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»Wir sind Maurer, Maler, Elektriker, wir brauchen den Staat nicht, für nichts.« Lucio Urtubia

Troy Davis in großer Gefahr

Troy Aynthony Davis
Das Leben von Troy Davis ist erneut schwer bedroht. Es ist durchaus möglich, dass sehr bald ein neuer Hinrichtungsbefehl kommt. Das deutet sich aus verschiedenen US-Veröffentlichungen heraus an.

Es folgen einige verlinkte Artikel über den jüngsten Angriff der Justiz gegen Troy Davis in deutscher Sprache:

"Troy Davis: aller Rechte beraubt", IndyMedia 27.08.10
"US-Bundesrichter entscheidet: Troy Davis "nicht unschuldig"" junge Welt 26.08.10
"US-Todeskandidat Troy Davis unterliegt erneut vor Gericht", AFP 25.08.2010

Via: Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal

Siehe auch die Kampagnenseite

Protestschreiben gegen den Auftritt von Thilo Sarrazin im Haus der Kulturen der Welt

Am 25.09.2010, 18h soll Thilo Sarrazin sein neues Buch „Deutschland schafft sich ab. Wie wir unser Land aufs Spiel setzen“ (Erscheinungstermin: 30.08.2010, Deutsche Verlags-Anstalt) im Rahmen des Internationalen Literaturfestivals Berlin im Haus der Kulturen der Welt vorstellen. In dem Werbetext des Verlags heißt es: „Thilo Sarrazin beschreibt (...) die Folgen, die sich für Deutschlands Zukunft aus der Kombination von Geburtenrückgang, problematischer Zuwanderung und wachsender Unterschicht ergeben. Er will sich nicht damit abfinden, dass Deutschland nicht nur älter und kleiner, sondern auch dümmer und abhängiger von staatlichen Zahlungen wird.“

Wir protestieren dagegen, einem Politiker, der aufgrund seiner rassistischen Äußerungen bekannt geworden ist und seine Thesen nun in Buchform präsentiert, eine derartige Plattform im Haus der Kulturen der Welt zu bieten. Sarrazin beschreibt unter Rekurrierung auf eine „aggressive und atavistische Mentalität“ einen Großteil der „Araber“ und „Türken“ als „weder integrationswillig noch -“fähig“ und unterteilt Menschen in vermeintlich „produktive“ und „nicht-produktive“ und damit erwünschte und unerwünschte Mitglieder dieser Gesellschaft. Seine Hetze mündet in apokalyptischen Bedrohungsszenarien, in denen insbesondere muslimische Migrant/innen und ihre Nachkommen zu einer Gefahr für das „Abendland“ stilisiert werden. So schreibt Sarrazin in seinem Buch: „Ich möchte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel zu großen Teilen muslimisch ist, dass dort über weite Strecken Türkisch und Arabisch gesprochen wird, die Frauen ein Kopftuch tragen und der Tagesrhythmus vom Ruf der Muezzine bestimmt wird. (...) Demografisch stellt die enorme Fruchtbarkeit der muslimischen Migranten eine Bedrohung für das kulturelle und zivilisatorische Gleichgewicht im alternden Europa dar.“

Mit der Akzeptanz der Propagierung einer solchen Weltsicht verliert der Gastgeber der geplanten Veranstaltung -“ das Haus der Kulturen der Welt -“ jegliche Glaubwürdigkeit in Bezug auf den Anspruch, den es im Namen führt.

Wir wollen nicht stumm dastehen und zusehen!

Wir sind pflichtbewusste Bürger/innen und möchten dieser rassistischen und gesellschaftspaltenden Hetze ein Ende setzen!

Deshalb fordern wir die Verantwortlichen im Haus der Kulturen der Welt und die Organisator/innen des Internationalen Literaturfestivals Berlin auf, Thilo Sarrazin aus ihrem Programm zu streichen, statt ihm bei der Verbreitung seiner menschenfeindlichen Thesen zu assistieren! Gleichzeitig rufen wir alle Autor/innen des Literaturfestivals auf, die Bühne nicht mit einem bekennenden Rassisten zu teilen!

