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»Die ersten Menschen waren nicht die letzten Affen.« Erich Kästner

Mit gutem Gewissen - Weitermachen!

101. Montagsdemo 28.11.2011
Foto: Alex Schäfer
Vorbemerkung: Meine Beine tun mir zu früh weh beim Marschieren. Handwerkliche Tätigkeiten mit Ketten, Schaufeln oder Zwillen lagen mir immer schon fern. Peinlich deshalb andere zu Handlungen aufzufordern, denen ich mich allenfalls mental anschließen kann. Der Anblick der Johl- und Armeschwenkermasse aller angeblichen Sieger bei der Direktübertragung der Diskussion nach der Abstimmung im SWR musste aber allen Angst machen. Den nahen und den fernen Landbewohnern. Deshalb -trotz allem - ein Aufruf zum Weitermachen.

Zweierlei steht fest:
1. Die Kosten von S21 werden steigen. Seit Menschengedenken ist es nicht vorgekommen, dass ein Großprojekt den Voranschlag eingehalten hätte. Kleines Beispiel: Neue Harmonie in Hamburg. Aber nur als Einzelfall.Also ist über die sicheren Mehrkosten absichtlich geschwiegen worden, bis man die Katze im Sack hatte.

2. Die Repression gegen die Demonstranten wird polizeilich und juristisch verschärft werden. Nach dem Gejohle der Tiefbau-Freunde am Sonntagabend und den gesammelten Leserbriefen gegen den Schauspieler Sittler ist die Stimmung gedüngt und gemistet. (Sittler hatte im Morgenmagazin auf seinem Demonstrationsrecht bestanden). Von einem Demonstrationsverbot ist im Text der Abstimmung nicht die geringste Rede. Das wird keinen staatstragenden Polizisten von Eingriffen aller Art abhalten.

Zielvorgabe also: Einordnung des Abstimmungsergebnisses - gegen Ansteckung der Demonstranten durch Kretschmanns Plattbauchübungen vor der HEILIGKEIT DES GESETZES. Das stammt aus Cornelius Nepos und Livius, wo die Väter sündige Söhne dem Liktor zuführten. Zieht aber schon lange nicht mehr

Zwar hat ein Referendum immerhin mehr Autorität als ein Landtagsbeschluss. Aber dass es unanfechtbar wäre, steht nirgends.

Sollten Muslime in der Schweiz sich ab jetzt nie mehr um Minarette an der Moschee bemühen, nur weil ein Volksentscheid sich dagegen ausgesprochen hat? Als die Saar 1935 sich gegen alle Anti-Nazi-Argumente für Deutschland entschied, hätte da keiner von der Antifa mehr weitermachen dürfen?

Jede schriftliche Besiegelung eines gegebenen Augenblickzustandes ist kritisierbar. Sie muss als aufhebbar betrachtet werden. Und zwar nicht im Namen eines besseren Wissens- als Diktatur gegen Unwissende.Sondern als Aufgebot des Vergessenen.

Zur Finanzierung und Durchsetzung der Pro-Bahn-Plakatierung - mit allem Druck - vergleiche den kenntnisreichen Artikel im STERN.

Vergessen wurde nicht nur die zusammengeschusterte Berechnung der angeblichen Kosten für die Stadt und das Land Baden-Württemberg. Völlig verdrängt wurde die Art der Stiftung, in welche die freigewordenen Immobilien eingebracht werden sollen. Davon wurde auf einmal gar nicht mehr geredet, seit Geissler davon angefangen hat. Stiftung - das kann alles bedeuten. Auch Krupp ist in diese Rechtsform gekleidet worden. Also: Wohin gehen die fetten Immobilien-Gewinne?

Zusammengefasst: Die Gemeinden - nicht die badischen Großstädte - die für Weiterbauen stimmten, taten das weitgehend unter falschen Voraussetzungen. Durch Bahnplakate betrogen. Also gibt es jedes Recht, weiterhin auf dieses Nichtwissen hinzuweisen. Demonstrare heißt Zeigen.

