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»Jeden Tag sorgen die Menschen dafür, dass die Haare ordentlich sitzen; warum tun sie das nicht auch mit ihrem Herzen?« Ernesto "Che" Guevara

Protest gegen Bundeswehrgelöbnis war und ist legitim! Wir fordern die Einstellung aller Strafverfahren gegen die Beteiligten!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ist mit einer Solidaritätserklärung mit den TeilnehmerInnen der Kirchenbesetzung und der Sitzblockade gegen das Bundeswehrgelöbnis am 30. Juli vergangenen Jahres vor der Stuttgarter St. Eberhardskirche an die Öffentlichkeit gegangen. Die Erklärung kann noch unterstützt werden (Name, Organisation) per Mail an kontakt@versammlungsrecht.info:

Protest gegen Bundeswehrgelöbnis war und ist legitim

Wir fordern die Einstellung aller Strafverfahren gegen die Beteiligten!

Am 30. Juli 2010 fand auf dem Stuttgarter Schlossplatz ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr statt. Vorab gab es breite Gegenaktivitäten. So wurde unter anderem die St. Eberhards-Kirche in der Königstraße besetzt und nach wenigen Stunden durch die Polizei geräumt. Am Tag des Gelöbnisses selber wurden eine Sitzblockade gewaltsam geräumt und insgesamt über 70 Personen in Gewahrsam genommen. Inzwischen erhielten die Betroffenen Strafbefehle und Bußgeldbescheide.

Eine Kirchenbesetzung und ihre Folgen

Im Anschluss an den Gottesdienst am Sonntag den 25. Juli stellten sich in der Domkirche St. Eberhard zwei Dutzend KriegsgegnerInnen der Kirchengemeinde vor und kündigten an die Kirche bis zum Gottesdienst im Rahmen des öffentlichen Bundeswehr-Gelöbnisses am darauf folgenden Freitag nicht mehr verlassen zu wollen. Desweiteren sicherten sie zu, sich angemessen und respektvoll zu verhalten und boten an, sich an dem Programm in der Kirche nach Kräften zu beteiligen.

Dennoch beschloss der Dompfarrer und Stadtdekan, Prälat Michael H.F. Brock, der wenige Monate später durch das Aktionsbündnis K21 zum Vermittler im Konflikt um Stuttgart 21 benannt wurde, bereits zwei Stunden später die Kirche durch die Polizei räumen zu lassen. Sieben Friedensaktivisten wurden daraufhin über mehrere Stunden in Polizeigewahrsam genommen. Inzwischen bekamen die Aktivisten Strafbefehle, wogegen teilweise Widerspruch eingelegt wurde. Die ersten Prozesse stehen bald an.

Die Unterzeichner dieser Erklärung fordern Straffreiheit für die Kirchenbesetzer und sofortige Einstellung aller Verfahren!

Blockierer erhielten Bußgeldbescheide

Am Tag des Gelöbnisses selber versuchten rund 70 KriegsgegnerInnen mit einer Sitzblockade vor der St. Eberhardskirche den reibungslosen Ablauf des öffentlichen Gelöbnisses zu blockieren. Daraufhin sperrte die Polizei einen Teil der Königstraße und räumte die friedliche Blockade teilweise gewaltsam. Über fünf Stunden mussten die betroffenen Friedensaktivisten in Gewahrsam verbringen.

Inzwischen hat ein Teil der Betroffenen Bußgeldbescheide des Ordnungsamtes u.a. wegen angeblicher „Verstöße gegen das Versammlungsgesetz“ erhalten. Gegen eine Vielzahl dieser Bescheide wurde Widerspruch eingelegt, einige führten auch zu einer Einstellung aufgrund von Geringfügigkeit. In den kommenden Wochen stehen mehrere Gerichtstermine an.

In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1995 stellt das Bundesverfassungsgericht eindeutig klar, dass auch Blockaden - sofern keine „Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel“ angewandt wird - durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt werden. Wir fordern die Aufhebung aller Bußgeldbescheide!

Solidarität mit den Betroffenen!

Diese Kriminalisierung legitimen Protestes stellt keinen Einzelfall dar! Ob bei den Protesten gegen S21, antifaschistischen Aktivitäten oder Aktionen gegen Krieg -“ Bußgeldbescheide und Strafbefehle werden immer mehr zur alltäglichen Behördenpraxis.

Gerade deshalb ist es notwendig, sich mit den Betroffenen zu solidarisieren und diese zu unterstützen.

Besucht die Gerichtstermine, schafft Öffentlichkeit, engagiert euch für die Versammlungsfreiheit. Betroffen sind einzelne, gemeint sind wir alle!

Erstes Verfahren: Mittwoch, den 30. März 2011 um 15:30 Uhr im Saal 3 des Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart

Diese Erklärung wird herausgegeben durch:

Einzelpersonen:

