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»Revolutionäre gehen nie in Pension.« Fidel Alejandro Castro Ruz

Amerika's Gefängnissystem: Ein Mordsgeschäft...

Das amerikanische Gefängnissystem ist ein 49 Milliarden Dollar Geschäft. Die Vereinigten Staaten stellen lediglich 5 Prozent der Weltbevölkerung. Dafür aber 25 % der weltweit in Gefängnissen einsitzenden Menschen. 1% Der US Bevölkerung ist inhaftiert, insgesamt befinden sich etwa drei Prozent der Bevölkerung entweder im Gefängnis oder unter Bewährung auf freiem Fuß. Mit deutlichem Aufwärtstrend, wie ein Vergleich mit den dortigen Zuständen von vor 10 Jahren zeigt: "Inhaftieren und Abkassieren - Gefängnisindustrie in den USA"

Fall Albrecht: Eine Frage der konsequenten Haltung

Zum "Fall Günther Albrecht" dokumentieren wir einen Beitrag von Willi Bleicher auf StattWeb:
Der vorige Woche von der Dietz-Motoren GmbH + Co. KG. wegen seiner Aussagen in einem Bericht von Spiegel TV gekündigte Betriebsrat Günther Albrecht hat laut Darstellung des ersten Bevollmächtigten der Esslinger IG Metall offensichtlich kein Betriebsgeheimnis ausgeplaudert.

Die Aussagen Albrechts fassten wohl Themen zusammen, die von den Beschäftigten der Dietz Werke geäußert wurden. Der erste Bevollmächtigte der IG Metall Esslingen, Sieghard Bender, geht in seinem Beitrag bei Spiegel TV vom 02.11.2009 auch darauf ein. Seither überschlagen sich die Kommetare derer, die überwiegend den Rauswurf Albrechts feiern. Bezahlte Kommentatoren oder Ausdruck eines nicht existenten Klassenbewußtseins? Warum werden statt den Verursachern der Krise und vor allem den zugrundeliegenden Produktionsverhältnissen deren Kritiker und die Verteidiger der Rechte und Interessen der Lohnabhängigen angegriffen? Wem nützt das?

Das Recht
Richtig ist, daß mit dem §2.1 ff. des BetrVG die Unternehmer ein Mittel an der Hand haben, mit dem sie versuchen können, kritische Betriebsräte mundtot zu machen. Nicht richtig ist, daß sich Unternehmer mittels des BetrVG mit beliebiger Begründung jederzeit missliebige gewerkschaftliche AktivistInnen vom Halse schaffen können, auch wenn diese zu einer "vertrauensvollen Zusammenarbeit" mit dem Unternehmen verpflichtet sind.

Das Bundesverfassungsgericht formulierte 1985:
"Wenn Betriebsräte ihre Rechtsposition konsequent, extensiv und möglicherweise in Anlehnung an von den Gewerkschaften entwickelte Vorstellungen wahrnehmen, dann verstoßen sie weder gegen Verfassungsnormen, noch gegen Vorschriften des BetrVG. Dies hat der Arbeitgeber unabhängig davon hinzunehmen, ob es ihm aus seiner Sicht einen Vorteil bringt, oder sich gegen seine Interessen richtet. Die Vorschriften des BetrVG dienen gerade dazu, den vorgegebenen Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der betrieblichen Interessenvertretung angemessen zum Ausgleich zu bringen.
Sie berücksichtigen, daß der Arbeitgeber - ungeachtet der Organisationsform des Unternehmens - zur Wertschöpfung und zur Erreichung des Unternehmenszweckes der Mitwirkung der Arbeitnehmer bedarf"
(Entscheidung 10. Dezember 1985)

Und sein Charakter
Das Betriebsverfassungsgesetz ist trotzdem beileibe kein fortschrittliches Gesetz, das die demokratischen Spielregeln in einem Betrieb regelt. Es legt die Verfügungsgewalt des Unternehmers juristisch fest.

