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»Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer andern.« Karl Marx, Friedrich Engels. Manifest der kommunistischen Partei, 1848

ETA erklärt Ende ihres bewaffneten Kampfes

ETA Graffiti in Altsasu
Nachdem am 17. Oktober eine internationale Delegation im Baskenland, bestehend aus Bertie Ahern, Kofi Annan, Gerry Adams, Jonathan Powell, Gro Harlem Bruntland und Pierre Joxe eine Erklärung veröffentlichte, mit der sie die baskische bewaffnete Organisation Euskadi Ta Askatasuna, Baskenland und Freiheit (ETA) dazu aufforderte, "definitiv das Ende aller bewaffneten Aktionen bekannt zu geben" und in der sie die spanische und die französische Regierung zu Gesprächen auffordert, die ausschließlich die Konsequenzen des Konflikts betreffen, erklärte ETA gestern abend das endgültige Ende ihres bewaffneten Kampfes. Ob die in der Erklärung damit verbundene dringende Bitte an "die Regierungen von Spanien und Frankreich (...), eine solche Erklärung zu begrüßen und Gesprächen zuzustimmen, die ausschließlich die Konsequenzen des Konflikts betreffen" auch gehört wird, ist zur Stunde offen.

Ebenso die Frage, ob die angemahnten "größeren Schritte, um Versöhnung zu fördern, alle Opfer anzuerkennen, sie zu entschädigen und ihnen zu helfen, das Leid anzuerkennen, das ihnen angetan wurde und zu versuchen, persönliche und soziale Wunden zu heilen" im bislang längsten bewaffneten Konflikt in Europa nicht länger ein frommer Wunsch bleiben. Bislang hatte vor allem die spanische Regierung jeden Vermittlungsversuch abgelehnt und statt dessen Bestrebungen verschiedenster demokratischer baskischer Organisationen zur Lösung des Konfliktes stets mit Repressionen wie Verboten und langjährigen Gefängnisstrafen für deren RepräsentantInnen beantwortet. Zuletzt erhielt Arnaldo Otegi, einer der bekanntesten baskischen Führungspersönlichkeiten 10 Jahre Haft dafür, dass er gemeinsam mit Rafa Díez, Sonia Jacinto, Miren Zabaleta und Arkaitz Rodriguez die Friedensinitiative der baskischen Linken vorbereitet hatte. Kurz vor ihrer Verhaftung im Oktober 2009 hatten sie dieses Diskussionspapier freigegeben. In der breiten gesellschaftlichen Diskussion im Baskenland trafen die darin entwickelten Vorschläge überwiegend auf Zustimmung, was auch zur Änderung der Strategie hin zu einer unilateralen Friedensinitiative und letztlich im Zuge dieser Diskussion zum unbefristeten Waffenstillstand von ETA und zum spektakulären Wahlerfolg des pro-Unabhängigkeitsbündnisses Bildu führte. Dieses stellt seit den Kommunalwahlen im Mai 2011, bei denen sie mit 25% der Stimmen zweitstärkste parlamentarische Kraft wurde, die meisten Stadt-und Gemeinderäte im Baskenland.

Nach dem skandalösen Prozess behaupten die Richter in ihrem Urteil, die Verurteilten hätten sich getroffen, um Anweisungen von ETA umzusetzen. Die Entwicklung im Baskenland betrachten sie als irrelevant für den Prozess. Als “Beweise für konspirative Tätigkeiten im Auftrag der ETA- wurden im Urteil neben Interpretationen durch Polizei-experten- auch die Buchung von Räumen im Gewerkschaftshaus und Treffen mit bekannten Persönlichkeiten im Umfeld der baskischen Unabhängigkeitsbewegung angeführt.

In den hiesigen Medien wird der baskische Befreiungskampf wenn überhaupt, dann verzerrt und in der offiziellen staatlichen spanischen Sichtweise dargestellt. Über die bis heute wirkenden, weit in die Geschichte zurückliegenden Hintergründe der Auseinandersetzung um Identität und Selbstbestimmung einer der ältesten europäischen Bevölkerungsgruppen wird meist platt mit der Terrorismuskeule geurteilt. Die der gestrigen Erklärung zugrundeliegende Initiative der abertzalen Linken vom Oktober 2009 findet bis heute in den deutschen Medien praktische keine Beachtung.

Die vollständige Erklärung der ETA in deutscher Übersetzung:
Die sozialistische revolutionäre baskische Organisation der nationalen Befreiung ETA möchte mit dieser Erklärung ihre Entscheidung bekanntgeben:

Aus Sicht von ETA ist die internationale Konferenz, die vor Kurzem in Euskal Herria (dem Baskenland) stattfand, eine Initiative großer politischer Tragweite. Ihre Abschlusserklärung enthält alle Bestandteile einer gesamtheitlichen Lösung des Konflikts und hat die Unterstützung großer Teile der baskischen Bevölkerung und der internationalen Gemeinschaft.

In Euskal Herria beginnt ein neues politisches Zeitalter. Wir stehen vor der historischen Möglichkeit einer gerechten und demokratischen Lösung des alten politischen Konflikts.

Angesichts der Gewalt und der Unterdrückung muss die neue Zeit durch Dialog und Übereinkünfte gekennzeichnet sein. Die Anerkennung von Euskal Herria und der Respekt vor dem Willen seiner Bevölkerung muss sich gegenüber jedweder Unterdrückung durchsetzen. Das ist der Wille der Mehrheit der baskischen Bevölkerung.