Darüber hinaus sind alle Handlungen gerechtfertigt, die eine Übereilung, Überrumpelung durch die Bahn stoppen können. Die Bahn nämlich wird so schnell wie möglich durch Abriss und Parkverwüstung Tatsachen zu schaffen versuchen, die nicht zurückzunehmen sind. Um dann erst mit der Geldheischehand herumzureisen. Auch die Castor-Transporte sind durch staatliche Verträge gedeckt. Trotzdem wurden sie seit Jahren erfolgreich behindert. Und nur wenige trauten sich, deshalb Demonstrieren als Anfang des Terrorismus hinzustellen. Eine anstoßerregende Ausnahme.

Peinlichster Schrumbel! Ein Müllsack voll der Argumente, die seither in Stuttgart ausgeschüttet werden!

Der wirksamste Widerspruch gegen solches Durcheinander im Denken wäre die unübersehbare Tat!

Inge Viett: Diskussionsverbot - jedesmal, wenn Folgen möglich.

Forderung nach alternativen Abrüstungsmethoden bei Anti Siko Protest München 2010
Foto: woschod
Choral der Anbeter unserer liberalen Justiz: Ist doch noch mal gut weggekommen, die Inge, mit den 1200 Euro, die ihr aufgebrummt wurden. Mann, wie großzügig isse doch, unsere Obrigkeit. Der Staatsanwalt hatte 3 Monate fest verlangt - wegen der Vorstrafen! War das nicht verdient, wo doch die Sozialprognose so ungünstig ausgefallen war. Wer mit 61 immer noch so ist, was ist von dem noch zu erwarten?

Nur, dass es um Milde und Strafhöhe gar nicht gehen kann. Es geht um Freiheit der Rede, in Augenblicken, wo diese ausnahmsweise wirklich Wirkung erzielen kann. Nach der Normalansicht, die der gütige Gesetzgeber seinen Richtern und Staatsanwälten beigebracht hat, soll das Reden schleierig über uns hinziehen. Folgenlos. Idealfall: Bundestagsbeitrag. Da hat wirklich - außer Langeweile und Wut - zum Beispiel heute - niemand einen anderen Impuls erlitten als: ABSCHALTEN! Aber sofort.

Wie hoffentlich noch erinnerlich, hatte Inge Viett erwogen, ja gebilligt, gegen Kriegsmaßnahmen des deutschen Staates mit allen Mitteln vorzugehen - auch mit solchen, die nachher von staatswegen als Sachbeschädigung etc. verfolgt werden würden.

Immerhin - das ist dem Staatsanwalt zuzugeben - könnten sich bei der Lektüre der "jungen Welt", wo der Aufruf abgedruckt worden war, und den leibhaft beim Vortrag Zuhörenden einige befunden haben, die bisher noch zweifelig herumgoren, jetzt aber - nach Vietts Zuspruch - an entsprechende Handlungen dachten. DACHTEN. "Los! Schieß endlich!" Während das Gesetz an solche Aufforderungen in einer konkreten Situation gedacht hatte, welchen unmittelbar körperliche Handlungen folgten, wird hier eine abstrakte Überlegung zu Widerstandsformen kriminalisiert. Die Verfolgungsabsicht wird überdeutlich, die konkrete Tatwürdigung minimal.

Hinzu tritt das Fragwürdigste der gesetzlichen Bestimmung: die Äußerung muss den "sozialen Frieden" gefährdet haben. Den "sozialen Frieden"!! Wo gibt es den überhaupt? Inge Viett, aber auch außerordentlich viele andere - geht davon aus, dass auch die nach außen friedlichsten Gesellschaften immer und von vornherein vom Klassenkampf durchzogen und beherrscht sind. Wo versteckt sich da der arme Friede, der juristisch bandagiert werden soll?