Nicht ohne Grund wurde auch seine Nachkriegsversion von den Gewerkschaften, der SPD und der KPD und anderen fortschrittlichen Kräften - bis hinein in bürgerliche Kreise - erbittert bekämpft: Ein Streik in der Druckindustrie, der berühmte "Zeitungsstreik" im Mai 1952, sollte den Forderungen der Gewerkschaften Nachdruck verleihen. Der Kampf um das Betriebsverfassungsgesetz endete durch eine frühe Demobilisierung mit der Niederlage der Gewerkschaften. (3)

"Der 19. Juli 1952", so konnte man in der Zeitschrift "Metall" lesen, "wird als schwarzer Tag lange in der Erinnerung von Millionen von Arbeitern und Angestellten bleiben." Ein schwarzer Tag für Millionen? Ganz sicher aber eine schwere Niederlage für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seinem damaligen Vorsitzenden Christian Fette. Der Deutsche Bundestag verabschiedet das Betriebsverfassungsgesetz mit 195 Ja-Stimmen und 140 Nein-Stimmen (vor allem aus den Reihen der SPD) bei sieben Enthaltungen (Abgeordnete der CDU-Sozialausschüsse) gegen den Willen und massiven Protest der Gewerkschaften. (Quelle: Friedrich Ebert Stiftung)

Diese Auseinandersetzung wurde dann als Begründung gegen ein politisches Streikrecht herangezogen.

Betriebsrat oder Geheimrat?
Es ist jedoch kein Betriebsrat und schon gar keine KollegInnen dazu gezwungen, das Betriebsverfassungsgesetz quasi "überzuerfüllen" und sich sozusagen in "vorauseilendem Gehorsam" zu entsolidarisieren. Denn sie sind immer noch Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Unternehmer und nicht umgekehrt. Allerdings ist dies eine Frage des Selbstverständnisses und der Haltung. Und darin ist der Mensch innerhalb seines jeweiligen Charakters frei, er entscheidet. Und so müssen sich diejenigen, die so sehr auf die Seite der vertrauensvollen Zusammenarbeit pochen, fragen lassen, in wessen Interessen sie dies eigentlich tun?

Friede, Freude, Eierkuchen?
Basieren die Vorgänge bei Dietz Motoren auf "freiwilligen Entscheidungen"? Wenn ein Betriebsrat in so einem Unternehmen gekündigt wird, mag das ein Hinweis auf das Betriebsklima sein und darauf, daß es schon vorher ordentlich "zur Sache" geht. Zumal die Kündigung eines Betriebsrates nur als "auperordentliche Kündigung" und nur mit Zustimmung des Betriebsratsgremiums möglich ist. Nicht ohne Grund git es zu diesem Zweck ganze Anwaltskanzleien, die sich daruaf spezialisiert haben, missliebige Arbeitnehmervertreter loszuwerden. Wer sucht, findet auch, und sei es noch so lächerlich: Anderswo mussten vor kurzem Maultaschen und Frikadellen oder Pfandbons für die Entlassung von KollegInnen, die betrieblich oder gewerkschaftlich aktiv waren oder aus anderen Gründen nicht in das Wunschbild ihrer Arbeitgeber passten, herhalten.

Zonen der Rechtlosigkeit und die "Integration" der betrieblichen Interessenvertretungen
Die Meinungsfreiheit hört in Deutschland traditionell an der Pforte auf. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde versucht, der erfolgten Gründung von Arbeitsausschüsses unter anderem mit dem 12-jährigen Verbot durch das "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" (Sozialistengesetze) den steigende Einfluss der Arbeiterpartei(en) und Gewerkschaften in Betrieb und Gesellschaft zu begegnen. Der Versuch misslang. Ab 1890 setzten Kapital und Reaktion - bis 1933 - auf Integration durch Zugeständnisse. Im Jahr 1891 werden durch "kaiserlichen Februarerlass" betriebliche Interessenvertretungen anerkannt. Unabhängige Gewerkschaften sollten aus den Betrieben herausgehalten werden. Ende 1916 wurden durch das "Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst" Arbeiter- u. Angestellten Ausschüsse installiert. Nach diesem vorerst erfolglosen Versuch der Niederhaltung der Rebellion der Matrosen und der Arbeiter im November 1918 waren in der darauffolgenden revolutionären Bewegung Arbeiter- und Soldatenräte gebildet worden. 1920 wurde das 1. Betriebsrätegesetz verabschiedet.

Auch hier gilt: Das herrschende Gesetz ist das Gesetz der Herrschenden
Eine politische Betätigung im Betrieb ist den Beschäftigten verboten. Vor allem, wenn sie sich gegen Unternehmerinteressen richtet. Unternehmer dürfen entlassen. Sich dagegen zu wehren, soll jedoch verboten sein? Der Wunsch der Unternehmer ist von ihrem Standpunkt aus gesehen sicher verständlich. Aber warum sollte der Standpunkt der Unternehmer auch der Standpunkt der Beschäftigten sein? Statt kritische KollegInnen auszugrenzen, sollte Solidarität und Stärkung der gewerkschaftlichen Organisation jetzt oberstes Gebot der Beschäftigten selber sein. Das setzt zumindest die Anerkennung des unversöhnlichen Interessensgegensatzes zwischen Unternehmern und Beschäftigten voraus. Und da ist das Bundesverfassungsgericht offenbar weiter als die Befürworter der Entlassung des Kollegen Albrecht.

