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»Sie haben es getan und sie werden es jederzeit wieder tun, wenn es ihnen gestattet wird.« Hans Frick

Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung am 14.12.2011 in Berlin
Foto: Digitale Gesellschaft via flickr!
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Dokumentiert - Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung:

Die vom Europäischen Parlament am 14. Dezember 2005 beschlossene Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet jeden EU-Mitgliedsstaat, Telekommunikationsgesellschaften Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzeichnen zu lassen. Zur Erleichterung etwaiger strafrechtlicher Ermittlungen soll nachvollziehbar sein, wer mit wem in den letzten 6-24 Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten, SMS und Smartphone-Nutzung muss auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Die Vorratsspeicherung von Internetkennungen (IP-Adressen) soll in Verbindung mit anderen Informationen zudem nachvollziehbar machen, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat.

Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Europa halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der EU gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind ohne Erstattungsregelung von den europäischen Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher.

Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.

In Deutschland wurde die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da sie unverhältnismäßig weit in das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses eingriff. Rechtsexperten erwarten, dass auch die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird, weil sie gegen die europäischen Grund- und Menschenrechte verstößt. Nichtsdestotrotz will die EU-Kommission eine neuerliche Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens erzwingen.

Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an die in Deutschland politisch Verantwortlichen,

• keinerlei verdachtslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail oder jede Internetverbindung wieder anzuordnen,
• die Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission genehmigen zu lassen und nötigenfalls die Genehmigung einzuklagen,
• die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Gültigkeit dieser Richtlinie und über den Genehmigungsantrag nicht umzusetzen, selbst wenn der Gerichtshof gegebenenfalls eine Geldbuße gegen Deutschland verhängen könnte,
• sich für eine Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und für ein europaweites Verbot jeder verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten einzusetzen.

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Dresden Nazifrei: "Aller guten Dinge sind drei! BLOCK DRESDEN 2012 - Blockieren, bis der Naziaufmarsch Geschichte ist"

Mobilisierungsplakat 2012
Mobilisierungsplakat 2012
Seit heute ist der Aufruf des Bündnisses Dresden Nazifrei online und sucht Unterstützer:

In den vergangen zwei Jahren ist uns etwas gelungen, das viele für unmöglich gehalten hatten: Wir haben den Naziaufmarsch in Dresden erfolgreich blockiert. Tausende Nazis konnten ihr eigentliches Ziel, mit einer Großdemonstration ihre menschenverachtende Ideologie zur Schau zu stellen, nicht erreichen.

Mit dem Aufmarsch im Februar versuchten sie in den vergangenen Jahren, an das Gedenken an die Bombardierungen Dresdens im Februar 1945 und den damit einher gehenden Mythos der „unschuldigen Stadt Dresden“ anzuknüpfen. Auch durch Ignorieren und Wegschauen seitens der Stadtverwaltung und eine mangelnde Entschlossenheit großer Teile der Dresdner Zivilgesellschaft konnte dieser Termin zu Europas größtem Naziaufmarsch mit bis zu 7000 Teilnehmenden werden. Doch die Dynamik der Aufmärsche ist gebrochen. Zu verdanken ist dies insbesondere dem entschlossenen Handeln von zwölftausend (2010) und zwanzigtausend Menschen (2011), die mit Massenblockaden den Marsch der Nazis verhinderten.

Wir wenden uns gegen jede Form von Geschichtsrevisionismus. Alten und neuen Nazis darf keine Gelegenheit gegeben werden, die deutsche Geschichte zu verklären und die NS-Verbrechen zu verherrlichen. Daher werden wir am 13. Februar 2012 den „Täterspuren“-Mahngang durchführen, um an die NS-Geschichte in Dresden zu erinnern.

„Sagen, was man tut, und tun, was man sagt“ -“ durch dieses Motto war unser Handeln der letzten Jahre geprägt. Dabei bleibt es! Uns eint das Ziel, den Naziaufmarsch durch Massenblockaden zu verhindern. Unser Ziel ist dabei nicht die Auseinandersetzung mit der Polizei. Wir sind entschlossen, den Naziaufmarsch zu blockieren -“ von uns wird dabei keine Eskalation ausgehen. Wir sind solidarisch mit allen, die mit uns das Ziel teilen, den Naziaufmarsch zu verhindern.