Der jahrelange Kampf hat diese Möglichkeit geschaffen. Es war nicht einfach. Die Härte des Kampfs hat uns viele Genossen für immer genommen. Andere leiden im Gefängnis oder im Exil. Ihnen gehört unsere Anerkennung und unsere tiefste Achtung. Auch in Zukunft wird es nicht einfach sein. Angesichts der immer noch vorherrschenden Unterdrückung wird jeder Schritt und jede Errungenschaft das Ergebnis des Einsatzes und des Kampfs der baskischen Bevölkerung sein. Über die Jahre hat Euskal Herria die Erfahrung und die Stärke gesammelt, um diesen Weg zu gehen. Und es hat den festen Willen dazu.

Es ist an der Zeit, hoffnungsfroh in die Zukunft zu sehen, es ist auch Zeit, mit Verantwortungsbewusstsein und Mut zu reagieren.

Deswegen hat ETA das endgültige Ende ihres bewaffneten Kampfes entschieden. ETA appelliert an die Regierungen von Spanien und Frankreich, einen direkten Verhandlungsprozess zu eröffnen, der als Ziel eine Lösung für die Konsequenzen des Konflikts und damit ein Ende des bewaffneten Konflikts hat. Mit dieser historischen Entscheidung demonstriert ETA ihr klares, festes und endgültiges Ziel.

ETA ruft die baskische Gesellschaft auf, sich in den Prozess einzubringen, bis Frieden und Freiheit erreicht sind.

Es lebe das freie Euskal Herria, es lebe der baskische Sozialismus, wir werden nicht ruhen, bis Unabhängigkeit und Sozialismus erreicht sind.

In Euskal Herria, 20. Oktober 2011

Euskadi Ta Askatasuna

ETA


Quelle / Alle Zitate: Freunde des Baskenlandes

Griechische Streiks auf verlorenem Posten. Worauf beruht trotz allem ihr Recht?

Gönnerhaft reden selbst die  wohlwollendsten Berichterstatter der offiziellen Medien von den Massenstreiks  in Griechenland. "Na ja - die ersten Beamtenkündigungen seit undenklicher Zeit" Erklärung: Dampf ablassen! Die werden schon klein beigeben, wenn das Parlament pflichtschuldig und demokratisch das absegnet, was die Euro-Diktatur über sie verhängt hat.

Und wirklich: So lange die einmal eingesetzte Regierung das eigene Militär und die diversen Polizeien - plus Dienste - noch in der Hand hat, wird auch ein Generalstreik die Regierung nicht erschüttern. Selbst wenn den gleichen Machthelfern  ebenfalls die Löhne und Gehälter brutal gekürzt wurden.

Man muss allerdings den Absichten der Gewalthaber, die hinter Papandreou stehen, genauer nachgehen. Ein kleines Detail! Die Eintreiber der Tribute  bestehen  auf der praktischen Enteignung aller Besitzer von Taxi-Konzessionen - und damit zum Zwang, sich neue zu beschaffen. Zu neu diktierten Bedingungen! Was hat das mit Wirtschaftssanierung zu tun? Nichts. Mit dem offenen Nachweis des Verlusts aller erworbenen und erkauften Rechte aber alles.

Genau darauf scheint es bei den restlichen Maßregeln hinauszulaufen. Den Gewerkschaften soll dokumentiert werden: Ihr könnt gut oder schlecht organisiert sein, hilft euch alles nichts. Lohngekürzt und entlassen muss werden nach dem Willen der Bosse und der restlich verbliebenen Obrigkeit.Den Beamten und anderen, die sich auf bisherige staatliche und gesetzliche Garantien verlassen haben: Auf was ihr gebaut habt, das soll zu Staub verfallen. Den Angestellten noch staatlicher Betriebe: Alles herausgeben! Schäuble in einem seiner offenherzigen Momente: Alle Betriebe zusammenfassen und -wie damals in der DDR- parken, bis sie zu besseren Bedingungen ans Ausland verscherbelt werden können. Die meisten ehemals die DDR bewohnenden Personen  werden von Demenz noch nicht so befallen sein, dass sie vergessen hätten, wie das damals ausfiel.

Zusammenfassend gesagt:Es geht um die Schaffung eines Vakuums, in welchem  Investoren - vor allem ausländischen - jedes Recht zugeschoben  werden soll - denen, die die Produktion dann tragen sollen, kein einziges! So gesehen, haben die gewerkschaftlich und außergewerkschaftlich Vorgehenden  jedes denkbare Recht, sich aufzulehnen.

Eine Antwort:
"Natürlich lassen wir uns nicht zum Narren halten, auch leben wir nicht in unserer eigenen Privatwelt. Offensichtlich glauben wir nicht daran, dass, sobald wir uns entschließen zwei, drei Angriffe auf einem Generalstreik durchzuführen, die Revolution kommen wird. Aber wir glaube, dass wir jenen einen Gegenangriff schuldig sind, die versuchen unser Leben zu kontrollieren; jene, die es wagen zu denken, dass wir nur existieren, um ihre Sklaven zu sein; gegen jene, die uns zu Grunde richten und uns unsere Leben stehlen; gegen die Unterdrückung und Barbarei des täglichen Lebens im Kapitalismus; gegen die Gewalt, die wir täglich vom Staat und den Bossen erleiden. Das geringste, das wir tun können, ist es, uns zu wehren!!!!
Um die Pläne jener zu vereiteln, die denken, dass dieser Tag ein einfacher Streikspaziergang durch das Stadtzentrum wird; jene, die sich einen pazifistischen Marsch erhoffen.
Lasst uns am 19. Oktober eine stürmische Antwort jenen geben, die wollen, dass wir unser ganzes Leben als Sklaven leben, damit ein Haufen von Menschen mit Goldlöffeln essen wird und ihr verfaultes System überlebt."