Konkret hatte Inge Viett in ihrer Verteidigungsrede darauf hingewiesen, dass vor allem Krieg diese Zerrissenheit der Menschheit im Klassenkampf manifestiert. Nicht als Begriff, nicht als böse Rede, sondern als zehrende, fressende Tatsache, die ganze Länder verwüstet. Und selbst unsere heiligsten Abgeordneten hie und da zum gemeinsamen Abtropfen im Bundestag zwingt.

Hinzu kommt eins: wenn die Staatsanwaltschaft ihre juristisch aufgesteilte Sittlichkeit wirklich ernst nähme, käme sie aus entsprechenden Prozessen gar nicht mehr heraus. Ich zum Beispiel lese - um ja nicht einseitig zu werden - jeden Tag die WELT. Da war vor einer Woche ungefähr jeden Tag einmal zu lesen, dass jetzt endlich gegen Iran losgeschlagen werden müsse. Es war vielleicht ein wenig vorsichtiger ausgedrückt, aber doch niemals weit von dem entfernt, was man Kriegshetze nennt. Wenn man die Naivität besäße, etwas ernstzunehmen aus diesem Potpourri, wäre mindestens ein Beitrag im Kommentar der WELT fällig gewesen wären. Dann ein Brief an den Abgeordneten. Schließlich Auflegen einer Sammel-Liste für den Krieg gegen die Imame. Der innere und äußere Friede also empfindlich gestört.

Dies keineswegs als Aufforderung zu verstehen, an allen möglichen Stellen die juristische Keule zu heben. Im Gegenteil! Es soll nur gezeigt werden, dass das Gesetz - universell ausgeweitet und angewendet - jede Diskussion verhindern würde. Nicht nur die linke! Nein, auch die gehässige der rechten Feuerschnauber! Deshalb muss die Verurteilung weg.

Nicht besonders viele Abgeordnete der LINKEN haben sich in der gleichen Nummer der "jungen Welt" hinter Inge Viett gestellt - darunter Karin Binder, MdB Karlsruhe - und Ulla Jelpke. Gibt es Gründe für das Fehlen anderer?

Das Wichtigste nämlich: wenn solche Urteile durch die Instanzen hindurch Bestand haben, dann wird gerade in aufgeregten Situationen, in denen vom "sozialen Frieden" keine Rede mehr sein kann, jeder ernstgemeinte Diskussionsbeitrag potentiell unter Strafe stehen. Etwa in Stuttgart - nach dem nächsten Sonntag. Der Ausgang ist offen, aber absehbar. Wenn dann am Montag darauf immer noch demonstriert wird - immer noch recht laut in Ansprachen gefordert werden wird, nicht gleich klein beizugeben - werden wir dann nicht alle uns entsprechenden Anklagen gegenübersehen? Und es muss da nicht bei den 1200 Euro bleiben! Es kann bis zu einem Jahr Knast abfallen.

Solidarität mit Inge Viett!

S21 mit "Volksabstimmung" verhindern?

"Die Volksabstimmung ist die Fortsetzung der Schlichtung mit anderen Mitteln" schrieb Arno Luik in der Kontext Wochenzeitung. Wie recht er hat zeigt die Geschichte der geplatzen Illusionen, das Projekt "Stuttgart 21" mit anderen Mitteln als dem vielfältigen demokratischen Protest auf der Strasse, den Betrieben, den Blockaden und mehr zu Fall zu bringen:

  • Obwohl es keine Kompromisslösung bei S21 gibt, setzen viele S21 GegnerInnen große Erwartungen in die sogenannte Schlichtung. Alle Hoffnung in Heiner Geissler sind jedoch vergebens. Es wird weiter an S21 gebaut...

  • Obwohl es eine Deckelung der Kosten von 4,5 Milliarden Euro gibt und lange bekannt ist, dass diese voraussichtlich locker überschritten werden, erledigt sich S21 damit nicht von selbst. Es wird weiter an S21 gebaut...