Tom Adler Betriebsrat bei Daimler und Stadtrat SÖS&LINKE Stuttgart, Hagen Battran, Florian Beißwenger - Mitglied der Blockadegruppe gegen Stuttgart21, Daniel Behrens Vorstand DIE LINKE Bietigheim-Bissingen, Roland Blach Landesgeschäftsführer DFG-VK Baden - Württemberg, Achim Buhl, Reinhart Czisch, Alfred Denzinger Unternehmensberater, Rudersberg, Jochen Dürr Landessprecher der VVN - BdA Baden Württemberg, Denise Gers ver.di Ortsvorstand Ludwigsburg, Heike Hänsel Bundestagsabgeordnete die Linke, Thomas Haschke Sprecher LAG Frieden die Linke Baden - Württemberg, Wolfgang Hänisch, Bernhard Hoell, Evelyn Hofer Wirtschaftskorrespondentin Rudersberg, Reiner Hoffmann Mitglied der IG Metall und des Betriebsrats der Porsche AG in Zuffenhausen, Christa Hourani Betriebsrätin Daimler IG Metall, Manfred Jansen, Dieter Keller, Dieter Lachenmayer Sprecher des Friedensnetz BW, Tina Mürle, Konrad Nestle, Mike Pflugrath Aktivmitglied in der Attac Regional-Gruppe Schorndorf, Brigitte Renkl Kreisvereinigung der VVN-BdA Leonberg-Sindelfingen-Böblingen, Markus Spreitzer ver.di Ortsvorstand Stuttgart, Lydia Trüten IGM Vertrauensfrau Esslingen und VVN-BdA Kreis Esslingen, Thomas Trüten IG Metall Vertrauensleuteleiter Mitglied IG Metall Delegiertenversammlung Esslingen Kreisvorstand VVN-BdA Esslingen, Stefan Urbat piratige Kandidateneinzelmeinung.

Organisationen:

• AGIF (Föderation der ArbeitsimmigrantInnen in Deutschland)
• Arbeitskreis Internationalismus Stuttgart
• ATIF (Föderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Deutschland)
• ATIK - YDG (Neue Demokratische Jugend)
• Deutscher Freidenker-Verband Stuttgart und Umgebung e.V.
• DFG-VK Baden - Württemberg
• DIE LINKE. Stuttgart
• DKP Baden - Württemberg
• DKP Rems-Murr
• FAU Stuttgart
• Initiative "Kein Nazizenentrum in Weiler, noch anderswo!"
• LAG Frieden die Linke Baden - Württemberg
• Libertäres Bündnis Ludwigsburg (LB²)
• Linke Hochschulgruppe Stuttgart
• MLPD Baden-Württemberg
• MLPD Stuttgart
• Offenes Treffen gegen Militarisierung Stuttgart (OTKM)
• Revolutionäre Aktion Stuttgart
• Solidarität International Stuttgart
• ver.di Jugend Stuttgart
• VVN-BdA Stuttgart
• Weiler schaut hin! e.V.
• Yasanacak Dunya (Türkische Zeitung "Lebenswerte Welt")

Auch falls Mappus weg - Gesetzesglauben weiter zersetzen!

Proteste gegen den G8 Gipfel Rostock / Heiligendamm 2007
Es bestehen beste Chancen, dass einer, der sich des Gewinns so sicher war, am Sonntagabend betröpfelt aus Schirmen blicken wird in unsere Wohnzimmer: Mappus! Abgeschafft! Abgewählt! Die Vorläufer mussten meist auf anderen Wegen beseitigt werden. Nun als erster er, der Siegesplusterer, dem Ansturm von LINKEN, SPD und GRUENEN erlegen!

Nur was dann? Nehmen wir mal den günstigsten Fall an: SPD und GRÜNE bemühen sich tatsächlich, die Rest-AKWs abzuschalten und gegen S21 die Volksabstimmung anzukurbeln. Was wird geschehen? Im Fall eines Angriffs von "sozusagen Links" werden die Kernkraftgesellschaften keineswegs so wadenschwach reagieren wie gegen Merkels-Brüderles Scheingedröhne.Sie werden das Recht an der Ausbeutung anderer - das heilige Eigentumsrecht - mit allen Mitteln verteidigen. Und Volksabstimmung gegen S21? Es wird sich schnell herausstellen, dass unsere Volksherrschaft - Demokratie - nicht darauf eingestellt ist, dass das Volk wirklich eingreift, wenn es mal möchte. Keine einzige wichtige Entscheidung auf Bundesebene wurden je einem Plebiszit unterworfen: Grundgesetz- Westabspaltung- Währungsreform- Wiedervereinigung: alles von oben herab geregelt. Mit ziemlicher Sicherheit ist zu erwarten, dass unser Schmid und unser Kretschmann mit nach außen gedrehten Handflächen vor uns auftauchen werden: Wir wollten ja gern! Aber das Gesetz! Wir müssen doch die Grundlage jeder Staatlichkeit ehren! Vielleicht in fünfzig Jahren einmal - Gesinnungswandel! Aber jetzt - tut uns ja so leid...

Werden wir dann die Köpfe senken, und lippenstramm wie unter Zahnwehbacken den altrömischen Spruch wiederholen: Ultra posse nemo obligatur! Über die objektiven Möglichkeiten hinaus kann keiner haftbar gemacht werden (für seine Versprechungen)

Nein! Es kann nicht um eine Aufforderung zur Kamikaze-Politik Vereinsamter gehen. Es müssen vielmehr die Möglichkeiten geprüft werden, heute schon - jetzt gleich - den Fallen der Gesetzlichkeit zu entgehen. In Wirklichkeit nämlich sind Recht und Gesetz keineswegs den irdischen Geschäften so entzogen, wie man es oft hinstellt. Sie unterliegen vor allem der öffentlichen Meinung.

Ein Beispiel: Läpple-Urteil des Bundesgerichts 1969. Ein Junge-Union-Mann wurde damals wegen Nötigung verurteilt, weil er eine Straßenbahnschiene kurzfristig besetzte, genaugenommen: zu ihrer Besetzung aufforderte. Begründung: der ankommende Straßenbahnfahrer wäre genötigt worden durch die Unmöglichkeit weiterzufahren, ohne Menschen zu verletzen.

Wo ist das hingekommen? Solche Behinderungen des Straßenverkehrs werden heute bescheiden geduldet.