So die treffende Begründung, wie sie einem Hinweis in indymedia zu entnehmen ist. Das - unverzichtbare - revolutionäre Pathos abgezogen, lautet die Mitteilung schlicht: Es kann sein, dass ihr das Parlament bis zur Selbstabdankung über den Tisch zieht. Aber - ihr neuen Machthaber und Investoren - ihr werdet keine Freude haben an den miteingekauften "Arbeitnehmern" - eigentlich - SKLAVEN! -

Darin liegt alles Recht des Generalstreiks!

Es soll sich keiner täuschen: Nur um die griechischen Wähler  und Arbeitnehmer niederzuwerfen, würde sich der ungeheure Aufstand nicht lohnen. Die Botschaft der Machthaber richtet sich offensichtlich an alle - in ganz Europa. Heute  Griechenland - morgen alle! Alle, die sich nicht beugen wollen den Diktaten, die wir für euch schon in petto haben! Verlasst Euch dabei nicht auf Eure Parlamente! Dass das deutsche gerade wieder von jeder Einflussnahme weggeboxt wird - trotz Verfassungsgericht, trotz Mehrheitswünschen - zeigt euch: wer sich auf die verlässt, ist immer schon verlassen. Um so wichtiger die Massenbewegungen - wie unbestimmt und verzittert bis jetzt auch immer - die die eigene Sache in die eigene Hand nehmen wollen. Nur würde dazu auch gehören - viel vehementer als bisher - Solidarität mit der äußersten Auflehnung all derer, die jetzt schon das Messer an der Kehle spüren.

Mit den Streikenden in Griechenland!

Heilbronn: Prozessberichte zu Verfahren gegen Antifaschisten

Am 1.Mai 2011 fand in Heilbronn ein Aufmarsch von rund 800 Nazis aus ganz Süddeutschland statt. Ein gigantischer 2 Millionen Euro teurer Polizei- Einsatz mit 4000 Beamten setzte die faschistische Demonstration durch. Über 1000 AntifaschistInnen versuchten im Bahnhofsviertel, die Route der Nazis zu blockieren, hunderte von ihnen wurden in Gewahrsam genommen und in Turnhallen und auf Sportplätzen oder in Polizeikesseln stundenlang festgehalten.

Vor dem Amtsgericht Heilbronn fanden jetzt die ersten zwei Prozesse gegen NazigegnerInnen statt, die am 1.Mai in Heilbronn an den antifaschistischen Aktionen beteiligt waren. Dazu dokumentieren wir die Prozessberichte der AG Antirepression von "Heilbronn stellt sich quer" und der Prozessbeobachtergruppe des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit:

AG Antirepression



"1.Mai Heilbronn: Erster Prozess gegen Antifaschisten

Am 13.Oktober fand vor dem Heilbronner Amtsgericht der Prozess gegen einen Antifaschisten statt, der sich an den Aktivitäten gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai 2011 in Heilbronn beteiligte hatte. Vorgeworfen wurde ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und im Zuge dessen Körperverletzung gegen einen Polizisten.
Das Bündnis “Heilbronn stellt sich quer- hatte dazu aufgerufen den Prozess solidarisch zu begleiten und vor Prozessbeginn eine Kundgebung direkt vor dem Gerichtsgebäude angemeldet an der 25 Menschen teilnahmen.

Der für 14.30 Uhr angesetzte Prozess konnte nicht pünktlich beginnen, da die Verhandlung zuvor sich in die Länge zog. So harrten die 25 AntifaschistInnen mit dem Angeklagten und dessen Anwalt vor dem Verhandlungssaal aus und standen dabei unter permanenter Beobachtung von mehreren Heilbronner Staatsschützern.
Um 16.35 Uhr konnte der Prozess schließlich beginnnen, nachdem auf Antrag des Anwaltes der Saal gewechselt wurde, denn der vorgesehene hatte viel zu wenig Platz für alle ProzessbegleiterInnen.

Anklage: Widerstand und Körperverletzung

In der Anklage der Staatsanwaltschaft wurde dem 30 jährigen Stuttgarter Nazigegner vorgeworfen, sich am 1. Mai an den Protesten gegen die Demonstration des “sozialen und nationalen Aktionsbündnis 1. Mai- beteiligt zu haben.
Dabei habe er eine Absperrung aus “Hamburger Gittern- überstiegen und versucht die dahinter stehende Polizeikette zu durchbrechen. Zwei Polizeibeamte hätten dies jedoch durch ihr tatkräftiges Einschreiten verhindern und den Angeklagten festhalten können.
Der Angeklagte widersetzte sich angeblich dieser polizeilichen Maßnahme, "schlug mit den Armen um sich" und fügte dabei laut Anklage einem der Beamten eine Schürfwunde am Handrücken zu.
Zum Tatvorwurf machte der Angeklagte keine Angaben, sondern er verlas eine Erklärung, in der er deutlich machte warum er am 1. Mai auf die Straße gegangen ist .

