
Samstag, 21. November 2009, 14:30 Uhr, Stuttgart, Lautenschlagerstr. beim Hauptbahnhof
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»Revolutionäre gehen nie in Pension.« Fidel Alejandro Castro Ruz

Der vorige Woche von der Dietz-Motoren GmbH + Co. KG. wegen seiner Aussagen in einem Bericht von Spiegel TV gekündigte Betriebsrat Günther Albrecht hat laut Darstellung des ersten Bevollmächtigten der Esslinger IG Metall offensichtlich kein Betriebsgeheimnis ausgeplaudert.
Die Aussagen Albrechts fassten wohl Themen zusammen, die von den Beschäftigten der Dietz Werke geäußert wurden. Der erste Bevollmächtigte der IG Metall Esslingen, Sieghard Bender, geht in seinem Beitrag bei Spiegel TV vom 02.11.2009 auch darauf ein. Seither überschlagen sich die Kommetare derer, die überwiegend den Rauswurf Albrechts feiern. Bezahlte Kommentatoren oder Ausdruck eines nicht existenten Klassenbewußtseins? Warum werden statt den Verursachern der Krise und vor allem den zugrundeliegenden Produktionsverhältnissen deren Kritiker und die Verteidiger der Rechte und Interessen der Lohnabhängigen angegriffen? Wem nützt das?
Das Recht
Richtig ist, daß mit dem §2.1 ff. des BetrVG die Unternehmer ein Mittel an der Hand haben, mit dem sie versuchen können, kritische Betriebsräte mundtot zu machen. Nicht richtig ist, daß sich Unternehmer mittels des BetrVG mit beliebiger Begründung jederzeit missliebige gewerkschaftliche AktivistInnen vom Halse schaffen können, auch wenn diese zu einer "vertrauensvollen Zusammenarbeit" mit dem Unternehmen verpflichtet sind.
Das Bundesverfassungsgericht formulierte 1985:
"Wenn Betriebsräte ihre Rechtsposition konsequent, extensiv und möglicherweise in Anlehnung an von den Gewerkschaften entwickelte Vorstellungen wahrnehmen, dann verstoßen sie weder gegen Verfassungsnormen, noch gegen Vorschriften des BetrVG. Dies hat der Arbeitgeber unabhängig davon hinzunehmen, ob es ihm aus seiner Sicht einen Vorteil bringt, oder sich gegen seine Interessen richtet. Die Vorschriften des BetrVG dienen gerade dazu, den vorgegebenen Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der betrieblichen Interessenvertretung angemessen zum Ausgleich zu bringen.
Sie berücksichtigen, daß der Arbeitgeber - ungeachtet der Organisationsform des Unternehmens - zur Wertschöpfung und zur Erreichung des Unternehmenszweckes der Mitwirkung der Arbeitnehmer bedarf" (Entscheidung 10. Dezember 1985)
Und sein Charakter
Das Betriebsverfassungsgesetz ist trotzdem beileibe kein fortschrittliches Gesetz, das die demokratischen Spielregeln in einem Betrieb regelt. Es legt die Verfügungsgewalt des Unternehmers juristisch fest.
Nicht ohne Grund wurde auch seine Nachkriegsversion von den Gewerkschaften, der SPD und der KPD und anderen fortschrittlichen Kräften - bis hinein in bürgerliche Kreise - erbittert bekämpft: Ein Streik in der Druckindustrie, der berühmte "Zeitungsstreik" im Mai 1952, sollte den Forderungen der Gewerkschaften Nachdruck verleihen. Der Kampf um das Betriebsverfassungsgesetz endete durch eine frühe Demobilisierung mit der Niederlage der Gewerkschaften. (3)
"Der 19. Juli 1952", so konnte man in der Zeitschrift "Metall" lesen, "wird als schwarzer Tag lange in der Erinnerung von Millionen von Arbeitern und Angestellten bleiben." Ein schwarzer Tag für Millionen? Ganz sicher aber eine schwere Niederlage für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seinem damaligen Vorsitzenden Christian Fette. Der Deutsche Bundestag verabschiedet das Betriebsverfassungsgesetz mit 195 Ja-Stimmen und 140 Nein-Stimmen (vor allem aus den Reihen der SPD) bei sieben Enthaltungen (Abgeordnete der CDU-Sozialausschüsse) gegen den Willen und massiven Protest der Gewerkschaften. (Quelle: Friedrich Ebert Stiftung)
Diese Auseinandersetzung wurde dann als Begründung gegen ein politisches Streikrecht herangezogen.