Aktuelle Beispiele:
Schottern. Eine immer schon erprobte, jetzt aber neu ins Gespräch gekommene Methode, den Transport von Atomcontainern zu behindern durch blitzartige Ausräumung des Steinbelags zwischen den Geleisen. An sich ganz klar zumindest Sachbeschädigung zuungunsten der Aktiengesellschaft Bundesbahn. Viele Prozesse sind zu erwarten. Mit gehöriger Publikumsbeteiligung und zugehöriger Information sollte es gelingen, in diesem Punkt die herrschende juristische Meinung so einzubuchten, dass immerhin ehrenhafte Motive anzunehmen wären. Und weiterhin möglicherweise Anerkennung einer Art Nothilfe ...Was fürs Blockieren galt, sollte bald auch einmal fürs Schottern gelten. Anerkennenswerte Aktion!

Das gleiche gilt für die riesigen Blockaden der Nazi-Aufmärsche in Dresden. In einem sehr instruktiven Artikel der neuen A&K wird die Rechtslage geschildert. Anzeigen noch der treuesten Abgeordneten der LINKEN, die mitmachten und aufriefen. Zugleich Aufforderung, trotzden im Blockieren nicht nachzulassen. Tatsächlich hat es sich als eines der wirkungsvollsten Mittel herausgestellt, unerwünschte Ereignisse zu verhindern. Zutritt unmöglich zu machen. Es gibt einfach nicht Platz genug, alle Beteiligten gleichmäßig zu verknasten. Und das muss sich nicht auf ANTIFA-Aktionen beschränken.

Hier zeigt sich ein Weg, einzelne gesetzliche Fesselungen zu sprengen. Darüber hinaus aber, unsere eigene Bindung an das Gesetz zu zersetzen. Ich bin selbst Juristensohn, Enkel und Urenkel, und gebe zu, dass das Gesetz gegenüber bloßer Amtswillkür immer mal wieder Vorteile aufzubieten hat. Insgesamt aber kann der Gesetzesglaube nur lähmen. Er muss abgeworfen werden.

Tübingen: Solidaritätsveranstaltung für Mumia Abu-Jamal

Im Rahmen der Aktionen um den internationalen Tag der politischen Gefangenen (www.18maerz.de) organisiert die Marxistische Aktion Tübingen gemeinsam mit der Roten Hilfe, der VVN-BdA und dem Free Mumia Bündnis Berlin eine Veranstaltung zu Mumia Abu-Jamal. Mumia gehört neben den Cuban Five zu den bekanntesten politischen Gefangenen in den USA und sitzt trotz weltweiter Proteste und Solidaritätsaktionen nach wie vor in der Todeszelle. Der linke Journalist und Aktivist wurde wegen eines 1982 angeblich von ihm begangenen Mordes an einem Polizisten angeklagt und zum Tode verurteilt. Seit 1995 sitzt er in einem Hochsicherheitsgefängnis in Waynesburg, Pennsylvania. Mumia ist weiter als Journalist tätig und schreibt regelmäßig beispielsweise für die Junge Welt.

ab 19:00 wird es vegane VoKü und Getränke geben. Gleichzeitig wird eine Referentin aus Heidelberg über die Arbeit der Roten Hilfe informieren (und warum es wichtig ist, dass wir alle sie unterstützen und mit aufbauen!).

ab 20:00 wird Michael Bernhardt vom Free Mumia Bündnis  zu den Hintergründen des Falls und der aktuellen Situation Mumias referieren. Außerdem soll es um politische Gefangene in den USA, Rassismus und Klassenjustiz, den gefängnisindustriellen Komplex und die Todesstrafe gehen.

Danach bleibt wie immer die Hausbar offen und es wird noch Gelegenheit geben, den ReferentInnen Fragen zu stellen und sich an Infotischen mit Material einzudecken.

Kampf der rassistischen Klassenjustiz!
Solidarität ist eine Waffe!

Initiative „Hände weg vom Streikrecht“ in Kassel gegründet

Der Streik - kein Relikt vergangener Zeiten sondern unverzichtbares Grundrecht
Gemälde von Robert Koehler, 1886
In den meisten europäischen Ländern sind politische Streiks erlaubt. Außer in Deutschland, hier sind sie illegal. Dagegen hatte der Europarat das wiederholt als Verstoß gegen die europäische Sozialcharta gerügt. Dazu hat der IG Bau Sekretär Veit Wilhelmy, der auch schon eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages  eingereicht hatte, ein kritisches Buch mit zahlreichen Dokumenten veröffentlicht. Das Buch "Der politische Streik: Materialien zu einem Tabu" macht deutlich, daß die Forderung nach einem vollständigen, alleseitigen und gesetzlichen Streikrecht hochaktuell ist. Gerade auch in Zusammenhang mit den aktuellen politischen Auseinandersetzungen stellt sich die Frage, wie sonst die Gewerkschaften einen wirkungsvollen Beitrag zu diesen Kämpfen leisten sollen.

Leider ist diese Forderung noch immer nicht praktischer Bestandteil der Forderungen der Gewerkschaften. Im Gegenteil geht trotz Diskussionen auf Gewerkschaftstagen z.B. der IG Metall um die Forderung nach einem entsprechenden Streikrecht der DGB mit der gemeinsamen "Initiative" mit dem BDA zu einem "Tarifeinheitsgesetz" eher in die gegenteilige Richtung. Dazu eine Pressemitteilung der Initiative „Hände weg vom Streikrecht“:

"Am 12.3.2011 hat sich in Kassel die Initiative
„Hände weg vom Streikrecht - für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“ gegründet. Anlass sind die gemeinsamen Bestrebungen des DGB und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), das Streikrecht durch ein Gesetz einzugrenzen. Künftig soll nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft in einem Betrieb das Recht haben, Tarifverträge abzuschließen und dafür zu streiken.