Politische Erklärung des Angeklagten


Er sprach sich gegen die Kriminalisierung von antifaschistischem Protest durch die Stadt Heilbronn aus, die jegliche angemeldete Gegenaktivitäten in Hör -und Sichtweite der Nazidemonstration untersagt hatte. Zudem verurteilte er die rigorose Behandlung von GegendemonstrantInnen am 1. Mai durch die Polizei, die hunderte NazigegnerInnen gekesselt und größtenteils ohne richterlichen Beschluss stundenlang in Gewahrsam genommen hatte.
Er erklärte sich solidarisch mit dem Antifaschisten Chris der in Stuttgart trotz unklarer Beweislage aufgrund seines politischen Engagements zu 11 Monaten Haft verurteilt wurde. Der Angeklagte verwies auch auf den traurigen Vorfall am 1.Oktober im Landkreis Emmendingen bei dem ein junger Antifaschist von einem bekannten Nazi mit dem Auto angefahren wurde und schwere Verletzungen davon trug.
Darüberhinaus verurteilte der Beschuldigte generell das Vorgehen von Politik und Justiz, die faschistische Aufmärsche genehmigen und nicht gegen faschistische Organisationen wie die NPD vorgehen, aber gleichzeitig AntifaschistInnen kriminalisieren und vor Gericht zerren.
Unter anderem verwies er auf die massenhafte Handyüberwachung von NazigegnerInnen bei den antifaschistischen Aktionen in Dresden im Februar.
Der Angeklagte machte außerdem deutlich, dass es bei Demonstrationen immer wieder zur Gewalt von Polizisten gegen TeilnehmerInnen kommt, ohne dass die Beamten dafür zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Zusammenhang erwähnte er das Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten und kritisierte, dass die Polizei juristisch “unangreifbar- gemacht werden solle.
Die Schlussfolgerungen des Angeklagten waren klar und unmissverständlich:
Nicht AntifaschistInnen gehörten auf die Anklagebank, sondern die Nazis und Teile der Judikative, der Exekutive und der Legislative, wenn diese die Faschisten schützten.
Er kündigte an, sich auch in Zukunft an Blockaden gegen Naziaufmärsche zu beteiligen, denn “Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda und Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.-
Das Verlesen der Erklärung endete mit lautstarkem Applaus durch die ProzessbegleiterInnen. Daraufhin herrschte 10 Sekunden Stille im Gerichtssaal und es wurde offensichtlich, dass der Richter wohl zum ersten Mal mit solch einer politischen Prozessführung konfrontiert war.

Zeugen



Im Anschluss wurden die an der Festnahme des Angeklagten beteiligten Polizeibeamten als Zeugen vernommen.
Die beiden Polizeiobermeister des Polizeireviers Schwäbisch Hall schilderten die Festnahme des Angeklagten und lieferten dabei einen Einblick in das brutale Vorgehen gegen AntifaschistInnen am 1.Mai. Der Angeklagte habe die Absperrung übersprungen und sei dann durch die beiden Beamten “zu Boden gebracht- und heruntergedrückt worden. Dabei hätte er “herumgezappelt- und “mit den Armen gefuchtelt- und sei einem der mit Helm und Protektoren ausgestatteten Polizisten “auf die Hand gefallen-. Hierdurch sei die Schürfwunde an der Hand des Beamten entstanden, der verletzte Beamte musste aber zugeben, dass diese Verletzung nicht durch das “Wehren- des Angeklagten entstanden sei.
Auf die Nachfrage des Rechtsanwaltes, ob sich der Angeklagte vor seiner Festnahme in einem “Kessel- und deshalb hinter “Hamburger Gittern- befunden habe, wussten beide Polizisten keine Antwort. Das wüssten sie nicht und das hätten sie auch am 1.Mai nicht überblicken können.

Kessel ?


Für den Anwalt war es allerdings von Bedeutung zu wissen, ob sein Mandant sich am 1.Mai in einem Kessel befunden habe. Denn wenn es ein solcher Kessel gewesen sei, dann sei dieser rechtswidrig gewesen und der Widerstand gegen eine rechtswidrige Maßnahme sei nicht strafbar.
Darum stellte der Anwalt den Antrag, zwei im Saal anwesende Personen und die Bundestagsabgeordnete Karin Binder als ZeugInnen zu hören, um aufzuklären, ob es sich um einen Kessel gehandelt habe.
Der Richter war offensichtlich von dieser Argumentationsführung völlig überrascht und ordnete eine 15- minütige Unterbrechung der Verhandlung an.
Danach setzte er diese fort und lehnte den Antrag des Anwaltes mit der Begründung ab, eine "Erforschung der Wahrheit “ mit Hilfe der ZeugInnen sei “nicht erforderlich-.
Einige Anwesende äußerten daraufhin hörbar ihren Unmut.

Plädoyers und Urteil


In ihrem Plädoyer sah die die Staatsanwaltschaft vertretende Rechtsreferendarin den Angeklagten schuldig in allen Anklagepunkten und forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro, also insgesamt 1050 Euro plus Kosten des Verfahrens. Unverschämter Weise bezichtigte sie den Angeklagten, den Prozess nicht ernstzunehmen.
In seinem anschließenden Plädoyer wies der Anwalt dies mit aller Schärfe zurück. Er legte außerdem dar, dass jede Maßnahme der Polizei in Deutschland eine Rechtsgrundlage haben müsse, sonst gebe es nichts mehr, was diesen Staat von einem Polizeistaat unterscheide.
Die Rechtsgrundlage für eine Einkesselung und damit Ingewahrsamnahme seines Mandanten sei am 1.Mai nicht vorhanden und der Polizeikessel somit rechtswidrig gewesen.
Deshalb sei der Angeklagte freizusprechen.
Nach kurzer Pause verurteilte der Richter den angeklagten Antifaschisten wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen in einer Höhe von 10 Euro. Außerdem hat der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Aus den Reihen der ProzessbesucherInnen kam deutlicher Unmut über dieses Urteil, ein Besucher beizeichnete es lautstark als “Schande für die Demokratie-. Eine andere Besucherin forderte den Richter auf, er solle doch einmal zu einer Demo gehen und sich dann willkürlich einkesseln lassen.
Der Richter zeigte sich davon allerdings unbeeindruckt. Er wandte sich vielmehr an den Angeklagten und beklagte sich darüber, dass dieser abgesehen von einer “allgemeinen politischen Erklärung- keine Aussagen zur “Motivation- und zum “Tathergang- gemacht habe.