Bitte unterzeichnen Sie dieses Protestschreiben, leiten Sie es weiter und sagen Sie NEIN zum salonfähigen Rassismus und deren Fürsprecher/innen!

Rückfragen an:

Nuran YiÄŸit (Vorstand)

Migrationsrat in Berlin-Brandenburg
Elena Brandalise (Geschäftskoordination)

Oranienstr. 34
10999 Berlin
Tel.: +49-30-61658755
Fax: +49-30-61658756

info@mrbb.de

Via www.mrbb.de und "Der schwarze Blog"

Wegtragegebühr macht deutlich: Fortschrittliches Versammlungsrecht ist nötig!

Laut einem Artikel der Stuttgarter Zeitung müssen einige Stuttgart-21-Gegner einer Anzeige wegen Nötigung rechnen und die Kosten für den Polizeieinsatz von rund 40 Beamten gegen eine Handvoll Teilnehmer der ständigen Mahnwache zahlen. Die Polizei verlangt dort 80 € von jedem der weggetragenen DemonstrantInnen.

Diese "Wegtragegebühr" ist nichts neues, wie ein Beitrag im Spiegel von 1991 deutlich macht. Sie wurde Anfang der 80er Jahre in Baden-Württemberg vor dem Hintergrund der Proteste der Anti-Atom und Friedensbewegung in der Polizeiverordnung erlassen:

"(...) Viele Aktive des zivilen Ungehorsams aus der Friedensbewegung haben diese Art staatlicher Zwangsmaßnahme auf sich genommen, um die Staatsgewalt spektakulär vorzuführen. Etwa 200 Rüstungsgegner waren es bislang bundesweit, die ihre Geldstrafen für Sitzblockaden an Raketendepots nicht bezahlten und sich in Haft nehmen ließen.

Auf "Beugen und Brechen" (taz) trieb es auch die schwäbische Hebammenschülerin Sigrid Birrenbach, die eine Polizeirechnung über 537 Mark nicht bezahlte. Die Gebühren machte die baden-württembergische Ordnungsmacht für sechsmaliges Wegtragen der jungen Frau von Sitzblockaden geltend.

Da die aufsässige Schwäbin sich weigerte, den statt der 537 Mark verlangten Offenbarungseid zu leisten, mußte sie ins Schwäbisch Gmünder Frauengefängnis "Gotteszell" einrücken. (...)"
DER SPIEGEL 38/1991

Diese Methode ist in ihrer Zielrichtung dem Zeigen mittelalterlicher Folterwerkzeuge durchaus ähnlich, geht es doch darum, AktivistInnen und NachahmerInnen einzuschüchtern und mit Gewalt zum Ablassen von ihrer Meinung zu bewegen. Von politischer Verhältnismäßigkeit keine Spur: Damals richtete sich der friedliche Protest gegen die drohende Kriegsgefahr, heute bei Stuttgart 21 werden von interessierten Kreisen Sitzblockaden ebenfalls als Gewalttat diffamiert. Ob sich die S21 Gegner dadurch beeindrucken lassen? Das war schon damals schwierig:

"Erst kurz vor dem, von den Veranstaltern ohnehin vorgesehenen, Ende der Aktion begannen Polizeibeamte mit dem Wegtragen der Blockierer. Ihre Personalien wurden aufgenommen. Ihnen droht nach der baden-württembergischen Polizeikostenverordnung ein saftiger Kostenbescheid. Es wird dennoch nicht die letzte Blockadeaktion vor dem Stuttgarter EUCOM gewesen sein." Aus: Elke Günther in "Unsere Zeit", Zeitung der DKP, Ausgabe 14. März 2003