„Unsere Vielfalt ist unsere Stärke“ -“ das war unser Credo der letzten Jahre. Dabei bleibt es! Mit einem breiten Bündnis aus Antifagruppen, lokalen Initiativen und Aktionsgruppen, Gewerkschaften, Parteien und Jugendverbänden, religiösen Gruppen sowie zahlreichen weiteren Organisationen und Einzelpersonen haben wir deutlich gemacht: Blockaden sind legitim, und Dresden geht uns alle an!

AntifaschistInnen wurden in den letzten Monaten vermehrt mit staatlichen Repressionen überzogen. Rechtswidrige Funkzellenabfragen, politisch motivierte Strafverfahren, selbst Immunitätsaufhebungen werden uns nicht einschüchtern. Versuchen von außen, uns mittels der Extremismustheorie zu spalten, setzen wir unsere Solidarität entgegen. Wir lassen uns nicht spalten. Ziviler Ungehorsam ist unser Recht, unsere Blockaden sind legitim!

Lassen wir uns nicht einschüchtern! Wir protestieren im Februar in Dresden auch gegen die staatliche Aushöhlung des Versammlungsrechts und einen Schnüffel-Staat. In Dresden soll bewusst das Rechtsordnungsprinzip der Verhältnismäßigkeit verschoben werden, um einen „gläsernen Demonstranten“ zu schaffen. Wir treten dem entschieden entgegen. Dabei stehen wir zusammen gegen alle Versuche der Einschüchterung und der Beschneidung unserer Bürgerrechte.

Auch 2012 werden wir den Naziaufmarsch in Dresden blockieren. Die Mordserie der in Sachsen untergetauchten Nazis zeigt einmal mehr, wie wichtig entschlossenes antifaschistisches Handeln ist. Antifaschistisches Engagement darf nicht kriminalisiert, sondern muss unterstützt werden. Jahrelang sind Anschläge, Nazigewalt und Waffenfunde in der Naziszene bagatellisiert worden. Schluss damit!

Wir geben den Nazis keinen Meter Straße preis. Wir blockieren sie in Dresden: bunt und lautstark, kreativ und entschlossen!

Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!

Rassismus in der Filmindustrie - Das Beispiel "Panther"

Plakat zur Solidaritätsdemonstration für Mumia Abu-Jamal am 11. Dezember in Berlin
Aus Anlass der Aufhebung der Todesstrafe gegen Mumia Abu Jamal am 30. Jahrestag seiner Verhaftung die Besprechung eines Kinofilms über die "Black Panther Party", deren Mitglied Mumia Abu-Jamal in seiner Jugend war, und die Entstehungsgeschichte des Films:

Rassismus in der Filmindustrie - Das Beispiel "Panther"

Mumia Abu-Jamal, damals noch Wesley Cook, war von der Zeitung der Panther begeistert. Den Ausschlag dafür, Mitglied zu werden, gab eine persönliche Erfahrung: Bei einer Kundgebung des rechtsradikalen Präsidentschaftskandidaten George Wallace protestierte er mit seinen Freunden. Sie wurden von Wallace-Anhängern angegriffen und Wesley war froh, als er einen Polizisten sah. In "...aus der todeszelle" erzählt Mumia über diese Begegnung: "Der Cop sah, wie ich am Boden lag und zu Brei geschlagen wurde, kam zügig zu mir herüber - und trat mich ins Gesicht. Ich bin diesem anonymen Polizisten seither immer dankbar gewesen, denn er hat mich in die Black Panther Party getreten."

Wer war die "Black Panther Party for Selfdefence" (so der vollständige Name)?


Gegründet wurde sie 1966 in Oakland/Kalifornien von Huey P. Newton und Bobby Seale zu einem Zeitpunkt, als die Forderungen der schwarzen Bürgerrechtsbewegung zu einer regelrechten Explosion weißer, rassistischer Gewalt führten. Martin Luther King und Malcom X waren ihre prominentesten Opfer, zahllose namenlose Aktivisten teilten ihr Schicksal und wurden, wie sie, ermordet.