  • Merkel erklärt Landtagswahl in Baden-Württemberg zur Abstimmung. Viele S21 GegnerInnen setzen ihre Hoffnung in eine andere Regierung. Mappus wird abgewählt. Es wird weiter an S21 gebaut...

  • Alle Augen auf die "Volksabstimmung". Obwohl diese lediglich eine Abstimmung über den Finanzierungsanteil der Landes ist und eben NICHT über "Stuttgart 21". Für den Fall, dass die S21 Gegner vor dem Ergebnis nicht kuschen, werden ihnen schon einmal die demokratischen Instumente gezeigt. Dagegen protestieren sogar die Stuttgarter Grünen mit einem offenen Brief. Einige Volksabstimmungsbefürworter wollen keinen Gedanken an den Tag nach der Volksabstimmung verschwenden: Flyer für eine Großblockade sollen, wenn es nach ihnen geht, nicht verteilt werden. Als ob S21 durch die Volksabstimmung besser wird. So wird das nichts. Es wird weiter an S21 gebaut...

  • Die Deutsche Bahn erklärte im September trotz Volksentscheid im Dezember weiterzubauen. Aktuell erklären Sprecher für den Fall, dass die Volksabstimmung für sie gewonnen wird: Es wird weiter an S21 gebaut...


What next?

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ (Bertolt Brecht) - S21 und Ziviler Ungehorsam

Wenn die klassischen politischen Institutionen versagen – das hat die Geschichte gezeigt – können grundlegende gesellschaftliche Veränderungen nur noch durch massenhaften Zivilen Ungehorsam realisiert und umstrittene Großprojekte, wie Wyhl und Wackersdorf, gestoppt werden.

Die Volksabstimmung am 27.11. in der derzeitigen Form ist kein geeignetes Mittel, den Bau von Stuttgart 21 verlässlich und auf fairem Wege zu beenden. Mit einem Quorum von 30% und einer Abstimmung ausschließlich über die Finanzierung durch das Land, ist eine direkte Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg kaum möglich. Über die irreversiblen Schäden, die durch Stuttgart 21 angerichtet werden, kann nicht abgestimmt werden. Und fände sich auch bei Erreichen des Quorums ein Ersatzinvestor, so könnten die Zerstörungen durch den Bau von Stuttgart 21 nach der Volksabstimmung einfach weiter gehen.


„Machbar, aber nicht durchsetzbar“, könnte es aber auch in Stuttgart heißen, wenn sich eine von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen getragene Widerstandsbewegung gewaltfrei widersetzt und Bau- und Baumfällfahrzeuge blockiert. Trotz aller staatlichen Repressionen, die diese Aktionsform mit sich bringt.

Es diskutieren:

Prof. Dr. Peter Grottian (Hochschullehrer für Politikwissenschaft FU Berlin, Wiss. Beiratsmitglied Attac, Bewegungsaktivist in verschiedenen Sozialen Bewegungen)

Fritz Mielert (Campact, Mitbegründer der Parkschützer, entwickelte Trainings für zivilen Ungehorsam und war für die Öffentlichkeitsarbeit der Gruppe maßgeblich veranwortlich)

Thomas Trüten (IG Metall Vertrauenskörperleiter und Sprecher des Bündnisses für Versammlungsfreiheit Stuttgart)

Julia von Staden (Stuttgarter Soziologin und Mitglied der Blockadegruppe der Parkschützer und von ver.di, Koordinatorin der Sitzblockadeaktion Aus!Sitzen)

Moderation: Dr. Tanja Hundsdörfer

Sonntag, 13.11.2011 um 15 Uhr im DGB-Haus, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart (Haltestelle Friedsrichsbau U9, U14)

Eine Veranstaltung der Blockadegruppe der Parkschützer und von ver.di.

