trueten.de

»Revolutionäre gehen nie in Pension.« Fidel Alejandro Castro Ruz

Balingen: Angriff auf das Versammlungsrecht bei Protest gegen das Bundeswehr Musikfestival „BW-Musix“

Am Samstag, 23. Oktober 2010 wurde eine Demonstration gegen das Bundeswehr Musikfestival „BW-Musix“ in Balingen veranstaltet.

Der Anmelder der Demonstration bekam von der Stadt Balingen 96,- Euro Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Stadt begründete dies mit notwendigen Auflagen und dem dadurch entstandenen Verwaltungsaufwand.

Dieser Vorgang ist inakzeptabel! Die Verwaltung begründet die Auflagen mit Vorkommnissen bei einer ähnlichen Veranstaltung und mit Farbbeutelanschlägen, die von Unbekannten durchgeführt wurden. Sie stellt einen an den Haaren herbeigezogenen und unzulässigen Zusammenhang zur angemeldeten Versammlung her. Zum Versuch der Stadt Pforzheim in einem ähnlich gelagerten Fall urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits im Jahre 2007:

„[...] aus einer solchen Gebührenpflicht resultiere die Gefahr, dass die Bürger auf die Ausübung ihres Grundrechts verzichten [...]“.

(Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20071025_1bvr094302.html)

Das Vorgehen der Balinger Behörde entspricht dem gegenwärtigen Verhalten einer Reihe von Städten, das von der baden-württembergischen Landesregierung seit 2008 geplante, verschärfte Versammlungsgesetz bzw. Teile davon einfach vorwegzunehmen.

Dieses Verhalten erschwert Versammlungen und hat einschüchternde Wirkung auf Anmelder demokratischer Proteste!

Dagegen protestiert unser aus 120 Organisationen und zahlreichen Einzelpersonen bestehendes Bündnis, da es unserer Auffassung nach um die willkürliche Steuerung bzw. Einschüchterung von missliebigen Protesten geht.

Die von der Balinger Behörde erhobenen Auflagen verstoßen zumindest in Teilen gegen das in Baden-Württemberg gültige Bundesversammlungsgesetz.

Beispielsweise sieht das hier gültige Versammlungsgesetz nicht vor, dass Namen und persönliche Daten von Ordnern und Fahrzeugführern zur Weitergabe an die Polizei zu erfassen sind.

In Zusammenhang mit der Verwendung von Megafonen oder einer Lautsprecheranlage ist auch eine diffuse Angabe zur "Freizeitlärmrichtlinie" für "seltene Ereignisse" fragwürdig und dehnbar.

Wie Veranstalter das Mitführen von Getränken nur in Tetrapacks durchsetzen sollen, bleibt ebenso unergründlich und ohne versammlungsrechtliche Grundlage wie das Verbot von Hunden.

Diese Auflagen wurden weder von den Anmeldern/innen der öffentlichen Versammlung gefordert noch sind sie Bestandteil der Verantwortung die der Anmelder/innen aufbringen muss. Eine Demonstration ist immer eine Angelegenheit im Interesse der Allgemeinheit oder Interessensgruppe und nicht nur für den Anmelder/in.

Desweiteren darf nicht zwischen finanziell besser und schlechter gestellten Anmeldern unterschieden werden!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt sich solidarisch mit den Veranstaltern und fordert die Stadtverwaltung Balingen auf, sowohl von den Verwaltungsgebühren abzusehen als auch auf die undemokratischen Auflagen zu verzichten. Stattdessen muss demokratisches und antifaschistisches Engagement gefördert und die Bevölkerung dazu ermuntert werden, dieses wahrzunehmen.

Wir werden die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung auf dem Laufenden halten.

Quelle: Solidaritätserklärung und Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 18.01.2010, siehe auch die ausführliche Berichte auf Indymedia linksunten zu finden: Hier und hier sowie den beim "Offenen Treffen gegen Krieg und Militarisierung" dokumentierten Bündnisaufruf.

Erneuter Angriff auf die Versammlungsfreiheit - Gangolf Stocker vor Gericht

Am 20.01.2011 beginnt der Prozess gegen den bekannten S21 Gegner Gangolf Stocker. Der Tatvorwurf lautet "Verstoß gegen das Versammlungsrecht".

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft Herrn Stocker vor, dass er als Versammlungsleiter während einer Kundgebung 20 Minuten lang nicht an sein Handy gegangen sei, um in seiner Funktion als Versammlungsleiter am 27.08.2010 die Verletzung der Bannmeile zu verhindern.

Versammlungsleiter müssen bei Demonstrationen für die Polizei erreichbar sein. Allerdings genügt alleine die physische Anwesenheit, es gibt kein Gesetz, welches das Mitführen und die telefonische Erreichbarkeit über ein Handy als Grundvoraussetzung dafür sieht, als Versammlungsleiter zu agieren. In den Auflagen zur Demonstration wurde dies ebenfalls nicht verlangt, wohl aus dem Grund, dass es juristisch nicht begründbar ist.

Der gesamte Prozess zeigt wieder einmal, dass die Stuttgarter Justiz keinesfalls am Erhalt der Versammlungsfreiheit interessiert ist. Er steht beispielhaft dafür, wie versucht wird, Demonstranten durch immer neue Auflagen und Strafen an der uneingeschränkten Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu hindern.

Dass die Behörden dabei längst Hand in Hand arbeiten, um demokratische Rechte einzuschränken, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass das Stuttgarter Ordnungsamt für die Demonstration am Arnulf-Klett-Platz lediglich eine Fahrbahnseite absperren lassen will.

Dadurch bestehen de facto keine Fluchtwege für die anwesenden Demonstranten, die sich im Notfall über die nicht abgesperrte Straßenseite in Sicherheit bringen müssten. Dies ist umso erstaunlicher, da dass gleiche Amt Demonstrationen auf der Königstrasse immer wieder mit dem Hinweis "auf fehlende Fluchtwege" verbietet.

Es handelt sich hier nicht um die Verfolgung einer Straftat, sondern um einen politischen Prozess. Dies zeigt sich auch an den über 1.000 Strafanzeigen, die gegen S21 Demonstranten noch anhängig sind.

Wir fordern die Einstellung aller Verfahren gegen Demonstrationsteilnehmer und die Einhaltung des demokratischen Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft dazu auf, sich solidarisch zu zeigen und den Prozess am 20.01.2011 um 9.00h vor dem Amtsgericht Stuttgart, Saal1 zu verfolgen.

Quelle: Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 18.01.2010, siehe auch die Medienberichte auf beiabrissaufstand.de

cronjob