"Tausende von FriedensblockiereInnen wurden verhaftet und wegen "gewaltsamer Nötigung" verurteilt. Viele saßen ihre Strafen im Gefängnis ab. Der damalige baden-württembergischen Innenminister Roman Herzog erließ extra eine "Polizeikostenverordnung", nach der die Demonstranten für ihre Verhaftung auch noch zahlen sollten." Aus: "Antifa Nachrichten" Nummer 2 / August 2007 der VVN-BdA

"Baden-Württembergs Polizei droht im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen Castor-Transporte vor zwei Wochen in Philippsburg und jetzt in Neckarwestheim mit einer sogenannten "Wegtragegebühr". Es handelt sich dabei um keine Neuheit, sondern um die in den 80er Jahren anläßlich der zahlreichen Sitzblockaden am Atomraketenlager Mutlangen in BaWü als einzigem Bundesland eingeführten "Polizeikostenverordnung".

Ob diese Verordnung rechtmäßig ist, steht noch gar nicht fest. Seit Jahren ist eine Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Es kann sich also für alle Betroffenen lohnen, Widerspruch einzulegen. Wichtig: Selbst wer bezahlt, ist damit weder einer Straftat noch einer Ordnungswidrigkeit überführt. Das Geld ist weder Strafe noch Bußgeld, sondern eine Art Verwaltungsgebühr, wie z.B. wenn mensch sich einen neuen Reisepaß ausstellen lässt. (...)"
Aus: "Schwarze Katze" Rundbrief vom 1. Mai 01

Der Spiegel weiter: "(...) Daß sich bei genügend Sturheit auch die Justiz mal beugt, führte in einem ähnlichen Fall der Hamburger Krankenpfleger Werner Lifka vor.

Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd hatte den Friedensaktivisten wegen seiner Beteiligung an der Blockade des US-Raketenstützpunktes Mutlangen 1984 zu einer Geldstrafe von 600 Mark verurteilt, die per Gehaltspfändung beigetrieben wurden. Daneben sollte er noch anteilige Kosten für den Polizeieinsatz in Höhe von 129,70 Mark tragen. Lifka nahm lieber Knast in Kauf, als "die Polizei für ihren Dienst an der Aufrüstung auch noch zu bezahlen".

Nach drei Wochen Kerker sah das Amtsgericht Hamburg-Blankenese ein, daß der norddeutsche Sturkopf wohl nicht zu beugen sei, und ließ Lifka frei. Die lange Inhaftierung, so die Begründung, sei im Vergleich zu der niedrigen Forderung "übermäßig" und habe im übrigen gezeigt, daß sie bei dem Schuldner nichts bewirke. (...)"


Hartes Brot, für diejenigen, die nicht "mal eben so" ein paar Wochen im Knast zubringen wollen und können. Und eine politische Herausforderung an alle demokratisch denkenden Menschen: Denn in Stuttgart ist es ja nicht so, dass hier sich irgendeine Minderheit an demokratisch gefällten Beschlüssen vergreifen will. Sondern um eine Mehrheit, die angesichts der für sie offenkundigen "Vetterleswirtschaft" und dem Umgang der Verantwortlichen mit dem mehrfach durch Unterschriftensammlungen, Umfragen und Wahlen erklärten Willen die Nase voll und das "Vertrauen in die Politik" sowieso längst verloren hat. Gerade deshalb muss in Zusammenhang mit der sich unweigerlich zuspitzenden politischen Auseinandersetzung damit verbunden werden, demokratische Rechte zu erweitern. Die vom damaligen Innenminister Roman Herzog erlassene "Wegtragegebühr" zeigte im Kern doch nur, dass der massenhafte und zähe Protest der damaligen Landesregierung nicht in den Kram passte und deshalb diese Gebühr eben "mal eben so" eingeführt wurde.