Via BeiAbrissAufstand

Der Fall Hank Skinner, Todeskandidat in Livingston, Texas: Erst Hinrichtung, dann DNA-Tests

Zum Fall des Todeskandidaten Hank Skinner dokumentieren wir den aktuellen Flyer des Berliner Bündnisses Freiheit für Mumia Abu-Jamal:

Obwohl die Geschworenen keine triftigen Beweise geliefert bekamen, und die Hauptzeugin der Anklage ihre Aussage zurück zog, steht dem Gefangenen Hank Skinner am 9. November 2011 zum zweiten Mal ein Hinrichtungstermin bevor.

Der 49-jährige Hank Skinner wartet im Todestrakt des US-Bundesstaates Texas seit 16 Jahren auf seine Hinrichtung - für die er erneut einen Termin erhalten hat: Am 9. November soll er durch eine tödliche Injektion sterben. Skinner wurde für schuldig befunden, 1993 seine Freundin und deren beiden erwachsenen Söhne getötet zu haben. Er beteuert jedoch seine Unschuld.
Die Beweislage ist voll von Widersprüchen und Unklarheiten. DNA-Tests zeigten unterschiedliche Ergebnisse: Während die Untersuchung von Blutspuren Skinner nicht als Täter ausweisen konnten, sprachen andere für seine Anwesenheit am Tatort, was wenig überraschen sollte, da dieser gleichzeitig sein Wohnsitz war. Die Hauptbelastungszeugin der Anklage hat ihre Aussage vor Jahren widerrufen. Die Sachbeweise, unter anderem die Mordwaffen, wurden niemals getestet.

Seit dem Jahr 2000 fordert Skinner entsprechende Tests, doch sein Antrag wurde immer wieder mit der Begründung abgelehnt, er hätte dies bereits bei seinem Prozess fordern müssen. Eine halbe Stunde vor der im März 2010 geplanten Hinrichtung gebot der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten Einhalt. Inzwischen gibt es in Texas ein neues Gesetz, das DNA-Tests auch nach der Verurteilung erlaubt. Dennoch hat ein texanischer Richter einen neuen Hinrichtungstermin festgesetzt. Ohne öffentlichen Druck werden weder das Berufungsgericht in Texas, der texanischen Gouverneur oder der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eingreifen und Skinner könnte am 9. November staatlich ermordet werden, bevor er sein Recht auf DNA-Tests zum Beweis seiner Unschuld ausüben kann.
Skinners Anwälte haben eine Petition erstellt, die die zuständige Staatsanwältin Lynn Switzer auffordert, ihrerseits selbst das Material nicht nur freizugeben, sondern die Tests in Auftrag zu geben.

Unterschreibt die Petition unter:
http://www.change.org/petitions/in-the-interest-of-justice-grant-dna-testing-to-hank-skinner


Macht auf die Petition aufmerksam und solidarisiert euch:

Twitter: #HankSkinner and/or @Justice4Hank

Facebook: @Justice for Hank - Justice pour Hank


“Unsere Augen sind auf euch gerichtet!-

Übt Druck auf die Staatsanwaltschaft, Texas-™ Gouverneur und das Berufungsgericht aus und fordert die sofortige in-Auftraggebung der DNA-Tests!
Staatsanwältin Lynn Switzer:
001 -“ 806 -“ 669 - 8035
Gouverneur Rick Perry:
001 - 512 - 463 -“ 2000 Website email contact form
Berufungsgericht Texas:
001 -“ 512 -“ 463 -“ 1551

Freitag, 4. November 2011 -“ Anruftag für Hank Skinner -“ lasst alle die Drähte glühen!
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Im Rahmen der Freilassungskampagne für Mumia Abu-Jamal wollen wir die Todesstrafe weltweit abschaffen und auch Unterstützung für andere Gefangene im Todestrakt aufbauen. Hank Skinner-™s Fall ist ein Beispiel für die Rechtlosigkeit Armer in der Justiz der USA.