Die TeilnehmerInnen des Treffens in Kassel setzten sich aus Mitgliedern verschiedener DGB- Gewerkschaften, dem Komitee für gewerkschaftliche Freiheit sowie derGDL und FAU zusammen und waren aus insgesamt 10 Städten angereist. Sie stellten klar, dass der DGB zusammen mit dem BDA eine Beschneidung des Streikrechts, des Arbeitskampfrechts und des Koalitionsrechts betreibt, die nicht zu akzeptieren  ist. Die Initiative von DGB/BDA richte sich weniger gegen die unternehmerabhängige AUB oder so genannte Christliche Gewerkschaften, die bisher keinerlei Arbeitskämpfe geführt haben, sondern konkret gegen die Spartengewerkschaften GDL, Marburger Bund, UFO und Vereinigung Cockpit sowie andere, insbesondere kämpferische Gewerkschaften.

Innerhalb des DGB, wie zum Beispiel bei ver.di und der EVG, regt sich bereits erheblicher Widerstand gegen dieses Vorhaben. Auch zahlreiche ArbeitsrechtlerInnen sprachen sich frühzeitig gegen den Angriff auf das Koalitions- und Streikrecht aus. Bisher ist es dennoch nicht gelungen, den DGB von seinem verheerenden Kurs abzubringen. Um diesen Widerstand zu stärken, plant die Initiative im September 2011 eine bundesweite Tagung. Bereits im Vorfeld soll in verschiedenen Städten, so zum Beispiel bei der zentralen 1. Mai Kundgebung des DGB in Kassel in das Geschehen eingegriffen werden."


Kontakt: peter.gerstmann@gmx.de

Bibliothek des Widerstands: Mumia Abu-Jamal

Seit 28 Jahren sitzt Mumia Abu-Jamal (geboren am 24. April 1954 in Philadelphia) unschuldig im Todestrakt eines Hochsicherheitsgefängnisses in Pennsylvania.

Am 9. Dezember 1981 starb der Polizeibeamte DanielFaulkner bei einem Schusswechsel nach einer Verkehrskontrolle. Minuten später wurde Mumia in der Nähe des Tatorts verhaftet und im anschließenden Prozess zum Tode verurteilt. Dies obwohl die Kugeln, die den Polizisten trafen, ein anderes Kaliber hatten; dies obwohl die Hauptbelastungszeugen ihre Aussagen wenig später widerriefen; dies obwohl ein bekannter Profikiller später die Tat gestand. Hintergrund des Urteils waren dann auch nicht die Indizien oder Beweise gegen Mumia, sondern sein politisches Engagement in Philadelphia. Bereits mit vierzehn Jahren hatte er sich der Black Panther Party angeschlossen und wurde ab 1969 -“ als Fünfzehnjähriger -“ durch das FBI Cointel-Programm überwacht. Den Staatsschutzbehörden und der lokalen Polizei galt Mumia als „Staatsfeind“, sein Engagement für die grün-anarchistische MOVE-Bewegung machte ihn zum Zielobjekt der Verfolgungsbehörden. Der Prozess sowie die verschiedenen Anschlussverfahren zeichnen das Bild einer Rassenjustiz, die sich von der der frühen Sechziger Jahre nicht unterscheidet. Mumia vor der Hinrichtung zu bewahren wurde zu einem der Hauptanliegen der internationalen Linken. Mumias Freilassung fordert sowohl Amnesty International als auch der internationale PEN-Club.

Die Bibliothek des Widerstands dokumentiert den Kampf für Mumias Freiheit mit Band 14, der auch verschiedene Filme zu Mumia Abu-Jamal enthält.

ISBN: 978-3-942281-84-3
Preis: 24,90 €

Keine Ruhe in Wisconsin - 100.000 gegen Antigewerkschaftsgesetz auf der Straße

Proteste am 7. Februar
Foto: von ThirdCoast Digest

NamensnennungKeine kommerzielle NutzungKeine Bearbeitung Bestimmte Rechte vorbehalten
Erneut haben bis zu 100.000 Menschen beim Wisconsin State Capitol am Samstag gegen das Antigewerkschaftsgesetz AB11 protestiert. Das Gesetz, das die gewerkschaftlichen Rechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst erheblich beschneidet, wird als eine der größten Herausforderungen seit Jahrzehnten an die U.S. amerikanische organisierte ArbeiterInnenbewegung gesehen.

Ein Polizeisprecher schätzte die Menge auf 85.000 bis 100.000 Menschen, womit die Proteste in Madison diejenigen gegen den Vietnamkrieg übertrafen.

Die Proteste folgten am Tag nachdem der republikanische Gouverneur Scott Walker das Gesetz unterzeichnete und führten damit die Proteste der drei vorangegangenen Wochen weiter. Die Beschäftigten sollen künftig zwischen 17% bis 18% aus ihren Gehaltsscheck zur Krankenversicherung und Renten beitragen, was offener Lohnraub ist. Doch nicht genug: Die Löhne sollen für die nächsten drei Jahre eingefroren werden. Zukünftig sollen die Löhne zudem nicht den Anstieg des Verbraucherpreisindexes übersteigen, zudem soll es "Volksabstimmungen" zu den Lohnforderungen geben, mit denen diese "genehmigt" werden sollen. Da fällt dann kaum noch ins Gewicht, dass die Gewerkschaftsbeiträge zukünftig erst nach Abzug der Steuern bezahlt werden sollen.

Das Parlament von Wisconsin verabschiedete das Gesetz, indem die Republikaner eine Protestaktion der Demokraten mit einem Trick umgingen. Diese  "flüchteten" für drei Wochen nach Illinois. Damit versuchten sie, die für den Beschluss des Gesetzes notwendige Anzahl anwesender Senatoren zu verhindern. Nachdem alle Haushaltsbudgetrelevanten Passagen aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurden, war das erforderliche Quorum nicht mehr nötig.

