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»Jede Gesellschaft bekommt die Revolution, die sie verdient.« Michail Bakunin

Europaweite Mobilisierung gegen Kapitalismus und autoritäre Krisenpolitik

m31 banner Am Samstag, den 31. März werden in ganz Europa große Demonstrationen, Streiks und Besetzungen gegen die autoritäre Krisenpolitik der EU stattfinden. Hintergrund ist der „europaweite Aktionstag gegen den Kapitalismus“, der von verschiedenen linken Gruppen und Basisgewerkschaften unter dem gemeinsamen Label  „M31“ organisiert wird. -¨Die antiautoritären Organisationen wollen damit ein deutliches Zeichen gegen den maßgeblich von Deutschland betriebenen Versuch unternehmen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem Rücken von Lohnabhängigen und MigrantInnen zu sanieren. Mit dem international koordinierten Protest soll auch ein Zeichen gegen die nationalistische Stimmungsmache gegenüber Lohnabhängigen in den südeuropäischen Ländern und die militärische Abschottung der EU-Außengrenzen gesetzt werden. Dagegen setzen die Organisatorinnen und Organisatoren die Perspektive einer grenzübergreifenden Selbstorganisation der von der Sparpolitik betroffenen Menschen.

Insgesamt soll der Aktionstag im Frühjahr den Auftakt für eine weitergehende, europaweite Kooperation linker Gruppen und Basisgewerkschaften mit massiven Protesten im ganzen Jahr 2012 darstellen. In ganz Europa werden am 31. März verschiedene Aktionen stattfinden. Demonstrationen und weitere Aktionen wird es an diesem Tag mindestens in 42 Städten in Griechenland, Italien, Spanien, Polen, Deutschland, Österreich, England, Frankreich, Dänemark, den Niederlanden, Slowenien, Kroatien, der Ukraine und in New York geben. In Spanien wird inzwischen sogar bereits für den 29. März zu einem landesweiten Generalstreik mobilisiert. Diese Form internationaler Koordinierung des Widerstandes in der „Euro-Krise“ stellt eine neue Qualität in der Zusammenarbeit der antikapitalistischen Linken dar.

In Deutschland soll die zentrale Aktion am 31. März 2012 in Frankfurt a.M. stattfinden. Im Rahmen einer Demonstration „für die Stilllegung der EZB“, zu der von einem breiten Bündnis seit Monaten bundesweit mobilisiert wird, soll hier die Baustelle der neuen Europäischen Zentralbank „besucht“ werden. Dazu werden mehrere tausend TeilnehmerInnen erwartet.

Weitere Informationen auf der internationalen Website des M31 Netzwerkes: march31.net

Quelle: PM

Montagsdemo gegen Hartz IV vs. Ordnungsamt Stuttgart: Meinungsfreiheit nur für Reiche?

Das Amt für „öffentliche Ordnung“ der Stadt Stuttgart findet offenbar immer neue Möglichkeiten des Vorgehens gegen unerwünschte Meinungen in der Öffentlichkeit.

Diesmal geht es gegen die Eigenfinanzierung der Montagsdemo gegen Hartz IV, deren Versammlungsleiterin einen Strafbefehl über 450 € erhalten hat.

Vorgeworfen wird ihr die Durchführung einer Spendensammlung entgegen der im Versammlungsbescheid des Amtes für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 18. Oktober 2011 gemachten Auflage: „Das Sammeln von Spenden wird untersagt.“

Hatte die Stadt Stuttgart zunächst – in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (siehe unten) - nichts gegen eine auf dem Info-Tisch der Montagsdemo aufgestellte Spendendose unternommen, hat sie inzwischen das Verbot, Spenden zu sammeln, als „versammlungsrechtliche Auflage“ in die Anmeldebestätigung der Montagsdemo aufgenommen. In der Folge kann die Staatsanwaltschaft bei einer trotzdem durchgeführten Spendensammlung gegen die Versammlungsleiter wegen einer „Straftat nach dem Versammlungsgesetz“ vorgehen.

Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses für Versammlungsfreiheit: „Wir sehen in diesem Vorgehen der Stadt Stuttgart eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts und weisen diesen Angriff auf die finanzielle Unabhängigkeit von Initiativen und Bewegungen und letztlich auf die Versammlungsfreiheit zurück. Die Durchführung einer Versammlung ist immer mit Unkosten verbunden und darf nicht von finanzkräftigen Sponsoren wie z. B. der Werbekampagne für Stuttgart 21 abhängen.“

Die so genannten „Sammlungsgesetze“, die den formalen Ansatzpunkt für derartige Angriffe auf die finanzielle Unabhängigkeit liefern, sind in zwei Dritteln aller Bundesländer in den letzten Jahren ersatzlos gestrichen worden.