Die weiße Polizei bewegte sich in den schwarzen Ghettos wie Besatzungstruppen, die Schwarzen waren Freiwild. Dieser rassistischen Gewalt traten die Panther in einem Akt der Notwehr bewaffnet entgegen. Ihre eigentliche Gefährlichkeit für das rassistische System bekamen sie aber dadurch, dass sie es verstanden, tiefe Wurzeln unter den Bewohnern der schwarzen Ghettos zu schlagen, so führten sie Frühstücksprogramme für Kinder durch, ein Bu s-Service Programm für die Angehörigen von Gefängnisinsassen etc.

Sie waren antirassistisch, sie setzten nicht schwarzen Rassismus gegen weißen Rassismus, sondern schlossen Bündnisse mit weißen Gruppen, mit dem Ziel, alle Unterdrückten, gleich welcher Hautfarbe, gegen das kapitalistische System zusammenzuschließen.

Sie waren antikapitalistisch, sie wollten nicht weißen durch schwarzen Kapitalismus ersetzen (das war das Konzept der Bürgerrechtsbewegung), sondern der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen ein Ende machen.

Diese Faktoren bewogen Edgar Hoover, den damaligen Chef des FBI, die "Black Panther Party" (BPP) zum Staatsfeind Nr.1 zu erklären und alle Hebel in Bewegung zu setzen, einschließlich des politischen Mordes, um sie zu vernichten.
An die 50 Mitglieder der BPP wurden von der Polizei ermordet, von ihren 5000 Mitgliedern waren über 3000 wegen ihrer Aktivitäten schon einmal verhaftet worden.

Der Film:

Durch die Figur des Vietnam-Veteranen Judge als Erzähler wird die Geschichte der BPP von 1966 bis 1969 dargestellt. Ausgehend von der Alltagswelt in den Ghettos, dem täglichen Rassismus und der Brutalität der weißen Polizei, beschreibt Judge seinen persönlichen Weg zu den Panthers und verwebt so seine Geschichte mit der der BPP.

Die Versuche des FBI, die Panthers physisch zu liquidieren, sie durch gezielte Provokationen zu kriminalisieren und schließlich der Einsatz von Drogen als ökonomische und soziale Waffe gegen die Basis der Panther in den schwarzen Ghettos, werden in einer Mischung von Dokumentation und dokumentarisch inszenierten Bildern gezeigt. Das verleiht dem Film einen hohen Grad an Authenzität.

Die Geschichte des Films:

Das Buch schrieb Melvin Van Peebles und sein Sohn Mario führte Regie. Er berichtete über die Schwierigkeiten, diesen Film überhaupt in den USA zu produzieren:

"Der Produzent fragte uns, ob wir tatsächlich glaubten, die Rechte der eingeborenen Amerikaner hätten irgendjemand interessiert, wenn nicht Kevin Costner in "Der mit dem Wolf tanzt" die Hauptrolle gespielt hätte." (...) "Um ehrlich zu sein," sagte er "das weiße Publikum ist interessiert, wenn weiße Helden im Mittelpunkt stehen. Politik ist schwer zu verkaufen, ethnische Politik noch schwerer, aber ethnische Politik ohne einen weißen Kassenmagneten ist schier unmöglich zu verkaufen."

Er schlug allen Ernstes vor,wir könnten einen typischen Berkeley-Studenten erfinden, so eine Mario-Savio-Typ (weißer Studentenführer in den 1960iger Jahren), der dann von Tom Cruise gespielt werden könnte.
"Dieser Student könnte dann die Panther lehren, für ihre Rechte einzustehen, an sich selbst zu glauben." (...) "Ich wusste, mein Dad war drauf und dran zu explodieren, aber die Unterhaltung war so unwirklich geworden, dass ich sehen musste, wie weit wir es noch treiben konnten."

"Dann wäre der weiße Schauspieler so eine Art Trainer und die Panther so was wie eine schwarze, militante Basketballmannschaft, die sich mit den Mächten der Unterdrückung herumschlägt?"
"Genau"
, erwiderte er "und ihre Fähigkeit, seiner Führung zu folgen, beweist, dass sie keine Rassisten sind." ("Panther", a pictorial history of the Black Panther Party and the story behind the film, S.136).

Nach diesem Gespräch dauerte es noch weitere vier Jahre bis schließlich ein Produzent für den Film gefunden war.