Fazit


Wir sehen den Prozess als Fortsetzung dessen, was Stadt, Polizei und Justiz vor und am 1.Mai 2011 betrieben haben: sie versuchen, effektiven Protest und Widerstand gegen die Nazis zu unterbinden und aktive AntifaschistInnen zu kriminalisieren.
Wir werden dies aber nicht hinnehmen, sondern uns mit allen solidarisch zeigen, die am 1.Mai ihren Widerstand gegen die Faschisten auf die Straße getragen haben.
Deswegen werden wir auch alle weiteren Prozesse gegen AntifaschistInnen begleiten und beobachten und die Betroffenen nicht alleine lassen.
Wie der erste Prozess jetzt noch einmal gezeigt hat, wird es aber auch von Bedeutung sein, eine juristische Überprüfung der massenhaften Einkesselungen und Ingewahrsamnahmen zu erreichen.

AG Antirepression von Heilbronn stellt sich quer- Aktionsbündnis gegen Rassismus und Faschismus
"


Bericht der Prozessbeobachtergruppe des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit:



"Bericht vom Prozess gegen den Stuttgarter Antifaschisten B. am 13.10.2011 in Heilbronn

Mit über zwei Stunden Verspätung begann vor 25 Zuschauern am 13.10.2011 vor dem Heilbronner Amtsrichter Hiller der Prozess gegen den Antifaschisten B. Dem 30jährigen wurde von der Staatsanwaltschaft (vertreten durch eine Staatsreferendarin) zur Last gelegt, am 01. Mai 2011 in Heilbronn Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung begangen zu haben. Er soll über ein „Hamburger Gitter“ am Hauptbahnhof gesprungen und auch nach mehrfacher Aufforderung durch zwei Polizeibeamte stehen zu bleiben, dem nicht nachgekommen sein. Daraufhin haben ihn die Beamten zu Boden gebracht und „geschlossen“. Ein Polizist soll sich bei dieser Aktion am Handrücken verletzt haben.

Vor dem geplanten Beginn des Prozesses fanden sich über 20 Zuhörer am Eingang des Amtsgerichts ein, um dem Prozess zu verfolgen. Nach der Feststellung der Personalien des Angeklagten verlas dieser eine Erklärung. Seine Ausführungen wurden mit starkem Beifall aus dem Publikum gewürdigt. Der Richter war hiervon offensichtlich etwas überrascht, schwieg anschließend ca. 30 Sekunden und rief dann den ersten Zeugen auf.

Der Polizeibeamte, der als erster Zeuge in den Saal gerufen wurde, sagte aus, dass er sich an eine Gruppe Demonstranten erinnern könne, die auf die Gitter und seine Einheit zugerannt seien. Mit dieser Gruppe sei der Angeklagte auf ihn zugerannt und über die Absperrung gestiegen. Er habe diesen aufgefordert stehen zu bleiben. Ob der Angeklagte geantwortet hat oder ob er seine Absicht erläutert hat habe er nicht gehört, da er ja einen schweren Helm getragen habe. Ob der Angeklagte gestürzt oder auf den Füßen aufgekommen sei, wusste der Beamte nicht mehr.

Zur angeblichen Körperverletzung sagte er aus, dass er nicht glaube, dass der Angeklagte ihn verletzen wollte. Er vermute, dass die Schürfwunde an seiner Hand, die er sich bei dem Sturz des Angeklagten auf diese zugezogen habe, nicht vom Angeklagten gewollt war.

Auf die Frage von Rechtsanwalt Fischer, ob es an diesem Tag einen Kessel gegeben habe, sagte der Zeuge aus, dass er dies nicht sagen könne, weil ein einzelner Beamter in seiner Position so was nicht wissen würde. In der Aussage, die er ursprünglich zu Protokoll gegeben hatte, erwähnte er aber, dass die Demonstranten offensichtlich den Platz vor dem Bahnhof nicht verlassen konnten und sich innerhalb der Absperrung befanden.

Auch der zweite Polizeibeamte, dem nur die Frage gestellt wurde, ob es ein „Hamburger Kessel“ gewesen sei, sagte aus, er wisse es nicht.

Von den Prozessbeteiligten werden Lichtbilder in Augenschein genommen. Rechtsanwalt Fischer wies darauf hin, dass eine Kesselung vor der Auflösung einer Versammlung rechtswidrig und somit ein eventueller Widerstand dagegen nicht strafbar sei. Die Körperverletzung wäre nicht vorsätzlich geschehen und sei somit auch nicht strafbar. Er stellte einen Antrag auf Zulassung von drei weiteren Zeugen wie folgt. Ein weiterer betroffener des „Kessels“, der gegen den Kessel am 01. Mai bereits Klage eingereicht hat, ein Demobeobachter des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, der das Geschehen ganztägig beobachtet hatte und eine Bundestagsabgeordnete, die sich im Kessel befand.

Nach einer Unterbrechung von 15 Minuten wurde dieser Beweisantrag von Richter Hiller abgelehnt, da weitere Zeugen zur Wahrheitsfindung nicht nötig seien. Die Beweisaufnahme wurde geschlossen.

Im Schlussplädoyer forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dieselbe Strafe, wie im ursprünglichen Strafbefehl, nämlich 1.050,-- €.

Sie führte weiter aus, dass die politischen Äußerungen des Angeklagten hier fehl am Platze seien. Des Weiteren sei die leichte Verletzung zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, die aber zumindest fahrlässig herbeigeführt geworden wäre.