Es gibt keinen Grund, an einem Gesetz festzuhalten, mit dem die Menschen bevormundet werden – als ob sie nicht selber entscheiden könnten, ob sie für die Montagsdemo gegen Hartz IV, für den Protest gegen Stuttgart 21 oder anderes spenden wollen oder nicht.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Landesregierung auf, dieses Landesgesetz ebenfalls ersatzlos zu streichen und unterstützt den Einspruch der Montagsdemo gegen Hartz IV gegen diesen Strafbefehl.

Die Verhandlung findet statt am 14. März um 11 Uhr im Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5

Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Sammlungsgesetzes (SaGVwv) stellt entgegen der neuen Stuttgarter Praxis fest: „Einer Erlaubnis nach dem Sammlungsgesetz bedürfen somit nicht: …das Aufstellen von Sammelbüchsen oder Sparbüchsen auf Straßen und Plätzen…., wenn dabei nicht durch eine Person auf die Spender eingewirkt wird (zum Beispiel durch Hinhalten der Büchsen oder durch Ansprechen)“

Quellen:

Via Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit



"Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht."

"Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis. Daraus ist keinesfalls abzuleiten, dass dieses Recht nicht vorhanden ist oder irgendeiner Einschränkung unterliegt. In sieben Bundesländern ist das Streikrecht in den Landesverfassungen verankert.

In den allermeisten Staaten ist das Recht auf Streik durch die Verfassungen und/oder durch Gesetze garantiert und geregelt. In einigen Ländern haben Gewerkschaften dieses Recht durch Tarifverträge zusätzlich abgesichert und zum Teil noch über den Verfassungs- und/oder Gesetzesstatus hinaus verbessert.

Im Jahr 2010 war in der Bundesrepublik Deutschland lediglich nur in einem einzigen Tarifvertrag eine Regelung enthalten, die das Streikrecht ausgeweitet hat. In allen weiteren registrierten 73.958 Tarifverträgen finden sich keine Regelungen zum Streikrecht.

Neben der Schweiz und Japan ist Deutschland bei Arbeitskämpfen, die auf den Abschluss von tariflichen Regelungen abzielen, der streikärmste Staat. Auch bei sonstigen Streikformen und deren Häufigkeit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern.

Von den 27 Staaten der Europäischen Union ist der politische Streik nur in England, Österreich und Deutschland illegalisiert. Ein Verbot ist indes nirgendwo festgeschrieben. Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unserer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.

Diese Illegalisierungen, Einengungen, Einschränkungen und Verbote stehen im krassen Widerspruch zu dem Art. 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Übereinkommen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem Artikel 6 Abs. 4 der Europäischen (Menschenrechts- und) Sozialcharta.

Insbesondere das Verbot aller Streiks, die nicht auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, bildet eine schwere Verletzung dieser Bestimmungen. Diese Verbote bedrohen unsere Demokratie, da sie als schwere Menschenrechtsverletzung zu qualifizieren sind.

Die Europäische Sozialcharta (ESC) beispielsweise, wurde 1965 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich und stellt einen völkerrechtlichen Vertrag dar, der unter anderem die Gewährung von Arbeitskampffreiheit thematisiert. Nach Art. 6 Ziff. 4 ESC ist es „das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten“. Die ESC ist eine von Deutschland eingegangene Verpflichtung, an der die Gerichte ebenso gebunden sind wie der Gesetzgeber, der die in der ESC eingegangenen Verpflichtungen in innerstaatliches Recht umzusetzen hat.

Die Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber und wesentliche Teile der Politik  versuchen mit unterschiedlichen Maßnahmen die wenigen Streikrechte immer weiter einzuschränken und zurück zu drängen. Große Teile der Massenmedien berichten meist tendenziell gegen Streikmaßnahmen.

Die Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland haben seit den 50er Jahren zu geringe Anstrengungen unternommen das Streikrecht oder weitere Kampfformen auszuweiten, oder zu verbessern. Meistens wurden die wenigen bestehenden Rechte eher verteidigt." (...)