Das wechselvolle Schicksals des Films in der BRD:
Zweimal stand er 1996 auf der Starterliste für neue Filme: am 1. Februar und am 11. April 1996. Im April wurde er dann schließlich in Berlin gezeigt und im Raum Düsseldorf/Köln, im Rest der Republik Fehlanzeige. Der CI-Verleih hatte so wenig Kopien des Films in Umlauf gebracht, dass für die Aufführung des Films in Stuttgart die Kopie aus Berlin eingeflogen werden musste.

Dann verschwand der Film in der Versenkung. Inzwischen gibt es ihn auf DVD bei amazon für 14,88€.

Grusswort der VVN-BdA Baden-Württemberg an inhaftierten Stuttgarter Antifaschisten

Kundgebung vor der JVA Stammheim
Foto: Solikreis
Am Freitag, den 16. September wurde der Stuttgarter Antifaschist Chris zu einer Haftstrafe von 11 Monaten verurteilt, gegen die er Berufung einlegte. Vorgeworfen wird ihm die Beteiligung an antirassistischen Protesten gegen einen „islamkritischen Kongress“ und den Gründungsparteitag des Landesverbandes der Partei „Die Freiheit“ Anfang Juni diesen Jahres. Im Rahmen dieser Aktivitäten soll der Antifaschist an zwei Körperverletzungsdelikten beteiligt gewesen sein. Chris sitzt nun seit etwa vier Monaten in Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim. Eine unter anderem mit fehlenden sozialen Bindungen begründete Fluchtgefahr dient als Begründung dessen.

Am 10. Dezember fand vor der JVA Stuttgart - Stammheim eine Solidaritätskundgebung für Chris statt, bei der die VVN-BdA ein kurzes Grusswort hielt:

"Liebe Antifaschistinnen und Antifaschisten, wir grüßen Euch von der Landesvorstandssitzung der VVN-BdA Baden Württemberg.
Auf diesem Weg wollen wir auch unsere Grüße und Solidarität mit Chris ausdrücken, der jetzt seit Monaten auf Grund eines Skandalurteils hier in Stammheim inhaftiert ist.
Die letzten Wochen haben gezeigt, dass der Kampf gegen Faschismus nicht nur Lippenbekenntnisse verlangt.
Während staatliche Behörden und Justiz gegen Linke vorgehen und unsere Strukturen bekämpfen, sind sie auf dem rechten Auge nicht blind, sondern sie sehen besonders gut, weil sie durch den Verfassungsschutz Teil des Problems sind.
Antifaschistische Grüße vom Landesvorstand der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA)"


Mehr Informationen

Quelle: VVN-BdA Kreisverband Esslingen

Lettland: Montags Plusterbacke, sonntags Hungerfresse

Ähnlichkeiten mit aktuellen Ereignissen sind nicht beabsichtigt: Andrang von Sparern vor der Sparkasse der Stadt Berlin am Mühlendamm nach dem Zusammenbruch der Darmstädter- und Nationalbank, 1931
Quelle: Bundesarchiv, Bild 102-12023 / CC-BY-SA
Lizenz: Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0
Die WELT hat vor knapp einer Woche das Rezept herausgehängt, wie auch Staaten voller Schulden wie Griechenland das Vertrauen der MÄRKTE erwerben können.

Lettland wird gepriesen. Beamten entlassen, Löhne gekürzt usw. Erstmal Krise. Und Kopfhängerei.Und wie stehen die Letten jetzt wieder da! Schuldenbremse führen sie begeistert ein, noch bevor es nötig wird. Und geilen sich auf bei der Aussicht, bald auch Eu-gezwiebelt zu werden.

Aus Versehen werden zwei Wahrheiten eingemischt. Einmal - dass die meisten Banken Lettland gar nichts Lettisches an sich haben, sondern Filialen ausländischer Banken darstellen. Mit entsprechender Interessenausrichtung.
Die andere: Eine für das kleine Land sehr große Menge von Arbeiterinnen und Arbeitern haben im Ausland eine Arbeit angenommen- zu welchen Bedingungen auch immer.
Das erklärt das Lob der WELT und der Finanzinteressen, die sie vertritt. Es geht darum, alle erworbenen Rechte zu vernichten und eine atomisierte Menge zur bestmöglichen Verwendung zu erzeugen.Mit Bereitschaft zum Ortswechsel,falls verlangt. Für Griechenland der Zaunpfahl zum Winken.

