Sehr sehenswerter Vortrag von Anne Roth auf dem 28c3:
"Die Meldungen aus Sachsen in diesem Jahr wirkten für alle, die nicht dort wohnen, ein bisschen, als kämen sie von einem sehr weit entfernten Stern. In regelmäßigen Abständen werden Dinge bekannt, die jeweils einzeln früher zum Rücktritt von Ministern geführt hätten. Funkzellenabfrage, §129-Verfahren, die Durchsuchung eines Pfarrers, Aberkennung der Immunität eines Fraktionsvorsitzenden wegen Rädelführerschaft: umfassende Kriminalisierung von Protesten gegen Nazis, und zwar weit bis in die "Mitte der Gesellschaft". Offline-Überwachung und -Drangsalierung sind in Sachsen Alltag. Der Talk gibt einen Überblick über den Stand der Dinge und warnt davor, sich (außerhalb Sachsens) gemütlich schaudernd zurückzulehnen. Denn: Wenn Sachsen damit durchkommt, setzt das Maßstäbe für andere Bundesländer. (...)" Weiterlesen
Nebelschweif-Flechter an der Arbeit! Telefonüberwacher - ran!

1984 war gestern...
So haben die Abendnachrichten als wichtigstes Argument für Telefonüberwachung beigebracht, der Verfassungsschutz hätte schon lange alles über die Zwickauer herausgebracht, wenn er nur mehr Telefonate hätte abhören können. Wenn nur der Verfassungsschutz willig gewesen wäre, sich dieser Arbeit zu unterziehen. Dass es wohlwollende Unterstützer der Tätigkeit der Mörder innerhalb der Obrigkeit gegeben haben muss, steht inzwischen außer Zweifel. So oft auch noch von Panne, Schlamperei und Missgeschick geredet wird. Absicht wird weiterhin von öffentlich und privat nicht einmal mehr erwogen. Aber wenn es ums Abhören geht, muss der eigene böse Wille noch als Argument herhalten.
Ähnlich steht es mit der Überlebenden, die in ihrer Zelle in Karlsruhe bisher nichts aussagt. Am Anfang fand der neue Generalbundesanwalt es noch unwürdig, mit einer Tatgenossin über eine Kronzeugenregelung zu verhandeln. Jetzt wird allen Ernstes so getan, als hätte eine Mitbewohnerin - seit Jahren- nie etwas von den Taten der anderen gewusst. Geschweige denn, darüber geredet und dazu geraten. Wenn nur ein einziger damals so milde angeschaut worden wäre von Leuten, die zum Beispiel für die RAF eine Wohnung gemietet hatten. Da war man stracks und ohne Rückfragen Mittäter. Und bekam Saueres. Offenbar besteht jetzt die Notwendigkeit, die potentielle Kronzeugin zum kleinen Fisch zu machen, um dann - ohne Schamgefühl - mit ihr auszumachen, was sie gefälligst zu Protokoll zu geben hat. Kleines juristisches Problem allerdings: in einem Anfall von Großzügigkeit wollte der Gesetzgeber seinerzeit immer mindestens drei Mittäter. Sonst könne von "terroristischer Vereinigung" keine Rede sein. Wie das geregelt werden soll? Findige Juristen werden auch da eine Lösung finden!
Und was soll man von den Neuigkeiten aus Heilbronn halten? Also die Terroristen wollten "nur" die Dienstwaffe der ermordeten Polizistin. Sonst steckt da gar nichts dahinter. Bloß - warum Leute, die ein schönes kleines Waffenlager angesammelt hatten, auf so eine Dienstpistole so angewiesem gewesen sein sollen, dass sie einen zusätzlichen Mord auf sich nahmen, wird nicht verraten. Und warum diese dann doch eher peinliche Tat zusammen mit den Anschlägen auf Kleinhändler von ihnen in das Ruhmes-Video aufgenommen wurde, bleibt auch ein Geheimnis der Nebelkünstler.
Schließlich die Todesumstände der zwei Haupt-Täter in ihrem Kleinbus. Angeblich weiß der Verfassungsschutz genau - woher? - dass erst der eine den anderen aus nächster Nähe, aber zugleich aus Versehen erschoss, dann noch Zeit fand, den Wagen anzuzünden, aber auch bei Person Nummer drei anzurufen, um sein baldiges Ableben zu vermelden. Damit die dann die Wohnung in die Luft sprengte. Alles in Windeseile - und ohne dass jemand sich durch das brennende Auto zum Löschen aufgerufen fand.
Alles Spinnwebentechnik. Hüllakrobatik. Uns kurzfristig Beunruhigten zugedacht, damit wir das lästige Nachbohren unterlassen.
Lehre: Wer ein braver Staatsbürger sein will, muss sich gern anlügen lassen. Kampf dem Wunderfitz.
Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung am 14.12.2011 in Berlin
Foto: Digitale Gesellschaft via flickr!
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Foto: Digitale Gesellschaft via flickr!
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die vom Europäischen Parlament am 14. Dezember 2005 beschlossene Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet jeden EU-Mitgliedsstaat, Telekommunikationsgesellschaften Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzeichnen zu lassen. Zur Erleichterung etwaiger strafrechtlicher Ermittlungen soll nachvollziehbar sein, wer mit wem in den letzten 6-24 Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten, SMS und Smartphone-Nutzung muss auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Die Vorratsspeicherung von Internetkennungen (IP-Adressen) soll in Verbindung mit anderen Informationen zudem nachvollziehbar machen, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat.
Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Europa halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der EU gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind ohne Erstattungsregelung von den europäischen Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher.
Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.
In Deutschland wurde die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da sie unverhältnismäßig weit in das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses eingriff. Rechtsexperten erwarten, dass auch die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird, weil sie gegen die europäischen Grund- und Menschenrechte verstößt. Nichtsdestotrotz will die EU-Kommission eine neuerliche Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens erzwingen.
Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an die in Deutschland politisch Verantwortlichen,
• keinerlei verdachtslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail oder jede Internetverbindung wieder anzuordnen,
• die Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission genehmigen zu lassen und nötigenfalls die Genehmigung einzuklagen,
• die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Gültigkeit dieser Richtlinie und über den Genehmigungsantrag nicht umzusetzen, selbst wenn der Gerichtshof gegebenenfalls eine Geldbuße gegen Deutschland verhängen könnte,
• sich für eine Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und für ein europaweites Verbot jeder verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten einzusetzen.
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