Mehr zum "Wiesbadener Appell - für ein umfassendes Streikrecht"

Streik am Flughafen: Sündenfall gegen das Grundgesetz

Wir alle genießen volles Streikrecht! Natürlich nur, wenn es gelungen ist, mit Fleisch, Blut und voller Arbeitskraft einen Käufer zu finden. Dann müssen wir noch auf einige Regeln achten. Nicht wie Italienische oder gar griechische Arbeiterinnen und Arbeiter angeblich einfach loslegen - von Dienstag auf Mittwoch! Sondern nach Recht und Gesetz. Die sind manchmal so kompliziert, dass sogar die richterlichen Pressestellen sich über die Gründe eines Verbots nicht sicher sind. Das Gericht, das schließlich den Streik einer kleinen Gewerkschaft am FRAPORT Frankfurt ganz verboten hatte, musste das - tränenblind! - tun, nicht etwa wegen "Unverhältnismäßigkeit", wie es den ganzen Tag televisionär geheißen hatte: "Zur Verhältnismäßigkeit des Streiks äußerte sich das Gericht nicht".

Mit anderen Worten: die genaue Begründung im Einzelfall interessierte niemand. Es ging wieder einmal um das Tiefste der Bundesrepublik: die Sozialadäquanz. Kaum war in den fünfziger Jahren ein Bundesarbeitsgericht entstanden, wurde dieses als Prinzip ausgegeben. Der erste Präsident - Nipperdey - der sich unter dem "Führer" schon tief und eingreifend zur Gefolgschaftsbindung der Arbeiterschaft im Betrieb geäußert hatte, gab dem gleichen Prinzip seinen heutigen flotter klingenden Namen. (Nipperdey Die Pflicht des Gefolgsmannes zur Arbeitsleistung, in: Deutsches Arbeitsrecht 1938)

Wie sich herausstellte, redete gestern und vorgestern kaum ein kommentierendes Wesen über die Gründe des Verbots. Viele aber mit aufgeblasenen Backen von seiner Wünschbarkeit. Von der bekennenden Kapitalistenseite war nichts anderes zu erwarten. Unerwartet offenherzig aber auch unsere Arbeitsministerin, nach Merkel bekanntlich eine der griffgenauesten Umarmerinnen der Arbeiterklasse.

"Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat einen «Rahmen» gefordert, mit dem die Macht kleiner Gewerkschaften beschränkt werden kann. «Ich glaube das ist nötig», sagte sie im ARD-«Morgenmagazin» mit Blick auf den Streik am Flughafen in Frankfurt am Main. Bislang habe es das Einverständnis in Deutschland gegeben, dass in einem Betrieb immer nur ein Tarifvertrag gelte. Dies habe in der Vergangenheit gut funktioniert.

«Wenn jetzt aber dieses Frankfurter Beispiel Schule macht, dass eine ganz kleine Gewerkschaft nicht nur einen Betrieb lahmlegen kann, sondern auch massive volkswirtschaftliche, auch gesamtgesellschaftliche Auswirkungen hat, dann glaube, dann müssen wir neu nachdenken», sagte von der Leyen. Die Politik müsse deshalb «Regeln aufstellen». Diese sollten Verhandlungen kleiner Gewerkschaften erlauben, es müsse aber Bedingung werden, «dass zum Schluss auch eine Lösung herauskommt, die der Mehrheit nutzt.» Zugleich müsse dabei der Minderheitenschutz für kleine Gewerkschaften garantiert bleiben." (Flughafen-Streik: Ein Lernprozess)

Das alles natürlich nur Auftakt zu den großen Niederwalzungen, die mit den Auseinandersetzungen im ganzen öffentlichen Dienst und bei der IG Metall beabsichtigt werden. Die Aussichten für das Kapital stehen nicht schlecht. Zu öffentlichem Schreck und Abscheu werden die ungeheuren Streiks in Griechenland vorgeführt, die doch die Massenlage nicht wesentlich verbessern konnten. Also doch lieber den Hals einziehen und wieder Zuflucht suchen unter dem Schutzschild des heimischen Monopols - so lange das eben hält! Kann das aber unendlich durchhalten? Oder wird die Taktik des Katastrophenaufschubs von Merkel und Sarkozy nicht doch einmal schneller an ihr unvermeidliches Ende geraten als manche der Leitenden uns vormachen - und als viele Ausgelieferte es glauben .

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