Der Fall des Kollegen Albrecht, wie auch die zahlreicher anderer KollegInnen, die sich für die Interessen der Arbeiter und Angestellten einsetzen, unterstreichen die Notwendigkeit von erweiterten demokratischen Rechten in den Betrieben und einer fortschrittlichen Betriebsverfassung. Gerade in den Zeiten der Krise muss um diese Interessen vehement gekämpft werden.

Perspektiven
Mit den Betriebsverfassungsgesetzen wurden einst revolutionäre Bestrebungen in den Betrieben in die Bahnen der Mitbestimmung gelenkt. Es sollten so reformistische Vorstellungen gestärkt werden um damit vom notwendigen Umsturz der Herrschafts- und Besitzverhältnisse abzulenken. Diese Aufgabe erfüllt das Betriebsverfassungsgesetz im Kern auch noch heute. Daß es jedoch nicht einmal seiner Paragrafen bedarf, um jene, die es im Grunde in Schach halten soll davor abzuhalten über seine Kritiker herzufallen mag erschüttern, verwundert jedoch nicht wirklich. Es zeigt den realen Stand in der Organisationsfrage der Arbeiter und Angestellten und kennzeichnet damit die Herausforderung an die Überzeugungsarbeit, vor der gewerkschaftliche Aktivisten heute stehen.

Münchener Stadtrat für Mumia Abu-Jamal!

Das Blog der Roten Hife Greifswald informiert über eine nachahmenswerte Aktion, wir dokumentieren den Beitrag:

28.10.2009: Die Mehrheit des Stadtrats in München hat in einer Resolution beschlossen, daß sich die Stadt München für ein neues, faires Gerichtsverfahren für Mumia Abu-Jamal und gegen die Todesstrafe einsetzen solle. In der Resolution wurde zudem darauf verwiesen, daß das damalige Verfahren gegen Mumia Abu-Jamal „eklatante Verfahrensmängel“ aufgewiesen habe, die „of­fen­sicht­lich auf ras­sis­ti­sche Hin­ter­grün­de zu­rück­zu­füh­ren sind“. Die Resolution wurde einhellig von allen Fraktionen des Münchener Stadtrats, mit Ausnahme der CSU, unterstützt.

Wir dokumentieren nachfolgend einen kurzen Bericht der Roten Hilfe München, den Resolutionstext sowie eine Presseerklärung des Linksparteistadtrats Orhan Akman.
Es wäre wünschenswert, wenn andere deutsche Kommunen diesem Münchener Vorbild folgten.

Bericht der Roten Hilfe München:

Münchner Stadträte fordern ein neues, faires Gerichtsverfahren für Mumia Abu-Jamal

Am Mitt­woch, den 28. Ok­to­ber stand eine Re­so­lu­ti­on gegen die Hin­rich­tung von Mumia als ers­ter Ta­ges­ord­nungs­punkt auf der Voll­ver­samm­lung des Münch­ner Stadt­rats. Zuvor hat­ten SPD, Die Linke, Grüne, Rosa Liste, FDP und ÖDP sich auf eine ge­mein­sa­me Re­so­lu­ti­on ge­ei­nigt.
Doch die CSU ent­deck­te ir­gend­ei­nen Form­feh­ler, warum diese Re­so­lu­ti­on nicht auf der Voll­ver­samm­lung ver­ab­schie­det wer­den kann. Nicht des­to­trotz wurde über eine Stun­de -“ z. T. sehr hef­tig dis­ku­tiert.
Nach 1,5 Stun­den wurde be­schlos­sen, daß die Stadt­rä­te, die die Re­so­lu­ti­on un­ter­stüt­zen, nach der Voll­ver­samm­lung diese un­ter­schrei­ben sol­len, was auch ge­schah.

Hier der Text der ge­mein­sa­men Re­so­lu­ti­on, der von den Abgeordneten der folgenden Fraktionen beschlossen wurde:
SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion DIE LINKE.