Betriebsrat oder Geheimrat?
Es ist jedoch kein Betriebsrat und schon gar keine KollegInnen dazu gezwungen, das Betriebsverfassungsgesetz quasi "überzuerfüllen" und sich sozusagen in "vorauseilendem Gehorsam" zu entsolidarisieren. Denn sie sind immer noch Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Unternehmer und nicht umgekehrt. Allerdings ist dies eine Frage des Selbstverständnisses und der Haltung. Und darin ist der Mensch innerhalb seines jeweiligen Charakters frei, er entscheidet. Und so müssen sich diejenigen, die so sehr auf die Seite der vertrauensvollen Zusammenarbeit pochen, fragen lassen, in wessen Interessen sie dies eigentlich tun?
Friede, Freude, Eierkuchen?
Basieren die Vorgänge bei Dietz Motoren auf "freiwilligen Entscheidungen"? Wenn ein Betriebsrat in so einem Unternehmen gekündigt wird, mag das ein Hinweis auf das Betriebsklima sein und darauf, daß es schon vorher ordentlich "zur Sache" geht. Zumal die Kündigung eines Betriebsrates nur als "auperordentliche Kündigung" und nur mit Zustimmung des Betriebsratsgremiums möglich ist. Nicht ohne Grund git es zu diesem Zweck ganze Anwaltskanzleien, die sich daruaf spezialisiert haben, missliebige Arbeitnehmervertreter loszuwerden. Wer sucht, findet auch, und sei es noch so lächerlich: Anderswo mussten vor kurzem Maultaschen und Frikadellen oder Pfandbons für die Entlassung von KollegInnen, die betrieblich oder gewerkschaftlich aktiv waren oder aus anderen Gründen nicht in das Wunschbild ihrer Arbeitgeber passten, herhalten.
Zonen der Rechtlosigkeit und die "Integration" der betrieblichen Interessenvertretungen
Die Meinungsfreiheit hört in Deutschland traditionell an der Pforte auf. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde versucht, der erfolgten Gründung von Arbeitsausschüsses unter anderem mit dem 12-jährigen Verbot durch das "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" (Sozialistengesetze) den steigende Einfluss der Arbeiterpartei(en) und Gewerkschaften in Betrieb und Gesellschaft zu begegnen. Der Versuch misslang. Ab 1890 setzten Kapital und Reaktion - bis 1933 - auf Integration durch Zugeständnisse. Im Jahr 1891 werden durch "kaiserlichen Februarerlass" betriebliche Interessenvertretungen anerkannt. Unabhängige Gewerkschaften sollten aus den Betrieben herausgehalten werden. Ende 1916 wurden durch das "Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst" Arbeiter- u. Angestellten Ausschüsse installiert. Nach diesem vorerst erfolglosen Versuch der Niederhaltung der Rebellion der Matrosen und der Arbeiter im November 1918 waren in der darauffolgenden revolutionären Bewegung Arbeiter- und Soldatenräte gebildet worden. 1920 wurde das 1. Betriebsrätegesetz verabschiedet.
Auch hier gilt: Das herrschende Gesetz ist das Gesetz der Herrschenden
Eine politische Betätigung im Betrieb ist den Beschäftigten verboten. Vor allem, wenn sie sich gegen Unternehmerinteressen richtet. Unternehmer dürfen entlassen. Sich dagegen zu wehren, soll jedoch verboten sein? Der Wunsch der Unternehmer ist von ihrem Standpunkt aus gesehen sicher verständlich. Aber warum sollte der Standpunkt der Unternehmer auch der Standpunkt der Beschäftigten sein? Statt kritische KollegInnen auszugrenzen, sollte Solidarität und Stärkung der gewerkschaftlichen Organisation jetzt oberstes Gebot der Beschäftigten selber sein. Das setzt zumindest die Anerkennung des unversöhnlichen Interessensgegensatzes zwischen Unternehmern und Beschäftigten voraus. Und da ist das Bundesverfassungsgericht offenbar weiter als die Befürworter der Entlassung des Kollegen Albrecht.