Die Kämpfe in Wisconsin waren Auslöser für eine Reihe anderer Proteste in weiteren Bundsstaaten gegen die dortigen Haushaltsdebatten, in deren Zusammenhang dort ebenfalls die Rechte der Gewerkschaften eingeschränkt werden sollen.

Die Republikaner begründen AB11 damit, dass es "keine Alternative" dazu gäbe, um die Kontrolle über defizitäre Haushalte zurückzugewinnen. Dabei diffamieren sie seit Jahren die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die "viel zu hoch bezahlt" seien und ein "besseres Leben" als die in der Privatindustrie Beschäftigten führen würden. Die Demokraten, deren Position von den Gewerkschaftsführungen unterstützt werden, greifen die Republikaner wegen deren gewerkschaftsfeindlichen Vorschläge an. In einer Reihe von anderen US-Bundesstaaten mit republikanischen Gouverneuren, darunter Indiana, Ohio, Iowa, Michigan und Florida wurden ähnliche Gesetze eingeführt bzw. sind diese geplant. Da die Gewerkschaften die größten Beitragszahler der Demokratischen Partei sind müssen deren politische Positionen auch in Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen 2012 gesehen werden.

Die Konfrontation mit den Gewerkschaften konnte die größte Kraftprobe mit der Arbeiterklasse werden, seit Präsident Ronald Reagan vor fast 30 Jahren streikende Fluglotsen feuerte. Michael Moore formulierte in einer Rede vor den DemonstrantInnen den entscheidenden Vorteil der Arbeiterbewegung dabei - wenn diese das erkennt: "Sie sind die Minderheit, die Mehrheit sind wir!"


Siehe auch die Beiträge:

Stuttgart: 100.000 Stimmen gegen Isolation

„Ich bin in Einzelhaft. Ich darf mit keiner Gefangenen Kontakt haben. (...) Allein sein ist das Schlimmste. An sowas kann man sich nicht gewöhnen.“ , schreibt Nurhan Erdem in einem ihrer Briefe.
Zu seinen Haftbedingungen schreibt Cengiz Oban: „ (...)Ich hatte fast zwei Monate in einem Käfig von ca. 30 Quadratmetern Einzelhofgang. Es gab einige Schikanen von Seiten der Wärter. Nachdem meine Zeitungen von Vortagen weggenommen wurden, meine Zelle während des Hofgangs verwüstet wurde und meine Sachen beschädigt wurden, habe ich mit einem Hungerstreik darauf geantwortet.(...)“
Ein weiterer Gefangener, Faruk Ereren, bezeichnet die Isolationshaft als „Weiße Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben.“

„Weiße Folter“ wird die Isolationshaft deshalb genannt, weil sie keine sichtbaren, physischen Spuren hinterlässt. Viel mehr zielt sie auf eine soziale Isolation und das Aushungern der Seh-, Hör-, Riech-, Geschmacks- und Tastorgane ab. Mögliche Folgen sind beispielsweise Kopfschmerzen, Schwindelanfälle, Konzentrationsschwierigkeiten, Müdigkeit, Tinituss, Schlafstörungen, chronischer Schnupfen und Gedächtnisverlust.

Auf Grund dieser Realität der 129b-Gefangenen veranstaltete die Anatolische Föderation bereits im Herbst des vergangenen Jahres einen Langen Marsch gegen Isolation, der am OLG Düsseldorf begann und durch die gesamte BRD führte. Um eine Sensibilität für diese Thematik zu erwecken wurde den jeweiligen Landesvertretungen eine Pressemappe überreicht und Veranstaltungen organisiert.

Am 9. März startet der Lange Marsch gegen Isolation erneut und wird am 14. März in Stuttgart halt machen.

In diesem Rahmen wird es eine Veranstaltung des Tayad Komitees und des Netzwerks Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart geben, bei der es um die Frage was ist der §129b und seiner Einschätzung, der Anwendung des selbigen und der daraus resultierenden Prozesse, der Haftbedingungen, insbesondere der Isolation, und der Solidaritätsarbeit hierzu gehen soll.

Ebenso soll am Nachmittag dieses Tages in Bad Cannstatt gemeinsam Flugblätter verteilt werden, um möglichst viele Menschen mit dieser Thematik zu erreichen und 100.000 Stimmen gegen die Isolationshaft zu sammeln!

Darüber hinaus wird es jetzt regelmäßige Flugblattverteilaktionen immer Samstags in Bad Cannstatt bis zum 18.03 geben.

Veranstaltung: am 14. März 2011 || 19 Uhr im Volkskulturhaus, Voltastr. 14, Stuttgart -“ Bad Cannstatt

Gemeinsames Flugblattverteilen: am 14. März || ab 14 Uhr, Marktstr. in Bad Cannstatt

100. internationaler Frauentag: "Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht."

Wir wünschen allen Freundinnen, Kolleginnen, Müttern, Töchtern, Schwestern, Großmüttern, Liebhaberinnen, Nachbarinnen, Gegnerinnen, Revolutionärinnen, Mädchen, ... einen kämpferischen internationalen Frauentag!

Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 in Deutschland, Österreich, Dänemark und der Schweiz sowie den USA begangen. Allein in Berlin kamen etwa 45.000 Frauen zusammen, um sich für ihre Rechte stark zu machen. In den folgenden Jahren versammelten sich Millionen von Frauen zu den jeweils im Frühjahr organisierten Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen. Schon 1912 kamen Schweden, Frankreich und Holland, 1913 Russland und die Tschechoslowakei dazu. Neben dem Wahlrecht forderten die Frauen bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, Mutter- und Kinderschutz und protestierten gegen den imperialistischen Krieg. Das aktive und passive Wahlrecht wurde den Frauen in Deutschland im November 1918 durch den Rat der Volksbeauftragten zuerkannt.