Parallelen zu heute sind unübersehbar. Gerade deshalb ist ein fortschrittliches Versammlungsrecht unabdingbar. Und zwar eines, das effektive Proteste ermöglicht, die spürbar sind und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht. "Einschüchternd" sozusagen. Davor haben jedoch nur die Angst, gegen die sich der Protest richtet. Die "Wegtragegebühr" die in dem Zusammenhang u.a. mit dem "Brokdorf Urteil" entstand gehört abgeschafft. Sie ist ein Beissreflex darauf, dass hier unter anderem klargestellt wurde, dass die Demonstranten die Protestform wählen und nicht die Ordnungsbehörden oder gar die Polizei. So gelten Sitzblockaden verfassungsrechtlich als eine Versammlung nach Art. 8 des Grundgesetzes und nicht in jedem Fall als Nötigung.

Solidaritätserklärung des Stuttgarter „Bündnisses für Versammlungsfreiheit“ an die Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz der niedersächsischen Landesregierung am 11. August

In Hannover findet am morgigen 11. August eine Demonstration gegen das geplante neue Versammlungsgesetz statt. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat dazu eine Solidaritätserklärung beschlossen:

Liebe Freunde,
das Stuttgarter „Bündnis für Versammlungsfreiheit“ sendet Euch solidarische Grüße und wünscht Eurer Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz in Niedersachsen viel Erfolg.

Wie bei Euch in Niedersachsen will auch die baden-württembergische Landesregierung ein neues Versammlungsgesetz, welches das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt. Es schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Einschränkungen, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten.

Aus diesem Grund hat sich im Oktober 2008 unser Bündnis gegründet, das inzwischen aus über 120 Organisationen und zahlreichen Einzelpersonen besteht. Wir haben eine Großdemonstration am 6. Dezember 2008 mit weit über 5000 TeilnehmerInnen, diverse Veranstaltungen, Vortragsreihen und mehr - unter anderem auch in Hannover - durchgeführt.

Laut dem geplanten Gesetz in Niedersachsen besteht eine Versammlung schon dann, wenn mindestens zwei Personen zusammenkommen. Pflichten der Versammlungsleitung werden erheblich ausgeweitet, was die Hürde zur Wahrnehmung demokratischer Rechte erheblich höher legt. Der Entwurf ist wie in Baden - Württemberg voller unbestimmter Rechtsbegriffe, was zu Auslegungsproblemen führen kann und letztlich die Gefahr einer willkürlichen Einflussnahme erhöht. So ist zur Beurteilung eventueller Militanz- und Gewaltbereitschaft der "Gesamteindruck" heranzuziehen, was der subjektiven Wahrnehmung der jeweiligen Polizeibeamten obliegt. Als Kennzeichen werden Trommelschlagen, Fahnen, Fackeln oder Abzeichen genannt.

Damit reiht sich die niedersächsische Landesregierung in die Länder wie Sachsen und Bayern ein, in denen das Recht auf Versammlungsfreiheit verschärft wurde. Die Landesregierung stellt sich damit auch gegen die wachsende Kritik in der Bevölkerung an diesen restriktiven Gesetzen. In Sachsen und in Bayern wurde das Gesetz mit der Begründung, man wolle damit Naziaufmärsche verhindern, verschärft. Allerdings wurde in diesen Bundesländern seither kein einziger Naziaufmarsch dadurch verhindert, wohl aber die antifaschistischen Proteste wie in Dresden im vergangenen Februar behindert.

Das zeigt für uns, dass diese Gesetze untauglich sind und die Entfaltung und Wahrnehmung demokratischer Rechte behindern, statt sie zu fördern. Aus diesen Gründen wünschen wir Euch eine erfolgreiche Demonstration und vor allem viel Erfolg im Kampf gegen dieses undemokratische Gesetz. (...)


Mehr Information:

• Demoseite Niedersachsen: http://www.versammlungsgesetz-verhindern.de
• Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit: http://www.versammlungsrecht.info
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