Der Fall des Kollegen Albrecht, wie auch die zahlreicher anderer KollegInnen, die sich für die Interessen der Arbeiter und Angestellten einsetzen, unterstreichen die Notwendigkeit von erweiterten demokratischen Rechten in den Betrieben und einer fortschrittlichen Betriebsverfassung. Gerade in den Zeiten der Krise muss um diese Interessen vehement gekämpft werden.
Perspektiven
Mit den Betriebsverfassungsgesetzen wurden einst revolutionäre Bestrebungen in den Betrieben in die Bahnen der Mitbestimmung gelenkt. Es sollten so reformistische Vorstellungen gestärkt werden um damit vom notwendigen Umsturz der Herrschafts- und Besitzverhältnisse abzulenken. Diese Aufgabe erfüllt das Betriebsverfassungsgesetz im Kern auch noch heute. Daß es jedoch nicht einmal seiner Paragrafen bedarf, um jene, die es im Grunde in Schach halten soll davor abzuhalten über seine Kritiker herzufallen mag erschüttern, verwundert jedoch nicht wirklich. Es zeigt den realen Stand in der Organisationsfrage der Arbeiter und Angestellten und kennzeichnet damit die Herausforderung an die Überzeugungsarbeit, vor der gewerkschaftliche Aktivisten heute stehen.
Wir dokumentieren nachfolgend einen kurzen Bericht der Roten Hilfe München, den Resolutionstext sowie eine Presseerklärung des Linksparteistadtrats Orhan Akman.
Es wäre wünschenswert, wenn andere deutsche Kommunen diesem Münchener Vorbild folgten.
Bericht der Roten Hilfe München:
Münchner Stadträte fordern ein neues, faires Gerichtsverfahren für Mumia Abu-Jamal
Am MittÂwoch, den 28. OkÂtoÂber stand eine ReÂsoÂluÂtiÂon gegen die HinÂrichÂtung von Mumia als ersÂter TaÂgesÂordÂnungsÂpunkt auf der VollÂverÂsammÂlung des MünchÂner StadtÂrats. Zuvor hatÂten SPD, Die Linke, Grüne, Rosa Liste, FDP und ÖDP sich auf eine geÂmeinÂsaÂme ReÂsoÂluÂtiÂon geÂeiÂnigt.
Doch die CSU entÂdeckÂte irÂgendÂeiÂnen FormÂfehÂler, warum diese ReÂsoÂluÂtiÂon nicht auf der VollÂverÂsammÂlung verÂabÂschieÂdet werÂden kann. Nicht desÂtoÂtrotz wurde über eine StunÂde -“ z. T. sehr hefÂtig disÂkuÂtiert.
Nach 1,5 StunÂden wurde beÂschlosÂsen, daß die StadtÂräÂte, die die ReÂsoÂluÂtiÂon unÂterÂstütÂzen, nach der VollÂverÂsammÂlung diese unÂterÂschreiÂben solÂlen, was auch geÂschah.
Hier der Text der geÂmeinÂsaÂmen ReÂsoÂluÂtiÂon, der von den Abgeordneten der folgenden Fraktionen beschlossen wurde:
SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion DIE LINKE.
ReÂsoÂluÂtiÂon anÂlässÂlich der VollÂverÂsammÂlung am 28. OkÂtoÂber 2009
Als KomÂmuÂne, die mit ÜberÂzeuÂgung rechtsÂstaatÂliÂchen GrundÂsätÂzen folgt und sich für eine geÂrechÂte und nachÂhalÂtiÂge EntÂwickÂlung enÂgaÂgiert, sieht MünÂchen die VerÂpflichÂtung, sich weltÂweit für den Schutz der MenÂschenÂrechÂte zu enÂgaÂgieÂren und nicht wegÂzuÂseÂhen, wenn staatÂliÂche ÜberÂgrifÂfe die MenÂschenÂwürÂde beÂeinÂträchÂtiÂgen. In dieÂsem Sinne hat sich die LanÂdesÂhauptÂstadt MünÂchen immer wieÂder für die weltÂweiÂte AbÂschafÂfung der ToÂdesÂstraÂfe einÂgeÂsetzt, insÂbeÂsonÂdeÂre im RahÂmen der InÂitiaÂtiÂve „StädÂte für das Leben -“ StädÂte gegen die ToÂdesÂstraÂfe“, an der sich mehÂreÂre HunÂdert GroßÂstädÂte aus allen KonÂtiÂnenÂten beÂteiÂliÂgen.