In Europa beschloß die II. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz (100 Delegierte aus 17 Ländern) auf Initiative von Clara Zetkin am 27. August 1910 in Kopenhagen (übrigens im Ungdomshuset) die Einführung eines jährlichen Internationalen Frauentages für die Interessen der Frauen gegen mehrfache Ausbeutung und Unterdrückung. Themen waren also die Gleichberechtigung der Frauen, ihr Wahl- und Stimmrecht, sowie der Kampf gegen den imperialistischen Krieg. Der erste internationale Frauentag fand am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA statt. 1921 wurde auf der zweiten kommunistischen Frauenkonferenz, wiederum auf Initiative von Clara Zetkin, der internationale Frauentag auf den 8. März festgelegt. Dieses Datum war eng mit den proletarischen Frauenkämpfen verbunden:

• Am 8. März 1857 streikten in New York Textilarbeiterinnen, gefolgt von einer Streikwelle in der Textil- und Tabakindustrie.
• Am 8. März 1908 kamen 129 streikende Arbeiterinnen der Textilfabrik "Cotton" in New York bei einem Brand ums Leben. Vom Fabrikbesitzer und den Aufsehern wurden die Frauen in der Fabrik eingesperrt, um zu verhindern, daß sie Kontakt zu ihrer Gewerkschaft aufnehmen. Sie hatten für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen gekämpft.
• Am 8. März 1917 (russ. Kalender: 23. Februar) fand St. Petersburg ein massiver Streik der Textilarbeiterinnen gegen Krieg, Hunger und Zar statt. Nachdem weitere Sektoren ergriffen waren, kam es zum Generalstreik, der als Auslöser der Februarrevolution gilt.

"Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht." Clara Zetkin (1857 - 1933), Initiatorin des ersten Internationalen Frauentages stellte klar, dass eine wirkliche Befreiung der Frau untrennbar verbunden ist mit der Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung. Sie wendete sich aber auch gegen diejenigen, die meinten, diesen Kampf auf den St. Nimmerleins Tag verschieben zu können...



Bildquelle: Bildercache.de

Wir fordern dazu auf, an den Aktionen an diesem Tag teilzunehmen. Wie in vielen anderen Städten auch, organisieren linke AktivistInnen aus Stuttgart und Region Aktivitäten zu diesem symbolträchtigen Datum für den Kampf um die Befreiung der Frau und für eine solidarische und antikapitalistische gesellschaftliche Perspektive. Am Tag selber findet dazu eine Demonstration in Tübingen statt, am folgenden Wochenende geht es mit einem internationalistischem Fest mit Kulturprogramm, Vorträgen und anschließender Party in Stuttgart weiter.

Siehe dazu: Frauenkampf heißt Klassenkampf! Aktionen zum 8. März
Mit Material von wloe.org und frauennews.de

Aufruf zu Solidaritätsaktionen für die 300 Hungerstreikenden in Griechenland am Montag, 7. März

Die Situation der 300 hungerstreikenden Migranten in Griechenland spitzt sich zu. Aus diesem Grund dokumentieren wir den Text einiger StudentInnen aus Paris (Eigene Übersetzung):

300 Migranten ohne Papiere befinden sich seit über 40 Tagen im Hungerstreik in Athen und Thessaloniki. Die kritische Schwelle, jenseits derer Gesundheitsschäden unumkehrbar werden, ist bereits überschritten. Achtundneunzig der Hungerstreikenden sind derzeit im Krankenhaus. Die von der Sozialistischen Partei (PASOK) gestellte griechische Regierung besteht auf ihrer Ablehnung der berechtigten Forderung nach Legalisierung der Migranten und nimmt damit deren Tod in Kauf.

In der Zwischenzeit sind acht Mitglieder der "Initiative für Solidarität mit den 300 Hungerstreikenden", darunter der Präsident der Universität von Athen - wo die Einwanderer zunächst untergebracht waren, bevor sie anderswo wegen der Drohung eines gewaltsamen Räumung durch die Polizei untergebracht wurden - sowie die Hungerstreikenden selbst von den Behörden wegen Menschenhandels angeklagt worden. Im Krankenhaus verhören Polizisten die Ärzte und Krankenschwestern, um die Namen der Migranten zu erfahren. Darüber hinaus wurden die Teilnehmer der Pressekonferenz der "Initiative für Solidarität mit den 300 Hungerstreikenden" am 1. März von der Polizei brutal angegriffen.

In von der Wirtschaftskrise schwer gezeichneten Land, in dem Arbeitslose und prekär Beschäftigte gedemütigt werden und aufgrund der fehlenden Mittel um ihr Überleben kämpfen müssen, verwandelt der Kampf der 300 Migranten Verzweiflung in Kampf. Da ihr eigenes Leben in Gefahr ist haben sie nichts mehr zu verlieren außer ihren Status als "Illegale".

Während die Solidaritätsbewegung kontinuierlich in Griechenland und im Ausland wächst, hält die griechische Regierung an ihrer zynischen und brutalen Haltung fest. Der Außenminister weist jede Verantwortung für die entstandene Situation von sich und erklärte, dass diejenigen, die solidarisch mit den Hungerstreikenden sind, die Verantwortung das Leben der Menschen tragen. Unter diesen Umständen werden rassistische und fremdenfeindliche Reden und Übergriffe zum Volkssport. Leider ist dies nicht nur auf Griechenland beschränkt.