Der Verteidiger stellte in seinem Plädoyer fest, dass eine Rechtsgrundlage vorliegen muss, wenn die Polizei gegen Bürger vorgeht. Wird dies nicht erfüllt, so handelt es sich um einen Polizeistaat. Er bedauerte, dass das Gericht die weiteren Zeugen nicht zugelassen hat, sah es aber schon mit der Aussage des ersten Zeugen als erwiesen an, dass es an diesem Tag zu einer eindeutigen rechtswidrigen Einkesselung gekommen war. Durch diese Kesselung sei das Eingreifen der Beamten rechtswidrig gewesen, da die Versammlung nicht vorher aufgelöst worden sei. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 02.03.2001, das er hier anführte, habe er von der Homepage der „Deutsche Polizeigewerkschaft“ (kann hier nachgelesen werden).
Wenn die Kesselung rechtswidrig gewesen sei, dann ist das sich dagegen wehren nicht strafbar, da es sich um eine Notwehr handeln würde. Hieraus ergab sich für ihn ein eindeutiger Antrag: Freispruch.

Nach „reiflicher Beratung“, die der Richter gehalten hatte, wurde die Strafe im Urteil auf 400 € (40 Tagessätze á 10 €) zuzüglich der Gerichtskosten festgelegt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet habe. Die angebliche Körperverletzung sei nicht so geschehen und daher nicht zu bestrafen. Weiter führte Richter Hiller aus, dass erwiesen sei, dass der Angeklagte demonstriert habe und über das Gitter gesprungen sei. Die beiden Beamten hätten nur mit Gewalt der Situation Herr werden können. Hätte der Angeklagte sich nicht gewehrt, wäre es nach Ansicht des Richters nicht zu einem Verfahren gekommen. Erschwerend käme noch hinzu, dass der Angeklagte sich gegen zwei Beamte gewehrt habe und ein Polizeibeamter verletzt wurde. Eine Einstellung des Verfahrens wäre nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich gewesen, von der nicht auszugehen sei. Die Verurteilung wäre im unteren Strafbereich. Der Richter bedauerte, dass der Angeklagte keine Angaben zu seinen Tatbeweggründen gemacht habe. Daher könne auch keine weitere Milderung des Urteils stattfinden. Eine Berufung wäre bis nächsten Donnerstag möglich.

Die Sitzung wurde um 17:52 Uhr beendet und es kam zu mehreren Unmutsbekundungen im Zuschauerraum.

Stuttgart, 14.10.2011

Download des Berichtes (PDF)"



Siehe auch:

Prozess gegen Nazigegner in Heilbronn
Stuttgart: Solidarität mit angeklagtem Antifaschisten!
Erklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

Blogkino: Finally got the News (1970)

Heute in unserer Reihe Blogkino: "Finaly Got the News" über die League of Revolutionary Black Workers. Der Film beginnt mit einer beeindruckenden Montage zur Geschichte der Sklaverei, der Herausbildung der Arbeiterklasse und der zentralen  Bedeutung von schwarzen Arbeiterinnen in der wirtschaftlichen Entwicklung in den USA, ganz besonders in der Detroiter Automobilindustrie der 1960er Jahre. Über die Darstellung der rassistischen Arbeitsverhältnisse und der Fabrikkämpfe dagegen werden die Notwendigkeit der Errichtung und die lehrreichen Methoden einer unabhängigen schwarzen Arbeiterorganisation sichtbar. Hier der Film in der Fassung ohne Untertitel:

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FREE MUMIA Aktion vor Frankfurter Buchmesse

Foto: freemumia.org
Dienstag schmetterte der Oberste Gerichtshof der USA den Antrag der Staatsanwaltschaft auf erneute Einsetzung der Todesstrafe für Mumia Abu-Jamal ab. Am kommenden Samstag, den 15. Oktober, werden Menschen in die Finanzzentren des Landes ziehen, um gegen die lebensfeindlichen Auswirkungen der kapitalistischen Ordnung zu protestieren. Während nach dem New Yorker Vorbild z.B. "Occupy" Aktionen in der Frankfurter City vorbereitet werden, finden dort auch Proteste gegen die Todesstrafe, die Gefängnisindustrie und die Inhaftierung politischer Gefangener statt. Zentrale Forderung ist nach beinahe 30 Jahren Haft die Freilassung von Mumia Abu-Jamal in den USA.

Radio Aktiv sprach mit Annette Schiffmann (Netzwerk gegen die Todesstrafe / Free Mumia Heidelberg) über die geplante Aktion.

Siehe auch: IndyMedia Beitrag mit Script und aktuellen Links

Demobeobachterbericht zur Demonstration am 8. Oktober 2011 in Heilbronn

Vorkontrollen bei der Demo
Am 8. Oktober fand in Heilbronn eine Demonstration im Rahmen der antifaschistischen Kampagne „Nothing`s gonna stop us now!“ statt.
Die Kampagne richtet sich gegen die Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstands in der Region, deren bisheriger Höhepunkt der massive Polizeieinsatz gegen Nazigegnerinnen und Nazigegner am 1.Mai 2011 war.

Die Demobeobachter AG des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit kam der Bitte des Heilbronner Bündnisses um Demobeobachtung nach und veröffentlichte am 11.10. den mit zahlreichen Fotos versehenen vorläufigen Bericht. (PDF Dokument)

Siehe auch den Bericht zur Demonstration am 1. Mai. (PDF Dokument)

Prozessbericht vom zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen den Stuttgarter Antifaschisten Chris am 16.09.11

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit rief zur Beobachtung des Prozesses gegen einen Stuttgarter Antifaschisten auf. Die Verhandlung fand am 16.09.2011 vor dem Stuttgarter Amtgericht statt. Wir dokumentieren den Bericht der Prozessbeobachergruppe des Bündnisses:

Solidaritätskundgebung am 2. Prozesstag
Foto: Denzinger / Foto: Denzinger / www.die-beobachter.info
Zweiter Verhandlungstag im Prozess gegen den Stuttgarter Antifaschisten Chris am 16.09.11

Am 16.09.11 war vor dem Stuttgarter Amtsgericht der zweite Verhandlungstag des Prozesses gegen den Antifaschisten Chris statt. Die Fortsetzung des Prozesses war durch Beweisanträge der Verteidigung nötig geworden, und weil am ersten Verhandlungstag ein Zeuge der Anklage nicht erschienen war. Zur Erinnerung: Chris war von der Anklage vorgeworfen worden, bei einer Besetzung des Podiums während einer Kundgebung der rassistischen Vereinigung "Pax Europa" während eines "antiislamischen Kongresses" in Stuttgart Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begangen zu haben. Bei einem Protest gegen den Gründungsparteitag der offen rassistischen Partei "Die Freiheit" am 5.6.10 soll er sich der gemeinschaftlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben.