Soviel geprahlt vor einer Woche. Am Sonntag drauf die Überraschung: auf ein Gerücht über Twitter hin werden sämtliche Bankautomaten geleert. Angeblich eine schwedische Bank auf der Kippe. Wie aus dem Interview mit dem lettischen Zauberkünstler hervorgeht, handelt es sich dabei schon um das zweite Mal. Doppelter Panikanfall, wie es keuschsprachlich in den europäischen Zeitungen zu heißen hat. Begründet dürfen solche Befürchtungen ja nie sein. Ist das ein Zeichen für massenhafte Begeisterung? Und wachsende EU-Freudigkeit nach den Brüssel-Wohltaten? Das alles bei Nur-Anwärtern, die es noch gar nicht voll erwischt hat. Wie sollen da die hauptberuflichen Prügelknaben reagieren?

Presseerklärung Bündnis für Versammlungsfreiheit vom 11.12.2011: Polizeipräsident will Versammlungsfreiheit für S21- GegnerInnen einschränken

In einer Pressemitteilung vom 9.12.2011 kündigt der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle weitgehende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit an. So heißt es dort: "Künftig werde die Stuttgarter Polizei mehr als bisher verkehrslenkend eingreifen, um die Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit bei Aufzügen zu verringern. Dazu gehöre beispielsweise, die bei der Anmeldung und dem Kooperationsgespräch vereinbarten Aufzugstrecken konsequent einzuhalten. Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit werde dadurch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt."

Aber verhältnismäßig will er sie schon einschränken, zum Beispiel das Recht auf Spontanversammlungen, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (§ 8 Grundgesetz) gedeckt sind, wird dann für S21-Gegner suspendiert.

Damit aber nicht genug: "Mit rund einem Dutzend Kameras werden die Bereiche des Nord- und Südflügels, des Grundwassermanagements und der relevanten Bauflächen im Mittleren Schlossgarten überwacht. Hinweisschilder werden Passanten künftig auf die dortige Videoüberwachung aufmerksam machen."

Es soll also verdachtsunabhängig, rund um die Uhr, flächendeckend gefilmt werden. Eine derart exzessive Observation beeinträchtigt aber die innere Entschlussfreiheit, an einer Versammlung teilzunehmen ("innere Versammlungsfreiheit") sprich - schreckt ab und schüchtert ein - und ist deshalb rechtswidrig.

Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung,das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Datenzu bestimmen,wird dadurch beeinträchtigt. Diesen mehrfachen Rechtsbruch will Polizeipräsident Züfle auch noch mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz abstimmen.

Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit dazu: "Wir fordern den Datenschutzbeauftragten auf, sich diesem Ansinnen zu widersetzen und für die Einhaltung der Bürgerrechte Sorge zu tragen."

Der Aufbau einer Drohkulisse durch sogenannte "Gewahrsamscontainer" auf dem Cannstatter Wasen und dem Einsatz tausender Polizisten (die Zahl 9000 wird von der Polizei weder bestätigt noch dementiert) wird als "umfassende Deeskalationsstrategie" bezeichnet.

Das ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Auch die Aussage Züfles zur Blockade von Baustellenfahrzeugen: „Ein solches Verhalten sei im Grunde nicht friedlich, vor allem deshalb, weil es immer wieder von aggressivem Verhalten geprägt sei“ ist stark einseitig wertend und entspricht nicht der aktuell durch das Bundesverfassungsgericht vertretenen juristischen Bewertung von Sitzblockaden.

Thomas Trüten weiter: "Wenn das Baurecht der Bahn höher steht wie die Grundrechte, dann muss das zu denken geben und die demokratische Öffentlichkeit ist unabhängig von der Position zu 'Stuttgart 21' - aufgerufen, sich einer solchen Entwicklung entgegen zu stellen."

Via versammlungsrecht.info. Download der Pressemitteilung.

Siehe auch:

Stoppt die Kriminalisierung von Stuttgart 21 GegnerInnen! Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen und Amnestie für die bereits Verurteilten!
Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beginnt anlässlich des ersten Jahrestages des sogenannten „Schwarzen Donnerstages“ mit einer Unterschriftensammlung für die „Einstellung aller Verfahren gegen Stuttgart 21 GegnerInnen“ und eine „Amnestie für alle bisher Verurteilten“.
S21 und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Oder: Wessen Stadt? Unsere Stadt! Wessen Strassen? Unsere Strassen!
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