Diese 300 "sans papiers" leben und arbeiten seit vielen Jahren in Griechenland. In all diesen Jahren waren sie eine wichtige Quelle des Reichtums für ihre Arbeitgeber, aber sie waren auch eine wichtige Quelle des menschlichen und kulturellen Reichtums für ihre Freunde und Kollegen. Dieser Hungerstreik ist keineswegs eine reine griechische Angelegenheit, er steht mit der gemeinsamen europäischen, durch die Dublin II - Politik in Verbindung.

Wir fordern:

• Die sofortige Legalisierung der 300 "sans papiers"
• Die Legalisierung aller ArbeiterInnen ohne Papiere
• Die Aufhebung der Dublin II - Verordnung, die das Leben der "sans papiers" in Gefahr bringt und ganze Länder zu unerwünschten Herkunftsländern erklärt, indem diese nur nach deren Verwertbarkeit für den Arbeitsmarkt beurteilt werden

Wir rufen auf zu koordinierten Solidaritätsaktionen mit den 300 "sans papiers" am Montag, 7. März!

Kein Leben ist illegal, kein Leben überflüssig!


Blogs der Hungerstreikenden und mehr Informationen:


Siehe auch:
300 Migranten in Griechenland seit mehr als vier Wochen im Hungerstreik
Griechenland: Aufruf der Vollversammlung der Hungerstreikenden

Stuttgart 21: Drakonisches Urteil gegen Blockadeteilnehmerin

Proteste am Tag "X" gegen den Abriss - Besetzung des Nordflügels
Der Prozess gegen Birgit Th. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Abriss des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs am 1. März 2011 vor dem Amtsgericht Stuttgart

Der Vorfall

Im Zusammenhang mit  dem Abriss des denkmalgeschützten Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs fanden fast tägliche Protestdemonstrationen in Form von Blockaden und Behinderungen des Abtransports von Bauschutt statt. Bei einer davon hatten Demonstranten die Zufahrt zur Baustelle blockiert und wurden, wie so oft, von Polizeieinheiten unter „Anwendung einfacher körperlicher Gewalt“ von der Straße weg auf die Verkehrsinsel und den seitlichen Gehstreifen gedrängt oder geschleift und dort mittels Polizeikette an einem erneuten Betreten der Straße gehindert. Darunter auch die jetzt Angeklagte Birgit Th. In großer Empörung musste sie mit ansehen, wie einem Schuttlaster unter Pfiffen und Protestrufen der Demonstranten die Ausfahrt ermöglicht wurde, was sie lautstark  gegenüber den vor ihr stehenden Polizisten als rechtswidriges Zerstören von Gemeineigentum gegen den Willen des Volkes bezeichnet. Als dann noch ein zweites Baufahrzeug sich anschickte den Zufahrtsbereich zu verlassen, wollte sie sich diesem entgegen stellen um seine Weiterfahrt zu behindern. Sie versuchte deshalb, durch die Polizeikette hindurch zu kommen, wobei sie den vor ihr stehenden Polizeibeamten „schubste“. Dieser kam dadurch ein wenig aus dem Gleichgewicht und musste einen Schritt zurück machen, um sich wieder in festen Stand zu bringen. Als er sein Gleichgewicht wieder gefunden hatte, bemerkte er, dass der im Schritt-Tempo heranfahrende Laster sich durch Abbremsen zum Stand gebracht hatte und nun direkt schräg hinter ihm stand. Er, so sagte er aus, sei da ziemlich erschrocken und habe gedacht, das hätte auch schlimm enden können. Die Demonstrantin, die ihm den „Schubser“ versetzt hatte, war da bereits von seinen umstehenden Kollegen festgenommen und weggeführt worden. Er selbst folgte dann dieser Gruppe, um bei der Personalienfeststellung mitzuwirken.

Die Anklage

Die Anklage geht von einem Vergehen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall (§ 113 StGB Abs.2, Pkt.2) aus, weil die Täterin durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen Beamten in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht habe.
§ 113 StGB:
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder

2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


Die Einlassung der Angeklagten:

In ihrer Einlassung legt die Beschuldigte eindrücklich dar, dass der begonnene Abriss des denkmalgeschützten Bahnhofs wie das ganze Projekt Stuttgart 21 durch falsche Angaben und Betrug erschlichen wurde. Dass über die Rechtmäßigkeit im Zusammenhang mit der Klage des Bonatz-Erben Dübbers noch nicht abschließend gerichtlich entschieden sei und begründet damit auch ihre große Empörung, dass die Abrissarbeiten trotzdem begonnen wurden und die Polizei dies auch noch gegen das Volk ermöglicht. Dies habe sie damals an Ort und Stelle auch nachdrücklich und erregt gegenüber den vor ihr stehenden Polizeibeamten zum Ausdruck gebracht.

Dass ihr der Richter gleich nach ihren Einlassungen erklärt, all die Ausführungen zum Zustandekommen des Bauprojekts Stuttgart 21und dessen Bewertung, sowie zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abrissarbeiten seien hier völlig unerheblich, es gehe ausschließlich um die Frage, ob sie in der hier zur Debatte stehenden Situation Widerstand geleistet habe, darf schon etwas verwundern. Besagt doch der Absatz 2 des § 113: Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. (...) und

(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar;

Im Empfinden des Volkes, in dessen Namen die Urteile gesprochen werden, ist es durchaus schlüssig, dass wenn die Abrissarbeiten möglicherweise nicht rechtens sind, auch die polizeilichen Maßnahmen zu deren Durchsetzung möglicherweise nicht rechtens sind.