Re­so­lu­ti­on an­läss­lich der Voll­ver­samm­lung am 28. Ok­to­ber 2009

Als Kom­mu­ne, die mit Über­zeu­gung rechts­staat­li­chen Grund­sät­zen folgt und sich für eine ge­rech­te und nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung en­ga­giert, sieht Mün­chen die Ver­pflich­tung, sich welt­weit für den Schutz der Men­schen­rech­te zu en­ga­gie­ren und nicht weg­zu­se­hen, wenn staat­li­che Über­grif­fe die Men­schen­wür­de be­ein­träch­ti­gen. In die­sem Sinne hat sich die Lan­des­haupt­stadt Mün­chen immer wie­der für die welt­wei­te Ab­schaf­fung der To­des­stra­fe ein­ge­setzt, ins­be­son­de­re im Rah­men der In­itia­ti­ve „Städ­te für das Leben -“ Städ­te gegen die To­des­stra­fe“, an der sich meh­re­re Hun­dert Groß­städ­te aus allen Kon­ti­nen­ten be­tei­li­gen.
Die To­des­stra­fe ist ein bar­ba­ri­scher, die Men­schen­wür­de miss­ach­ten­der Akt staat­li­cher Ge­walt. Sie wird dann zum Mord, wenn die Schuld­fra­ge nicht ein­deu­tig ge­klärt ist, wie dies im Fall von Mumia Abu-Ja­mal der Fall ist. Der afro-ame­ri­ka­ni­sche Jour­na­list und Bür­ger­recht­ler sitzt seit über 27 Jah­ren in der To­des­zel­le in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten, weil er an­geb­lich einen wei­ßen Po­li­zis­ten er­schos­sen haben soll. Abu-Ja­mal be­teu­ert seit­her seine Un­schuld, und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen haben ekla­tan­te Ver­fah­rens­män­gel im da­ma­li­gen Ge­richts­pro­zess auf­ge­deckt, die of­fen­sicht­lich auf ras­sis­ti­sche Hin­ter­grün­de zu­rück­zu­füh­ren sind.
Wir schlie­ßen uns daher der welt­wei­ten So­li­da­ri­täts­kam­pa­gne an und for­dern ein neues, fai­res Ge­richts­ver­fah­ren für Mumia Abu-Ja­mal. Die Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka sind zu Recht stolz auf die äl­tes­te de­mo­kra­ti­sche Ver­fas­sung der Welt mit der Ga­ran­tie glei­cher Rech­te für Alle. Diese Vor­bild­funk­ti­on ver­pflich­tet aber zu einer äu­ßerst sorg­fäl­ti­gen und hu­ma­nen Wür­di­gung in jedem ein­zel­nen Fall. Der Rechts­grund­satz „in dubio pro reo“ (im Zwei­fel für den An­ge­klag­ten) muss na­tür­lich in ganz be­son­de­rem Maße bei der Ver­hän­gung der To­des­stra­fe gel­ten.
Dar­über hin­aus for­dert der Münch­ner Stadt­rat selbst­ver­ständ­lich wei­ter­hin eine voll­stän­di­ge Ab­schaf­fung der To­des­stra­fe. Be­son­ders in be­freun­de­ten Staa­ten wie den USA ist diese Ent­schei­dung längst über­fäl­lig.

Zur Resolution Münchner Stadträte vom 28.10.2009 zur Unterstützung des afro-amerikanischen Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal erklärt der Stadtrat der LINKEN, Orhan Akman:

Seit 27 Jahren sitzt der afro-amerikanische Journalist und Bürgerrechtler, Mumia Abu-Jamal, in der Todeszelle. Menschenrechtsorganisationen haben gravierende, rassistisch motivierte Verfahrensmängel aufgedeckt, die zu seiner Verurteilung geführt haben. Das Leben von Mumia Abu-Jamals ist durch den Antrag der Staatsanwaltschaft von Pennsylvania auf Wiedereinsetzung des Hinrichtungsbefehls akut bedroht.

Ich bin glücklich und erleichtert, dass sich Münchner Stadträte über viele politische Grenzen hinweg zu einem Bündnis für das Leben des Bürgerrechtlers Abu-Jamal und damit zur Verteidigung der Menschenrechte zusammengefunden haben.

Die einhellige Unterstützung unserer Initiative durch SPD, Grüne/Rosa Liste, FDP und ÖDP gibt mir Hoffnung, dass die weltweiten Proteste weitere Unterstützung finden werden und so eine Exekution verhindert werden kann. „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist ein elementares, rechtsstaatliches Prinzip, dies gilt umso mehr bei Vollstreckung der Todesstrafe.

Die Ablehnung der Resolution durch die CSU ist erschütternd. Mindestens das Gebot der christlichen Nächstenliebe hätte die CSU dazu bewegen sollen, diese Geste demokratischer Tugend und Achtung vor den Menschenrechten zu leisten. Die CSU wird ihr diesbezügliches Versagen mit ihrem Gewissen vereinbaren müssen.

Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.

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