Nachdem sich bereits am ersten Verhandlungstag die Zeugen der Anklage in Widersprüche verwickelten, konnte der neue Zeuge der Anklage, ein Beamter des Erkennungsdienst, auch keine stichhaltige Aussagen liefern. Es blieb darüber hinaus die Frage im Raum, ob die Verwertung der Lichtbilder vom 5.6.10, auf denen Chris nach Auffassung des Gerichts angeblich bei frischer Tat zu erkennen sei, rechtswidrig ist.

Oberstaatsanwalt Häußler plädierte nach Abschluss der Zeugenvernehmung wegen der durch nichts nachzuweisenden Straftaten vom 2.6.10 auf 6 Monate, für die angeblichen Straftaten vom 5.6.10 für ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Indem er auf das Vorstrafenregister des Angeklagten verwies, das vor allem angebliche Verstöße gegen das geltende Versammlungsrecht enthält, sagte er, die vermeintlichen Straftaten vom 2.6. und 5.6.10 seien dem Beschuldigten nicht "wesensfremd".

Der Verteidiger verwies in seinem Schlussplädoyer noch einmal auf die Haltlosigkeit der gesamten Anklage und plädierte auf Freispruch. Obwohl Richterin Burkardt die Aussagen der Belastungszeugen als "Wahrnehmungsüberlagerungen" in tumultartigen Szenen bewertete und damit letztlich die Auffassung der Verteidigung bestätigte, dass die Zeugen nicht die Wahrheit gesagt haben, verurteilte sie Chris zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten ohne Bewährung und Bezahlung der Gerichtskosten.

In seinem Schlusswort wies Chris darauf hin, dass der Prozess gegen ihn ein politischer Prozess sei, mit dem die Absicht verfolgt wird, den antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren. Darüber hinaus griff er Oberstaatsanwalt Häußler an, der Veröffentlichungen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen als Straftat verfolgt, während er die faschistischen Massenmörder beim Massaker vom italienischen Dorf St. Anna während des II. Weltkriegs straffrei lässt. - Die Verteidigung wird gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.

Als es bei der Urteilsverkündung unter den 65 Prozessteilnehmern zu erheblicher Unruhe kam, ließ die Richterin den Saal räumen. Weitere 35 Besucher standen auf dem Gerichtsgang, da der Saal nicht für alle Zuschauer ausreichend war. Die Justizbeamten nahmen dann laute Rufe wie "Freiheit für alle politische Gefangenen!" vor dem Saal zum Anlass, den Gang rabiat zu räumen. Auch vor dem Gerichtsgebäude kam es noch zu Gerangel zwischen Polizei und Prozessbesuchern.

Vor der Verhandlung fand vor dem Gerichtsgebäude wie am ersten Verhandlungstag eine Solidaritätskundgebung mit rund hundert Teilnehmern statt. Dabei wurden Solidaritätserklärungen der ver.di-Jugend, des Kreisvorstands der "Linken" und der MLPD verlesen.

Stuttgart, 11.10.2011

Download des Berichtes (PDF Dokument)

Freilauf der Trojaner - hinein in jeden Apparat! Hilfe!

Schirrmacher in der FAZ zeigt sich erregt über den Trojanereinfall. Dieses Mal könnte es ihm sogar ernst sein damit. Auch Großjournalisten haben es nicht gern, dass man ihnen in ihren Entwürfen und Mails herumwühlt. Hinzukommt, dass die "Trojaner" in der jetzigen Entwicklungsphase vom technisch unterwiesenen Jedermann abgefangen werden könnten. Also keineswegs nur vom angeblich befugten Oberbullen oder Spezial-Staatsanwalt. Jeder liest gerne mit!

Schließlich, für die Überwacher das Schönste, man könnte dem heiligsten Schaf einige giftige Kräuter in den Computer pflanzen, die dann bei der nächsten - richterlich genehmigten - Festplattenbeschlagnahmung abgeerntet würden und pflichtmäßiges Entsetzen auszulösen hätten.

Der arme Trost, den Schirrmacher sich und den seinigen zufächelt, lautet dann allerdings wie immer: Lass nur die Gerichte walten, und du wirst dein Recht erhalten. Man müsste also genau den gleichen Staat in einer anderen Verkleidung um Hilfe anbetteln, der eben als Feind auftritt. Das hat als universelles Hilfsmittel bisher nie geklappt, in Einzelfällen selten.

Das Umgekehrte ist zu erwarten. Wie bisher jedes Mal nach großer Erregung wird die staatseigene Djihad-Gruppe in Marsch gesetzt. In der Regel sehr unbegabte Herren, die es meistens mit Vorbereitungen gut sein lassen. Allenfalls mal einen Koffer voller Verschaltungen mitten im Bahnhof vergessen. Aber dafür nach der Festnahme bereit sind, ungeheure Drohungen auszustoßen gegen den ganzen Westen, vor allem aber gegen unsere bescheidene rechtsstaatliche Republik. Wir wollen gar nicht die Unglückswürmer der Sauerland-Truppe einzeln aufpicken. Die anderen, die ihnen nachfolgten, waren nicht wesentlich einfallsreicher oder attentatsergiebiger. Wie man solche zu ihren Plänen ermunterte, wüsste ich gern, kann leider nichts Genaueres beisteuern. Unbestreitbar aber in allen Fällen: Ihre Einfälle bis Planungen konnten immer als supergefährlich hingestellt werden. Wendt von der Polizeigewerkschaft erwies sich allemal als Sirene.