Die ToÂdesÂstraÂfe ist ein barÂbaÂriÂscher, die MenÂschenÂwürÂde missÂachÂtenÂder Akt staatÂliÂcher GeÂwalt. Sie wird dann zum Mord, wenn die SchuldÂfraÂge nicht einÂdeuÂtig geÂklärt ist, wie dies im Fall von Mumia Abu-JaÂmal der Fall ist. Der afro-ameÂriÂkaÂniÂsche JourÂnaÂlist und BürÂgerÂrechtÂler sitzt seit über 27 JahÂren in der ToÂdesÂzelÂle in den VerÂeiÂnigÂten StaaÂten, weil er anÂgebÂlich einen weiÂßen PoÂliÂzisÂten erÂschosÂsen haben soll. Abu-JaÂmal beÂteuÂert seitÂher seine UnÂschuld, und MenÂschenÂrechtsÂorÂgaÂniÂsaÂtioÂnen haben eklaÂtanÂte VerÂfahÂrensÂmänÂgel im daÂmaÂliÂgen GeÂrichtsÂproÂzess aufÂgeÂdeckt, die ofÂfenÂsichtÂlich auf rasÂsisÂtiÂsche HinÂterÂgrünÂde zuÂrückÂzuÂfühÂren sind.
Wir schlieÂßen uns daher der weltÂweiÂten SoÂliÂdaÂriÂtätsÂkamÂpaÂgne an und forÂdern ein neues, faiÂres GeÂrichtsÂverÂfahÂren für Mumia Abu-JaÂmal. Die VerÂeiÂnigÂten StaaÂten von AmeÂriÂka sind zu Recht stolz auf die älÂtesÂte deÂmoÂkraÂtiÂsche VerÂfasÂsung der Welt mit der GaÂranÂtie gleiÂcher RechÂte für Alle. Diese VorÂbildÂfunkÂtiÂon verÂpflichÂtet aber zu einer äuÂßerst sorgÂfälÂtiÂgen und huÂmaÂnen WürÂdiÂgung in jedem einÂzelÂnen Fall. Der RechtsÂgrundÂsatz „in dubio pro reo“ (im ZweiÂfel für den AnÂgeÂklagÂten) muss naÂtürÂlich in ganz beÂsonÂdeÂrem Maße bei der VerÂhänÂgung der ToÂdesÂstraÂfe gelÂten.
DarÂüber hinÂaus forÂdert der MünchÂner StadtÂrat selbstÂverÂständÂlich weiÂterÂhin eine vollÂstänÂdiÂge AbÂschafÂfung der ToÂdesÂstraÂfe. BeÂsonÂders in beÂfreunÂdeÂten StaaÂten wie den USA ist diese EntÂscheiÂdung längst überÂfälÂlig.
Zur Resolution Münchner Stadträte vom 28.10.2009 zur Unterstützung des afro-amerikanischen Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal erklärt der Stadtrat der LINKEN, Orhan Akman:
Seit 27 Jahren sitzt der afro-amerikanische Journalist und Bürgerrechtler, Mumia Abu-Jamal, in der Todeszelle. Menschenrechtsorganisationen haben gravierende, rassistisch motivierte Verfahrensmängel aufgedeckt, die zu seiner Verurteilung geführt haben. Das Leben von Mumia Abu-Jamals ist durch den Antrag der Staatsanwaltschaft von Pennsylvania auf Wiedereinsetzung des Hinrichtungsbefehls akut bedroht.
Ich bin glücklich und erleichtert, dass sich Münchner Stadträte über viele politische Grenzen hinweg zu einem Bündnis für das Leben des Bürgerrechtlers Abu-Jamal und damit zur Verteidigung der Menschenrechte zusammengefunden haben.
Die einhellige Unterstützung unserer Initiative durch SPD, Grüne/Rosa Liste, FDP und ÖDP gibt mir Hoffnung, dass die weltweiten Proteste weitere Unterstützung finden werden und so eine Exekution verhindert werden kann. „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist ein elementares, rechtsstaatliches Prinzip, dies gilt umso mehr bei Vollstreckung der Todesstrafe.
Die Ablehnung der Resolution durch die CSU ist erschütternd. Mindestens das Gebot der christlichen Nächstenliebe hätte die CSU dazu bewegen sollen, diese Geste demokratischer Tugend und Achtung vor den Menschenrechten zu leisten. Die CSU wird ihr diesbezügliches Versagen mit ihrem Gewissen vereinbaren müssen.
Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.