haben wird, bestätigt sich ebenfalls in der Urteilsbegründung des Senats. Um dem erheblichen Einschnitt in das Rechtssystem, den der §129b darstellt, begegnen zu können ist und wird eine kritische Öffentlichkeitnotwendig sein.

Gegen das Urteil wird die Verteidigungkommenden Montag Revision einlegen.

ausgesetzt. Die Auflagen umfassen Meldungen über denWohnsitz und eventuellen Wechsel des Wohnsitzes, geplante Aufenthalteim Ausland, sowie schriftliche Begründungen über Ziel und Dauerdieser. Zusätzlich wird ihnen jeglicher Kontakt zu Vereinen undPersonen verboten, welche das Gericht als zugehörig zu der DHKP-Cdefiniert.
Hintergrund der frühzeitigenUrteilsverkündung sind Erklärungen der drei Angeklagten, in denensie sich aufgrund der gesundheitlichen Situation teilweise aufbestimmte Anklagepunkte einließen. Die Erklärungen umfassten dieFälschung von Dokumenten, die Bereitstellung von PKWs, sowie die Kenntnis der Programmatik der DHKP-C. Nie aber waren Bekenntnissenoch Distanzierungen zur DHKP-C Teil dieser Erklärungen.

Am heutigen Freitag, den 07.08.2009,bestätigte der Senat trotz der nicht vollständig abgeschlossenenBeweisaufnahme, der unzureichenden Prüfung der Beweisführung undetlichen Verfahrensfehlern in seinem Urteil beinahe vollständig dieAnklagepunkte der Bundesanwaltschaft. In der Begründung des Urteilswurden Sachverhalte als tatsächlich dargestellt, die im Verlauf desProzesses nicht hinreichend geklärt werden konnten noch Gegenstandder Verhandlung waren. Ein Beispiel dafür ist die Annahme desGerichts, dass einer der Angeklagten, Mustafa Atalay, eine führendeRolle innerhalb der DHKP-C gehabt haben soll. Um diese Anschuldigungzu beweisen wurden weder Zeugen geladen, noch wurden Dokumente derTelefonkommunikationsüberwachungen herangezogen -“ Mustafa Atalaywar im öffentlichen Verfahren nie Teil der Beweisaufnahme.
Die Anklagepunkte sah der Senat durchdie Aussagen der Zeugen bestätigt. Dass diese sich vor allem durchUnwissenheit auszeichneten, zeigte sich deutlich an der Vernehmungder BKA Beamten, worin sich keineswegs die Anklagepunkte bestätigenließen.
Die berechtigten Zweifel an derGlaubhaftigkeit des Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram wurden imUrteil zwar thematisiert, aber als unbedeutend dargestellt. Der Senatbezog sich in seiner Begründung auf die Aussagen, die Hüseyin Hirambereits 2003 bei seiner Verurteilung wegen Doppelagentschaft gemachthat, die aber in diesem Prozess von ihm nicht bestätigt wurde. DassHiram selbst während eines Prozesstages seine Aussagen hierüberzurückzog, wurde vom Senat durch sein Krankheitsbild entschuldigtund nicht berücksichtigt.
Ein weiterer Punkt in der Begründungdes Urteil, die ebenfalls einer Berichtigung bedarf, ist diegesundheitliche Situation und die medizinische Versorgung derAngeklagten während ihrer 2 ½ - jährigen Inhaftierung. Im Fall vonMustafa Atalay geht das Gericht trotz zahlreicher Attesteunabhängiger Psychiater und Ärzte immer noch von der Haft- undVernehmungsfähigkeit aus.
Nicht zuletzt hat die Haft diegesundheitliche Situation aller Angeklagten verschärft Ein Grunddafür war die unzureichende medizinische Versorgung der Angeklagten,die das Gericht im Widerspruch zu Aussagen der Betroffenen selbst,über die gesamte Dauer der Haft ausreichend gewährleistet sah.Diese für die Angeklagten nicht länger hinnehmbare Haftsituationwar für die Angeklagten mit ein Grund durch ihre Aussagen eineBeschleunigung der Entlassung aus der Haft zu erreichen.
Letztlich bestätigt dieses Urteil,dass es in diesem Verfahren nicht um die Aufklärung der Sachverhalteging, sondern um eine zügige Verurteilung und der damit verbundenenEtablierung des Paragraphen 129b abseits der Öffentlichkeit. Dassdieser Paragraph zukünftig eine verstärkte Bedeutung gerade fürpolitische aktive Migrantinnen und Migranten haben wird, bestätigtsich ebenfalls in der Urteilsbegründung des Senats. Um demerheblichen Einschnitt in das Rechtssystem, den der §129b darstellt,begegnen zu können ist und wird eine kritische Öffentlichkeitnotwendig sein.


NAACP fordert vom Justizminister eine Untersuchung von Mumias Abu-Jamal's Fall

Mitte Juli verabschiedete die Bürgerrechtsorganisation NAACP eine Resolution an den Justizminister der USA, Eric Holder. Im Anschluss an eine Gastrede von Präsident Obama forderte der Verband eine Untersuchung des Rassismus in der US-Justiz am Beispiel von Mumia Abu-Jamal und seiner über 27 Jahren währenden Unrechtsbehandlung.
  • Ein sehr aufschlussreicher englischer Artikel darüber erschien am 31. Juli in der Philadelphia Tribune.
  • Linn Washington Jr. (Professor für Journalistik, Phildadelphia) veröffentlichte einen umfangreichen Bericht in englischer Sprache.
  • Hans Bennett (Journalists For Mumia) veröffentlichte einen  Bericht, ebenfalls in englischer Sprache.
  • Die 450. Kolumne von Mumia Abu-Jamal in der Tageszeitung "Junge Welt" vom 08.08.2009: Als Journalist in der Hölle: Wie der seit Jahrzehnten im Todestrakt Gefangene seine Artikel verfaßt. Wie er sich gegen Schikanen wehrt. Und wie das Leben im Knast manches Mal die ganz bitteren Themen liefert
  • Ein interessantes Video Interview mit dem Autor J. Patrick O'Connor (The Framing Of Mumia Abu-Jamal, Lawrence Hill Books (May 1, 2008) über die Begebenheiten der Nacht des 9. Dezember 1981, in der Mumia niedergeschossen und später des Mordes angeklagt wurde. Auch dieses leider nur in englischer Sprache:

Quelle: U.a. Rundbrief des Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal!
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