Und alle Blätter, die in Treue zu längstvergangener Zeit vorher noch gegen die Universalüberwachung gewettert hatten, gingen sofort in sich und gaben öffentlich und erregt zu, dass sie sie sich mit ihrer Panikmache geirrt hätten. Natürlich, wenn die Gefahr so groß und so nah war, musste jede Kritik verstummen. Gegen solche muss alles erlaubt sein.

Bösartig, wie wir sind, nehmen wir fest an, dass Djihad- Bataillon-Polizeireserve 3 bis 7 - in Alarmstufe steht. Zuschlagsbereit, kämpferisch, rasch ergriffen und geständnisfroh. Wenns dann soweit ist, lieber SPIEGEL, liebe FR, liebe ZEIT, liebe taz - einen einzigen Augenblick Nachdenken vor dem angebrachten Knicks.

"Wenn das sooo ist..."

Schutz für Demonstranten - Bündnis sammelt Unterschriften für neues Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg

Bündnistransparent bei der Großdemonstration am 30.09.2011 in Gedenken an den "schwarzen Donnerstag"
Rund um den Protest gegen Stuttgart 21 ist gut zu beobachten, wie Verwaltungen und Polizei das Versammlungsrecht einschränken. Mit mehreren Aktionen will das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit den Blick darauf lenken und für ein fortschrittliches Versammlungsrecht streiten.

Auflagen für Demonstrationen, Wegtragegebühren bei Sitzblockaden, Schikane von Versammlungsleitern Protestierer müssen mit immer mehr Schwierigkeiten rechnen. Nun kursieren in Baden-Württemberg Unterschriftenlisten "für ein fortschrittliches Versammlungsrecht und die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegernInnen". Der Jahrestag des "schwarzen Donnerstags" in Stuttgart, als dort mit Wasserwerfern und Pfefferspray gegen friedliche Demonstranten vorgegangen wurde, erschien den Initiatoren als ein guter Anlass: Sie fordern ein Gesetz, das das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit tatsächlich ermöglicht und das nicht durch bürokratische Hürden und polizeiliche Willkür ad absurdum geführt wird.

"Dazu brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte", erklärt Bündnis-Sprecher Thomas Trüten. Viele hätten noch nicht registriert, wie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgehöhlt werde. Trüten: "Das funktioniert eher subtil: Da haben wir die hiesige Spezialität der Gebühr von 40 Euro, wenn Sitzblockierer von der Polizei weggetragen werden. Es gibt Gemeinden, die verlangen Demogebühren; Demoanmelder werden aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt, in Stuttgart gilt de facto ein Demoverbot für die zentrale Fußgängerzone, um nur einige Beispiel zu nennen."

Mit Auflagen hat auch Gangolf Stocker bereits Erfahrung gemacht. Der Grand Signeur des S21-Widerstands wurde zu einer Geldstrafe über 2700 Euro verurteilt, weil auf einer von ihm angemeldeten Anti-S21-Demo nicht genügend Ordner abgestellt worden seien. "Bei Kundgebungen der Größenordnung wie in Stuttgart steht jeder Versammlungsleiter mit einem Bein im Knast", so Stocker. Der Stuttgarter Stadtrat sieht in zunehmenden Eingriffen durch Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwaltschaft vor allem "alte Seilschaften" am Zuge, die systematisch S21-Gegner verfolgen.

Doch nicht nur in Stuttgart wird schikaniert. So erlebte Thomas Trüten am 1. Mai in Heilbronn, wie die Gegner des Naziaufmarsches von der Polizei eingekesselt wurden. "Damit hat die Polizei die Demo unmöglich gemacht", sagt Trüten und kündigt an, dass er und einige Mitdemonstranten Klage gegen die Stadt und gegen den Polizeieinsatz einreichen werden.

Die Methode, ein Grundrecht über Bürokratie schleichend zu verändern, ist schwierig zu erkennen, hat Trüten festgestellt. "Vielen ist gar nicht klar, dass das Versammlungsrecht ein Grundrecht ist." So habe in Stuttgart die Polizei verbreitet, Spontandemos seien nicht erlaubt. Ohne zu hinterfragen, wurde dies warnend von den Veranstaltern einer Anti-S21-Demo an die Demonstranten weitergegeben. "Dabei stimmt das nicht", betont Trüten. Aber vor lauter Bemühen, gesetzestreu sein zu wollen, ließen manche Teile der Anti-S21-Bewegung sich zu schnell auf Anweisungen von oben ein.

Die grün-rote Landesregierung schreibt in ihrem Koalitionsvertrag zum Thema Versammlungsrecht nur recht schwammig, sie wolle, "ein bürgerfreundliches Versammlungsgesetz für Baden-Württemberg". Damit das tatsächlich umgesetzt wird, wollen Trüten und seine Gefährten Druck machen. Die Unterschriftenlisten, die nach wenigen Tagen bereits 400 Menschen unterzeichnet hatten, sind ein erster Schritt. Für Ende des Jahres sind ein "Forum für Versammlungsfreiheit" sowie eine Demo geplant.

Mit freundlicher Genehmigung von Gesa von Leesen M.A., Erstveröffentlichung im "Neuen Deutschland" am 5.10.2011
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