Dass auch der Richter dies mindestens ahnte fand in seiner Urteilsbegründung Ausdruck, in der er immer wieder hervorhob, dass völlig außer Frage stehe, dass die Polizeikräfte absolut rechtmäßig gehandelt hätte. Nie aber sagte er dazu, warum.

Die darin zu Tage tretende Absicht der Gerichte, sich in Verfahren gegen die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 auf keinen Fall mit den Rechtsverstößen der Projektbetreiber zu beschäftigen, sondern allein den Widerstand zu kriminalisieren wurde noch deutlicher im Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Doch zunächst zur Beweisaufnahme. Hier verstrickten sich der „geschädigte“ Polizeibeamte und zwei weitere Polizeizeugen trotz ganz offensichtlich vorher abgesprochenen Aussagen in offensichtliche Widersprüche. So sagte etwa der „Geschädigte“ aus, die Beschuldigte habe die ganze Zeit wortlos und völlig ruhig vor ihm gestanden, um ihn dann absolut unvermittelt zu stoßen. Auf Vorhalt, dass sein neben ihm stehender Kollege angegeben habe, dass die Frau heftig und erregt diskutiert habe und immer wieder gerufen habe, dass die Polizei kein Recht hätte, sie hier festzuhalten, erklärte er, möglicherweise habe sie ja mit dem Kollegen gesprochen, er habe davon aber nichts bemerkt. Auch den Aussagen des Lasterfahrers merkte man deutlich an, dass sein Gedächtnis bezüglich des immerhin über 4 Monate zurückliegenden Vorgangs etwas aufgefrischt worden war und nochmal ihm gesagt worden war, was er aussagen muss.

Eine besonders seltsame Rolle spielte bei der Zeugenanhörung noch der Fotograf Thomas Geromiller aus Esslingen, der, wie er sagte, die Szene für seine Internet-Seiten gefilmt hat und diese Aufnahmen dann der Polizei zur Verfügung stellte.

Er hatte sich bereits im Vorraum  eingehend mit der vor ihm als Zeugin gehörten Gruppenführerin der Polizei unterhalten und dann bei seiner Aussage in frappierender Weise alles genauso beobachtet, wie die 10 Meter von der Szene entfernt stehenden Beamtin. Besonders auffällig aber war, dass er ohne dies gefragt worden zu sein, immer wieder betonte, er sei sich ganz sicher, dass die Beschuldigte gesehen habe, dass der LKW bereits losgefahren sei als die den Polizisten schubste. Was diese allerdings auch gar nicht bestritten hatte, sie wollte ja gerade deshalb wieder auf die Straße gelangen, um die Ausfahrt des LKW zu behindern. Für einen normalen Menschen allerdings auch unbedingt einleuchtend, dass der LKW dabei sehr langsam fuhr, sie werde sich ja nicht vor einen schnell fahrenden LKW werfen.

Der Strafantrag

Trotz allem Bemühen der Zeugen, eine schwere Gefahr für den Polizeibeamten zu konstruieren, war selbst der Staatsanwältin klar geworden, dass eine konkrete Gefährdung für den Polizeibeamten nicht vorgelegen hat, was die Voraussetzung für eine Bestrafung wegen eines „schweren Falls des Widerstands“ gewesen wäre. Sie ging daher von einer Tat des „einfachen“ Widerstands aus und führte auch noch die üblichen strafmildernd zu berücksichtigenden Aspekte, wie Geständigkeit der Angeklagten und die von dieser vorgebrachten Entschuldigung an. Birgit Th. hatte gesagt, dass es ihr wirklich leid tue, wenn sie dem Polizisten Angst gemacht habe, was sie sich aber nicht richtig vorstellen könne. Auch dass sie erklärte, sie habe aus dieser in der Erregung ausgeführten „Tat“ gelernt, und werde sich künftig nur noch an organisierten und eingeübten Blockaden beteiligen, wertete die Staatsanwältin als strafmildernde Einsicht. Der Teil des Volkes, der die Verhandlung verfolgte nahm erfreut zur Kenntnis, dass endlich einmal eine Staatsanwältin sich ein eigenes Urteil aus der Verhandlung bildete und nicht  stur entsprechend den Vorgaben ihres Oberstaatsanwalts plädierte.

Die Vorgaben kamen dann aber wohl  - und hier ist der Ausdruck „unvermittelt“  wirklich angebracht - beim geforderten Strafmaß zum Vorschein: Weil kein schwerer Fall, weil geständig, weil auch in gewisser Hinsicht reuig, reicht eine Geldstrafe nicht aus und es werden 4 Monate Freiheitsstrafe plus einer Geldbuße von 1.500 Euro gefordert.

Die Verteidigung plädierte auf Einstellung des Verfahrens.

Das Urteil

Der unabhängige Richter spricht dann im Namen des Volkes sein Urteil:
Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe von 3.600 Euro (80 Tagessätze).

Zur Begründung für die Höhe der Strafe führt er an:

Das polizeiliche Vorgehen war absolut rechtmäßig, weil es absolut rechtmäßig war. Deshalb ist die Handlungsweise der Angeklagten eine zu bestrafende Tat des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gewesen.

Zwar hat eine konkrete Gefahr für Leib und Leben des gestoßenen Polizeibeamten nicht vorgelegen, wohl aber eine abstrakte. Die wird so begründet: Hätte der aus dem Gleichgewicht gebrachte Polizist, sein Gleichgewicht nicht durch einen „Ausfallschritt“ wieder erlangt, sondern wäre gestürzt und wäre der LKW nicht langsam, sondern schnell gefahren und hätte womöglich keine guten Bremsen gehabt und der Fahrer wäre nicht so aufmerksam gewesen oder hätte langsamer reagiert, dann hätte der Polizist möglicherweise ernsthaft verletzt werden können.

Muss das noch kommentiert werden?
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