Mumia Abu Jamal ist ein politischer Gefangener, der in einem manipulierten Verfahren 1982 in Philadelphia zum Tod verurteilt wurde. Mit gefälschten Beweisen sollte der beliebte und kritische afromamerikanische Journalist- von vielen auch „The Voice of the Voiceless“ genannt- mundtot gemacht werden.

Trotz Isolationshaft gehört Mumia bis heute zu den viel gelesenen US Autoren und hat nichts von seiner bestechend genauen und radikalen Kritikifähigkeit an den bestehenden Verhältnissen eingebüßt. Die Justiz verweigert ihm trotz zahlreicher Beweise für seine Unschuld weiterhin ein neues Verfahren und versucht sogar noch immer, ihn hinrichten zu lassen.

In Mumias 30. Haftjahr fordern wir:
30 Jahre sind genug- Freilassung jetzt!

Info: www.freiheit-fuer-mumia.de / kontakt@freiheit-fuer-mumia.de

Abschaffung der Todesstrafe -“ überall!
V.i.S.d.P.: Anton Mestin, Selchowerstr. 10, Berlin

... Meilenstein im Kampf um Mumias Leben

Mumia Abu-Jamal Foto: freemumia.org
Der Monat Oktober begann mit einer sehr guten Nachricht: der US SupremeCourt verweigerte der Staatsanwaltschaft die sofortige Durchführung der Todesstrafe gegen Mumia Abu-Jamal. Nun müsste dieStaatsanwaltschaft ein neues Jury Verfahren beantragen, um die Hinrichtung Mumias zu erreichen.

Da die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel dagegen einlegte, hat die Antragsphase (180 Tage) für ein solches Jury Verfahren inzwischen begonnen. Obwohl es hierbei noch nicht um die Freilassung von Mumia geht, markiert diese Entscheidung einen Meilenstein im Kampf um Mumias Leben. Die Staatsanwaltschaft müßte riskieren, Mumia voreiner neugewählten Jury und mit der Möglichkeit neuer Beweisanträge erneut zum Tode verurteilen zu lassen. Auch wenn das einzige andere mögliche Strafmaß hier Lebenslänglich ohne Bewährung wäre, besteht aus Sicht der Behörden die große Wahrscheinlichkeit, die Haltlosigkeit ihrer Anschuldigungen gegen Mumia juristisch bestätigt zu bekommen.

Ausführliche Hintergründe zu diesem Szenario finden sich hier: http://de.indymedia.org/2011/10/318374.shtml

MumiaAbu-Jamal hat die Lage selbst in einem Radio Interview erklärt. Neben seiner Situation redet er dort auch über die Justiz im allgemeinen, die Anti-Todesstrafenbewegung oder den Gefangenenhungerstreik in Kalifornien.

Mumias Verteidigung kündigte an, nun endlich ein neues Verfahren durchsetzen zu wollen. Dazu ist es nötig, einen völlig neuen Verfahrensstrang zu eröffnen, da alle vorangegangenen Bemühungen von der Justiz z.T. unter Bruch der US Verfassung abgelehnt worden sind. Momentan durchsucht eine "Law Firma" die gesamten Akten aus Mumias fast 30-jähriger Rechtsgeschichte, um neue Ansätzezu formulieren, unterbliebene forensische Untersuchungen nachzuholen, neue Zeug_innen zu suchen etc. Ziel ist es, noch 2012 einen neuen Verfahrensantrag einzureichen.

Das alles kostet sehr viel Geld. Mumias Verteidigung kalkuliert mitungefähr 100.000$, von denen momentan nur ein Bruchteil vorhanden ist. In Absprache mit Mumias Verteidigung und der National Lawyers Guild aus den USA sammelt die Rote Hilfe in der Bundesrepublik Spenden genau dafür:

RoteHilfe e.V.
Konto-Nr:19 11 00 462
BLZ:440 100 46
PostbankDortmund
Stichwort:Mumia

Via Mumia Hörbuchgruppe
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